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Thema

Sicherheit

Vorlagen

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Sicherheitslage auf der Zeil

27.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Antrag vom 27.01.2026, NR 1509 Betreff: Sicherheitslage auf der Zeil Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Vorlage NR 1470 / 2025 "Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten" wird abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, inwiefern es möglich ist, die Wache der Stadtpolizei in der Ebene der Hauptwache auch für eine Präsenz von Beamten der Landespolizei im Sinne einer Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei zugänglich zu machen. Weiterhin ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlagerung der Wache wieder auf die Zeil, etwa in den Glaspavillon an der Hauptwache, ermöglicht werden kann. Begründung: Die NR 1470 fordert die Errichtung einer Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil oder in unmittelbarer Nähe hierzu. Allerdings gibt es bereits eine Wache der Stadtpolizei im Bereich der Ebene der Hauptwache. Insofern würden Doppelstrukturen geschaffen werden. Zudem begründet die NR 1470 die Errichtung einer weiteren Wache für die Stadtpolizei mit der wiederholten Begehung von Straftaten. Hierfür ist aber nicht die Stadtpolizei zuständig. Sie ist auch nicht in der Lage, diese Form der Kriminalität zu bekämpfen. Zuständig hierfür ist vielmehr die Landespolizei. An der Ostzeil gibt es aber bereits ein Polizeirevier, das für die Sicherheitslage in diesem Bereich zuständig ist. Ein Ansatz für die Verbesserung der Sicherheitslage könnte jedoch dadurch erreicht werden, dass die jetzt bereits für die Stadtpolizei vorhandene Wache auch von Beamten der Landespolizei genutzt wird, die dort mit einer gewissen Anzahl von Beamten präsent sind. Hierbei könnte auch die Zusammenarbeit zwischen Landespolizei und Stadtpolizei enger verzahnt werden. Um die Sichtbarkeit der Wache zu erhöhen, sollte diese wieder auf der Zeil, etwa in dem Glaspavillon an der Hauptwache, positioniert werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.12.2025, NR 1470 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.01.2026 Beratungsergebnisse:

Partei: BFF
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M (Vortrag des Magistrats)

Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend)

23.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 23 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Anna Reuter als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 2 hat die im Beschlusstext genannte Frau Reuter als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 28.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der Ammelburgstraße

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7986 entstanden aus Vorlage: OF 1176/9 vom 11.01.2026 Betreff: Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße In der Ammelburgstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dennoch beklagen AnwohnerInnen seit längerer Zeit, dass Fahrzeuge häufig deutlich zu schnell fahren. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Bereich des dortigen Kinderspielplatzes. Gerade für spielende Kinder und deren Begleitpersonen stellt das erhöhte Fahrtempo ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Eine zusätzliche Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden erscheint daher dringend erforderlich. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Bereich des Kinderspielplatzes in der Ammelburgstraße das Verkehrszeichen 136 der Straßenverkehrsordnung ("Achtung Kinder") in Form eines Piktogramms auf der Fahrbahn anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7979 entstanden aus Vorlage: OF 1164/9 vom 08.01.2026 Betreff: Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern Trotz des bestehenden Tempolimits von 30 km/h wird in der Straße Im Geeren regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Besonders gefährlich ist die Situation an den Ein- und Ausfahrten auf der Höhe der Hausnummern 32 und 139. Von beiden Seiten fahren Fahrzeuge in den Ring hinein und wieder heraus, sodass dort immer wieder unübersichtliche und riskante Situationen entstehen. Es wurden bereits mehrere Beinaheunfälle beobachtet, bei denen es fast zu Zusammenstößen gekommen wäre - vor allem, weil an beiden genannten Stellen keine Straßenspiegel vorhanden sind. Aufgrund der Nähe zu einem Kindergarten und zu Schulen hält der Ortsbeirat die Lage für besonders kritisch, insbesondere für Kinder, die dort täglich unterwegs sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Straßenspiegel an den Hausnummern 32 und 139 anzubringen, um die Sicherheit im Viertel nachhaltig zu verbessern. Falls der Magistrat der Anbringung von Spiegeln nicht zustimmt, wird er gebeten, andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die „MoSyD SZENESTUDIE 2024“ der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3795 Die "MoSyD SZENESTUDIE 2024" der Frankfurt University of Applied Sciences und des Instituts für Suchtforschung Frankfurt am Main, ISFF, zur offenen Drogenszene wurde vom Drogenreferat der Stadt gefördert. Ein Ergebnis, das die im März 2025 veröffentlichte Studie unter 150 Drogenkranken zutage förderte, lautet, dass Drogenabhängige trotz der vielen Razzien keine Probleme haben, im Bahnhofsviertel Drogen zu kaufen. Ich frage den Magistrat: Mit wie viel Euro Steuerzahlergeld hat die Stadt Frankfurt diese Studie mitfinanziert, und wie bewertet der Magistrat den daraus resultierenden Erkenntnisgewinn? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in soz

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3777 Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in sozialen Netzwerken wurde die Kommentarfunktion auf der Facebook-Seite des Amtes deaktiviert. Daher frage ich den Magistrat: Verfolgt der Magistrat gegenüber beleidigenden, bedrohend wirkenden oder verächtlich machenden Äußerungen gegen Mitarbeitende des Ordnungsamtes eine konsequente Anzeigepraxis als Teil seiner Fürsorgepflicht, und wie viele entsprechende Vorfälle sind insgesamt bekannt geworden, von denen jeweils eine strafrechtliche Anzeige veranlasst wurde? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Für Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt und Ähnliches werden regelmäßig mobile Hindernisse zur Terrorabwehr aufg

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Frage vom 22.01.2026, F 3769 Für Großveranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt und Ähnliches werden regelmäßig mobile Hindernisse zur Terrorabwehr aufgestellt. Dies ist mit hohen Kosten und erheblichem Aufwand verbunden, zumal für alle berechtigten Ein- und Durchfahrten - etwa in der Braubachstraße - dauernd Personal gebraucht wird. Ich frage den Magistrat: Wann werden an diesen Stellen versenkbare Poller als nachhaltigere Alternative installiert? Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Nils Kößler Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall

22.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Auskunftsersuchen vom 22.01.2026, V 1371 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 03.01.2026 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall erfolgt. Gibt es festgelegte Orte, an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt es sogenannte Leuchtturm-Konzepte - Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7969 entstanden aus Vorlage: OF 342/16 vom 18.11.2025 Betreff: Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Weges zum Schulgelände der Schule am Ried Vorgang: OM 3950/23 OBR 16; ST 1837/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die in seiner Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1837, angekündigte Prüfung der verbesserten Beleuchtung des Schulparkplatzes und des Übergangswegs zur Schule am Ried ergeben hat und wann mit der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der genannten Stellungnahme hatte der Magistrat mitgeteilt, eine zeitnahe Umsetzung einer besseren Beleuchtung zu prüfen. Seitdem ist jedoch keine sichtbare Verbesserung erfolgt. Der Schulparkplatz und insbesondere der Übergangsweg zum Schulgelände sind in den Wintermonaten weiterhin unzureichend beleuchtet. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar - sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte, die den Weg täglich nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1837

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen

20.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7942 entstanden aus Vorlage: OF 583/4 vom 04.01.2026 Betreff: Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche wirksame Strategie gegen die Beschädigung von Hauswänden durch Besprayen/Graffiti in der besonders betroffenen Wiesenstraße verfolgt werden kann, um Eigentum zu schützen und der Verwahrlosung im öffentlichen Raum zu begegnen. Begründung: Besonders in der Wiesenstraße sind eine Reihe von Hauswänden beschädigt worden, indem sie besprayt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

M (Vortrag des Magistrats)

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend)

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 17 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Luise Michèle Gantzer Wingertstr. 22 60316 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 4 (Bornheim, Ostend). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige Schiedsperson Ortrud Seifert hat ihr Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Luise Michèle Gantzer, als Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026

M (Vortrag des Magistrats)

Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg)

16.01.2026 · Aktualisiert: 22.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 16.01.2026, M 18 Betreff: Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Christine Kopplin Am Hasensprung 53 60437 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 12 (Kalbach-Riedberg). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die bisherige stellv. Schiedsperson Thomas Hartung hat sein Amt niedergelegt, sodass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat hat die im Beschlusstext genannte Christine Kopplin als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Ehrenämter und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7925 entstanden aus Vorlage: OF 1198/10 vom 14.12.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen im Harheimer Weg kurz vor der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg vor der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring aufbringen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf dem Harheimer Weg aus Richtung Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die in den Wendelsgarten abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nur nach links, da von dort die Autos kommen und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter den Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7907 entstanden aus Vorlage: OF 1180/10 vom 14.12.2025 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Magistrat wird gebeten, durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht auf dem Gravensteiner-Platz zu untersagen. Im Zeitraum vom 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (§ 3 a Absatz 1 Ziffer 1 b. Sprengstoffg esetz) u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner-Platz hat sich in den letzten Jahren zulasten der Anwohnenden zum zentralen Böllerplatz entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung und dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühl ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen und ihre Haustiere in Preungesheim haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7897 entstanden aus Vorlage: OF 1410/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer Straße und der Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen abgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu sechs Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7893 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 09.12.2025 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Unter dem Kirchweg - das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern; - das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf den Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten; - durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern; - das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 bis 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066); - den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für zu Fuß Gehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem Pkw zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und diese wie folgt beschrieben: 1. Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zu Fuß Gehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, sodass dieser Bereich nur baulich, zum Beispiel durch zwei bis drei Poller, effektiv gesichert werden kann. 2. Im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, sodass der Weg für zu Fuß Gehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3. Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf maximal 30 km/h bewirken. 4. Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 bis 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 bis 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 bis 73 und 65 bis 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und Weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser mit Lkws zugeparkt und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5. Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Bearbeitungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7883 entstanden aus Vorlage: OF 1390/6 vom 10.12.2025 Betreff: Unterliederbach: Einrichtung Behindertenparkplatz für Lebenshilfe Der Magistrat wird gebeten, für die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe (Behinderten-WG) im Wohnprojekt "Uliba", Sossenheimer Weg 66, einen Behindertenparkplatz unmittelbar vor der Ausfahrt auf die Straße einzurichten, um den barrierefreien Zugang für Personen mit Behinderung, Besucher*innen und Bewohner*innen sicherzustellen. Begründung: Die Wohngemeinschaft der Lebenshilfe im Wohnprojekt "Uliba" wird von mehreren Personen mit unterschiedlichen Behinderungen bewohnt und regelmäßig von externen Assistenzdiensten, Angehörigen sowie Therapeut*innen besucht. Derzeit bestehen keine geeigneten Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, was den Zugang - insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen - erheblich erschwert. Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz direkt vor der Ausfahrt ermöglicht kurze Wege, erleichtert den Ein- und Ausstieg, verbessert die barrierefreie Erreichbarkeit und unterstützt die Bewohner*innen dabei, ihren Alltag sicherer und selbstbestimmter zu bewältigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7923 entstanden aus Vorlage: OF 1195/10 vom 14.12.2025 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Vorgang: OM 6057/24 OBR 10; ST 165/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, das bisher vor Ort leider nicht bekannte Brand- und Katastrophenschutzkonzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 vorzustellen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahn-Station "Berkersheim", einschließlich der künftigen Omegabrücke sowie der Bereich um den Bahndurchgang Wiesengarten einschließlich der Reitanlagen, der Berkersheimer Kerb sowie der Fuß-, Rad- und Landwirtschaftswege im Niddatal zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6057 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 165

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915 entstanden aus Vorlage: OF 1179/10 vom 14.12.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Mit Stellungnahme vom 24.11.2025, ST 1975, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mithilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahin gehend bewertet, dass 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren; 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 6

Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim

13.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.01.2026, OIB 460 entstanden aus Vorlage: OF 1396/6 vom 08.12.2025 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Freiwillige Feuerwehr Griesheim Der Ortsbeirat 6 unterstützt die Freiwillige Feuerwehr Griesheim mit einem Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu maximal 2.000 Euro für die Ausrichtung der Feierlichkeiten rund um die Eröffnung des neuen Feuerwehrhauses und die 135-Jahr-Feier, welche im Rahmen eines Festwochenendes am 30. und 31. Mai 2026 stattfinden sollen. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Durch die Coronapandemie und den vorrübergehenden Umzug nach Nied wegen der Errichtung des Neubaus des Feuerwehrhauses in der Jungmannstraße musste die 130-Jahr-Feier verschoben werden. Nun soll die Einweihung des Gebäudes und die 135-Jahr-Feier zusammen mit der Griesheimer Bevölkerung an dem oben genannten Wochenende im Mai 2026 begangen werden. Hierzu muss u. a. die Jungmannstraße im Bereich zwischen Hartmannsweilerstraße und Alt-Griesheim gesperrt werden, wodurch hohe Kosten entstehen. Allein diese Kosten belaufen sich zum jetzigen Stand auf an die 1.200 Euro. Da die Kosten noch nicht bis zum Ende der Wahlperiode sicher festgestellt sind, jedoch die Planungen und Vorbereitungen begonnen haben und der Ortsbeirat der Freiwilligen Feuerwehr gerne eine Planungssicherheit geben möchte, unterstützt und wertschätzt der Ortsbeirat mit diesem finanziellen Beitrag die wichtige Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße

12.01.2026 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2026, OM 7878 entstanden aus Vorlage: OF 813/11 vom 14.12.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (im Vergleich zu den letzten fünf Jahren). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des ersten Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkung, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat wird gebeten, Optionen zu prüfen und dem Ortsbeirat vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof „Niederrad“ erhöhen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 118 Betreff: Sicherheit für Fußgänger am Bahnhof "Niederrad" erhöhen Der Anregung kann nicht entsprochen werden: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen." (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43, Rnr. 2) Hierzu zählen auch Markierungen. Ferner gibt die dort unauffällige Verkehrsunfalllage keinen zwingenden Anlass zum Tätigwerden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7404

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 89 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Zu Frage 1 Wie auch in den vergangenen Jahren werden in der Silvesternacht 2025/2026 ausreichend Polizei- und Rettungskräfte an den neuralgischen Plätzen wie der Zeil, dem Mainufer und im weiteren Innenstadtbereich vor Ort sein, um die größtmögliche Sicherheit für die Einwohner*innen Frankfurts und seiner Besucher*innen sicherzustellen. Darüber hinaus wird es, wie beim Jahreswechsel 2024/2025 eine Böllerverbotszone im Bereich der Zeil und des Eisernen Stegs geben. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über die Feinstaubbelastung, den Lärm, die Beeinträchtigung von älteren und eingeschränkten Menschen und Tieren aber auch über Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Tatsächlich bewirkt das jährliche flächige, private Silvesterfeuerwerk in Frankfurt am Main immer eine hohe Belastung durch Feinstaub. Die Schadstoff-Konzentration erreicht dann zwischen 0 und 1 Uhr ihren Höhepunkt. In der Regel normalisieren sich die Werte erst wieder am Vormittag des 1. Januars. Die damit einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelastung können die Gesundheit daher zusätzlich belasten. Eine immissionsschutzrechtliche Grundlage zum Abstellen des Feuerwerks gibt es jedoch nicht, da die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main seit 2012 sicher eingehalten werden. Der Schwellengrenzwert in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel darf an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren in den vergangenen Jahren - nicht nur in Frankfurt - Böller abgeschossen worden. Verletzungen und Sachschäden waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden. Zu Frage 2 Es ist leider in der Praxis nicht möglich, sämtliche in der 1. SprengV aufgeführten Gebäude prophylaktisch zu schützen. Hierzu wären flächendeckenden Kontrollen im gesamten Stadtbereich nötig. Die Bevölkerung wird daher gebeten, im jeweiligen Einzelfall, sollten Verstöße festgestellt werden, das zuständige Polizeirevier zu informieren. Zu Frage 3 Selbstverständlich steht der Magistrat in regelmäßigem Austausch mit anderen Großstädten, so auch mit Köln und Stuttgart. Zuletzt war in Stuttgart noch nicht klar, ob es in diesem Jahr erneut ein Böllerverbot in bisherigem Ausmaß geben wird. Das bisherige Verbot hing mit einer Veranstaltung zusammen, deren Fortführung zuletzt infrage stand. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1294

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 140 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Zu 1. und 3.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2. und 4.: Der angeregte "Lieferparkplatz" (Ladezone) mit entsprechender Beschilderung und Markierung wird direkt im Anschluss an den (auf die Straße verlegten) Sonderparkplatz eingerichtet. Damit sollte das Problem der Teil-Beparkung des Sonderparkplatzes behoben sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387

B (Bericht des Magistrats)

Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 13 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6718 - NR 1073/24 CDU, B 372/25 - Zwischenbericht: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Der aktuelle Sachstand, insbesondere zur durchgeführten Marktrecherche, wurde zuletzt mit Bericht B 372 mitgeteilt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass nur die Software eines Anbieters in das städtische EDV-System eingebunden werden kann. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen soll zunächst eine Erprobungsphase mit acht Leasinggeräten über die Dauer eines Jahres erfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Geräte auch den praktischen Anforderungen der Stadtpolizei entsprechen. Erst nach dem Testeinsatz kann über den dauerhaften Einsatz bzw. einen abschließenden Kauf sowie über die endgültig benötigte Anzahl von Geräten abschließend entschieden werden. Die Geräte wurden zwischenzeitlich bestellt und auch bereits geliefert. Aktuell finden verschiedene vorbereitende Arbeiten für deren praktischen Einsatz statt, insbesondere die Einbindung in die städtische EDV. Eine Mulitplikatorenschulung der ausbildenden Mitarbeiter ist dahingehend für Januar 2026 vorgeplant. Die Schulung der kameraführenden Mitarbeiter erfolgt im Anschluss. Der Einsatz der Bodycams soll im 1. Quartal 2026 beginnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt!

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 12.01.2026, OF 669/12 Betreff: Bevölkerungsschutz in Kalbach-Riedberg - Zeitenwende jetzt! Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Stadtteil Kalbach-Riedberg ausreichend zum Bevölkerungsschutz vorbereitet ist; beispielsweise bei einem Strom- und Wäremeversorgungsausfall von 3 und mehr Tagen - wie zuletzt in Berlin geschehen - oder anderen Krisenszenarien. Hierbei wird gebeten, insbesondere zu folgenden kritischen Infrastrukturen in Kalbach-Riedberg zu berichten: 1. ist die Ausstattung des Stadtteils mit ausreichenden Feldbetten in Notunterkünften in den Turnhallen der IGS Josephine-Baker, des Gymnasium Riedberg, des Sportzentrum Am Martinszehnten oder anderen Orten für z.B. 5% der Bevölkerung (Alte, Kranke, Bedürftige oder andere Betroffene) sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 2. Ist das Nahversorgungszentrum am Riedbergplatz und sind die Supermärkte in Kalbach und Riedberg für den Krisenfall mit Notstromaggregaten ausgestattet, um die Nahversorgung im Stadtteil sicher zu stellen? 3. Ist der U-Bahnbetrieb im Stadtteil sichergestellt (wie in Berlin) und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 4. Sind die Schulen und Kitas mit Notstromaggregaten ausgestattet, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 5. Ist die Feuerwehrstation in Kalbach auch im Krisenfall einsatzbereit? 6. Sind die Altenheime auf den Krisenfall ausreichend vorbereitet und wohin werden die Bewohner ggf. evakuiert? Sind Strom- und Wärmeversorgung z.B. dank einer Notversorgung sichergestellt und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 7. Kann die Fernwärmeversorgung, die große Teile des Riedbergs bedienen, auch in Krisenzeiten sichergestellt werden und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? 8. Welche strukturellen, organisatorischen und infrastrukturellen Maßnahmen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg erforderlich und kurz- sowie mittel- und langfristig sinnvoll, um auf Krisensituationen vorbereitet zu sein? Welche Maßnahmen befinden sich für Kalbach-Riedberg bereits in Planung? 9. Welche Informations- und Bildungsmaßnahmen sind in den Schulen und für die Bevölkerung in Kalbach-Riedberg sinnvoll und wie werden diese vermittelt und falls noch nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Sind beispielsweise Informationsvermittlungen durch Freiwillige Feuerwehr, THW, Rote Kreuz, Bundeswehr und weitere Katastrophenschutz-Akteure in den Schulen, Betrieben und Institutionen im Stadtteil in Zukunft geplant und falls nicht, was ist vorgesehen, um dies künftig sicherzustellen? Begründung: Die sicherheitspolitischen Herausforderungen nehmen zu. Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat das eindrücklich vor Augen geführt! In seiner Stellungnahme (B 293/2022) verweist der Magistrat auf die Zuständigkeit des Bundes und sieht für die Stadt und somit auch für Kalbach-Riedberg keinen eigenen Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz. Das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage, recht einfach umzusetzende Sabotageakte auf kritische Infrastruktur und weitere Risiken für die Infrastruktur nicht ausreichend. Zivilschutz funktioniert nur, wenn er lokal vorbereitet, organisiert und getragen wird. Ohne klare kommunale Strukturen bleibt Schutz im Ernstfall Theorie. Der Ortsbeirat und die Bürger in Kalbach-Riedberg brauchen einen Überblick über vorhandene Ressourcen, Versorgungskapazitäten, Koordinationsstellen und Notfallinfrastruktur. Andere Städte gehen diesen Weg bereits. Auch Frankfurt muss seiner Verantwortung gerecht werden: durch einen eigenen Vorsorgeplan, die Prüfung von Standorten für Zivilschutzzentren und die Einbindung relevanter Akteure. Außerdem fühlen sich große Teilen der Bevölkerung verunsichert und wünschen sich Informationen und praktische Empfehlungen zu geeignete Vorsorgemaßnahmen. Es ist wichtig das Wissen zur angemessenen Vorsorge in der Bevölkerung stärker zu verbreiten, hierfür müssen angemessene Kommunikationsmaßnahmen im Bildungswesen, in den Betrieben und Institutionen und der breiten Öffentlichkeit wieder intensiver vermittelt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12

Partei: FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 144 Betreff: Anpassung der Beleuchtung an der Unterführung der Main-Weser-Bahn Zu 1. Die Verkehrssicherungspflicht für die kreuzende Wegeverbindung (Eisenbahnüberführung Bockenheim) liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt am Main. Das Bauwerk gehört der Bahn. Zu 2. und 3. Die Eisenbahnüberführung Bockenheim wurde im Zuge des S6-Ausbaus verbreitert. Dabei wurde an der Treppe eine Beleuchtung angebracht, um diese ausreichend auszuleuchten und das Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu verbessern. Bedingt durch die Errichtung der Lärmschutzwand kommt es nun zu Reflektionen in der näheren Umgebung. Da es sich nur um einen kleinen Bereich handelt, hält es der Magistrat für vertretbar, die Anlage in dieser Form zu betreiben. Da die neue hinzugekommene Leuchte schon mit einer gerichteten Lichtverteilung ausgestattet ist und die Mindestanforderungen an die Beleuchtungsstärke eingehalten werden müssen, ist eine Reduzierung des Lichtstroms nicht möglich. Bedingt durch die hohe Frequentierung der Eisenbahnunterführung würde eine präsenzgesteuerte Lichtsteuerung ihren Zweck nicht erfüllen. Die Nutzungsqualität hat sich nach Auffassung des Magistrats verbessert und es wurden auch die Belange von Flora und Fauna berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7385

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 148 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Die Städtische Verkehrspolizei führte zuletzt im Dezember 2024 in den Morgenstunden eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die Übertretungsquote lag hier bei 7,7 %. Die Anregung wird zum Anlass genommen, Geschwindigkeits-kontrollen in den Abendstunden vorzunehmen. Vorausgesetzt, dass die Messergebnisse einen entsprechenden Handlungsbedarf ergeben, werden weiterführende Maßnahmen geprüft. Die Messungen sind notwendig, da angesichts der Vielzahl von Beschwerdestellen eine Prioritätensetzung erfolgen muss. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7572

B (Bericht des Magistrats)

Lebensmittelkontrollen

12.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 12 Betreff: Lebensmittelkontrollen Vorgang: A 378/25 AfD Zu Frage 1: Eine jährliche Auswertung der gemeinsam durch die Frankfurter Polizei, das Ordnungsamt sowie das Finanz- und Hauptzollamt durchgeführten Gaststätten- und Gewerbekontrollen liegt nicht vor. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Zu Frage 2: s. o. Zu Frage 3: Schließungen: 2023 ► 238 2024 ► 218 Teilschließungen: 2023 ► 41 2024 ► 37 Zu Frage 4: 31.03.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.06.2023 ► 16,79 (davon 2 Fortzubildende) 30.09.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2023 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.03.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.06.2024 ► 16,92 (davon 1 Fortzubildende) 30.09.2024 ► 15,92 (davon 1 Fortzubildende) 31.12.2024 ► 15,92 Zu Frage 5: Zum 01.01.2024 standen gemäß Stellenplan 17 Stellen für die Beschäftigung von LMK zur Verfügung. Alle 17 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt besetzt. Zu Frage 6: Ja. Eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung wird weiterhin als unerlässlich angesehen. Zu Frage 7: Die im Bericht B 168/2023 aufgezeigte Tendenz vermehrt auftretender unhygienischer und potenziell lebensmittelbeeinflussender Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben hat sich auf einem konstant hohen Beanstandungsniveau fortgesetzt. Zu Frage 8: Um die personelle Ausstattung der Lebensmittelüberwachung nachhaltig zu stärken, müssten zusätzliche Planstellen geschaffen werden. Dies betrifft sowohl weiteres Kontrollpersonal (Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure) als auch zusätzliche Stellen in der Verwaltung. Letztere sind erforderlich, um die aus den Kontrollen resultierenden Maßnahmen, wie etwa Bußgeldverfahren, ordnungsrechtliche Verfügungen oder Gebührenbescheide, zeitnah und rechtssicher bearbeiten zu können. Darüber hinaus sollte eine wettbewerbsfähige und wertschätzende Vergütung geprüft werden, die sich am kommunalen Umfeld im Bereich der Lebensmittelkontrolle orientiert. Auf diese Weise können Abwanderungen verhindert und neue Bewerber:innen gewonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 29.10.2025, A 378 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms „Achtung Kinder“ in der Ammelburgstraße

11.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 11.01.2026, OF 1176/9 Betreff: Anbringung eines Fahrbahnpiktogramms "Achtung Kinder" in der Ammelburgstraße In der Ammelburgstraße gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Dennoch beklagen AnwohnerInnen seit längerer Zeit, dass Fahrzeuge häufig deutlich zu schnell fahren. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Bereich des dortigen Kinderspielplatzes. Gerade für spielende Kinder und deren Begleitpersonen stellt das erhöhte Fahrtempo ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Eine zusätzliche Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden erscheint daher dringend erforderlich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bereich des Kinderspielplatzes in der Ammelburgstraße das Verkehrszeichen 136 der Straßenverkehrs-Ordnung ("Achtung Kinder") in Form eines Piktogramms auf der Fahrbahn angebracht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 986/3 Betreff: Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen wurde durch den tagelangen Stromausfall Anfang des Jahres weitgehend unvorbereitet getroffen. Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell der Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen den Alltag zum Erliegen bringen kann, und dass fehlende Vorbereitung nicht nur staatliche Stellen, sondern ebenso die Bevölkerung betrifft. Wirksamer Bevölkerungsschutz besteht deshalb nicht allein aus funktionierenden Behörden und Einsatzstrukturen. Eine zentrale Voraussetzung ist eine resiliente Bevölkerung, die mental auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, grundlegende Vorsorge trifft und weiß, wie sie sich im Ernstfall verhält, wo sie Informationen erhält und wo sie Schutz findet. Eine solche Selbstbefähigung trägt entscheidend dazu bei, Unsicherheit und Panik zu vermeiden und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten: 1. ob die Stadt Frankfurt übergreifende Konzepte verfolgt, um die Bevölkerung auf Krisen- und Ernstfälle vorzubereiten und gezielt zur Eigenvorsorge sowie zum selbstständigen und besonnenen Verhalten in solchen Situationen zu befähigen; 2. ob und wie diese Vorsorge- und Befähigungskonzepte konkret in die Bevölkerung kommuniziert werden sollen, insbesondere a) ob eine regelmäßige, aktive Information vorgesehen ist, b) welche Inhalte dabei vermittelt werden, c) und wie sichergestellt wird, dass diese Informationen über vereinzelte Hinweise hinaus dauerhaft wahrgenommen und verstanden werden. 3. über welche Informationskanäle die Bevölkerung im Ernstfall erreicht werden soll, insbesondere für den Fall, dass Stromversorgung, Mobilfunknetze oder digitale Endgeräte zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind; 4. welche Warn- und Informationssysteme im Nordend vorhanden sind, wann und wie sie zum Einsatz kommen und wie deren Bedeutung und die daraus abzuleitenden Verhaltenshinweise (bspw. im Fall von Sirenenalarm) der Bevölkerung bekannt gemacht werden; 5. welche öffentlich zugänglichen Schutz-, Aufenthalts- oder Anlaufmöglichkeiten im Nordend existieren, a) für welche Zwecke und für wie viele Personen diese aktuell ausgelegt sind, b) wie schnell vorhandene Orte, die derzeit einer anderen Nutzung zugeführt sind, umgewidmet werden können und zu welchem Zweck, c) wie die Bevölkerung über Lage, Nutzung und Zugänglichkeit dieser Orte informiert wird, und ob geplant ist, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern, 6. wie sichergestellt wird, dass Informationen zur Vorsorge und zum Verhalten im Ernstfall alle Bevölkerungsgruppen im Nordend erreichen, insbesondere Familien, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen oder sprachlichen Informationsangeboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt?

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 985/3 Betreff: Wie ist es um die kritische Strominfrastruktur im Nordend bestellt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang Januar kam es im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf infolge eines gezielten Angriffs auf eine Kabelbrücke zu einem mehrtägigen Stromausfall, von dem über 100.000 Menschen betroffen waren. Über Tage hinweg waren weite Teile des Bezirks ohne Strom, Beleuchtung, Verkehrsinfrastruktur, Telekommunikation sowie grundlegende Versorgungsangebote. Infolge winterlicher Temperaturen und weil die Versorgung nicht sichergestellt werden konnte, mussten unter anderem Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser evakuiert werden. Der Vorfall verdeutlicht, welche gravierenden Folgen bereits der Ausfall einzelner zentraler Elemente kritischer Infrastruktur für einen gesamten Stadtbezirk haben kann. Anschläge wie dieser werden sicherheitspolitisch auch im Rahmen hybrider Bedrohungsszenarien erwartet und zielen auf die Störung zentraler Versorgungsfunktionen sowie auf das Vertrauen in die staatliche Handlungsfähigkeit ab. Frankfurt am Main nimmt aufgrund seiner besonderen Rolle als europäischer Finanzstandort, Sitz zentraler Institutionen wie der Europäischen Zentralbank sowie als internationaler Knotenpunkt digitaler Infrastruktur eine herausgehobene strategische Stellung ein und kann deshalb auch als bevorzugtes Ziel von Angriffen auf die kritische Infrastruktur betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie es um die Stromversorgung im Nordend bestellt ist. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten: 1. Wie die Stromversorgung im Nordend strukturell aufgebaut ist und ob sie über redundante Versorgungswege verfügt, die bei Ausfall einzelner Leitungen oder Anlagen eine kurzfristige Ersatzversorgung ermöglichen. Kurz gesagt: Ist ein Vorfall wie in Berlin auch im Nordend möglich? 2. Welche Anlagen der Stromversorgung im Nordend als kritische Infrastruktur eingestuft sind, insbesondere im Hinblick auf Umspannwerke wie das am Heideplatz und zentrale Verteilpunkte, und wie diese gegen äußere Einwirkungen geschützt sind. Inwieweit die Stadt Frankfurt am Main das Risiko gezielter oder unfallbedingter Ausfälle kritischer 3. Infrastruktur im Kontext hybrider Bedrohungslagen bewertet und welche präventiven Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz ergriffen werden. 4. Ob und in welcher Form Notfall- und Krisenpläne für einen länger andauernden Stromausfall bestehen, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung der Bevölkerung, b) den Schutz besonders vulnerabler Einrichtungen wie Pflegeheime und Krankenhäuser, c) die Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit. 5. Welche Schlussfolgerungen die Stadt Frankfurt am Main aus den Ereignissen in Berlin für den eigenen Bevölkerungsschutz zieht und ob geplant ist, bestehende Krisen- und Notfallkonzepte vor diesem Hintergrund zu überprüfen oder weiterzuentwickeln. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern

08.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 08.01.2026, OF 1164/9 Betreff: Verkehrssicherheit Im Geeren verbessern Trotz des bestehenden Tempolimits von 30 km/h wird in der Straße Im Geeren regelmäßig deutlich zu schnell gefahren. Besonders gefährlich ist die Situation an den Ein- und Ausfahrten auf Höhe der Hausnummern 32 und 139. Von beiden Seiten fahren Fahrzeuge in den Kreis hinein und wieder heraus, sodass dort immer wieder unübersichtliche und riskante Situationen entstehen. Es wurden bereits mehrere Beinahe-Unfälle beobachtet, bei denen es fast zu Zusammenstößen gekommen wäre - vor allem, weil an beiden genannten Stellen keine Straßenspiegel vorhanden sind. Aufgrund der Nähe zu einem Kindergarten und Schulen halten wir die Lage für besonders kritisch, insbesondere für Kinder, die hier täglich unterwegs sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Straßenspiegel an den Hausnummern 32 und 139 anzubringen, um die Sicherheit im Viertel nachhaltig zu verbessern. Falls der Magistrat der Anbringung von Spiegeln nicht zustimmt, möge er andere geeignete Maßnahmen durchführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

06.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 06.01.2026, OF 352/16 Betreff: Verbot von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: OA 434/24 OBR 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main keine Feuerwerke zum Jahreswechsel oder besonderen Anlässen zu genehmigen 2. den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verbieten und bei Zuwiderhandlung unter Strafe zu setzen 3. stattdessen z. B. ein digitales Feuerwerk zu organisieren, welches die Stadt Frankfurt am Main angemessen repräsentiert Begründung: Alljährlich beginnt drei Tage vor Silvester der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Drei Tage die von manchen Mitbürgern schamlos ausgenutzt werden, um vorab Böller zum Knallen zu bringen oder Raketen in die Luft zu jagen. Vermüllte Straßen, Rettungskräfte am Limit und traumatisierte Tiere - Silvester eskaliert jedes Jahr aufs Neue. Das muss so nicht bleiben: In Frankreich ist privates Feuerwerk vielerorts auch zum Jahreswechsel verboten. Die Niederlande haben ab diesem Jahr ein allgemeines Böllerverbot erlassen. Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60% der Befragten (70% der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50%) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) aufteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört hier zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember 18 Uhr bis zum 1. Januar 7 Uhr. Der Verkauf von F2 - Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen um wild zu "Ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt. Berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkte, Messen, Sportveranstaltungen, sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Diskotheken besuche) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das böllern z.B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbst hergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen und für die vielen Haustiere und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen stellen eine enorme Menge Sondermüll dar. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte" Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärzte und Ärztinnen aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potentielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch Vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnte von der Stadt möglichst zentrale digitale Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel gebietet es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift ein, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz". Antragsteller: WBE SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2024, OA 434 Beratung im Ortsbeirat: 16

Parteien: WBE SPD
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B (Bericht des Magistrats)

Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit

05.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 3 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel - bessere Lebensverhältnisse, konfliktärmeres Zusammenleben, Sicherheit und Sauberkeit Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5822 - NR 558/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 298/24 - Der Magistrat verweist ausdrücklich auf die vorangegangenen Berichte zum Antrag NR 558 (Bericht B 250 vom 05.06.2023 und B 6 vom 08.01.2024 und B 298 vom 05.08.2024), die zu generellen Herausforderungen im Bahnhofsviertel (BHV) ausführliche Informationen, Hintergründe und Einschätzungen aufgezeigt haben. Auch die vielfältigen Maßnahmen und Ansätze um Probleme zu lösen und Situationen zu verändern, wurden in diesen Berichten ausgiebig beschrieben. Zur besseren Lesbarkeit wird deshalb auf eine Wiederholung dieser Ausführungen im Folgebericht verzichtet bzw. werden sie nur genannt, wenn das im Kontext einer neuen oder veränderten Maßnahme nötig ist. Ansonsten werden in diesem Bericht neue Maßnahmen und Aktivitäten beschrieben. Durch den Magistrat wurden viele weitere Verbesserungen im Bahnhofsviertel realisiert und auf den Weg gebracht. Dabei wurden und werden alle Akteure - unter anderem Stadt, Land, Sicherheitsbehörden, aber auch Anwohnende, Vereine und Gewerbetreibende - einbezogen, um gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Die nachhaltige Veränderung des Viertels beinhaltet auch kurzfristige Maßnahmen, ist im Kern aber eine mittel- bis langfristige Aufgabe, die dauerhaftes Engagement erfordert und zu der sich der Magistrat bekennt. Die Herausforderungen und Probleme im Sozialraum Bahnhofsviertel sind noch immer drängend, wenngleich die dezernats- und institutionenübergreifenden Anstrengungen erfolgreiche Wirkung zeigen. Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Dezernaten, Ämtern, Polizei, Justiz und Trägern der Drogenhilfe Wie im Magistratsbericht aus dem Jahr 2024 erwähnt, arbeiten Jugend- und Sozialamt, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Drogenreferat, Stabsstelle Sauberes Frankfurt, Landes- und Stadtpolizei, Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie die Träger der Drogenhilfe in verschiedenen Arbeitskreisen zusammen, um übergreifende Themen im Bahnhofsviertel fortlaufend, auf kurzen Wegen und effizient zu bearbeiten. Dazu gehören der Arbeitskreis Stadt und Polizei (alle 4 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die Steuerungsgruppe Bahnhofsviertel (alle 6 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat, Leitung: Dezernat VIII), die AG Sucht (alle 4 Wochen, Geschäftsführung: Drogenreferat), das Trägertreffen (alle 8 Wochen; Geschäftsführung: Drogenreferat), die AG jur (anlassbezogen; Geschäftsführung: Drogenreferat) Eine besondere Form der Zusammenarbeit wurde durch die Dezernate VIII und IX initiiert: Die "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040". Mit Unterstützung des Stadtplanungsbüros urbanista wurde ein Think-Tank gegründet, der aus rund 50 Teilnehmenden bestand, die die unterschiedlichen Interessen aus dem BHV vertraten. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat diese umfassende Strategie für die Weiterentwicklung des Bahnhofsviertels bis zum Jahr 2040 am 24.11.25 beschlossen. Der Abschlussbericht steht unter Strategie Bahnhofsviertel 2040 | Stadt Frankfurt am Main als Download zur Verfügung. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel - Ausbau und Weiterentwicklung von schadensminimierenden Angeboten Alle im Bericht aus dem Jahr 2024 angekündigten Vorhaben zum Ausbau und zur Erweiterung von schadensminimierenden Angeboten wie zum Beispiel Ausbau der Notschlafstellen (aktuell 143), 2,5 zusätzliche Stellen für die zugehende Sozialarbeit (OSSIP) oder zur psychosozialen Versorgung von drogenkonsumierenden Menschen im Bahnhofsviertel sind umgesetzt. Gleiches gilt für die Anstrengungen, Zugänge zu bestehenden Hilfeangeboten so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten, um insbesondere crackkonsumierende Menschen, die von einer extremen Konsumdynamik und Unruhe getrieben sind, wirkungsvoll zu erreichen. Ausbau der niedrigschwelligen medizinischen und psychiatrischen Versorgung Ab November 2024 wurde die zugehende, niedrigschwellige medizinische und psychiatrische Versorgung drogenkonsumierender Menschen im Bahnhofsviertel deutlich ausgeweitet. An fünf Tagen pro Woche werden Menschen, die sich in der Drogenszene bewegen, auf der Straße angesprochen und medizinisch oder psychiatrisch versorgt. Ärztinnen und Ärzte der Malteser Suchthilfe gehen an vier Tagen pro Woche jeweils zwei Stunden lang mit Streetworkern durchs Bahnhofsviertel, leisten Notfall- und Wundversorgung direkt vor Ort oder geleiten Menschen in die Ambulanzen in Drogenhilfeeinrichtungen und behandeln sie dort. Immer freitags ist zudem jeweils ein Psychiater oder eine Psychiaterin zwei Stunden lang im Bahnhofsviertel unterwegs. Der Ausbau der niedrigschwelligen Straßenmedizin wurde von der Unternehmensinitiative Bahnhofsviertel mit 100.000 € unterstützt. Der Unternehmensinitiative gehören elf Firmen und Institutionen im Umfeld des Bahnhofsviertels an, die sich für unterschiedliche Hilfsprojekte für Menschen in Not einsetzen. Auch die regulären ärztlichen Sprechstunden mit Wundversorgung sowie die psychiatrischen Sprechstunden der Malteser Suchthilfe in Behandlungsräumen im Konsumraum Niddastraße wurden deutlich erweitert. Je zweistündige psychiatrische Sprechstunden stehen immer dienstags und mittwochs im Konsumraum Niddastraße offen - zur Krisenintervention, für Diagnostik oder psychiatrische Gespräche. Bislang gab es dieses Angebot nur an einem Tag. Drei Mal pro Woche - dienstags, donnerstags und freitags - bieten Ärztinnen und Ärzte jeweils zwei Stunden allgemeine Sprechstunden und Wundbehandlung an. Freitags stehen weiterhin 2 Stunden für das Impfprojekt zur HIV-Prophylaxe und gegen Hepatitis zur Verfügung. Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs mit Fokus auf Crack Die medizinische Versorgung - auch für Menschen ohne Krankenversicherung - ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik mit Fokus auf Crack. Das Drogenreferat hat dazu ein 29-seitiges Grundlagenpapier vorgelegt, das unter anderem die Handlungsfelder Medizin/Psychiatrie, Wohnen, Recht, Kooperationen und Netzwerkarbeit in den Blick nimmt. Ziel ist es, die Lebenssituation konsumierender Menschen zu verbessern und sie von der Straße zurück in das Hilfenetz zu holen. Das Grundlagenpapier des Drogenreferats wurde mit allen Trägern der Drogenhilfe sowie ämterübergreifend abgestimmt. Zusätzliche Rauchplätze Seit November 2025 stehen nach mehrwöchiger Umbauzeit im Konsumraum Niddastraße 16 Rauchplätze zur Verfügung (zuvor vier), die insbesondere crackkonsumierende Menschen adressieren. Dieses Angebot wird zur wirksamen Entlastung des öffentlichen Raumes beitragen und bietet den Konsument:innen eine saubere und sichere Umgebung. Zusätzlich wurde ein Ruhebereich mit Liegen geschaffen und der vergrößerte Aufenthaltsbereich mit einer Klimaanlage versehen. Neues Frankfurter Hilfezentrum Mit dem Beschluss der Stadtverordneten vom 3. Juli 2025, § 6355, in der Niddastraße 76 ein neues Hilfezentrum umzusetzen, das erstmals explizit crackkonsumierende und polyvalent konsumierende Menschen fokussiert, wurde einem zentralen Baustein im Umgang mit der Crackproblematik in Frankfurt grünes Licht erteilt. Mit dem neuen integrierten Hilfezentrum bietet sich in Frankfurt eine einmalige Gelegenheit, um auf Grundlage von umfassenden und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein innovatives, interdisziplinäres Hilfe-Setting aufzulegen, das die Zielgruppe im Frankfurter Bahnhofsviertel wirksam erreichen und die Situation im Bahnhofsgebiet spürbar entspannen kann. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es nicht ausreicht, die bestehenden Angebote und bekannten Konzepte für die Klientel der crack- und polyvalent konsumierenden Menschen zu optimieren und Zugänge zu Hilfeeinrichtungen zu erleichtern. Die Zahlen der jährlichen Konsumraumdokumentation belegen in einigen Einrichtungen deutlich rückläufige Nutzer: innenzahlen. Dies zeigt, dass es neue interdisziplinäre Ansätze braucht, um die schwer kranken Menschen in ihrer komplexen Lebenssituation abzuholen. Dies erfordert wiederum neue interdisziplinäre Kooperationen und Kompetenzen des gesamten Hilfesystems. Das neue Hilfezentrum soll deshalb in Multiträgerschaft umgesetzt werden, um die Kompetenzen verschiedener Suchthilfeträger sowie aus den Bereichen Medizin, Psychiatrie, Soziales und Recht zu versammeln. Im fortlaufenden Diskurs sollen innovative und passgenaue Angebote auf kurzem Wege unter einem Dach angeboten werden. Vorgesehen ist außerdem eine trägerübergreifende Clearingstelle, um die Menschen optimal zu den passenden Angeboten lenken zu können. Ziel ist es, die Menschen zu stabilisieren und sie zu unterstützen neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Die Einrichtung soll somit eine aktive Rolle im Gesamtnetzwerk an Hilfen spielen und eine Brücke zu weiterführenden szenefernen Hilfen darstellen. In seiner Konzeption wird das Neue Frankfurter Hilfezentrum als bundesweit bislang einmaliges Angebot speziell auf die Bedarfe von crack- und polyvalent konsumierenden Menschen ausgerichtet. Da es für ein solches Angebot kein Vorbild gibt, soll die Einrichtung als "lernendes System" mit einzelnen Angebotsmodulen möglichst flexibel aufgestellt werden, die bedarfs- und fachgerecht angepasst und weiterentwickelt werden können. Eine weitere Besonderheit, die das Projekt von bisherigen Einrichtungen abhebt, ist ein abgeschirmter, geschützter Innenhof als Konsumareal. Diese kontrollierte Konsummöglichkeit im Freien soll für die häufig von Unruhe getriebene Klientel eine wirksame Alternative zur Straße darstellen. Im Inneren sind folgende Angebote auf verschiedenen Etagen geplant: · Konsumräume (inhalativ und intravenös) · Café und Ruhebereich / Tagesaufenthalt / Tagesstruktur · Medizinisches Angebot (Wundversorgung, Humanitäre Sprechstunde) · Psychiatrisches Angebot · Substitution und Humanitäre Substitution (Behandlung für Menschen ohne Krankenversicherung) · PSB (Psychosoziale Beratung) · Dusch- und Hygienecenter (Waschmaschinen, Kleiderkammer) · Notschlafbetten / Tagesruhebetten · Notschlafbetten und spezielle Angebote für Frauen · Multifunktionale Beratungs- und Konferenzräume (nutzbar von verschiedenen Trägern z. B. Jobcenter, Migrationsberatung, Frauenberatung ...) · Verwaltung, Aufenthaltsraum, trägerübergreifend für Mitarbeitende - u.a. zur Vernetzung und zum fachlichen Austausch Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit Die Stadt Frankfurt am Main hat sich in der Vergangenheit im Zusammenschluss mit anderen Städten bei Bund und auf Länderebene für ein Modellprojekt zur medikamentösen Behandlung von Crackabhängigkeit engagiert. Mit der Umsetzung des Neuen Frankfurter Hilfezentrums wird sich die Stadt Frankfurt am Main wieder verstärkt engagieren. Mit der flexiblen Konzeption aus verschiedenen Angebotsmodulen bietet sich das Neue Frankfurter Hilfezentrum als ideale Einrichtung an, um Modellprojekte und neue Wege im Umgang mit Crack zu entwickeln und durchzuführen. Herausforderung Fentanyl und synthetische Opioide Die aktuelle Sucht- und Drogenhilfe für die Drogenszene im Bahnhofsviertel richtet den Blick nicht allein auf den Crackkonsum, sondern stellt sich bereits auf die zunehmende Verbreitung von Fentanyl, Nitazenen und weiteren synthetisch hergestellten Opioiden ein, die aufgrund der Heroinknappheit auf dem Weltmarkt auch in Frankfurt bereits zu bemerken ist. Erstmals wurde im Januar 2025 bei Schnelltests von Heroinproben im Konsumraum Niddastraße Fentanyl als Streckmittel festgestellt. Im April ist nach einer Überdosierung in einem Konsumraum erstmals auch Nitazen in einer Heroinprobe nachgewiesen worden. Inzwischen melden alle Drogenhilfeträger, dass verstärkt Fentanylpflaster zerschnitten, aufgekocht und konsumiert werden. Eine weitere, unberechenbare Gefahr stellen synthetisch hergestellte Opioide und gefälschte Tabletten dar, die im Internet kursieren. Ihre Dosierungen sind unbekannt und schon kleinste Mengen können zu lebensbedrohlichen Überdosierungen führen. Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Fentanyl und synthetischen Opioiden Das Drogenreferat hat im Juni einen Internationalen Fachtag zu der Thematik organisiert und aus den Erkenntnissen und fachlichen Anregungen des internationalen Expert:innenkreises Handlungsempfehlungen für Kommunen zusammengestellt, die auf der Website des Drogenreferats bereitsteht. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/drogenreferat/pdf/handlungsempfehlung en-fentanyl-und-co.pdf Drugchecking Wegen des steigenden Risikos von Überdosierungen durch die Verbreitung von Fentanyl, synthetischen Opioiden und der ebenfalls steigenden Verbreitung des Mischkonsums auf der Drogenszene hat die Stadt ihre langjährige Forderung an das Land erneut bekräftigt, endlich Ausführungsbestimmungen für Drugchecking zu erlassen. Die Bundesregierung hat bereits vor über zwei Jahren die gesetzliche Grundlage geschaffen, um dieses wichtige Instrument zum Gesundheitsschutz und zur Risikominimierung einführen zu können. Die entsprechende hessische Landesverordnung lässt seither auf sich warten. Knowhow-Transfer Der Frankfurter Weg in der Drogenpolitik ist weit über die Stadt- und Landesgrenzen hinaus bekannt. 2025 wurden verschiedenste Gruppen aus dem Umland und anderen Bundesländern empfangen, um Ihnen die Wirksamkeit unserer unterschiedlichen Angebote für drogenkranke Menschen vor Ort zu erläutern. Ein nicht unerheblicher Teil der Drogen konsumierenden Menschen, die die Frankfurter Konsumräume besucht, kommt nicht aus Frankfurt. Das Dezernat Soziales und Gesundheit der Stadt Frankfurt hat deshalb die Gründung eines Arbeitskreises Drogenhilfe mit dem Hessischen Städtetag initiiert. Weitere hessische Kommunen sollen so ermutigt und befähigt werden niedrigschwellige Angebote für ihre Drogen konsumierenden Mitbürger zu etablieren und so ihrem kommunalpolitischen Auftrag der Daseinsfürsorge gerecht werden. Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung Ordnungsamt, Stadt- und Landespolizei führten verstärkt Kontrollen im BHV durch, die unterschiedlichen Herausforderungen begegnen. So wurden im Jahr 2025 eine Vielzahl von Großkontrollen durch die Landes- und Stadtpolizei durchgeführt mit dem Ziel die Kriminalität im BHV zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde auch die Wirksamkeit der Videoüberwachung betont. Im Rahmen der bestehenden Kooperation beim Projekt OSSIP (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention) gab es seitens der Landespolizei Änderungen in der personellen Ausgestaltung, die vorübergehend ein hohes Engagement aller Beteiligten erforderte, um die gewohnte Qualität in der Zusammenarbeit wieder herzustellen. Die Deutsche Bahn (DB), die Stadt Frankfurt am Main, die Landes- und die Bundespolizei sowie die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) haben am 01.09.2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Ziel ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität am Frankfurter Hauptbahnhof und im Bahnhofsumfeld nachhaltig zu verbessern. Die Maßnahmen der unterschiedlichen Ordnungsbehörden werden kontinuierlich gemeinsam evaluiert, um die Sicherheit und Lebensqualität im BHV weiter zu verbessern. Der Präventionsrat flankiert die ordnungs- und sozialpolitischen Maßnahmen des Magistrats. Hierzu beobachtet er den Sozialraum, führt konfliktpräventive Maßnahmen durch (GSH-Programme), macht auf Gefahrenlagen aufmerksam und trägt so zu einem konfliktärmeren Zusammenleben im Viertel bei. Die höchste Reinigungsfrequenz (Stadtsauberkeit Plus) wird ab 01.01.2026 auf alle Straßenabschnitte des Bahnhofsviertels ausgedehnt. Darüber hinaus setzte das Ordnungsamt im Rahmen der "Kleinabfalloffensive" verstärkt auf zivile Kontrollen und ahndet entsprechende Verstöße. Die seit Oktober 2025 erhöhte Geldbuße für abfallrechtliche Verstöße kann diesbezüglich auch im BHV eine abschreckende Wirkung entfalten und die Sauberkeit fördern. Zur weiteren Verbesserung der Sauberkeit wird ermittelt, welche Liegenschaften regelwidrig ihre Tonnen zu früh oder dauerhaft im öffentlichen Raum bereitstellen. Neben der notwendigen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Stadtpolizei erfolgt die Ansprache der Eigner*innen durch die FES und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt, um für die Nutzung des "Full-Services" (Abholung der Tonnen vom Standplatz und Rückstellung) zu werben. Bei Bereitstellung im öffentlichen Raum werden die Tonnen häufig durchwühlt, umgeschmissen - der Müll verteilt sich im öffentlichen Raum - oder Fremdmüll wird beigestellt - dies soll mit der Maßnahme verhindert werden. Mittlerweile sind die drei öffentlichen Toiletten im BHV installiert und in Betrieb. Das Modul auf der Kaiserstraße ist für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet. Gemäß einem Beschluss des Ortsbeirats 1 laufen die Planungen für ein 6-monatiges Modellprojekt, das die Installation von Sitzgelegenheiten vor dem Drogenkonsumraum in der Niddastr.49 vorsieht. Die Maßnahme soll der Beordnung des öffentlichen Raums dienen und den sich dort befindlichen Menschen einen menschenwürdigen Aufenthalt ermöglichen. Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Förderung der Mischnutzung, Belebung Mit Unterstützung des Stadtmarketings wurde das Kaisertor belebt. Hierzu hat der Gewerbeverein Treffpunkt BHV e.V. Kioske installiert, die ein gastronomisches Angebot vorhalten. Des Weiteren wurden in der oberen Kaiserstraße Blumenkübel auf frei gewordenen Parkplätzen aufgestellt und Patenschaften dafür organisiert. Am 06.09.25 fand zum wiederholten Mal die Veranstaltung Open Viertel statt. Musik auf 5 Bühnen, die Einbindung von Stakeholdern und sozialen Einrichtungen lockten 17.000 Besucher:innen an. Das Ziel der Bewerbung und positiven Berichterstattung wurde erreicht. Der Aktionstag "Zu Gast in Frankfurt" am 01.11.2025 sorgte für eine Stärkung der Marke Frankfurt und des Einzelhandels, auch im BHV. Formate des Austauschs, wie das Dialogforum, das zum wiederholten Mal im Mai 2025 stattfand fördern den Dialog zwischen den, im BHV ansässigen, Unternehmen und den relevanten Akteuren und Ämtern. Der vom Dezernat Planen und Wohnen eingerichtete Verfügungsfonds BHV ist ein großer Erfolg. Vom Koordinierungsbüro, das für die lokalen Akteure, der diesbezügliche Ansprechpartner ist, wurden seit Mitte 2024 34 Förderprojekte bewilligt. Für 2026 sind weitere Fördermittel vorgesehen. Ein weiteres Förderprogramm startet ebenfalls 2026 mit dem Ziel Eigentümer:innen und Nutzer:innen bei der Umsetzung von Projekten zu begleiten und zu fördern, welche die Lebens- und Wohnqualität verbessern. Um die Auswirkungen der Großbaustelle Hauptbahnhof auf das BHV möglichst gering zu halten bedarf es einer guten kontinuierlichen Abstimmung mit den Projektpartner: innen, allen voran der Deutschen Bahn. Das Management der Baustelleneinrichtung, bzw. deren möglichst ansprechende Gestaltung erfolgt ebenso in Abstimmung mit der DB. Eine Sprühnebelanlage wurde an heißen Tagen am Bahnhofsvorplatz in Betrieb genommen. Mobilität Gemeinsam mit weiteren städtischen Ämtern und Gesellschaften werden Konzepte für die neue Verkehrsführung im und um das Bahnhofsviertel auch seitens des Mobilitätsdezernats mit hoher Priorität entwickelt, geplant und schrittweise umgesetzt. Aktuell befindet sich die Bauvorbereitung der Maßnahmen im Bereich Karlstraße/ Karlsplatz in Arbeit. Die Abstimmungen zum Bauablauf berücksichtigen die besonderen Rahmenbedingungen im Bahnhofsviertel. Weitere Projekte wie der 4-gleisige barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestellen sowie die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße wurden bereits in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und befinden sich in der weiterführenden Planung. Die Bedürfnisse sämtlicher Verkehrsteilnehmenden werden bei den Baumaßnahmen berücksichtigt. Das gilt insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Der Fokus liegt auf der Förderung klimaneutraler Verkehrsarten. Beleuchtungs- und Begrünungskonzepte werden ämterübergreifend geprüft und unter Berücksichtigung der Situation im Bahnhofsviertel ausgearbeitet. Der Magistrat wird der Stadtverordnetenversammlung weiter berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 558 Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 298 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift „Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung

05.01.2026 · Aktualisiert: 07.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 54 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung Zu 1.: Die Versammlungsbehörde beurteilt Versammlungen ausschließlich nach dem Versammlungsrecht (Art. 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Art. 14 Verfassung des Landes Hessen (Verf HE) i. V. m. Hessischem Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)). Sie ist dabei strikt an das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und das daraus abgeleitete Neutralitätsgebot gebunden. Aus dieser Bindung folgt, dass die Versammlungsbehörde keine inhaltliche oder politische Bewertung von Versammlungen vornimmt. Eine Abwägung nach politischen Inhalten würde dem hohen Rang des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) sowie der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG, Art. 11 Verf HE) nicht gerecht. Die Meinungsäußerung ist durch diese Grundrechte geschützt, auch wenn die Inhalte als unbequem oder radikal empfunden werden. Ein Einschreiten der Behörde, beispielsweise in Form einer Beschränkung einer Versammlung, ist nur dann möglich, wenn die Versammlung eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Die Bewertung, ob der Inhalt eines Banners - wie im vorliegenden Fall das Banner "Wir müssen leider draußen bleiben" mit Schweinekopfdarstellung - einen strafrechtlich relevanten Tatbestand (z. B. Volksverhetzung nach § 130 StGB oder die Verwendung von Propagandamitteln bzw. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a StGB) erfüllt, obliegt nicht der Versammlungsbehörde als Verwaltungsinstanz. Die Überwachung von strafrechtlich relevanten Handlungen liegt vielmehr im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Hessen und der Staatsanwaltschaft. Das Strafgesetzbuch gilt zwar auch auf Versammlungen, jedoch ist dessen Durchsetzung primär Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Grundsätzlich sind über die strafrechtlichen Verbote hinausgehende inhaltliche Beschränkungen durch die Versammlungsbehörde nicht möglich. Bei entsprechender Mitteilung der Polizei an die Versammlungsbehörde über eine strafrechtliche Relevanz, wird diese Information bei einer etwaigen erneuten Anmeldung einer Versammlung mit deutlichen inhaltlichen Überschneidungen in die Gefahrenprognose einfließen und die entsprechenden präventiven Maßnahmen nach dem Versammlungsrecht nach sich ziehen. Zu 2.: Die Dokumentation und strafrechtliche Verfolgung des Vorfalls - insbesondere die Überwachung von strafrechtlich relevanten Handlungen wie volksverhetzenden Parolen - liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Hessen und der Staatsanwaltschaft. Die Versammlung wurde von der Landespolizei begleitet und überwacht. Die Versammlungsbehörde hatte im Vorfeld und während des Camps keine Informationen von der Polizei, einschließlich dem Staatsschutz, erhalten, die auf eine konkrete, strafrechtlich relevante Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch antisemitische Symbole hingewiesen hätten. Auch das gegenständliche Banner wurde der Versammlungsbehörde nicht gemeldet. Entsprechend wurde durch die Versammlungsbehörde kein unmittelbares verwaltungsrechtliches Einschreiten veranlasst. Zu 3.: Antisemitismus jeglicher Art widerspricht diametral den Grundwerten unserer Stadt. Die Stadt Frankfurt am Main steht für Diversität sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellt sich entschlossen gegen Antisemitismus und jede Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die Stadt Frankfurt am Main ist sich ihrer Verantwortung bewusst, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur extreme Strömungen abwehren, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung konsequent verteidigen muss. Strafbare antisemitische Symbolik und Hetze - insbesondere mit NS-Bezug - hat selbstverständlich keinen Platz in Frankfurt. Der Magistrat bekennt sich klar zur konsequenten Verfolgung derartiger Handlungen. Strafbare Inhalte werden entsprechend durch die Landespolizei geahndet und durch die Staatsanwaltschaft bewertet. Sollten solche Symbole in Grünflächen in Erscheinung treten, werden diese umgehend entfernt. Wenn die Verursacher dieser Symbole bekannt sind, wird gegen diese ein Strafantrag eingereicht, damit strafrechtliche Ermittlungen erfolgen können. Die Versammlungsbehörde ist an das Versammlungsrecht gebunden und unterliegt dem Neutralitätsgebot. Die Zuständigkeit für die Ahndung strafbarer Inhalte (insbesondere nach §§ 86, 86a, 111, 130, 140 StGB) liegt primär bei der Landespolizei Hessen und der Staatsanwaltschaft. Die Versammlungsbehörde kann im Rahmen des Versammlungsrechts (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE) nur durch Beschränkungen oder Verbote einschreiten, wenn die strengen gesetzlichen Voraussetzungen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit erfüllt sind. Inhaltliche Beschränkungen, die über das Strafrecht hinausgehen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Die Rechtsprechung, insbesondere des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (vgl. Beschlüsse 5 L 3492/24.F, 5 L 4151/25.F), bestätigt hierbei die weite Auslegung der Versammlungsfreiheit und die enge Anwendung der Eingriffsbefugnisse der Versammlungsbehörde. Das Gericht mahnte in diesem Zusammenhang ausdrücklich an, dass die Versammlungsbehörde nicht politisch motiviert handeln darf, da nach Art. 20 Abs. 3 GG die Verwaltung allein an Gesetz und Recht gebunden ist. Zu 4.: Die Maßnahmen der Versammlungsbehörde zur Prävention und Intervention sind streng auf die Vorgaben des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes (HVersFG) in Verbindung mit der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG, Art. 14 Verf HE) beschränkt. Die Versammlungsbehörde führt bereits im Vorfeld von Versammlungen intensive Kooperationsgespräche mit den Anmeldenden, der Landespolizei Hessen, einschließlich dem Staatsschutz, sowie anderen betroffenen Ämtern wie dem Grünflächenamt. Ziel dieser Gespräche ist die Erstellung einer umfassenden Gefahrenprognose nach Maßgabe des HVersFG. Werden im Rahmen dieser Prognose unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erkannt, werden versammlungsrechtlich zulässige Beschränkungen erlassen, um Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten und Gefahren abzuwenden. Zu der gegenständlichen Versammlung im Grüneburgpark wurden durch Polizei, einschließlich Staatsschutz, keinerlei potentielle Gefahren an die Versammlungsbehörde übermittelt und auch nicht im Kooperationsgespräch genannt. Ein weitergehendes verwaltungsrechtliches Einschreiten war daher nicht möglich. Inhaltliche Beschränkungen, die über die Ahndung strafbarer Handlungen hinausgehen, sind gemäß der ständigen Rechtsprechung und der verfassungsrechtlich weitreichenden Auslegung der Meinungsfreiheit grundsätzlich unzulässig. Die Überwachung und unmittelbare Ahndung von Straftaten (z. B. Volksverhetzung) liegt im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei Hessen und der Staatsanwaltschaft. Die Landespolizei Hessen ist auch das Organ, das die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen - wie die Beschlagnahmung von Mitteln, die Erteilung von Platzverweisen oder die Durchsetzung der Auflösung der Versammlung - vor Ort durchführt. Die Versammlungsbehörde wird regelmäßig durch Gerichte an die strengen Anforderungen der Grundrechte erinnert. Im Zuge der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder hat der hessische Gesetzgeber das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG) vom 22. März 2023 geschaffen, welches das Versammlungsgesetz des Bundes in Hessen abgelöst hat. Damit ist Art. 14 Verf HE neben Art. 8 GG maßgeblich, wobei Art. 14 Verf HE ein weitergehendes Grundrecht gewährt (vgl. Staatsgerichtshof Hessen, Urt. v. 06.03.2025 - P.St. 2920). Insbesondere sieht Art. 14 Abs. 2 Verf HE - im Gegensatz zu Art. 8 Abs. 2 GG - keinen Gesetzesvorbehalt für Beschränkungen oder Verbote von Versammlungen vor, sondern lediglich für eine Anmeldepflicht. Daher sind Beschränkungen und Verbote von Versammlungen in Hessen nur im Rahmen der verfassungsimmanenten Schranken zulässig. Dies erfordert eine strikte Rechtsgüterabwägung mit anderen Rechtsgütern von Verfassungsrang. Die Versammlungsbehörde kann Beschränkungen nur bei Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung anordnen. Der Begriff der unmittelbaren Gefahr stellt eine hohe Hürde dar und setzt voraus, dass bei ungehindertem weiteren Geschehensablauf ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung mit nahezu Gewissheit eintreten wird. Dies verdeutlicht den hohen Anspruch an die Begründung eines Eingriffs. Die Versammlungsbehörde hat vielmehr die Aufgabe, Versammlungen grundsätzlich zu ermöglichen, und darf nicht politisch agieren. Als Beispiel für die engen Grenzen der Behördenbefugnisse ist anzuführen: Die Versammlungsbehörde hat die Versammlung "UNITED4GAZA" am 30.08.2025 auf Grundlage einer umfangreichen Gefahrenprognose der Landespolizei verboten und in beiden Instanzen verloren. Gleiches gilt für die pro-palästinensische Versammlung vom 07.10.2024 und 07.10.2025. Das Gericht führte in einem Beschluss zudem aus: "Diese staatliche Neutralität verletzen die Versuche des hessischen Antisemitismusbeauftragten, die Antragsgegnerin [also die Stadt Frankfurt am Main] zu rechtswidrigen Grundrechtseingriffen zu drängen." (VG Frankfurt, Beschluss vom 04.10.2024, 5 L 3492/24.F). Dies bestätigt, dass die Möglichkeiten der Versammlungsbehörde für Verbote und inhaltliche Beschränkungen sehr eng gesteckt sind. Zu 5.: Der Magistrat betont, dass jegliche Form von Antisemitismus den Grundwerten der Stadt Frankfurt am Main fundamental entgegensteht. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat sich in der Vergangenheit wiederholt und entschlossen gegen aufkommende antisemitische Tendenzen innerhalb des Stadtgebietes positioniert hat - zuletzt anlässlich des zweiten Jahrestages des 07. Oktobers. Gesellschaftliche Dynamiken im Zuge des Nahostkonfliktes sowie ein steigender Antisemitismus werden durch den Magistrat wahrgenommen und antizipiert. Hierzu war und ist die Stadt Frankfurt am Main im Austausch mit der Jüdischen Gemeinde, den Sicherheitsbehörden auf kommunaler und Landesebene sowie mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Bekämpfung von Antisemitismus geschieht auf mehreren Ebenen: Aufklärung und Sensibilisierung, Sichtbarmachung des jüdischen Lebens in Frankfurt sowie durch Bildungsangebote. Im Juni 2025 veranstaltete das Dezernat II eine zweitägige Fachtagung mit dem Titel "Neue Enthemmung. Antisemitismus in Bildung, Gesellschaft und Kultur". An der Tagung wirkten zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Akteure mit. Die Tagung war Teil eines umfassenden Aktionsplans Antisemitismus, der unter anderem auch Kooperationen mit Schulen beinhaltet. Auch im Rahmen der zweitägigen Antirassismus-Konferenz "In welchem Deutschland wollen wir leben? Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in einer Einwanderungsgesellschaft" Anfang Oktober 2025 wurden zentrale Fragestellungen thematisiert. Schwerpunkte bildeten dabei die Panels "Postmigrantisch-jüdische Kämpfe um Erinnerung - Zwischen Polarisierung und Empathie" sowie "Zwischen Identität und Sicherheit: Alltagsrealitäten jüdischer Menschen als Balanceakt". Multiplikator:innen aus der Antidiskriminierungsberatung und der universitären Forschung wirkten an der Konferenz mit. Ziel war es, ein breites Fachpublikum aus Zivilgesellschaft, Politik und Wissenschaft für gegenwärtige Formen von Antisemitismus und Rassismus zu sensibilisieren und den fachübergreifenden Austausch zu stärken. Darüber hinaus fanden im Rahmen des Aktionsplans gegen Antisemitismus auch in diesem Jahr mehrere Schulbesuche statt. Dabei diskutierte die Bürgermeisterin gemeinsam mit Vertreter:innen der Jüdischen Gemeinde in den Aulen verschiedener Frankfurter Schulen über den zunehmenden Antisemitismus sowie über Strategien zur Prävention. Im Rahmen des Pavillons der Demokratie wurden ergänzend dazu mit rund 500 Schüler:innen aus den Stadtteilen Bergen-Enkheim, Fechenheim, Sachsenhausen und Gallus unterschiedliche Sensibilisierungsformate zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rassismus umgesetzt. Mit der Jüdischen Gemeinde wurde soeben eine Neufassung des Frankfurter Vertrags von 1990 unterzeichnet, der unter anderem auch eine Hilfe für die Sicherheitsleistungen der Gemeinde darstellt. Außerdem behandelt die im Amt für multikulturelle Angelegenheiten angesiedelte "Koordinierungsstelle für kommunale Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung" in ihrer Funktion unterschiedliche Extremismusphänomen und in diesem Kontext auch Antisemitismus. Demokratiefeindliche Dynamiken und Tendenzen innerhalb der Stadt werden durch die Koordinierungsstelle detektiert und qua Funktion bearbeitet. Hierzu ist das AmkA auch im regelmäßigen Austausch mit Sicherheitsbehörden auf kommunaler (Polizeipräsidium Frankfurt am Main) und Landesebene (Landesamt für Verfassungsschutz Hessen) - bilateral oder in Form feststehender Netzwerkformate. Der Magistrat wird auch in Zukunft durch präventive und entgegenwirkende Maßnahmen aufkommenden Antisemitismus in Frankfurt am Main mit aller Entschlossenheit entgegentreten. Die Einbeziehung Dritter wie der Jüdischen Gemeinde oder zivilgesellschaftlicher Organisationen in das verwaltungsrechtliche Verfahren der Versammlungsbehörde ist nicht zulässig. Zum einen unterliegt die Versammlungsbehörde dem Neutralitätsgebot und der Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Einbeziehung Dritter, die nicht am Verfahren beteiligt sind, in den Abwägungsprozess der Behörde, birgt die Gefahr nicht sachgerechter Erwägungen und Entscheidungen. Zum anderen hat die Behörde keine rechtliche Maßgabe, Dritte wie Ortsbeiräte oder Organisationen im Vorfeld anzuhören. Vielmehr beschränken die Vorgaben des Datenschutzes den Kreis derjenigen, denen die Anmelderdaten einer Versammlung übermittelt werden dürfen, auf das gesetzlich notwendige Minimum (Polizei, ggf. betroffene Ämter). Am Verwaltungsverfahren nicht Beteiligte dürfen nicht einbezogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7376

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 2040

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1840/1 Betreff: Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 2040 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat nimmt die "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040" des Magistrats zur Kenntnis. Der Ortsbeirat unterstützt einige der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und Aufenthaltsqualität. Insbesondere unterstützt der Ortsbeirat die integrierte Herangehensweise durch dezernatsübergreifende Arbeitsgruppen sowie den Einbezug weiterer staatlicher Akteure, etwa der Landespolizei; die Stärkung der Polizeipräsenz; die punktuelle Verbesserung der Beleuchtung in Angsträumen; die Intensivierung von Reinigungsleistungen; die Reduktion von Vermüllung; die Schaffung zusätzlicher öffentlicher Toiletten und Pissoirs; die gestalterische Aufwertung von Plätzen, insbesondere des François-Mitterrand-Platzes; die Ermöglichung von temporären Gestaltungen; die Ausweitung von Grünräumen; die Erschließung von Aufenthaltsorten für Kinder und Jugendliche; den Einbezug von Kindern und Jugendliche bei der Entwicklung und Gestaltung des Bahnhofsviertels; die Öffnung des Schuldhofs außerhalb von Schulzeiten; eine stärkere Einbeziehung der ortsansässigen Wirtschaft in zukünftige Prozesse; die Weiterführung des Wochenmarkts; und die Ermöglichung der Erweiterung von Außengastronomie. Das Konzept enthält jedoch auch einige Forderungen, die abzulehnen sind. Insbesondere lehnt der Ortsbeirat ab zentrale Akzeptanzflächen für den Betäubungsmittelkonsum im öffentlichen Raum; die Versorgung nicht in Frankfurt wohnender Konsumenten; die Verkehrsberuhigung der Taunusstraße; die großflächige Umwidmung von Parkplätzen; den gezielten Erwerb von Liegenschaften durch die Stadt; und die Einrichtung eines Rauschmuseums unter Verwendung von Steuermitteln. Zudem wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, was der Stand der Entwicklung der "neuen Crackstrategie" ist und was die wesentlichen Inhalte dieser "neuen Crackstrategie" sein sollen. Begründung: Zum Zwecke einer nachhaltigen Transformation des Bahnhofsviertels wurde der Beteiligungsprozess "Strategie Bahnhofsviertel 2024-2040" durchgeführt. Mit Unterstützung eines externen Stadtplanungsbüros aus Hamburg, die den Steuerzahler etwa 250.000 EUR gekostet hat, wurde letztlich ein Papier entwickelt, das als Kompass für die zukünftige Entwicklung des Bahnhofsviertels dienen und sowie Grundsätze, Ziele und Projektvorschläge beinhaltet. Das Papier enthält diverse Vorschläge für Maßnahmen, die unterschiedlich zu bewerten sind. Zudem fordert das Papier eine Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs "um eine Crackstrategie", ohne dass klar ist, was diese Strategie beinhalten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Glascontainer am Brückenspielplatz umstellen

04.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1638/5 Betreff: Glascontainer am Brückenspielplatz umstellen Vorgang: OM 6117/24 OBR 5; ST 111/25; ST 1731/25 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat erneut auf, die auf der südlichen Seite des Brückenspielplatzes aufgestellten Glascontainer (Ecke Brückenstraße/westliche Gutzkowstraße) auf die östliche Seite der Brückenstraße umzuplatzieren, um ausreichenden Abstand zum Spielplatz und dessen Ausgängen zu wahren. Begründung: Die an der Ecke Brückenstraße/ westliche Gutzkowstraße aufgestellten Glascontainer befinden sich in unmittelbarer Nähe zum südlichen Ausgang des Brückenspielplatzes. Auch außerhalb des eigentlichen Spielplatzgeländes sind sehr häufig spielende Kinder zu beobachten, die vom Spielplatz auf die nur für Fussgänger und Radfahrer freigegebene Brückenstraße laufen. Im Umfeld des Glascontainers liegen regelmäßig Glasscherben von unachtsam eingeworfenen und dann auf den Boden gefallenen Flaschen. Daher besteht Verletzungsgefahr. Die Glascontainer könnten ohne Einschränkung für deren Nutzer nur wenige Meter entfernt auf der westlichen Seite der Brückenstraße abgestellt werden. Dies hat der Ortsbeirat 5 bereits mit seiner Anregung vom 08.11.2024, OM 6117 gefordert. Leider hat der Magistrat hierzu bisher nicht Stellung genommen. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in UBahnStationen des Ortsbezirks 1

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1853/1 Betreff: Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 derzeit Videoüberwachung eingesetzt wird und welche technischen Standards dabei zur Anwendung kommen; 2. zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Einsatz einer KI-gestützten Videoanalyse in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 möglich wäre, insbesondere zur präventiven Erkennung von Gefahrensituationen (z. B. auffälliges Verhalten in Bahnsteignähe oder akute Notlagen von Personen); 3. darzulegen, welche Erfahrungen und nachgewiesenen Wirkungen aus vergleichbaren europäischen Projekten mit KI-gestützter Videoanalyse im U-Bahn-Bereich vorliegen und welche Schlussfolgerungen hieraus für Frankfurt gezogen werden können; 4. darzustellen, welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 vorgesehen oder möglich sind (z. B. verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal, gezielte Streifen, Schulungen von Mitarbeitenden), falls ein technischer Einsatz ganz oder teilweise nicht umsetzbar ist; 5. zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Pilotprojekt an einer besonders stark frequentierten oder belasteten U-Bahn-Station im Ortsbezirk 1 grundsätzlich in Betracht kommt. Begründung: Die U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 1 zählen zu den stärksten frequentierten Verkehrsanlagen der Stadt Frankfurt am Main. Sie werden täglich von Berufspendlern, Familien, Schulkindern sowie Touristen genutzt. Gleichzeitig sind Bahnsteige und unterirdische Zugänge Orte, an denen kritische Situationen auftreten können, bei denen eine frühzeitige Intervention lebensrettend sein kann. Aus anderen europäischen Städten (z. B. Stockholm) liegen Berichte vor, wonach KI-gestützte Videoanalysesysteme eingesetzt werden, um auffällige Verhaltensmuster zu erkennen und Personal gezielt und frühzeitig zu alarmieren. Diese Systeme ersetzen keine menschlichen Entscheidungen, sondern unterstützen sie im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr. Angesichts der besonderen Bedeutung der U-Bahn für den innerstädtischen Verkehr im Ortsbezirk 1 erscheint es sachgerecht, ergebnisoffen und rechtskonform zu prüfen, ob derartige technische Lösungen, ggf. ergänzend zu personellen Maßnahmen, einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten können. Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen Zweck der flächendeckenden Überwachung, sondern zielt auf eine verhältnismäßige, transparente und rechtlich abgesicherte Prüfung ab. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Einrichtung einer nächtlichen Waffenverbotszone auf der Zeil

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1846/1 Betreff: Einrichtung einer nächtlichen Waffenverbotszone auf der Zeil Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Zeil in Abstimmung mit der Landespolizei eine nächtliche Waffenverbotszone einzurichten (z.B. 21:00-05:00 Uhr). Die Waffenverbotszone soll das Führen von Messern und sonstigen Waffen in den späten Abend- und Nachtstunden untersagen und durch geeignete Kontrollen von Polizei und Stadtpolizei durchgesetzt werden. Begründung: Die Zeil ist laut Angaben des Frankfurter Polizeipräsidenten ein Kriminalitätsbrennpunkt insbesondere in den Wochenendnächten und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern abends als Angstraum wahrgenommen. Es kommt regelmäßig zu Körperverletzungsdelikten, aggressivem Verhalten sowie einer spürbaren Eskalationsgefahr im öffentlichen Raum. Der Polizeipräsident selbst hat eine nächtliche Waffenverbotszone ausdrücklich als sinnvolle Ergänzung bestehender Maßnahmen benannt. Eine solche Zone setzt ein klares ordnungspolitisches Signal, reduziert das Risiko schwerer Gewalttaten und stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl auf einer der wichtigsten innerstädtischen Aufenthaltsflächen Frankfurts. Die zeitliche Beschränkung auf die Nachtstunden gewährleistet die Verhältnismäßigkeit, während die hohe Frequentierung und besondere Problemlage der Zeil die Maßnahme rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Mittelstreifen der Frankenallee

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1829/1 Betreff: Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Mittelstreifen der Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie die Situation hinsichtlich öffentlicher Verunreinigungen, insbesondere durch wildes Urinieren sowie durch nicht angeleinte Hunde auf dem Mittelstreifen der Frankenallee aktuell bewertet wird; 2. zu prüfen, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen geeignet sind, um die Einhaltung bestehender Vorschriften (Leinenpflicht, Sauberkeit, öffentliche Ordnung) wirksam durchzusetzen; 3. zu prüfen, ob eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes, auch in Form von zivilen Streifen, zeitweise oder dauerhaft eingerichtet werden kann; 4. ergänzend zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der Einsatz von Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr und Abschreckung an geeigneten Stellen zulässig und verhältnismäßig wäre, zumindest zeitlich befristet; 5. darzustellen, welche alternativen Maßnahmen (z. B. bessere Beleuchtung, gestalterische Maßnahmen, Hinweisschilder, Kontrolldichte) in Betracht kommen, falls eine Videoüberwachung nicht umsetzbar ist. Begründung: Der Mittelstreifen der Frankenallee wird täglich von Eltern mit kleinen Kindern, Kindergarten- und Schulkindern sowie weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden über wildes Urinieren am helllichten Tag, aggressives Verhalten bei Hinweisen sowie über nicht angeleinte Hunde, deren Hinterlassenschaften nicht entfernt werden. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität, sondern führen auch zu einem subjektiven Unsicherheitsgefühl, insbesondere bei Familien und älteren Menschen. Die Hemmschwelle für ordnungswidriges Verhalten scheint gering, da Kontrollen offenbar kaum wahrgenommen werden. Eine verstärkte Präsenz von Ordnungskräften, ggf. auch in ziviler Form, kann präventiv wirken und bestehende Regeln sichtbar durchsetzen. Ergänzend soll geprüft werden, ob technische oder gestalterische Maßnahmen rechtlich zulässig und geeignet sind, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Ziel des Antrags ist es keine pauschale Überwachung, sondern eine verhältnismäßige, rechtssichere und wirksame Verbesserung von Ordnung und Sicherheit in einem sensiblen, stark frequentierten Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile?

04.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1848/1 Betreff: Konstablerwache: Verdrängung der Drogenszene in umliegende Stadtteile? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: 1. Stellt der Magistrat im Zuge der Maßnahmen im Bereich der Konstablerwache eine Verlagerung des Straßenhandels mit Betäubungsmitteln sowie des offenen Drogenkonsums in umliegende Stadtteile fest? 2. Falls ja: In welche konkreten Bereiche oder Straßenzüge wird diese Verlagerung nach Kenntnis des Magistrats beobachtet? 3. Auf welcher Daten- oder Erkenntnisgrundlage (z. B. Polizeistatistik, Meldungen des Ordnungsamtes, Sozialarbeit, Bürgerhinweise) beruht diese Einschätzung? 4. Über welchen Zeitraum wurden entsprechende Beobachtungen gemacht? 5. Welche Maßnahmen ergreift oder plant der Magistrat, um einer möglichen Verlagerung entgegenzuwirken und die Belastung der Anwohnerschaft in den betroffenen Quartieren zu begrenzen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Allerheiligenviertels berichten wiederholt, dass Drogengeschäfte und offener Drogenkonsum zunehmend an öffentlichen Orten außerhalb des unmittelbaren Bereichs der Konstablerwache stattfinden. Vor diesem Hintergrund besteht ein berechtigtes Interesse an einer sachlichen Bewertung, ob es sich um Einzelfälle oder um eine strukturelle Verlagerung handelt sowie an Informationen zu geeigneten Gegenmaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 4

Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen

04.01.2026 · Aktualisiert: 12.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 583/4 Betreff: Dem Besprayen von privaten Gebäuden in der Wiesenstraße wirksam begegnen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche wirksame Strategie gegen die Beschädigung von Hauswänden durch Besprayen/Graffiti in der besonders betroffenen Wiesenstraße verfolgt werden kann, um Eigentum zu schützen und der Verwahrlosung im öffentlichen Raum zu begegnen. Begründung: Besonders in der Wiesenstraße sind eine Reihe von Hauswänden beschädigt worden, indem sie besprayt wurden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern

04.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 04.01.2026, OF 1637/5 Betreff: Fußgängerampeln auf der Schweizer Straße: Grünphasen für querende Fußgänger verlängern Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die technische Schaltung der Lichtzeichenanlagen auf der Schweizer Straße - an der Ecke Textorstraße, - am südlichen Ende des Schweizer Platzes, - am nördlichen Ende des Schweizer Platzes und - an der Ecke Gartenstraße so anzupassen, dass die Grünphase für die die Schweizer Strasse querenden Fussgänger auf ein hinreichendes Maß verlängert wird. Begründung: Die gegenwärtige Programmierung der genannten Lichtzeichenanlagen an der Schweizer Straße sieht nur sehr kurze Grünphase für Fussgänger vor, die die Schweizer Straße queren wollen. Für Kinder oder Menschen mit Gehbeeinträchtigungen ist es kaum möglich, die Straße innerhalb einer Grünphase vollständig zu überqueren. Zur Erhaltung der Sicherheit und Vermeidung von Unfällen mit Personenschaden ist die Einstellung längerer Grünphasen erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Parteien: SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1355/2 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Voltastraße und Ohmstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in den folgenden Straßenabschnitten eine deutliche Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Voltastraße ab Einmündung "An der Dammheide" bis "Kreuznacher Straße". Ohmstraße ab "An der Dammheide" bis "Galvanistraße". Der Magistrat wird gebeten geeignete Maßnahmen sodann umzusetzen. Begründung: Die beiden genannten Straßenabschnitte stellen hochfrequentierte Schulwege dar. Sie werden täglich von einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern genutzt, um umliegende Schulen sowie weiterführende Einrichtungen zu erreichen. Zudem befinden sich an den Straßenabschnitten Parks und Spielplätze. Aufgrund des bestehenden Verkehrsaufkommens und der teilweise unübersichtlichen Verkehrssituation besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit auf Schulwegen angeordnet werden. Beispielsweise könnte die Einführung eines Tempolimits von 30 km/h im Abschnitt der Voltastraße maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken, zur Erhöhung der Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden sowie zu einer verbesserten Aufenthalts- und Querungssicherheit beitragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 984/3 Betreff: Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall und im Katastrophenfall Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten Wie erfolgt im Katastrophenfall die Information der Bevölkerung im Nordend bei Stromausfall? Gibt es festgelegte Orte an die sich die Menschen wenden können? Begründung: Die Erfahrungen aus dem Stromausfall in Berlin zeigen, dass die Information und Hilfeleistung der Bevölkerung eine große Herausforderung ist. Erforderlich ist hierfür ein Konzept mit stadtweit festgelegten Orten an dem die Menschen sich informieren können und Hilfe für individuelle Notfälle erhalten können. Diese Orte müssen der Bevölkerung bekannt sein. In anderen Städten gibt sog. "Leuchtturm-Konzepte". Gebäude, die im Katastrophenfall mit Notstromaggregaten versorgt sind. Dazu gibt es in den Kommunen auch regelmäßig Übungen, um die Bevölkerung mit dem Leuchtturmkonzept vertraut zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Einführung eines generellen Böller- und Feuerwerksverbots in Frankfurt am Main mit alternativen Angeboten

03.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1335/2 Betreff: Einführung eines generellen Böller- und Feuerwerksverbots in Frankfurt am Main mit alternativen Angeboten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: Welche Möglichkeiten werden seitens der Stadt zusätzlich ergriffen, um Missbrauch und negative Auswirkungen der Nutzung von Feuerwerk und Böllern künftig zu verhindern? Welche Kosten sind der Stadt Frankfurt zuletzt durch das Zünden von privatem Feuerwerk und Böllern entstanden - z. B. durch zusätzliche Einsätze der Polizei, Rettungskräfte, Personenschäden, Sachbeschädigungen, Reinigung öffentlicher Flächen? Ob und unter welchen Umständen ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden kann? Welche konkreten Vorschriften für Verbotszonen bestehen und wie können diese Zonen deutlicher als bislang für alle sichtbar gemacht werden? Insbesondere die Verbotszonen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden (z. B. Fachwerkhäuser). Wie wird zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet und welche Sanktionen werden bei Nichteinhaltung verhängt? Wie kann zudem gewährleistet werden, dass auch vor und nach Silvester kein Feuerwerk und keine Böller gezündet werden und wie wird dies kontrolliert bzw. welche Sanktionen kommen hier zum Tragen? Welche menschen-, tier-, umweltfreundlichen Alternativen könnte die Stadt zu Silvester organisieren - insbesondere, wenn man die Kosten hierfür den tatsächlich in Punkt 2 entstandenen Kosten gegenüberstellt? Begründung: Jährlich kommt es in der Silvesternacht zu einer hohen Zahl an Unfällen, Verletzungen, Sachschäden sowie erheblichen Belastungen für Rettungskräfte, Polizei (die selbst angegriffen werden) und Krankenhäusern. Zudem entstehen massive Lärm-, Feinstaub- und Stressbelastungen für Menschen, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Tiere. Für viele Menschen (mit und ohne Tiere) ist die Situation derart unerträglich, dass sie z. B. am Frankfurter Flughafen in der Silvesternacht Zuflucht suchen. Menschen und Tiere, die diese Möglichkeit nicht haben, sind Böllern und Feuerwerk schutzlos ausgeliefert. Vor allem für (Wild-)Tiere und Menschen mit Kriegserfahrung sind die Geräusche traumatisierend. Die bestehenden Verbotszonen von 200 Metern rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen (siehe dazu ST 1132 (2024)) wurden zumindest im Ortsbezirk 2 zu Silvester an fast allen Kirchen, Schulen, Altenheimen und auch am Elisabethenkrankenhaus nicht eingehalten. Es ist eine stärkere Kontrolle nötig. Aktuelle Debatten auf Bundes- und kommunaler Ebene zeigen, dass vermehrt über lokale Böllerverbote diskutiert wird und in mehreren Städten bereits Zonen mit Feuerwerksverboten eingeführt wurden. Diese haben die Kosten und negativen Auswirkungen allerdings bislang nicht signifikant eindämmen können. Für das kommende Silvester sollte die Stadt nachbessern und alle Maßnahmen ergreifen, die in ihrer Macht stehen, um die Belastungen durch Böller und Feuerwerk deutlich zu reduzieren. Dieses Auskunftsersuchen soll Transparenz über Status quo und Handlungsoptionen der Stadt schaffen und damit einen Beitrag zur Diskussion über ein generelles Böller- und Feuerwerksverbot in Frankfurt leisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum

03.01.2026 · Aktualisiert: 15.01.2026

Antrag vom 03.01.2026, OF 1639/5 Betreff: Launitzstraße: Sicherheit vor Kita und Schule - Einhaltung von Mindeststandarts im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den öffentlichen Raum in der Launitzstraße hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Stolperfallen und Sicherheitsmängeln zu überprüfen und folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. die provisorisch aufgestellten Verkehrs- und Hinweisschilder im genannten Bereich zu überprüfen und ordnungsgemäß neu anzuordnen oder zu entfernen, sodass die geltenden Mindestgehwegbreiten, Sicherheitsabstände und Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden; 2. gefährliche bauliche Reste und provisorische Elemente (insbesondere ausladende Schildersockel und freiliegende bzw. verbogene Metallprofile) umgehend zu beseitigen; 3. die Beleuchtungssituation im betroffenen Straßenraum zu verbessern; 4. sicherzustellen, dass künftig auch temporäre Maßnahmen im öffentlichen Raum wenigstens den Mindestanforderungen an Verkehrssicherheit entsprechen. Begründung: Im betroffenen Bereich des öffentlichen Raums in der Launitzstraße - einem Schulweg in unmittelbarer Nachbarschaft einer Schule, eines Kindergartens und einer Seniorenwohnanlage - stellen provisorische Schilder, Sockel etc. erhebliche Stolper- und Unfallgefahren dar. Mindestabstände werden offenkundig nicht eingehalten, Gehwege sind zugestellt. Die mangelhafte Beleuchtung verschärft die Gefährdungslage zusätzlich. Besonders kritisch ist die Situation im Eingangsbereich von Schule und Kindergarten, wo ein verbogenes Metallprofil in Kombination mit vergessenen Schildersockeln eine inakzeptable Gefahrenlage darstellt. Für die Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums existieren klare rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Diese gelten ausdrücklich auch für provisorische Maßnahmen. Gerade in sensiblen Bereichen in der Nähe von Kitas, Schulen oder Seniorenwohnanlagen, ist eine sichere Gestaltung des Straßenraums erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1850/1 Betreff: Mehr Kontrollen, mehr Sicherheit: Raser zur Kasse bitten Vorgang: ST 478/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In ST478/2025 stellt der Magistrat fest, dass in 2024 die Anzahl der Geschwindigkeitskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren sank und gleichzeitig die Anzahl der Geschwindigkeitsübertretungen anstieg. Insbesondere in Tempo-30-Zonen wie der Gutleutstraße (>25%), der Langen Straße (>16%), der Weilburger Straße (>13%), der Kleyerstraße (>12%) und der Bleichstraße (>15%) wird sehr oft zu schnell gefahren. Insgesamt waren bei allen Messungen knapp 10% aller Autofahrenden zu schnell. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, die Geschwindigkeitskontrollen in den aufgeführten Straßen zu verstärken, um die Sicherheit in den Tempo-30-Zonen vor allem für Kinder und Senior*innen zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen

01.01.2026 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.01.2026, OF 1356/2 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halten und Parken an T-Kreuzungen der Leipziger Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Als Mindestmaßnahmen sollen, die T-Kreuzungen mit der Rohmerstraße, Juliusstraße, Marburger Straße und Mühlgasse mit einem absoluten Halteverbot beschildert werden; an der T-Kreuzung "Am Weingarten" die Pollerlücke vor dem neuen Woolworth geschlossen werden. Begründung: Anregung eines Bürgers. Die T-Kreuzungen in der Leipziger Straße werden von Kfz-Nutzenden gerne zum Halten und Parken verwendet, was zum einen den Verkehrsfluss bremst und zum anderen wichtige Sichtachsen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterbricht. Dies wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine Beschilderung soll sowohl für die Kfz-Fahrer als auch für die Behörden Klarheit schaffen. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: GRÜNE
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Installation von Überwachungskameras am Roßmarkt in Frankfurt am Main

01.12.2025

Der Roßmarkt ist einer der zentralen Plätze in Frankfurt am Main, an dem sich täglich viele Menschen aufhalten. Leider kommt es hier immer wieder zu unangenehmen Situationen - ich war leider schon selbst Zeuge. Daher wäre es wünschenswert, Überwachungskameras an dem Ort zu installieren, auch, wenn das datenschutzrechtlich etwas problematisch sein kann. Wenigstens ließen sich die Bilder dann auch nur als Beweis bei Straftaten verwenden.

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Dringende Bitte um Installation von Überwachungskameras an der Kreuzung Hufnagelstraße / Frankenallee

20.11.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der jüngsten Ereignisse und der zunehmenden Kriminalität in diesem Bereich möchte ich Sie hiermit dringend darum bitten, Überwachungskameras an der Kreuzung Hufnagelstraße und Frankenallee zu installieren. Diese Maßnahme würde aus meiner Sicht erheblich zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Das Gebiet wird täglich von vielen Anwohnern, Passanten und Pendlern genutzt. Eine verstärkte Videoüberwachung könnte abschreckend wirken, die Aufklärung von Straftaten erleichtern und insgesamt zu einem sichereren Umfeld für die Gemeinschaft führen. Angesichts der aktuellen Situation bitte ich Sie höflich, die Umsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme schnellstmöglich zu prüfen und einzuleiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement für die Sicherheit unseres Stadtteils. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Alexandru-Mihai Ghita

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Verschmutzung und Sicherheitsprobleme im Durchgang vom Karmeliterkloster zum Mainufer beseitigen

03.11.2025

Der öffentliche Durchgang vom Karmeliterkloster zum Mainufer ist stark verschmutzt und entwickelt sich zunehmend zu einem Treffpunkt für Drogenkonsumenten. Nachts meiden viele Passanten den Weg aus Angst. Ich schlage vor, den Reinigungsintervall in den täglichen Rhythmus der Mainuferreinigung zu integrieren und regelmäßige Kontrollen durch die Stadtpolizei durchzuführen. Es ist unverständlich, dass auf der Zeil für kleine Vergehen hohe Strafen gelten, während hier massive Verschmutzung geduldet wird. Eine regelmäßige Reinigung und Kontrolle würde Sicherheit und Sauberkeit deutlich verbessern.

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Poller/Radständer/Geländer Wiesenstrasse

03.11.2025

Hallo zusammen, mir fällt immer wieder auf, dass in der Wiesenstrasse (Bornheim) auf der Seite vom kleinen Kiosk gegenüber von der Bäckerei Rausch etliche Autos stundenlang parken, obwohl dort absolutes Halte- und Parkverbot einseitig ist. Das bestätigte mir auch bereits eine Streife der Verkehrspolizei. Ich möchte dies nicht mehr hinnehmen. Der Bürgersteig wird dadurch extremst beengt, sodass Fußgänger nicht mehr richtig langlaufen können, geschweige denn Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator etc. Zudem wird die Straße dadurch beengt, sodass Radfahrer nicht genug Platz haben. Mein Eindruck ist, dass Falschparker dort selten/fast nie gemeldet und abgeschleppt werden. Mein Vorschlag wäre daher, dass am Rand des Bürgersteigs Radständer wie zb etwas weiter unten vor der Sparkasse errichtet werden, bzw. ein Geländer. Somit könnten dort keine Autos mehr parken. Daher könnt man ja vllt eine Petition starten, was haltet ihr davon?

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Fahrradständer/ Poller vor dem Zebrastreifen in der Weidenbornstraße

03.11.2025

Es stehen häufig Autos direkt vor dem Zebrastreifen in der Weidenbornstraße (Nähe FES/ Günthersburgpark). Hier sollte ein Poller / Fahrradständer oder ähnliches hinkommen, damit der Zebrastreifen einsehbar ist.

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Videoüberwachung in Parks

05.08.2025

Nachts sind Parks in Frankfurt ein gruseliger Ort. Aufgrund dessen sehe ich es als nützliche Maßnahme, eine Videoüberwachung in Parks in Frankfurt einzuführen, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. So ist es nachts ja nur auch begrenzt möglich, die Parks zu bestreifen. Sollte eine Videoüberwachung nicht möglich sein, könnte man auch mehr Notfallsäulen errichten.

Idee
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Ideenplattform: Kommentarmoderation

03.06.2025

Ich schlage vor, die obligatorische Kommentarmoderation abzuschaffen. Einer der Gründe dafür ist, dass sie sehr zeitaufwendig ist. Meiner Meinung nach wäre es besser, wenn Kommentare nur dann moderiert würden, wenn sie gemeldet werden.

Idee
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Zebrastreifen zwischen Grünstreifen Frankenallee

30.04.2025

Auf der Frankenallee für ein Grünstreifen komplett durch die Straße. Dieser Grünstreifen ist immer mal wieder durch Straßen unterbrochen. Da hier viele Fußgänger und auch Kinder unterwegs sind, wäre es sinnvoll die Verbindung durch einen Zebrastreifen zu sicher, da virale die abbiegenden Fahrzeug oft die Vorfahrt der Fußgänger untergraben und es so sehr gefährlich für Kinder ist.