Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
Vorlagentyp: B
Bericht
Zu
- und
- Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Planungen. Zu
- Der Magistrat bedauert die längeren Wegezeiten, die durch den Wegfall der Außenstelle für das Personal des Sozialrathauses und des Hauses des Jugendrechts sowie für die hilfsbedürftigen Personen entstehen und wird das Justizministerium hiervon in Kenntnis setzen, hat aber unter Berücksichtigung der zu Punkt 1 und 2 genannten Bedingungen keine weiteren Einflussmöglichkeiten auf die Landesentscheidung. Zu
- Die Festlegung eines Ausgleichs oder einer Entschädigung für die betroffenen Ortsgerichte ist direkt zwischen den Betroffenen und dem Justizministerium zu klären.