Einrichtung einer nächtlichen Waffenverbotszone auf der Zeil
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Bereich der Zeil in Abstimmung mit der Landespolizei eine nächtliche Waffenverbotszone einzurichten (z.B. 21:00-05:00 Uhr). Die Waffenverbotszone soll das Führen von Messern und sonstigen Waffen in den späten Abend- und Nachtstunden untersagen und durch geeignete Kontrollen von Polizei und Stadtpolizei durchgesetzt werden.
Begründung
Die Zeil ist laut Angaben des Frankfurter Polizeipräsidenten ein Kriminalitätsbrennpunkt insbesondere in den Wochenendnächten und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern abends als Angstraum wahrgenommen. Es kommt regelmäßig zu Körperverletzungsdelikten, aggressivem Verhalten sowie einer spürbaren Eskalationsgefahr im öffentlichen Raum. Der Polizeipräsident selbst hat eine nächtliche Waffenverbotszone ausdrücklich als sinnvolle Ergänzung bestehender Maßnahmen benannt. Eine solche Zone setzt ein klares ordnungspolitisches Signal, reduziert das Risiko schwerer Gewalttaten und stärkt das subjektive Sicherheitsgefühl auf einer der wichtigsten innerstädtischen Aufenthaltsflächen Frankfurts. Die zeitliche Beschränkung auf die Nachtstunden gewährleistet die Verhältnismäßigkeit, während die hohe Frequentierung und besondere Problemlage der Zeil die Maßnahme rechtfertigen.