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Thema

Sicherheit

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754 entstanden aus Vorlage: OF 1155/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Vorgang: OM 6320/25 OBR 10; ST 742/25 Der Ortsbeirat 10 hat die abschlägige Stellungnahme des Magistrates vom 12.05.2025, ST 742, zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird mit Blick auf die zahlreichen Hinweise der betroffenen Menschen dringend gebeten, nunmehr der erneuten Anregung des Ortsbeirats 10 in gleicher Angelegenheit nachzukommen und so die teils durch geparkte Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, sehr schlecht überschaubare und so sehr gefährliche Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg schnellstmöglich sicherer zu gestalten. Sollte der Magistrat womöglich und wider Erwarten eine andere Auffassung vertreten, wird er gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie den Vertretern des Ortsbeirats 10 durchzuführen. Begründung: Ein etwaiges Warten auf einen drohenden Unfall sollte vermieden werden. Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Diese sind womöglich und warum auch immer nicht in die Unfallstatistik eingeflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742

V (Auskunftsersuchen)

Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1323 entstanden aus Vorlage: OF 1805/1 vom 10.11.2025 Betreff: Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestand: Welche Schutzräume stehen der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 für den Katastrophen- und Kriegsfall zur Verfügung (Standorte, Eigentum/Trägerschaft, Art der Anlage)? 2. Schutzprofil: Gegen welche Gefahren schützen diese Räume jeweils (z. B. Luftangriffe, Trümmerlast, Druckwellen, chemische/biologische Gefahren, Strom-/Wasser-/Kommunikationsausfall/Umwelt- und Naturkatastrophen)? 3. Kapazität: Für wie viele Menschen bieten die einzelnen Schutzräume Schutz (Nennkapazität je Standort sowie Summe)? 4. Zugang/Organisation: Wie ist der Zutritt im Katastrophen- und Kriegsfall geregelt (Zugangswege, Öffnung, Schlüssel-/Zugangssysteme, verantwortliche Stellen, Priorisierungen)? 5. Abdeckung: Welcher Anteil der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 kann nach aktuellem Stand in diesen Schutzräumen Schutz finden (in Prozent, bitte Datengrundlage angeben)? 6. Bewertung: Betrachtet der Magistrat Anzahl, Lage, Zustand und Art der vorhandenen Schutzräume im Ortsbezirk 1 als ausreichend? Wenn nein, wo bestehen Lücken (räumlich/funktional)? 7. Maßnahmen: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat - ggf. mit Unterstützung von Bund und Land - um a) die Zahl der Schutzräume im Ortsbezirk 1 zu erhöhen, b) bestehende Anlagen zu ertüchtigen (z. B. Filter, Notstrom, Sanitär, Barrierefreiheit, Kommunikationsmittel) und c) die Bevölkerung über Standorte, Regeln und Verhalten im Ernstfall zu informieren? 8. Zeit- und Finanzplanung: Welche Zeitpläne, Zuständigkeiten und Finanzmittel (einschl. Förderprogramme) sind für die in Frage 7 genannten Maßnahmen vorgesehen? Begründung: Eine realistische Gefahrenvorsorge umfasst neben Warnsystemen, Einsatzkräften und Resilienz kritischer Infrastruktur auch belastbare Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung. Transparenz über Bestand, Leistungsfähigkeit und Zugang der Schutzräume ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung der Abdeckung im Ortsbezirk 1 und für priorisierte Investitionen. Zudem braucht es klare Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, damit Verhalten und Zugang im Ernstfall funktionieren. Der Antrag zielt auf eine belastbare Datengrundlage und einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Zivilschutzfähigkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1319 entstanden aus Vorlage: OF 1788/1 vom 10.11.2025 Betreff: Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Stellt der Magistrat eine Verlagerung des Straßenhandels mit Drogen und des Straßenkonsums von Drogen aus dem Bahnhofsgebiet in umliegende Stadtteile fest? Wenn ja, wohin? Begründung: Bürger*innen berichten immer wieder, dass Drogengeschäfte immer öfter an öffentlichen Orten außerhalb des Bahnhofsgebiets (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durchgeführt werden. Einerseits mag der Drogenhandel aufgrund der stärkeren Polizeipräsenz zunehmend in geschlossenen Räumen oder per Autokurier stattfinden. Andererseits wird auch am nördlichen Mainufer, rund um die "Galluswarte", im Metzlerpark und im südlichen Westend immer häufiger von Drogengeschäften berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING

18.11.2025 · Aktualisiert: 21.12.2025

Antrag vom 18.11.2025, OF 577/4 Betreff: Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING Der Magistrat möge prüfen und berichten: - Ist dem Magistrat die Abschleppraxis der ABG-Holding, die vorwiegend Nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt? - Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis? - Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschleppraxis der ABG-Holding rechtswidrig sein könnte? - Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann? - Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG Holding der Fa. Safar erteilt hat? Begründung: Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Fa. Safar, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. i.H.v. ca. 400,00 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit bzw. Rechtsbeugung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7832 2025 Die Vorlage OF 577/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Handhabung des Versammlungsrechts

18.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 18.11.2025, NR 1446 Betreff: Handhabung des Versammlungsrechts Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sich bei der Handhabung des Versammlungsrechts in Frankfurt ab sofort an der grundgesetzlich in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu orientieren. Dies beinhaltet die Gewährleistung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG in der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Begründung: In den letzten Monaten wurden regelmäßig politische Versammlungen durch den Magistrat verboten. Hintergrund dieser Verbote war, dass dort politische Inhalte vertreten wurden, die vom Magistrat und vom Oberbürgermeister nicht geteilt werden. Diese Demonstrationsverbote wurden regelmäßig durch das Verwaltungsgericht Frankfurt aufgehoben, da sie verfassungswidrig waren. Im Hinblick auf die sich mittlerweile verstetigte Verbotspraxis des Magistrats durch die Ordnungsdezernentin übte das Verwaltungsgericht scharfe Kritik an der Handhabung des Versammlungsrechts. So wurde der Stadt vom Gericht "strukturelle Grundrechtsmissachtung" und ein "Handeln losgelöst von verfassungsrechtlichen Vorgaben allein nach politischem Willen und Willkür" vorgeworfen. Eine derart vernichtende Kritik durch ein Gericht gegenüber der Exekutive stellt einen sehr außergewöhnlichen Vorgang dar und zeigt, wie sehr der freie politische und kulturelle Diskurs in Frankfurt in Gefahr ist. Der Magistrat ist an Recht und Gesetz gebunden. Hierzu gehört es, dass Maßstab der Verwaltungspraxis bei dem Umgang mit Demonstrationen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Hessen zur Meinung- und Versammlungsfreiheit ist. Nicht relevant sind populistische Meinungen, die in der Gesellschaft verbreitet sind. Deren Diversität bringt es zwangsläufig mit sich, dass bei Versammlungen auch Menschen mit politisch problematischen, absurden, radikalen oder abstoßenden Meinungen teilnehmen. Dies ist in einer Demokratie bis zur Grenze der Strafbarkeit aber hinzunehmen und auch verkraftbar. Die Zulässigkeit einer Demonstration hängt nicht davon ab, ob die dort vertretenen Meinungen dem Oberbürgermeister, dem Magistrat oder dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen genehm sind. Zudem ist es nur eine logische Konsequenz, dass auch Menschen, die aus anderen Regionen der Welt zu uns zuwandern, ihre politischen Probleme und Konflikte mit nach Deutschland bringen und diese hier thematisieren. Der Magistrat ist offensichtlich nicht gewillt, die rechtlichen Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Die permanenten gerichtlichen Aufhebungen von Demonstrationsverboten bewirken keinerlei Lerneffekt. Stattdessen geriert die Stadt sich als Opfer der Justiz und verfällt bisweilen in Justizschelte, eine im Hinblick auf die Gewaltenteilung bedenkliche Praxis. Staatliche Institutionen, wie die Justiz, werden durch den Magistrat schlicht negiert. Dabei setzt das Verwaltungsgericht Frankfurt lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um. Letztlich führt die Verbotskultur des Magistrats auch zu einer Verschwendung finanzieller Ressourcen. Sehenden Auges werden Verfahren geführt, bei denen ein Unterliegen für jeden Jurastudenten aus dem vierten Semester, der die Anfängervorlesung im Verfassungsrecht besucht hat, vorhersehbar ist. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.11.2025

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Zivilschutz in Bergen-Enkheim

18.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 18.11.2025, OF 339/16 Betreff: Zivilschutz in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: Welche Sicherheitseinrichtungen im Sinne des Zivilschutzes gibt es in Bergen-Enkheim? 1. Wie viele Sirenen-Warnanlagen gibt es im Stadtteil, wo sind diese positioniert und sind sie betriebsbereit? Wie und von wem bzw. von wo aus werden die Sirenen im Notfall bedient und ausgelöst? 2. Wie viele Bunker bzw. ähnliche Einrichtungen gibt es im Stadtteil, wo befinden sich diese und können sie im Notfall genutzt werden? Wie viele Bürger im Stadtteil können in diesen Schutzeinrichtungen im Notfall Schutz suchen? Welche Schutzmaßnahmen wird die Stadt Frankfurt am Main ergreifen für die Bürger, die in den bisher vorhandenen Schutzeinrichtungen im Notfall nicht unterkommen können? 3. Wann und wie werden die Bürger in Bergen-Enkheim von den vorhandenen Schutzeinrichtungen überhaupt in Kenntnis gesetzt? Begründung: Nicht nur der jetzt fast vier Jahre andauernden Krieg Rußlands gegen die Ukraine, sondern auch Terroranschläge überall auf der Welt haben das Bewusstsein dafür gestärkt, dass auch im Herzen Europas sowohl die militärische Verteidigung Fähigkeit als auch der Schutz der Bürger erhöht werden müssen. In vielen Städten Deutschlands ist der Zivilschutz völlig unzureichend. Die Bevölkerung unseres Stadtteiles möchte wissen, wie ist die Situation in Bergen Enkheim? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1334 2025 Die Vorlage OF 339/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.

17.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.11.2025, OF 1286/2 Betreff: Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R. Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 107 2025 Die Vorlage OF 1286/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, 1 FDP, 1 Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Licht ins Dunkel bringen

17.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.11.2025, OF 340/16 Betreff: Licht ins Dunkel bringen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. Licht ins Dunkel zu bringen und eine oder mehrere Lampen unter der Brücke am Fritz-Schubert-Ring anzubringen. Begründung: Da der Weg unter der Brücke gerne genutzt wird, weil er fast ohne Hindernisse nach Bergen führt und man dann die steile Treppe an der Schönen Aussicht nicht nehmen muss und er auch besser mit einem Kinderwagen befahrbar ist, gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit keine Beleuchtung hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7836 2025 Die Vorlage OF 340/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem Wort "Lampen" das Wort "insektenfreundliche" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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M (Vortrag des Magistrats)

Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach)

14.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 181 Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Michael Paul Oberer Kirchwiesenweg 3a 60437 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Für die Schiedsperson Michael Paul ist die Amtszeit von 5 Jahren abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 15 hat die im Beschlusstext genannten Michael Paul als Schiedsperson erneut vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 19.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

12.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 12.11.2025, OF 1139/9 Betreff: Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Im engen Kurvenbereich der Ziegenhainerstraße / Rauschenbergerstraße kommt es regelmäßig durch dort parkende, teils sehr breite Fahrzeuge zu einer Blockadesituation für den fließenden Verkehr. Diese wiederkehrenden Behinderungen führen häufig dazu, dass Verkehrsteilnehmer gezwungen sind, Wendemanöver entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung durchzuführen. Dadurch entstehen gefährliche Situationen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Fußgänger und Radfahrende. Die aktuelle Verkehrssituation ist aus Sicherheitsgründen nicht hinnehmbar. Durch das Einrichten einer Parkverbotszone im genannten Kurvenbereich kann eine klare Verkehrsführung gewährleistet und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Kurvenbereich Ziegenhainerstraße / Rauschenbergerstraße eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann durch geeignete Beschilderung sowie ergänzende Flächenmarkierungen umgesetzt werden, um ein Halten und Parken in diesem Bereich wirksam zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7793 2025 Die Vorlage OF 1139/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pa¨dag. Aufgaben Umsetzung eines schulweiten Projekts „Kinder stärken für die Zukunft“ an der Zentgrafenschule

11.11.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 06.11.2025, OF 793/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pa¨dag. Aufgaben Umsetzung eines schulweiten Projekts "Kinder stärken für die Zukunft" an der Zentgrafenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Mittel in Höhe von 7.000 Euro in den Haushalt eingestellt, damit der Förderer- und Freundeskreis der Zentgrafenschule in Frankfurt am Main - Seckbach e. V. die Umsetzung eines schulweiten Projekts zur Stärkung der Resilienz und der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler finanzieren kann. Begründung: Studien zeigen die große Bedeutung sozialer und emotionaler Kompetenzen für die kindliche Entwicklung, schulischen Erfolg und spätere Lebenszufriedenheit. Forschungsbereiche umfassen die Entwicklung von Emotionsverständnis, Emotionsregulation und sozialer Wahrnehmung sowie deren Zusammenhang mit schulischen Leistungen und psychischer Gesundheit. An der Zentgrafenschule in Seckbach gibt es ca. 330 Schülerinnen und Schüler (Schuljahr 2024/2025: 324). Die Schule unternimmt schon unterschiedliche Maßnahmen, um die sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder zu stärken und damit für ein besseres Miteinander (z. B. "Pausenengel") und v.a. auch eine Verbesserung der Lernfähigkeit der Kinder so sorgen. Dies soll nun noch weiter intensiviert und durch ein Pilotprojekt unterstützt werden, in dem alle Kinder entweder direkt oder indirekt über Multiplikatorinnen erreicht werden. Mögliche Inhalte werden sein: - Stärkung der persönlichen Resilienz (z. B. Umgang mit Belastungen, Misserfolgen lernen) - Förderung der emotionalen Regulation (z. B. Umgang mit Wut, Angst) - Aufbau eines positiven Selbstkonzepts ("ich kann das schaffen") - Stärkung der sozialen Kompetenzen (z. B. Kommunizieren, Konflikte lösen, Empathie zeigen) Die Schule verfügt nicht über ausreichende eigene Mittel zur Finanzierung des Projekts. Eine Umlage der Kosten auf die Eltern in Form von Teilnahmebeiträgen wäre problematisch, da dadurch möglicherweise einzelne Kinder aus finanziellen Gründen ausgeschlossen würden. Dies würde sowohl dem Grundgedanken der Chancengleichheit widersprechen als auch den Gesamterfolg des Projekts gefährden. Durch eine entsprechende finanzielle Förderung kann der Förderverein das Vorhaben gemeinsam mit verschiedenen Partnern und Bildungsanbietern realisieren und so allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme ermöglichen. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Pilotprojekt, das evaluiert werden soll, um bei Erfolg die eigenen Erfahrungen auch mit den übrigen Grundschulen im Ortsbezirk 11 zu teilen und ggf. auch dort vergleichbare Projekte zu starten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 8 2025 Die Vorlage OF 793/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen

11.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 11.11.2025, OF 1619/5 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die nach Verlegung der Parkbänke verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Zurückgeblieben sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke auf dem Bürgersteig. Diese Betonsockel stellen ein erhöhtes Risiko, gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen dar, dort zu stolpern und stürzen. Foto privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7824 2025 Die Vorlage OF 1619/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1777/1 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu der in der Stellungnahme ST352 vom 09.02.2024 für Ende 2024 angekündigte Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits in OM4807 in 2023 gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1317 2025 Die Vorlage OF 1777/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1805/1 Betreff: Schutzräume im Ortsbezirk 1 - Bestand, Kapazitäten und Ausbau Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Bestand: Welche Schutzräume stehen der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 für den Katastrophen- und Kriegsfall zur Verfügung (Standorte, Eigentum/Trägerschaft, Art der Anlage)? 2. Schutzprofil: Gegen welche Gefahren schützen diese Räume jeweils (z. B. Luftangriffe, Trümmerlast, Druckwellen, chemische/biologische Gefahren, Strom-/Wasser-/ Kommunikationsausfall)? 3. Kapazität: Für wie viele Menschen bieten die einzelnen Schutzräume Schutz (Nennkapazität je Standort sowie Summe)? 4. Zugang/Organisation: Wie ist der Zutritt im Katastrophen- und Kriegsfall geregelt (Zugangswege, Öffnung, Schlüssel-/Zugangssysteme, verantwortliche Stellen, Priori-sierungen)? 5. Abdeckung: Welcher Anteil der Bevölkerung im Ortsbezirk 1 kann nach aktuellem Stand in diesen Schutzräumen Schutz finden (in Prozent, bitte Datengrundlage angeben)? 6. Bewertung: Betrachtet der Magistrat Anzahl, Lage, Zustand und Art der vorhandenen Schutzräume im Ortsbezirk 1 als ausreichend? Wenn nein, wo bestehen Lücken (räumlich/funktional)? 7. Maßnahmen: Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat - ggf. mit Unterstützung von Bund und Land - um a) die Zahl der Schutzräume im Ortsbezirk 1 zu erhöhen, b) bestehende Anlagen zu ertüchtigen (z. B. Filter, Notstrom, Sanitär, Barrierefreiheit, Kommunikationsmittel) und c) die Bevölkerung über Standorte, Regeln und Verhalten im Ernstfall zu informieren? 8. Zeit- und Finanzplanung: Welche Zeitpläne, Zuständigkeiten und Finanzmittel (einschl. Förderprogramme) sind für die in Frage 7 genannten Maßnahmen vorgesehen? Begründung: Eine realistische Gefahrenvorsorge umfasst neben Warnsystemen, Einsatzkräften und Resilienz kritischer Infrastruktur auch belastbare Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung. Transparenz über Bestand, Leistungsfähigkeit und Zugang der Schutzräume ist Voraussetzung für eine sachgerechte Bewertung der Abdeckung im Ortsbezirk 1 und für priorisierte Investitionen. Zudem braucht es klare Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, damit Verhalten und Zugang im Ernstfall funktionieren. Der Antrag zielt auf eine belastbare Datengrundlage und einen konkreten Fahrplan zur Verbesserung der Zivilschutzfähigkeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1323 2025 Die Vorlage OF 1805/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter der Ziffer 2. des Antragstenors die folgenden Worte ergänzt werden: "Umwelt- und Naturkatastrophen" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1789/1 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt als im Bundesdurchschnitt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1320 2025 Die Vorlage OF 1789/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1788/1 Betreff: Bahnhofsgebiet I: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Frage zu beantworten: Stellt der Magistrat eine Verlagerung des Straßenhandels mit Drogen und des Straßenkonsums von Drogen aus dem Bahnhofsgebiet in umliegende Stadtteile fest? Wenn ja, wohin? Begründung: Bürger*innen berichten immer wieder, dass Drogengeschäfte immer öfter an öffentlichen Orten außerhalb des Bahnhofsgebiets (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durchgeführt werden. Einerseits mag der Drogenhandel aufgrund der stärkeren Polizeipräsenz zunehmend in geschlossenen Räumen oder per Autokurier stattfinden. Andererseits wird auch am nördlichen Mainufer, rund um die Galluswarte, im Metzlerpark und im südlichen Westend immer häufiger von Drogengeschäften berichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2025 Die Vorlage OF 1788/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)

10.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 1166/10 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025 (ST 1745) teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1.⁠ ⁠Wieso benötigte der Magistrat für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre? 2.⁠ ⁠War dem Magistrat nicht bereits deutlich früher bekannt, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet? 3.⁠ ⁠Wenn nein: wieso war dies dem Magistrat nicht bekannt? 4.⁠ ⁠Wenn ja, wieso wurde diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeitat 10 mitgeteilt? 5.⁠ ⁠Wie bewertet der Magistrat dies vor dem Hintergrund a) des Brand- und Rettungsschutzes, b) der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main? Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anfragen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anfrage eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745 Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2081 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2026 Produktbereich :11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichten

10.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 637/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich :11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen: Für die Einrichtung einer "Wache Nord" der Stadtpolizei werden die Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen (mit Miet- und Mietnebenkosten) entsprechend erhöht. Begründung: Mit der jüngsten Frankfurter Bürgerumfrage 2024 ist deutlich geworden: Die Menschen in Frankfurt sehen Kriminalität, öffentliche Sicherheit und Sauberkeit wieder als Problem in Frankfurt an; die Umfragewerte waren 2021 mit 19% deutlich besser als im zurückliegenden Jahr (34%). In diesem Zusammenhang erreichen die Ortsbeiratsmitglieder von Menschen im Frankfurter Nordwesten immer wieder Beschwerden, dass es so gut wie keine sichtbaren Streifen der Stadtpolizei gibt. Sie nehmen als Steuerzahler enttäuscht zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt des kommunalen Ordnungsdienstes auf der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen sowie dem Bahnhofsviertel liegt. Dabei gibt es im Ortsbezirk 8 wie auch in den angrenzenden nördlichen Bezirken ebenfalls einen Bedarf für mehr Sicherheit und Sauberkeit. Insbesondere in der Nacht haben die vorhandenen Streifendienste der Stadtpolizei nahezu keine Kapazitäten, Anrufen zum Beispiel bei massiven Ruhestörungen auf der Hotline 212-44044 nachzugehen. Auch für Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen wird mehr Personal gebraucht. Eine personell angemessen ausgestattete "Wache Nord", etwa im Nordwestzentrum, könnte die Sichtbarkeit der städtischen Ordnungskräfte erhöhen und nicht nur die bisherige Beratung und Information, die mit dem Sicherheitsmobil in die Stadtteile kommt, nachhaltig an einem festen Ort verstetigen. Der ergänzend zu Höchst und der Wache in der B-Ebene der Hauptwache gedachte Polizeiposten sollte vor allem als effektive Basis für Streifen und Einsätze eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 122 2025 Die Vorlage OF 637/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

10.11.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2054 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Der Magistrat hat sich der Thematik angenommen und bereits erste Schritte eingeleitet. Hierzu gehören fachliche Prüfungen sowie ein intensiver Austausch mit anderen Kommunen, die bereits vergleichbare Regelungen eingeführt haben oder deren Einführung derzeit vorbereiten. Darüber hinaus befindet sich der Magistrat im Gespräch mit Vertreter:innen der lokalen Wirtschaft, um die Auswirkungen, Herausforderungen und mögliche Ausnahmetatbestände frühzeitig zu identifizieren und in die weitere Konzeptentwicklung einfließen zu lassen. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Entwicklung, Abstimmung und rechtssichere Umsetzung einer kommunalen Verpackungssteuer einen erheblichen zeitlichen Vorlauf erfordert. Dort betrug der Zeitraum von der ersten Initiative bis zur tatsächlichen Einführung rund zwei Jahre. Auch für Frankfurt am Main ist aufgrund der Größe der Stadt, der Vielzahl betroffener Betriebe, der komplexen städtischen Strukturen und der benötigten Ressourcen ein mindestens vergleichbarer zeitlicher Rahmen realistisch und notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine mögliche Verpackungssteuer den besonderen Anforderungen einer Großstadt gerecht wird, tragfähig ausgestaltet ist und erfolgreich umgesetzt werden kann. Der Magistrat wird die notwendigen Prüfungen fortführen und der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit einen Beschlussvorschlag vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2025, OA 557

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus in der WilhelmLeuschnerStraße/Ecke Wiesenhüttenstraße

10.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 10.11.2025, OF 1790/1 Betreff: Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus in der Wilhelm-Leuschner-Straße/Ecke Wiesenhüttenstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal Tempo-30 am Internationalen Kinderhaus, Wiesenhüttenstraße 15, zum besseren Schutz der Kinder einzurichten, beginnend in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Höhe der Hausnummern 69-77 (DGB Haus) bis zur Einmündung in die Wiesenhüttenstraße und rechts abbiegend im weiteren Verlauf bis zur Einmündung in die Gutleutstraße. Begründung: Das Internationale Kinderhaus (Träger: Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit) ist die einzige offene Freizeit- und Bildungseinrichtung für Kinder im Frankfurter Bahnhofsviertel. Es richtet sich an Mädchen und Jungen im Alter von sechs bis dreizehn Jahren. Das Haus ist als Kindereinrichtung von außen nicht als solche unmittelbar erkennbar, weil es etwas zurückgesetzt liegt und von einem Zaun umgeben ist. Die Autofahrer*innen, die vom Baseler Platz in Richtung Innenstadt fahren, benutzen die Wilhelm-Leuschner-Straße häufig als Rennstrecke um noch bei Grün über die Kreuzung Wiesenhüttenstraße zu gelangen. In gleicher Weise versuchen die Autofahrer*innen, die vom Untermainkai in die Wiesenhüttenstraße in Richtung Gutleutstraße einbiegen, Rotphasen zu vermeiden. Somit sind Kinder, die vielleicht nicht immer Grünphasen abwarten, um die Wilhelm-Leuschner-Straße bzw. zur anderen Seite die Wiesenhüttenstraße zu überqueren stark gefährdet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7774 2025 Die Vorlage OF 1790/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "rechts" in "links" geändert wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Antrag vom 09.11.2025, OF 1363/6 Betreff: Schwanheim: Finanzielle Unterstützung der Schwanheimer Kerb für die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Vom 26. - 29. September 2025 fand die traditionelle Schwanheimer Kerb auf dem Freigelände der Kirchengemeinde St. Mauritius und auf der Mauritiusstraße statt, organisiert vom Vereinsring Schwanheim. Für den in den letzten Jahren sehr erfolgreichen Standort existieren eine Reihe behördlicher Sicherheitsauflagen, in diesem Jahr zusätzlich die Überwachung durch ein professionelles Sicherheits-Unternehmen. Daraus entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von rund € 3.000. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 11. Juli 2024, § 4994 (E 160), gebeten, diesen Betrag aus den dafür vorgesehenen Fördermitteln freizugeben. Die tatsächliche Auszahlung kann basierend auf den vorzulegenden Rechnungen in deren exakter Höhe erfolgen. Die Antragsunterlagen des Vereinsrings Schwanheim gehen dem Kulturamt zu. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen

09.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.11.2025, OF 260/14 Betreff: Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim den S-Bahnsteig der Linie S6 auch im Winter sicher erreichen können. Die Brücke über den Gleisen ist derzeit mit glatten Bodenplatten belegt, die nicht rutschfest sind (siehe Foto). Aufgrund der Konstruktion kommt es dort bereits bei leichtem Frost oder Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt zu Glätte, wie am Morgen des 6. November 2025, als ein Harheimer Schüler dort stürzte. Da der Winter unmittelbar bevorsteht, ist eine schnelle Maßnahme erforderlich, um weitere Unfälle zu verhindern. Begründung: Die Bodenplatten der Brücke am Berkersheimer Bahnhof stellen schon bei Temperaturen im einstelligen Bereich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bereits bei leichtem Frost ist die Rutschgefahr groß, was zu Unfällen führen kann. (Foto: Dr. Ute Spoerel) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7830 2025 Die Vorlage OF 260/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "und rutschfeste Bodenplatten installieren" ergänzt werden. Der dritte Satz des Tenors wird in die Begründung gestellt. Der letzte Satz des Tenors erhält folgenden Wortlaut: "Da der Winter unmittelbar bevorsteht, ist es dringend erforderlich, die vorhandenen Bodenplatten gegen rutschfeste auszutauschen und den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Betonpoller in der Innenstadt entfernen

08.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 08.11.2025, OF 1784/1 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Betonpoller in der Innenstadt, insbesondere an den Orten Hauptwache, Fressgass und Opernplatz, entfernen zu lassen und durch moderne Terrorsperren zu ersetzen, die ihre Funktion wieder erfüllen und sich gut in das Stadtbild einfügen. Begründung: Die bestehenden Betonpoller wurden vor vielen Jahren als Maßnahme zur Terrorabwehr installiert. Ihr Zweck besteht darin, das unbefugte Einfahren von Fahrzeugen in Fußgängerzonen zu verhindern und so die Sicherheit von Passantinnen und Passanten zu gewährleisten. In ihrer aktuellen Anordnung erfüllen die Poller diese Funktion jedoch nicht. Aufgrund der bestehenden Abstände und Positionierung ist es selbst größeren Fahrzeugen möglich, die Poller zu umfahren, wodurch der beabsichtigte Schutzeffekt weitgehend aufgehoben wird. Zudem entsprechen die vorhandenen Poller nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen für Terrorabwehrsperren. Darüber hinaus beeinträchtigen die massiven, grauen Betonblöcke das Stadtbild erheblich. Sie tragen zu einer Verringerung der Aufenthaltsqualität und der gestalterischen Attraktivität der Frankfurter Innenstadt bei. Bei der Installation von modernen Terrorabwehrsperren ist in Zukunft darauf zu achten, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7772 2025 Die Vorlage OF 1784/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a

07.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 07.11.2025, OF 1606/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden. Begründung: Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt, die mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7814 2025 Die Vorlage OF 1606/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße

07.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 07.11.2025, OF 1597/5 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Waldfriedstraße / Ecke Henselstraße eine stationäre bzw. mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert werden kann. Begründung: Immer wieder kommt es im o.g Abschnitt zu Beinaheunfällen, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Vor der Einfahrt in die Henselstraße stehen zudem ständig Wohnwagen rechtens mit Parkticket, daher wird aber die Einfahrt auf die Waldfriedstraße erschwert, auch weil die Raser schon mit Vorsatz auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Der Übergang zur anderen Seite wird von vielen Eltern mit Kinderwagen (zum Weinbergpark) und Hundebesitzer genutzt, so dass eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Auto besteht. Daher ist es unumgänglich den Verkehr ständig zu überwachen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7806 2025 Die Vorlage OF 1597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen

04.11.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 11.10.2025, OF 1233/2 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten aktiv auf die Messe zuzugehen und gemeinsam ein wirksames Konzept gegen regelmäßig stattfindende Kraftfahrzeugrennen / Motorradrennen / Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen zu entwickeln. 2. Dabei soll insbesondere die temporäre Installation von Kennzeichenscannern geprüft werden. Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen / Motorradrennen Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Dies stellt für Bewohner der Kuhwaldsiedlung eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts. Die Problematik wurde zwar von der Kontrollgruppe "KART" der Landespolizei aufgenommen. Inzwischen fahren die Rennfahrer allerdings teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Die temporäre Installation von Kennzeichenscannern kann ein Mittel sein, gegen die Problematik vorzugehen. Bei der "Straße der Nationen" handelt es sich um eine halböffentliche Straße im Eigentum der Messe Frankfurt. Maßnahmen können daher nur gemeinsam mit der Messe getroffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7663 2025 Die Vorlage OF 1233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße

04.11.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7652 2025 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend

04.11.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 02.10.2025, OF 1250/2 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Westend, insbesondere in der Lindenstraße, im Kettenhofweg, Höhe Hausnummer 83, und vor der Westendsynagoge zu erneuern. Begründung: Leider kam vom Amt von der dafür vorgesehenen Adresse keine Rückmeldung (stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de). Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Straßenbeleuchtung vor der Westendsynagoge in jüngerer Vergangenheit zum Sturz einer Fußgängerin geführt hat. Hier bestehen nach Ansicht des Ortsbeirats Verkehrssicherungspflichten, denen unzureichend nachgekommen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7667 2025 Die Vorlage OF 1250/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor

03.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 Betreff: Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Notunterkunft für wohnungslose Menschen in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor mittelfristig an einen geeigneteren und menschenwürdigen Standort verlagert werden kann, der bessere Bedingungen für Hilfsbedürftige sowie für Fahrgäste, Passanten, Anlieger und Gewerbetreibende bietet. 2. in diesem Zuge gemeinsam mit den Sozialträgern alternative Unterbringungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen sowie den Zugang zu Hilfesystemen für Betroffene zu erleichtern. 3. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um kurzfristig die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der U-Bahnstation Eschenheimer Tor signifikant zu verbessern, beispielsweise durch verstärkte Beleuchtung, Reinigung und Präsenz von Sicherheitsdiensten. Begründung: Die Situation in der Notunterkunft in der B-Ebene am Eschenheimer Tor stellt für viele Fahrgäste, Passanten und Anlieger eine große Belastung dar. Der öffentliche Raum leidet unter Verwahrlosung, Verschmutzung und unzureichender Beleuchtung, was das Sicherheitsgefühl, die Nutzungsqualität und die Attraktivität der wichtigen Umsteigestation einschränkt. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass eine Notunterkunft unter diesen Bedingungen den Bedürfnissen wohnungsloser Menschen nicht gerecht wird und keine Perspektiven bietet, um deren Lebenslage nachhaltig zu verbessern. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Kommunalpolitik muss einerseits die Interessen der Fahrgäste, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des lokalen Gewerbes wahren, andererseits aber auch menschenwürdige, zugängliche und unterstützende Hilfsangebote für obdachlose Menschen vorhalten. Die jetzige Lösung am Eschenheimer Tor ist aus städtebaulicher, sozialer und sicherheitstechnischer Sicht nicht zufriedenstellend. Es braucht daher tragfähige Alternativen, die sowohl die Lebenssituation der Betroffenen als auch das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit verbessern. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51

Partei: FDP
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B (Bericht des Magistrats)

Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

31.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirk 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2038 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Das Service-Center Veranstaltungen (SCV), als Genehmigungsbehörde für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, führt vor Beginn von Großveranstaltungen eine Abnahme mit der Branddirektion, der Landespolizei sowie den jeweiligen Veranstaltenden durch. Aufgrund der personellen Ressourcen sowie der Vielzahl von Veranstaltungen sind durchgängige Kontrollen, vor allem in den veranstaltungsintensiven Sommermonaten, nicht möglich. Aufgrund des Zufahrtsschutzes und der daraus resultierenden Eindringtiefen hinter den Sperrelementen, in denen keine Veranstaltungsaufbauten zulässig sind, wurden die technischen Sperren während des Opernplatzfestes auf der Fahrbahn bzw. dem Radfahrweg positioniert. Um den Radweg weiterhin zu erhalten, die Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr dabei gleichzeitig so gering wie möglich zu halten, wurde der Radweg leicht versetzt und befand sich zwischen den technischen Sperren und Leitbaken: Diese Maßnahme wurde mit dem Radfahrbüro abgestimmt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war dabei nicht erforderlich. Der auf dem eingereichten Foto (oben rechts) mittig befindliche Leitbaken hätte auf der gelben Linie positioniert sein müssen. Das SCV wird die Veranstalterin, die städtische Tourismus und Congress GmbH, auf die Pflicht, die angeordneten Verkehrsmaßnahmen dauerhaft und ordnungsgemäß eingerichtet zu halten, hinweisen. Sollten dem Ortsbeirat sowie Anwohnenden Missstände bei Veranstaltungen auffallen, können diese jederzeit unmittelbar dem SCV gemeldet werden. Das SCV geht Hinwiesen aus der Bevölkerung stets zeitnah nach. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7293

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen

31.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2040 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Die Kostenübernahme von Windeln zur Sauberkeitspflege von Kindern wird üblicherweise nicht durch öffentliche Mittel sichergestellt. Eine Qualitätsdiskussion über Windeln, verbunden mit dermatologischen Unverträglichkeiten einzelner Windelmarken durch die Kinder, wurde in der Vergangenheit in den Einrichtungen von Kita Frankfurt häufig geführt. Die Regelung, passende und für das eigene Kind verträgliche Windeln in der Einrichtung zur Verfügung zu stellen, ist auf grundsätzliches Verständnis bei der Elternschaft gestoßen, was auch die Rückmeldungen aus den Einrichtungen widerspielgeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231

M (Vortrag des Magistrats)

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel)

31.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 160 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die Schiedsperson des Bezirks 8 hat ihr Amt niedergelegt, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 8 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Arash Vahedipour als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6982, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 00-34-00

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte „Kriminalitätsschwerpunkte“ ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3668 Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und Tor für Racial Profiling und Marginalisierung der sich dort aufhaltenden Menschen. Ich frage den Magistrat: Welche Orte in Frankfurt am Main sind und waren seit 2023 als "gefährliche Orte" eingestuft? Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt der Einstufung, Dauer und Grund für die Einstufung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu „Geschlechtergerechtigkeit

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3712 Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu "Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltsplanung", Gender Budgeting, beschlossen und ist damit einen jahrelang überfälligen kleinen ersten Schritt gegangen, dieses wichtige Anliegen anzugehen. Ich frage den Magistrat: Wie wurde der E 220 umgesetzt, und wie spiegelt sich das im aktuellen Haushaltsentwurf wider? Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jün

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3730 Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jüngsten Umfrage zum Thema Parks und Grünanlagen bemängelten allein 80 Prozent die mangelnde Sauberkeit. Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat - abgesehen von den bisher ergriffenen Schritten - die zunehmende Verwahrlosung des öffentlichen Raums stoppen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgänger

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3704 Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgängern dar. Ein Handlungskonzept lehnt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert, GRÜNE, unter Berufung auf den Masterplan Mobilität ab. Das Straßenverkehrsamt sieht "gefühlte Gefährdungen" und den Wunsch nach Disziplinierung aufgrund "anekdotischer Evidenz" nicht als Arbeitsgrundlage. Ich frage den Magistrat: Wie viel ist dem Magistrat die Sicherheit und Unversehrtheit der Fußgänger wert und muss die Zahl der von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern verursachten Unfälle mit Fußgängern erst noch steigen, bevor die Stadt tätig wird, um die Sicherheit der Fußgänger in Frankfurt endlich wieder zu erhöhen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalen

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3697 Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalengpässen zu unterstützen. Ich frage den Magistrat, ob und in welcher Form Frankfurt dieses Angebot nutzen wird, um offene Stellen zu besetzen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3689 Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen lassen. Die Linie 39 soll künftig eine Taktteilung nach Berkersheim Mitte und zum Gravensteiner-Platz erfahren. Dies kommt vor Ort nicht gut an. Zudem ist für den Gravensteiner-Platz künftig auch noch eine Takt-Teilung der Straßenbahnanbindung nicht auszuschließen. Kundenfreundliche und zukunftsweisende Angebote im ÖPNV sind hier leider derzeit nicht in Sicht. Zu viele etwaige Umsteigeerfordernisse stärken leider den ÖPNV auch nicht. Ich frage den Magistrat, ob, und wenn ja, ab wann, wo und welche Verbesserungen er künftig für den ÖPNV von und nach Berkersheim sowie den Frankfurter Bogen vorsieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäst

30.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Frage vom 04.12.2025, F 3687 Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäste seit Jahren auf die angekündigte Angebotsausweitung im Straßenbahnnetz, "Tramnetz 2025+", die maßgeblich von der Inbetriebnahme der neuen T-Wagen abhängt. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Zeitplanung mit klaren Meilensteinen liegt ihm für Abnahme, Zulassung und Inbetriebnahme der T-Wagen sowie für die vollständige Umsetzung des Straßenbahnkonzepts "Tramnetz 2025+" vor und welches alternative Betriebskonzept, "Plan B", mit welchen Maßnahmen und Terminen verfolgt er, falls die Inbetriebnahme der T-Wagen nicht möglich sein sollte? Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7695 entstanden aus Vorlage: OF 1097/9 vom 30.09.2025 Betreff: U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig Der Magistrat wird gebeten, die technische und zeitliche Abstimmung der Ampeln für die Fußgänger und die U-Bahnen intensiv zu prüfen. Wie zu beobachten war, funktioniert die Abstimmung nicht immer. Die rote Fußgängerampel erlosch, obwohl die U-Bahn aus dem Tunnel kam, sodass Personen den Überweg betraten. Der U-Bahn-Fahrer rettete die Situation durch seine langsame Fahrt. Die anwesenden Personen kamen mit dem Schrecken davon. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße

30.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 30.10.2025, OF 1612/5 Betreff: Neue StVO - mehr Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) und der angepassten Verwaltungsvorschrift geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Schulkinder der Textorschule im Bereich der Gutzkowstraße, zu prüfen und umzusetzen. Dabei geht es um folgende Maßnahmen: - Einrichtung eines Zebrastreifens im Nahbereich der Schule, - Anbringung von Fahrbahnmarkierungen oder Piktogrammen ("Schule", "Achtung Kinder") zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, - ergänzende Maßnahmen zur besseren Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Zone (z. B. zusätzliche Beschilderung, Radarfallen oder Tempo Displays). Begründung: Die Textorschule liegt an der Gutzkowstraße nahe des Schweizer Platzes. Diese Straße ist als Schulweg klassifiziert, täglich queren hier zahlreiche Schulkinder die Fahrbahn. Die Gutzkowstraße ist in diesem Abschnitt sehr gerade. Trotz der bestehenden Tempo-30-Zone sind hier viele Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, was für die Grundschulkinder ein hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung und den angepassten Richtlinien sind nun auch in Tempo-30-Zonen die Anlage von Fußgängerüberwegen und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen an Schulwegen ausdrücklich erleichtert möglich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, diese neuen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen und zeitnah geeignete Schritte zur Verbesserung der Schulwegsicherheit im Bereich der Textorschule einzuleiten. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7819 2025 Die Vorlage OF 1612/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

30.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden!

29.10.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 29.10.2025, NR 1414 Betreff: Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim schnellstmöglich räumen zu lassen. Außerdem sollen zukünftige Besetzungen städtischer Liegenschaften immer zeitnah geräumt werden. Begründung: Die Frage 3.444 der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 thematisierte im Nachgang die Hausbesetzung und Räumung in der Lahnstraße. Auf die Frage, ob diese Räumung auch Auswirkungen auf die Besetzung In der Au habe, führte Stadträtin Weber folgendes aus: "Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus." Der Magistrat benötigt offensichtlich einen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, um hinsichtlich dieser rechtswidrig besetzten städtischen Liegenschaft aktiv zu werden. Hausbesetzungen sind in Deutschland grundsätzlich illegal, da sie das Eigentumsrecht des Eigentümers verletzen. Nach "§ 123 StGB - Hausfriedensbruch" macht sich strafbar, wer "in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt". Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn der Eigentümer die Besetzung stillschweigend duldet bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist Anzeige erstattet. Diese Duldungen oder Fristverstreichungen im Frankfurter Stadtgebiet müssen aufhören. Mit Hausbesetzern sollte nicht verhandelt werden, sondern geltendes Recht muss durchgesetzt werden. Hausbesetzer dürfen für ihr rechtswidriges Handeln nicht belohnt werden. Die FAZ berichtete am 01.10.2025, dass der hessische Innenminister in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag bzgl. der mehrere Wochen lang besetzten städtischen Liegenschaft in der Frankfurter Lahnstraße u.a. mitteilte, dass eine Kommune durch die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet sei, "ihre Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich" zu verwalten. Außerdem habe laut Innenminister die Landesregierung "kein Verständnis dafür, wenn Hausbesetzungen geduldet werden". Die AfD-Fraktion fordert mit diesem Antrag abermals ein klares Handeln des Magistrats für eine Beendigung der jahrzehntelangen Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim ein. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2025, NR 1447 dazugehörende Vorlage: Frage vom 11.09.2025, F 3444 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF zu 2. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1414 und NR 1447 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1414 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1447 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1447) sowie AfD (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 19/21), BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1351) Beschlussausfertigung(en): § 6961, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

Partei: AfD
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A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Lebensmittelkontrollen

29.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 29.10.2025, A 378 Betreff: Lebensmittelkontrollen Die FNP berichtete am 25.10.2025, dass im Zuge von nur einer durch die Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Finanz- und Hauptzollamt angesetzten Gaststätten- und Gewerbekontrolle am 23.10.2025 in Sachsenhausen und Oberrad sieben Strafverfahren eingeleitet und 35 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden seien. Außerdem seien vier Objekte geschlossen worden. In insgesamt 15 Lokalitäten seien die Verstöße festgestellt worden. Weiter berichtete die Frankfurter Neue Presse: "Zu Beginn der Kontrollen wurden in einem Imbiss mehrere Personen festgenommen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Drei Etablissements betrieben illegale Spielautomaten. In einem Kiosk stellten die Kontrollkräfte Betäubungsmittel und Cannabisprodukte sowie Bargeld sicher. Gegen 22 Uhr trafen die Kontrollkräfte auf eine 16-Jährige, die sich alleine in einem Kiosk befand. Der Kiosk wurde geschlossen. Ein Cafébesitzer konnte keine Gewerbeanmeldung vorweisen und musste sein Lokal ebenfalls schließen. Starker Rattenbefall und Schimmel führten zur Schließung zweier Gaststätten." Laut dem Magistratsbericht B 168/2023 nahmen von 2020 bis 2022 sowohl die Anzahl der Schließungen als auch von Teilschließungen infolge von Lebensmittelkontrollen bei Imbissbetrieben und Gaststätten zu, als auch Schließungen und Teilschließungen insgesamt. Außerdem stand in dem Bericht u.a.: "Eine Personalaufstockung ist in Bezug auf die Erfüllung von Handlungsvorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aber auch in Bezug auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz in Frankfurter Lebensmittelbetrieben unerlässlich." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele von der Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt, dem Finanz- und Hauptzollamt durchgeführte Gaststätten- und Gewerbekontrollen gab es seit dem Jahr 2020 jährlich? 2. Zu Frage 1: Welchen Umfang hatten diese Kontrollen jeweils hinsichtlich der kontrollierten Objekte? 3. Wie viele Schließungen und Teilschließungen gab es aufgrund von Lebensmittelkontrollen in den Jahren 2023 und 2024? 4. Wie viele Vollzeitäquivalente waren in den Jahren 2023 und 2024 jeweils pro Quartal in der Lebensmittelkontrolle im Einsatz? 5. Wie viele Stellen standen im Jahr 2024 der Lebensmittelüberwachung laut Stellenplan zur Verfügung und wie viele davon konnten besetzt werden? 6. Wird weiterhin eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung als "unerlässlich" angesehen? 7. Hat sich die Tendenz der im B 168/2023 genannten vermehrten unhygienischen und potentiell lebensmittelbeeinflussenden Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben fortgesetzt? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die personelle Ausstattung in der Lebensmittelüberwachung ggf. durch entsprechende finanzielle Mittel im nächsten Haushalt zu stärken? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2023, B 168 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 12 Versandpaket: 05.11.2025

Partei: AfD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Hydrant im Berkersheimer Niddatal

28.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7745 entstanden aus Vorlage: OF 1129/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydrant im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Mainova gebeten, mit Blick auf das Erfordernis der zeitnahen Realisierung der Installation des bisher fehlenden Hydranten im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. die öffentliche Sicherheit; 2. Veranstaltungen der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal"; 3. Vermeidung von Kostenumlegungen auf die Vereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Fahrradcodieraktion im Europaviertel

28.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7779 entstanden aus Vorlage: OF 1803/1 vom 08.11.2025 Betreff: Fahrradcodieraktion im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, auf die Landespolizei zuzugehen, um auch im Europaviertel eine Fahrradcodieraktion durchzuführen und den Ortsbeirat über den Termin zu informieren. Der Regionalrat Gallus ist in die Maßnahme miteinzubeziehen. Begründung: Im Europaviertel wurde bisher keine Fahrradcodieraktion durchgeführt, obwohl hier zahlreiche Fahrräder gestohlen werden. Der Tel-Aviv-Platz wäre ein geeigneter Ort, da er über eine große Fläche verfügt, zentral ist und stark frequentiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807 entstanden aus Vorlage: OF 1598/5 vom 07.11.2025 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt; 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen; 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98 bis 100 war über Jahrzehnte eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie lag zentral, war fußläufig zu erreichen und erfüllte eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Landesapothekenkammer Hessen nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98 bis 100 wieder einen Apothekenbetrieb erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

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