Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Stellungnahme des Magistrats
Generell stellen Schmierereien und Graffiti eine Sachbeschädigung (gemäß § 303 StGB) dar. Die Zuständigkeit liegt bei der Landespolizei. In der Regel sind die Behörden zur Identifikation der Täter:innen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Trifft die Stadtpolizei Sprayer:innen bei ihrer Tat an, werden strafrechtliche Maßnahmen im Erstzugriff getätigt. Schmierereien an städtischen Bauwerken oder Einrichtungen (beispielsweise Verkehrszeichen oder Beleuchtungsmaste) werden von der Stadtpolizei oder von Bürger:innen (beispielsweise über den Mängelmelder der Stadt Frankfurt am Main, Frankfurt fragt mich) an das jeweils zuständige Amt gemeldet, das sich dann um die Entfernung beziehungsweise Reinigung des Gebäudes kümmert. Dabei werden verfassungsfeindliche oder beleidigende Schmierereien mit besonders hoher Prioriät entfernt.