Seveso-III-Schutzzone: Folgen für Fechenheim
Fragen an den Magistrat
- Welche konkreten Einschränkungen bestehen für bestehende und geplante Wohngebiete im Schutzbereich südlich der Hanauer Landstraße bis zur Pfortenstraße?
- Sind (neue) öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Beratungsstellen oder Versammlungsräume mit regelmäßig mehr als 100 Personen im Schutzbereich zulässig?
- Welche Vorgaben gelten für öffentliche Flächen wie Plätze, Sportanlagen, Grünflächen oder Begegnungsbereiche, die von der Stadt als Grünzug entwickelt werden sollen?
- Wurde die Planung des Grünzugs zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und westlichem Stadtteil Fechenheim (ehemalige Trasse B448) mit den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie abgeglichen und welche Ergebnisse liegen vor?
- Welche Einschränkungen bestehen für die Ansiedlung von Rechenzentren im Umfeld von Seveso-III-Betrieben und welche Abstände gelten als "angemessen"?
- Welche aktuellen Unfall- und Bevölkerungsdaten liegen für das betroffene Gebiet vor, um die Schutzbedarfe zu bewerten?
- Welche Abstimmungen bestehen zwischen Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zur Umsetzung der Seveso-III-Vorgaben in Fechenheim?
Kontext
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Begründung
Im Stadtteil Fechenheim liegt ein nach Seveso-III-Richtlinie genehmigter Betrieb, dessen Schutzbereich sich südlich über das bewohnte Gebiet bis etwa zur Pfortenstraße erstreckt. Damit betrifft die Schutzone einen erheblichen Teil des Kernbereichs Fechenheims. Nach den Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie und der sogenannten Störfall-Verordnung sind in solchen Schutzbereichen bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Einrichtungen, in denen sich regelmäßig viele Menschen aufhalten (Richtwert: mehr als 100 Personen täglich) sowie neue Wohnnutzungen oder Verdichtungen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Für die Bürger:innen und die Entwicklung des Stadtteils ist es von zentraler Bedeutung, dass die Stadt Frankfurt transparent darlegt, welche Einschränkungen konkret gelten. Nur so kann verhindert werden, dass Planungen für neue Kitas, Schulen oder Beratungsstellen im Schutzbereich ins Leere laufen.