Resilienz und Selbstbefähigung der Bevölkerung im Nordend sicherstellen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Nicht nur die Stadt Berlin, sondern auch die Bevölkerung in den betroffenen Stadtteilen wurde durch den tagelangen Stromausfall Anfang des Jahres weitgehend unvorbereitet getroffen. Der Vorfall hat gezeigt, wie schnell der Ausfall zentraler Versorgungsstrukturen den Alltag zum Erliegen bringen kann, und dass fehlende Vorbereitung nicht nur staatliche Stellen, sondern ebenso die Bevölkerung betrifft. Wirksamer Bevölkerungsschutz besteht deshalb nicht allein aus funktionierenden Behörden und Einsatzstrukturen. Eine zentrale Voraussetzung ist eine resiliente Bevölkerung, die mental auf außergewöhnliche Lagen vorbereitet ist, grundlegende Vorsorge trifft und weiß, wie sie sich im Ernstfall verhält, wo sie Informationen erhält und wo sie Schutz findet. Eine solche Selbstbefähigung trägt entscheidend dazu bei, Unsicherheit und Panik zu vermeiden und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Der Magistrat wird daher aufgefordert, zu berichten: 1. ob die Stadt Frankfurt übergreifende Konzepte verfolgt, um die Bevölkerung auf Krisen- und Ernstfälle vorzubereiten und gezielt zur Eigenvorsorge sowie zum selbstständigen und besonnenen Verhalten in solchen Situationen zu befähigen; 2. ob und wie diese Vorsorge- und Befähigungskonzepte konkret in die Bevölkerung kommuniziert werden sollen, insbesondere a) ob eine regelmäßige, aktive Information vorgesehen ist, b) welche Inhalte dabei vermittelt werden, c) und wie sichergestellt wird, dass diese Informationen über vereinzelte Hinweise hinaus dauerhaft wahrgenommen und verstanden werden. 3. über welche Informationskanäle die Bevölkerung im Ernstfall erreicht werden soll, insbesondere für den Fall, dass Stromversorgung, Mobilfunknetze oder digitale Endgeräte zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind; 4. welche Warn- und Informationssysteme im Nordend vorhanden sind, wann und wie sie zum Einsatz kommen und wie deren Bedeutung und die daraus abzuleitenden Verhaltenshinweise (bspw. im Fall von Sirenenalarm) der Bevölkerung bekannt gemacht werden; 5. welche öffentlich zugänglichen Schutz-, Aufenthalts- oder Anlaufmöglichkeiten im Nordend existieren, a) für welche Zwecke und für wie viele Personen diese aktuell ausgelegt sind, b) wie schnell vorhandene Orte, die derzeit einer anderen Nutzung zugeführt sind, umgewidmet werden können und zu welchem Zweck, c) wie die Bevölkerung über Lage, Nutzung und Zugänglichkeit dieser Orte informiert wird, und ob geplant ist, die vorhandenen Kapazitäten zu erweitern, 6. wie sichergestellt wird, dass Informationen zur Vorsorge und zum Verhalten im Ernstfall alle Bevölkerungsgruppen im Nordend erreichen, insbesondere Familien, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränktem Zugang zu digitalen oder sprachlichen Informationsangeboten.