Haushalt 2026 Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main, K. d. ö. R.
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, für das kommende Haushaltsjahr Haushaltsmittel bereitzustellen, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: im Bereich des Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66, im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45-47, im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten, - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung, - die Instandsetzung defekter Leuchten, - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung.
Begründung
Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar; Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z.B. mit den Antrag OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich.