Prüfung des Einsatzes intelligenter Videoanalyse zur Erhöhung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 derzeit Videoüberwachung eingesetzt wird und welche technischen Standards dabei zur Anwendung kommen; 2. zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Einsatz einer KI-gestützten Videoanalyse in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 möglich wäre, insbesondere zur präventiven Erkennung von Gefahrensituationen (z. B. auffälliges Verhalten in Bahnsteignähe oder akute Notlagen von Personen); 3. darzulegen, welche Erfahrungen und nachgewiesenen Wirkungen aus vergleichbaren europäischen Projekten mit KI-gestützter Videoanalyse im U-Bahn-Bereich vorliegen und welche Schlussfolgerungen hieraus für Frankfurt gezogen werden können; 4. darzustellen, welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in U-Bahn-Stationen des Ortsbezirks 1 vorgesehen oder möglich sind (z. B. verstärkte Präsenz von Sicherheitspersonal, gezielte Streifen, Schulungen von Mitarbeitenden), falls ein technischer Einsatz ganz oder teilweise nicht umsetzbar ist; 5. zu prüfen, ob ein zeitlich befristetes Pilotprojekt an einer besonders stark frequentierten oder belasteten U-Bahn-Station im Ortsbezirk 1 grundsätzlich in Betracht kommt.
Begründung
Die U-Bahn-Stationen im Ortsbezirk 1 zählen zu den stärksten frequentierten Verkehrsanlagen der Stadt Frankfurt am Main. Sie werden täglich von Berufspendlern, Familien, Schulkindern sowie Touristen genutzt. Gleichzeitig sind Bahnsteige und unterirdische Zugänge Orte, an denen kritische Situationen auftreten können, bei denen eine frühzeitige Intervention lebensrettend sein kann. Aus anderen europäischen Städten (z. B. Stockholm) liegen Berichte vor, wonach KI-gestützte Videoanalysesysteme eingesetzt werden, um auffällige Verhaltensmuster zu erkennen und Personal gezielt und frühzeitig zu alarmieren. Diese Systeme ersetzen keine menschlichen Entscheidungen, sondern unterstützen sie im Sinne der präventiven Gefahrenabwehr. Angesichts der besonderen Bedeutung der U-Bahn für den innerstädtischen Verkehr im Ortsbezirk 1 erscheint es sachgerecht, ergebnisoffen und rechtskonform zu prüfen, ob derartige technische Lösungen, ggf. ergänzend zu personellen Maßnahmen, einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten können. Der Antrag verfolgt ausdrücklich keinen Zweck der flächendeckenden Überwachung, sondern zielt auf eine verhältnismäßige, transparente und rechtlich abgesicherte Prüfung ab.