Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in soz
Frage an den Magistrat
Aufgrund wiederholter massiver Beleidigungen und persönlicher Angriffe gegenüber Mitarbeitenden des Ordnungsamtes in sozialen Netzwerken wurde die Kommentarfunktion auf der Facebook-Seite des Amtes deaktiviert. Daher frage ich den Magistrat: Verfolgt der Magistrat gegenüber beleidigenden, bedrohend wirkenden oder verächtlich machenden Äußerungen gegen Mitarbeitende des Ordnungsamtes eine konsequente Anzeigepraxis als Teil seiner Fürsorgepflicht, und wie viele entsprechende Vorfälle sind insgesamt bekannt geworden, von denen jeweils eine strafrechtliche Anzeige veranlasst wurde?
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