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Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING

Vorlagentyp: OF CDU

Inhalt

Antrag vom 18.11.2025, OF 577/4

Betreff: Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING Der Magistrat möge prüfen und berichten: - Ist dem Magistrat die Abschleppraxis der ABG-Holding, die vorwiegend Nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt? - Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis? - Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschleppraxis der ABG-Holding rechtswidrig sein könnte? - Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann? - Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG Holding der Fa. Safar erteilt hat? Begründung: Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Fa. Safar, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. i.H.v. ca. 400,00 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit bzw. Rechtsbeugung.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 43
OBR 4
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7832 2025 Die Vorlage OF 577/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Ökolinx-Arl

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