Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht auf dem Gravensteiner-Platz zu untersagen. Im Zeitraum vom 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (§ 3 a Absatz 1 Ziffer 1 b. Sprengstoffgesetz) u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden.