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Thema

Sicherheit

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend

27.10.2025 · Aktualisiert: 11.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7667 entstanden aus Vorlage: OF 1250/2 vom 02.10.2025 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Westend, insbesondere in der Lindenstraße, im Kettenhofweg auf Höhe der Hausnummer 83 und vor der Westend-Synagoge, zu erneuern. Begründung: Leider kam vom Amt von der dafür vorgesehenen Adresse keine Rückmeldung (stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de). Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Straßenbeleuchtung vor der Westend-Synagoge in jüngerer Vergangenheit zum Sturz einer Fußgängerin geführt hat. Hier bestehen nach Ansicht des Ortsbeirats Verkehrssicherungspflichten, denen unzureichend nachgekommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der Hedderichstraße

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7818 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 13.11.2025 Betreff: Sachsenhausen: Schienen verfüllen in der Hedderichstraße Der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr genutzten Straßenbahngleise in der Hedderichstraße auf Höhe des Depots mit Asphalt zu verfüllen. Begründung: In der Hedderichstraße auf Höhe des Parkhauses und des Depots befinden sich noch mehrere Gleisstücke und Weichen, die nicht mehr benutzt werden. Bis bei einer Sanierung des Abschnitts die Gleise entfernt werden, sollten sie mit Asphalt verfüllt werden. Offene Gleise stellen, insbesondere für Fahrradfahrende, eine erhebliche Sturzgefahr dar und sollten daher zeitnah gesichert werden. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter Westen

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2023 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf Spielplätzen im Frankfurter Westen Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren zusammen und steht unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über potenzielle neue Standorte anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Vorschläge aus der Bevölkerung, Anregungen der Ortsbeiräte sowie Hinweise anderer Ämter aufgenommen werden - beispielsweise im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Sanierungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll erscheint. Bei der Bewertung und Auswahl geeigneter Standorte werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter insbesondere: - das Überwärmungspotenzial des Standortes, - die Frequentierung der Fläche, - die Nähe zu Wohnsiedlungen oder öffentlichen Einrichtungen, - sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere die Leitungssituation und die Beschaffenheit des Untergrunds. Für die Prüfung der vorgeschlagenen Flächen steht dem Klimareferat eine standardisierte Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe die Eignung eines Standortes objektiv bewertet wird. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Trinkbrunnenplanung auf den stark überhitzten Innenstadtbereichen, um dort kurzfristig die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Mittelfristig sollen jedoch auch weitere Stadtteile, insbesondere Spiel- und Aufenthaltsflächen mit hoher Nutzung, sukzessive in die Planungen einbezogen werden. Der Magistrat weist allerdings darauf hin, dass Trinkbrunnen auf Spielplätzen mitunter als Spielgeräte fehlinterpretiert werden. Dies führt regelmäßig dazu, dass Sand oder andere Materialien in die Abflüsse gelangen, wodurch die Leitungen verstopfen und ein erhöhter Wartungsaufwand entsteht. Bei der Auswahl von Standorten im Umfeld von Spielflächen ist daher sorgfältig abzuwägen, inwieweit der Betrieb eines Trinkbrunnens technisch und betrieblich dauerhaft sinnvoll gewährleistet werden kann. Bezüglich des Ortsbezirks 6 wird darauf hingewiesen, dass die vom Ortsbeirat und den Kinderbeauftragten vorgeschlagenen Standorte auf die Prüfliste der AG Trinkbrunnen aufgenommen werden. In der bestehenden Prüfliste sind bereits folgende Standorte im Ortsbezirk 6 enthalten: Elsterstraße / Bingelsweg; Vorplatz Saalbau Griesheim; Höchster Schlossplatz und Stadtpark; Waldspielpark Schwanheim; Mainufer Süd, Höhe Staustufe Griesheim. Darüber hinaus arbeitet das Klimareferat derzeit an der Ertüchtigung des historischen Trinkbrunnens "Gusseiserne Schwengelpumpe" in Nied, deren Umsetzung zeitnah erfolgen soll. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten im gesamten Stadtgebiet sowie der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung einzelner Standorte nicht garantiert werden. Der Magistrat betont jedoch, dass die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen im Frankfurter Westen bekannt ist und die Vorschläge des Ortsbeirats 6 im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für bestehende und neue Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7286

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7768 entstanden aus Vorlage: OF 1780/1 vom 10.11.2025 Betreff: Mehr Sitzbänke rund um das Nizza am Main Der Magistrat wird gebeten, rund um das Nizza, insbesondere auf der Ost-West-Wegeverbindung nördlich der Hafenbahn und südlich des Nizza zwischen den Bäumen in Blickrichtung auf das Nizza, mindestens sechs weitere Sitzbänke (Frankfurter Bank) zum Verweilen aufzustellen. Begründung: Unter der Baumreihe am Nizza fehlt es an Sitzmöglichkeiten, die gerade an heißen Tagen den Menschen schattige Orte zum Ausruhen bieten. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754 entstanden aus Vorlage: OF 1155/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Vorgang: OM 6320/25 OBR 10; ST 742/25 Der Ortsbeirat 10 hat die abschlägige Stellungnahme des Magistrates vom 12.05.2025, ST 742, zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird mit Blick auf die zahlreichen Hinweise der betroffenen Menschen dringend gebeten, nunmehr der erneuten Anregung des Ortsbeirats 10 in gleicher Angelegenheit nachzukommen und so die teils durch geparkte Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, sehr schlecht überschaubare und so sehr gefährliche Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg schnellstmöglich sicherer zu gestalten. Sollte der Magistrat womöglich und wider Erwarten eine andere Auffassung vertreten, wird er gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie den Vertretern des Ortsbeirats 10 durchzuführen. Begründung: Ein etwaiges Warten auf einen drohenden Unfall sollte vermieden werden. Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Diese sind womöglich und warum auch immer nicht in die Unfallstatistik eingeflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1996 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fußweg Deuil-La-Barre Straße herstellen Die Baumscheiben - und damit auch die Verkehrssicherungspflicht für die Baumschutzroste - befinden sich in privater Zuständigkeit. Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirates daher mit der dringenden Aufforderung zur Beseitigung der Gefahrenstelle an den Liegenschaftseigentümer weiterleiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7354

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7750 entstanden aus Vorlage: OF 1153/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, unübersichtliche Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld Der Magistrat wird gebeten, 1. die sehr gefährliche, da unübersichtliche, teils unnötige Baustellenbegrenzung und Ampelregelung vor dem Hilgenfeld für Fußgänger umgehend übersichtlicher und ganzheitlich sicherer zu gestalten; 2. künftig grundsätzlich alle Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 auf die Verkehrssicherheit zu überprüfen und angemessen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2018 Betreff: Nachfrage zu Fallschutzmaterial am Spielplatz Glauburgplatz Vorrangiges Ziel ist die Schaffung einer barrierefreien Erreichbarkeit der alten und neuen Spielgeräte im zentralen Spielbereich. Dies ist nur mit dem vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2025, OM 7464

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel?

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2013 Betreff: Viel geplant - nichts umgesetzt: Wie ist der Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel? Der Magistrat begrüßt die Anfrage nach dem Stand der Erneuerung von Grünflächen im Gallus/Europaviertel und freut sich, über erfreuliche Fortschritte berichten zu können. Die Bauarbeiten für die Grünfläche West haben im August 2025 begonnen. Da der Fortschritt der Arbeiten im Zeitplan ist, soll die Grünfläche im kommenden Frühjahr 2026 eröffnet werden. Gleiches gilt für die Eröffnung der Grünfläche am Wasserturm. Hier begannen die Arbeiten im September und sind ebenfalls im Zeitplan. Die Planung für den Güterplatz aus dem Jahr 2012 entspricht den heutigen Anforderungen an Klimaresilienz und Aufenthaltsqualität nicht mehr. Daher soll sie durch eine zeitgemäße, an den Klimawandel angepasste Neuplanung ersetzt werden. Für diese Neuplanung ist ein Architektenwettbewerb erforderlich; über das weitere Vorgehen muss noch entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1248

B (Bericht des Magistrats)

Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 448 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6638 - OA 564/25 OBR 3 - Die ABG FRANKFURT HOLDING hat am 30.10.25 die aktuellen Planungen in der Ortsbeiratssitzung 3 vorgestellt und Fragen beantwortet. Zudem plant die ABG eine weitere Mieterversammlung, um alle Mieter:innen erneut zu informieren. Die geplanten Maßnahmen in den betreffenden Häusern sind so umfassend, dass sie laut ABG FRANKFURT HOLDING nicht im bewohnten Zustand durchgeführt werden können. Die Zeit des für die Maßnahmen benötigten Leerstands wird auf das Mindestmaß reduziert. Die ABG FRANKFURT HOLDING teilt mit, dass den heutigen Mieter:innen nicht gekündigt wird. Mit den Bestandsmieter:innen werden individuelle Lösungen avisiert. Dies beinhaltet neben einer langfristigen Ersatzwohnung auch die Möglichkeit des Rückzugs. Ein Rückumzug ist grundsätzlich möglich, wobei zu beachten ist, dass die heutige Wohnung in der jetzigen Grundrissform und Ausstattungsqualität voraussichtlich nicht mehr der jetzt angemieteten Wohnung entsprechen wird. So werden beispielsweise Balkone angesetzt, in einigen Wohnungen kleinere Anbauten angebracht und einige Wohnungen zusammengelegt, um dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen herzustellen. Aus den heute 64 Wohnungen werden 59. Durch den Anbau und Ausbau der Dachgeschosse entsteht ca. 600 m² zusätzlicher Wohnraum. Der zukünftige m²-Mietpreis wird laut ABG FRANKFURT HOLDING die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen und beträgt nach aktuellen Berechnungen ca. 15 €/m². Dies wird u.a. durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln erreicht. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat die baurechtlichen und denkmalrechtlichen Belange in der Planung betrachtet und eingearbeitet. Die Planung nimmt in der Außengestaltung Bezug auf das Wohnumfeld und hat diese in den Entwürfen einfließen lassen, beispielsweise ist eine Riemchenfassade geplant. Die Vorabstimmungen zwischen ABG FRANKFURT HOLDING und den entsprechenden Ämtern sowie Behörden haben bereits stattgefunden. Durch die geplanten Maßnahmen wird von keiner erheblichen und dauerhaften Beeinträchtigung für die sich in der Umgebung befindlichen Baudenkmale ausgegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.06.2025, OA 564 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1990 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen 2025 Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Der Magistrat stellt dem Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. für die Beschaffung des Holzes für Hasen innerhalb des Ostermarktes für Kinder finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 500,00 Euro zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2025, OIB 381

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Aufzüge am S-Bahnhof „Berkersheim“

24.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1993 Betreff: Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim" Vorläufige Stellungnahme: Die zuständige DB InfraGO AG wurde um eine Stellungnahme gebeten. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7448

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern

23.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7788 entstanden aus Vorlage: OF 1133/9 vom 11.11.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf der Eschersheimer Landstraße im Eingangsbereich des Sinaiparks verbessern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche pragmatischen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Eingangsbereich des Sinaiparks an der Eschersheimer Landstraße möglich sind. An dieser Stelle kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen: Der abgesenkte Bordstein leitet alle um die Ampel herum - Fahrräder, Lastenräder, Kinderwagen, Fußgänger*innen müssen in beide Richtungen gleichzeitig die extrem engen Stellen auf beiden Seiten der Ampel passieren, wenn sie aus dem Park kommen oder in den Park wollen und die Ampel in Richtung Klimsch-Anlage nutzen möchten. Ursache ist insbesondere die erhöhte Betonkante, die im Ampelbereich angelegt wurde. Auch eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt wäre sicher zielführend, da die Wegeführung im Sinaipark zum Gesamtbild dieser Verkehrssituation gehört. Begründung: Der Ampelbereich an der Klimsch-Anlage ist ein hochfrequentierter Übergang für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen, insbesondere für Familien mit Kindern auf dem Weg zu Schulen und Kindergärten. Der abgesenkte Bordstein leitet alle Verkehrsteilnehmerinnen - Fußgängerinnen, Radfahrerinnen in beiden Richtungen, Personen mit Kinderwagen und Lastenräder - durch extrem enge Durchgänge auf beiden Seiten der Ampel. Alle unterschiedlichen Verkehrsströme müssen die gleiche enge Stelle passieren. Direkt hinter der Ampel befindet sich zudem eine scharfe Betonkante, die eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellt. Diese räumliche Enge führt besonders in der morgendlichen Stoßzeit regelmäßig zu Stresssituationen und gefährlichen Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, pragmatische und kostengünstige Lösungen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 9 verbessern, insbesondere für Kinder auf dem Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025

23.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7783 entstanden aus Vorlage: OF 393/15 vom 11.11.2025 Betreff: Rücknahme der Anregung an den Magistrat, OM 7580 2025 Vorgang: OM 7580/25 OBR 15 Die in der Ortsbeiratssitzung am 24.10.2025 beschlossene Anregung an den Magistrat, OM 7580, beruhend auf dem Antrag der BFF vom 29.09.2025, OF 384/25, wird zurückgezogen. Der Magistrat wird darum gebeten, von der Umsetzung der Anregung abzusehen. Begründung: Im Nachgang der Sitzung des Ortsbeirates am 24.10.2025 hat sich ein Anwohner gemeldet und darum gebeten, den Antrag zurückzuziehen oder anzupassen, weil er auf objektiv unzutreffenden Tatsachengrundlagen beruhe, da er die Fläche vor der Hausnummer 58 einbeziehe. Er bat mit anwaltlichem Schreiben darum, folgendes klarzustellen: Die Fläche vor der Hausnummer 58 werde nicht vermüllt oder missbräuchlich genutzt, sämtliche dortigen Gegenstände sind bereits entsorgt, es liegt keine Beeinträchtigung von Zugängen zu öffentlichen Einrichtungen vor, und es sind keine Maßnahmen, insbesondere keine baulichen Vorrichtungen wie Absperrpfosten oder Einhausungen, erforderlich. Insofern sollte der Antrag ggf. angepasst, neu beraten und gefasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7580

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz -

22.10.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 22.10.2025, NR 1409 Betreff: Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Einrichtung eines eigenständigen Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - im Geschäftsbereich des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz - zu planen, 2. das neue Amt soll die Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes, insbesondere Zivilschutz, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, Warnsysteme, Notfallvorsorge und Krisenkommunikation unter einem Dach bündeln. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung vereinen, 3. die Zuständigkeiten für den allgemeinen Brandschutz sowie für den Einsatzdienst von Feuerwehr und Rettungsdienst verbleiben beim bestehenden Amt 37 - Branddirektion, 4. der Magistrat wird beauftragt, die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung des Amtes 38 vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnahe einen Vorschlag zur konkreten Umsetzung vorzulegen und zu berichten, 5. dabei ist sicherzustellen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Branddirektion, dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt sowie externen Behörden und Hilfsorganisationen gewährleistet bleibt und die Stabsstruktur der Stadt Frankfurt am Main organisatorisch eingebunden wird, 6. der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Punkte 1. bis 5. durch Nutzung vorhandener Strukturen und Zusammenlegungen möglichst kostenminimiert zu gestalten. Begründung: Frankfurt steht als größte Stadt Hessens und als bedeutendes europäisches Finanz- und Verkehrszentrum vor wachsenden Herausforderungen im Bereich der Krisenprävention und Gefahrenabwehr. Die Stadt ist aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität als primäres Ziel bei Krisen oder kriegerischen Auseinandersetzungen zu betrachten: Als Sitz der Europäischen Zentralbank, als Bankenmetropole mit Börse, als zentraler Verkehrsknotenpunkt mit Flughafen, Hauptbahnhof und Autobahnkreuz sowie als einer der wichtigsten Internetknoten Europas mit rund 100 Rechenzentren konzentriert sich hier kritische Infrastruktur auf engstem Raum. Die Ereignisse der letzten Jahre, von extremen Wetterlagen über Cyberangriffe bis hin zu großflächigen Versorgungsstörungen, sowie die akute Gefahr eines Krieges in Europa haben deutlich gezeigt, dass Kommunen ihre Krisenresilienz strategisch und organisatorisch stärken müssen. Die aktuelle Situation des Bevölkerungsschutzes in Frankfurt offenbart gravierende strukturelle Defizite: Frankfurt verfügt derzeit über kein funktionierendes flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung, und die Installation eines flächendeckenden Sirenennetzes wird nach derzeitigem Stand etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenso dramatisch ist die Schutzraum-Situation: Mit lediglich vier dem Zivilschutz gewidmeten Schutzräumen für etwa 7.500 Menschen kann Frankfurt im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht einmal für ein Prozent der Stadtbevölkerung einen Schutzraum vorhalten. Derzeit sind die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes organisatorisch innerhalb der Branddirektion (Amt 37) und dem Hauptamt angesiedelt. Die Branddirektion führt zwar eine Abteilung "Bevölkerungsschutz", diese ist jedoch strukturell der historisch gewachsenen und stark einsatzorientierten Verwaltungsstruktur einer Feuerwehr untergeordnet. Durch die zunehmende Komplexität nichtfeuerwehrspezifischer Krisenlagen, etwa im Bereich Infrastruktur, Energieversorgung, IT-Sicherheit, Warnsysteme, Schutzraumplanung und zivile Verteidigung, stößt diese Verknüpfung zwischen allgemeinem Brandschutz und Bevölkerungsschutz an seine Grenzen. Die Branddirektion ist primär auf operative Einsätze ausgerichtet, während der moderne Bevölkerungsschutz strategische Planung, interdisziplinäre Koordination und präventives Krisenmanagement erfordert. Ein für den Bevölkerungsschutz zuständiges Amt 38 gehörte zur standardisierten Verwaltungsstruktur von bundesdeutschen Kommunen zu Zeiten des Kalten Krieges und existierte auch in Frankfurt bis in die 1990er Jahre. Im Zuge der sogenannten Friedensdividende wurden diese Ämter ersatzlos abgeschafft, eine Entscheidung, die sich heute als Fehler erweist und die andere Kommunen bereits korrigiert haben, wie das Beispiel des Oberbergischen Kreises oder der StädteRegion Aachen zeigt. Das neu einzurichtende Amt 38 Zivil- und Katastrophenschutz soll als strategisches Fachamt fungieren, das die Stadtverwaltung auf Krisen vorbereitet, Einsatz- und Kommunikationsstrukturen pflegt und im Ereignisfall den Krisenstab professionell unterstützt. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung unter einem Dach vereinen und übergreifend die Schnittstellen zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Landes- und Bundesbehörden koordinieren. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfehlen Kommunen ausdrücklich, ihre Bevölkerungsschutzstrukturen angesichts gestiegener Bedrohungen zu stärken und professionell aufzustellen. Ziel ist eine klare Aufgabentrennung zwischen operativem Brandschutz und strategischem Krisenmanagement: Der Brandschutz bleibt beim Amt 37, das sich auf Einsatz- und Präventionsaufgaben konzentriert, während das Amt 38 planerische, organisatorische und koordinierende Aufgaben im Bevölkerungsschutz übernimmt, von der Wiederherstellung des Sirenennetzes über die Schutzraumplanung bis hin zur Vorbereitung auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Durch diese Trennung wird eine effizientere Ressourcensteuerung, eine bessere Krisenvorsorge und eine professionalisierte Verwaltungsstruktur erreicht. Gleichzeitig wird die Branddirektion von Aufgaben entlastet, die nicht unmittelbar zu ihrem Kerngeschäft gehören. Die Einrichtung eines eigenständigen Amtes stärkt zudem die Außenwirkung und Wahrnehmung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Stadtgesellschaft und schafft eine klare Anlaufstelle für Bürger, Hilfsorganisationen und Unternehmen, die sich an der städtischen Krisenvorsorge beteiligen. Frankfurt kann so eine Vorreiterrolle in Hessen einnehmen und die Anforderungen moderner Krisenbewältigung zeitgemäß erfüllen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 253 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Votum im H) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 253 = Kenntnis) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6845, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 37-3

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690 entstanden aus Vorlage: OF 1117/9 vom 19.10.2025 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke; - der schmale, kaum einsehbare Raum; - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten Angstraum, der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7695 entstanden aus Vorlage: OF 1097/9 vom 30.09.2025 Betreff: U-Bahn-Übergang Dornbusch: Sicherheit ist weiterhin notwendig Der Magistrat wird gebeten, die technische und zeitliche Abstimmung der Ampeln für die Fußgänger und die U-Bahnen intensiv zu prüfen. Wie zu beobachten war, funktioniert die Abstimmung nicht immer. Die rote Fußgängerampel erlosch, obwohl die U-Bahn aus dem Tunnel kam, sodass Personen den Überweg betraten. Der U-Bahn-Fahrer rettete die Situation durch seine langsame Fahrt. Die anwesenden Personen kamen mit dem Schrecken davon. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7667 entstanden aus Vorlage: OF 1250/2 vom 02.10.2025 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Westend, insbesondere in der Lindenstraße, im Kettenhofweg auf Höhe der Hausnummer 83 und vor der Westend-Synagoge, zu erneuern. Begründung: Leider kam vom Amt von der dafür vorgesehenen Adresse keine Rückmeldung (stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de). Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Straßenbeleuchtung vor der Westend-Synagoge in jüngerer Vergangenheit zum Sturz einer Fußgängerin geführt hat. Hier bestehen nach Ansicht des Ortsbeirats Verkehrssicherungspflichten, denen unzureichend nachgekommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7663 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 11.10.2025 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Der Magistrat wird gebeten, aktiv auf die Messe Frankfurt GmbH zuzugehen und gemeinsam ein wirksames Konzept gegen regelmäßig stattfindende Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen zu entwickeln. Dabei soll insbesondere die temporäre Installation von Kennzeichenscannern geprüft werden. Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Dies stellt für Bewohner der Kuhwaldsiedlung eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts. Die Problematik wurde zwar von der Kontrollgruppe "KART" der Landespolizei aufgenommen, inzwischen fahren die Rennfahrer allerdings teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Die temporäre Installation von Kennzeichenscannern kann ein Mittel sein, gegen die Problematik vorzugehen. Bei der Straße der Nationen handelt es sich um eine halböffentliche Straße im Eigentum der Messe Frankfurt GmbH. Maßnahmen können daher nur gemeinsam mit der Messe getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1294 entstanden aus Vorlage: OF 1768/1 vom 30.09.2025 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 89

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1981 Betreff: Stromanschluss für den Gustavsburgplatz schaffen Der gewünschte Stromanschluss muss durch den Ortsbeirat oder den Internationalen Bund bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH beantragt werden. Die Anmeldung bei der NRM erfolgt online über das NRM-Netzportal. Der Magistrat unterstützt bei der Standortsuche und der Aufbruchgenehmigung für den Stromanschluss. Hierfür steht der Baubezirk West des Amts für Straßenbau und Erschließung gerne zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7309

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Baulicher Zustand der IGS Süd

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1979 Betreff: Baulicher Zustand der IGS Süd Der Magistrat hat inzwischen sichergestellt, dass die IGS Süd, im ersten Schritt mit den Jahrgängen 5-7, im ehemaligen Hessenkolleg in Bockenheim ausgelagert ist. Die Planung zur Erweiterung des Areals am ehemaligen Hessenkolleg wurde bereits aufgenommen, sodass zum kommenden Schuljahr (2026/2027) auch die Jahrgänge 8-10 dort untergebracht werden können. Derzeit befindet sich die Planung für die Gesamtsanierung der IGS Süd in der Vorentwurfsplanung. Es wird angestrebt, noch in 2026 die Bau- und Finanzierungsvorlage zu dem Projekt der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Eine Beschlussfassung vorausgesetzt, ist ein Beginn der Baumaßnahmen am Standort Textorstraße in 2027/2028 realistisch. Entsprechende Baumittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Für das Sanierungsprojekt der IGS Süd gibt es seitens der Stadt Frankfurt am Main einen Kooperationsvertrag mit der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft. Sowohl der gesamte Planungsprozess als auch die Umsetzung bis zur Fertigstellung wird im "Schulbau Open Source" offengelegt und ist somit für alle Interessierten jederzeit einsehbar unter: https://schulbauopensource.de/projektstorys/frankfurt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6882

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1977 Betreff: Erneuerung der Bühnenbeleuchtung der Aula des Goethe-Gymnasiums im Westend - Beitrag zu Klima- und Hitzeschutz Die komplette Aula des Goethe-Gymnasiums wurde 2011 inklusive aller Installationen komplett saniert und auf den damals neuesten Stand der Technik gebracht. Die Installationen sind auf einem guten technischen Stand, allerdings nicht auf LED-Standard. Grundsätzlich ist eine Umrüstung auf LED-Technik denkbar.Trotz der vorhandenen Unterlagen des Lessing-Gymnasiums, ist es im zuständigen Fachbereich des Amtes für Bau und Immobilien nicht möglich, eine Ausschreibung innerhalb einer so kurzen Frist durchzuführen. Aufgrund eines personellen Engpasses im zuständigen Fachbereich des Amtes für Bau und Immobilien werden dort derzeit nur sicherheitsrelevante Maßnahmen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7396

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Leipziger Straße: grün und sicher gestalten

20.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 08.10.2025 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann; 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben, eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg Zu 1. Bei den in den genannten Straßen aufgetretenen Störungen handelt es sich um Teilstörungen. Da nur einzelne Leuchten betroffen waren, konnten die Störungen mit Hilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Um weitere Fehler zu vermeiden, gab es Messungen. Dabei wurden defekte Kabel festgestellt. Die genaue Lage des Kabelfehlers muss nun mittels einer speziellen Messung geortet werden. Eine Reparatur ist erst im Anschluss möglich. Diese Arbeiten müssen mit sonstigen im Stadtgebiet anfallenden Arbeiten koordiniert und priorisiert werden. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der Fehler endgültig behoben ist. Zu 2. und 3. Nach Kenntnis des Magistrats wurden die Anfragenden darüber informiert, dass es sich um eine Kabelstörung handelt und diese behoben wird. Das betriebsführende Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), ist angewiesen, alle entsprechenden Informationen an die Anfragenden weiterzuleiten. Die Rückmeldung des Ortsbeirats bezüglich der mangelnden Informationsweitergabe wird der Magistrat der SRM zukommen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

19.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1117/9 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Im öffentlichen Raum hinter dem Haus Maybachstraße 24 mündet der Abgang der Fußgängerbrücke über die Gleise der S6. Der Abgang führt in einen schmalen, nicht einsehbaren Weg, der auf der einen Seite durch die hohe Schallschutzmauer und auf der anderen Seite durch die rückwärtige Fassade des Hauses begrenzt wird. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieser Bereich von vielen Bürgerinnen und Bürgern als unsicher empfunden. Ursachen hierfür sind weniger eine fehlende Beleuchtung, sondern vielmehr die bauliche Situation: - der verwinkelte Bereich unter der Brücke, - der schmale, kaum einsehbare Raum, - der frei zugängliche Bereich hinter der Brücke, der durch die Schallschutzmauer und die Gebäudefassade begrenzt wird. Diese Gegebenheiten schaffen einen sogenannten "Angstraum", der die Nutzung des Fußwegs beeinträchtigt und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mindert. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Zugang unter der Brücke sowie den dahinter anschließenden Raum durch die Errichtung eines Zauns dauerhaft zu schließen, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7690 2025 Die Vorlage OF 1117/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten

15.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 15.10.2025, OF 1604/5 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf den Bolzplatz an der Stresemannallee 73 mit einem weiteren, vierten Zaun zur Häuserseite hin zu versehen, über dem Platz ein z.B. Tarnnetz zu spannen und den Kies des Bodens zu entfernen, um Verletzungen vorzubeugen. Begründung: Der Bolzplatz an der Stresemannallee 73 wird gerne von den Kindern und Jugendlichen der anliegenden Heimatsiedlung genutzt. Durch das Fehlen eines Zaunes zur Häuserseite hin kommt es häufig vor, dass der Ball gegen die Hauswand knallt und es ist eine Frage der Zeit bis eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Des weiteren ist ein Netz über dem Platz dringend erforderlich um zu verhindern dass der Ball, wie letztlich geschehen, auf die Straße gelangt und die Kinder hinterherrennen und sich damit in Gefahr begeben. Zusätzlich wäre es auch ein Sonnenschutz. Der feine Kies, der sich inzwischen über den Gehweg bis zur Hauswand verteilt, ist eine weitere Gefahr. Bei Verletzungen, wie z. B. aufgeschürften Knien und Ellenbogen ist er kaum aus den Wunden zu entfernen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7812 2025 Die Vorlage OF 1604/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)

14.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 14.10.2025, OF 1098/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom ASE bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1098 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7679 2025 Die Vorlage OF 1098/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos und bei Abwesenheit 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1971 Betreff: Hitzeschutzmaßnahmen für die Günderrodeschule Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats zur Prüfung von Umsetzungsmöglichkeiten des Hitzeschutzes an der Günderrodeschule. In einem ersten Schritt wird die Situation vor Ort betrachtet. Sofern mit baulichen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann, wird der Magistrat deren Umsetzung in Auftrag geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7312

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1966 Betreff: Einrichtung einer Blumenwiese am Bahnübergang Ziegelhüttenweg Der Magistrat begrüßt den Vorschlag, auf der brachliegenden Fläche neben dem Bahnübergang Ziegelhüttenweg eine Blumenwiese anzulegen. Leider hat die Prüfung der Fläche ergeben, dass die Anlage einer Blumenwiese leider auf Grund der Hanglage nicht realistisch ist: Bis sich eine deckende und geschlossene Vegetationsschicht entwickelt hat, werden bei zu erwartenden Regenfällen Saatgut und Bodenschicht den Hang hinab gespült. Damit dem Wunsch nach einer Begrünung entsprochen werden kann, schlägt der Magistrat die Anpflanzung von Sträuchern vor, die als Bienennährgehölz seitlich des Haltestellenhäuschens gepflanzt werden. Zusätzlich wird ein gesonderter Pflegegang beauftragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7423

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1965 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Mit dem Frankfurt Pass können Menschen mit geringem Einkommen und unabhängig vom Alter ermäßigt oder kostenfrei verschiedene soziale und kulturelle Leistungen, darunter auch vergünstigte Monats- und Jahres-Fahrkarten, in Anspruch nehmen. Das Jugend- und Sozialamt arbeitet beständig an der Ausweitung des Angebotes für alle Zielgruppen, so auch für Senior:innen. Für Frankfurter Senior:innen bietet das Rathaus für Senioren ein umfangreiches Kultur- und Freizeitprogramm an. Das Angebot ist für Inhaber:innen des Frankfurt-Passes vergünstigt und zum Teil sogar kostenfrei. Die Frankfurter Plattform 55 + bietet eine Übersicht über das vielfältige Angebot verschiedenster Anbieter:innen zu Bildung und Begegnung für Ältere. Dieses umfasst z.B. Kurse, Treffpunkte, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen. Im Kursprogramm der VHS ist unter der Rubrik "Aktiv im Alter" ein umfangreiches Kursangebot für Ältere zu finden. Die Kursgebühren der VHS sind für Frankfurt-Pass Inhaber:innen vergünstigt. Zudem ermöglicht der Verein "Kultur für ALLE e. V." Senior:innen mit geringer Rente und/oder Frankfurt-Pass z. B. den Besuch von Opernveranstaltungen zu einem symbolischen Preis. Ermäßigungen für RMV-Tageskarten sind aus technischen Gründen derzeit nicht möglich. Das Jugend- und Sozialamt steht hierzu im engen Austausch mit der VGF und TraffiQ zu den Möglichkeiten, vergünstigte Fahrkarten anbieten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1251

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Spielplatz am Affentorplatz liegt zwar direkt im Partyviertel und in der Nähe zu der Avetorstubb (Möglichkeit zum Tagesaufenthalt für Wohnsitzlose über den Caritasverband), dennoch ist die Beschwerdelage unauffällig. Durch das dortige Umfeld gibt es zwar gelegentlich Hinweise an die Ordnungsbehörde/Stadtpolizei bezüglich eines erhöhten Müllaufkommens, aber im Verhältnis zu anderen Plätzen oder Flächen ist die Beschwerdelage sehr gering. Seit Anfang des Jahres 2025 steht vor dem Spielplatz am Affentorplatz eine Bioline-Toilette, um den Bedürfnissen der Bürger:innen nachzukommen. In den Monaten Juni und Juli wurden die Flächen verstärkt bestreift. Dabei konnte lediglich ein Verstoß festgestellt werden. Die Reinigung des Spielplatzes und der gegenüberliegenden Grünfläche erfolgt an folgenden Tagen: - März bis Oktober: 7 x Woche, somit bereits täglich - November bis Februar: 3 x Woche an Mo, Mi, Fr. Ein nächtliches Abschließen am Wochenende ist derzeit nicht geplant; stattdessen werden die Flächen verstärkt überwacht und bei Bedarf weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Reinigungsintervalle in den Wintermonaten ergriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1967 Betreff: Wasseranschlüsse für Parks und Spielplätze im Ortsbezirk 9 Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese setzt sich aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren zusammen und steht unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über potenzielle neue Standorte anhand einer umfangreichen Prüfliste. In diese Liste werden Vorschläge aus der Bevölkerung, Anregungen der Ortsbeiräte sowie Hinweise anderer Ämter aufgenommen, beispielsweise im Zusammenhang mit städtischen Bau- oder Sanierungsvorhaben, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Bei der Bewertung und Auswahl geeigneter Standorte werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter insbesondere: - das Überwärmungspotenzial des Standortes, - die Frequentierung der Fläche, - die Nähe zu Wohnsiedlungen oder öffentlichen Einrichtungen, - sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere die Leitungssituation und Beschaffenheit des Untergrunds. Eine pauschale Aussage zur Möglichkeit der Installation von Wasseranschlüssen auf sämtlichen Parks, Spielplätzen und öffentlichen Plätzen kann nicht getroffen werden. Ob eine Anbindung an das Wassernetz möglich ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Insbesondere davon, ob in der Nähe geeignete Wasserleitungen vorhanden sind, an die ein Anschluss technisch und wirtschaftlich sinnvoll hergestellt werden kann. Diese Prüfung erfolgt stets einzelfallbezogen und im Rahmen der jeweiligen Projektplanung. Bezüglich des Ortsbezirks 9 wird darauf hingewiesen, dass bereits mehrere potenzielle Trinkbrunnenstandorte auf der Prüfliste der AG Trinkbrunnen geführt werden. Diese umfassen derzeit: Mierendorffstraße / Marbachweg / Dornbuschkirche; Spielplatz Kirschenwäldchen; Spielplatz am Wasserturm; U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein"; Ginnheimer Hohl / Kirchplatz. Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten im gesamten Stadtgebiet sowie der erforderlichen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung einzelner Standorte nicht garantiert werden. Der Magistrat betont jedoch, dass die Bedeutung zusätzlicher Trinkbrunnen- und Abkühlungsmöglichkeiten im Ortsbezirk 9 bekannt ist und entsprechende Vorschläge im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für bestehende und neue Trinkbrunnen Pat:innen gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger:innen, Vereine oder Institutionen können sich hierfür gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7344

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen

11.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1319/2 Betreff: Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die vorhandenen Parkwinkel an den Grundstückszufahrten der Hausnummern 22-32 durch zusätzliche wiederholende Parkwinkel zwischen der Flora- und Mulanskystraße zu ergänzen und 2. die Einmündungen/ Kreuzungsecken und Kurven auf Höhe der Grünanlage in der Konrad-Broßwitz-Straße 29-41 derart zu gestalten, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert die Liegenschaften der Konrad-Broßwitz-Straße 31-39 erreichen können. Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Fotograf der Antragstellerin bekannt Begründung: Aktuell werden die Kreuzungsecken in diesem Bereich täglich und vor allem nachts derart zugestellt, dass bereits große Kastenwagen bis 3,5 beim Abbiegen rangieren müssen. Daraus lässt sich eine Nichterreichbarkeit der Liegenschaften durch die riesigen Feuerwehrfahrzeuge leicht ableiten. An der Konrad-Broßwitz Straße ist das Hüftparken vorgesehen. Wird dies nicht befolgt, ist die Restfahrbahnbreite regelmäßig unzureichend, damit noch Rettungsfahrzeuge passieren können. Dies soll durch Markierungen gelöst werden. Die Straße ist an einer Stelle durch eine Grünfläche geteilt. Dort werden häufig die Einmündungen so eng beparkt, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr passieren können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 1319/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 11.10.2025, OF 1259/2 Betreff: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, berichten und zeitnah umsetzen: Entwicklung von Massahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums an der Savignystrasse. Dieser wird gegenwärtig u.a. durch ein teilweise bis zu 12 Stunden fest parkendes Diesel-Polizeiauto gewährleistet. Dieses steht zumeist mit dauerhaft laufendem Motor, um den Beamten im Sommer Klimatisierung und im Winter Heizung zu ermöglichen. Verbesserungsmassnahmen könnten u.a. die Verwendung von Einsatzwagen mit Elektromotor und eine alternative Stromversorgung des Einsatzwagens über öffentliche Leitungen oder auch der Bau eines festen "Sicherheitshäuschen" analog zur Westend-Synagoge sein. In Rücksprache und Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde lassen sich sicher noch weitere Massnahmen erarbeiten. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über die Lärm- und Abgasemissionen, v.a.am Sonn- und Feiertagen. S. auch beiliegendes Foto. Es gibt bei Bedarf auch ein Video mit Ton. Bildquelle: Aufnahme eines Anwohners gegenüber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Öffentliche Toiletten als Frage der Würde und Sicherheit - Nachfragen zum Toilettenkonzept

11.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 11.10.2025, OF 1273/2 Betreff: Öffentliche Toiletten als Frage der Würde und Sicherheit - Nachfragen zum Toilettenkonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zur bisherigen Stellungnahme (ST 983) darzulegen, 1. warum die im Toilettenkonzept vorgesehenen Maßnahmen im Ortsbezirk 2 bislang keine Berücksichtigung finden, 2. weshalb die vom Ortsbeirat 2 vorgeschlagenen konkreten Standorte nicht in die städtische Planung aufgenommen wurden, und 3. weshalb der Ortsbeirat aufgefordert wird, das Konzept "Nette Toilette" zu unterstützen, obwohl das städtische Toilettenkonzept selbst den Ortsbezirk 2 bislang unberücksichtigt lässt. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Standorte (u. a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt werden. Damit bleibt der dicht besiedelte Ortsbezirk 2 - mit über 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - weiterhin ohne neue öffentliche Toilettenanlage. Der Ortsbeirat 2 hat bereits mehrfach konkrete Standorte vorgeschlagen. Diese wurden bisher weder geprüft noch berücksichtigt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bedarfe des Ortsbezirks ignoriert werden, obwohl hier ein hoher Publikumsverkehr, viele ältere Menschen, Studierende, Familien sowie zahlreiche obdachlose und sozial benachteiligte Personen leben. Für viele dieser Menschen ist der Zugang zu öffentlichen Toiletten eine Frage der sozialen Teilhabe und Menschenwürde. Da es im öffentlichen Raum kaum nutzbare Toiletten gibt, sind viele gezwungen, gastronomische Betriebe aufzusuchen - was bedeutet, dass sie nur dann eine Toilette benutzen können, wenn sie konsumieren. Für Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Obdach ist das unzumutbar. Zudem sind die wenigen bestehenden öffentlichen Toilettenanlagen im Ortsbezirk häufig in einem so schlechten baulichen und hygienischen Zustand, dass sie praktisch nicht nutzbar sind. Besonders für Frauen stellen diese Anlagen teilweise einen Angstraum dar, weil sie schlecht beleuchtet, unzureichend gewartet und kaum einsehbar sind. Eine sichere, barrierefreie und saubere öffentliche Toilette ist daher auch eine Frage der Gleichstellung und des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Die Situation hat sich weiter verschärft, seit die vormals öffentlich zugänglichen Toiletten in der Universitätsbibliothek am Freimannplatz geschlossen wurden. Das vom Magistrat betonte Modell der "Netten Toilette" kann das Problem nicht lösen. Es bietet weder eine flächendeckende Versorgung noch barrierefreie, geschützte und jederzeit zugängliche Einrichtungen. Zudem ist die Beteiligung lokaler Betriebe in Bockenheim und Westend bisher sehr gering. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufforderung an den Ortsbeirat, dieses Modell zu unterstützen, widersprüchlich. Statt auf Ersatzlösungen zu verweisen, sollte der Magistrat das beschlossene Toilettenkonzept endlich auch im Ortsbezirk 2 umsetzen und so seiner sozialen und städtebaulichen Verantwortung gerecht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten

10.10.2025 · Aktualisiert: 15.10.2025

Antrag vom 10.10.2025, OF 1265/2 Betreff: Sicherheit und Barrierefreiheit für Busnutzer*innen (RMV) am Westbahnhof gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dafür Sorgen zu tragen, dass die Nutzer*innen der Buslinie 73 (Richtung Hausen/ Nordweststadt) auf ihren Bus in Sicherheit warten und diesen sicher und barrierefrei betreten können. Begründung: Der Wartebereich für die Buslinie 73 befindet sich vor dem vor dem Westbahnhof, auf dem Bürgersteig der Kasseler Straße/ gegenüber vom "City Chicken" bzw. des "van58 kiosk". Der Wartebereich erstreckt sich über einen nur ca. 1,2 m breiten und ungeschützten Gehweg, d.h. es gibt an dem schmalen Bereich keinen Schutz bzw. keine Abtrennung von der Kasseler Straße (siehe Fotos in Anlage). Bei einer nur kleinen Unachtsamkeit der Wartenden steht die- oder derjenige auf der Kasseler Straße und ggf. vor einem fahrenden Auto. Sollte eine Person mehr Platz benötigen, beispielsweise in einem Rollstuhl sitzend oder eine Person mit einem Kinderwagen- so hat diese Person keine Möglichkeit sich zu bewegen oder muss gar auf die Kasseler Straße treten oder fahren, um beispielsweis ein den Bus einsteigen zu können. Zudem stellt die Bordsteinkannte des schmalen Stegs des Wartebereichs eine Barriere dar. Anlage: (Fotos Antragstellerin+Völker) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Nordmainische S-Bahn (NMS) - Auskunftsersuchen

10.10.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 29.09.2025, OF 780/11 Betreff: Nordmainische S-Bahn (NMS) - Auskunftsersuchen Die Veranstaltungen der Deutschen Bahn am 08.09.2025 hat nur einige Fragen beantworten können, dafür aber andere Fragen neu entstehen lassen. Auch Verweise auf die Planfeststellungsunterlagen helfen bei der Beantwortung der Fragen nicht weiter Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, - In welchem Umfang wird der Baustellenverkehr über die Harkort- und Lahmeyerstraße geführt und in welchem Umfang wird der Anwohnerverkehr und das Anwohnerparken dadurch beeinträchtigt? - In der Infoveranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen 24 Stunden am Tag und 7 Tage der Woche stattfinden. Mit welchem Lärm ist durch die Baumaßnahmen im Riederwald zu rechnen? Welcher Baulärm entsteht in der Nacht? Wird es eine Lärmschutzwand während der Baumaßnahmen geben? Wird es eigene Lärmschutzmessungen durch die Stadt Frankfurt geben? - Während der Veranstaltung der Deutschen Bahn wurde mitgeteilt, dass Stellen zur Messung des Grundwassers eingerichtet werden. Welche Grundwassermesstellen werden in der Gemarkung Riederwald und Fechenheim eingerichtet und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? - Während der Baumaßnahme werden die meisten Bäume in dem Bereich zwischen der Ratswegbrücke und der Lahmeyerbrücke vernichtet. Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es im Bereich der Stadtteile Riederwald und Fechenheim? Begründung: Nach dem groß angelegten Spatenstich und der ebenfalls groß inszenierten Infoveranstaltung der Deutschen Bahn sind leider noch viele konkrete Fragen unbeantwortet geblieben. Das Auskunftsersuchen bekräftigt außerdem, dass der Verantwortliche Ansprechpartner für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger und ihren Schutz, die gewählten kommunalen Gremien sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1283 2025 Die Vorlage OF 780/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen 2 SPD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln

10.10.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 13.12.2025, OF 807/11 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln Vorgang: OM 1302/22 OBR 11; ST 2754/22; V 1282/25 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für den Fuß- und Radverkehr auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke zu planen und umzusetzen. Die Maßnahmen müssen den Abstand zwischen Nutzer:innen der Gehwege und dem PKW- und Schwerlastverkehr auf ein sicheres Maß erhöhen. Zudem Mittel und Wege zu finden um sicherzustellen, dass Radfahrer nur mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m überholt werden können. Der Gehweg unterschreitet mit teils unter 1,00 m die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m und stellt damit eine erhebliche Gefährdung dar. Die in diesem Bereich ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Im Zuge dieser Maßnahmen wird der Magistrat aufgefordert, für den Verkehrsbereich Rampe - Carl-Ulrich-Brücke / Dieburgerstraße / Carl-Benz-Straße aktuelle Verkehrsmengenzahlen zu erheben, sofern diese nicht bereits belastbar vorliegen. Die Zahlen sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Die Sofortmaßnahmen sind prioritär zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs umzusetzen. Sie sollen zugleich die verkehrstechnische Situation einem rechtssicheren Zustand zuführen und den Ablauf der Planung sowie die Umsetzung der endgültigen Rampengestaltung beschleunigen. Begründung: Die Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke weist mit einer Gesamtbreite von ca. 10 m eine erhebliche Engstelle auf. Der Gehweg liegt teils unter 1,00 m und unterschreitet damit die nach RASt 06 geforderte Mindestbreite von 1,50 m. Radfahrer können aufgrund der Enge und des Gegenverkehrs nicht mit dem nach § 5 Abs. 4 StVO vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,5 m überholt werden. Damit ist die derzeitige Verkehrsführung rechtlich bedenklich und stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Obwohl die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert wurde, fehlt eine wirksame Überwachung. In der Praxis wird häufig schneller gefahren. Viele Radfahrer:innen weichen verständlicherweise aus Angst auf den schmalen Gehweg aus. Hinzu kommt, dass vorhandene Warnbaken, die den Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn leiten sollten, beidseitig auf der Rampe und deren Zufahrten komplett umgefahren waren. Damit entfällt selbst die minimale provisorische Sicherung. Seit dem Ersatzneubau der Brücke im Jahr 2014 wird über eine bauliche Lösung diskutiert. Vereinbarungen zwischen Stadt und Land liegen vor. Dennoch ist eine Umsetzung frühestens 2027 zu erwarten. Angesichts der akuten Gefährdungslage ist eine weitere Verzögerung nicht hinnehmbar. Die beantragten Sofortmaßnahmen dienen daher nicht nur dem Schutz von Fuß- und Radverkehr, sondern auch der Kommune und dem Land, um sich vor möglichen Klagen aufgrund der Vernachlässigung der Verkehrssicherheit zu bewahren. Gleichzeitig ist der Magistrat verpflichtet, die endgültige Rampengestaltung beschleunigt zu planen und umzusetzen, damit eine dauerhafte Lösung zeitnah erreicht wird. (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) (Foto privat, Gehwegbreite <90cm) (Foto privat, wie häufig Rollerfahrer auf Gehweg) (Foto privat, Gehwegbreite 80cm) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2754 Auskunftsersuchen vom 20.10.2025, V 1282 Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1936 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Magistrat begrüßt den Vorschlag des Ortsbeirats 6, ein oder zwei Mobile Grüne Zimmer auf der Fläche zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese aufzustellen. Grundsätzlich wird vor der Aufstellung der Mobilen Grünen Zimmer in jedem Einzelfall der Standort hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Einschränkungen geprüft. Die Abfrage der Bedarfe in den Ortsbezirken und die daraus resultierenden Planungen für das Aufstellen der insgesamt 23 Mobilen Grünen Zimmer im Stadtgebiet Frankfurt sind bereits für die Saison 2025 abgeschlossen. Gerne nimmt der Magistrat den Vorschlag des Ortsbeirat 6 in die Planungen für die kommende Saison 2026 auf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7099

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1950 Betreff: Spielplatz Dörnigheimer Straße ergänzen Der Magistrat wird der Anregung folgen und im ersten Halbjahr 2026 eine Kleinkinderschaukel und eine Federwippe auf dem Spielplatz neu aufstellen. Des Weiteren erfolgt die gewünschte Farberneuerung an besagtem Klettergerät. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7363

B (Bericht des Magistrats)

Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen

06.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wasserspielplatz im Hafenpark

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1949 Betreff: Wasserspielplatz im Hafenpark Die Prüfung der Machbarkeit eines Wasserspielplatzes im Hafenpark hat ergeben, dass vor Ort zwar bereits ein kleines Wasserspielelement (eine Spritzkugel/Düse) existiert, dieses jedoch aufgrund wiederkehrender und komplexer Mängel in der Steuerung und Zuleitung dauerhaft außer Betrieb genommen werden musste. Eine Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Errichtung einer großflächigen, komplexen Wasserspielanlage ist an dieser Stelle aus räumlichen Gründen nicht realisierbar, da die vorhandenen Flächen durch Freizeitsportbereiche und Wege gebunden sind. Als realistische Alternative bietet das Fachamt die Umgestaltung des bestehenden, defekten Kleinspielbereichs in einen Wasser-Matsch-Platz an. Dieser Vorschlag stellt die einzig umsetzbare Möglichkeit dar, dem Wunsch nach einem Spielelement mit Wasserbezug im Hafenpark nachzukommen. Das Amt wird die Planung für den Wasser-Matsch-Platz auf die Spielplatz-Prioritätenliste setzen. Aufgrund der aktuellen personellen Kapazitäten kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine verbindliche Aussage zum Zeitpunkt einer möglichen Umsetzung getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7359

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim

06.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 1195/10 Betreff: Brand- und Katastrophenschutzkonzept im Bereich der Bahnlinie in Berkersheim Vorgang: OM 6057/24 OBR 10; ST 165/25 Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, das bisher vor Ort leider nicht bekannte Brand- und Katastrophenschutzkonzept für den Bereich der Bahnlinie in Berkersheim im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates 10 vorzustellen. Dabei sind auch die umliegenden Bereiche und Nutzungen um die S-Bahn-Station Berkersheim, einschließlich der künftigen Omegabrücke sowie den Bereich um den Bahndurchgang Wiesengarten einschließlich der Reitanlagen, der Berkersheimer Kerb sowie der Fuß-, Rad- und Landwirtschaftswege im Niddatal, zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6057 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 165 Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wiesen für Insekten in Sachsenhausen

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1938 Betreff: Wiesen für Insekten in Sachsenhausen Zu Punkt 1: Die Wiesen, die wir heute kennen, sind als Teil einer bäuerlichen Kulturlandschaft entstanden und unterliegen einem Mähregime, das sich nach den traditionellen Heuernteterminen und lokalen Standortbedingungen richtet. Das Heu wurde im Juni, dem "Heumonat", geschnitten, und wenn bis zum Ende des Sommers (Ende August/Anfang September) genug nachgewachsen war, wurde erneut gemäht. Wird eine Wiese nicht mehr oder zu spät gemäht, verschwinden die meisten blühenden Kräuter. Sie werden in Konkurrenz von Licht und Raum von wenigen starkwüchsigen Gräsern und Kräutern oder auch einjährigen Gräsern wie der Mäusegerste dominiert. Ohne Mahd setzen sich am Ende Gehölze oder auch invasive Arten wie die Kanadische Goldrute, die armenische Brombeere oder der Götterbaum durch und die Wiese verbuscht nach und nach. Gerät die Wiese in einen schlechten Pflegezustand, kann sie nicht mehr ihre Funktion als Wiese erfüllen und bietet nur noch wenigen Insektenarten Lebensraum und Futterquelle. Zu Punkt 2: Die Zeitfenster zur Wiesenmahd werden zur Erhaltung der standortangepassten Pflanzengesellschaften weitgehend beibehalten. Schonende Mähkonzepte wie das Belassen von Altgrasbeständen in Form von Mosaik- oder Streifenmahd, sowie Staffelmahd, werden in einigen größeren Parks wie dem Volkspark Niddatal oder dem Huthpark bereits umgesetzt, in denen dies konzeptionell machbar ist und der Pflegezustand es zulässt. Einem Teil der Insekten wird dadurch ermöglicht, ihre Entwicklung abzuschließen, während die Blütenbesucher bereits wieder den neuen Blütenansatz in den gemähten und wieder nachgewachsenen Flächen finden. Ferner findet Einsatz insektenschonender Mähtechnik bei der Wiesenpflege zunehmend Anwendung. Die kleinteilige Pflege wie zu Zeiten der Futtergewinnung privater Nutztierhalter zu simulieren ist jedoch bei kleineren Flächen, die meist in der Pflegevergabe sind, kaum realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1262

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in Bonames

06.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1128/10 Betreff: Fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in Bonames Vorgang: OM 785/16 OBR 10; ST 245/17; ST 1125/17; OM 5380/24 OBR 10; ST 1548/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Auf die seit April 2024 nicht beantwortete Anregung des Ortsbeirates 10 OM 5380 wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die bisher nicht wirklich beantwortete Anregung des Ortsbeirates 10 OM 785 verwiesen. Auch dieser Unfall hat die Menschen sehr bewegt. Seit dem tödlichen Unfall eines Mädchens an dieser Stelle vor jetzt bereits mehr als neun Jahren wurde leider augenscheinlich nichts zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort unternommen beziehungsweise umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und bis wann endlich die fehlende Sicherheit am U-Bahnübergang am Oberen Kalbacher Weg in Bonames deutlich erhöht wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 785 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1125 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5380 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1941 Betreff: Aufstellen einer weiteren Bank am Weg westlich der A661 in den nördlichen Feldern von Oberrad Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7406

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birmininghamstraße/MummvonSchwarzenstein-Straße

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1937 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birmininghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Magistrat wird die Anregung umsetzen. Das Grünflächenamt wird eine Bank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße / Mumm-von-Schwarzenstein-Straße nach Vorgaben des Amtes für Straßenbau und Erschließung als flächenverwaltendes Amt aufstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7284

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1945 Betreff: Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße Der Magistrat hat sich ämterübergreifend zur Anregung abgestimmt. Um eine bessere Zugänglichkeit zu gewährleisten, wird der Schaukasten voraussichtlich im vierten Quartal 2025 versetzt. Gegen die Absicherung durch Poller spricht, dass diese häufig umgefahren werden und hohe Unterhaltungskosten verursachen. Blumenkübel stellen im Straßenraum ein zusätzliches Hindernis für den Fußverkehr dar und werden im Dunkeln ohne entsprechende Schraffen oft erst zu spät erkannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5139

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