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Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1 Wie auch in den vergangenen Jahren werden in der Silvesternacht 2025/2026 ausreichend Polizei- und Rettungskräfte an den neuralgischen Plätzen wie der Zeil, dem Mainufer und im weiteren Innenstadtbereich vor Ort sein, um die größtmögliche Sicherheit für die Einwohner*innen Frankfurts und seiner Besucher*innen sicherzustellen. Darüber hinaus wird es, wie beim Jahreswechsel 2024/2025 eine Böllerverbotszone im Bereich der Zeil und des Eisernen Stegs geben. Es war in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über die Feinstaubbelastung, den Lärm, die Beeinträchtigung von älteren und eingeschränkten Menschen und Tieren aber auch über Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Tatsächlich bewirkt das jährliche flächige, private Silvesterfeuerwerk in Frankfurt am Main immer eine hohe Belastung durch Feinstaub. Die Schadstoff-Konzentration erreicht dann zwischen 0 und 1 Uhr ihren Höhepunkt. In der Regel normalisieren sich die Werte erst wieder am Vormittag des

  1. Januars. Die damit einhergehende Luftverschmutzung und Lärmbelastung können die Gesundheit daher zusätzlich belasten. Eine immissionsschutzrechtliche Grundlage zum Abstellen des Feuerwerks gibt es jedoch nicht, da die Grenzwerte für Feinstaub in Frankfurt am Main seit 2012 sicher eingehalten werden. Der Schwellengrenzwert in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel darf an 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Durch das Böllerverbot sollen aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren in den vergangenen Jahren - nicht nur in Frankfurt - Böller abgeschossen worden. Verletzungen und Sachschäden waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden. Zu Frage 2 Es ist leider in der Praxis nicht möglich, sämtliche in der
  2. SprengV aufgeführten Gebäude prophylaktisch zu schützen. Hierzu wären flächendeckenden Kontrollen im gesamten Stadtbereich nötig. Die Bevölkerung wird daher gebeten, im jeweiligen Einzelfall, sollten Verstöße festgestellt werden, das zuständige Polizeirevier zu informieren. Zu Frage 3 Selbstverständlich steht der Magistrat in regelmäßigem Austausch mit anderen Großstädten, so auch mit Köln und Stuttgart. Zuletzt war in Stuttgart noch nicht klar, ob es in diesem Jahr erneut ein Böllerverbot in bisherigem Ausmaß geben wird. Das bisherige Verbot hing mit einer Veranstaltung zusammen, deren Fortführung zuletzt infrage stand.

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