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Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.01.2026, M 23

Betreff: Wahl zur stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2 (Bockenheim, Westend) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Anna Reuter als stellv. Schiedsperson für den Bezirk 2. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Der Ortsbeirat 2 hat die im Beschlusstext genannte Frau Reuter als stellv. Schiedsperson vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage _Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 28.01.2026