Sicherheit
Vorlagen
Baum versetzen statt fällen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1944 Betreff: Baum versetzen statt fällen Der Magistrat hat sich ämterübergreifend abgestimmt und kann der Anregung nicht entsprechen. Generell teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirates, dass ein Baumerhalt einer Neupflanzung vorzuziehen ist. Dies ist jedoch auch immer von der Baumart abhängig. Da es sich bei Baum Nr. 137 in der Bockenheimer Landstraße um eine Kastanie handelt, ist eine Verpflanzung in dieser Größe (Stammumfang 53 cm, Pflanzjahr 1999) technisch zwar möglich, jedoch ohne beziehungsweise mit sehr geringer Aussicht auf Anwuchserfolg. Kastanien sind mit ihren dicken, fleischigen Wurzeln sehr empfindlich gegen äußere Eingriffe in den Wurzelbereich, im Gegensatz zum Beispiel zur Platane, welche in dieser Größe durchaus noch verpflanzbar wäre. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6239
Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1940 Betreff: Erneuerung der Drängelgitter auf dem Waltraud-Müller-Alizadeh-Spielplatz Der Magistrat wird den Spielplatz im ersten Halbjahr 2026 mit neuen Spielgeräten ausstatten. Im Anschluss wird der Spielplatz mit einem Tor ausgestattet. Die defekten Drängelgitter wurden zwischenzeitlich entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7407
Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1934 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren An den beiden angesprochenen Haltestellen wird der Radverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr geführt. Die hier regelnden Signale sind für alle Verkehrsteilnehmer:innen gut einsehbar und unmissverständlich. Dem Fehlverhalten einzelner Radfahrer:innen kann hier durch die Installation zusätzlicher (zumal kleiner Radsignale) demnach nicht abgeholfen werden. Am Knotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße wird der Radverkehr auf einem baulich getrennten Zweirichtungs-Radweg geführt. Hierfür wäre eine separate Signalisierung notwendig. Aus diesen Gründen wird der Anregung des Ortsbeirats nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222
Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1931 Betreff: Brücke zur Auffahrt auf die A 661 von der Babenhäuser Landstraße aus kommend instand setzen Da die Baulast des Brückenbauwerkes bei der Autobahn GmbH des Bundes liegt, hat der Magistrat die Anregung weitergleitet. Die Autobahn GmbH wird im Herbst 2025 die Hauptprüfung für die Brücke vornehmen. Sofern sich aus der Hauptprüfung Hinweise auf notwendige Sanierungsmaßnahmen ergeben, werden diese beplant und umgesetzt. Darüber hinaus teilt die Autobahn GmbH mit, dass im Anschluss eine erneute Bewertung des Tempolimits erfolgt, basierend auf dem dann vorliegenden technischen Zustand der Brücke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6434
Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1930 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat verweist auf die aktuelle Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 1038 zur Anregung des Ortsbeirates vom 21.02.2025, OM 6598 (Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof". Dementsprechend ist es nicht vorgesehen, die beiden bereits markierten Aufmerksamkeitsstreifen auf gesamter Haltestellenbreite zur verlängern und die Radpiktogramme zu entfernen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215
Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1929 Betreff: Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau Der Magistrat hat eine Machbarkeitsstudie für eine Fußgängerüberführung sowie für eine Unterführung beauftragt. Derzeit werden die Vor- und Nachteile beider Varianten betrachtet. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist und eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, beginnen umfangreiche Abstimmungen mit der DB AG. Ein konkreter Zeitplan für den Ersatzneubau liegt daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230
Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1951 Betreff: Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert? Der Magistrat kann zur Anfrage des OBR 3 Folgendes mitteilen: Die zwei Jungbäume mit der Baum Nummer 13 und 17 in der Wolfgangstraße wurden in 2025 15 Mal und somit ausreichend über den Sommer gewässert. Alle anderen Bäume, die sich in der Wolfsgangstraße befinden, sind bereits älter als fünf Standjahre und müssen sich durch das bereits gebildete Wurzelwerk selbst versorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1278
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Zu 1. An einigen Stellen ist der Gehweg entlang der Homburger Straße mit einer Breite von etwa 0,50 bis 0,80 Metern durch auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge deutlich verengt. Ein Gesamteindruck des Straßenquerschnitts zeigt jedoch, dass die gegenüberliegende Gehwegseite mit etwa 2,00 bis 2,50 Metern grundsätzlich ausreichend bemessen ist. Der Magistrat sieht generell Verbesserungsmöglichkeiten für den Fußverkehr durch eine grundlegende Umgestaltung der Homburger Straße, kann jedoch aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Maßnahmen mittelfristig eine entsprechende Maßnahme nicht in Aussicht stellen. Eine bauliche Absicherung gegen widerrechtliches Parken kann bei ausreichender Gehwegbreite an neuralgischen Punkten in Abstimmung mit dem Ortsbeirat jedoch umgesetzt werden. Zu 2. Die Straßenbreite der Einbahnstraße entspricht den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054
Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Für beide Fahrtrichtungen der barrierefrei gestalteten Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sind fabrikneue Wartehallen mit begrünten Dächern bestellt. Sie befinden sich derzeit noch in der Fertigung und werden frühestens Ende August 2025 geliefert. Aktuell laufen seitens der VGF die Abstimmungen mit den beteiligen Firmen und mit den involvierten städtischen Ämtern darüber, wann die Montage vor Ort erfolgen kann, die nach dem aktuellen Zeitplan für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt werden kann. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Affentorplatz ist eine Wartehalle in einer Größe von vier Feldern und für die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz eine Wartehalle in einer Größe von drei Feldern vorgesehen. Somit wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz erstmals einen Witterungsschutz erhalten. Beide Wartehallen werden über integrierte Sitzmöglichkeiten und beleuchtete Vitrinen für die Fahrgastinformation verfügen. Im Zuge der Montage der Wartehallen werden auch die Abfalleimer aufgestellt sowie die alten Haltestellen-Stelen (mit der kleinen Beschilderung) durch neue H-Stelen mit größerer Beschilderung getauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Durch den Flächenbedarf der Baumaßnahme Regionaltangente West (RTW) ist eine Umsetzung der bereits angeordneten Maßnahme voraussichtlich nicht mehr möglich, da die dafür vorgesehene Fläche anderweitig genutzt werden muss, um den Verkehrsfluss am Knotenpunkt aufrecht zu erhalten. Durch angrenzende Baumaßmaßnahmen und die Rahmenbedingungen der Örtlichkeit sind Ausweichflächen sehr begrenzt. Mit den Bauarbeiten der RTW soll noch in diesem Jahr begonnen werden, sie werden voraussichtlich bis Ende 2028 andauern. Für die Dauer der Baumaßnahme wird für die verkehrssichere Führung des Rad- und Fußverkehrs mit der RTW Planungsgesellschaft mbH und den ausführenden Unternehmen schon heute eng zusammengearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067
Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1927 Betreff: Unterliederbach - Kanalarbeiten in und um die Liederbacher Straße Die SEF muss den über 100 Jahre alten Abwasserkanal in der Liederbacher Straße aufgrund von baulichen Schäden sanieren. Es ist beabsichtigt den Kanal in grabenloser Weise zu sanieren, so dass die Belastung mit Baustellenverkehr und langen Bauzeiten für die Anwohner und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden. Für die notwendigen Vorarbeiten sind jedoch im Kanal bei Trockenwetter Stemmarbeiten in Handarbeit auszuführen. Hierzu ist es erforderlich die Straße in den betroffenen Abschnitten voll zu sperren, um ein sicheres Arbeiten der Sanierungskolonnen gewährleisten zu können. - der Ortsbeirat ausführlich und rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert wird; - die einzelnen Bauabschnitte/Gewerke benannt werden; - zeitliche Abhängigkeiten erläutert werden; - bei Verzögerungen oder Baustopps der Ortsbeirat auch über die Auswirkungen informiert wird Das Straßenverkehrsamt ist die verkehrsrechtlich anordnende Behörde. Bei Baumaßnahmen, die großräumige Absperrungen nach sich ziehen, werden Pressemitteilungen ausgegeben sowie Informationen über www.mainziel.de und Schnittstellen zu Navigationsanbietern zur Verfügung gestellt. Sollte der Bedarf nach weiteren Informationen seitens des Ortsbeirates bestehen, können diese im Geschäftsgang zum jeweiligen Projekt angefragt werden. Die SEF wird dann entsprechend der Anfrage informieren, bei Bedarf auch in Ortsbeiratssitzungen. - die Anwohner und die von den Sperrungen betroffenen Nachbarschaften, auch die der Nebenstraßen, rechtzeitig vor Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden, auch darüber, dass Arbeiten am Kanal stattfinden und daher von außen nicht sichtbar sind, gegebenenfalls aber bei Missachtung der Sperrungen die Kanalarbeiter:innen gefährdet werden; Die Anwohner wurden von dem ausführenden Bauunternehmen gemäß verkehrsrechtlicher Verfügung inklusive Wurfsendungen der jeweiligen Liegenschaften benachrichtigt. Ergänzend wurde über die Presse und die Homepage der SEF über die Baumaßnahme informiert. Außerdem befindet sich an der Baustelle ein Hinweis auf die Homepage der SEF und einer Rufnummer unter der man entsprechende Informationen abrufen kann. - alle betroffenen Busunternehmen, deren Buslinien zur beziehungsweise durch die Liederbacher Straße führen, rechtzeitig informiert werden, damit die Fahrerinnen und Fahrer über Umleitungen informiert werden können; - VGF und traffiQ rechtzeitig vor den Straßensperrungen über anstehende Maßnahmen informiert werden und an den Haltestellen Informationen zu den Ersatzhaltestellen angebracht werden; Die VGF beziehungsweise traffiQ wird im Vorfeld der Planung mit entsprechender Vorlaufzeit einbezogen. Für die Aushänge an den Haltestellen und die Information über die gesetzten Umleitungen ist die VGF beziehungsweise die traffiQ zuständig. Die Maßnahmen für die durch die Sperrung betroffenen Linien 50, 51 und 58 mussten teilweise sehr kurzfristig umgesetzt werden, da sich die Arbeiten in der Liederbacher Straße als schwierig herausstellten und Sperrkonzepte nicht mit dem entsprechenden Vorlauf bearbeitet werden konnten. Die Verkehrsunternehmen (hier: DB Regio Bus und ICB) wurden zeitnah und je nach Sachlage umgehend auf die Sperrungen und die damit einhergehenden Umleitungsmaßnahmen der Buslinien hingewiesen. -die Polizei über die geänderten Verkehrsführungen informiert wird. Die Anhörung der Polizei findet vor Erlass der Anordnung statt. Weiterhin erhält diese die Durchschriften zu den verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Verkehrszeichenpläne vom Straßenverkehrsamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6291
Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz
Antrag vom 06.10.2025, OF 1555/5 Betreff: Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die "Stolperfallen" auf dem Buchrainplatz zeitnah beseitigen zu lassen. Begründung: Auf dem Buchrainplatz haben sich einige Steine des Bodenbelages abgesenkt, teilweise fehlen sogar schon Steine. Gerade für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger bergen diese "Stolperfallen" ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7609 2025 Die Vorlage OF 1555/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1946 Betreff: Überflüssige Ampel Kaiserstraße/Moselstraße abbauen, Fußgängerüberwege einrichten Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist es schwierig, die angeregten Fußgängerüberwege zu beleuchten. Dazu müsste der gesamte Einmündungsbereich umgebaut werden, was enorme Kosten verursacht. Vor Fertigstellung der gesamten Planung für die zukünftigen Verkehrsanlagen im Quartier werden - schon aus wirtschaftlichen Erwägungen - keine isolierten Maßnahmen erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7303
Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen
Antrag vom 05.10.2025, OF 1760/1 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand setzen zu lassen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten sechs Monate instand gesetzt wurde. Die Stadt ist als Trägerin der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Stadt unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, die auch die regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung umfasst, um Gefährdungen auf Gehwegen vorzubeugen. Gut ausgeleuchtete Wege mindern das Gefühl von Unsicherheit und Angst, insbesondere bei Frauen, Jugendlichen und Seniorinnen bzw. Senioren. Sie fördern die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum, da Personen und Situationen besser wahrgenommen werden. In dunklen Bereichen hingegen entstehen häufig Angsträume, die das Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigen und zu Meidungsverhalten führen. Defekte Laternen wirken verwahrlost und vermitteln einen Eindruck mangelnder Pflege öffentlicher Räume. Eine regelmäßige Wartung signalisiert dagegen Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Respekt vor öffentlichen Räumen und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Gerade in urban verdichteten Quartieren wie dem Europaviertel ist eine gepflegte und funktionsfähige Straßenbeleuchtung ein wesentlicher Bestandteil städtischer Lebensqualität. Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7577 2025 Die Vorlage OF 1760/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln
Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln
Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1324 2025 Die Vorlage OF 1806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schadstoffbelastung im Riederwald?
Antrag vom 13.10.2025, OF 802/11 Betreff: Schadstoffbelastung im Riederwald? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob Erkenntnisse über eine Schadstoffbelastung des Bodens im Bereich der Pestalozzischule, der Riederwaldsiedlung sowie der dortigen Gärten vorliegen, - ob der Magistrat beabsichtigt, den Boden in diesem Bereich zu untersuchen, - und ob eine Einschätzung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit der Menschen vorliegt. Begründung: Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Baugrund neben der U-Bahn-Station Schäfflestraße zahlreiche Schadstoffe festgestellt. Dazu zählen Altölreste wie Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), außerdem Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK gelten als krebserregend. Das Gelände südlich des Riederwaldstadions wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Deponie genutzt. Bombentrichter wurden mit Trümmern, Schutt und Abfällen verfüllt. Dabei gelangten offenbar auch Schadstoffe in den Boden. Zudem berichtet die Autobahn GmbH, dass im Gestrüpp teils illegal Müll entsorgt wurde - mitunter auch giftige Abfälle. (Quelle: Hessenschau) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1310 2025 Die Vorlage OF 802/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim ersten Spiegelstrich das Wort "ob" durch das Wort "welche" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
Antrag vom 30.09.2025, OF 1768/1 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1294 2025 Die Vorlage OF 1768/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen
Antrag vom 30.09.2025, OF 1750/1 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einfach umzusetzende, bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Weilburger Straße zu ergreifen wie z.B. Fahrbahnverschwenkungen durch abgepollerte, versetzte Sperrflächen und dabei insbesondere den Abschnitt zwischen Helmut-Walcha-Straße und Schwalbacher Straße rund um den Kindergarten in der Hausnummer 49 in den Fokus nehmen. Begründung: Fast 700 Meter sture Geradeausfahrt ohne Ampeln motivieren vor allem nachts einige Raser, auf der Weilburger Straße ihre Motoren auszuprobieren. Anwohnende hören den Motorenlärm dann schon von weitem, wenn diese im Westen aus der Kleyerstraße in die Weilburger Straße einbiegen und sodann mit hoher Drehzahl die gesamte Weilburger Straße durchdröhnen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7572 2025 Die Vorlage OF 1750/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge
Antrag vom 15.10.2025, NR 1406 Betreff: Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge Unkoordinierte brutale Eingriffe haben in der Vergangenheit leider zu viel Ärger geführt. Im vorletzten Umweltausschuss war die Rede davon, in welchem desolaten Zustand der Weg in M117/25 (graues Ypsilon) sei und deswegen betoniert werden müsste. Die Barrierefreiheit sei nicht gegeben und müsste hergestellt werden. Die Menschen könnten stürzen mit Ihren Rollatoren und schwer verletzt liegen bleiben, im schlimmsten Fall mit dem Gesicht nach unten, so tief seien die Pfützen schon jetzt. Selbst die M117 bezeichnet den Zustand des Weges als desolat. Videos können aber oft mehr aussagen als 1000 Worte, siehe https://youtu.be/xeHGka7rJsA. Siehe da, der Weg (graues Ypsilon) war in einem 1a Zustand Der Anfang war gemacht, sollen nun weitere Wege betoniert werden. Diesmal, soll der Wegeaufbau an der Nidda M136/25 eine ausreichende Stärke haben, sodass das Befahren mit Unterhaltungsfahrzeugen möglich ist in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel. Also es ist keine Rede mehr vom desolate Zustand des Weges. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Alleine von 2016 bis 2023 reduziert sich die Vegetationsflächen um 102,8 ha. Der Rückgang ging vor allem zu Kosten der landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) . Der Hitzekollaps und Grundwassermangel darf nicht gefördert werden. Dies vorrausgeschickt möchte die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Plenarsitzung am 05.11.2025 wird für 5 Minuten unterbrochen und es wird dieses Video angeschaut. https://youtu.be/JYS2iD2BkhQ welche die besagte Wegverbindung an der Nidda zeigt. Und erst dann werden die Voten zu M136/25 abgefragt in Einzelabstimmung. 2. Die Millionenbeträge werden werden umgewidmet und sinnvoll eingesetzt, da wo es wesentlich nötiger ist. 3. Von dem Ziel, dass bestimmte Unterhaltungsfahrzeuge in den Grüngürtel eindringen müssen, und dass deswegen der Grüngürtel betoniert werden muss, wird abgesehen. Ggf, werden kleinere Unterhaltungsfahrzeuge gewählt. 4. Es wird ein jährliches Unterhaltungsfahrzeuge-Rennen (Teilnahme ab 12) über die 2,2 Kilometerlange Strecke eingeführt, natürlich auf dem jetzige wassergebundenen Belag, um an den Bentonwahn des Römers zu erinnern. Die Unterhaltungsfahrzeuge haben eine moderate Größe, ähnlich eines E-Bike mit 4 Rädern. (Genauere Regelung für die U-Fahrzeuge wird ausgearbeitet) 5. Im Grüngürtel werden grundsätzlich nur wassergebundene Wegverbindungen gebaut. 6. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, wird eine gleich große Fläche entsiegelt in unmittelbarer Nähe und als Grüngürtel neu ausgewiesen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 136 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 10 Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Ziffer 4.: Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und FRAKTION (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Zustimmung) Beschlussausfertigung(en): § 6830, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-2
Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße
Antrag vom 27.09.2025, OF 769/11 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohnerinnen sowie von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße - die Sperrfläche auf der Bodenseestraße, um das Parken unmittelbar an der Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und besitzt keine Vorfahrt gegenüber der Bodenseestraße. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7483 2025 Die Vorlage OF 769/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026
Antrag vom 14.11.2025, OF 962/3 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2026 an jedem Mittwoch vom 1.4. bis 21.10 2026 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten. Es stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 456 2025 Die Vorlage OF 962/3 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1903 Betreff: Besondere Berücksichtigung von Nieder-Erlenbacher*innen bei der Belegung der künftigen Sozialwohnungen im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" Bei der Erstbelegung von Neubauprojekten werden registrierte Wohnungssuchende aus dem betreffenden Stadtteil regelhaft berücksichtigt. Der Anregung des Ortsbeirats 13 wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7373
Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1914 Betreff: Begrünung der Kirchnerstraße durch Baumpflanzungen Vorläufige Stellungnahme: Ergänzend zur ST 548/2025 bedauert der Magistrat, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können, da die Ergebnisse der Trassenabfrage noch nicht vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6249
Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025
Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025
Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025
Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1923 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Die Anbringung der Piktogramme "Achtung Kinder" im genannten Bereich wird abgelehnt. Hier befinden sich bereits in beiden Fahrtrichtungen jeweils ein Piktogramm, das auf erhöhten Fußgängerverkehr im Allgemeinen, also auch auf Kinder, hinweist. Es wird zwar als sinnvoll angesehen, vor Ort auf eine erhöhte Anzahl von - aus der Kita kommenden - Personen hinzuweisen, daraus ergibt sich jedoch keine Sinnhaftigkeit einer Erweiterung der bestehenden Piktogramme. Die vorgenannten Bestandspiktogramme geben bereits hinreichend Aufschluss auf ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, sodass das Anbringen weiterer Piktogramme als nicht zweckdienlich gesehen wird und eine Überbeschilderung gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung darstellen würde. Im Sachsenhäuser Landwehrweg, insbesondere im Bereich der Kita, finden bereits seit Jahren regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen statt. Die Übertretungsquote beträgt im Jahr 2025 derzeit 9,8 % (14 Kontrollen, 2.556 erfasste Fahrzeuge, 251 Verwarnungen). Es werden auch weiterhin Kontrollen durchgeführt. Die mögliche Errichtung einer Mobilen Geschwindigkeitsüberwachungs-Anzeigetafel wird geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221
Rettungsplatz am S-Bahnhof “Eschersheim“
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1918 Betreff: Rettungsplatz am S-Bahnhof "Eschersheim" Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7341
Neubaugebiet Bonames-Ost
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1902 Betreff: Neubaugebiet Bonames-Ost Für den zeitlich vorgezogenen Teilbereich nördlich der Bahngleise hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main der Satzungsbeschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich auf der Steinern Straße - bereits zugestimmt. Es wird damit gerechnet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 in Kraft tritt. Mit diesem Zeitpunkt bestünde Baurecht für die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen sowie Schul- und Wohnbaubauvorhaben. Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg - südlich der Bahngleise werden derzeit mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist dabei die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt. Eine konkrete Zeitplanung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens kann derzeit jedoch nicht angegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7247
Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025
Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 443 Betreff: Bauunterhaltung für kulturell genutzte städtische Liegenschaft Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6741 - E 54/18 CDU/SPD/GRÜNE, l. B 358/24 - Zwischenbericht: Derzeit kann noch kein abschließender Bericht vorgelegt werden. Aufgrund personeller Eng-pässe und damit einhergehender Priorisierungsnotwendigkeiten kann der Datenbestand von mehr als 80 kulturell genutzten städtischen Objekten nur sukzessive erfasst werden. Ungeachtet dessen, wann mit einem finalen Ergebnis aus einer Bestandsaufnahme zu rechnen sein wird, nimmt der Magistrat seine augenblickliche Rolle als Betreiber sehr ernst. Dabei werden elektrotechnische Installationen in allen Objekten sukzessive einer sicherheitstechnischen Überprüfung unterzogen. Die dabei erfassten Mängel werden umgehend behoben oder als Projekte im Zuge der Bauunterhaltung abgearbeitet. Eine Kompensation dieses enormen personellen und finanziellen Aufwands kann durch Mieterhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die bisherige Erfahrung zeigt zudem, dass Maßnahmen der Bauunterhaltung im laufenden Betrieb, gerade von kulturell genutzten Objekten, in jüngerer Vergangenheit, als sehr schwierig gestalten. Dieser Umstand führt dazu, dass die Abarbeitung von Mängeln in einigen Fällen zu Verzögerungen und Kostenmehrungen führt, die das veranschlagte Budget übersteigt. Auch hier zeigt sich, welchen hohen Stellenwert die aktuellen Kooperationsbemühungen im Magistrat haben, um die Bauunterhaltung von kulturell genutzten Gebäuden sicherzustellen. Für die Bauunterhaltung stehen in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement" im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 7.929 T€ zur Verfügung. Für den HH-Entwurf 2026 sieht der Magistrat ab dem Jahr 2026 7.415 T€ p.a. in der PG 34.04 vor. Mit diesen Mitteln soll u.a. die Teilsanierung der Naxoshalle vorgenommen werden. Über den Stand der Umsetzung wird zeitnah berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 54 Bericht des Magistrats vom 23.09.2024, B 358 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025
Digitales Register für Taxis und Mietwagen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 440 Betreff: Digitales Register für Taxis und Mietwagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6498 - NR 1193/25 CDU, B 271/25 - Dem Ordnungsamt ist die Bedeutung eines zentralen digitalen Registers für Taxi- und Mietwagenkonzessionen als nachhaltige Lösung zur Verbesserung von Transparenz und regulatorischer Durchsetzung bewusst. Seit dem 15.Juli 2025 erfolgt die Überprüfung von Neuregistrierungen von Mietwagen bzw. Mietwagenunternehmen bei Vermittlungsplattformbetreibern. Die Daten werden mittels eBox21 ausgetauscht. Im Oktober 2025 wurden die Gesamtdatenbestände überprüft und die Ergebnisse der Überprüfung am 30.11.2025 an die Plattformvermittler übermittelt. Als Nächstes ist geplant, dass das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern sowie weiteren relevanten Akteuren auf die Umsetzung eines digitalen Registers für Frankfurt am Main im Laufe des Jahres 2026 hinarbeitet. Soweit die personelle Situation es zulässt, soll noch ab 2025 eine gemeinsame Arbeitsgruppe aller Beteiligter initiiert und vom Ordnungsamt koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.04.2025, NR 1193 Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 271 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.12.2025
Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 441 Betreff: Benennung der Grünfläche Jungmannstraße/Alt-Griesheim in Katharina-Windolf-Platz nach der ersten weiblichen Lehrerin an der damaligen Roten Schule (Mädchenschule), heute Griechische Schule Vorgang: OI 112/25 OBR 6 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat den Initiativbeschluss OI 112 des Ortsbeirats 6 vom 02.09.2025, die Grünfläche Jungmannstraße / Alt Griesheim in Katharina-Windolf-Platz zu benennen, umgesetzt. Die Benennung wurde im Amtsblatt der Stadt Frankfurt, Nr. 46 am 11.11.2025 bekanntgemacht. Der Name wurde in die amtlichen Karten der Stadt und ins Straßenverzeichnis aufgenommen. Straßennamenschilder und Zusatzschilder mit einer kurzen Erläuterung zur Namenspatin wurden beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 02.09.2025, OI 112 Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 10.12.2025
Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 439 Betreff: Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6525 - NR 1104/25 CDU, NR 1159/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung hat das Sportamt eine Projektgruppe zum Thema "Digitalisierung der Verwaltung - Pilotprojekt Sportstättenvergabe" eingerichtet. Ziel des Projektes ist die Prüfung und perspektivische Einführung eines digitalen Systems zur effizienteren und transparenteren Vergabe von Sportstätten. Die Projektgruppe hat ihre Arbeit aufgenommen und tagt in regelmäßigen Abständen. Sie ist interdisziplinär besetzt und setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Bereiche: · 52.11.3 EDV/IT · 52.12 Beschaffung, Vergabe, Energie · 52.31 Zentrale Aufgaben Betrieb · 52.42 Sportfachlicher Service, Sportstättenvergabe Im Rahmen der bisherigen Sitzungen wurden die unterschiedlichen fachlichen Bedarfe der beteiligten Organisationseinheiten zusammengetragen und systematisch ausgewertet. Parallel hierzu erfolgt eine Marktsondierung, um geeignete Softwarelösungen und potenzielle Anbieter zu identifizieren. Zur fachlichen Unterstützung wurde zudem der Bereich 16A in die Projektarbeit eingebunden. Darüber hinaus ist vorgesehen, zu Beginn des Projektes eine externe Beratung hinzuzuziehen, um die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf Anforderungsdefinition, Vergabeverfahren und Umsetzung professionell zu begleiten. Die Projektgruppe wird den Magistrat fortlaufend über die weiteren Entwicklungen und Ergebnisse informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1104 Antrag vom 10.03.2025, NR 1159 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025
Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 438 Betreff: Schulschwimmangebot durch Traglufthallen kontinuierlich ausbauen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6593 - NR 1302/25 Linke - Die Stadt Frankfurt bzw. die BäderBetriebe Frankfurt haben in den letzten Jahren kontinuierlich das Angebot für die Wintermonate durch Traglufthallen ausgebaut. Aktuell werden in der Stadt Frankfurt drei Traglufthallen betrieben (Bergen-Enkheim, Hausen u. Nieder-Eschbach). Die Traglufthalle in Nieder-Eschbach wurde vor einem Jahr für rd. 6 Mio. € eröffnet und ist seitdem in Betrieb. Voraussetzung für die Umsetzung einer Traglufthalle in einem Freibad sind viele unterschiedliche Faktoren, wie z. B. Beckenbeschaffenheit und -größe, die Umkleide- und Einlasssituation im Bad. Dies muss von Freibad zu Freibad überprüft werden und die Umsetzbarkeit und Realisierung analysiert werden. Bei einigen Freibädern in der Stadt Frankfurt, wie z. B. in Eschersheim und Brentanobad ist dies aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1302 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6602 - NR 1316/25 CDU - Der Magistrat teilt die Ansicht, dass eine weitergehende Notwendigkeit besteht, sich im Bevölkerungsschutz adäquat aufzustellen und beabsichtigt daher, einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan aufzustellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Aspekte sind sämtlich enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025
Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim
Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1908 Betreff: Friedfeld auf dem Friedhof Fechenheim Bei einem gärtnerbetreuten Grabfeld stellt das Grünflächenamt der Genossenschaft der Friedhofsgärtner eG eine Fläche zur Verfügung, auf der das gewünschte Angebot durch einen Gärtnereibetrieb umgesetzt wird. Die dafür benötigten Unterlagen sind beim Grünflächenamt trotz mehrfacher Erinnerung noch nicht vollständig eingegangen. Daher kann der Magistrat noch keinen Eröffnungstermin benennen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.09.2025, V 1236
Wahl zur Schiedsperson für den Bezirk 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 147 Betreff: Wahl zur Schiedsperson für den Bezirk 11 (Fechenheim, Riederwald, Seckbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Str. 26 60386 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 11 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Söller als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Franz-Georg Söller Lauterbacher Straße 26 60386 Frankfurt Main als Schiedsperson für den Bezirk 11. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6840, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00
Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 146 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16 (Bergen-Enkheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstr. 10 60388 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 16. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 16 hat die im Beschlusstext genannte Frau Dr. Schmitt-Gläser als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und BFF-BIG (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Dr. Angela-Schmitt-Gläser Marktstraße 10 60388 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 16. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6839, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00
Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b (Sindlingen, Zeilsheim)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 145 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b (Sindlingen, Zeilsheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Str. 18 65931 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 6b. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 6 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Schulz als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Hans-Joachim Schulz Edenkobener Straße 18 65931 Frankfurt am Main als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 6b. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6838, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00
Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14 (Harheim)
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 142 Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14 (Harheim) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Christel Schneider als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 14. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 14 hat die im Beschlusstext genannte Frau Schneider als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage 1_Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Christel Schneider als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 14. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6835, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 00-34-00
Nachfrage zu Straßenkünstlern
Antrag vom 25.09.2025, OF 952/3 Betreff: Nachfrage zu Straßenkünstlern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen von verkehrsreichen Ausfallstraßen (z.B. Adickesallee / Eschersheimer Landstr.) in Frankfurt sichergestellt werden kann, auf deren Verkehrsflächen Straßenkünstler ihre Kunststücke vollführen und dann oftmals zwischen den Autos im bereits anfahrenden Verkehr Autofahrer um Geld bitten. Begründung: In der Stadt Frankfurt dürfen Straßenkünstler ihre Darbietungen an Werktagen von 7:00 - 20:00 Uhr, im Sommer von 7:00 - 21:00 Uhr vollführen. Für die Darbietungen wird keine Genehmigung benötigt, solange keine elektrischen Verstärker benutzt werden, die beanspruchte Nutzfläche max. 4 qm. beträgt und der Standort nach einer Stunde gewechselt wird. Eine explizite Nutzung von Straßenkreuzungen für künstlerische Darbietungen ist nicht geregelt. Vorschriften zur Verkehrssicherheit zum Schutz der Vorführenden selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straßenkreuzung liegen für diese Art der Nutzung nicht vor. Die Vorführenden bewegen sich oftmals im anfahrenden Verkehr zwischen den Autos, wenn sie nach ihrer Darbietung um Geld bitten. Wie wird ein Wechsel des Standortes eines Künstlers nach einer Stunde überprüft? Ist ein Gewerbeschein auch in Frankfurt, wie in anderen Städten nötig, je nachdem, wie regelmäßig und in welchem Umfang Vorführungen stattfinden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV
Antrag vom 07.10.2025, NR 1400 Betreff: Prüfung der Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den ÖPNV Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Einführung eines 24-Stunden-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Frankfurt am Main möglich ist, 2. welche Kosten und Einnahmen bei der Einführung eines solchen Tickets zu erwarten wären, 3. wie ein solches Ticket in das bestehende Tarifsystem integriert werden könnte, 4. welche technischen Voraussetzungen für die Einführung eines 24-Stunden-Tickets geschaffen werden müssten. Begründung: Zahlreiche deutsche Großstädte bieten bereits erfolgreich 24-Stunden-Tickets für ihren ÖPNV an. Zu diesen Städten gehören unter anderem Köln, Düsseldorf, Dortmund, Berlin und Aachen. Diese Tickets ermöglichen es den Nutzern, für einen Zeitraum von genau 24 Stunden ab dem Kaufzeitpunkt unbegrenzt den ÖPNV zu nutzen. Ein solches Angebot könnte auch für Frankfurt am Main attraktiv sein, um: · die Nutzung des ÖPNV für Gelegenheitsfahrer und Touristen zu vereinfachen, · die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs zu steigern, · einen Beitrag zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu leisten, · die Flexibilität für Nutzer des ÖPNV zu erhöhen. Die Prüfung soll aufzeigen, ob und wie ein solches Ticket in Frankfurt am Main umgesetzt werden könnte und welche Auswirkungen dies auf den Nahverkehr und die Stadtfinanzen hätte. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage NR 1400 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6819, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025
Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten
Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Standort für EXPERIMINTA
Antrag vom 07.10.2025, NR 1403 Betreff: Standort für EXPERIMINTA Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, umgehend in Gespräche mit dem Land Hessen sowie der Leitung der Experiminta einzutreten, mit dem Ziel, den Fortbestand dieses für Frankfurt und die gesamte Region bedeutsamen Bildungs- und Kulturangebots zu sichern. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, die Experiminta aktiv bei der Suche nach einer geeigneten neuen Liegenschaft zu unterstützen und dabei rasch konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Hierbei soll insbesondere: - das städtische Liegenschaftsportfolio systematisch auf geeignete Immobilien überprüft werden, - mögliche leerstehende und geeignete Gebäude im Bahnhofsviertel und Umgebung in die Prüfung einbezogen werden sowie - die eigene Flächen- und Standortnutzung der Stadtverwaltung kritisch überprüft werden, mit dem Ziel, sich ggf. auf weniger Standorte mit weniger Quadratmetern zu konzentrieren. Durch eine solche Konsolidierung könnten zusätzliche geeignete Objekte für eine Weiter- oder Neunutzung freiwerden. 3. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, im Rahmen der Planungen zum Kulturcampus zu prüfen, inwiefern eine räumliche oder inhaltliche Integration der Experiminta dort möglich ist. Begründung: Die Experiminta ist seit vielen Jahren eine für Frankfurt am Main und die Region wertvolle Einrichtung, die Wissenschaft, Technik und Bildung in der Bevölkerung - insbesondere bei Kindern und Jugendlichen - fördert und erlebbar macht. Die Kündigung des Mietvertrages durch das Land Hessen ohne gleichzeitiges Unterbreiten von Alternativen gefährdet die Zukunft dieser Institution erheblich. Es liegt im großen Interesse der Stadtgesellschaft, das erfolgreiche Konzept der Experiminta dauerhaft in Frankfurt zu halten und weiterzuentwickeln. Der Magistrat soll daher alle Möglichkeiten prüfen, um die Experiminta zu unterstützen, deren Fortbestand zu sichern und über eine mögliche Einbindung in die Planungen zum Kulturcampus Synergien und Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Besondere Bedeutung erhält hierbei die systematische Prüfung städtischer Immobilienbestände und möglicher leerstehender Gebäude, insbesondere im Bahnhofsviertel. Zusätzlich eröffnet eine Reduzierung und Bündelung der eigenen Verwaltungsflächen die Chance, geeignete Objekte freizusetzen und damit eine nachhaltige Nutzung zugunsten der Experiminta zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage NR 1403 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1403 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU (unter Hinweis auf NR 1376), FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1403 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Ziffer 1. und Ziffer 2. = Annahme, Ziffer 3. = Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (Ziffern 1. und 2. = Prüfung und Berichterstattung, Ziffer 3. = Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage NR 1403 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 3.: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme), BFF BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1369) sowie FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1403 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6822, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-6
Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle „Heddernheimer Landstraße“
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1872 Betreff: Reinigung der Graffitis im Tunnel der Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" Inzwischen hat ein Austausch mit einer Fachfirma stattgefunden. Eine Reinigung der vorhandenen und ehemals legal aufgebrachten Graffiti innerhalb der Unterführung ist demnach nicht möglich. Diese Graffiti würden so völlig zerstört werden. Um eine weitere Beschädigung der legalen Graffiti zu verhindern, wurde nun eine Firma damit beauftragt, die bisher relativ verschonten Eingänge (Eingangsportale) der Unterführung zu reinigen und ein Graffitischutzsystem in diesem Bereich aufzubringen. So soll eine weitere Zerstörung der legalen Graffiti verhindert werden. Bei einer illegalen Übersprühung kann dieser Abschnitt künftig gereinigt werden, ohne dass die legalen Graffiti zerstört werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6454