Die Stadt Frankfurt ist kein rechtsfreier Raum - die rechtswidrige Besetzung der städtischen Liegenschaft In der Au endlich beenden!
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, die seit dem Jahr 1983 rechtswidrig besetzte städtische Liegenschaft In der Au 14-16 im Stadtteil Rödelheim schnellstmöglich räumen zu lassen. Außerdem sollen zukünftige Besetzungen städtischer Liegenschaften immer zeitnah geräumt werden.
Begründung
Die Frage 3.444 der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 thematisierte im Nachgang die Hausbesetzung und Räumung in der Lahnstraße. Auf die Frage, ob diese Räumung auch Auswirkungen auf die Besetzung In der Au habe, führte Stadträtin Weber folgendes aus: "Die derzeitige Nutzung der Liegenschaft "In der Au 14-16" wird seit mehr als 40 Jahren geduldet. Der Magistrat geht daher von einer Fortsetzung der Nutzung dieser Liegenschaft aus." Der Magistrat benötigt offensichtlich einen Auftrag der Stadtverordnetenversammlung, um hinsichtlich dieser rechtswidrig besetzten städtischen Liegenschaft aktiv zu werden. Hausbesetzungen sind in Deutschland grundsätzlich illegal, da sie das Eigentumsrecht des Eigentümers verletzen. Nach "§ 123 StGB - Hausfriedensbruch" macht sich strafbar, wer "in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt". Die Strafbarkeit entfällt jedoch, wenn der Eigentümer die Besetzung stillschweigend duldet bzw. nicht innerhalb einer angemessenen Frist Anzeige erstattet. Diese Duldungen oder Fristverstreichungen im Frankfurter Stadtgebiet müssen aufhören. Mit Hausbesetzern sollte nicht verhandelt werden, sondern geltendes Recht muss durchgesetzt werden. Hausbesetzer dürfen für ihr rechtswidriges Handeln nicht belohnt werden. Die FAZ berichtete am 01.10.2025, dass der hessische Innenminister in einer Antwort auf eine kleine Anfrage im Landtag bzgl. der mehrere Wochen lang besetzten städtischen Liegenschaft in der Frankfurter Lahnstraße u.a. mitteilte, dass eine Kommune durch die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet sei, "ihre Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich" zu verwalten. Außerdem habe laut Innenminister die Landesregierung "kein Verständnis dafür, wenn Hausbesetzungen geduldet werden."
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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