Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei
Bericht
Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Der aktuelle Sachstand, insbesondere zur durchgeführten Marktrecherche, wurde zuletzt mit Bericht B 372 mitgeteilt. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass nur die Software eines Anbieters in das städtische EDV-System eingebunden werden kann. Vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen soll zunächst eine Erprobungsphase mit acht Leasinggeräten über die Dauer eines Jahres erfolgen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, inwieweit die Geräte auch den praktischen Anforderungen der Stadtpolizei entsprechen. Erst nach dem Testeinsatz kann über den dauerhaften Einsatz bzw. einen abschließenden Kauf sowie über die endgültig benötigte Anzahl von Geräten abschließend entschieden werden. Die Geräte wurden zwischenzeitlich bestellt und auch bereits geliefert. Aktuell finden verschiedene vorbereitende Arbeiten für deren praktischen Einsatz statt, insbesondere die Einbindung in die städtische EDV. Eine Mulitplikatorenschulung der ausbildenden Mitarbeiter ist dahingehend für Januar 2026 vorgeplant. Die Schulung der kameraführenden Mitarbeiter erfolgt im Anschluss. Der Einsatz der Bodycams soll im
- Quartal 2026 beginnen.