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Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018 mit Beschluss § 7287 am 04.03.2021 als Planungsgrundlage im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Mit diesem Beschluss erfolgte die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes von 2011, wobei die Ziele des Konzepts grundsätzlich gleichgeblieben sind. Das Stadtplanungsamt hat im Jahr 2023 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt ein Monitoring der Frankfurter Einzelhandelsentwicklung beauftragt. Ein externer Gutachter wurde mit der Überprüfung des bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes betraut, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Erarbeitung eines Nahversorgungskonzeptes mit entsprechenden Handlungsempfehlungen liegt. Im Rahmen dieses Nahversorgungskonzeptes werden die Versorgungsstrukturen in allen Stadtteilen systematisch analysiert, um die wohnortnahe Erreichbarkeit von Waren des täglichen Bedarfs verlässlich bewerten zu können. Dies umfasst die Untersuchung des bestehenden Angebots, die Bewertung der räumlichen Verteilung der Einrichtungen der Grundversorgung sowie die Identifizierung bestehender oder künftig zu erwartender Unter- und Fehlversorgungen. Auf dieser Basis werden Kriterien für eine dauerhaft gesicherte Nahversorgung entwickelt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens werden voraussichtlich im Jahr 2026 vorgelegt.