Sicherheit
Vorlagen
Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1257/2 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen, dass an der Kreuzung Liebigstraße / Friedrichstraße die Straßenmarkierungen überprüft und so angepasst werden, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziel soll sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich - Sicheres und barrierearmes Queren der Straße Begründung: In der Liebigstraße, Ecke Friedrichstraße, wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurchzubewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Friedrich-/ Ecke Liebigstrasse - Fotos der Antragstellerin Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: CDU
Weiter lesenArbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 568/4 Betreff: Arbeitssuchende im Bereich Sonnemannstraße/Howaldtstraße Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Situation für Anwohner wie auch arbeitssuchende Tagelöhner im Bereich Sonnemannstraße/ Howaldtstraße so geregelt werden kann, dass die Interessen beider Gruppen - einerseits das Ruhe- und Hygienebedürfnis der Anwohner, andererseits das Ansinnen der Tagelöhner, ihren Lebensunterhalt zu verdienen - angemessen Berücksichtigung finden. Zudem sollten Maßnahmen überlegt werden, um die Hygiene und Sauberkeit auch kurzfristig zu verbessern. Begründung: Die Ruhestörungen durch die An-und Abfahrten der PKWs der "Arbeitsvermittler" sowie die oft starken Verschmutzungen jeglicher Art beeinträchtigen die Lebensqualität der Anwohner erheblich. Andererseits sind die oft von weit her kommenden Tagelöhner in der Regel darauf angewiesen, zumindest kurzfristig auf diesem Wege ein Einkommen zu erlangen. Es stoßen hier seit vielen Jahren Interessen aufeinander, die alleine mit polizeilichen Mitteln ( z.B. regelmäßige Ausweiskontrollen) nicht zu bewältigen sind, was auch bei einem Gespräch mit dem 5. Polizeirevier zum Ausdruck kam. Eine Kombination von Fortsetzung der dauerhaften polizeilichen Maßnahmen und der nachhaltigen Unterstützung durch Fachleute der Sozialarbeit könnte möglicherweise die Konfliktlage entschärfen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenFragen zu aggressivem und organisiertem Betteln
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: CDU
Weiter lesenMaßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1323/6 Betreff: Schwanheim: Rückbau der Parkbuchten am Schwanheimer Ufer zu Grünfläche - gegen Verunreinigung und Fehlnutzung durch Junkfood- und Drogenkonsum im Auto Am Ende des Schwanheimer Ufers im Übergang zum Höchster Weg werden die vorhandenen Parkbuchten wiederholt und gezielt zu späterer Stunde für den Verzehr von Fast Food im Fahrzeug genutzt. Dabei kommt es zu massiven Verunreinigungen durch unsachgemäß entsorgte Verpackungen der Systemgastronomie, Getränkebehältnisse, Zigarettenreste sowie illegal entsorgte Lachgasflaschen (Drogenutensilien). Die Verschmutzung hat ein Ausmaß erreicht, das eine tägliche Reinigung erfordern würde - was personell und finanziell nicht leistbar ist. Die aktuelle Situation führt zu einer erheblichen Belastung des öffentlichen Raums, einer Beeinträchtigung des Stadtbilds und einer Zunahme von Umweltverschmutzung. Zudem besteht die Gefahr, dass die Parkbuchten durch die beschriebene Fehlnutzung langfristig als Müllabladeplatz wahrgenommen werden, was weitere Verschmutzung begünstigt. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die regelmäßige Fehlnutzung der Parkbuchten zu unterbinden, indem die Flächen rückgebaut und in Grünflächen umgewandelt werden. Dies soll die Attraktivität der Parkbuchten für die beschriebene Nutzung nachhaltig reduzieren und gleichzeitig eine Aufwertung des öffentlichen Raums bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1323/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Rückertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2025, OF 567/4 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rückertstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in der Rückertstraße im nördlichen Bereich vor der Kindertagesstätte temporäre Geschwindigkeitsanzeigen anbringen zu lassen, um die Autofahrer für den Bereich und die Tempo 30-Zone zu sensibilisieren. Eine Aufnahme des Abschnitts in den Überwachungsturnus von Geschwindigkeitsmessungen wäre ebenfalls wünschenswert. Darüber hinaus möge geprüft werden, ob am südlichen Eingang der Rückertstraße (von der Sonnemannstraße kommend) auch auf der westlichen Seite ein Schild mit Hinweis auf die Tempo 30-Zone installiert werden kann. Begründung: Anwohner berichten, dass insbesondere im nördlichen Bereich von der Rückertstraße (zwischen Ostendstraße und Hanauer Landstraße) die Geschwindigkeit häufig spürbar überschritten wird. Insbesondere wegen der Kindertagesstätte sollte das Fahrverhalten genauer beobachtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4
Partei: SPD
Weiter lesenSchutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1768/1 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1294 2025 Die Vorlage OF 1768/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachfrage zu Straßenkünstlern
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 952/3 Betreff: Nachfrage zu Straßenkünstlern Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern an Kreuzungen von verkehrsreichen Ausfallstraßen (z.B. Adickesallee / Eschersheimer Landstr.) in Frankfurt sichergestellt werden kann, auf deren Verkehrsflächen Straßenkünstler ihre Kunststücke vollführen und dann oftmals zwischen den Autos im bereits anfahrenden Verkehr Autofahrer um Geld bitten. Begründung: In der Stadt Frankfurt dürfen Straßenkünstler ihre Darbietungen an Werktagen von 7:00 - 20:00 Uhr, im Sommer von 7:00 - 21:00 Uhr vollführen. Für die Darbietungen wird keine Genehmigung benötigt, solange keine elektrischen Verstärker benutzt werden, die beanspruchte Nutzfläche max. 4 qm. beträgt und der Standort nach einer Stunde gewechselt wird. Eine explizite Nutzung von Straßenkreuzungen für künstlerische Darbietungen ist nicht geregelt. Vorschriften zur Verkehrssicherheit zum Schutz der Vorführenden selbst, aber auch anderer Verkehrsteilnehmer auf der Straßenkreuzung liegen für diese Art der Nutzung nicht vor. Die Vorführenden bewegen sich oftmals im anfahrenden Verkehr zwischen den Autos, wenn sie nach ihrer Darbietung um Geld bitten. Wie wird ein Wechsel des Standortes eines Künstlers nach einer Stunde überprüft? Ist ein Gewerbeschein auch in Frankfurt, wie in anderen Städten nötig, je nachdem, wie regelmäßig und in welchem Umfang Vorführungen stattfinden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 952/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenAntisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7377 entstanden aus Vorlage: OF 1177/2 vom 25.08.2025 Betreff: Antisemitische Hetze und Rechtsverstöße im Rahmen des System Change Camp - Aufklärung und Konsequenzen Der Magistrat wird aufgefordert, - umgehend aufzuarbeiten und zu den antisemitischen Vorfällen im Rahmen des System Change Camps im Grüneburgpark, insbesondere der öffentlichen Verwendung der Parolen "From the river to the sea" sowie "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch", Stellung zu nehmen und darzulegen, welche rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen geprüft oder ergriffen wurden; - zu prüfen, inwieweit die Verwendung dieser und ähnlicher Parolen im öffentlichen Raum - insbesondere im Kontext von Demonstrationen oder Veranstaltungen, die unter städtischer Duldung oder auf öffentlichen Flächen stattfinden - als antisemitische oder demokratiefeindliche Äußerungen einzustufen ist; - darzulegen, wie künftig sichergestellt wird, dass derartige Parolen, die geeignet sind, das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen, die Jüdische Gemeinde herabzuwürdigen oder als Aufruf zur Vernichtung gedeutet werden können, im öffentlichen Raum nicht unwidersprochen bleiben; - mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und insbesondere mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt in einen transparenten Dialog über Konsequenzen und Präventionsmaßnahmen einzutreten; - Maßnahmen zu ergreifen, um antisemitischen Äußerungen im öffentlichen Raum präventiv entgegenzuwirken, etwa durch: - Schulungen für Ordnungsbehörden, - enge Zusammenarbeit mit Polizei und Verfassungsschutz, - klare Kriterien für Versammlungsauflagen und Sondernutzung im öffentlichen Raum; - zu klären, ob die im Rahmen der Ortsbesichtigung beobachtete Vermummung zahlreicher Personen mit dem geltenden Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz vereinbar war und ob dieses Verhalten nicht bereits eine Grundlage für ein ordnungsrechtliches Einschreiten oder einen Abbruch des Camps hätte darstellen können; - darzulegen, warum - trotz klar erkennbarer antisemitischer Parolen, Vermummung und Einschüchterungseffekten - die Polizei erst sehr spät in nennenswerter Stärke präsent war und nicht unmittelbar einschritt; - darzulegen, warum das zuständige Ordnungsamt - obwohl es über die Ortsbesichtigung informiert war - beim Termin nicht vertreten war und weshalb es bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung nicht durchgängig vor Ort war, um die Einhaltung von Auflagen, Sicherheits- und Rechtsvorgaben zu überwachen. Begründung: Es besteht öffentliches Interesse. Im Rahmen des System Change Camp kam es zu mehreren klar antisemitisch motivierten Straftaten, welchen - trotz anwesender Sicherheitsbehörden - nicht nachgegangen wurde. So wurden bspw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Ortstermin des Ortsbeirates 2 am 22. August 2025 nicht nur daran gehindert, ungehindert durch den Park zu laufen, sie waren für ca. 20 Minuten den Gesängen von "From the river to the sea" ausgesetzt. Darüber hinaus sahen sie sich einer Vielzahl vermummter Personen gegenüber. Neben dieser Parole wurde auch der eindeutig antisemitische Ausruf "Zion verpisst euch, keiner vermisst euch" (entspr. Videos liegen einem Ortsbeiratsmitglied vor) lautstark skandiert. Beide Slogans stellen nicht nur eine massive Provokation dar, sondern sind als klare antisemitische Hetze zu werten, die geeignet ist, das Existenzrecht Israels infrage zu stellen, die Jüdische Gemeinde direkt zu beleidigen und einzuschüchtern. Die gezielte Vermummung zahlreicher Anwesender verstärkte diesen Einschüchterungseffekt auf die Mitglieder des Ortsbeirates und die begleitenden Bürgerinnen und Bürger. Besonders schwer wiegt, dass - trotz dieser offen erkennbaren Verstöße - die Polizei nicht einschritt. Die Präsenz von Einsatzkräften erfolgte erst sehr spät, nach vielen Anrufen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in unzureichender Stärke, sodass für eine erhebliche Zeit der Eindruck entstand, dass antisemitische Hetze, Verstöße gegen das Vermummungsverbot und massive Einschüchterungen im öffentlichen Raum faktisch hingenommen werden. Hinzu kommt, dass beim Ortstermin keine Vertreter des zuständigen Ordnungsamtes anwesend waren, obwohl das Ordnungsamt im Vorfeld über den Termin informiert war. Damit fehlte die für Versammlungen und Sondernutzungen verantwortliche städtische Stelle, die die Einhaltung von Auflagen und rechtlichen Bestimmungen hätte überwachen müssen. Auch dies wirft erhebliche Fragen zur Verantwortlichkeit und zum Umgang der Stadt Frankfurt mit Veranstaltungen dieser Art auf. Es verdeutlicht das hohe Gefährdungspotential solcher Zusammenkünfte und wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das in Deutschland geltende Vermummungsverbot im Rahmen von Versammlungen faktisch ausgehebelt wurde und ob hier ein konsequenteres Vorgehen der Stadt - bis hin zu einem Abbruch des Camps - geboten gewesen wäre. In einer Stadt wie Frankfurt mit einer vielfältigen Bevölkerung und einer lebendigen Jüdischen Gemeinde darf antisemitische Rhetorik weder verharmlost noch toleriert werden. Der Magistrat ist aufgefordert, klare Konsequenzen zu ziehen, sich eindeutig zu positionieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der demokratischen Grundwerte zu treffen. Fotos vom Ortstermin am 22.08.25 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift „Wir müssen leider draußen bleiben“ und Schweinekopfdarstellung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7376 entstanden aus Vorlage: OF 1176/2 vom 13.08.2025 Betreff: System Change Camp im Grüneburgpark: Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und Schweinekopfdarstellung Der Magistrat wird aufgefordert, 1. umgehend zum Vorfall während des System Change Camps (23.08.2025) im Grüneburgpark Stellung zu nehmen, bei dem ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben" und einem Schweinekopf öffentlich gezeigt wurde; 2. darzulegen, ob und in welchem Umfang dieser Vorfall durch die Ordnungsbehörden oder Sicherheitsdienste dokumentiert und strafrechtlich verfolgt wurde; 3. öffentlich klarzustellen, dass antisemitische Symbolik und Hetze - insbesondere mit NS-Bezug - in Frankfurt keinen Platz haben und konsequent verfolgt werden; 4. zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen der Magistrat künftig ergreifen wird, um antisemitische Darstellungen in vergleichbaren Kontexten - frühzeitig zu erkennen, - zu unterbinden, - öffentlich sichtbar zu sanktionieren; 5. darzulegen, ob und wie die Jüdische Gemeinde Frankfurt und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen Antisemitismus in die Aufarbeitung und Prävention einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat 2 verurteilt den Vorfall beim System Change Camp im Grüneburgpark aufs Schärfste. Ein Banner mit der Aufschrift "Wir müssen leider draußen bleiben", kombiniert mit einem Schweinekopf, ist eine eindeutig antisemitische, NS-verharmlosende und volksverhetzende Darstellung. Das öffentliche Zeigen solcher Inhalte auf städtischem Boden ist nicht nur unerträglich, sondern stellt mit hoher Wahrscheinlichkeit einen strafbaren Tatbestand dar. Frankfurt steht in besonderer Verantwortung - auch wegen seiner historischen Rolle - jüdisches Leben zu schützen und Antisemitismus entschieden zu bekämpfen. Dass solche Inhalte im öffentlichen Raum gezeigt wurden, ohne unmittelbare Konsequenzen durch die zuständigen Behörden, ist ein ernstzunehmender Vorgang, der vollumfänglich aufgeklärt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7413 entstanden aus Vorlage: OF 1470/5 vom 17.07.2025 Betreff: Maßnahmen zum Schutz gegen eine Verlagerung der Drogenszene nach Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die einer möglichen Verlagerung der offenen Drogenszene, insbesondere von Crackkonsumenten und Dealern aus dem Bahnhofsviertel, nach Sachsenhausen entgegenwirken. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um: - verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes und gezielte Schwerpunktkontrollen auf Spielplätzen, in Grünanlagen und im Umkreis von Schulen; - die Einrichtung einer niedrigschwelligen Kontaktstelle für BürgerInnen, um entsprechende Entwicklungen zu melden und frühzeitig Maßnahmen zur Prävention zu fördern. Begründung: 56,7 Prozent aller Streifenstunden fanden im Jahr 2024 im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt statt, der Hauptteil davon als bürgernahe Fußstreifen. Laut Statistik für 2024 betrug die Anzahl der Streifenstunden für die Innenstadt und das Bahnhofsviertel für das Jahr 2024 42.530 Stunden - für nicht einmal 11.000 Einwohner. Von den insgesamt 74.989 Streifenstunden verblieben lediglich 32.459 Stunden für das restliche Frankfurt mit fast 766.000 Einwohnern. Durch den zunehmenden Kontrolldruck im Bahnhofsviertel weichen immer mehr Süchtige und Dealer in die umliegenden Stadtteile aus. Sachsenhausen, der kinderreichste Stadtteil Frankfurts, liegt direkt gegenüber dem Bahnhofsviertel und ist über die Brücken fußläufig gut erreichbar. Hier wird kaum kontrolliert. Es gibt bereits Beschwerden von Anwohnern und Eltern über Dealer in der Nähe von Schulen und über Suchtkranke, die auf Spielplätzen, neben spielenden Kindern, offen Drogen konsumieren und sich Spritzen setzen. Die Stadt ist gefordert, hier entgegenzusteuern und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe MartinBuberSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7445 entstanden aus Vorlage: OF 1528/5 vom 05.09.2025 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Großer Hasenpfad Höhe Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule zu installieren. Begründung: Im unmittelbaren Bereich des neuen Areals der Martin-Buber-Schule herrscht insbesondere in den Kernzeiten von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Bus und Lieferverkehr. In diesem Zeitraum bewegen sich zahlreiche Kinder und Jugendliche auf den Gehwegen, Querungen und im Umfeld der Schule. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 10 km/h notwendig. Eine derart niedrige Geschwindigkeitsbegrenzung verringert das Unfallrisiko erheblich, verkürzt den Bremsweg und ermöglicht es den Fahrzeugführern, in jeder Situation angemessen und rechtzeitig zu reagieren. Darüber hinaus trägt die Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer beruhigten Verkehrssituation bei, reduziert Lärm- und Abgasbelastung und schafft eine sichere Umgebung für das schulische Leben sowie für die Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7427 entstanden aus Vorlage: OF 1499/5 vom 10.08.2025 Betreff: Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen verkehrsplanerischen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer in die Mainfeldstraße für den stadteinwärts fahrenden Verkehr ermöglicht werden kann. Begründung: Mit der jüngst umgesetzten Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Niederräder Ufer auf 50 km/h wurden wichtige verkehrssicherheitsrelevante Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr vorgenommen. Diese Maßnahme schafft zugleich neue Spielräume für die sichere Anordnung bisher unterbundenen Abbiegens. Insbesondere das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer aus Richtung Westen in die Mainfeldstraße war bislang untersagt. Dies führte zu unpraktischen und sehr langen Umwegen. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung ist die Sichtbeziehung verbessert und die Zahl der Konflikte hat sich verringert. Die Situation vor Ort sollte nun mit dem Ziel neu bewertet werden, die Netzfunktionalität für den lokalen Kfz-Verkehr behutsam zu stärken, ohne den Fortschritt für die Verkehrssicherheit zu gefährden. Daher sollte das Linksabbiegen an dieser Stelle geprüft und ggf. durch bauliche oder signaltechnische Maßnahmen ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Das Thema „Häusliche Gewalt“ auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7343 entstanden aus Vorlage: OF 1091/9 vom 16.08.2025 Betreff: Das Thema "Häusliche Gewalt" auch im Ortsbezirk 9 sichtbar machen: orange Bänke aufstellen Vorgang: OM 6932/25 OBR 1 Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Dennoch handelt es sich bisher weitgehend um ein gesellschaftliches Tabuthema. In der letzten Sitzung des Präventionsrats in Ginnheim berichtete die Polizei über ihre Aktivitäten zu diesem Thema. Auch wenn die Vorfälle im Ortsbezirk nicht höher als im Durschnitt sind, sollte dennoch für das Thema sensibilisiert werden und gleichzeitig Kontaktdaten zu zentralen Hilfestellen unkompliziert verbreitet werden. In Nordrhein-Westfalen wurde die Idee, orange Bänke mit der bundesweit einheitlichen Hilfenummer und passenden Aussagen zu versehen, entwickelt. Auch in Wiesbaden stehen bereits orange Bänke. Der Ortsbeirat 1 hat im April selbige beantragt (OM 6932). Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, auch im Ortsbezirk 9 zehn orange Bänke an zentralen Plätzen aufzustellen. Denkbar wäre zum Beispiel am Spazierweg Höhenblick, am Weißen Stein, an der Bertramswiese, am Ginnheimer Kirchplatz, am Wasserturm, in der Hans-Burggraf-Anlage (Dichterviertel) oder auch in der Nähe der S-Bahnhöfe "Ginnheim" und "Eschersheim". Weitere Informationen zum Thema "orange Bänke" finden sich unter diesen Links: https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/orange-baenke-al s-zeichen-gegen-gewalt/ https://www.wiesbaden.de/pressemitteilungen/presserefe rat/2025/maerz/141010100000480124 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6932
Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am KarlPerottPlatz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7455 entstanden aus Vorlage: OF 606/8 vom 20.08.2025 Betreff: Kontrollen im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße, am Karl-Perott-Platz und am Spielplatz hinter den Häusern Heddernheimer Landstraße 99 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Landstraße/Hessestraße und am Spielplatz hinter den Häusern der Heddernheimer Landstraße 99 (Zugang über die Cohausenstraße) gegen lautstarke Störungen in den Abend- und Nachtstunden durch mutmaßlich alkoholisierte und teils aggressive Personen vorzugehen, die sich vermutlich in dem Ladengeschäft in der Heddernheimer Landstraße 65 mit Alkohol und Helium-/Lachgas-Sprays eindecken. Es wird gebeten, - durch Kontrollen und ggf. Platzverweise die Ordnung wiederherzustellen; - die Zulässigkeit und zeitliche Begrenzung des Alkoholverkaufs in dem Ladengeschäft zu überprüfen; - den Verkauf von Helium-/Lachgasprodukten in dem Ladengeschäft im Hinblick auf Minderjährige zu überprüfen; - bei Verstößen gegen Recht und Gesetz ggf. ordnungs- und gewerberechtliche Schritte einzuleiten; - ein allgemeines Lachgaskonsumverbot für den Kreuzungsbereich und den benachbarten Karl-Perott-Platz zu verfügen. Begründung: Anwohnende des Kreuzungsbereichs beklagen neuerdings erhebliche Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden ("Trinkgelage"), anscheinend ausgelöst durch Verkaufsangebote in dem Ladengeschäft Heddernheimer Landstraße 65. Hinzu kommen beobachteter Lachgaskonsum sowie aggressive Auseinandersetzungen zwischen oder innerhalb von Personengruppen. Auch am Karl-Perott-Platz werden immer wieder Lachgaskartuschen gefunden und es ist eine gewisse Verwahrlosung des Umfelds an dem Platz vor dem Supermarkt Hessestraße 1 bis 3, der gerade durch städtische und Eigentümermaßnahmen aufgewertet werden soll (Beete, E-Ladesäulen, Radbügel), festzustellen. Durch Kontrollen der Stadt- und der Landespolizei und durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung sollte diese Entwicklung gestoppt werden. Bei dem Kreuzungs- und Platzbereich handelt es sich, wie bei einer Fußgängerzone, um einen öffentlichen Ort, der vielfach und bevorzugt von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden als Treffpunkt und Ort sozialer Interaktion während der Freizeit und auch Schulzeit genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Einladung Nachtrat in den Ortsbeirat
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 913/3 Betreff: Einladung Nachtrat in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten den Nachtrat der Stadt Frankfurt in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 18 Der Nachtrat wird sich in der Sitzung des Ortsbeirates 3 am 04.12.2025 vorstellen. Beschluss: Die Vorlage OF 913/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInformationen zu Anwohnerbeschwerden beim Sicherheitstelefon und der Gewerbeinfo
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2025, OF 915/3 Betreff: Informationen zu Anwohnerbeschwerden beim Sicherheitstelefon und der Gewerbeinfo Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden über Lärmbelästigung in diesem Jahr bereits bei der Task Force/dem Sicherheitstelefon des Ordnungsamtes und der Abteilung Gaststätten/Gewerbeordnung zu Gewerbeeinheiten, wie Gastronomie- und Kioskbetrieben im Nordend eingegangen sind. Möglichst nach Straßen/Plätzen sortiert. Falls die Zahl des Sicherheitstelefons nicht vorliegt, bittet der Ortsbeirat die Zahlen für die Zukunft abrufbar zu gestalten. Begründung: Für den Ortsbeirat wäre es wichtig zu erfahren, wie umfangreich die Beschwerdelage ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 915/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBeordnung der Tagelöhnermeile im Ostend
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2025, OF 538/4 Betreff: Beordnung der Tagelöhnermeile im Ostend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge berichten, wie er Sicherheit und Ordnung für die Anwohner an der Sonnemannstrasse / Howaldtstrasse gewährleisten will, die unter den täglichen Auswirkungen der von Tagelöhnern hervorgerufenen Misständen leiden. Begründung: Im Bereich der Sonnemannstrasse / Howaldtsrasse halten sich täglich Tagelöhner und deren Auftraggeber auf und gehen dort ihren "Geschäften" nach. Die Auswirkungen dessen schränken die Lebensqualität der dort wohnenden Menschen unangemessen ein. Es kommt frühmorgendlich, teilweise ab 6:00h, zu Ruhestörungen, An- und Abfahrten von PKW`s, Verschmutzungen jeglicher Art, Verunreinigungen mit Fäkalien. Bei Beschwerden der Anwohner werden diese wüst beschimpft und mit Androhungen von Gewalt überzogen. Dies ist den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 538/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWarum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenMassive Fehleinschätzung der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1180/2 Betreff: Massive Fehleinschätzung der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie es zu den massiven Fehleinschätzungen der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp im Grüneburgweg kam. Folgende Fragen: - Gewerbetreibende auf dem Grüneburgweg hatten die zuständige Dezernentin Rinn sofort nach Bekanntwerden des Camps um Information und Schutz für ihre Geschäfte auf dem Grüneburgweg gebeten. Wieso wurden angesichts der Teilnehmerstruktur des Camps KEINE Sicherheitsmassnahmen ergriffen? - Warum wurde nach Meldung der politischen Graffiti-Schmierereien am 20.08.2025 der Schutz der Nachbarschaft nicht erhöht - vor allem in der Nacht, wo die Graffitis angebracht wurden? - Spätestens nach den Übergriffen auf jüdische Mitbürger am Freitag, den 22.08.2025 und entsprechender Plakatierungen am Schutzzaun zum südlichen Spielplatz und der vielen Vermummten im Parkgebiet, war klar, dass das System Change Camp keinesfalls nur dem friedlichen Austausch dient und dass teilweise Gruppen vorsätzlich bereit zu Sachbeschädigungen sind. Warum wurde am Wochenende vom 22.08. bis 25.08. nachts die Polizeipräsenz nicht erhöht, so dass in der Nacht vom 23.08. auf den 24.08. weitere Sachbeschädigungen auf der Siesmayerstrasse erfolgen konnten? - Wurde überhaupt im Vorfeld genau geprüft, ob es sich bei dem vom 14.-26. August stattfindenden Camp überhaupt um eine "Versammlung" handelte? Natürlich wurde das Protestcamp als Versammlung angemeldet, weil die Organisatoren wussten, dass es dann keiner Genehmigungen bedarf. Allerdings erwarten die geschädigten Bürger und Bürgerinnen eine genaue schriftliche Darstellung des Prozesses inklusive der sicher vorhandenen Gesprächsprotokolle und der genauen Zeitschiene der Vorgänge. - Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Schäden? Begründung: Im Zuge des vom den Organisatoren als "Ort des Austausches und der Begegnung" titulierten Camps kam es zu Sachbeschädigungen und extremistischen Symbol-Graffitis in der Nachbarschaft (Grüneburgweg und Siesmayerstrasse), obwohl schon vorher besorgte Anfragen der Anwohner eingegangen waren. Laut der Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sei "eine Ausweitung des Protestcamps auf dem Grüneburgweg weder angemeldet, noch zu erwarten"... "aufgrund der aktuellen Gefahrenprognose sähen sie keine Notwendigkeit für besondere präventive Massnahmen"... Es scheint, dass die Stadt den Schutz der eigenen Bürger als nachrangig bezeichnet. Nachfolgend einige Beispiele aus der Siesmayerstrasse (Fotos Antragstellerin), die Bilder der Schmierereien im Grüneburg liegen der Dezernentin vor: Graffiti an einer Hauswand bei Physiotherapie-Praxis Schöffner, aufgebracht in der Nacht vom 23.08.25 auf den 24.08.25 Beschmierter Stromkasten Siesmayerstrasse mit 161-Code der Antifa, aufgebracht in der Nacht vom 23.08.25 auf den 24.08.25 Rest eines sich im Privateigentum befindlichen, seit 1,5 Jahren am Zaun der Friedrichstrasse 63 angebrachten Plakates, das ebenfalls in der Nacht vom 23.08. auf den 24.08.25 gestohlen wurde. In den Monaten vor dem Camp wurden immer wieder unterschiedliche Meinungsäusserungen auf dem Plakat aufgebracht, es diente gleichsam als friedliche Projektionsfläche unterschiedlicher Auffassungen. Bei dem Diebstahl handelt sich klar um eine politisch motivierte Straftat und Strafanzeige wurde erstattet. Plakat vor dem Diebstahl. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 1180/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 1180/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Punkt 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Punkte 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenEinschränkung des Alkoholverkaufs im REWEMarkt in der Textorstraße/Bruchstraße 31
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2025, OF 1487/5 Betreff: Einschränkung des Alkoholverkaufs im REWE-Markt in der Textorstraße/Bruchstraße 31 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Supermarktbetreiber für das Gebäude Bruchstraße 31 die Verkaufszeiten für Alkohol einzuschränken auf den Zeitraum 9:00 bis 21:00. Damit soll einem Abgleiten gefährdeter Alkoholkonsumenten in die Sucht vorgebeugt werden. Zudem sollen alkoholbedingte Störungen und Gewalttaten eingedämmt und der soziale Friede in der Nachbarschaft geschützt werden. Eine soziale Stabilität des Viertels ist auch im Interesse der städtischen Vermietungsgesellschaft, die hier zahlreiche Immobilien hält und eine ausgewogene Bewohnerstruktur sucht. Begründung: Nachbarn des Martha-Wertheimer-Platzes berichten von alkoholbedingten Belästigungen und Gewalttaten auf dem Platz. Kinder und ältere Menschen vermeiden den Platz und gehen lieber einen Umweg. Die Nachbarschaft nutzt den Platz kaum noch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1487/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenObdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7144 entstanden aus Vorlage: OF 1160/2 vom 29.05.2025 Betreff: Obdachlosigkeit an der Bockenheimer Warte - Nachfragen zur Stellungnahme ST 2196 Vorgang: V 979/24 OBR 2; ST 2196/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. wie und ob sich die Situation an der Station "Bockenheimer Warte" nach Ansicht/Eindruck der VGF verbessert hat; 2. welche Maßnahmen an der Universitätsbibliothek (Freimannplatz) bis hin zum Bockenheimer Depot bzw. Richtung Dondorf-Druckerei ergriffen wurden, um Matratzenlagern und Vermüllung vorzubeugen und dafür Sorge zu tragen, dass Toiletten auch genutzt werden bzw. die Freiflächen, etwa hinter den Litfaßsäulen an der Zeppelinallee/Gebüsch ebendort nicht dazu zweckentfremdet werden. Der Ortsbeirat bittet aufgrund der zunehmend prekären Lage rund um den Freimannplatz und auch rund um den alten Campus Bockenheim, die Menschen gezielt anzusprechen und dazu zu bewegen die nach der Stellungnahme ST 2196 noch nicht vollends ausgelasteten Schlafplätze zu nutzen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flächen nicht aufgrund von Vermüllung zunehmend auch ein Rattenproblem bekommen. Ratten wurden schon mehrfach am Freimannplatz gesichtet. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Anliegen unabhängig der Diskussion um den erforderlichen Wohnraum zu verstehen ist, dies wurde in der Stellungnahme ST 2196 vorgetragen. Zunächst geht es hier um die kurzfristig zu leistende Hilfe für Bedürftige und um das Sicherheitsgefühl der Anlieger. Der Ortsbeirat steht gerne zum Dialog bereit. Begründung: Leider besteht weiterhin der Eindruck, dass rund um die Bockenheimer Warte Handlungsbedarf besteht. Es werden Menschen beobachtet, die ihre Notdurft am Straßenrand verrichten, die in der U-Bahn-Station nächtigen und Müll/Matratzenlager etc. hinterlassen. Auch wird wild campiert. Schließlich wurden Ratten beobachtet und Anlieger berichten immer wieder von einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit. Dies ist kein zu akzeptierender Dauerzustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.07.2024, V 979 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2196 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1719
Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.06.2025, OA 563 entstanden aus Vorlage: OF 748/11 vom 25.05.2025 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: B 339/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen mobilen Lärmblitzer anzuschaffen, um die immer höher werdende Anzahl an Kraftfahrzeugen, die unzulässige Lärmbelästigungen verursachen, zu sanktionieren. Sollte der Nutzungsbereich eines Lärmblitzers nicht ausreichen, weil die Einsätze der Kontrolleinheit Autoposer-Raser-Tuner (KART) dieses Jahr intensiviert werden, soll die Stadtpolizei trotzdem die Anschaffung eines solchen Gerätes von sich aus bei der Landespolizei anregen. Begründung: Inzwischen gibt es in Deutschland zugelassene Geräte von deutschen Herstellern für Lärmblitzer. Besonders in der wärmeren Zeit und ganz besonders in der Nacht hört man durch die östlichen Frankfurter Stadtteile über Kilometer regelmäßig das Dröhnen der Fahrzeuge mit Abgasanlagen, die mit Sicherheit keine Zulassung haben können. Besonders gerne wird die A 66 von der Borsigallee in Bergen-Enkheim bis nach Maintal genutzt. Dieser Bereich ist inzwischen eine Test- und Rennstrecke für Autoposer geworden. Tagsüber finden auf dem Abschnitt Testfahrten der dort ansässigen Autohäuser McLaren, Lamborghini und Bugatti oder den Rennmotorrädern eines ebenfalls dort ansässigen Motorradbetriebs statt. Auf der Wächtersbacher Straße werden von Kunden hemmungslos Motorräder vorgeführt, insbesondere in der Nähe des Kaufland- bzw. Harley-Davidson-Geländes. Auf der Hanauer Landstraße finden nachts vom Ratsweg-Kreisel bis hin zur An der Mainkur lautstarke Rennen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 563 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6463, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025
Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7067 entstanden aus Vorlage: OF 1621/1 vom 06.05.2025 Betreff: Partys in Parkhäusern unterbinden - Sicherheit und Nachtruhe schützen Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit den Betreibergesellschaften von innerstädtischen Parkhäusern aufzunehmen, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die nächtlichen Partys und vergleichbare Fehlnutzungen der Parkdecks außerhalb ihrer Bestimmung unterbinden. Begründung: Immer wieder kommt es in Frankfurter Parkhäusern - insbesondere auf den oberen Decks - zu nächtlichen Partys. Diese führen zu vermeidbarer Lärmbelästigung für Anwohnende und bergen erhebliche Sicherheitsrisiken für alle Beteiligten. Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen mindert die Fahrtüchtigkeit, dennoch sind quietschende Reifen und aufheulende Motoren zu hören. Hinzu kommt, dass beim Feiern Gegenstände über die Mauern geworfen werden - eine potenzielle Gefahr für zufällig darunter vorbeikommende Fußgängerinnen und Fußgänger. Derartige Zustände dürfen nicht weiter geduldet werden. Die Betreibenden der Parkhäuser stehen hier in der Verantwortung, gemeinsam mit der Stadt für Abhilfe zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1496
Feuerwache Berkersheim modernisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6957 entstanden aus Vorlage: OF 1049/10 vom 05.05.2025 Betreff: Feuerwache Berkersheim modernisieren Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwache Berkersheim zeitnah zu modernisieren beziehungsweise zu erweitern und so an die heutigen Standards anzupassen. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen von Belang: 1. Trennung der Arbeitskleidung "schwarz" - "weiß": Es soll sichergestellt werden, dass dreckige Einsatzkleidung räumlich nicht in Kontakt mit sauberer Kleidung gerät. Statt eines Schleusensystems mit mehreren Räumen verfügt die Wache lediglich über einen einzigen Spindraum. Dieser dient wegen des mangelnden Platzes zudem als Aufbewahrungsraum. 2. Ermöglichung der Geschlechtertrennung durch zwei Räume; 3. Schaffung von Stauraum für die Uniformen der Jugendfeuerwehr. Diese müssen die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aufgrund von Platzmangel zurzeit mit nach Hause nehmen; 4. Schaffung eines separat verschließbaren Büros für Verwaltungsarbeit; 5. Schaffung von Parkplätzen für die Einsatzabteilungsmitglieder, vor allem im Alarmfall; 6. Erarbeitung und Bekanntgabe eines Zeitplans zur Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Die genannten Aspekte werden im Rahmen der Überprüfung der über 40 Jahre alten Feuerwache seit Längerem seitens des technischen Prüfdienstes der Unfallkasse Hessen bemängelt. Sie sind seit Längerem auch in einer Prioritätenliste der Branddirektion gelistet. Der Ortsbeirat 10 unterstützt die Bemühungen der Berkersheimer Feuerwehr und ihres Fördervereins um eine zeitgemäße Infrastruktur und bittet daher um zeitnahe Veranlassung der im Tenor genannten Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1117
Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, OF 1615/1 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main II Der Magistrat wird hinsichtlich seines Vortrags M 62 vom 28. März 2025 um Erläuterung gebeten, 1. warum eine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, nicht stattfinden soll; 2. was der Magistrat unter diesen Themen, die ausschließlich die öffentliche Sicherheit betreffen, versteht; und 3. wie genau die Auslosung der Losbürger durchgeführt werden soll und welche Kriterien (z.B. Lebensalter, räumliche Verteilung, u.a.) insoweit Anwendung finden sollen. Begründung: Es erscheint zudem nicht unmittelbar einsichtig, warum Fragen der öffentlichen Sicherheit von der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgenommen sein sollen, da auch diese die Öffentlichkeit betreffen. Zuletzt besteht Bedarf an einer eingehenderen Erläuterung des Ablaufs des Losverfahrens. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 12 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag sich mit den Vorlagen M 62, OF 1611/1, OF 1614/1 und OF 1615/1 nicht zu befassen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordungsantrag, sich mit der Vorlage M 62 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage OF 1611/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1614/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 4. Dem Antrag, sich mit der Vorlage OF 1615/1 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 3. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 4. 5 GRÜNE, SPD und 1 Linke gegen CDU, FDP, 1 Linke, BFF und Die Partei (= Befassung mit der Vorlage); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenSicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6801 entstanden aus Vorlage: OF 496/4 vom 08.04.2025 Betreff: Sicherheit für den Bernemer Mittwoch 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, die Bernemer Kerwegesellschaft bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "Bernemer Mittwoch" am 13. August 2025 auf der oberen Berger Straße im Rahmen der Bernemer Kerb zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von der Kerwegesellschaft geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an die Bernemer Kerwegesellschaft auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für den Bernemer Mittwoch angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es der Kerwegesellschaft bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des Bernemer Mittwochs 2025 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1233
Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6807 entstanden aus Vorlage: OF 1169/6 vom 26.02.2025 Betreff: Sicherheitskonzept für Höchst dringend modifizieren Vorgang: OM 1325/22 OBR 6; ST 913/22 In der Pressekonferenz am 19. Dezember 2024 hat Oberbürgermeister Mike Josef gemeinsam mit Stadträtin Annette Rinn (Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz) das neue Sicherheitskonzept für Frankfurt-Höchst vorgestellt. Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat für die Steigerung des Sicherheitsempfindens im Stadtteil Höchst ein. Insbesondere die Gebiete rund um den Höchster Bahnhof sowie im Bereich der Leverkuser Straße und Bolongarostraße sorgen seit Jahren für Beeinträchtigungen der Anwohner. Beschwerden im Hinblick auf die Müllsituation, Ruhestörungen und das generelle Sicherheitsempfinden sind bereits in einer Anregungsserie in den Jahren 2021 und 2022 Thema im Ortsbeirat 6 gewesen. Damals wurde um Kontrollen im Bereich der Leverkuser Straße gebeten, die dann auch auf den gesamten Bereich der Bolongarostraße ausgeweitet wurden. Aus den Kontrollen resultierten Einleitungen von Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gänzliche Sicherstellung von zwei Betrieben (Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913). Darüber hinaus teilte der Magistrat in selbiger Stellungnahme mit, dass vereinzelt die Bildung von Brennpunkten auf den beiden genannten Straßen zu beobachten sei. Der Ortsbeirat begrüßt nach mehreren Jahren der behördlichen Sensibilisierung, dass der Magistrat nun endlich die Notwendigkeit von Sicherheitsmaßnahmen im Bahnhofsbereich erkannt hat und erste nachhaltige Maßnahmen verfügt hat. Die Situation vor Ort hat sich nach Zuschriften zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in den letzten Monaten derart verschärft, dass dringend über eine Erweiterung des Sicherheitskonzeptes seitens des Magistrats nachgedacht werden sollte. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - das am 19. Dezember 2024 vorgestellte Sicherheitskonzept auch auf die Gebiete der Bolongarostraße sowie der Leverkuser Straße auszuweiten; - in die Modifizierung des Konzepts die Erfahrungswerte bereits stattgefundener Kontrollmaßnahmen (die damals Wirkung entfalteten), z. B. aus der Stellungnahme vom 19. April 2022, ST 913, einzubetten, um die sicherheitspolitische Lage im gesamten Stadtteil (u. a. auch an den Brennpunkten) nachhaltig zu verbessern; - die Einsatzzeiten entsprechend anzupassen, sodass insbesondere die Beschwerdezeiträume nach 19:00 Uhr (gerade in den Sommermonaten) mit abgedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1325 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1258
Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6806 entstanden aus Vorlage: OF 505/4 vom 17.04.2025 Betreff: Sicherheit für das 20. Bernemer Weinfest 2025 sicherstellen Vorgang: E 217/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gebeten, das 20. Bernemer Weinfest vom Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei der Finanzierung des Zufahrtsschutzes für das diesjährige Straßenfest "20. Bernemer Weinfest" auf der Berger Straße im Rahmen des 20. Bernemer Weinfest zu unterstützen. Die Maßnahme soll umgehend durch die Stabsstelle Stadtmarketing im Dezernat IV aus dem Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" finanziert werden. Die Kosten für den erforderlichen Zufahrtsschutz belaufen sich derzeit auf von dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. geschätzte 85.000 Euro. Das Geld ist schnellstmöglich an den Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. auszuzahlen. Begründung: Aufgrund der aktuellen Geschehnislage in Deutschland ist in diesem Jahr erstmalig ein sogenannter Zufahrtsschutz seitens der hessischen Landesregierung für das 20. Bernemer Weinfest angeordnet worden. Die Kosten für eine solche Maßnahme sind extrem und zu hoch, um von einem ehrenamtlichen Verein getragen werden zu können. Auch ist es dem Gewerbeverein Bornheim Mitte e. V. bei einer solchen Summe nicht möglich, in Vorlage zu treten. Da die Stadt Frankfurt für solche Fälle bereits durch den Sondertopf "Unterstützung großer Frankfurter Feste" vorgesorgt hat, damit auch in Bornheim weiterhin sicher Feste gefeiert werden können, sieht der Ortsbeirat darin die effektivste Lösung, um eine Absage des 20. Bernemer Weinfestes 2025 zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 217 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1394
Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.04.2025, OA 544 entstanden aus Vorlage: OF 1188/6 vom 18.02.2025 Betreff: Kinderfastnachtsumzüge in den Stadtteilen - Absage wegen sehr hoher Sicherheitsauflagen in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit dem Veranstalter des seit Jahren stattfindenden traditionellen Kinderfastnachtsumzugs in Griesheim durch die Straßen des Stadtteils (Griesheim-Süd) die Möglichkeit zu geben, den Auftrag und damit die anfallenden Kosten für die vorzunehmenden Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen, direkt auf dem Weg der Kostenübernahmeerklärung an die Stadt weiterzugeben; 2. die erforderlichen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2026 durch die geänderten außerordentlichen Sicherheitskosten für die Brauchtumspflege anzupassen; 3. das Land Hessen zu bitten, sich beim Bund für eine dauerhafte Übernahme der Kosten allgemeiner Sicherheitsmaßnahmen einzusetzen, die über die direkte Gefahrenabwehr hinausgehen. Gleichzeitig soll das Land weiterhin zur Sicherung des Brauchtums beitragen. Begründung: Alljährlich führten die Griesheimer Kinder- und Jugendeinrichtungen am Rosenmontag ihren Kinderfastnachtsumzug durch die Straßen von Alt-Griesheim bis zum Bürgerhaus durch. Bürger und Geschäftsleute verteilten - im Gegensatz zu den großen Umzügen - die Kamellen von außen an die Kinder im Zug. Begleitet wurden sie von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten sowie Betreuern aus den Einrichtungen oder Eltern. Dieser Umzug ermöglichte allen Kindern Griesheims, am Zug teilzunehmen, vor allem auch den Kindern, die sonst nicht in den Genuss kommen, da ihre Eltern nicht zu den großen Umzügen fahren wollen oder können. Es war eine schöne, kurze, kunterbunte Veranstaltung der Griesheimer Kinder mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Geschäftsleuten in den Griesheimer Straßen, die sonst nicht dabei gewesen wären. Das Ganze fand statt, bevor in das Bürgerhaus in Griesheim zur Kinderfastnacht eingezogen wurde. Der Umzug verursachte kein Verkehrschaos und alle waren zufrieden. Jetzt wird im Genehmigungsverfahren zur Durchführung der Veranstaltung vom Veranstalter (IB-Jugendclub Griesheim) ein Sicherheitskonzept eingefordert, das eine vollständige seitliche Absicherung des Zuges durch mobile Fahrzeugsperren gewährleistet (Hintergrund: Magdeburg, Volkmarsen und nun - ganz aktuell - auch München). Ein solches Sicherheitskonzept ist vom Veranstalter - und letztendlich nicht nur von diesem Veranstalter in Griesheim, sondern stadtweit - unmöglich zu erbringen. Dabei handelt es sich um schweres Gerät, dessen Ausleihe nicht nur mit sehr hohen Kosten verbunden wäre, sondern darüber hinaus im Stadtteil Alt-Griesheim über Stunden ein zusätzliches Verkehrschaos verursachen würde. Dies alles wegen eines Umzuges, dessen Durchzugszeit selbst gerade einmal fünf Minuten betrüge. Ein alternativer Umzug, der ausschließlich auf Fußwege (z. B. dem Mainufer) ausweicht, wird von den beteiligten Vertreter*innen der Kindereinrichtungen sowie vom Veranstalter abgelehnt, da dies den Kinderfastnachtsumzug seines Wesenscharakters, wie zuvor aufgeführt, berauben würde. Außerdem wäre es auch dort, wenn man die Sicherheitsvorkehrungen so hoch ansiedeln möchte, nicht sicher, da auch dort Anschläge auf die Gruppe verübt werden könnten und auch dort hohe Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden müssten, um sicherzustellen, dass kein Kind in den Main fällt. Es ist nachvollziehbar, dass Sicherheit höchste Priorität hat. Wie die Veranstalter richtig darlegen, darf es andererseits aber nicht so sein, dass in der Konsequenz dieser Sicherheitslogik unsere Gesellschaft in Zukunft sich selbst einer Vielzahl von Veranstaltungen beraubt. Stadtteilfeste, Kulturfeste, Kinderfeste oder Umzüge bereichern unsere freiheitliche Gesellschaft und werden nur allzu oft von Vereinen, sozialen Trägern oder privaten Ehrenamtlichen organisiert, die niemals in der Lage sein werden, solch hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Es kann dann - wenn überhaupt - nur noch kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen, insbesondere auch im öffentlichen Raum, geben, die vielen Menschen in Frankfurt nicht mehr zugänglich wären, und das kann nicht das Interesse der Stadt Frankfurt sein. Wie die Veranstalter in ihrem offenen Brief weiter richtig ausführen, bedeuten diese hohen Auflagen das Ende für den Griesheimer Kinderfastnachtsumzug mit einer mittlerweile 23-jährigen Tradition. Den Kindern, die zukünftig diese Umzüge nicht mehr erleben, wird eine weitere schöne Erinnerung aus ihrer Kindheit genommen. Es wäre ein Armutszeugnis unserer freiheitlichen Gesellschaft, wenn die Absage solcher Feste und Umzüge die gezogene Konsequenz aus den Amokfahrten und Anschlägen von Magdeburg bzw. München wäre. Die Leidtragenden sind dann nicht nur die Kinder, sondern auch das bunte kulturelle Zusammenleben, die Freiheit und nicht zuletzt auch die Demokratie. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 325 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 544 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6197, 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.06.2025
Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 1600/1 Betreff: Was überwachen die Kameras in der Wallauer Straße und der Mammolshainer Straße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Vonovia Auskunft einzuholen, zu welchem Zweck an den Häusern der Neubaublocks in der Wallauer- bzw. Mammolshainerstraße jetzt nachträglich Überwachungskameras angebracht wurden. Des Weiteren klären zu lassen, inwieweit von diesen Kameras nicht nur die privaten Grundstücksflächen, sondern auch öffentlicher Raum aufgenommen wird. Begründung: Diese Kameras sind so an den Häusern angebracht, dass man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass ausschließlich private Flachen im Fokus dieser Kameras liegen. Aufnahmen im öffentlichen Raum sind aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der gefilmten Passanten nicht zulässig und müsste unterbunden werden. Deshalb muss rechtliche Klarheit geschaffen werden. Foto: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Beratung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1600/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenSicherheitsmaßnahme am Geldautomaten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 360/15 Betreff: Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten Erneut wurde ein Geldautomat in Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) gesprengt. Im Gegensatz zu der Sprengung des Automaten der Frankfurter Sparkasse in 2023 war diese diesmal nicht erfolgreich. Das Geld wurde durch die dort eingebaute Sicherheitsmaßnahme mit Farbe markiert und damit unbrauchbar. Nach der Sprengung in 2023 einigten sich die Frankfurter Sparkasse und die Frankfurter Volksbank auf den Betrieb eines gemeinsamen Geldautomaten in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Gibt es bei dem gemeinsamen Geldautomaten der Frankfurter Sparkasse und der Frankfurter Volksbank in Nieder-Eschbach mittlerweile ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen wie z-B. das Einfärben von Geldscheinen oder das Vernebeln des Automatenraums? Gibt es Schutzmaßnahmen für Passanten und Anwohner? Werden die eingefärbten (oder anderweitig zerstörten) Banknoten mittlerweile, wie in den Niederlanden und Frankreich üblich, durch die Bundesbank ersetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 360/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherung des Oppenheimer Platzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025
Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6750 entstanden aus Vorlage: OF 539/8 vom 03.03.2025 Betreff: Alle Stadtteilfeste im Ortsbezirk 8 sichern und Sicherheitskosten tragen Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für gestiegene Sicherheitsmaßnahmen auch bei den Stadtteilfesten im Ortsbezirk 8 (Flohmarkt Heddernheim 01.05.2025, Straßenfest Heddernheim 14.06.2025, Niederurseler Kerb 29.08.-31.08.2025, Weihnachtsmarkt 14.12.2025) zu tragen und auf die Veranstalter bereits jetzt proaktiv zuzugehen. Es soll eine enge Abstimmung über die Anforderungen erfolgen, die eine zügige Erstattung der Beträge, die von den ehrenamtlichen Veranstaltern ggf. vorgelegt werden müssen, ermöglicht. Eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Staat bei geforderten Terrorabwehrmaßnahmen sollte vom Magistrat beim Bund und dem Land Hessen angeregt werden. Begründung: Die schrecklichen Gewalttaten in verschiedenen deutschen Städten haben neue Sicherheitskonzepte ausgelöst, deren Kosten den Veranstaltern aufgebürdet werden. Sie können zwar aus dem städtischen Budget mit einer Erstattung rechnen, die Auszahlung dauert aber regelhaft zu lange. Die Vereine können aber nicht mehrere Tausend Euro vorlegen und bis zu einem halben Jahr auf Erstattung warten; das ruiniert die Vereinsfinanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6671 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 25.02.2025 Betreff: Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen Vorgang: OM 5213/24 OBR 1; ST 1252/24 In Bezug auf die Erfahrungen aus der Silvesternacht 2024/2025 wird der Magistrat gebeten, nunmehr endlich das Ergebnis der Prüfung einer einheitlichen Feuerwerksverbotszone im Ortsbezirk 1 in Innenstadt und Altstadt gemäß der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1252, dem Ortsbeirat 1 vorzustellen. Begründung: Umfragen in der Bevölkerung zeigen, dass die Mehrheit in Deutschland die "Nutzung von Sprengstoff für Silvesterspaß" und die daraus entstehenden Folgen ablehnt: - Ca. 500 Einsätze allein durch die Feuerwehr in Frankfurt. - Erhebliche Bindung von Ressourcen bei Polizei und Rettungskräften. - Deutschlandweit fünf Tote, tausende Verletzte und Hunderte Festnahmen. - Erhebliche Gefährdung der Rettungskräfte im Einsatz. - Erhebliche Vermüllung und Feinstaub auf Kosten der Allgemeinheit. - Erhebliches Leid und Stress für ruhebedürftige Menschen und Tiere. Die Petition der Gewerkschaft der Polizei hat mittlerweile mehr als 2.000.000 Unterzeichnende und drängt auf ein deutschlandweites Böllerverbot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5213 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1252 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1059 Aktenzeichen: 32-0
Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0
Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6637 entstanden aus Vorlage: OF 1016/10 vom 04.03.2025 Betreff: Den § 23 des Sprengstoffgesetzes konsequent in den betroffenen Bereichen im Ortsbezirk 10 umsetzen Der Magistrat wird gebeten, den Gebrauch von Feuerwerkskörpern nach dem bestehenden § 23 des Sprengstoffgesetzes für den Ortsbereich 10 konsequent umzusetzen. Hier gilt es, besonders die Flächen bzw. Plätze, wie beispielsweise vor Kitas und Altenheimen, an denen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern untersagt ist, zu schützen. Begründung: In § 23 Sprengstoffgesetz wird der Gebrauch von Feuerwerkskörpern klar geregelt und unter anderem unmissverständlich darauf hingewiesen, wo diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Darin sind auch die Zeiten festgelegt, an denen diese Aktionen nicht stattfinden dürfen. Die Verordnung ist in Zukunft konsequent umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 861 Aktenzeichen: 32-0
Prüfung einer Sperrstunde für AltSachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6594 entstanden aus Vorlage: OF 1318/5 vom 02.01.2025 Betreff: Prüfung einer Sperrstunde für Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie in Alt-Sachsenhausen im Bereich des Kopfsteinpflasters eine Sperrstunde ab 03:00 Uhr eingeführt werden kann. Begründung: In Alt-Sachsenhausen ist die Situation für die Bewohner des Viertels unerträglich geworden. Zunehmend berichten Anwohner des Viertels über nächtliche Ruhestörungen, die weit über das zumutbare Maß hinausgehen: Randale, Fäkalien und Vermüllung in Hauseingängen, auf Straßen und Plätzen. Die dokumentierten Lärmmessungen zeigen eine regelmäßige Überschreitung der zulässigen Grenzwerte mit Spitzenwerten von über 95 Dezibel auf der Straße und über 60 Dezibel in Wohnräumen bei geschlossenen Fenstern. Aufgrund der Lautstärke ist besonders an Wochenenden an Schlaf nicht zu denken. Das Leben in diesem Bereich Sachsenhausens wird durch konsequentes Missachten der Immissionsschutzgesetze in erheblichem Maße beeinträchtigt. Dabei leben im Ortsbezirk schließlich auch Familien mit kleinen Kindern, lang ansässige Senioren, pflegebedürftige und kranke Menschen. Zudem erhöht sich die Kriminalität im Viertel insbesondere in der Zeit ab ca. 03:00 Uhr morgens. Von Januar bis September 2024 wurden 86 Körperverletzungen (Quelle: FNP 23.11.24) registriert - eine Quote, die gemessen an der geringen Größe des Viertels um ein Vielfaches über der des restlichen Stadtgebiets liegt. Daher sollte dringend die Einrichtung einer Sperrstunde geprüft und auch die Einhaltung der Immisionsschutzgesetze endlich gewährleistet werden. Bereits vor ca. zwei Jahren gab es dazu Gespräche mit den Gastwirten, die diese Maßnahme mittlerweile begrüßen würden. Die Situation beeinträchtigt nicht nur Anwohner, sondern schädigt auch etablierte Gewerbetreibende. Traditionsreiche Hotels können Zimmer an den Wochenenden nicht mehr vermieten. Die gesamte Nachbarschaft leidet unter der zunehmenden Verwahrlosung des öffentlichen Raums. Für Touristen und Besucher aus aller Welt, die das Viertel besuchen, eröffnet sich hier ein sehr eigenartiges Bild der Stadt Frankfurt. Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um wirksame Maßnahmen gegen die nächtlichen Eskalationen und um die Aufwertung des Viertels. Die Untätigkeit der Stadt in dieser Angelegenheit ist für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar, insbesondere angesichts der Tatsache, dass in anderen Stadtteilen Frankfurts deutlich geringere Lärmbelästigungen zu unmittelbaren behördlichen Maßnahmen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 826
Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 534 entstanden aus Vorlage: OF 524/8 vom 03.02.2025 Betreff: Fastnachtszug Klaa Paris: Kostenabrechnung für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgeordert, die "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" zu ändern und damit der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. und vergleichbaren Veranstaltern von größeren Brauchtumsfesten die Möglichkeit zu geben, die anfallenden Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, die über das normale Maß der Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit hinausgehen (Terrorsperren, zusätzliches Sicherheitspersonal usw.), direkt zu verrechnen, ohne in Vorlage treten zu müssen. Zukünftig sollen die Originalr echnungen der beauftragten Unternehmen von den Veranstaltern zur Zahlung an die Stadt Frankfurt weitergegeben werden können. Begründung: Durch die schrecklichen Terrortaten von Magdeburg und Aschaffenburg gibt es neue Sicherheitskonzepte. Infolgedessen muss die Zahl der Straßensperren in Heddernheim am Fastnachtsdienstag von neun auf 23 erhöht werden. Zudem ist für jede Sperre Personal erforderlich. Die Kosten für die Sicherheit im Falle der Zuggemeinschaft Klaa Paris e. V. steigen laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 28.01.2025 somit von 70.000 Euro im Vorjahr auf voraussichtlich über 120.000 Euro. Dieses Geld hat die Zuggemeinschaft aktuell nicht, muss aber die beauftragten Unternehmen zunächst bezahlen; anschließend können dann die Rechnungen beim Ordnungsamt eingereicht werden. Dieses Verfahren muss jetzt dringend geändert werden, will man das Brauchtum, das vom Ehrenamt organisiert und zu einem großen Teil auch durch Spenden finanziert wird, nicht auf Dauer gefährden. Die Gewalttaten, die in unserem Land passieren, dürfen nicht dazu führen, dass schöne Traditionen kaputtgehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.10.2025, B 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF-BIG und FRAKTION 34. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 31.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkolinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 534 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 29.04.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 534 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 534 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 5991, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6070, 35. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 29.04.2025 § 6551, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025
Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6534 entstanden aus Vorlage: OF 1087/2 vom 16.02.2025 Betreff: Mehr Sicherheit für den Grüneburgpark! Vorgang: F 261/21; OM 2434/22 OBR 2; ST 2190/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Sofortmaßnahmen die Sicherheit im Grüneburgpark und vor allem an den anliegenden Bushaltestellen erheblich erhöht werden kann, um Gewaltverbrechen nachhaltig zu verhindern. 2. Ferner ist der Ortsbeirat zeitnah über die Statistik der Delikte im Grüneburgpark in 2024 und von Januar bis März 2025 sowie über die ergriffenen Präventionsm aßnahmen zu informieren. Der Magistrat wird gebeten, die erarbeiteten Sofortmaßnahmen umgehend umzusetzen. Begründung: "Am Montagabend, 3. Februar 2025, raubten unbekannte Täter einen 21-Jährigen an der Bushaltestelle ‚Grüneburgpark' aus und verletzten ihn dabei schwer. Der Geschädigte befand sich gegen 22:00 Uhr zusammen mit den sechs späteren Tätern in einem Bus der Linie 32 in Richtung Westbahnhof. An der Haltestelle ‚Grüneburgpark' zerrten die Täter den 21-Jährigen aus dem Bus heraus, hielten ihn fest und schlugen ihm mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Daraufhin fiel der Geschädigte zu Boden, wo die Täter weiter auf ihn einschlugen und auch mehrfach gegen seinen Kopf traten. Bevor die Beschuldigten von ihm abließen, forderten sie ihn auf, seinen Rucksack mit einem Laptop und einem Tablet auszuhändigen sowie seine Geldbörse und sein Handy an die Täter zu übergeben. Danach flüchtete die Tätergruppe und konnte trotz umfangreicher Fahndungsmaßnahmen der Polizei nicht angetroffen werden." (siehe www.presseportal.de, POL-F: 200205 - 0114) Auch schon in der Vergangenheit gab es Sorgen der Bürger im Westend bzgl. Kriminalität und Gewalttaten im Grüneburgpark (z. B. OM 2434, F 261). Das jüngste Gewaltverbrechen hat viele Anwohner und Bürger nachhaltig erschüttert. Sie fühlen sich aktuell nach Einbruch der Dunkelheit im und um den Grüneburgpark herum nicht mehr sicher. Nach Meinung des Ortsbeirates sollten jedoch auch die Parks nach Einbruch der Dämmerung noch für alle gefahrlos nutzbar sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Sicherheit im Grüneburgpark und v. a. an den anliegenden Bushaltestellen mit Sofortmaßnahmen verbessert werden kann. Geprüft werden sollte vornehmlich der Einsatz von Viedoüberwachung. Am 12.12.2024 wurde das neue Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Hessischen Landtag verabschiedet. Die Novellierung des Polizeirechts ermöglicht es, besonders gefährdete öffentliche Orte per Videoüberwachung besser zu schützen (§ 14 Absatz 4 HSOG). Der Einsatz von Videoschutzanlagen hat sich bereits im Bahnhofsviertel sowie an der Haupt- und Konstablerwache bewährt. Es ist der Polizei dadurch gelungen, nicht nur auf viele Gefahrensituationen auf den Bildschirmen zu reagieren, sondern auch mehr Tatverdächtige in 2024 zu identifizieren. So gab es rund 1.400 Fälle, bei denen die Aufzeichnungen einen wesentlichen Beitrag zur Klärung der Tat beigetragen haben. Vor der Westendsynagoge wurde gerade eine Videoschutzanlage installiert. Auf der Internetseite datenschutz.hessen.de heißt es dazu: "Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen. Der Umstand der Überwachung sowie der Name und die Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen sind durch geeignete Maßnahmen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkennbar zu machen. Fest installierte Anlagen sind alle zwei Jahre daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.11.2021, F 261 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2434 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 585 Aktenzeichen: 32-4
Vandalismus in Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 525/8 Betreff: Vandalismus in Niederursel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die beiden Spiegel am Bahnübergang Krautgartenweg ersetzen. Begründung: Die kürzlich zur Erhöhung der Sicherheit an dem Bahnübergang im Krautgartenweg angebrachten Spiegel wurden mutwillig eingeworfen. Quelle: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 525/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenLärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6381 entstanden aus Vorlage: OF 793/3 vom 18.11.2024 Betreff: Lärmmessungen bei Beschwerden über gastronomische Betriebe Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie werden Lärmmessungen bei Beschwerden über Gastronomiebetriebe durchgeführt? a) Wird der betroffene Betrieb über die Lärmmessung informiert? b) Wird dem betroffenen Betrieb der Namen des Beschwerdeführers mitgeteilt? c) Zu welchen Tageszeiten und an welchen Wochentagen sind Lärmmessungen möglich? 2. Der Magistrat wird gebeten, eine Übersicht zu erstellen über die im Jahr 2024 bei der "Gewerbeinfo" eingegangenen Beschwerden über Gastronomiebetriebe in Nordend-Ost und Nordend-West: d) Wie viele Beschwerden sind eingegangen? e) Wie viele Betriebe wurden genannt? (gab es ggf . Mehrfachnennungen) f) Waren auch Kioske betroffen? g) Wie viele Lärmmessungen wurden bei wie vielen Betrieben durchgeführt? Wurden Betriebe auch mehrmals gemessen? 3. Welche Sanktionsmaßnahmen hat die Stadt im Falle festgestellter Verstöße? a) Wie oft wurden Sanktionsmaßnahmen ergriffen? Wie viele Betriebe waren davon betroffen? Waren darunter auch Kioske? 4. Gab es Beschwerden zu Geruchsbelästigungen und wenn ja, wie viele? Begründung: Das Thema "Lärmbelästigung durch Gastronomie" beschäftigt den Ortsbeirat 3 in beiden Stadtteilen, Nordend-Ost und Nordend-West, regelmäßig. Dabei fallen immer wieder die Namen einiger Gaststätten. Durch die erbetene Übersicht möchte der Ortsbeirat 3 sich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. In der Vergangenheit wurde von Beschwerdeführenden immer wieder die Angst geäußert, dass sie mit Unannehmlichkeiten rechnen müssten, wenn ihre Namen im Zusammenhang mit Beschwerden gegenüber den Betrieben genannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 640 Aktenzeichen: 32-0
Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2025, OA 522 entstanden aus Vorlage: OF 783/3 vom 09.10.2024 Betreff: Lachgasverkaufsverbot in Frankfurt Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.04.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkaufsverbot für Lachgas in Frankfurt umgesetzt werden kann. Im Landkreis Helmstedt besteht das Verkaufsverbot bereits. Begründung: Die Konsumzahlen von Lachgas steigen gerade unter den Jugendlichen auch in Frankfurt immer weiter an. Mittlerweile wird das Gas in bunten Flaschen mit zugesetzten Duftstoffen an unzähligen Kiosken und sonstigen Geschäften, auch im Nordend, ohne Risikohinweis an Kinder und Jugendliche verkauft. Die leeren Kartuschen finden sich auf Plätzen, in Parks und auf Spielplätzen. Die gesundheitlichen Risiken des Konsums von Lachgas sind sehr hoch und es müssen immer wieder Jugendliche im Krankenhaus behandelt werden. Obwohl auf allen Ebenen Aufklärung erfolgt, ist vielen Jugendlichen, aber auch ihren Eltern, das Risiko nicht bewusst. Das Verbotsverfahren auf Bundesebene lässt immer noch auf sich warten, deshalb sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Verbot so schnell wie möglich in unserer Stadt umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 275 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 24.02.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OA 522 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1052 überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 522 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5808, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 § 6340, 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 30.06.2025
Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1486/1 vom 05.01.2025 Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben. Begründung: Durch die vorbezeichnete Rechtsverordnung wurde das Waffen- und Messerverbot, das zuvor bereits räumlich auf das Gebiet des Hauptbahnhofs ausgeweitet worden war, nunmehr zeitlich von neun Stunden auf 24 Stunden täglich erweitert. Zudem sind von dem Verbot nun nicht mehr nur Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern erfasst, sondern alle Messer. Das Verbot greift völlig unverhältnismäßig in die Freiheit unbescholtener Bürger ein, ohne dass sich an den grundsätzlichen kriminologischen Gegebenheiten in dem Gebiet etwas ändern würde. Eine Lektüre des ebenfalls neugefassten Ausnahmenkatalogs offenbart zudem, dass die Verordnung grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit von Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, nicht gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 815 Beratung im Ortsbeirat: 1
Notrufe im Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 218/14 Betreff: Notrufe im Frankfurter Norden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in Zusammenarbeit den zuständigen Stellen dafür zu sorgen, dass von Festnetznummern im Stadtteil Harheim abgesetzte Notrufe 110 bzw. 112 direkt mit dem zuständigen 14. Polizeirevier bzw. der zentralen Leitstelle Frankfurt verbunden werden. Begründung: Es kann um Sekunden gehen, wenn ein Notruf abgesetzt wird. Wählt man im Stadtteil Harheim vom Festnetz die 110 oder 112, landen die Anrufe bei nicht zuständigen Stellen im Wetteraukreis, was zu Zeitverlust führt. Durch das Hinzufügen eines überflüssigen Glieds in der Meldekette wird zudem das Potential für Missverständnisse und fehlerhafte Weitergabe von Informationen erhöht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 218/14 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheitskonzept Weihnachtsmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1496/1 Betreff: Sicherheitskonzept Weihnachtsmarkt Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu beantworten, ob das Sicherheitskonzept des Frankfurter Weihnachtsmarktes nach der Amok-Fahrt in Magdeburg überprüft und optimiert wurde bzw. wird und wenn ja, wie. Begründung: Auch in Frankfurt hätte man an manchen Stellen relativ einfach mit dem PKW in Bereiche des Weihnachtsmarktes einfahren können, da teilweise keine Überfahrsperren oder sonstige Barrieren vorhanden waren, z.B. an der vielbefahrenen Berliner Straße. Daher ist es wichtig, das Konzept nochmals zu überprüfen und zu überarbeiten. Quelle: Google Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1496/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und Die Partei gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 FDP
Partei: CDU
Weiter lesenDefekte Straßenlaternen automatisiert melden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6264 entstanden aus Vorlage: OF 1468/1 vom 17.11.2024 Betreff: Defekte Straßenlaternen automatisiert melden Der Magistrat wird gebeten , zu beantworten, ob es geplant ist, eine automatische Meldung defekter Straßenlaternen nachzurüsten. Begründung: Defekte Straßenlaternen müssen aktuell von Bürgerinnen und Bürgern eigenständig gemeldet werden. Eine Kontrolle im Rahmen von Wartungsarbeiten erfolgt entweder gar nicht oder zu selten. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten genutzt werden, um diesen Prozess zu automatisieren. Dies kann dazu beitragen, die Ausfallzeiten zu minimieren und damit die Sicherheit zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 546
Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468
Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6251 entstanden aus Vorlage: OF 1446/1 vom 12.11.2024 Betreff: Kioske in der Innenstadt auf Öffnungszeiten und Genehmigungen überprüfen Der Magistrat wird gebeten, gegen die Vermüllung und den Lärm der zahlreichen Kioske in der Innenstadt - insbesondere in den Nachtstunden - vorzugehen, deren Genehmigung auf Außenbestuhlung überprüfen zu lassen, die Abgabe von nicht bepfandeten Getränkeverpackungen zu unterbinden und den Alkoholverkauf an Jugendliche zu überprüfen. Begründung: Die Anzahl der Kioske in der Innenstadt ist seit der Coronazeit stark angestiegen. Problematisch ist, dass dort nahezu rund um die Uhr Alkohol für kleines Geld bezogen werden kann. Das führt dazu, dass sich gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Alkohol und den dort ebenfalls frei erhältlichen Lachgaspatronen eindecken und im öffentlichen Raum Partys veranstalten. Neben der Lärmbelästigung zu nachtschlafenden Zeiten tragen sie auch erheblich zur Vermüllung der Innenstadt bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 343