Sicherheit
Vorlagen
Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 entstanden aus Vorlage: OF 766/1 vom 28.02.2023 Betreff: Videoüberwachung im Ortsbezirk 1: Fakten statt Spekulationen Vorgang: OM 1833/22 OBR 1; ST 491/23 Mit der Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, hat der Magistrat Altbekanntes festgestellt, nämlich, dass die Aufrüstung der Videoüberwachung durch die Stadtverordnetenversammlung im Jahre 2018 beschlossen wurde oder dass es aus Sicht der Polizei keinen Anlass zur Neubewertung gäbe und diese die Videoüberwachung befürwortet. Mit keinem Wort geht der Magistrat auf die in der Magistratsanregung geschilderten Missstände aus Sicht der Anwohnenden und Anliegenden ein: Nämlich den in die Wohngebiete hineinwabernden Drogenhandel, die Okkupierung von Durchgängen, Geschäften, Hauseingängen und Hinterhöfen durch Dealer sowie Begleitstraftaten wie Auto- und Briefkastenaufbrüche. Auch ignoriert wird der Wunsch aus der Bevölkerung nach "echten", ansprechbaren und Schutz gebenden Polizeistreifen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum brauchte der Magistrat ziemlich genau elf Monate für eine derart schwammige Antwort ohne substanziellen Inhalt und fehlenden Faktenvortrag? 2. Warum ist der Magistrat nicht auf die in der Magistratsanregung beschriebenen Zustände in den Wohnbereichen und Ladenzeilen eingegangen? 3. Der Magistrat spricht von einem wichtigen Aspekt für das Sicherheitsgefühl im Bereich der Konstablerwache. Lässt sich daraus ableiten, dass der Magistrat "tatsächliche" Sicherheit durch anwesende Polizeistreifen einer "gefühlten" Sicherheit durch Videoüberwachung unterordnet und nicht befürwortet? 4. Auf welchem belastbaren Zahlenmaterial fußen die Aussagen des Magistrats? Begründung: Die Stellungnahme vom 20.02.2023, ST 491, ist einseitig und nicht objektiv, denn der Magistrat benutzt das hochemotional besetzte Thema "Übergriffe auf queere Menschen", um die Existenz der Videoüberwachung zu begründen. Festzuhalten bleibt hier, dass die Angriffe trotz Videoüberwachung stattfanden und trotz Nachrüstung der Anlage auch weiterhin stattfinden. In der Presse wurde vereinzelt vorgetragen, dass Videoüberwachung zur Aufklärung beiträgt. Belastbares Zahlenmaterial darüber, wie viele Straftaten sich auf nicht überwachte Bereiche verlagert haben sowie Aufklärungsquoten und -methoden wurden nicht vorgelegt. Ein zuvor vorgelegtes "Gutachten" des Polizeipräsidenten zur Videoüberwachung im Allerheiligenviertel strotzte nur so vor Allgemeinfloskeln und subjektiven Beurteilungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1604 Aktenzeichen: 32-4
Höchst: Anwohnersituation in der Storchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 703/6 vom 26.02.2023 Betreff: Höchst: Anwohnersituation in der Storchgasse Im Rahmen mehrerer Anwohnergespräche wurde dem Ortsbeirat die derzeitige Bewohnersituation in der Storchgasse verdeutlicht. Demnach liegen immer wieder massive Beeinträchtigungen im Bereich der Vermüllung sowie des rechtswidrigen Parkens vor. Gerade die überreichten Fotodokumentationen der Anwohnerschaft zeigen im Hinblick auf die Vermüllung auf, dass durch die akute Müllsituation Ungeziefer in Form von Ratten, Mäusen etc. angelockt wurden (auch vor Ladenlokalen). Die Vermüllung wurde seitens der Bewohnerschaft stets den zuständigen Stellen gemeldet, leider ohne nachhaltigen Erfolg. Auch im Bereich der Beparkung ist anhand der übergebenen Fotodokumentation ersichtlich, dass immer wieder rechtswidrig Fahrzeuge abgestellt werden. U. a. führt dies den Bildern nach dazu, dass eine Befahrbarkeit des Straßenzugs regelmäßig ausgeschlossen ist (auch für Polizei, Feuerwehr und den Rettungsdienst). Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat alsbald gebeten, - regelmäße Hygiene- und Müllkontrollen abzuhalten, um die betreffenden Betriebe/Bewohnerinnen und Bewohner aufzufordern, die Mülltonnen nur am Leerungstag am vorgesehenen Abstellplatz abzustellen; - regelmäßige Verkehrskontrollen abzuhalten, um die Befahrbarkeit der Storchgasse sicherzustellen; - in eigenem Ermessen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwohnersituation in puncto Vermüllung und Beparkung (Poller) nachhaltig zu verbessern. Immer wieder ist eine Durchfahrbarkeit ausgeschlossen. In mehreren Fällen auch für den Rettungsdienst. Akute Vermüllung, die auch die Befahrbarkeit der Straße einschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1360 Aktenzeichen: 66-0
Poller und Markierung Löwengasse 12
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3653 entstanden aus Vorlage: OF 276/4 vom 30.01.2023 Betreff: Poller und Markierung Löwengasse 12 Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zwischen den Häusern Löwengasse 10 und 12 mit zwei Pollern zu versehen, die Anfang bzw. Ende des Parkverbots markieren. Zudem soll eine Markierung auf dem Asphalt die genauen Abschnitte der Parkbereiche deutlich machen. Begründung: Diese Einfahrt dient Tag und Nacht 24 Anwohnerinnen und Anwohnern, um zu ihren Parkplätzen zu kommen bzw. von dort mit ihren Fahrzeugen aufzubrechen. Es gibt auf dem Gelände sowohl Garagen als auch Parkplätze im Innenhof. Es handelt sich gleichzeitig um die Feuerwehreinfahrt für die Eberhardtstraße 5. Die Einfahrt wird jedoch immer wieder mit geparkten Autos zugestellt, sodass sich die Anwohnerinnen und Anwohner auch schon häufiger an das 6. Polizeirevier gewandt haben. Durch die Poller soll verhindert werden, dass Fahrzeuge über den erlaubten Bereich hinaus im Einfahrtsbereich parken. Durch die Markierung zwischen den Pollern soll optisch verdeutlicht werden, dass der Einfahrtsbereich frei zu halten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 4
Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3667 entstanden aus Vorlage: OF 694/6 vom 23.02.2023 Betreff: Unterliederbach: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße verbessern Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit und die Parkplatzsituation in der Hunsrückstraße (im Abschnitt zwischen Wartburgstraße und Ecke Schmalkaldener Straße) zu verbessern, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern und dem Ortsbeirat zu initiieren. Im Rahmen dieses Ortstermins soll geprüft werden, - ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten es gibt, die Verkehrsführung zu optimieren; - welche Möglichkeiten bestehen, um Parkmöglichkeiten zu ordnen, zu schaffen bzw. zu legalisieren (beispielsweise "Parken auf dem Gehweg"). Begründung: Da Parken auf dem Gehweg in der Hunsrückstraße nicht ausdrücklich erlaubt ist, werden die Autos auf der Fahrbahn geparkt. Dies führt allerdings zu Problemen dahin gehend, dass Kraftfahrzeuge nicht mehr am Gegenverkehr vorbeikommen. Anwohner berichten, dass dies zunehmend zu Problemen und auch gefährlichen Situationen führt. Insbesondere morgens und abends gibt es Hupkonzerte und lautstarke Auseinandersetzungen. Außerdem haben Rettungsfahrzeuge und ebenso Fahrzeuge der FES Probleme, die Straße zu passieren. Gleichzeitig ist der Parkdruck in Unterliederbach, ähnlich wie in vielen Stadtteilen Frankfurts, nach wie vor sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1241 Antrag vom 11.09.2023, OF 851/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4377 Aktenzeichen: 66-0
Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 709/5 Betreff: Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, folgendes mitzuteilen: 1. Zu wie vielen verbalen und körperlichen Übergriffen von Seiten von Schülern auf Lehrpersonal ist es 2022 an Schulen im Ortsbezirk 5 gekommen? 2. Auf welche Schulformen verteilen sich diese Übergriffe? 3. Wie viele Angriffe sind von Schülern und wie viele von Schülerinnen erfolgt? 4. In welchen Altersstufen sind wie viele Übergriffe erfolgt? 5. Liegen Erkenntnisse über die Sozialisation der betreffenden Schülerinnen und Schüler vor? Begründung: Jüngst ist eine Studie der Universität Gießen veröffentlicht worden, die Untersuchungen zur verbaler und körperlicher Gewalt gegenüber Lehrpersonal an hessischen Schulen untersucht hat. Im Rahmen dieser Studie haben 632 Lehrer 83 Fragen beantwortet. Hier gab jeder dritte Lehrer an, schon Opfer von Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen, oder Bedrohungen über das Internet ausgesetzt gewesen zu sein. Physische Gewalt gaben etwa 20% des Lehrpersonals an. Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, ob auch an Frankfurter Schulen entsprechende Vorkommnisse zu verzeichnen waren. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 645 2023 Die Vorlage OF 709/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenGriesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 -
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen. Begründung: Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 664/5 vom 30.01.2023 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART auf der Gerbermühlstraße (B 43) im Bereich der Sportanlage Mainwasen bis zur Kreuzung mit der Wehrstraße Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät für mehrere Wochen in dem genannten Bereich aufstellt . Ferner soll eine verstärkte Bestreifung durch die Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner (KART) veranlasst werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über schnell fahrende Autos und rennartige Szenen auf der Gerbermühlstraße (B43) im genannten Bereich. Auch aufgrund der dortigen Radwege und der in dem Bereich befindlichen Sportanlagen mit entsprechendem Publikumsverkehr, vor allem Kinder und Jugendliche, ist eine Kontrolle des Zustandes und ggf. entgegenwirken angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1247 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Frankf
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 393/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes im Frankfurter Osten Vorgang: EA 58/22 OBR 11 der Ortsbeirat möge beschliessen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiter und Errichtung einer Außenstelle des Ordnungsamtes in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Bürger des Ortsbezirk 11 werden bereits angewiesen in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts nicht ausreichen. Es ist unabdingbar mehr Ordnungskräfte im Ortsbezirk 11 einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Die Stadtpolizei ist offensichtlich momentan personell zu schwach besetzt, um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 393/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 448/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3607 entstanden aus Vorlage: OF 453/3 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Sicherheit an der Einmündung Brahmsstraße - Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, - am südlichen Ende der Brahmsstraße vor der Einmündung in die Nordendstraße zur Reduzierung der Pkw-Geschwindigkeit eine breite, für Radfahrer gefahrlos passierbare Schwelle (z. B. Aufpflasterung auf Gehwegeniveau) anzubringen und - beide Ecken an dieser Einmündung und insbesondere die beiden Übergänge auf den Nordendplatz durch Abpollern (oder andere geeignete Maßnahmen) gegen Befahren und Parken von Pkw so abzusichern, dass dieser attraktive, von vielen Kindern genutzte Spielplatz ungefährdet erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177
Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2023, OF 464/9 Betreff: Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Inwieweit wurde die Branddirektion in die Planungen der Ringstraßenbahn eingebunden ? 2. Welche Vorkehrungen wurden eingeplant, um die Einsatzfahrten störungsfrei zu gestalten Begründung: Der Marbachweg und die Straße Am Dornbusch werden regelmäßig für überregionale Einsatzfahrten der Rettungsdienste benutzt, die ihren Ausgang am Katastrophenzentrum am Ende des Marbachwegs nehmen. Ein schienengebundenes Verkehrsmittel wie die Ringstraßenbahn kann unmöglich so flexibel wie ein Stadtbus auf diese Blaulichtfahrten reagieren, da sie nicht ausweichen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 613 2023 Die Vorlage OF 464/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsbeiratsbudget restaurieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 321 entstanden aus Vorlage: OF 346/12 vom 16.01.2023 Betreff: Ortsbeiratsbudget restaurieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023-2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Budget der Ortsbeiräte ab dem Jahr 2024 wieder auf die ursprüngliche Höhe von jährlich einem Euro pro Einwohner festzusetzen. Begründung: Im Jahr 2007 wurde in Frankfurt ein eigenständiges jährliches Budget für die Ortsbeiräte in Höhe von einem Euro pro Einwohner eingeführt. Diese einfache Formel wurde im Jahr 2012 geändert und das Budget - ohne Rücksprache, Abstimmung oder Kompensation - auf nur noch 50 Cent pro Einwohner halbiert. Dabei haben sich die Ortsbeiratsbudgets als bürgernahes Instrument absolut bewährt: Spielgeräte, Bücherschränke, Sitzbänke und umfassende Unterstützung für Vereine in Corona-Schwierigkeiten. Viel Gutes wurde einfach, direkt und vor Ort geleistet und investiert. Auch angesichts der Inflation ist es höchste Zeit, das Budget anzupassen und der Einfachheit halber auf die ursprüngliche Höhe zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.02.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 321 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 321 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.07.2023, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 321 wird unter Hinweis auf die Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 304, abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und AfD (= Annahme); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2991, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 20-16
Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3428 entstanden aus Vorlage: OF 560/2 vom 07.01.2023 Betreff: Sicherheitsgefühl im Park zwischen Am Leonhardsbrunn und Zeppelinallee durch Beleuchtung stärken Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg von der Straße Am Leonhardsbrunn durch den Park (südlich des Parks Zeppelinallee) zur Zeppelinallee (siehe Foto 1), zu beleuchten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnern an der Zeppelinallee und im Diplomatenviertel. Der Park/Platz zwischen den Straßen Am Leonhardsbrunn und der Zeppelinallee ist nachts stockdunkel, da es dort keine Beleuchtung gibt (siehe Foto 2). Personen, die sich dort z. B. auf den dortigen Sitzbänken aufhalten, sind nicht erkennbar. Dies beeinträchtigt das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern, die nachts durch den Park gehen. Der Magistrat wird gebeten, den Park wie andere Parks/Grünflächen im Ortsbezirk, z. B. die Grünflächen an der Zeppelinallee oder die Margarete-und-Fritz-Kahl-Anlage, insektenfreundlich und adaptiv zu beleuchten, z. B. mit einer oder zwei Straßenlaterne(n). Foto 1: Standort für die vorgeschlagene(n) Straßenlaterne(n) Quelle: Google Maps (https://www.google.com/maps/@50.1257783,8.6485916,16.73z) Fußweg Vorgeschlagener Standort für die Straßenlaternen Foto 2: Bild vom unbeleuchteten Park/Platz am Abend des 07.01.2023 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 943 Aktenzeichen: 66-2
Schnelles Internet für den Stadtrand
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 104/13 vom 01.01.2023 Betreff: Schnelles Internet für den Stadtrand Vorgang: F 1204/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Kooperationsvereinbarung mit einem Anbieter wie etwa der Deutschen GigaNetz GmbH für den zeitnahen Ausbau von Glasfasertechnik für ein FTTH-Netz - Fiber to the Home, also Glasfaser bis in die Wohnung - für Nieder-Erlenbach und weitere geeignete Stadtteile am Frankfurter Stadtrand abzuschließen. Da in Bad Vilbel derzeit eine entsprechende Kooperation zwischen der Stadt und der Deutschen GigaNetz GmbH besteht, eignen sich hierfür neben Nieder-Erlenbach unter anderem auch die Stadtteile Harheim, Nieder-Eschbach, Berkersheim, Bonames und Bergen-Enkheim. Als Basis für die Kooperationsvereinbarung soll die Vereinbarung dienen, die durch die Gigabitregion FrankfurtRheinMain bereits verabschiedet wurde. Begründung: Ein schnelles Internet ist heutzutage ein echter Standortfaktor. Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen ist eine hohe Bandbreite unabdingbar. Der Magistrat hat in seiner Antwort auf die Frage F 1204 geantwortet, dass bis 2025 alle Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Gewerbebetriebe mit einem glasfaserbasierten, gigabitfähigen Internetzugang ausgestattet sowie bis 2025 die Hälfte und bis 2030 90 Prozent aller Haushalte mit dieser Technologie versorgt sein sollen. Da dieses Ziel nur mit gemeinsamer Kraftanstrengung mehrerer Unternehmen und der Stadt erreicht werden kann, ist es wichtig, dass verschiedene Partner der Gigabitregion FrankfurtRheinMain hier gleichzeitig und im gesamten Stadtgebiet tätig werden. Die Deutsche GigaNetz GmbH bietet sich für den nördlichen und östlichen Stadtrand an, da sie derzeit auch in Bad Vilbel tätig ist und hier eine Kooperationsvereinbarung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 10.11.2022, F 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1099 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15, 16, 13 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 309 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 15 am 17.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 27.02.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2989, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 16 1
Verkehrskontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen BAB 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2023, OF 341/12 Betreff: Verkehrskontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen BAB 5 und Graf-von-Stauffenberg-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Polizeikontrollen auf den Wirtschaftswegen zwischen der BAB5 und der Graf-von-Stauffenberg-Allee die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung sicherzustellen. Für sämtlicher Wege gilt ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art. Davon ausgenommen ist der Landwirtschaftliche Verkehr (Zusatzzeichen Z 1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"). Die unbefugte Benutzung dieser Wege soll unterbunden und damit die Sicherheit der sich dort aufhaltenden Personen erhöht werden. Begründung: Sämtliche Wirtschaftswege in und um unseren Stadtteil herum werden sehr gerne von vielen Einwohnern zum Spazierengehen, zum Sporttreiben und zum Spielen genutzt. In letzter Zeit häufen sich Meldungen von Anwohnern, die eine unbefugte Nutzung der Wege durch Pkws beobachten, insbesondere im Bereich zwischen der A5 und der Graf-von-Stauffenberg-Allee (z.B. "Abkürzung" zwischen Niederursel und dem Riedberg). Unter anderem stellt das eine Gefahr für spielende Kinder dar, zumal die Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 341/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin in der Angelegenheit mit den Schutzmännern vor Ort, den Ortslandwirten, Vertreterinnen/Vertretern der Autobahn GmbH und der Ortsvorsteherin des Ortsbeirates 8 zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 341/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 230/8 vom 21.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen Vorgang: OM 2250/22 OBR 8; ST 2107/22 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. die Straßenschraffierung in der Antoninusstraße bis einschließlich vor die Ausfahrt 103 bis 103e fortzuführen; 2. ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103 bis 103e aufzustellen. Fotos: privat Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107, wurde der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht entsprochen. Deshalb haben Mitglieder des Ortsbeirates das Gespräch mit dem zuständigen Amt gesucht, aber leider keine Antwort erhalten. Die Gemengelage für die Anwohner hat sich mit den im Jahr 2018 eingeleiteten Maßnahmen nicht normalisiert. Wie den Fotos entnommen werden kann, halten sich die Fahrzeuge nicht an die Markierungen. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen beim Ein- und Ausfahren der Fahrzeuge, aber auch für die querenden Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 784 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3248 entstanden aus Vorlage: OF 680/1 vom 15.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1: Fahrbahntrenner in der Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße zwischen der Einmündung Klingerstraße und der Kreuzung mit der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der AOK Fahrbahntrenner anbringen zu lassen, um das unerlaubte Wenden von Pkw auf diesem Straßenabschnitt wirksam zu unterbinden. Begründung: Seit geraumer Zeit ist zu beobachten, dass Fahrzeuge, die aus Richtung Süden kommend nach rechts in die Battonnstraße einbiegen, unmittelbar nach dem Einbiegen auf der Fahrbahn einen sogenannten "U-Turn" machen, um dann geradeaus in westlicher Richtung die Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße zu überqueren und die Fahrt in Richtung Berliner Straße fortzusetzen. Damit wollen die Autofahrenden den Umweg über die Allerheiligenstraße und Klingerstraße vermeiden, da ein Linksabbiegen von der Kurt-Schumacher-Straße in die Battonnstraße in Fahrtrichtung Westen nicht gestattet ist. Diese Wendemanöver auf der Fahrbahn führen regelmäßig zu brenzligen Situationen für Radfahrende und Autofahrende in der Stoltzestraße und Battonnstraße. Ein Anbringen von Fahrbahntrennern würde diese illegalen Wendemanöver wirksam unterbinden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 797 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3255 entstanden aus Vorlage: OF 691/1 vom 20.11.2022 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Kontrolle durch KART im Europaviertel Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Landespolizei und/oder die städtische Verkehrspolizei einen mobilen Blitzer für mehrere Wochen in der Europa-Allee aufstellen. Dies soll durch eine Bestreifung durch KART in der Europa-Allee und der Straße der Nationen ergänzt werden. Für den mobilen Blitzer wird der mittlere oder westliche Abschnitt der Europa-Allee als geeignet angesehen. Die Kontrollen durch KART sollten vor allem freitags und samstags in den späten Abend- und Nachtstunden stattfinden. Begründung: Die Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohner in der Europa-Allee über schnelle und laute Fahrzeuge häufen sich wieder. Da Lärmblitzer aufgrund der Zweispurigkeit nicht eingesetzt werden können, erhoffen sich die Anwohnerinnen und Anwohner durch die Aufstellung mobiler oder festinstallierter Blitzer mehr Ruhe und Sicherheit auf der Straße. Auch auf der an das Europaviertel angrenzenden Straße der Nationen haben Anwohnerinnen und Anwohner von der Brücke aus mehrfach vermeintlich getunte, laute Autos und Motorräder beobachtet, die hier auch Rennen fahren. Dies sollte durch KART unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 877 Antrag vom 23.05.2023, OF 675/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4499 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit Am Dammgraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3319 entstanden aus Vorlage: OF 531/2 vom 05.11.2022 Betreff: Mehr Sicherheit Am Dammgraben Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass entlang der Straße Am Dammgraben Tempo 30 sicher eingehalten wird. Die Einhaltung bzw. Drosselung des Tempos 30 sollte durch Schilder, Piktogramme sowie Fahrbahnschwellen oder Verkehrsinseln sichergestellt werden. Begründung: Am Dammgaben befindet sich eine Kita. Anwohner berichten, dass die Straße Am Dammgraben aufgrund ihrer Breite und Lage von Autofahrern immer wieder als "Rennstrecke" genutzt wird. Die Sicherheit der Kinder sowie der Anwohner ist gefährdet, zudem liegt hier eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung der Anwohner durch die rasenden Autos vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 757 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2
Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3177 entstanden aus Vorlage: OF 641/6 vom 27.11.2022 Betreff: Rheinlandstraße - ein Problem und zehn Anträge in vier Jahren! Vorgang: OM 3176/22 OBR 6 Mit der Anregung OM 3176 liegen nun im Zeitraum 2018 bis Ende 2022 durch die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN insgesamt neun Anträge zu den Themen - Parken, - Temporeduzierung, - Tempokontrolle und - Verkehrssicherheit insgesamt für die Rheinlandstraße vor. Im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim hat sich im vorgenannten Zeitraum in diesem Bereich im Kern nichts verändert. Die Situation ist eine tägliche Gefahrenquelle. Die Rheinlandstraße wird im Straßenabschnitt zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim regelmäßig, dauerhaft und ganztägig von Wohnmobilen, Wohnwagen sowie Lkw (7,49 Tonnen) und Lieferfahrzeugen, inklusive am Wochenende, verbotswidrig im Wohngebiet beparkt. Auf dem Straßenabschnitt verkehren drei Buslinien (51, 62, 78), die für den nur 300 Meter langen Abschnitt oft mehrere Minuten benötigen, da die Fahrer der Busse selbst oder anderer Fahrzeuge zurücksetzen oder in Seitenstraßen ausweichen müssen. Die geschilderte Parksituation führt dazu, dass der gesamte Straßenabschnitt nur noch einspurig befahren werden kann, was ein permanentes Ausweichen in Lücken notwendig macht. Diese Lücken sind jedoch wegen des hohen Parkaufkommens regelmäßig nicht mehr vorhanden. Wegen der eng an den Einmündungen parkenden Fahrzeugen ist auch die Sicht aus den Seitenstraßen beim Einfahren auf die Rheinlandstraße behindert. Da die Städtische Verkehrspolizei regelmäßig überfordert ist und Kontrollen am Wochenende außerhalb der Regeldienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei liegen (Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 22 Uhr, samstags von 10 Uhr bis 18 Uhr), wäre die Landespolizei für diese Kontrollen zuständig. Da diese ihre Prioritäten jedoch auf andere Aspekte setzt, sind andere Lösungen notwendig, um endlich zu einer sinnvollen und tragfähigen Lösung zu kommen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin mit den Fraktionen im Ortsbeirat 6 zu vereinbaren. Gleichzeitig werden folgende Punkte zur Prüfung und Umsetzung angeregt: 1. beidseitiges absolutes Halte- und Parkverbot in der Rheinlandstraße zwischen dem Ferdinand-Dirichs-Weg und der Straße Alt-Schwanheim; 2. Versetzen des Fahrradwegs in der Rheinlandstraße 50 bis 60 an den Straßenrand; 3. Einführung von Schrägparkplätzen auf gleicher Höhe in Richtung Fahrbahn und 4. Wegnahme der roten Markierung in der Fahrbahnmitte, ebenfalls auf gleicher Höhe. Begründung: Die Begründung ist aus dem Antragstenor ersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3124 entstanden aus Vorlage: OF 406/3 vom 24.10.2022 Betreff: Umstellung der Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße, zwischen Martin-Luther-Platz und Rothschild allee, so umgestaltet werden kann, dass neben der Fahrspur für den motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, auch die Bürgersteige auf beiden Seiten ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der unteren Martin-Luther-Straße erfüllt ihren Zweck nur bedingt. Die Bürgersteige werden von den vorhandenen Laternen wenig bis gar nicht erhellt. Dies stellt zum einen ein Risiko für den Fußverkehr dar, da Hindernisse - wie Sperrmüll und Poller - nur schwer erkannt werden können. Da dieser Weg stark von Schulkindern frequentiert wird, ist es dem Ortsbeirat ein besonderes Anliegen, hier für mehr Sicherheit zu sorgen. Zum anderen beeinträchtigt die dunkle Martin-Luther-Straße das Sicherheitsgefühl der Anwohnenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 456 Aktenzeichen: 91 52
Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 19.09.2022 Betreff: Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Kontrollen durchgeführt werden, dass Anwohnerparkplätze im Bereich Grüneburgweg tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen und nicht von anderen Personen genutzt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Anwohnerparkplätze den Anwohnern am Grüneburgweg tatsächlich zur Verfügung stehen (und nicht von "Nicht-Anwohnern" zugeparkt sind). Begründung: Es liegt eine Beschwerde von Anwohnern im Grüneburgweg vor. Nach Einschätzung von Anwohnern im Grüneburgweg wird seit der Umgestaltung des Grüneburgwegs circa ein Drittel der Anwohnerparkplätze, insbesondere im mittleren Teil des Grüneburgwegs, von Verkehrsteilnehmern genutzt, die nicht in diesem Stadtbezirk wohnen. Außerdem kommt es häufig zu weiteren Regelverstößen, da parkende "Nicht-Anwohner" kein Parkticket erwerben (siehe Fotos mit Pkw ohne Anwohnerparkausweis und z. T. Kennzeichen nicht aus Frankfurt). Da durch die Umgestaltung des Grüneburgwegs außerdem Parkplätze weggefallen sind, müssen Anwohner häufig im Viertel kreisen, um einen Parkplatz zu finden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen Verkehrsemissionen. Laut Auskunft der Städtischen Verkehrspolizei (Amt 36) am 13.09.2022 wurde der Bewohnerparkbereich 16 am Grüneburgweg zuletzt in der 34. Kalenderwoche (22.08.2022 bis 28.08.2022) im Spätdienst kontrolliert. Daher ist davon auszugehen, dass im besten Fall nur circa alle zwei bis drei Wochen solche Verkehrskontrollen am Grüneburgweg stattfinden. Eine höhere Überwachungsintensität könne die Städtische Verkehrspolizei aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen der Stadt nicht gewährleisten, siehe E-Mail vom 13.09.2022 als Anlage. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht ausreichend, um die Interessen von Anwohnern, wohnortnah zu parken, ausreichend zu schützen. Auch kann diese Situation beispielsweise für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gewissen Einschränkungen, insbesondere, wenn sie nicht berechtigt sind, auf Sonderparkplätzen, zu parken, zu einer großen Belastung werden. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, deutlich mehr Kontrollen durchzuführen, und ihn zu informieren, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohnerparkplätze tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen. Fotos vom 14.09.2022: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1275) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3039 entstanden aus Vorlage: OF 187/15 vom 18.10.2022 Betreff: Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs Der Magistrat wird gebeten, die existierende Zusammenarbeit der Stadt Frankfurt am Main mit der Stadt Bad Homburg auf den Eschbach auszuweiten (im Moment bezieht sich die Zusammenarbeit nur auf den Erlenbach) und ein Frühwarnsystem einzurichten, das die Anwohner in der Nähe des Eschbachs so früh als möglich vor Hochwasser warnt. Auszulösen wäre dies durch die Feuerwehr Bad Homburg. Dort sollte es den Gefahrenmeldetyp "Wasseralarm mit Weitergabe an die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main (Außenstelle Nieder-Eschbach) und dann an die Anlieger" geben. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Durch den Klimawandel verstärkt sich das Problem jedoch zunehmend. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. In einer Stellungnahme der Stadt, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird von der Stadt immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen sollen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen". Das Wasser aus dem Taunus und Bad Homburg sammelt sich und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch den Stadtteil Nieder-Eschbach. Hiervor müssen die Bürger dringend gewarnt werden. Insbesondere im Hinblick darauf, dass es auch zu Hochwasser kommen kann, ohne dass es in Nieder-Eschbach regnet. Denn Starkregen im Taunus kann auch zu Überflutungen vor Ort führen, ohne dass die Bürger Maßnahmen ergreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1438
Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3048 entstanden aus Vorlage: OF 574/5 vom 18.10.2022 Betreff: Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt! Vorgang: V 159/21 OBR 5; V 204/21 OBR 5; OM 1193/21 OBR 5; V 302/22 OBR 5; ST 271/22; ST 346/22; ST 912/22; OM 2140/22 OBR 5; OM 2318/22 OBR 5; ST 1379/22; ST 1942/22; ST 2251/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, einen Aktionsplan vorzulegen, der geeignet ist, ein friedliches, soziales Miteinander und einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen in Alt-Sachsenhausen langfristig sicherstellt. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, bei der Erstellung des Aktionsplans insbesondere die folgenden Handlungsmittel zu prüfen bzw. zu beachten: a) Unangekündigte, konzertierte Aktionen in Kooperation von Stadtpolizei und Landespolizei zur spürbaren punktuellen Erhöhung des Vollzugsdrucks an einzelnen Tagen/Abenden; b) Erhöhung der Verwarngelder für Vermüllung und Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit; c) bei der Ausschreibung des Paradieshofs darauf zu achten, dass die zukünftige Nutzung die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel erhöht und diversere Nutzungsmöglichkeiten (Kultur, Cafes) auch tagsüber angeboten werden; d) bei der Neuzulassung von Gewerbebetrieben darauf zu achten, dass diese die bestehenden Gefahren nicht verstärken (insbesondere keine weitere Zulassung von Kiosken, die überwiegend alkoholische Getränke zum Verkauf anbieten). 3. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, nach Fertigstellung des Aktionsplans bis zum Frühjahr 2023 eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Aktionsplans anzuberaumen. Begründung: Der Ortsbeirat wünscht sich, dass Alt-Sachsenhausen ein lebendiges Ausgehviertel bleibt. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation für Anwohner und Gewerbetreibende jedoch zusehends verschlechtert. Alt-Sachsenhausen gilt vielen Sachsenhäusern und Frankfurtern zunehmend als Problemviertel. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit viele Anträge gestellt und damit auf die zahlreichen Beschwerden von Bürgern reagiert, die ihren berechtigten Unmut über die gegenwärtige Situation gegenüber dem Ortsbeirat zum Ausdruck gebracht haben. Wiederholt haben Anwohner von Sachsenhausen in den Bürgerfragestunden des Ortsbeirats von Fäkalien und Vermüllung in ihren Hauseingängen und auf den Straßen sowie nächtlichen Ruhestörungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen, berichtet. Neben den Anwohnern, die in der Regel großes Verständnis für den lebhaften Charakter des Viertels aufbringen, müssen gerade auch die Gewerbetreibenden geschützt werden, die in der großen Mehrheit ihre Betriebe verantwortungsvoll führen und langfristig befürchten müssen, unter einem zunehmenden Verlust der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel zu leiden. Diese dürfen nicht für das Verhalten Einzelner in die Haftung genommen werden, insbesondere nicht durch eine Sperrstunde. Die anzustrebenden Maßnahmen müssen deshalb zielgerichtet sein und diejenigen treffen, die sich rechts- oder ordnungswidrig verhalten. Mittlerweile zeigt sich, dass ohne ein planvolles Vorgehen eine langfristige Lösung der Probleme nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 302 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 912 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2140 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1942 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 413 Aktenzeichen: 32 0
Spielmöglichkeiten Im Trierschen Hof wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3028 entstanden aus Vorlage: OF 659/1 vom 28.09.2022 Betreff: Spielmöglichkeiten Im Trierschen Hof wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Grünanlagen in der Straße Im Trierschen Hof den früher dort vorhandenen Spielplatz wiederherzustellen bzw. geeignete Spielmöglichkeiten auf den Grünflächen zu schaffen. Begründung: In diesem Bereich Im Trierischen Hof wohnen mehr als 20 Kinder verschiedenen Alters. Es ist sehr traurig, dass es keine Spielgeräte oder einen Sandkasten gibt. In den 70er-, 80er- und 90er-Jahren war hier ein toller Spielplatz. Dann verlagerte sich die Drogenszene dorthin und der Spielplatz wurde entfernt. Die beiden Tore halten nun die Drogensüchtigen und Drogenhändler zurück. Ein Wiederaufbau des Spielplatzes wäre daher nötig und möglich. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1660 Antrag vom 19.09.2023, OF 989/1 Anregung vom 10.10.2023, OA 396 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51-1
Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2022, OA 270 entstanden aus Vorlage: OF 622/6 vom 01.11.2022 Betreff: Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in Griesheim dauerhaft sichern/Mietvertrag endlich abschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den bestehenden Standort des Museums der Frankfurter Feuerwehr in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr im Industriepark Griesheim zu sichern, indem mit den neuen Verantwortlichen der BEOS AG ein mindestens 15-jähriger Vertrag abgeschlossen wird. Begründung: Der Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. ist der Träger des Museums der Frankfurter Feuerwehr. Seit seiner Gründung leistet der Verein ehrenamtlich wertvolle Unterstützung bei der Sammlung, Archivierung und Auswertung historischer Dokumente, Publikationen und Bilddokumenten, welche die Geschichte der Frankfurter Feuerwehr dokumentieren. Diese Arbeit wurde und wird genutzt, um im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Frankfurt Anfragen von Medien und Interessierten zu bedienen sowie Beiträge im Rahmen von Jubiläen und ähnlichen Anlässen zu generieren. Das 150-jährige Jubiläum der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 soll ebenfalls in entsprechender Form begleitet werden, auch hier wird auf die bisherige Arbeit des Vereins zurückgegriffen. Der Verein besteht mittlerweile aus mehr als 100 Mitgliedern auch außerhalb des Kontextes Feuerwehr, die sich auch um die Sammlung und den Erhalt von historischen und besonders innovativen, die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr prägenden Ausrüstungsteilen und Fahrzeugen bemühen. In der Zwischenzeit betreut und restauriert der Verein mehrere Großfahrzeuge, darunter so seltene Stücke wie den ersten Rüstwagen Schiene oder den Falcon, eines der innovativsten Feuerwehrfahrzeuge der 80er-Jahre. Erst vor wenigen Wochen ist der frisch restaurierte orangene Rettungshubschrauber Christoph 2 (eine BO 105) als Dauerleihgabe dem Feuerwehrgeschichts- und Museumsverein Frankfurt am Main e. V. übergeben worden. In seiner Geschichte musste der Verein schon mehrfach umziehen (alte Katastrophenschutzhalle Enkheim, alte Feuerwache Schwälmer Straße) und hat in der ehemaligen Feuerwache der Werksfeuerwehr einen gut geeigneten Standort gefunden, wo sich bisherige und aktuelle Nutzung räumlich und inhaltlich ergänzen. Am Rande der Herbstabschlussübung der Frankfurter Jugendfeuerwehr am vergangenen Samstag und der Berichterstattung darüber wurde bekannt, dass der Magistrat versäumt hat, diesen sehr guten Standort zu sichern, indem er einen Vertrag mit der BEOS AG abschließt. Der Vertrag läuft dem Vernehmen nach im Sommer 2023 aus. Dem Verein ist nicht zuzumuten, schon wieder auf Standortsuche zu gehen. Die Ungewissheit über die Nutzung muss zügig beendet werden. Eine inhaltlich und pädagogisch angepasste Museumsarchitektur zur Ausstellung der Exponate ist kaum möglich, wenn schon in wenigen Monaten wieder Schluss sein kann. Insbesondere sind weder ehrenamtliche Helfer noch Sponsoren zu motivieren, in einen Standort mit offener Zukunft zu investieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2023, B 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 08.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 12.12.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 270 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2678, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022
Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 619/6 Betreff: Frankfurter Westen: Fragen zum Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Vorgang: V 411/22 OBR 6; ST 1943/22 Im Rahmen des oben genannten Auskunftsersuchens hatte sich der Ortsbeirat mit dem Thema "Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen" mit einigen Fragen an den Magistrat gewandt. Die beantworteten Fragen, werfen weitere Fragestellungen auf. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu weiteren Fragestellungen Stellung zu beziehen: - Im Koalitionsvertrag der amtierenden Stadtregierung wurden bessere steuerliche Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum forciert. Wann und wie werden diese Maßnahmen für die Berufsfeuerwehr und insbesondere für die Angehörigen der westlichen Berufsfeuerwehrwachen umgesetzt? (Hinweis: Frage wurde im letzten Auskunftsersuchen nicht beantwortet). - Einige deutsche Feuerwehren bieten Ihren ehrenamtlichen Brandschützerinnen/ Brandschützern ein kostenloses regionales ÖPNV-Ticket an. Dieses soll den Weg zum Übungsdienst/ Einsatzdienst erleichtern und zusätzlich als Wertschätzung für den gefahrenvollen Dienst an der Allgemeinheit dienen. Ist eine solche Idee auf Ebene des Magistrats für die hiesigen Katstrophenschützer bereits diskutiert worden? Kann eine längst überfällige Bereitstellung auch in der Metropolregion Frankfurt am Main erfolgen? - Im Auskunftsersuchen werden Budgetanpassungen im Bereich von Fahrzeugbeschaffungen aufgrund der Preissteigerungen benannt. Wie werden sich diese Budgetanpassungen konkret auf die freiwilligen Feuerwehren und deren technisches Equipment auswirken? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 411 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 530 2022 Die Vorlage OF 619/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchaffung von Ersatzräumen für das Deutsche Rote Kreuz
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 214/7 Betreff: Schaffung von Ersatzräumen für das Deutsche Rote Kreuz Mit der Neubauplanung der Kerschensteiner Schule wird die Fläche des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hausen in die Planung integriert. In dem alten Feuerwehrhaus hat das Deutsche Rote Kreuz Gerätschaften zur schnellen Versorgung bei Katastrophen gelagert. Mit dem Errichten des neuen Gebäudes der Kerschensteiner Schule würden diese Räumlichkeiten wegfallen. Ersatzräume werden im Neubau nicht geschaffen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Neubauplanung der Kerschensteiner Schule Räumlichkeiten für das Deutsche Rote Kreuz, zur schnellen Versorgung im Falle einer Katastrophe, mit zu planen. Damit in Gefahren-Situationen ein schneller Zugriff der Gerätschaften durch das Deutsche Rote Kreuz möglich ist, sollte der Zugang zu diesen Räumlichkeiten getrennt vom Zugang zur Schule gewährleistet sein. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 214/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Parteien: CDU, BFF
Weiter lesenFörderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Neuanstrich der „Schubi-Schlange“ auf dem Melanchthonplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 587/5 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Neuanstrich der "Schubi-Schlange" auf dem Melanchthonplatz Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den durch die Freiwillige Feuerwehr Oberrad vorzunehmenden Neuanstrich der "Schubi-Schlange" auf dem Melanchthonplatz und das Anbringen eines Messingschildes finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro. Begründung: Auf dem Melanchthonplatz ist 2013 die "Schubi-Schlange" im Rahmen eines "Social Days" unter Mitarbeit von Schülerinnen und Schülern der Gruneliusschule entstanden. Die Schlange ist nach dem ehemaligen Pfarrer der Erlöserkirche, Kurt Schumacher, benannt und erfreut sich bei Kindern großer Beliebtheit, die darauf sitzen oder balancieren. Der Anstrich der Schubi-Schlange ist mittlerweile wieder in die Jahre gekommen. Um den Neuanstrich wird sich die Freiwillige Feuerwehr Oberrad kümmern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 175 2022 Die Vorlage OF 587/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenDie Sicherungsmarkierung rund um den Gravensteiner-Platz sanieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2893 entstanden aus Vorlage: OF 419/10 vom 27.09.2022 Betreff: Die Sicherungsmarkierung rund um den Gravensteiner-Platz sanieren Der Magistrat wird gebeten, zeitnah noch im Herbst dieses Jahres das gelb-reflektierende Sicherheitsband am Kantenbereich der Marktfläche auf dem Gravensteiner- Platz zu sanieren. Begründung: Das seinerzeit angebrachte gelb-reflektierende Sicherheitsband ist besonders im Bereich der Bushaltestelle massiv geschädigt, sodass gerade jetzt mit der beginnenden dunklen Jahreszeit diese Gefahrenstelle nicht mehr optimal erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 372 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7
Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2936 entstanden aus Vorlage: OF 471/2 vom 20.09.2022 Betreff: Zukunft des ehemaligen türkischen Generalkonsulats? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Gebäudes des ehemaligen türkischen Generalkonsulats in der Zeppelinallee 17 bis 19 in Frankfurt- Bockenheim sind; 2. in welchem Umfang das denkmalgeschützte Gebäude sanierungsbedürftig ist; 3. ob seitens der Stadt bereits Maßnahmen ergriffen worden sind, um den Leerstand zu beenden; 4. welche Pläne bekannt sind, das Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen; 5. ob eventuell eine öffentliche Nutzung (Miete oder Erwerb) in Erwägung gezogen werden kann. Begründung: Das türkische Generalkonsulat ist schon vor einigen Jahren in die Kennedyallee umgezogen. Das Gebäude an der Zeppelinallee in sehr guter und zentraler Lage steht seitdem leer. Nach Auskunft der Ämter befindet sich die Liegenschaft im privaten Eigentum. Die Liegenschaft ist als Kulturdenkmal eingetragen, was den Eindruck der Mitglieder des Ortsbeirates, dass es sich hier um ein unbedingt erhaltenswertes Gebäude handelt, bestärkt. Es bestehen seitens der Mitglieder des Ortsbeirates Bedenken, dass mit dem Gebäude spekuliert wird und der Sanierungsaufwand irgendwann sehr hoch sein wird und bei drohendem Zerfall baupolizeiliche Maßnahmen zu ergreifen sein werden. Als eine der repräsentativen Liegenschaften an der Zeppelinallee sollte es unbedingt erhalten und genutzt werden. Gerüchten der Nachbarschaft zufolge seien bereits Waschbären in dem Gebäude gesichtet worden. Das eindrucksvolle Gebäude, das sich in das Ensemble an der Zeppelinallee einfügt, sollte nicht das Schicksal etwa des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage ereilen, das inzwischen einen derart hohen Sanierungsrückstand aufweist, dass es erheblich an Wert verloren hat und nur mit großer Mühe im Kern erhalten werden kann. Ein weiteres Beispiel im näheren Umkreis des hier gegenständlichen Gebäudes ist die ehemalige Druckerei "Dondorf" am nördlichen Campus Bockenheim, die wegen erheblichen Sanierungsrückstaus voraussichtlich abgerissen werden muss. Gebäude an der Zeppelinallee 17 bis 19 Schäden am Gebäude Sicherung am Balkon Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 617 Antrag vom 21.05.2023, OF 682/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rettungsdienste unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2022, OF 218/7 Betreff: Rettungsdienste unterstützen Bei einem Gespräch zwischen Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung und des Ortsbeirates wurde erwähnt, dass Einsatzfahrzeuge der nichtstädtischen Rettungsdienste mitunter aufwendig nach ihrem Ziel suchen müssten. Als Grund wurde genannt, dass sie nicht über das städtische Navigationssystem verfügten, dass auf aktuellen Stand gehalten wird, sondern private Navigationssysteme benutzen, die mitunter nicht auf aktuellem Stand sind, da keine Kooperation zwischen diesen und der Stadt herrscht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten - entweder dafür zu sorgen, dass auch die nichtstädtischen Rettungsdienste, die in Frankfurt helfen, dass städtische Navigationssystem nutzen, - oder mit Anbietern privater Navigationssysteme so zu kooperieren, dass diese auf dem aktuellen Stand sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 218/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 218/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradständer vor dem 8. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 545/5 vom 20.09.2022 Betreff: Fahrradständer vor dem 8. Polizeirevier Vorgang: OM 4711/10 OBR 5; ST 290/11 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum die in der Stellungnahme ST 290 vom 09.02.2011 zugesagten Fahrradständer nicht installiert wurden, und die Installation demnächst nachzuholen. Begründung: Ein Bürger hat in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats auf den Missstand verwiesen. Der Ortsbeirat bittet daher um Aufklärung und Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2819 entstanden aus Vorlage: OF 620/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Mehr Radbügel im Umfeld des 1. Polizeireviers Der Magistrat wird gebeten, im direkten Umfeld des 1. Polizeireviers mindestens zwölf zusätzliche Radbügel installieren zu lassen. Begründung: Das 1. Polizeirevier auf der Zeil, Hessens größtes Polizeirevier, hat täglich sehr viel Publikumsverkehr. Viele der Besucherinnen und Besucher kommen mit dem Rad, finden aber keine der polizeilich empfohlenen, sicheren Abstellmöglichkeiten zum Anschließen ihrer Fahrräder vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 148 Beratung im Ortsbeirat: 1
Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2022, OF 292/12 Betreff: Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie lange im Falle eines Stromausfalls (Blackout) die Trinkwasserversorgung im Stadtbezirk Kalbach-Riedberg gewährleistet wäre, bzw. innerhalb welchen Zeitraums die Trinkwasserversorgung der Haushalte eingestellt werden müsste. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft darüber, wie die Bevölkerung im Krisenfall über die Trinkwassernotversorgung informiert wird und wie die weitere Wasserversorgung bei einer längerfristigen Störung der Stromversorgung innerhalb des Stadtgebietes gewährleistet werden wird. Begründung: Als Folge des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine hat sich die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland drastisch verschlechtert. Das Risiko von Stromausfällen kann nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Strom-Blackout wäre nicht nur die Versorgung der Haushalte und Unternehmen mit Elektrizität und Wärme betroffen, sondern auch die Trinkwasserversorgung. Ursprünglich für den Fall der militärischen Verteidigung sind Trinkwassernotbrunnen eingerichtet, die der Zivilbevölkerung und den Streitkräften zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Trinkwasser dienen sollen (§ 1 WaSG). Vor dem Hintergrund der bisher einseitigen Ausrichtung der Krisenszenarien auf den Verteidigungsfall gibt es aus Sicherheitsgründen keine Veröffentlichung der Standorte. Es ist bislang vorgesehen, dass im Falle einer schwerwiegenden Krise mit Auswirkung auf die Trinkwasserversorgung die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Kommune rechtzeitig über die die Standorte informiert werden. Angesichts der derzeitigen Risikolage bei der Energie- und Stromversorgung ist die Erstellung von Notfallplänen zur Trinkwasserversorgung und (kurzfristig) eine umfassende Information der Bevölkerung über das Verhalten im Krisenfall sowie das örtliche System der Trinkwassernotversorgung unerlässlich. Dazu bedarf es nicht notwendig der Veröffentlichung der Lage der Notbrunnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 516 2022 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenBau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 107/14 Betreff: Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist. Begründung: Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 10.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 513 2022 Die Vorlage OF 107/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2724 entstanden aus Vorlage: OF 160/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel - Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer Vorgang: OM 1138/21 OBR 15; ST 705/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegbenutzungspflicht auf der Durchgangsstraße Homburger Landstraße zwischen Urseler Weg und Kreisel (Einmündung der Deuil-La-Barre-Straße) aufzuheben und durch die Regelung "Gehweg, Radfahrer frei, Zweirichtungsverkehr" zu ersetzen; 2. zur Sicherheit der Radfahrer die Dooring-Zone entlang der rechts in Fahrtrichtung stadteinwärts eingerichteten Parkplätze auf der Homburger Landstraße zu markieren. Begründung: Zu 1.: Die Anregung folgt dem Vorschlag der Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705. Der Fahrradfahrer sollte zwischen den Gefährdungslagen "Zusammenstoß mit Fußgänger" oder "Zusammenstoß mit Fahrzeug" frei wählen dürfen. Berufspendler sind auf dem Fahrrad häufig mit mehr als 25 km/h unterwegs und schätzen, sie hätten eine freie Sicht auf die Straße und "freie Bahn". Der Fahrradweg, wie er aktuell angelegt ist, würde nach heutigen Erkenntnissen nicht mehr in dieser Art eingerichtet werden. Zu 2.: Nachdem die Anordnung von streckenweisen Tempo 30 in dem o. a. Streckenabschnitt abgelehnt worden ist, sollte die Sicherheit der Fahrradfahrer zumindest durch die Markierung der Dooring-Zone, d. h. der Bereich, in den geöffnete Fahrzeugtüren hineinragen, erhöht werden. Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit für Fahrradfahrer und Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeugtüren öffnen wollen, gleichermaßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1
Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 159/15 vom 17.08.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Dahlienstraße/Gladiolenstraße - ausreichende Durchfahrtbreite für die Feuerwehr? Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr, den Übergang der Dahlienstraße, in Höhe der Hausnummer 37, in die Gladiolenstraße, in Höhe der Hausnummer 28, auf die Durchfahrtbreite hin zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Vergrößerung der Durchfahrtbreite zu ergreifen. Begründung: Auf Höhe der Hausnummer 37 der Dahlienstraße befinden sich eingezeichnete Parkplätze. Die Markierung endet in Richtung Gladiolenstraße, schräg gegenüber der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Der Bürgersteig der Dahlienstraße (in Richtung Gladiolenstraße gesehen rechts) endet vor der Liegenschaft Gladiolenstraße 28. Vor der Garage der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 befindet sich ein uneingezäunter Privatparkplatz, der auch regelmäßig genutzt wird. Durch die Belegenheit der Liegenschaft Gladiolenstraße 28 verengt sich die Gladiolenstraße und man muss bedingt durch die eingezeichneten Parkplätze einen Schlenker fahren, um weiter in die Dahlienstraße zu fahren. Wenn der Privatparkplatz nicht benutzt wird, kann auch beobachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer die Fläche des Privatparkplatzes mitbenutzen, um durchzufahren. Die Durchfahrtbreite beträgt gemessen von der äußersten Ecke des Privatparkplatzes bis zur äußersten Ecke der Parkplatzmarkierung circa 3,20 Meter. Parkt ein Fahrzeugfahrer mit dem Heck eines Fahrzeugs über die Markierung hinaus, verringert sich die Durchfahrtbreite auf unter drei Meter, je nachdem, wie das Fahrzeug im Einzelfall abgestellt wird. Ein großes Einsatzfahrzeug der Frankfurter Berufsfeuerwehr, wie z. B. vom Typ HLF 20, mit einer Fahrzeugbreite von 2,50 Metern und circa 8,90 Metern Länge, hätte bedingt durch den Schlenker an dieser Stelle Schwierigkeiten, ungehindert durchzufahren. Bilder: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 27 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1520 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-5
Ortsbeiräten wieder den Zugang zum „Roten Buch“ der Stadt geben!
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2022, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 188/8 vom 23.08.2022 Betreff: Ortsbeiräten wieder den Zugang zum "Roten Buch" der Stadt geben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, allen Ortsbeiratsmitgliedern und den im Ortsbezirk 8 tätigen städtischen Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main ( WuF) zu ermöglichen. Begründung: Bis vor ein paar Jahren haben Ortsbeiräte ein gedrucktes Exemplar des WuF erhalten. Dieses war für kleinere Nachfragen zu Sachverhalten der Verwaltung von wesentlicher Bedeutung für die praktische Ausübung des Mandats. Seitdem das Buch nicht mehr gedruckt wird, gibt es weder für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher noch für einfache Ortsbeiratsmitglieder oder die örtlichen städtischen Ehrenbeamten die Möglichkeit, Ämterstrukturen kompakt nachlesbar zu erfassen und direkte Kontakte für Anliegen des sogenannten "kurzen Dienstweges" zu nutzen. Es hat den Anschein, als komme das Kostenargument im Zusammenhang mit dem gedruckten WuF gerade recht, um eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Ortsbeiräten und der Verwaltung jetzt und für die Zukunft zu erschweren. Es muss im Interesse der Stadtverordnetenversammlung sein, dass der Ortsbeirat als Hilfsorgan zur Unterstützung der Gemeindevertretung arbeitsfähig ist und mit den entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet wird. Ein Zugang zum eWuF im städtischen Intranet, das im Gegensatz zu dem gedruckten Exemplar die jeweils aktuelle Personalaufstellung wiedergibt, wäre daher praktisch, damit nicht alle kleinteiligen Themen und Nachfragen über Ortsbeiratsanträge oder Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung geregelt werden müssen. Auch Stadtbezirksvorsteherinnen/-vorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen/-vorsteher können ihr Ehrenamt besser ausüben, wenn sie diesen "kurzen Draht" zur Verwaltung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 17.10.2022, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.10.2022, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 2425, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.10.2022 Aktenzeichen: 16 1
Verkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung zweier Spiegel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2716 entstanden aus Vorlage: OF 319/9 vom 23.06.2022 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung zweier Spiegel Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche in Höhe der Woogstraße 32 zwei Spiegel anzubringen, welche die Ausfahrt für Kfz-Fahrer übersichtlicher macht und dadurch eine bessere Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erfolgt. Begründung: Die Ausfahrt von der Straße Auf der Schloßhecke auf die Woogstraße ist baulich bedingt für Autofahrer nur sehr schwer einsehbar. Hier besteht eine Gefahr für Radfahrer, die oft in hoher Geschwindigkeit bergab in Richtung Bahnunterführung Woogstraße unterwegs sind, sowie für Fußgänger. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden viele Grundschüler an dieser Ecke die Straße Auf der Schloßhecke benutzen, um zur Diesterwegschule zu gelangen. Bei Autofahrern, welche von der Schloßhecke kommen und nicht in die Woogstaße einsehen können, besteht hier zusätzliches Gefahrenpotenzial. Die Anbringung von Spiegeln könnte die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2663 entstanden aus Vorlage: OF 84/13 vom 30.08.2022 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah die Park- und Fahrbahnmarkierungen im Stadtteil Nieder- Erlenbach umfassend zu erneuern und nachzubessern. Im Laufe der Jahre sind viele der Markierungen nicht mehr zu erkennen und das Parken außerhalb dieser Markierungen führt zu Verkehrsbeeinträchtigungen für Rettungsfahrzeuge sowie der Feuerwehr. Begründung: Im Rahmen der allgemeinen Instandhaltungspflichten ist es notwendig geworden, die Markierungen im Stadtteil nachzubessern und den notwendigen Rahmenbedingungen für Rettungsfahrzeuge anzupassen. Dies dient unser aller Sicherheit und der besseren Klarheit für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 211 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7
Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2682 entstanden aus Vorlage: OF 530/5 vom 30.07.2022 Betreff: Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen Der Magistrat wird gebeten, mindestens einmal jährlich im Ortsbezirk 5 Bäume/Pflanzen an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen zurückzuschneiden bzw. das Zurückschneiden zu veranlassen, sodass jene von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Begründung: Im Ortsbezirk 5 sind Verkehrsschilder aufgrund von Bewuchs teilweise sehr schlecht und daher erst spät von sich annähernden Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Anzuführen sind hier z. B. Verkehrsschilder an der Kennedyallee in westlicher Richtung. Dort sind einige Zeichen von herabhängenden Ästen verdeckt. Ein turnusmäßiger Rückschnitt würde zur Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2692 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2679 entstanden aus Vorlage: OF 524/5 vom 30.07.2022 Betreff: Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, insbesondere der Kinder, am Ausgang des Seehofparks in den Seehofsweg gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen eines Piktogramms oder eines Hinweisschilds "Vorsicht Kinder" am Ausgang des Seehofparks am Seehofsweg zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher des Parks beitragen kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass insbesondere Kinder beim Verlassen des Seehofparks durch zu schnell fahrende Kfz auf dem Seehofsweg gefährdet sind. Um Unfälle zu verhindern, sollten hier geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 63 Aktenzeichen: 32 1
Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen Belästigungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2651 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 29.08.2022 Betreff: Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen Belästigungen Der Magistrat wird gebeten, sich beim Innenministerium dafür einzusetzen, dass insbesondere im für Kalbach-Riedberg zuständigen 14. Polizeirevier, aber auch in allen anderen Polizeirevieren, stets mindestens eine entsprechend geschulte Polizistin erreichbar ist, die in Fällen von Exhibitionismus, sexuellen Belästigungen, sexuellen Missbrauchs usw. als Ansprechpartnerin für betroffene Mädchen und Frauen dienen kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich beim Innenministerium dafür einzusetzen, dass es in jedem Polizeipräsidium mindestens zwei Polizistinnen/Polizisten gibt, die für Menschen, die sich einer LSBTI*-Gruppe zugehörig fühlen, als qualifizierte Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in Fällen von sexueller Gewalt oder spezifischen Hass-Verbrechen dienen können. Insbesondere soll es in Situationen, bei denen nicht eindeutig ist, ob eine Strafanzeige gestellt wird, auch ein Gespräch über weitere Unterstützung wie z. B. verstärkte Bestreifung von auffälligen Örtlichkeiten geben. Begründung: Frauen, die Fälle sexualisierter Übergriffe oder Gewalt erlebt haben, bedürfen eines besonders sensiblen Umgangs. Neben einer entsprechenden Sensibilisierung und vorbereitenden Schulung hilft es zusätzlich auch, wenn statt eines Polizisten eine Polizistin das Gespräch führt, um mögliche nächste Schritte abzuwägen. Befinden sich solche Polizistinnen in der konkreten Situation gerade im Außeneinsatz, so könnten interne Prozesse vielleicht so angepasst werden, dass eine Kontaktaufnahme zeitnah z. B. telefonisch erfolgen kann. In Analogie zur sensiblen Betreuung von Frauen durch Frauen kann es auch anderen Gruppen helfen, wenn ihre Ansprechpartnerin/ihr Ansprechpartner bei der Polizei die besonderen Herausforderungen solcher Situationen durch besondere Ausbildung kennt. Da eine flächendeckende Besetzung in allen Revieren derzeit noch nicht realistisch erscheint, wäre eine Bündelung in den sieben hessischen Polizeipräsidien ein erster wichtiger Schritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2640 Aktenzeichen: 32
Bahnhofsviertel I: Toiletten für das Bahnhofsviertel - JETZT
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2610 entstanden aus Vorlage: OF 545/1 vom 11.08.2022 Betreff: Bahnhofsviertel I: Toiletten für das Bahnhofsviertel - JETZT Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im Bahnhofsviertel ausreichend öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Dazu soll auf dem Karlsplatz oder in der näheren Umgebung ein Toilettencontainer mit mehreren Kabinen aufgestellt werden. Dieser sollte mindestens bis 22 Uhr geöffnet sein. Ebenso soll das entsprechende Sicherheits- und Reinigungspersonal bereitgestellt werden, welches täglich für die Sicherheit und Hygiene in den Toilettencontainern sorgen soll. Diese vorrübergehende Maßnahme soll so lange aufrechterhalten werden, bis das Toilettenkonzept für das Bahnhofsviertel umgesetzt ist. Begründung: Es stinkt zum Himmel! Seit Monaten verschlechtern sich die Zustände des Bahnhofsviertels immer mehr. Ein großes Problem sind Fäkalien. Menschen verrichten ihr kleines und großes Geschäft am Straßenrand zwischen Autos, in Hauseingängen, an Hauswänden und Litfaßsäulen. Für die Bewohner des Bahnhofsviertels, aber auch für die Besucher und Gäste, ist dies eine enorme Belästigung und sorgt für Ekel und die Reinigung ist immer wieder aufwendig. Für die Menschen, die ihre Notdurft verrichten müssen, bedeutet es menschenunwürdige Zustände, da sie keinen Rückzugsort haben, an dem sie ihren Bedürfnissen in hygienischer Form nachkommen können. Der Ortsbeirat und die Bewohner des Bahnhofsviertels warten seit Jahren auf das versprochene Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt. Passiert ist bisher nichts! Es ist jetzt an der Zeit, kurzfristig und sofort zu handeln. Die derzeitigen Zustände sind nicht weiter zu ertragen und nicht hinnehmbar. Ein Toilettencontainer kann kurzfristig und schnell Abhilfe schaffen. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass Sicherheitspersonal permanent vor Ort ist, um den Missbrauch der Anlage zu unterbinden. Auch eine Reinigungskraft muss ständig vor Ort sein, um den hygienischen Zustand zu überprüfen und aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 10 Beratung im Ortsbeirat: 1