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Thema

Sicherheit

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 entstanden aus Vorlage: OF 1032/2 vom 13.11.2024 Betreff: Poller in der Grempstraße widerstandsfähiger gestalten Der Magistrat wird gebeten, nach Lösungen zu suchen, um die Situation der Abpollerung in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg zu verbessern und zu verstetigen. Dabei wird er gebeten, nach widerstandsfähigeren Lösungen zu suchen, um mutwilligen Zerstörungen entgegenzuwirken. Begründung: Die Metallpoller in der Grempstraße/Ecke Hans-Eick-Weg, an der Ausfahrt des Parkhauses, werden kurz nach neuer Installierung regelmäßig wieder umgefahren oder mutwillig gewaltsam entfernt (siehe Fotos). Diese Tatsache wurde von Anwohnenden bereits mehrfach beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 897 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6237 entstanden aus Vorlage: OF 1037/2 vom 15.11.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen straßenverkehrsrechtlichen und/oder straßenbautechnischen Maßnahmen (z. B. Fahrbahnschwellen, Aufpflasterung, Fahrbahnverengung durch Blumenkübel/Pflanzbeete Fahrbahnmarkierungen, Piktogramme etc.) eine Verkehrsberuhigung Am Dammgraben, im Abschnitt zwischen Buzzistraße und Müllerstraße, erreicht werden kann und diese Maßnahmen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung des Vereins SV 66 Frankfurt e. V. und des zuständigen Kinderbeauftragten. Das Tempo-30-Limit wird in dem genannten Straßenabschnitt leider häufig ignoriert und vor allem während Messezeiten ist die Straße sehr frequentiert. Gleichzeitig wird die Straße aufgrund der anliegenden Institutionen, darunter der SV 66 Frankfurt e. V., eine Kita sowie ein Restaurant, häufig gequert, v. a. auch von Kindern. Die Maßnahme würde die Verkehrssicherheit erhöhen und zur Aufenthaltsqualität der Bewohner*innen der Kuhwaldsiedlung beitragen. Es dient zur Kenntnis, dass der SV 66 Frankfurt e. V. eine Patenschaft für Blumenkübel und/oder Pflanzbeete übernehmen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6236 entstanden aus Vorlage: OF 1035/2 vom 16.11.2024 Betreff: Freies Geleit für Rettungswagen und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage Der Magistrat wird aufgefordert, alles zu tun, was es bedarf, um zu jeder Zeit freies Geleit für Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr auf dem Weg zur Seniorenanlage der DOREAFAMILIE in der Montgolfier- Allee sicherzustellen. Begründung: Die Montgolfier-Allee endet in einer einspurigen Rechtskurve und ist in diesem Bereich eine Einbahnstraße. Die Kurve verläuft direkt um den angrenzenden Kindergarten, führt am Eingang eines Wohnhauses vorbei und schließlich zur Seniorenanlage mit der Adresse Montgolfier-Allee 28, in der etwa 50 Senior*innen leben. Häufig kommt es vor, dass Fahrzeuge, teils auch größere Autos, direkt in der Kurve parken, wie auf den beigefügten Bildern zu sehen ist. Dies erschwert es insbesondere größeren Fahrzeugen wie Notarzt- oder Rettungswagen und der Feuerwehr, die Kurve zu passieren. Sollte in einem Notfall die Hilfe mit Verzögerung eintreffen, könnte dies die Sicherheit und das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenanlage gefährden oder im schlimmsten Fall könnte die Hilfe gar zu spät kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 525 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzen

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6200 entstanden aus Vorlage: OF 1282/5 vom 10.11.2024 Betreff: Cannabisverbot auf Spielplätzen im Frankfurter Süden konsequent durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, das Cannabisverbot auf Spielplätzen konsequent durchzusetzen und Verstöße entsprechend zu ahnden. Begründung: In den zurückliegenden Wochen haben die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich des Konsums von Cannabis auf Spielplätzen zugenommen. Kinder und Jugendliche müssen umfassend vor den Produkten geschützt werden. Gerade im Kinder- und Jugendalter ist der Konsum von Marihuana oder Haschisch mit besonderen Risiken verbunden. Weil sich das Gehirn noch im Auf- und Umbau befindet, können zahlreiche langfristige Schädigungen auftreten. Darunter fallen etwa Psychosen, Depressionen und Intelligenzminderung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 178 Aktenzeichen: 53-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Beleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzen

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6184 entstanden aus Vorlage: OF 1252/5 vom 11.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzen Vorgang: ST 2039/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen und damit die in der Stellungnahme ST 2039 zugesagte Maßnahme umzusetzen. Begründung: Der oben genannte Fußweg wir tagtäglich von vielen Menschen genutzt. Die nicht vorhandene Beleuchtung hat dort einem Angstraum entstehen lassen. Eine entsprechende Beleuchtung würde das Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2039 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 545 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6181 entstanden aus Vorlage: OF 1272/5 vom 28.07.2024 Betreff: Sicherung der Feuerwehrzufahrt Gutzkowstraße 29 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Feuerwehrzufahrt in der Gutzkowstraße 29 dauerhaft freizuhalten und die uneingeschränkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Durch die Maßnahmen darf sich die Anzahl der Parkplätze nicht verringern. Begründung: Anwohner der Gutzkowstraße 29 haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die dortige Feuerwehrzufahrt wiederholt durch parkende Fahrzeuge blockiert wird. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten ausdrücklich untersagt, da hierdurch im Ernstfall die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge behindert oder verhindert werden kann. Eine solche Blockade stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern gefährdet im Ernstfall Menschenleben und Sachwerte. Um die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen Maßnahmen zur Einhaltung der Regelungen zur freien Zufahrt umgesetzt werden, z. B. könnte auf der Sperrfläche ein Poller installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 624 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zivilschutz im Ortsbezirk 7

12.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 464/7 Betreff: Zivilschutz im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 24. Februar 2022 wurden die Westeuropäer durch den Vernichtungskrieg Russlands gegen die Ukraine aus ihrem "Friedens-Traum" aufgeschreckt. Der Bundeskanzler erklärte die "Zeitenwende". Doch was hat sich vor Ort geändert? In Militärkreisen des In- und Auslandes geht man davon aus, dass durch Aufrüstung Russland in der Lage sein würde, die NATO in drei Jahren offen anzugreifen. Verteidigungspolitiker - auch der Ampel-Koalition - und Experten aus Wissenschaft und Medien sehen die Gefahr, dass in fünf Jahren Russland einen offenen Krieg gegen ein NATO-Land führen könnte. Ein Szenario wäre, dass in diesem Zusammenhang zur Einschüchterung, um die Allianz von ihren Beistandsverpflichtungen gegenüber einem osteuropäischen Land abzuhalten, ein begrenzter Schlag gegen eine europäische Großstadt. Seit der "Zeitenwende" 2022 ist kaum etwas zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland geschehen. Im Ortsbezirk 7 befinden sich Objekte, die in der Ukraine Ziele russischer Angriffe sind, wie Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur, Krankenhäuser, militärische Einrichtungen, Wohnsiedlungen und Bildungseinrichtungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie wird der Magistrat die Bevölkerung im Ortsbezirk 7 darüber aufklären, wo sie im Katastrophenfall, sei er natürlich oder militärisch, Schutz finden kann? 2. Wann wird der Magistrat Evakuierungspläne für Bewohner unseres Ortsbezirks erstellen und die Bewohner frühzeitig informieren? 3. Wird die Stadt Frankfurt mit dem Krankenhaus Nordwest eine ausreichende "Betten-Reserve" für den Nordwesten für einen Katastrophen- bzw. Konfliktfall vorhalten? 4. Bisher sind nur die Industriegebiete von Höchst und Fechenheim mit Sirenen ausgestattet. Ist dies auch für den Ortsbezirk 7 vorgesehen? Wenn ja, wird die Bevölkerung wie in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren darüber aufgeklärt werden? 5. Beabsichtigt der Magistrat zum Beispiel die Bildungseinrichtungen unseres Ortsbezirkes - besonders die geplanten und die im Bau befindlichen - mit Schutzräume auszustatten und, wenn ja, wann? 6. Beabsichtigt der Magistrat die Bevölkerung für den Zivilschutz zu sensibilisieren und, falls ja, wie? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 464/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle „Balduinstraße“ in FrankfurtOberrad umsetzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6119 entstanden aus Vorlage: OF 1241/5 vom 22.09.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle "Balduinstraße" in Frankfurt-Oberrad umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Haltestelle "Balduinstraße" der Straßenbahnlinie in Frankfurt-Oberrad so zu ändern, dass die Ampel bei Halt der Straßenbahn automatisch auf Rot schaltet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Autoverkehr hinter der haltenden Straßenbahn gestoppt wird und die Straßenbahn nicht überholt werden kann. Begründung: Die Haltestelle "Balduinstraße" befindet sich in einem stark frequentierten Bereich, in dem viele Fahrgäste ein- und aussteigen. Es kommt häufig vor, dass Autos die haltende Straßenbahn überholen, während Passagiere die Fahrbahn überqueren oder die Bahn betreten. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste und den allgemeinen Verkehr dar. Um solche Gefährdungen zu minimieren, wird vorgeschlagen, die bestehende Ampelanlage so zu programmieren, dass sie in dem Moment, in dem die Straßenbahn an der Haltestelle "Balduinstraße" hält, auf Rot schaltet. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern und den Verkehrsfluss besser zu regeln. Diese Änderungen würden nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch zur Optimierung des Verkehrsflusses beitragen und gefährliche Situationen an einer stark frequentierten Haltestelle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für NiederEschbach?

01.11.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 329/15 vom 10.10.2024 Betreff: Welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz gibt es für Nieder-Eschbach? Der Magistrat wird gebeten, gerne in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen, mitzuteilen, welches Konzept für Zivil- und Katastrophenschutz für Nieder-Eschbach existiert. Insbesondere: - Vorbereitung und Ausbildung der Zivilbevölkerung und des Hilfspersonals; - Installation von Warnsystemen; - Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung; - Management von Blackout-Maßnahmen; - Medizinische Dienste, einschließlich Erster Hilfe und religiöser Unterstützung; - Erkennung und Markierung von Gefahrenbereichen; - Dekontamination und ähnliche Schutzmaßnahmen; - Bereitstellung von Notunterkünften und -versorgung; - Notfallreparatur unverzichtbarer öffentlicher Einrichtungen; - Hilfestellung bei der Erhaltung überlebenswichtiger Gegenstände. Begründung: Bei Naturkatastrophen, durch Unfälle verursachten Krisen, Terrorangriffen oder bewaffneten Konflikten werden Maßnahmen und Dienste des Zivil- und Katastrophenschutzes organisiert. Was das genau bedeutet, ist den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht klar. Das Hauptziel besteht darin, die Zivilbevölkerung zu schützen, vor allem indem versucht wird, den Schaden zu begrenzen, den die Zivilbevölkerung oder Objekte erleiden könnten. Der Zivil- und Katastrophenschutz umfasst vorbeugende Maßnahmen sowie die Vorbereitung und Planung von Notfallhilfe oder Evakuierung. Wie dies genau im Ernstfall aussehen kann, ist von großem Interesse und sollte öffentlich vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 164 Aktenzeichen: 37-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention

29.10.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5984 entstanden aus Vorlage: OF 1107/6 vom 10.08.2024 Betreff: Information in Regionalräten über LSBTIQ+ zur Gewaltprävention Der Magistrat wird gebeten, in jedem der Regionalräte in den Stadtteilen mindestens eine Informationsveranstaltung pro Wahlperiode zum Thema LSBTIQ+ mit der Koordinierungsstelle für LSBTIQ-Themen des Amtes für multikulturelle Angelegenheiten oder dem Verein "Broken Rainbow" durchzuführen. Dabei sollen Fragen zu diversen Lebensformen geklärt werden, Informationen zur Stärkung von Eltern intergeschlechtlicher Kinder und Möglichkeiten zur Gewaltprävention gegenüber queeren Menschen vermittelt werden. Begründung: Der Regionalrat beschäftigt sich im Dialog mit Institutionen, Einrichtungen und engagierten Bürgern mit vielseitigen Themen zur Gewaltprävention. Queere Menschen erleiden oft Diskriminierung oder stoßen auf Unverständnis, oft aus Unkenntnis oder wegen Vorurteilen. Mehr Hintergrundwissen hilft, dem entgegenzutreten und Unsicherheiten abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 131 Aktenzeichen: 51-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktuelle Straftaten im Ortsbezirk 10

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 919/10 Betreff: Aktuelle Straftaten im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit sämtlichen zuständigen Stellen einschließlich der Wohnungsbaugesellschaft, des Regionalrates sowie der aufsuchenden Jugendarbeit umgehend um Prüfung und Berichterstattung bezüglich einer Analyse der aktuellen Straftaten im Ortsbezirk 10 gebeten. Von besonderem Interesse sind dabei die sogenannten "Sylvester-Partys" in Preungesheim der letzten Jahre; inklusive Informationen über die jeweiligen Straftaten und deren Hintergründe sowie zudem die möglichst zu stärkende, auch künftig wichtige ehrenamtliche Begleitung der "Sylvester-Partys". Ziel sollen dann Abstimmung, Vorbereitung und Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen sein. Begründung: Brennende Mülltonnen in verschiedenen Stadtteilen sowie wiederholt zerstörte Büscherschränke, sind so bitte nicht einfach hinzunehmen. Dies gilt umso mehr, als bei mangelnder Aufklärung oder fehlender Einleitung geeigneter Maßnahmen verschiedener Zuständigkeiten, künftige Wiederholungen oder gar Weiterungen nicht ausgeschlossen werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 919/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Protestcamp in der Talstraße

20.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 551/12 Betreff: Protestcamp in der Talstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie lange das Protestcamp in der Talstraße, gegenüber der Firma Carbone, noch geduldet wird und welchen Sinn verfolgt diese Aktion. Begründung: Vor einigen Jahren wurde dieses Protestcamp von der Stadtverwaltung vom Ostbahnhof nach Kalbach verlegt. Das Camp steht auf einem Grundstück der Stadt Frankfurt und wirkt sehr verwahrlost. Wer wohnt da, wie sind die sanitären Gegebenheiten und wird das Camp vom Ordnungs- bzw. vom Gesundheitsamt kontrolliert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 551/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1

13.10.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1432/1 Betreff: Status zu Schutzräumen im Ortsbezirk 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Schutzräume im Ortsbezirk 1 noch intakt/nutzbar sind und ob die Einrichtung neuer Schutzräume geplant ist. Begründung: Im Notfall ist es wichtig, über ausreichend Schutzräume zu verfügen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger in Sicherheit bringen können. Diese müssen den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes und Belüftung genügen sowie den Aufenthalt für eine ausreichend lange Dauer ermöglichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1432/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend

09.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 776/3 Betreff: Kontrolle der Cannabis-Konsumverbotszonen im Nordend Vor einigen Monaten wurde der Cannabiskonsum legalisiert, allerdings gibt es klar definierte Verbotszonen. Die sog. Bubatzkarte - Abstandsregeln in Farbe weist die Flächen aus. "§ 5 Konsumverbot (1) Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. (2) Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten: 1. in Schulen und in deren Sichtweite, 2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, 3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, 4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, 5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und 6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite. Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben." Die Flächen auf denen Konsum im Nordend erlaubt ist, sind sehr eingeschränkt. Trotzdem wird überall im Nordend offen konsumiert. Die Geruchsbelästigung im öffentlichen Raum, gerade auch auf Plätzen und in den Parks wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mittlerweile als sehr störend empfunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wie wird das bestehende Konsumverbot von Cannabis im Nordend kontrolliert? Welche Sanktionen, Strafen stehen den Ordnungsbehörden bei Zuwiderhandlungen zur Verfügung? Wie viele Sanktionen wurden bislang bei Verstoß gegen das Konsumverbot in Frankfurt verhängt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 776/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 2 SPD (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Wandgraffiti für die Opfer von Hanau unter der Friedensbrücke dauerhaft gegen Vandalismus schützen

08.10.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1427/1 Betreff: Wandgraffiti für die Opfer von Hanau unter der Friedensbrücke dauerhaft gegen Vandalismus schützen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das nach mutwilliger Beschädigung und "Schändung" kürzlich wiederhergestellte Wandgemälde zum Gedenken an die Opfer des Terror-anschlags in Hanau dauerhaft mit einem Schutzanstrich versehen zu lassen, so dass Schmierereien und Beschädigungen zuverlässig und dauerhaft verhindert werden. Der Ortsbeirat bezuschusst die Maßnahme mit bis zu 5.000,-€ Begründung: Nur ein dauerhafter Schutzanstrich gegen Graffiti und Schmierereien verhindert zuverlässig künftige Schändungen dieses Mahnmals, indem aufgesprühte Farbe einfach abtropft und nicht anhaften kann. Ein solcher Schutzanstrich wird bereits erfolgreich im Bereich der Staufenmauer eingesetzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 1427/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1427/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen!

13.09.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 1200/5 vom 28.08.2024 Betreff: Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen er bislang in die Wege geleitet hat bzw. demnächst ergreifen wird, um die seit Jahren bekannten und immer weiter ausufernden Missstände - dabei ist auch der neue, gefährliche Trend des Missbrauchs von Lachgas zu beachten - in Alt-Sachsenhausen endlich zu beseitigen und dort Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, um damit nicht nur den Niedergang des Quartiers zu stoppen, sondern es für dessen Bewohner wieder attraktiv und lebenswert zu machen. Begründung: Die vielfältigen Problemlagen in Alt-Sachsenhausen hat der Ortsbeirat in den vergangenen Jahren immer wieder in Form von Anträgen und Auskunftsersuchen an den Magistrat herangetragen, ohne dass bislang eine Verbesserung der Situation erkennbar wäre. Im Gegenteil, die Missstände im Quartier greifen immer weiter um sich, so dass zwischenzeitlich einzelne betroffene Anwohner den Rechtsweg eingeschlagen haben, um dagegen vorzugehen. Das wiederum macht das eklatante Versagen der politisch Verantwortlichen in dieser Angelegenheit deutlich und kann so hoffentlich nicht gewollt sein. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen er bislang in die Wege geleitet hat bzw. demnächst ergreifen wird, um den Niedergang des Quartiers endlich zu stoppen und es für dessen Bewohner wieder attraktiv und lebenswert zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2137 Aktenzeichen: 53-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien

05.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 19.08.2024 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zu bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses; - Mahnmal "Der Gestürzte"; - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad; - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad. Begründung: Mittlerweile sind diese Beschmierungen in Heddernheim vermehrt zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "Der Gestürzte" am Alexander-Riese-Weg/Ecke Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 491 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit und Ordnung auf der Herbstdippemess

03.09.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5817 entstanden aus Vorlage: OF 428/4 vom 03.09.2024 Betreff: Sicherheit und Ordnung auf der Herbstdippemess Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss geltend zu machen und in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt und dem 6. Polizeirevier die Einlasskontrollen und eine starke Präsenz durch die h essische Polizei auf der Herbstdippemess sicherzustellen. Begründung: Die von der Landespolizei durchgeführten Einlasskontrollen auf der Dippemess haben in der Vergangenheit nachweislich für mehr Sicherheit gesorgt. Die Polizeipräsenz führte auch zu einem erheblichen Zuwachs des subjektiven Sicherheitsempfindens. Im Nachgang des islamistischen Attentats von Solingen reagierte Innenminister Poseck unmittelbar und forderte die hessischen Polizeipräsidien per Erlass zu mehr Präsenz und Wachsamkeit auf. Der Erlass war zunächst für zehn Tage vom 27.08. bis zum 05.09.2024 befristet. Ziel des Erlasses ist die "Gewährleistung einer deutlich sichtbaren und für die Bevölkerung wahrnehmbaren polizeilichen Präsenz - mit den Schwerpunkten Volksfeste, Musik-, Sport- und sonstige Großveranstaltungen, Innenstadtbereiche, Waffenverbotszonen". Nicht nur mit Hinblick auf die Dippemess ist dieser Erlass ausdrücklich zu begrüßen. Der Anschlag von Solingen sowie die Befristung des Erlasses bis zum 05.09.2024 - also einen Tag vor Beginn der diesjährigen Herbstdippemess - hat bei den Schaustellern der Dippemess zu Nachfragen geführt, ob polizeiliche Kapazitäten für die Sicherstellung der Einlasskontrollen sowie einer starken Polizeipräsenz für die gesamte Dauer der Herbstdippemess zur Verfügung stehen. Daher muss im Sinne eines fröhlichen, friedlichen und sicheren Volksfestes sowie zur Klarstellung gegenüber den Schaustellern zügig Rückmeldung eingeholt und die Polizeipräsenz sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2138

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besuch des 12. Polizeireviers

26.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 886/10 Betreff: Besuch des 12. Polizeireviers Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Aktuell sind leider jeweils gegen ältere Menschen im Ortsbezirk 10 Straftaten, u. a. Raub nach angebotener "Hilfe" an der Haustür bzw. an der Wohnung, und auch versuchte Straftaten, z. B. Enkeltrick, festzustellen. Der Ortsbeirat 10 möchte sich unabhängig davon ein aktuelles und ganzheitliches Bild über die derzeitige Sicherheitslage insgesamt bilden, so beispielsweise in Sachen der Dach-Haie, der Poser sowie der Kriminalität insgesamt in Eckenheim und Preungesheim. Dies vorausgeschickt, wird die Ortsvorsteherin gebeten, einen Besuch des 12. Polizeireviers zu vereinbaren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Personalausstattung des 13. Polizeireviers sicherstellen

18.08.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1362/1 Betreff: Personalausstattung des 13. Polizeireviers sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Vorgang zu prüfen und sich bei Bedarf dafür einzusetzen, dass das 13. Polizeirevier mit mehr Personal ausgestattet wird, um in einer angemessenen Zeit am Einsatzort erscheinen zu können bzw. Einsätze angemessen wahrnehmen zu können. Begründung: Teilweise heißt es bei Anruf des 13. Polizeireviers, dass man mit anderen Fällen ausgelastet sei, in manchen Schichten lediglich zwei Funkstreifen zur Verfügung habe und es dauern könne, bis man erscheine. Das 13. Polizeirevier ist für die Stadtteile Bockenheim, südliches Westend und nördliches Gallus/Europaviertel zuständig. Der Revierbereich umfasst eine Fläche von 11,58 km2 mit ca. 65.000 Einwohnern. Mit zwei Funkstreifenwagen lassen sich die Einsätze in diesem Revier vermutlich selbst zu Randzeiten nicht adäquat ausführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1362/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schmähung der Polizei am Heddernheimer Schloss beseitigen

04.07.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 465/8 Betreff: Schmähung der Polizei am Heddernheimer Schloss beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird ersucht, umgehend die Fassade des Heddernheimer Schlosses zu reinigen und dabei insbesondere die Schmiererei "ACAB" zu beseitigen. Begründung: Seit Jahren wird das Schloss Alt-Heddernheim 30 mit Graffiti beschmiert. Die Initiativen des Ortsbeirates zur Instandsetzung und Aufwertung des Gebäudes liegen dem Magistrat vor. Kürzlich ist an der Fassade das Akronym "ACAB" hinzugekommen, eine Parole, die gemeinhin zur Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten dient. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel nicht auf städtischen Gebäuden akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 465/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 466/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer

02.07.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einstellung finanzielle Mittel

18.06.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2024, OF 849/10 Betreff: Einstellung finanzielle Mittel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushaltsplan 2025/2026 die erforderlichen Mittel für das Ordnungsamt einzustellen, um eine Stelle welches für die Bereiche Ordnung und Sicherheit im OBR 10 zuständig ist. Begründung: Im Ortsbezirk 10 fehlt es regelmäßig an Personal seitens des Ordnungsamtes. Unsere Anträge wie zum Beispiel: - Kontrolle vom dauerhaften Wohnen in Schrebergärten - Sperrmüll: Bearbeiten von Meldungen bezüglich illegalen Abstellens von Sperrmüll - Vandalismus: Bearbeitung von Meldung bezüglich Vandalismus, ob an Haltestellen oder sonstige Schäden im Straßenraum - Und einige mehr, Werden immer wieder seitens des Magistrates abgelehnt mit der Begründung, es fehlt an Mitarbeitern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 849/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Waffenverbotszone ausweiten

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken – Eppenhainer Straße

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1312/1 Betreff: Sicherheit und Sauberkeit gewährleisten - Wegerecht vorrübergehend beschränken - Eppenhainer Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Wegerecht auf dem Fußgängerweg südlich des Gebäudes Europallee 165 vorrübergehend auszusetzen. Dies soll so lange gelten, bis der Fußgängerweg keine Sackgasse mehr ist, bzw. der Weg durchgängig bis zur Grünfläche West nutzbar ist. Weiter soll es den Eigentümern genehmigt werden, den Weg baulich abzusichern, indem ein Tor am Eingang des Weges angebracht wird. Begründung: Im Bereich zwischen der Europa Allee und der Mammolshainer Straße, in Höhe der Europa Allee 165 (Gebäude "AXIS") befindet sich ein kleiner Wirtschaftsweg (siehe Bild rote Linie). Dieser Weg ist momentan eine Sackgasse und ist zurzeit nur über einen Eingang von der Eppenhainer Straße aus zugänglich (Bild - blauer Kreis). Zurzeit wird dieser Weg jedoch ausschließlich missbräuchlich genutzt! Ruhestörung, Drogenhandel, Vermüllung, Sachbeschädigung und Zerstörung von Pflanzen sind die zentralen Probleme dort. Personen, die sich dort treffen und niederlassen verursachen erheblichen Müll. Mitgebrachte Verpackungen von Essen und Getränken werden regelmäßig auf dem Weg hinterlassen. Ebenso werden Flaschen und anderer Müll aktiv in die umliegenden Gärten geworfen. Dies ist nicht nur belästigend, sondern kann für im Garten spielende Kinder auch gefährlich sein. Sperrmüll, wie bspw. Sofas werden dort abgestellt. Durch den Aufenthalt auch in den Nachstunden verursachen die Personen dort erheblichen Lärm, teilweise bis 3:00 Uhr morgens. Die hohe Beschwerdelage darüber müsste der Stadtpolizei bekannt sein. Die Sackgasse wird zum Drogenhandel genutzt. Drogen werden unter den Welldächern der Gartenlaube versteckt. Die Wände werden mit Grafiti beschmiert, E-Scooter und Leihfahrräder werden in die Sackgasse gebracht und dort demoliert. Baumeinfassungen an der Böschung werden mutwillig zerstört und Pflanzen niedergetrampelt. Jedes Treffen der Personen im Wirtschaftsweg ist geprägt von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Der Weg befindet sich in unmittelbarer Nähe von Wohnung, Schlafzimmern, sowie Gärten. Durch das missbräuchliche und rüpelhafte Verhalten der sich dort aufhaltenden Personen ist es den Anwohnern kaum möglich nachts in Ruhe schlafen zu können oder auch in den Abendstunden ihre Gärten nutzen zu können. Zahlreiche Anrufe beim Ordnungsamt und der Polizei haben bisher keinerlei Besserung gebracht. Zur Rechtslage: Der Wirtschaftsweg liegt auf dem Grundstück des AXIS. Die Stadt hat im Grundbuch ein Wegerecht zu Gunsten der Öffentlichkeit eingetragen. Dies soll auch nicht aufgehoben werden. Die Forderung ist, dieses Wegerecht auszusetzen. Momentan hat der Weg keinerlei Nutzen, weshalb ein Aussetzen für eine beschränkte Zeit kein Verlust für die Öffentlichkeit wäre. Um Ruhe und Sauberkeit zu gewährleisten, müsste am Anfang des Weges ein Tor angebracht werden. Den Anrainern an diesen Wirtschafsweg, die einen Ausgang von ihren Gärten dorthin haben, würde ein Schlüssel ausgehändigt werden, so dass diese den Weg weiterhin nutzen könnten. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mangelnde Erreichbarkeit Sicherheitstelefon

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1324/1 Betreff: Mangelnde Erreichbarkeit Sicherheitstelefon Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Anrufe gehen täglich beim 24h-Sicherheitstelefon 212 44044 der Stadtpolizei ein? 2. Wie viele Anrufe gehen täglich wegen Überlastung verloren? 3. Wie lautet die durchschnittliche Wartezeit, bis ein Anruf entgegengenommen wird? 4. Wie viele Mitarbeiter kümmern sich parallel um die Annahme der Anrufe? 5. Warum wird ein Besetztzeichen ausgegeben, statt eine Warteschleife einzurichten, wo idealerweise noch die Anzahl der vor einem wartenden Anrufer genannt wird oder man eine Nachricht mit seiner Rufnummer hinterlassen kann und zurückgerufen wird? Begründung: Es kommt immer wieder vor, dass das Sicherheitstelefon nicht erreichbar ist, z.B. am 24.05. um 22:57 Uhr, am 28.05. um 12:22 Uhr und 13:14 Uhr oder am 29.05. um 14:10 Uhr. Das Stadtportal wirbt mit einer "im Bundesgebiet einmaligen Einheit", welche "rund um die Uhr" ihren Dienst verrichte und sich um Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung kümmere. Bei einem 24h-Sicherheitstelefon erwarten die Bürgerinnen und Bürger naturgemäß eine hohe Erreichbarkeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 994 2024 Die Vorlage OF 1324/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz

07.06.2024 · Aktualisiert: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5630 entstanden aus Vorlage: OF 1154/5 vom 07.06.2024 Betreff: Kontrollen der Stadtpolizei gegen Wildpinkler am Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten , den Bereich Affentorplatz verstärkt durch die Stadtpolizei im Hinblick auf Wildpinkler zu kontrollieren und entsprechende Verwarnungsgelder zu erheben. Begründung: In der letzten Zeit häufen sich Beschwerden über das Wildpinkeln am Affentorplatz und den damit einhergehenden Belästigungen. Gemäß § 9 Abs. 2 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist das Wildpinkeln verboten und kann gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 7 Gefahrenabwehrverordnung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die geltenden Rechtsregelungen müssen umgesetzt werden, um den Belästigungen Einhalt zu gebieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1671

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Jugendliche im Nordend

06.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5580 entstanden aus Vorlage: OF 721/3 vom 05.06.2024 Betreff: Sicherheit für Jugendliche im Nordend Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig für die Sicherheit von Jugendlichen im Nordend, v. a. im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark, zu sorgen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, sich bei anderen Stadtverwaltungen zu erkundigen, wie diese die Sicherheit von Aufenthaltsräumen Jugendlicher garantieren. Begründung: Allein im Mai kam es sowohl im Adolph-von-Holzhausen-Park als auch im Günthersburgpark am späten Abend zu mehreren Überfällen auf Jugendliche, bei denen ein klares Muster zu erkennen ist. Mit Schlagstöcken und/oder Pfefferspray und Schlägen sind Jugendliche gezwungen worden, ihre Handys, Geld und andere Wertsachen herauszugeben. In einem Fall wurde ein Jugendlicher zusammengeschlagen. Die Täter konnten jedes Mal entkommen, bevor die Polizei eintraf. Jugendliche müssen sich abends in Parks aufhalten können, weil es sowieso kaum Aufenthaltsräume für Jugendliche im Nordend gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1670 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz - auch in BergenEnkheim

13.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 277/16 Betreff: Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz - auch in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat beschließt, dass am Bürgeramt Bergen-Enkheim ein Schild der Initiative "Respekt! Kein Platz für Rassismus" angebracht wird. Begründung: Extremismus, Rassismus, Intoleranz und Gewalt gegen Politiker*innen steht in Deutschland mehr und mehr auf der Tagesordnung. Auch in Bergen-Enkheim - aktuell läuft ein Prozess gegen einen hier wohnhaften Neonazi, der offenbar Attentate mit Waffen und Sprengstoff plante. Weiterhin wird über einen Anstieg von antisemitistischen Übergriffen an Frankfurter Schulen gesprochen (Frage an den Magistrat vom 22.02.2024, F 2216). Um ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Extremismus und für Toleranz zu setzen, wird ein Schild am Bürgeramt gewünscht. Der Initiative haben sich bereits Bergen-Enkheimer Sportvereine und neben vielen anderen die Stadt Frankfurt angeschlossen. Eine klare Positionierung der Kommunalverwaltung Bergen-Enkheim gegen Intoleranz ist auch ein Zeichen für ein konstruktives Miteinander aller demokratischen Parteien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 277/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bahnhofsviertel: Waffenverbotszone ganztägig anordnen

10.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1267/1 Betreff: Bahnhofsviertel: Waffenverbotszone ganztägig anordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den zeitlichen Umfang der Waffenverbotszone im Bahnhofsviertel auszuweiten, so dass diese ganztägig, von 0-24 Uhr gilt. Begründung: Die Waffenverbotszone wird von der Polizei, vielen Bewohnern des Bahnhofsviertels und Menschen, die im Bahnhofsviertel arbeiten, positiv bewertet. Zahlreiche Waffen konnten von der Polizei seitdem aus dem Verkehr gezogen werden, insbesondere Messer. Diese haben in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Verletzungen geführt. Jede Waffe, die nicht im Umlauf ist, hilft, das Bahnhofsviertel sicherer zu machen. Nun gilt die Waffenverbotszone bisher jedoch nur von 20-5 Uhr, also in den Nachtstunden. Fakt ist, dass Waffen auch tagsüber im Bahnhofsviertel im Umlauf sind. Sie sind tagsüber genauso eine große Gefahr und können zu schwersten Verletzungen führen, wie nachts. Deshalb sollte die Waffenverbotszone rund um die Uhr gelten, zum Schutz aller Menschen, die sich im Bahnhofsviertel aufhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall

22.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2024, OF 704/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.01 Brandschutz Konzept zur Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in o.g. Produktgruppe zusätzliche Mittel in Höhe von EUR 10.000 für die Erarbeitung eines Konzept zur Alarmierung der (Nordend)Bevölkerung im Katastrophenfall und die Ausweisung ausreichender Schutzräume vorzusehen Begründung: Im aktuellen Haushalt stehen u.o. Haushaltsstelle lediglich EUR 10.000 für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Eventuell gibt es weitere Haushaltsstellen. Diese Summe wird allerdings den Aufgaben, die damit verbunden sind in keiner Weise gerecht. Beginnend mit einem entsprechenden Warnsystem muss es auch Informationen für die Bevölkerung geben, welche Schutzräume im Katastrophenfall aufgesucht werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 148 2024 Die Vorlage OF 704/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Bereich des Höchster Bahnhofs steigern

16.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2024, OM 5347 entstanden aus Vorlage: OF 1009/6 vom 09.04.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich des Höchster Bahnhofs steigern Vorgang: EA 49/24 OBR 6 Mit Etatantrag vom 16.04.2024, EA 49, hat der Ortsbeirat darum gebeten, die Schaffung einer Stelle "Sozialarbeit, aufsuchende Arbeit" im städtischen Haushalt zu veranschlagen. Damit soll neben dem Tätigwerden der Landespolizei ein alternativer Ansatz geboten werden, um dem aggressiven und schikanierenden Verhalten entsprechender Jugendgruppen präventiv entgegenzuwirken. Neben der Schaffung von zukünftigen Haushaltsmitteln sollte der Magistrat zudem Sorge dafür tragen, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt erste präventive Maßnahmen, die die Arbeit der Landespolizei flankieren, umgesetzt werden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - dafür Sorge zu tragen, dass Sozialarbeiter alsbald auch am Höchster Bahnhof eingesetzt werden, um die gegenwärtige Situation nachhaltig zu verbessern; - zu prüfen, inwieweit eine abgestimmte Zusammenarbeit des Sozialdienstes mit den Kräften der Stadtpolizei, der Landespolizei und den Mitgliedern des Regionalrats Höchst avisiert werden kann, um das Sicherheitsempfinden auch auf Gebieten in der Nähe des Bahnhofs nachhaltig zu steigern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.04.2024, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1419 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zuschuss statt Einbindung des Ordnungsamtes gemäß OIB 534/2021

07.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1243/1 Betreff: Zuschuss statt Einbindung des Ordnungsamtes gemäß OIB 534/2021 Vorgang: OIB 534/21 OBR 1; ST 1516/21 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Dem Verein Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500€ für den Kauf von 3.000 Gipseiern zur Verringerung der Taubenpopulation im Bahnhofsviertel gewährt. Die Attrappen sollen ab dem Zeitpunkt des Beschlusses beschafft werden. Die Rechnung ist einzureichen. Die OIB 534 / 2021 (Kostenübernahme durch Ordnungsamt) wird nicht umgesetzt und der Betrag in gleicher Höhe von 1.500€ wird wieder freigegeben. Begründung: Im Jahr 2021 wurde vom Ortsbeirat 1 beschlossen, das Ordnungsamt in den Kauf von 3.000 Eierattrappen einzubinden. Dies gestaltet sich seitens der Verwaltung kompliziert und ist daher bislang noch nicht umgesetzt worden. Das Hauptamt hat nun dem Ortsbeirat vorgeschlagen, den Weg über einen Zuschuss zu wählen. Dieser Sachverhalt war auf der Liste des Hauptamtes in Bezug auf "Nicht umgesetzte Beschlüsse" mit Stand 19.03.2024 aufgeführt. https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAM E=%27OIB_534_2021%27 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.02.2021, OIB 534 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2024 Die Vorlage OF 1243/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen

06.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 875/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro zu erhöhen. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber weiterhin bei weiten nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanzmitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist weiterhin für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzt*innen und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeitende entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (u.a. Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können keine zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch direkt für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten, Betriebe der Stadt - täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttaubenmanagement basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die von ihr betreuten Tiere bei Tierärzt*innen unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Mit dem Aufbau eines Taubenhauses in der City-West erbringt der Verein einen großen Teil seiner Leistungen im Bereich des Ortsbezirks 2. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 875/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Verwilderte Haustiere in Frankfurt

05.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 686/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Verwilderte Haustiere in Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Populationskontrolle für verwilderte Haustiere sollen folgende Beträge in den Haushalt 2024/2025 eingestellt werden, die Vereine und andere Institutionen sodann beantragen können: - 20.000 Euro für das Jahr 2024 für Kastrationen von verwilderten Hauskatzen - 50.000 Euro für das Jahr 2025 für Kastrationen von verwilderten Hauskatzen - 10.000 Euro für das Jahr 2024 für Eierattrappen für verwilderte Haustauben - 15.000 Euro für das Jahr 2024 für Eierattrappen für verwilderte Haustauben Begründung: Straßentiere in Frankfurt? Ja, es gibt jede Menge Straßentiere in Frankfurt. Und zwar gibt es rund 20.000 verwilderte Hauskatzen und rund 10.000 verwilderte Haustauben. Die Stadt Frankfurt ist für Haustiere verantwortlich. Aufgrund bürokratischer Kosten und Know-How ist es nicht wünschenswert, dass sich die Stadt Frankfurt selbst darum kümmert. Dies tun ehrenamtliche Vereine, denen jedoch die Kosten erstattet werden müssen. Vereine und andere Institutionen, die auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt tätig sind, sollen die eingestellten Beträge per Antrag in Anspruch nehmen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 134 2024 Die Vorlage OF 686/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie sicher sind die Trinkwasserleitungen im Ortsbezirk 8?

02.04.2024 · Aktualisiert: 19.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 428/8 Betreff: Wie sicher sind die Trinkwasserleitungen im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, sämtliche Wasserleitungen im Bereich Sandelmühle zu prüfen und über deren Zustand zu berichten. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu prüfen und berichten, inwieweit es sichergestellt ist, dass es zu keinem weiteren Leitungsbruch wie im September 2022 und Februar 2024 an den Trinkwasserleitungen im Bereich Sandelmühe kommen wird. Außerdem bitten wir um Überprüfung, ob die Wasserleitungen im weiteren Verlauf der Sandelmühle zum Restaurant Sandelmühle und zum City Camp, bei einer Verlegung der Brücke im Zuge der Ausgleichsmaßnahme S 6 (Bezug: ST 1559), für die geplante Umverlegung geeignet sind. Begründung: Die Trinkwasserleitungen im besagten Gebiet sind mindestens 80 Jahre alt und von einer Sandsteinumhüllung umgeben. Diese schmirgelt sukzessive die Leitungen und macht sie undicht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 428/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Tierheim Nied mit Vertrag und Zuschuss ausstatten

02.04.2024 · Aktualisiert: 07.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1200/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Tierheim Nied mit Vertrag und Zuschuss ausstatten Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Das Tierheim Nied ist eines von drei größeren Tierheimen, die Fundtiere entgegennehmen. Es ist auch für das Gallus zuständig und hatte zu Ende 2023 den finanziell unzureichenden Vertrag mit der Stadt Frankfurt gekündigt. Zu einem Anschlussvertrag kam es nicht, weil die Stadt Frankfurt keine ausreichenden finanziellen Mittel geboten hat. Dies vorausgeschickt ist dem Tierheim Nied für die Jahre 2024 und 2025 ein Zuschuss von jeweils 100.000 Euro zu gewähren und ein Anschlussvertrag für die Folgejahre in angemessener Höhe abzuschließen. Durch den Zuschuss soll das Tierheim in die Lage versetzt werden, wieder für die westlichen Ortsbezirke die Entgegennahmen von Fundtieren - hauptsächlich Katzen, Kaninchen, Vögel und Kleintieren - zu ermöglichen. Begründung: Für gefundene Haustiere ist die Kommune zuständig (Fundrecht). Da die Stadt Frankfurt keine eigenen Tierheime betreibt und dies auch nicht selbst tun soll, hat sie Tierschutzvereine mit angeschlossenem Tierheim mit der Verwahrung von Fundtieren betraut. Hierzu werden Fundtierverträge abgeschlossen. Das Tierheim Nied war dabei für zehn westliche Stadteile zuständig, aus denen es Fundtiere entgegengenommen hat. In diesem zehn Stadtteilen wohnen rund 220.000 Einwohner, was ca. 28% der Frankfurter Bevölkerung entspricht. Der Vertrag mit dem Tierheim Nied wurde seit rund 30 Jahren nicht angepasst und bezifferte sich bisher pro Jahr auf 3.835 Euro. Dabei wurden pro Jahr durchschnittlich 100 Fundtiere entgegengenommen, im Jahr 2023 waren es sogar 150 Fundtiere. Nutzt man das für die Betreuung von zum Beispiel Katzen geläufige Multiple von 10 Euro pro Katze/Tag, dann ließe sich mit diesem Betrag eine einzige Katze betreuen (10€ * 365 Tage = 3.650 Euro pro Katze/Jahr). Für den Preis eines Tieres kann man nicht jährlich über 100 Fundtiere betreuen. Anzumerken ist auch, dass dieses Multiple noch keine Tierarztbehandlungen beinhaltet und noch aufzuschlagen wären. Außerdem ist sie relativ niedrig gegriffen - Katzenpensionen in der Region berechnen meist 12 bis 14 Euro. Mit dem Tierheim Nied soll schnellstens ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Die Kapazitäten des Tierheim Nied werden in der Stadt dringend benötigt. Es besteht eine erhebliche Knappheit an Platzangebot für Fundtiere. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 81 2024 Die Vorlage OF 1200/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare und einheitliche Regelungen an Silvester

05.03.2024 · Aktualisiert: 12.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 1195/1 vom 29.02.2024 Betreff: Klare und einheitliche Regelungen an Silvester Der Magistrat wird gebeten, 1. die bereits seit langer Zeit bestehenden Feuerwerksverbotszonen im Ortsbezirk 1 gemäß Sprengstoffgesetz und weiterer Vorgaben in einer übersichtlichen Karte in einem öffentlich zugänglichen, digitalen Portal, z. B. im Geoportal Frankfurt, darstellen zu lassen; 2. d ie einzelnen, zahlreichen und dicht beieinanderliegenden Feuerwerksverbotszonen in Innenstadt und Altstadt einfach und übersichtlich für die Bevölkerung zusammenzufassen. Es ist eine einheitliche, leicht nachvollziehbare, verständliche und zusammenhängende Fläche im gesamten Bereich der Innen- und Altstadt innerhalb der Wallanlagen auszuweisen. Begründung: Kaum hatte die Stadt für Silvester 2023/2024 eine Verfügung zum Eisernen Steg erlassen, sahen sich Institutionen wie der Zoo Frankfurt genötigt, auf weitere Verbote und Gebote hinzuweisen. Im Sinne der Verständlichkeit und Akzeptanz ist es daher sinnvoll, wenn die bestehenden Verbote und Gebote klar und deutlich in einheitlicher Form kommuniziert werden. Dies spart Aufwand an mehreren Stellen. Jedes Jahr verletzen sich zahlreiche Menschen und Rettungskräfte an Neujahr schwer. Haustiere und Wildtiere verstecken sich voller Angst. Der Feinstaubausstoß übersteigt alle geltenden Grenzwerte und die Straßenreinigung muss Tonnen von Müll und Glasscherben entsorgen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben sehen zum Beispiel vor, dass "das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist." (Erste Sprengstoffgesetzverordnung: www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/BJNR021410977.html). Allein aufgrund dieser Vorschrift ist in einem Großteil der Innenstadt und Altstadt das Feuerwerken verboten (siehe linke Karte). Zur besseren Verständlichkeit und zur Erhöhung der Akzeptanz soll für die gesamte Innenstadt und Altstadt eine Verbotszone wie in Stuttgart und Köln erlassen werden (siehe Beispiel rechte Karte). Ist-Situation Flickenteppich Zusammenhängende einfach verständliche Fläche Abbildung: Geoportal Frankfurt; Eintragungen Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1252 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1916 Antrag vom 25.02.2025, OF 1569/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6671 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-40

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet?

26.02.2024 · Aktualisiert: 09.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 400/8 Betreff: Kiffen in der Öffentlichkeit des Ortsbezirks 8 - wie werden Verstöße überwacht und geahndet? Obwohl Ärzte- und Lehrerverbände, aber auch die Polizeigewerkschaft davor gewarnt haben, hat der Deutsche Bundestag am 23.02.2024 das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung beschlossen (Cannabis-Gesetz - CanG), das bereits am 01.04.2024 in Kraft treten soll. Die Stadt Frankfurt hat sich außerdem als "Modellregion für den Cannabis-Konsum" beworben. Konsumenten dieser Droge soll damit der Konsum erleichtert werden, u.a. durch privaten Eigenanbau oder sogenannte "Anbauvereinigungen", die Konsumcannabis an Erwachsene weitergeben dürfen. In Zukunft dürfen dem Gesetz zufolge 25 Gramm zum Eigenkonsum im öffentlichen Raum mitgeführt werden. Nach § 5 CanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kindertagesstätten und in deren Sichtweite, in Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Im Ortsbezirk 8 betrifft das neben den Schulflächen und Kindertagesstätten insbesondere die Jugendeinrichtungen wie Kinderhaus Abenteuerspielplatz, Jugendclub Kleines Zentrum - Junularo e.V., Kinder- und Jugendclub Cantate Domino, Klub für Kids (Ev. St. Thomasgemeinde) oder Jugendzentrum Arche im Kleinen Zentrum. Eine "Sichtweite" ist im Sinne des genannten Gesetzes bei einem Abstand von mehr als 100 Metern nicht mehr gegeben. Die Legalisierung von Cannabis ist für die Suchtprävention ungünstig. Daher sind insbesondere Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre vor den Auswirkungen der Freigabe zu schützen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Was sind die Gründe der Stadt, sich als Modellregion für eine Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu bewerben und inwiefern ist auch der Ortsbezirk 8 von dem möglichen Modellprojekt betroffen? 2. Welche Cannabis-Clubs und welche "Anbauvereinigungen" im Sinne des CanG sind im Ortsbezirk 8 aktiv oder geplant und welche Geschäfte in Heddernheim, Niederursel und der Nordweststadt sind dem Magistrat bekannt, die "Hanf" lizenziert verkaufen wollen, wenn Frankfurt Modellregion wird? 3. Welcher Mehraufwand (Kosten und Stellen) fällt für den Magistrat in welchen Behörden für das Prüfen und Erteilen der Erlaubnisse für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau und die gewerblichen Zulassungen an? 4. Wie wird im Ortsbezirk 8 das Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Jugendeinrichtungen und Kindertagesstätten im Sinne des § 5 CanG durchgesetzt? 5. Welche Schutz- und Kontrollmaßnahmen sind nach Kenntnis des Magistrats für die Einkaufszentren im Ortsbezirk 8 (Nordwestzentrum, Kleines Zentrum Thomas-Mann-Straße, Merton's Passage) geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 915 2024 Die Vorlage OF 400/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das

23.02.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 576/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das Ordnungsamt Frankfurt Eine Außenstelle des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 11 mit mindestens zwei ständigen Mitarbeitern Vorgang: EA 58/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: um die nötigen Aufgaben des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei bedarfsgerecht erfüllen zu können, werden Mittel für 250 neu zu beschäftigende Mitarbeiter in den Haushalt eingestellt. Es sind jeweils mindestens zwei Vollzeitstellen im Ortsbezirk 11, für Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der städtischen Verkehrspolizei einzurichten. Begründung: Die Bürger Frankfurts werden vom Ordnungsamt angewiesen, in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts und der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen. Es ist daher unabdingbar, mehr Ordnungskräfte, besonders im Ortsbezirk 11, einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Das Ordnungsamt und die Städtische Verkehrspolizei sind, so selbst die Vertreter der Ämter, offensichtlich personell zu schwach besetzt, um im Ortsbezirk 11 für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Bürger werden aktiv aufgefordert als Hilfspolizisten tätig zu werden und zu unterstützen. Fast 80% dieser Anzeigen können aber dann nicht bearbeitet werden und gehen in den "Papierkorb". Sogar die Ortsbeiräte und das Amt für Straßenbau und Erschließung sind damit beschäftigt, die Verkehrspolizei zu ersetzen. Mit neuen Kosten verursachenden baulichen Maßnahmen, wie Pollern, Absperrungen, Sperrzonen, Verbotsschildern etc. versucht man immer öfter die Unzulänglichkeiten dieses unterbesetzten Amtes irgendwie aufzufangen. Trotzdem stehen im Straßenraum abgemeldete Altautos jahrelang herum, LKW parken auf Gehwegen, Autohäuser be- und entladen auf der Hanauer Landstraße ihre Autotransporter und verursachen kilometerlange Staus. Der Müll kann nicht mehr abgeholt werden und die Feuerwehr wird bei Einsätzen behindert. Darauf angesprochen kommen die achselzuckenden Hinweise auf die chronische Personalnot im Amt. Dieses Problem äußerte sich bereits eklatant in 2022, 61% aller privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden "nicht bearbeitet". Im letzten Jahr waren es dann schon fast 80%. Ein Schlag ins Gesicht für engagierte Bürger, die nur helfen wollen und unzufrieden mit dem Chaos in der Stadt sind. Bürger nehmen sich die Zeit, machen Fotos, füllen Formulare aus und senden dann per selbstbezahlter Post alle Unterlagen an das Ordnungsamt. Nur um dort einmal angekommen, direkt in die Papiertonne zu wandern. Welchen Anteil aller Ordnungswidrigkeiten diese paar gemeldeten Fälle überhaupt an der Gesamtzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten in Frankfurt ausmachen, kann sich jeder selbst vorstellen. Die neue Melde-App würde zwar bald das Problem etwas verringern, man könne dann immerhin ein paar Anzeigen mehr abarbeiten, so das Amt. Dies hört sich nicht nach einem großen Wurf zur Lösung des Problems an. Ein überfordertes Ordnungsamt und eine dazu überforderte städtische Verkehrspolizei haben inzwischen den Begriff geformt: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Besonders der Ortsbezirk 11 leidet besonders darunter, weil durch die große Entfernung vom Amt, die Einsatzkräfte im Bezirk ein sehr seltenes Bild sind. Ein guter Indikator dafür sind z.B. die fehlenden Einnahmen der Parkuhren in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 2 2024 Die Vorlage OF 576/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überwachungsanlage Raimundstraße deinstallieren

22.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5157 entstanden aus Vorlage: OF 678/9 vom 06.02.2024 Betreff: Überwachungsanlage Raimundstraße deinstallieren Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Raimundstraße wurde am 17. März 2023 wegen der permanenten Mahnwache von Oppositionsgruppen gegenüber des iranischen Konsulats eine Videoüberwachungsanlage installiert. Mittlerweile wurde die Aktion beendet. Der Bereich ist kein Kriminalitätsschwerpunkt. Es gibt also keinen Grund, Anwohner, Passanten und Einkaufende zu überwachen. Deswegen wird der Magistrat gebeten, die Videoüberwachungsanlage zu deinstallieren bzw. sich beim Polizeipräsidium Frankfurt dafür einzusetzen, dass dies geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1020 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2

19.02.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 entstanden aus Vorlage: OF 800/2 vom 20.11.2023 Betreff: Beleuchtungskonzept vor jüdischen Einrichtungen im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, in den Bereichen vor 1. dem Ignatz Bubis-Gemeindezentrum, Savignystraße 66, 2. der jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47 bzw. 3. dem Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43, die Beleuchtung in enger Abstimmung mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zeitnah zu verbessern bzw. ein gemeinsames Beleuchtungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Die Ausleuchtung vor den o. g. Liegenschaften ist unzureichend und gerade in der dunklen Jahreszeit sehr gefährlich. Die Gebäude werden zu unterschiedlichen Zeiten und durch unterschiedlichste Personengruppen stark frequentiert. Ein smartes Beleuchtungskonzept ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime

26.01.2024 · Aktualisiert: 18.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5062 entstanden aus Vorlage: OF 995/5 vom 04.01.2024 Betreff: Feuerwerksverbotszonen um Reitställe und Tierheime Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in einem genügend großen Radius um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen eingerichtet werden. Begründung: Zum Schutz der durch Feuerwerk in Panik geratenden Tiere und besonders auch aus Brandschutzgründen ist es erforderlich, um Reitställe und Tierheime Feuerwerksverbotszonen einzurichten. Diese Verbotszonen gibt es bereits um Alten-, Pflege- und Kinderheime, Krankenhäuser und Kirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 833 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit

07.01.2024 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 817/2 Betreff: Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gelten die Naturgesetze. Begründung: Verschiedene Äußerungen und Verhaltensweisen einiger Mitglieder des Ortsbeirats 2 geben seit längerem Anlaß zu der Befürchtung, daß diese wesentliche Grundlagen unserer Arbeit ablehnen. Um diesen Verdacht zu entkräften, erscheint es nötig, ein eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz wie auch zur Gültigkeit der Naturgesetze einzufordern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen

07.12.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4918 entstanden aus Vorlage: OF 383/8 vom 22.11.2023 Betreff: Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Hessestraße (wo der Kupferhammer beginnt) durch blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen, sodass zu Fuß gehende Personen besser gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen , welche weiteren Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Sicherheitserhöhung möglich sind. Begründung: Der Zebrastreifen wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als sehr unsicher empfunden. Hier wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Durch die Kurve ist die Querung nicht besonders früh sichtbar und viele Autofahrer bremsen dementsprechend auch nicht ab. Zudem wird die Unsicherheit an diesem Standort erhöht, da sich Kinder an Zebrastreifen oft beim Überqueren nicht umschauen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Safer Spaces“ für Frauen in der Innenstadt und Altstadt

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 entstanden aus Vorlage: OF 1049/1 vom 02.11.2023 Betreff: "Safer Spaces" für Frauen in der Innenstadt und Altstadt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Innenstadt und Altstadt unter Hinzuziehung der Polizei, der Stabsstelle Antidiskriminierung, des Präventionsrates und des Frauenreferates sogenannte "Safer Spaces" für Frauen einzuführen. Die bereits bestehenden und erfolgreich eingeführten "Safer Spaces" für queere Menschen sollen zudem ausgeweitet werden. Insbesondere folgende Maßnahmen sollen ergriffen werden: 1. Der Magistrat geht auf die Gastronomiebetriebe und den Einzelhandel in der Innenstadt und Altstadt zu, um möglichst viele Betriebe zur Teilnahme zu bewegen. 2. Mitarbeitende der teilnehmenden Betriebe sollen für die Problematik sensibilisiert und adäquat geschult werden, um auf den Umgang mit Hilfesuchenden vorbereitet zu sein. 3. Die teilnehmenden Betriebe erhalten "Safer Spaces"-Aufkleber, um ihre Teilnahme zu dokumentieren und für Hilfesuchende sichtbar zu machen 4. Die teilnehmenden Betriebe werden in ein Verzeichnis aufgenommen und auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlicht. 5. Die "Safer Spaces" sollen auch digital z. B. über eine App und per Flyer in den teilnehmenden Betrieben bekannt gemacht werden. 6. Eine stadtweite Kampagne soll über die andauernden sexuellen und tätlichen Übergriffe auf Frauen und queere Menschen informieren und die Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren. Begründung: Rund um Zeil und Konstablerwache sowie im Bermudadreieck ist vor allem nachts alkoholisiertes "Partyvolk" unterwegs. Nach Erkenntnissen der Polizei finden zahlreiche Übergriffe auf Frauen und queere Menschen statt. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen, die nachts unterwegs sind, hat sich verschlechtert. Viele Menschen meiden sogar nachts die Altstadt und Innenstadt. Es ist zu erwarten, dass die Situation sich während der Fußball-Europameisterschaft 2024 noch zuspitzen wird. Dem sollten wir etwas entgegensetzen. Zusätzlich zur Erhöhung der Polizeipräsenz sollen die "Safer Spaces" im Notfall Sicherheit und Schutz bieten. Foto: Aufkleber Safer Spaces Kampagne, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!

27.11.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5

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