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Verbesserung von Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auf dem Mittelstreifen der Frankenallee

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, wie die Situation hinsichtlich öffentlicher Verunreinigungen, insbesondere durch wildes Urinieren sowie durch nicht angeleinte Hunde auf dem Mittelstreifen der Frankenallee aktuell bewertet wird; 2. zu prüfen, welche ordnungsrechtlichen Maßnahmen geeignet sind, um die Einhaltung bestehender Vorschriften (Leinenpflicht, Sauberkeit, öffentliche Ordnung) wirksam durchzusetzen; 3. zu prüfen, ob eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes, auch in Form von zivilen Streifen, zeitweise oder dauerhaft eingerichtet werden kann; 4. ergänzend zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen der Einsatz von Videoüberwachung zur Gefahrenabwehr und Abschreckung an geeigneten Stellen zulässig und verhältnismäßig wäre, zumindest zeitlich befristet; 5. darzustellen, welche alternativen Maßnahmen (z. B. bessere Beleuchtung, gestalterische Maßnahmen, Hinweisschilder, Kontrolldichte) in Betracht kommen, falls eine Videoüberwachung nicht umsetzbar ist.

Begründung

Der Mittelstreifen der Frankenallee wird täglich von Eltern mit kleinen Kindern, Kindergarten- und Schulkindern sowie weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden über wildes Urinieren am helllichten Tag, aggressives Verhalten bei Hinweisen sowie über nicht angeleinte Hunde, deren Hinterlassenschaften nicht entfernt werden. Diese Zustände beeinträchtigen nicht nur die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität, sondern führen auch zu einem subjektiven Unsicherheitsgefühl, insbesondere bei Familien und älteren Menschen. Die Hemmschwelle für ordnungswidriges Verhalten scheint gering, da Kontrollen offenbar kaum wahrgenommen werden. Eine verstärkte Präsenz von Ordnungskräften, ggf. auch in ziviler Form, kann präventiv wirken und bestehende Regeln sichtbar durchsetzen. Ergänzend soll geprüft werden, ob technische oder gestalterische Maßnahmen rechtlich zulässig und geeignet sind, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Ziel des Antrags ist es keine pauschale Überwachung, sondern eine verhältnismäßige, rechtssichere und wirksame Verbesserung von Ordnung und Sicherheit in einem sensiblen, stark frequentierten Bereich.