Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Thema

Sicherheit

Vorlagen

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Videoschutzanlagen auf der Zeil installieren

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1479 Betreff: Videoschutzanlagen auf der Zeil installieren Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im kriminalitätsbelasteten Bereich der Zeil, zwischen Hauptwache und Konstablerwache, Videoschutzanlagen zu installieren. Die geeigneten Standorte sind in enger Abstimmung mit der Landes- und Stadtpolizei festzulegen. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuelle Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Videoschutzanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Sicherheitsarchitektur. Sie dienen unter anderem der Prävention, der Aufklärung von Straftaten und Beweissicherung. Gleichzeitig ermöglichen sie eine schnelle und umfassende Lageeinschätzung. Videoschutzanlagen haben sich an vielen Stellen als wirksames Mittel erwiesen. Die Installation von Videoschutzanlagen ist eine zwingende Reaktion auf die gestiegene Gewalt und die erkennbar verschlechterte Sicherheitslage vor Ort. Sie stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und ermöglicht der Polizei ein wirksames Handeln gegen Straftäter. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
Weiter lesen
NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Waffenverbotszone auf der Zeil einführen

17.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 17.12.2025, NR 1480 Betreff: Waffenverbotszone auf der Zeil einführen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit der Landespolizei eine Waffenverbotszone für den Bereich der Frankfurter Zeil, einschließlich der angrenzenden Plätze und Zugänge (Hauptwache, Konstablerwache), einzurichten. Die Waffenverbotszone gilt zunächst freitags und samstags jeweils in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuelle Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Werden an öffentlichen Orten wiederholt Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben begangen und rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist, ist es möglich, das Führen von Waffen zu verbieten. Diese Lage ist auf der Zeil gegeben. Die Einführung einer Waffenverbotszone ist auf der Zeil dringend geboten. Die Erfahrungen zeigen, dass durch die Einrichtung einer Waffenverbotszone die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessert werden kann. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 07.01.2026

Partei: CDU
Weiter lesen
ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2113 Betreff: Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen Der Magistrat hat die Anregung an den Leitungsbetreiber weitergegeben, der die Montage veranlasst hat. Die Netze wurden inzwischen entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7298

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2056 Betreff: Sirenennetz im Stadtteil Kalbach-Riedberg Die EU-weite Ausschreibung der Fachplanung für ein Sirenennetz in Frankfurt am Main erfolgte im November 2024. Die Planungsarbeiten wurden aufgenommen und sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Nach Fertigstellung der Planung wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2025, V 1281

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2086 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es handelt sich nicht um städtische Flächen. Daher hat der Magistrat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2108 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Güterplatz in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht aus diesem Grund von der Unfallkommission behandelt. Der schreckliche Verkehrsunfall vom 6. Juli 2025 ist noch Gegenstand von Ermittlungen der Kriminalpolizei. Hierzu liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Ausweislich der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 15. Juli 2025 (https://t1p.de/hnt56) ist jedoch aktuell von einem bedingten Vorsatzdelikt unter Einfluss berauschender Mittel auszugehen. In diesen Fällen ist mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine präventive Abhilfe möglich. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt in der Mainzer Landstraße an verschiedenen Stellen Geschwindigkeitskontrollen vor, darunter auch im Abschnitt zwischen Platz der Republik und Güterplatz. Die Kontrollergebnisse sind unauffällig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7307

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten

15.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2069 Betreff: Verbesserung der Beleuchtungssituation an der Treppe zwischen Brücke Am Weißen Stein und Am Brückengarten Bei den derzeitigen örtlichen Gegebenheiten ist es nicht möglich, entlang des Treppenaufgangs eine Beleuchtungsanlage einzurichten. Um die Situation zu entschärfen, wird der Magistrat daher im oberen Bereich der Treppe einen Auslegermast mit Leuchte montieren. Dieser wird von oben die Treppe ausleuchten. Durch die hohe Auslastung der Fachfirmen kann der Magistrat dafür aktuell noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Der Magistrat hat überdies die Liegenschaftseigentümer:innen bereits auf ihre Verpflichtung zur Freihaltung des Lichtraumprofiles und den Rückschnitt ihrer Bäume hingewiesen. Dieser Rückschnitt hat die Beleuchtungssituation allerdings nicht wesentlich verbessert. Wie auch in vorherigen Stellungnahmen möchte der Magistrat auch darauf hinweisen, dass er immer darauf achtet, Lichtquellen einzusetzen, die Insekten möglichst wenig beinträchtigen. Eine generell "insektenfreundliche" oder "insektenverträgliche" Beleuchtung allerdings gibt es nach Auffassung des Magistrats nicht. Auch Farbspektren, die als insektenfreundlich oder insektenverträglich bezeichnet werden, locken noch immer bestimmte Insektengruppen an, beziehungsweise führen zu Helligkeiten, die sich negativ auf diese auswirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7326

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern

15.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2055 Betreff: Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern Wir verweisen auf die Stellungnahmen des Magistrats vom 14.03.2022 (ST 645), vom 17.04.2023 (ST 930) und vom 17.01.2025 (ST 119) an den Ortsbeirat 10. Ergänzend hierzu teilt der Magistrat mit, dass die Planungsarbeiten für ein gesamtstadtumfassendes Sirenennetz aktuell noch nicht abgeschlossen sind. Im Zuge der Planungsarbeiten wurden u. a. bisher rund 130 mögliche Sirenenstandorte gesichtet und begangen. Über 20 Standorte stehen noch zur Prüfung aus. Die Auswahl der Sirenenstandorte erfolgt nach der bestmöglichen Schallausbreitung. Das Ergebnis der Fachplanung wird voraussichtlich für Anfang 2026 erwartet. Der Magistrat wird in geeigneter Weise über das Ergebnis informieren. Des Weiteren beabsichtigt der Magistrat einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan für die Stadt Frankfurt am Main zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, in welchem der Bevölkerungsschutz aus gesamtstädtischer Perspektive systematisch aufgearbeitet und beplant wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7537

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten

10.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 10.12.2025, NR 1470 Betreff: Wache für die Stadtpolizei auf der Zeil errichten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der kriminalitätsbelasteten Zeil oder in unmittelbarer Nähe eine Wache für die Stadtpolizei zu errichten. Um die Sicherheit auf der Zeil zu gewährleisten, ist außerdem ein erweitertes Präsenz- und Einsatzkonzept aufzustellen. Begründung: Die Zeil ist für viele Menschen zu einem Angstraum geworden. Besonders in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden kommt es wiederholt zu Körperverletzungen, Diebstählen, Messerattacken, sexuellen Übergriffen, Raub, Drogenhandel, Bedrohungslagen und eskalierenden Konflikten. Die Polizei zählt auf der Zeil 4.500 Straftaten im Jahr. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass sich die Lage weiter verschärft hat. Untätigkeit oder verzögertes Handeln des Magistrats verschärfen außerdem die Lage. Vor diesem Hintergrund sind zusätzliche Maßnahmen dringend notwendig. Ohne eine feste Präsenz der Stadtpolizei droht die Zeil weiter ein Kriminalitätshotspot und Angstraum zu bleiben. Eine ständige Wache der Stadtpolizei ist daher eine unabdingbare Konsequenz aus der aktuellen Entwicklung. Eine solche Wache ermöglicht eine sichtbare Präsenz in einem zunehmend kriminalitätsbelasteten Bereich, kurze Reaktionszeiten und unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten und einen dauerhaften Anlaufpunkt für Menschen, die Hilfe benötigen oder Straftaten melden wollen. Die Errichtung einer Stadtpolizeiwache auf der Zeil ist ein notwendiger Schritt, um einer erkennbaren Verschlechterung der Sicherheitslage wirksam entgegenzutreten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Verena David Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2025

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Böllertrend außerhalb von Silvester

09.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.12.2025, OF 1851/1 Betreff: Böllertrend außerhalb von Silvester Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat einen Trend des Böllerns auch außerhalb von Silvester? 2. Wenn ja, was unternimmt der Magistrat gegen diesen auch für Unbeteiligte gefährlichen Trend? Begründung: Am 01.11.2025 hatte ein durch einen 13-jährigen gezündeter Böller im Nordwestzentrum eine Panik ausgelöst. Dass Heranwachsende immer mehr mit Gegenständen spielen, die unter das Sprengstoffgesetz fallen, ist gemäß mehreren sozialen Einrichtungen auch im Ortsbezirk 1 festzustellen. Foto: FAZ vom 02.11.2025, Lando Hass Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
B (Bericht des Magistrats)

Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen

05.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 449 Betreff: Zivilschutz für Frankfurt - Bedarfs- und Entwicklungsplan aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6602 - NR 1316/25 CDU - Der Magistrat teilt die Ansicht, dass eine weitergehende Notwendigkeit besteht, sich im Bevölkerungsschutz adäquat aufzustellen und beabsichtigt daher, einen Kommunalen Bevölkerungsschutzplan aufzustellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die genannten Aspekte sind sämtlich enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025

M (Vortrag des Magistrats)

Neufassung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung)

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 206 Betreff: Neufassung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 516 (M 132) 1. Die Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: A. Zielsetzung Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat aufgrund eines angefochtenen Gebührenbescheides in seinem Urteil vom 22.08.2007 (Az.: 5 UE 1743/06) entschieden, dass die Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main vom 06.03.2001 (Amtsblatt 2001, S. 268 ff) über die Heranziehung zu Kosten bei einem durch eine Brandmeldeanlage ausgelösten Fehlalarm in den Gebührentarifen grundlegend geändert werden muss. Es wurde in letzter Instanz festgestellt, dass Vorhaltekosten (Arbeitsplatz-, Overhead-, Gebäudekosten etc.), die von der Allgemeinheit über Steuermittel getragen werden, aufgrund der engen gesetzlichen Formulierung in Bezug auf den Kostenbegriff der Ermächtigungsgrundlage (§ 61 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz - HBKG), nicht in die Kalkulation der Gebührensätze einbezogen werden dürfen. Daher wurde die Kalkulation der zu erhebenden Stundensätze im Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Hilfeleistungssatzung) überarbeitet. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main trat zum 01.07.2008 in Kraft. Dies führte in der Folge zu einer drastischen Verminderung der Gebührensätze und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Einnahmen. Mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs waren im Ergebnis letztlich alle entsprechend kalkulierten Gebührensatzungen hessischer Feuerwehren angreifbar, so dass sich der Gesetzgeber auch auf Initiative der Stadt Frankfurt am Main veranlasst sah, hierauf zu reagieren. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des HBKG vom 18.11.2009 wurde dementsprechend die Grundlage der kommunalen Gebührenerhebung geändert, sodass eine Änderung der kommunalen Feuerwehrgebührensatzungen erforderlich wurde. Durch die Novellierung des HBKG erhielten die Kommunen durch § 61 Absatz 5 HBKG die Möglichkeit, in die Pauschalsätze ihrer Feuerwehrgebührensatzungen sowohl die persönlichen als auch sächlichen Einsatzkosten sowie die strukturellen Vorhaltekosten in angemessenem Umfang einfließen zu lassen. Dies führte in der Regel zu einer Erhöhung der Gebühren. Auf Grundlage eines vom Hessischen Städtetag erstmals in 2010 veröffentlichten Satzungsmuster für eine Feuerwehrgebührensatzung (inklusive Gebührenverzeichnis) erstellte die Branddirektion die aktuell gültige Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) vom 29.09.2016 (Amtsblatt 2016, S. 1434 ff.). Im Hinblick auf das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben), ist die Kalkulation der Gebührensätze regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung ergab die Notwendigkeit einer Anpassung aller Gebührentarife der Feuerwehrgebührensatzung. Die neue Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) umfasst neben der Anpassung der Gebührentarife auch Änderungen des Textteils, die die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung widerspiegeln. Die Feuerwehrgebührensatzung wurde unter Berücksichtigung des aktuellen Satzungsmusters des Hessischen Städtetages erstellt. B. Alternativen Keine. Die Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung ist mit Blick auf das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip geboten. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen (siehe Abschnitt E) ist eine Neubemessung der Gebührensätze unumgänglich. C. Lösung Beschlussfassung und Inkraftsetzung der neuen Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung), wie in der Anlage ersichtlich, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Finanzielle Auswirkungen Durch die Satzungsänderung kommt es zu einer Steigerung der Gebührentarife für die Leistungen der Feuerwehr sowie der Neuaufnahme drei neuer Gebührentatbestände. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung wird eine Steigerung der Erträge in Höhe von rd. 1,50 Mio. € p. a. erwartet. Diesen gesteigerten Gebühreneinnahmen stehen entsprechende Kostensteigerungen gegenüber, sodass dem kommunalabgabenrechtlichen Kostendeckungsprinzip entsprochen wird. Anlage _Gebuehrenverzeichnis (ca. 68 KB) Anlage _Satzungstext (ca. 18 KB) Anlage _Synopse_Gebuehrenverzeichnis (ca. 17 KB) Anlage _Synopse_Satzungstext (ca. 52 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2016, M 132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen

05.12.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2113 Betreff: Ordnungswidrige Netze unter der Main-Neckar-Brücke entfernen lassen Der Magistrat hat die Anregung an den Leitungsbetreiber weitergegeben, der die Montage veranlasst hat. Die Netze wurden inzwischen entfernt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7298

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Laut einer Analyse der Allianz Direct gehört die Hanauer Landstraße deutschlandweit zu einer der am stärksten von Verkeh

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3701 Laut einer Analyse der Allianz Direct gehört die Hanauer Landstraße deutschlandweit zu einer der am stärksten von Verkehrsunfällen betroffenen Straßen. Knapp 60 Unfälle und zwölf schwerverletze Personen wurden für 2024 festgestellt. Laut Unfallatlas scheinen auch weitere Straßen im Frankfurter Osten erhöhte Unfallzahlen aufzuweisen. Ich frage den Magistrat: Wie werden diese Zahlen bewertet und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkehrssicherheit auf der Hanauer Landstraße sowie im gesamten Frankfurter Osten zu erhöhen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte „Kriminalitätsschwerpunkte“ ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3668 Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und Tor für Racial Profiling und Marginalisierung der sich dort aufhaltenden Menschen. Ich frage den Magistrat: Welche Orte in Frankfurt am Main sind und waren seit 2023 als "gefährliche Orte" eingestuft? Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt der Einstufung, Dauer und Grund für die Einstufung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos v

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3657 Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos von der Tat und die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes. Dieser Vorfall fügt sich in eine Reihe von Presseberichten ein, welche die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung auf der Zeil zum Gegenstand haben. Ich frage den Magistrat: Wie viele Straftaten werden pro Jahr auf der Zeil begangen und wie bewertet der Magistrat die Lage? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3676 Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die Isolationshaft verbracht. Dieses Vorgehen deckt sich mit Berichten ehemaliger Mitarbeiter:innen, die von willkürlichen Verlegungen in Isolationshaft sprechen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat gegenüber der zuständigen Hessischen Landesregierung, damit in Frankfurter Zwangsinstitutionen wie einer JVA oder geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen die grundgesetzlichen Rechte der Insassen gewahrt werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Am 17.11.2025 fand in der Paulskirche eine Gedenkstunde anlässlich des ersten Todestages des Ehrenbürgers Friedrich von

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3722 Am 17.11.2025 fand in der Paulskirche eine Gedenkstunde anlässlich des ersten Todestages des Ehrenbürgers Friedrich von Metzler statt. Die Gedenkrede hielt der Bundeskanzler. Die Gäste sollten um 17:50 Uhr ihre Plätze eingenommen haben. Dies war jedoch nicht allen möglich, weil der Einlass sehr lange gedauert hat. Erhebliche Schlangen gab es bei der Sicherheitskontrolle. Die Zahl der Gäste und die vorgeschriebenen hohen Sicherheitsanforderungen sollten vor der Veranstaltung bekannt gewesen sein. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass sich dieses in Zukunft bei Veranstaltungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen nicht wiederholt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beein

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3700 In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt. Gleichzeitig wird das Falschparken in vielen Vierteln faktisch nicht mehr kontrolliert, auch weil Stellen unbesetzt sind. Eine deutlich spürbare, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden flächendeckende Überwachung ist aber notwendig. Ich frage den Magistrat: Bis spätestens wann wird die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr personell so vollständig besetzt, dass die notwendigen Kontrollen tatsächlich umgesetzt werden können, und welche konkreten Schritte zur Personalgewinnung und -bindung - einschließlich Eingruppierung, Zulagen, Arbeitszeitmodellen - werden in den nächsten zwölf Monaten umgesetzt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielswe

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3692 Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulf Homeyer Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der la

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3666 Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der langfristigen Perspektive bestehen im Bahnhofsviertel weiterhin erhebliche Herausforderungen, die kurzfristige und spürbare Verbesserungen erfordern. Es ist daher notwendig, die zeitliche Priorisierung der geplanten Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass wesentliche Maßnahmen der neuen Strategie für das Bahnhofsviertel erst mit einem Zeithorizont bis 2040 geplant sind, obwohl die Lage vor Ort akut handlungsbedürftig ist, und welche kurzfristig wirkenden Maßnahmen sind vorgesehen, um die bestehenden Probleme bei Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung unmittelbar anzugehen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Zivilschutz in Bergen-Enkheim

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1334 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 18.11.2025 Betreff: Zivilschutz in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu den folgenden Fragen zu geben: 1. Welche Sicherheitseinrichtungen im Sinne des Zivilschutzes gibt es in Bergen-Enkheim? 2. Wie viele Sirenenwarnanlagen gibt es im Stadtteil, wo sind diese positioniert und sind sie betriebsbereit? Wie und von wem bzw. von wo aus werden die Sirenen im Notfall bedient und ausgelöst? 3. Wie viele Bunker bzw. ähnliche Einrichtungen gibt es im Stadtteil, wo befinden sich diese und können sie im Notfall genutzt werden? Wie viele Bürger im Stadtteil können in diesen Schutzeinrichtungen im Notfall Schutz suchen? Welche Schutzmaßnahmen wird die Stadt Frankfurt am Main für die Bürger ergreifen, die in den bisher vorhandenen Schutzeinrichtungen im Notfall nicht unterkommen können? 4. Wann und wie werden die Bürger in Bergen-Enkheim von den vorhandenen Schutzeinrichtungen überhaupt in Kenntnis gesetzt? Begründung: Nicht nur der jetzt fast vier Jahre andauernde Krieg Rußlands gegen die Ukraine, sondern auch Terroranschläge überall auf der Welt, haben das Bewusstsein dafür gestärkt, dass auch im Herzen Europas sowohl die militärische Verteidigungsfähigkeit als auch der Schutz der Bürger erhöht werden müssen. In vielen Städten Deutschlands ist der Zivilschutz völlig unzureichend. Die Bevölkerung unseres Stadtteiles möchte wissen, wie die Situation in Bergen-Enkheim ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)

02.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2025, OM 7832 entstanden aus Vorlage: OF 577/4 vom 18.11.2025 Betreff: Abschlepppraxis der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Ist dem Magistrat die Abschleppraxis der ABG, die vorwiegend nachts und im öffentlichen Raum stattfindet, bekannt? 2. Welche Rechtsgrundlagen sieht der Magistrat für diese Praxis? 3. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Abschleppraxis der ABG rechtswidrig sein könnte? 4. Gibt es seitens des Magistrates oder der zuständigen Ämter Weisungen oder Vorgaben, wie hier rechtssicher vorgegangen werden kann? 5. Weiß der Magistrat, welche Vollmachten die ABG der Firma Auto-Service Safar GmbH erteilt hat? Begründung: Immer wieder kommt es zu Abschleppungen im öffentlichen Raum (also nicht auf dem Hausrecht der ABG unterliegenden Flächen), die weder von der Polizei noch vom Ordnungsamt angeordnet waren. Hierbei werden, vornehmlich von der Firma Auto-Service Safar GmbH, regulär geparkte Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen rechtswidrig abgeschleppt und erst gegen Zahlung von nicht nachvollziehbaren Gebühren etc. in Höhe von circa 400 Euro und mehr an die Halter herausgegeben. Dies stößt nicht nur bei den direkt betroffenen Bürgern auf Unverständnis, sondern sorgt allgemein für ein Klima der Rechtsunsicherheit beziehungsweise Rechtsbeugung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 107 entstanden aus Vorlage: OF 1286/2 vom 17.11.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verbesserung der Beleuchtung an Einrichtungen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Vorgang: OM 5129/24 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden Haushaltsmittel bereitgestellt, um die Beleuchtung an folgenden Standorten deutlich zu verbessern: 1. im Bereich des Ignatz Bubis-Gemeindezentrums, Savignystraße 66; 2. im Bereich der Jüdischen Grundschule, Westendstraße 45 bis 47; 3. im Bereich des Verwaltungsgebäudes der Jüdischen Gemeinde, Westendstraße 43. Dies umfasst insbesondere die Überprüfung der bestehenden Beleuchtungssituation und - wo erforderlich - - die Installation zusätzlicher Leuchten; - die Erhöhung der Leuchtstärke vorhandener Beleuchtung; - die Instandsetzung defekter Leuchten; - eine Optimierung der Beleuchtungsintervalle und der technischen Steuerung. Begründung: Die genannten Einrichtungen liegen in Bereichen, die in den Abend- und frühen Morgenstunden unzureichend ausgeleuchtet sind. Die Wege werden stark genutzt - von Gemeindemitgliedern, Schulkindern, Besuchern und Beschäftigten. Eine bessere Beleuchtung erhöht das Sicherheitsempfinden, reduziert Angsträume und verbessert das objektive Sicherheitsniveau. Jüdische Einrichtungen sind traditionell besonders schutzbedürftig. Eine gute Ausleuchtung der Zugangsbereiche gehört zu den grundlegenden und seit vielen Jahren bewährten Sicherheitsstandards. Die derzeitige Beleuchtungssituation wird diesem Anspruch nicht gerecht. Zudem ist die Dunkelheit schlicht gefährlich. Besonders ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen, die diese Wege regelmäßig nutzen, sind erhöhten Risiken ausgesetzt. Unebenheiten oder Bordsteine sind bei schwacher Beleuchtung schwer erkennbar - Stürze sind absehbar. Von einer besseren Ausleuchtung profitieren alle: Bürger, Besucher und Anwohner des gesamten Quartiers. Die Maßnahme erhöht die allgemeine Sicherheit und verbessert die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits in den vergangenen Jahren aufgegriffen und z. B. mit der Anregung OM 5129 auf die Agenda gesetzt. Trotz dieser Vorstöße ist die Situation bis heute nicht zufriedenstellend gelöst. Eine erneute und verbindliche Befassung ist daher erforderlich. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5129 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle

01.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 01.12.2025, OF 1326/2 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat 2 steht für ein respektvolles, verlässliches und sicheres Zusammenleben im Stadtteil. Frankfurt lebt von Vielfalt, braucht aber ebenso klare Regeln und die Bereitschaft, Herausforderungen offen anzusprechen. Im Bezirk zeigen sich konkrete Probleme: Vermüllung, Unsicherheiten im öffentlichen Raum, Nutzungskonflikte, die Drogenproblematik und Belastungen einzelner Straßenzüge. Hinzu kommt ein deutlicher Anstieg antisemitischer Vorfälle, zuletzt im Umfeld jüdischer Einrichtungen im Westend. Diese Entwicklungen verunsichern viele Menschen und erfordern klare Haltung sowie gezielte Maßnahmen. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat daher auf, 1. die Sauberkeit an bekannten Brennpunkten durch engere Reinigungsintervalle und eine bessere Abstimmung der städtischen Ämter zu verbessern, 2. die Ordnung im öffentlichen Raum durch stärkere Präsenz der Ordnungsbehörden und geeignete Präventionsmaßnahmen zu erhöhen, 3. Präventions- und Integrationsarbeit im Stadtteil weiter auszubauen, 4. Projekte zu unterstützen, die Verantwortungsbewusstsein, Respekt und Zusammenhalt fördern, 5. gemeinsam mit der Jüdischen Gemeinde und den Sicherheitsbehörden zusätzliche Schutzmaßnahmen zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass im Ortsbezirk alle relevanten Akteure - Religionsgemeinschaften, migrantische Vereinigungen, Schulen, Vereine, soziale Träger und Nachbarschaftsinitiativen - eng zusammenarbeiten, um Sicherheit und Dialog zu stärken. Begründung: Der Antrag OF 1304 der Fraktion ‚Die Linke' setzt vor allem auf symbolische Aussagen. Für die Arbeit des Ortsbeirats ist jedoch entscheidend, die tatsächlichen Probleme im Stadtteil anzugehen. Die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz haben eine Debatte angestoßen, die viele Menschen als überfällig ansehen. Umfragen zeigen, dass eine breite Mehrheit klare Ordnungspolitik und die Durchsetzung bestehender Regeln unterstützt. Diese Erwartungshaltung ist im Ortsbezirk 2 deutlich spürbar. Die Herausforderungen vor Ort - von Vermüllung über Nutzungskonflikte bis hin zu antisemitischen Vorfällen - verlangen konkrete Lösungen statt einseitiger politischer Signale. Ziel muss es sein, den Alltag der Menschen im Stadtteil spürbar zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.10.2025, OF 1304/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 51 1. Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1304/2 vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt I/50. zu beraten. 2. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7857 2025 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. c) Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 14

Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installieren

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7830 entstanden aus Vorlage: OF 260/14 vom 09.11.2025 Betreff: Winterdienst auf der Gleisüberführungsbrücke am Berkersheimer Bahnhof sicherstellen und rutschfeste Bodenplatten installieren Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim den S-Bahnsteig der Linie S6 auch im Winter sicher erreichen können. Die Brücke über den Gleisen ist derzeit mit glatten Bodenplatten belegt, die nicht rutschfest sind (siehe Foto). Da der Winter unmittelbar bevorsteht, ist es dringend erforderlich, die vorhandenen Bodenplatten gegen rutschfeste auszutauschen und den Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen. Begründung: Aufgrund der Konstruktion kommt es dort bereits bei leichtem Frost oder Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt zu Glätte, wie am Morgen des 6. November 2025, als ein Harheimer Schüler dort stürzte. Die Bodenplatten der Brücke am Berkersheimer Bahnhof stellen schon bei Temperaturen im einstelligen Bereich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Bereits bei leichtem Frost ist die Rutschgefahr groß, was zu Unfällen führen kann. Foto: Dr. Ute Spoerel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2086 Betreff: Mehr Sicherheit in der Straße An der Mainkur durch mehr Licht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Es handelt sich nicht um städtische Flächen. Daher hat der Magistrat die Anregung an die Deutsche Bahn weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.09.2025, OM 7237

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2075 Betreff: Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 24 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7690

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7814 entstanden aus Vorlage: OF 1606/5 vom 07.11.2025 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Stichstraße zwischen dem Letzten Hasenpfad 177 und Bischofsweg 43a Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in den Stichstraßen am Letzten Hasenpfad 177 und am Bischofsweg 43a umgesetzt werden können, um die Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu erhöhen und den Durchgangsverkehr effektiv zu unterbinden. Begründung: Die genannten Stichstraßen werden zunehmend auch von Nicht-Anliegern genutzt und die Straßen werden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung insbesondere für Kinder und ältere Menschen sowie zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Wohnqualität. Die bestehenden Verkehrsregelungen reichen offenbar nicht aus, um den Verkehr auf das notwendige Anliegermaß zu beschränken. Daher sollten zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen - wie Fahrbahnverengungen, Bodenschwellen oder Poller geprüft und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7824 entstanden aus Vorlage: OF 1619/5 vom 11.11.2025 Betreff: Stolperfallen an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg entfernen Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde anzuweisen, an der Ecke Steinhausenstraße/Wendelsweg die, nach der Verlegung der Parkbänke, verbliebenen Betonsockel zügig von dem Bürgersteig zu entfernen. Begründung: An oben genannter Ecke wurden die Parkbänke von der Straßenseite am Wendelsweg innerhalb der parkähnlichen Fläche an gleicher Stelle verlegt. Auf dem Bürgersteig sind jedoch die alten Befestigungen der Parkbänke zurückgeblieben. Diese Betonsockel stellen gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger wie auch für sehbehinderte Personen ein erhöhtes Risiko dar, dort zu stolpern und zu stürzen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7821 entstanden aus Vorlage: OF 1614/5 vom 21.10.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, am Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit umzusetzen: - deutliche Fahrbahnmarkierungen an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend sowie Beschilderungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich; - klare Kennzeichnung der Schwanthalerstraße als Einbahnstraße in der Gegenrichtung, um zu verhindern, dass Autofahrer an der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend verkehrswidrig rechts in die Schwanthalerstraße abbiegen. Begründung: Die Oppenheimer Landstraße ist im Abschnitt zwischen Schweizer Platz und Schwanthalerstraße breit und gerade ausgebaut. Die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung der Schwanthalerstraße wird in der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz aus kommend häufig übersehen oder nicht beachtet. Zudem ist dieser Bereich unübersichtlich, da das vorhandene Schild an der Mündung zur Schwanthalerstraße kaum zu sehen ist. Die Folge sind gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Durch eine deutliche Markierung und eine klarere optische Gestaltung des Kreuzungsbereichs könnte die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7812 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 15.10.2025 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Der Magistrat wird gebeten, den Bolzplatz an der Stresemannallee 73 mit einem weiteren vierten Zaun zur Häuserseite zu versehen und über dem Platz zum Beispiel ein Tarnnetz zu spannen sowie den Kies auf dem Boden zu entfernen, um Verletzungen vorzubeugen. Begründung: Der Bolzplatz an der Stresemannallee 73 wird gerne von den Kindern und Jugendlichen der anliegenden Heimatsiedlung genutzt. Durch das Fehlen eines Zaunes zur Häuserseite hin kommt es häufig vor, dass der Ball gegen die Hauswand knallt. Es ist eine Frage der Zeit bis eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Des Weiteren ist ein Netz über dem Platz dringend erforderlich, um zu verhindern, dass der Ball, wie letztlich geschehen, auf die Straße gelangt, die Kinder hinterherrennen und sich damit in Gefahr begeben. Zusätzlich würde das Netz auch als Sonnenschutz dienen. Der feine Kies, der sich inzwischen über den Gehweg bis zur Hauswand verteilt, ist eine weitere Gefahr. Bei Verletzungen, wie z. B. aufgeschürften Knien und Ellenbogen, ist er kaum aus den Wunden zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7806 entstanden aus Vorlage: OF 1597/5 vom 07.11.2025 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße eine stationäre bzw. mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert werden kann. Begründung: Immer wieder kommt es im oben genannten Abschnitt zu Beinaheunfällen, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Vor der Einfahrt in die Henselstraße stehen zudem ständig Wohnwagen mit Parkticket, wodurch die Einfahrt in die Waldfriedstraße erschwert wird. Zudem weichen Raser schon mit Vorsatz auf die Gegenfahrbahn aus. Der Übergang zur anderen Seite wird von vielen Eltern mit Kinderwägen (zum Weinbergpark) und von Hundebesitzern genutzt, sodass eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Auto besteht. Daher ist es unumgänglich den Verkehr ständig zu überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

M (Vortrag des Magistrats)

Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach)

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 200 Betreff: Wahl einer stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herr Dr. Heinz Bellendorf Rilkestr. 17 60437 Frankfurt am Main als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 15 (Nieder-Eschbach). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die Amtszeit der stellv. Schiedsperson des Bezirks 15 ist abgelaufen, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 15 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Dr. Heinz Bellendorf als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 03.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2108 Betreff: Mehr Sicherheit auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Platz der Republik und Güterplatz Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Güterplatz in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht aus diesem Grund von der Unfallkommission behandelt. Der schreckliche Verkehrsunfall vom 6. Juli 2025 ist noch Gegenstand von Ermittlungen der Kriminalpolizei. Hierzu liegen noch keine endgültigen Ergebnisse vor. Ausweislich der gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main vom 15. Juli 2025 (https://t1p.de/hnt56) ist jedoch aktuell von einem bedingten Vorsatzdelikt unter Einfluss berauschender Mittel auszugehen. In diesen Fällen ist mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln keine präventive Abhilfe möglich. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt in der Mainzer Landstraße an verschiedenen Stellen Geschwindigkeitskontrollen vor, darunter auch im Abschnitt zwischen Platz der Republik und Güterplatz. Die Kontrollergebnisse sind unauffällig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7307

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs

27.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7786 entstanden aus Vorlage: OF 1128/9 vom 11.11.2025 Betreff: Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf dem Abschnitt der Hügelstraße im Bereich des Zebrastreifens Felix-Dahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße eingeführt werden kann. Begründung: Erst vor Kurzem wurde am Zebrastreifen Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße eine Schülerin auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war und den Zebrastreifen missachtete. Das Kind stürzte schwer und das Fahrrad wurde stark beschädigt. Nur durch glückliche Umstände kam es nicht zu schwereren Verletzungen. Der Zebrastreifen ist breit, gut einsehbar und verfügt über eine Verkehrsinsel in der Mitte, dennoch reichte diese Infrastruktur nicht aus, um den Unfall zu verhindern. Dies zeigt deutlich, dass überhöhte Geschwindigkeiten die zentrale Gefahr darstellen und eine Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich ist. Obwohl der offizielle Schulwegeplan für die Diesterwegschule eine andere Route vorsieht, nutzen faktisch viele Kinder täglich diesen Zebrastreifen, da er den schnellsten und direktesten Weg zur Schule darstellt. Eine Anpassung des Schulwegeplans an die tatsächlich genutzten Wege wäre sinnvoll, um die realen Gefahrenpunkte besser zu erfassen und entsprechend zu sichern. Anwohner*innen berichten, dass überhöhte Geschwindigkeiten und die Missachtung des Zebrastreifens an dieser Stelle regelmäßig zu beobachten sind. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, ermöglicht ausdrücklich die Einrichtung von Tempo 30 entlang von hochfrequentierten Schulwegen. Erstmals werden Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes neben der Sicherheit des Verkehrs im Gesetz genannt. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt seit Mai 2025 vor. Der aktuelle Unfall zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob die neuen gesetzlichen Möglichkeiten genutzt werden können, um die Verkehrssicherheit für Kinder im Ortsbezirk 9 zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichten

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 122 entstanden aus Vorlage: OF 637/8 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Nord-Wache der Stadtpolizei einrichten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer "Wache Nord" der Stadtpolizei werden die Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen (mit Miet- und Mietnebenkosten) entsprechend erhöht. Begründung: Mit der jüngsten Frankfurter Bürgerumfrage 2024 ist deutlich geworden: Die Menschen in Frankfurt sehen Kriminalität, öffentliche Sicherheit und Sauberkeit wieder als Problem in Frankfurt an; die Umfragewerte waren 2021 mit 19 Prozent deutlich besser als im zurückliegenden Jahr (34 Prozent). In diesem Zusammenhang erreichen die Ortsbeiratsmitglieder immer wieder Beschwerden von Menschen im Frankfurter Nordwesten, dass es so gut wie keine sichtbaren Streifengänge der Stadtpolizei gibt. Sie nehmen als Steuerzahler enttäuscht zur Kenntnis, dass der Schwerpunkt des kommunalen Ordnungsdienstes auf der Innenstadt und den angrenzenden Stadtteilen sowie dem Bahnhofsviertel liegt. Dabei gibt es im Ortsbezirk 8, wie auch in den angrenzenden nördlichen Bezirken, ebenfalls einen Bedarf für mehr Sicherheit und Sauberkeit. Insbesondere in der Nacht haben die vorhandenen Streifendienste der Stadtpolizei nahezu keine Kapazitäten, Meldungen über die Hotline 212-44044, zum Beispiel aufgrund massiver Ruhestörungen, nachzugehen. Auch für Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen wird mehr Personal benötigt. Eine personell angemessen ausgestattete "Wache Nord", etwa im Nordwestzentrum, könnte die Sichtbarkeit der städtischen Ordnungskräfte erhöhen und nicht nur die bisherige Beratung und Information, die mit dem Sicherheitsmobil in den Stadtteilen erfolgt, nachhaltig an einem festen Ort verstetigen. Der ergänzend zu Höchst und der Wache in der B-Ebene der Hauptwache gedachte Polizeiposten sollte vor allem als effektive Basis für Streifengänge und Einsätze eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.01.2026

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße

27.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7793 entstanden aus Vorlage: OF 1139/9 vom 12.11.2025 Betreff: Einrichtung einer Parkverbotszone im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße Im engen Kurvenbereich der Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße kommt es regelmäßig durch dort geparkte, teils sehr breite Fahrzeuge zu einer Blockadesituation für den fließenden Verkehr. Diese wiederkehrenden Behinderungen führen häufig dazu, dass Verkehrsteilnehmer gezwungen sind, Wendemanöver entgegen der bestehenden Einbahnstraßenregelung durchzuführen. Dadurch entstehen gefährliche Situationen sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Fußgänger und Radfahrende. Die aktuelle Verkehrssituation ist aus Sicherheitsgründen nicht hinnehmbar. Durch das Einrichten einer Parkverbotszone im genannten Kurvenbereich kann eine klare Verkehrsführung gewährleistet und die Verkehrssicherheit deutlich erhöht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Kurvenbereich Ziegenhainer Straße/Rauschenberger Straße eine Parkverbotszone einzurichten. Dies kann durch geeignete Beschilderung sowie ergänzende Flächenmarkierungen umgesetzt werden, um ein Halten und Parken in diesem Bereich wirksam zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station „Weißer Stein“

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7800 entstanden aus Vorlage: OF 1152/9 vom 12.11.2025 Betreff: Ehemalige unterirdische Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die nunmehr geschlossenen unterirdischen Zugänge zur U-Bahn-Station "Weißer Stein" sowie die dort vorhandenen Räumlichkeiten grundsätzlich im Rahmen eines Zivilschutzkonzeptes als Schutzräume für die Bevölkerung infrage kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Hydrant im Berkersheimer Niddatal

25.11.2025 · Aktualisiert: 18.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7745 entstanden aus Vorlage: OF 1129/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydrant im Berkersheimer Niddatal Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der Mainova gebeten, mit Blick auf das Erfordernis der zeitnahen Realisierung der Installation des bisher fehlenden Hydranten im Berkersheimer Niddatal auf Höhe der Eisenbahnüberführung Am Wiesengarten folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. die öffentliche Sicherheit; 2. Veranstaltungen der Berkersheimer Vereine in deren "Wohnzimmer im Niddatal"; 3. Vermeidung von Kostenumlegungen auf die Vereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2026 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Renovierung und Sanierung von Tierheimkapazitäten

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 25.11.2025, OF 1808/1 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Renovierung und Sanierung von Tierheimkapazitäten Für die Renovierung und Erweiterung von Tierheimkapazitäten werden dem Tierheim Fechenheim, dem Tierheim Nied, den Wildtierfreunden Hanau und dem Stadttaubenprojekt Frankfurt je 50.000 Euro zur Verfügung gestellt, Damit steht dann im Jahr 2026 eine Summe von 200.000 Euro für Investitionen in den Tierheimen und Tierheimähnlichen Einrichtungen zur Verfügung, die für Planung und Ausführung verwendet werden können. Begründung: Immer wieder müssen in den Tierheimen Aufnahmestopps verkündet werden. Für Frankfurt ist dies ein Unding! Dies hat auch zur Folge, dass städtische Pflichten, wie die Entgegennahme von Fundtieren und die Sicherstellung von Tieren nicht in dem Maße ausgeführt werden können, wie es notwendig wäre. Die Tierheime sollen mit diesen Budgets flexibel ihre räumlichen Kapazitäten verbessern oder ausbauen können. Die vier genannten Institutionen erbringen regelmäßig Leistungen für die Stadt Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 59 2025 Die Vorlage OF 1808/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
V (Auskunftsersuchen)

Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1317 entstanden aus Vorlage: OF 1777/1 vom 10.11.2025 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Magistrat wird gebeten, zu der in der Stellungnahme vom 09.02.2024, ST 352, für Ende 2024 angekündigten Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807, gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352

V (Auskunftsersuchen)

Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1320 entstanden aus Vorlage: OF 1789/1 vom 10.11.2025 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt wie im Bundesdurchschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1324 entstanden aus Vorlage: OF 1806/1 vom 05.10.2025 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022 bis 2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z. B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an "Hauptwache", Zeil und "Konstabler Wache", Ampeln an Mainzer Landstraße, "Platz der Republik" und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z. B. "Römer"/"Paulskirche")? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z. B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z. B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Betonpoller in der Innenstadt entfernen

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7772 entstanden aus Vorlage: OF 1784/1 vom 08.11.2025 Betreff: Betonpoller in der Innenstadt entfernen Der Magistrat wird gebeten, die Betonpoller in der Innenstadt, insbesondere an den Orten Hauptwache, Freßgass' und Opernplatz, zu entfernen und durch moderne Terrorsperren zu ersetzen, die ihre Funktion wieder erfüllen und sich gut in das Stadtbild einfügen. Begründung: Die bestehenden Betonpoller wurden vor vielen Jahren als Maßnahme zur Terrorabwehr installiert. Ihr Zweck besteht darin, das unbefugte Einfahren von Fahrzeugen in Fußgängerzonen zu verhindern und so die Sicherheit von Passantinnen und Passanten zu gewährleisten. In ihrer aktuellen Anordnung erfüllen die Poller diese Funktion jedoch nicht. Aufgrund der bestehenden Abstände und Positionierung ist es selbst größeren Fahrzeugen möglich, die Poller zu umfahren, wodurch der beabsichtigte Schutzeffekt weitgehend aufgehoben wird. Zudem entsprechen die vorhandenen Poller nicht mehr den geltenden Sicherheitsanforderungen für Terrorabwehrsperren. Darüber hinaus beeinträchtigen die massiven, grauen Betonblöcke das Stadtbild erheblich. Sie tragen zu einer Verringerung der Aufenthaltsqualität und der gestalterischen Attraktivität der Frankfurter Innenstadt bei. Bei der Installation von modernen Terrorabwehrsperren ist in Zukunft darauf zu achten, dass sie sich in das Stadtbild einfügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7761 entstanden aus Vorlage: OF 1168/10 vom 10.11.2025 Betreff: Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Parken an der Straße Alt-Bonames/Ecke Homburger Landstraße so sicher geregelt werden kann, dass künftig dort keine Fahrzeuge unkoordiniert oder wie auch immer störend auf dem Fahrbahnbereich abgestellt werden. Begründung: Dort ist weder ausreichend Parkraum noch ausreichende Beleuchtung vorhanden, sodass es derzeit dort leider sehr schnell zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745)

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7759 entstanden aus Vorlage: OF 1166/10 vom 10.11.2025 Betreff: Sonnenschutz für die Berkersheimer Grundschule hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025 (ST 1745) Vorgang: OM 2243/22 OBR 10; OM 3068/22 OBR 10; ST 2710/22; ST 628/23; OM 7245/25 OBR 10; ST 1745/25 Mit Stellungnahme vom 20.10.2025, ST 1745, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 mit, dass das Außengelände der Berkersheimer Grundschule auf die Möglichkeit zusätzlicher Verschattungen geprüft wurde. Vor dem Haupteingang sei die Installation eines Sonnenschutzes nicht möglich, weil sich dort die Stellfläche für die Feuerwehr befindet. Es sei daher für die Fläche hinter dem Hauptgebäude die Bestellung eines Starkwindschirms mit Betonsockel in Auftrag gegeben worden. Der Stellungnahme gingen zwei Anregungen des Ortsbeirates 10 voraus, die erste aus dem Mai 2022, sowie eine Stellungnahme des Magistrats aus dem März 2023. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.⁠ ⁠wieso er für die Beantwortung der Anregung knapp dreieinhalb Jahre braucht; 2.⁠ ob ihm nicht bereits deutlich früher bekannt war, wo sich die Stellfläche für die Feuerwehr befindet; 3. ⁠wenn nein, wieso dies dem Magistrat nicht bekannt war; 4.⁠ ⁠wenn ja, wieso diese Information nicht bereits deutlich früher dem Ortsbeirat 10 mitgeteilt wurde; 5.⁠ ⁠wie er dies vor dem Hintergrund des Brand- und Rettungsschutzes sowie der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main bewertet. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich erneut verwundert über die lange Bearbeitungszeit einer seiner Anregungen. Gerade weil der Brand- und Rettungsschutz dem Sonnenschutz vorausgeht, verwundert es, dass diese Anregung eine fast dreijährige Bearbeitung nach sich zog. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2243 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3068 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2710 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 628 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7245 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1745

Ideen

Noch keine Ideen zu diesem Thema.