Meine Nachbarschaft: Idsteiner Straße
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Vorlagen
Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5755 entstanden aus Vorlage: OF 1213/1 vom 09.02.2020 Betreff: Keine private Videoüberwachungsanlage zur Überwachung von Gehweg und Straßenraum in der Schloßborner Straße Am Balkon im ersten Stock des Hauses Schloßborner Straße 34a haben die Bewohner Videokameras angebracht, mit denen Gehweg und Straßenraum, also der öffentliche Raum, vor dem Haus überwacht werden. Die Überwachung der Nachbarschaft mittels Videokameras ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zeitnah die Bewohner der Wohnung aufzufordern, die Videokameras abzubauen. Begründung: Auf die Kameraüberwachung wird nicht hingewiesen, und der Ortsbeirat bezweifelt, dass eine private Videoüberwachung zulässig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1003 Aktenzeichen: 32 4
Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5355 entstanden aus Vorlage: OF 1077/1 vom 04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten, wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker Straße - vorgezogen; - Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-) Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße vorzulegen; 2. bei Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung: "Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002 ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . . Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich. Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 284 Aktenzeichen: 60 10
Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5349 entstanden aus Vorlage: OF 1067/1 vom 11.10.2019 Betreff: Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Idsteiner Straße/Hattersheimer Straße zwei Verkehrsspiegel in der Idsteiner Straße (Süd- und Nordseite) aufzustellen beziehungsweise anzubringen, um bei der Ausfahrt aus der Hattersheimer Straße aus südlicher Richtung und aus nördlicher Richtung in die Idsteiner Straße Einsicht in den Verkehr der Idsteiner Straße zu geben, der aus westlicher Richtung kommt. Begründung: Die Verkehrsspiegel sind erforderlich, um dem Verkehr (Fahrräder/Autos, sonstige Verkehrsmittel) eine gefahrlose Einfahrt in die Idsteiner Straße zu gewähren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 286 Aktenzeichen: 66 7
Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4162 entstanden aus Vorlage: OF 806/1 vom 01.01.2019 Betreff: Weg mit der Müllkippe am westlichen Ende der Idsteiner Straße - mehr Sauberkeit im Gallus Bei der Müllkippe am Ende der Idsteiner Straße (Ecke Schloßborner Straße) handelt es sich inzwischen um eine Dauereinrichtung. Rund um die Litfaßsäule an der Stelle, an der ein Fußweg entlang der Häuser Schloßborner Straße 69-83 einmündet und der Gehweg entlang der Idsteiner Straße sich zu einem Dreieck verbreitert, türmt sich der Müll. Er breitet sich über den Gehweg aus, macht diesen unpassierbar und wird über die Straße verteilt. Ausrangierte Möbelstücke, Hausmüll, undefinierbarer Dreck und Unrat werden hier von Anwohnerinnen und Anwohnern wild abgelagert. Je nach Temperatur stinkt die Müllhalde. Nach Abholung durch die FES dauert es in der Regel weniger als 24 Stunden, bis der erste Müll wieder dort liegt - und man kann der Müllhalde beim täglichen Wachstum zusehen. Die Wohngebäude in diesem Bereich zählen zum Bestand der ABG und bei dem Müll handelt es sich offensichtlich um Hausrat-Abfall aus dem näheren Wohngebiet. Insofern ist die ABG hier auch in der Pflicht. Das Luftbild aus dem Stadtplan der Stadt Frankfurt zeigt deutlich eine Müllhalde am Ende der Idsteiner Straße Problembereich in der Einmündung des Fußwegs zur Anspacher Straße mit verbreitertem Gehweg (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, wie folgt tätig zu werden: 1. Die ABG wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen für ihre Liegenschaften dafür zu sorgen, dass Sperrmüll nicht wild abgestellt wird. 2. Zudem wird die ABG aufgefordert, auf ihrem Grundstück für ihre Mieterinnen und Mieter Sperrmüll-Abstellplätze einzurichten und den Müll dann regelmäßig abholen zu lassen. 3. Der Straßen- und Grünflächenbereich am Ende der Idsteiner Straße in der Einmündung des Fußwegs Richtung Anspacher Straße wird mit baulichen und gegebenenfalls gärtnerischen Maßnahmen so umgestaltet, dass das Lagern von Möbeln und sonstigem Müll verhindert bzw. zumindest erschwert wird. 4. Es wird geprüft, wie Straße und Gehweg im Kurvenbereich geordnet werden können, sodass die Fläche, die jetzt als Müllabladeplatz genutzt wird, in andere Nutzungen integriert wird. Eventuell kann die Fläche im Kurvenbereich, die auch jetzt beparkt wird, geordnet als Parkraum ausgewiesen werden. Begründung: Nur Abholen genügt nicht, es muss dauerhaft Abhilfe geschaffen werden. Der Müll liegt hier 365 Tage im Jahr. Es werden immer wieder Menschen aus angrenzenden Häusern dabei beobachtet, wie sie ausrangiertes Mobiliar zur Litfaßsäule schleppen. Darauf angesprochen reagieren alle mit Unverständnis - der Platz wird inzwischen als offizieller Müllplatz wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2019, ST 696 Aktenzeichen: 79 4
Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 719/1 vom 31.08.2018 Betreff: Barrierefreiheit: Bordstein absenken - Fußgängerüberweg für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkanten an dem Fußgängerüberweg in der Idsteiner Straße/Ecke Hufnagelstraße abzusenken und somit barrierefrei zu gestalten. Begründung: Der genannte Fußgängerüberweg erschwert durch die zu hohe Bordsteinkante das Queren der Straße für Menschen mit Rollatoren, Rollstuhl oder Kinderwagen. Die Straße liegt in der unmittelbaren Nähe der S-Bahn-Station "Galluswarte" und ist Teil der Wegverbindung zwischen "altem" und "neuem" Gallus (Europaviertel). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 629/1 vom 20.05.2018 Betreff: Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße barrierefrei gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerweg auf der Idsteiner Straße entlang der Schule bis zur Schwalbacher Straße zu erneuern oder zumindest die Stolperfallen zu beseitigen. Begründung: Der beschriebene Weg ist gepflastert und mittlerweile in einem sturz- und stolpergefährlichen Zustand. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl ist dieser Bereich gefährlich. Der Weg ist jedoch hoch frequentiert. Menschen, die dort aus dem Bus aussteigen, wollen oft zur Frankenallee, um die dortige Apotheke, Arztpraxen oder Einkaufsmöglichkeiten aufzusuchen. Dafür müssen sie ebendiesen Weg benutzen. Auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler benutzen den Fußgängerweg. Um Verletzungen zu verhindern und Frankfurt Stück für Stück barrierefrei zu gestalten, soll die genannte Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1900 Aktenzeichen: 66 2
Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3244 entstanden aus Vorlage: OF 632/1 vom 17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen, dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300 Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken. Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist, wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden. Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte Länge), - Hattersheimer Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße) sowie - Schwalbacher Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs; bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30 eingehalten wird. Aus: Stadtplan Frankfurt am Main (https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de& ;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich - alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen- und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können; 3. insbesondere auf der Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen. Zur Verdeutlichung der Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen Waldemser Straße und Schneidhainer Straße) Schwalbacher Straße Waldemser Straße Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716 Aktenzeichen: 32 1
„Schwebende“ Zebrastreifen für die Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2992 entstanden aus Vorlage: OF 566/1 vom 20.03.2018 Betreff: "Schwebende" Zebrastreifen für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an neuralgischen Stellen, vor allem im Bereich der Bushaltestelle "Schneidhainer Straße" auf der Idsteiner Straße, die vorhandenen Zebrastreifen als 3D-Zebrastreifen zu gestalten sowie eventuell neu geplante Zebrastreifen in diesem Bereich als 3D-Zebrastreifen auszuführen, damit diese die Aufmerksamkeit von (zu schnell fahrenden) Autofahrern auf sich ziehen, diese das Tempo verlangsamen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem Kinder, geschützt werden. Begründung: Viele Menschen im Gallus ärgern sich darüber, wie rücksichtslos Autofahrer, trotz Tempo 30 und eines Zebrastreifens auf der Idsteiner Straße, sind. Die geschilderten Probleme zeigten sich auch bei einer Ortsbegehung zusammen mit dem Verkehrsdezernenten. Es wurde zugesagt, für mehr Sicherheit zu sorgen. Da dies jedoch nicht über erhöhte Bodenschwellen (Lärmbelästigung für Anwohner) geschehen soll, wurde auch um gute Ideen seitens der Ortskundigen gebeten. In Braunschweig und Linz gibt es bereits solche dreidimensionalen Zebrastreifen, welche für mehr Aufmerksamkeit und damit langsameres Fahren sorgen, daher wäre dies auch eine Idee für diesen schwierigen Verkehrspunkt im Gallus. Auch der ADAC bestätigt, dass alles, was die Aufmerksamkeit erhöhe, gut für die Verkehrssicherheit sei. Eventuell kann Frankfurt das Modell aus Linz und Braunschweig noch weiter entwickeln, denn dieses ist bei Nässe schwer sichtbar. So kann Frankfurt wieder verkehrstechnisch zum Vorreiter werden und gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner des Gallus erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1276 Aktenzeichen: 32 1
Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2993 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 23.03.2018 Betreff: Anwohnerparken in der Hellerhofsiedlung (Gallus) einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnerparken in den folgenden Straßen einzurichten: - Eppenhainer Straße, auf der westlichen Seite von der Josbacher Straße bis zur Idsteiner Straße; - Ruppertshainer Straße, auf der nördlichen Seite; - Rebstöckerstraße, auf der östlichen Seite zwischen Josbacher Straße und Ruppertshainer Straße. Begründung: Die schwierige Parkplatzsituation in vielen Teilen Frankfurts, so auch im Gallus, ist bekannt. Anwohner fordern deshalb in der Hellerhofsiedlung Anwohnerparken in bestimmten Bereichen. Viele Autos, die dort parken, sind nicht aus Frankfurt und es liegt der Verdacht nahe, dass die Parkplätze von Leuten genutzt werden, die nicht dort wohnen. Um es den Anwohnern möglich zu machen, auch einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu finden, sollte an den aufgeführten Straßen Anwohnerparken installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1283 Aktenzeichen: 61 1
Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 25.02.2018 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die zum Teil noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, vor allem auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg ist an besagter Stelle sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 994 Aktenzeichen: 66 0
Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2781 entstanden aus Vorlage: OF 510/1 vom 02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg Idsteiner Straße: Auf den beiden schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert, sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt; Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas- und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll liegt. 2. Fußweg Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese Zufahrt behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; b) als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 836 Aktenzeichen: 79 2
Tempo-30-Zonen: Zonen „gemäßigter“ Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 entstanden aus Vorlage: OF 496/1 vom 03.01.2018 Betreff: Tempo-30-Zonen: Zonen "gemäßigter" Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien Vorgang: OM 1789/17 OBR 1; ST 1985/17 Auch in Tempo-30-Zonen wird nachweislich oft so gefahren, dass zu Fuß Gehende Straßen nicht sicher überqueren können. In vielen Fällen hat der Ortsbeirat dann den Magistrat aufgefordert, Zebrastreifen als Querungshilfen aufbringen zu lassen. Zuletzt wurde dies im Juni 2017 für den Kreuzungsbereich Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße gefordert. Mit der Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1985, wird diese Anregung - wie üblich - mit folgendem Hinweis abgelehnt: "In den ‚Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen' (R-FGÜ 2001) heißt es: ‚Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich'. Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit ‚mäßiger Geschwindigkeit' - also Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelun g des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen Fußgängerüberweg nicht notwendig ist." Die Einschätzung der Situation, wie sie der Magistrat hier zitiert, hat mit der Realität auf den Straßen des Ortsbezirks - auch in Tempo-30-Zonen - nichts gemein. Auch in Tempo-30-Zonen ist es oft notwendig, an kritischen Punkten Querungshilfen anzubringen und/oder sonstige (bauliche) Maßnahmen zu veranlassen, die Autofahrerinnen und Autofahrer anregen oder zwingen, die Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auch in Tempo-30-Zonen und auf Straßen, für die Tempo 30 gilt, Zebrastreifen oder vergleichbare Querungshilfen zu ermöglichen. Begründung: Das Argument, mit dem der Magistrat die Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf Straßen mit Tempo 30 ablehnt, stimmt mit der Realität nicht überein. Solange sich die Realität nicht an das Verwaltungshandeln anpasst, muss sich das Verwaltungshandeln an der Realität orientieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 800 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2039 entstanden aus Vorlage: OF 375/1 vom 06.08.2017 Betreff: Kreuzungen in der Eppenhainer Straße entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, durch eine deutlichere Beschilderung und zusätzliche Markierungen auf die bestehende Vorfahrtsregelungen (rechts vor links) innerhalb der Eppenhainer Straße hinzuweisen. Da in der Eppenhainer Straße zu schnell gefahren wird, wird der Magistrat außerdem aufgefordert, zusätzliche Markierungen für Tempo 30 anzubringen. Begründung: Im Juni ereignete sich im Bereich der Idsteiner Straße ein schwerer Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. Bereits im Mai wies eine Bewohnerin in einer Zuschrift an ein Mitglied des Ortsbeirates auf den Missstand hin: "Hallo Andreas, wie bereits befürchtet - gibt es in der Verbindung Europa-Allee/Eppenhainer Straße nicht nur mehr Verkehr als den vom Straßenbauamt bei einer Sitzung prophezeiten Quell- und Zielverkehr, sondern diese Durchfahrt wird auch von vielen Nichtfrankfurtern als Schleichweg genutzt. Es gibt aber außerdem eine Gefahrenstelle!! Von der Europa-Allee Richtung Gallus gibt es zwar am Anfang der Eppenhainer Straße ein Tempo-30-Schild, das von den Durchfahrern nicht wirklich beachtet wird. Ein Problem im Besonderen ist die Kreuzung Eppenhainer Straße/Mammolshainer Straße Richtung Idsteiner Straße. Hier rauschen die Fahrzeuge aus dem Europaviertel durch, ohne auf die Regelung rechts vor links zu achten. Ich selbst achte auf die ankommenden Fahrzeuge und es hat den Anschein, als gäbe es hier eine neue Regelung links vor rechts bzw. Europaviertel vor Gallus. Zweimal wurde mir bereits gefährlich die Vorfahrt genommen. Es könnte hier zumindest ein weißer Streifen an dieser Kreuzung aufgemalt werden, wie es ihn in der Frankenallee häufig gibt. Denkenswert wäre auch die Zahl "30" (Tempo 30) auf der Straße. Vielleicht hast Du bessere Vorschläge. Bitte hilf den Anwohnern an der Gefahrenstelle, Karambolagen zu vermeiden. Herzlich..." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2348 Antrag vom 12.04.2021, OF 12/1 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 48 Aktenzeichen: 66 5
Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2036 entstanden aus Vorlage: OF 372/1 vom 06.08.2017 Betreff: Neue Räumlichkeiten für die Katharina-die-Große-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, der Katharina-die Große-Schule, Idsteiner Straße 91, als mehrsprachige Ganztagesschule bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten im Gallus oder in unmittelbarer Nachbarschaft behilflich zu sein und gegebenenfalls eigene Liegenschaften anzubieten. Begründung: Die momentan genutzten Räume werden vom Mehrgenerationenhaus benötigt. Die Schule sollte im Gallus oder zumindest in der Nähe erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2343 Aktenzeichen: 4031
Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1790 entstanden aus Vorlage: OF 346/1 vom 28.05.2017 Betreff: Das Rasen in der Idsteiner Straße nimmt kein Ende Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie dem ständigen Schnellfahren in der Idsteiner Straße Einhalt geboten und die Straße wirksam verkehrsberu higt werden kann. Dieses Konzept soll auch Maßnahmen enthalten, die den unerwünschten Schleichverkehr durch das Gallus in das Europaviertel und zur Messe eindämmen. Begründung: Seit Jahren beklagen sich Anwohner, Eltern von Lernenden an den Schulen der Straße sowie Besucher der zahllosen Einrichtungen über das zu schnelle Fahren in der Idsteiner Straße. Hinzu kommen Klagen über Lärm in dieser Wohnstraße. Trotz zahlreicher Maßnahmen hat sich die Situation verschärft und keinesfalls gebessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1986
Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 28.05.2017 Betreff: Zebrastreifen Idsteiner Straße, Höhe Eppenhainer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, an beiden Seiten der Eppenhainer Straße in der Idsteiner Straße eine Querungshilfe für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen ) anbringen zu lassen. Begründung: Bei dem Bereich handelt es sich um eine wichtige fußläufige Verbindung vom Europaviertel ins Gallus. Da der Abschnitt stark befahren ist und die vorgeschriebene Geschwindigkeit kaum eingehalten wird, ist die geforderte Maßnahme zum Schutz der zu Fuß Gehenden notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 313/1 vom 02.05.2017 Betreff: Kreuzung im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten gegen Wildparker sichern Im Bereich Idsteiner Straße/Europagarten werden inzwischen Tag und Nacht die Kreuzungsbereiche zugeparkt. Für Autofahrer - und noch mehr für zu Fuß Gehende - sind die Kreuzungen nicht einsehbar. Die Situation ist gefährlich, zumal in diesem Bereich mit den Grünverbindungen, Spielplätzen und Kindereinrichtungen auch viele Kinder mit Lauf- und Fahrrädern, Rollern und Skatern unterwegs sind. Die Kreuzungsbereiche sind zum Teil in zwei Reihen beparkt (Schwalbacher Straße/Ecke Niedernhausener Straße auf beiden Seiten), da Fahrzeuge zum einen auf der Straße, zum anderen (illegal) auf den Gehweg geparkt werden. Im Kreuzungsbereich Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße wird der Fußweg entlang des Lotte-Specht-Parks ebenfalls als Parkplatz genutzt. Seit dem Abbau der Baueinrichtungen im Kreuzungsbereich Hattersheimer Straße/Idsteiner Straße werden nun auch die nicht abgepollerten Gehwege im Kreuzungsbereich dauerhaft als Parkplatz genutzt. Insbesondere da sich hier die Kita befindet, besteht dringend Handlungsbedarf. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die nachfolgenden Bereiche so zu sichern, dass der Kreuzungsbereich nicht mehr beparkt werden kann und dass es nicht mehr möglich ist, den Gehweg bzw. Parkwege als Parkplatz zu nutzen: 1. Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße - beide Straßenseiten, 2. Niedernhausener Straße/Schneidhainer Straße, 3. Niedernhausener Straße/Hattersheimer Straße, 4. Hatterheimer Straße/Idsteiner Straße. Beispiel: Dieses Bild zeigt die Kreuzung Schwalbacher Straße/Niedernhausener Straße mit beparktem Gehweg sowie dem Gehweg des Lotte-Specht-Parks. Ebenfalls zu sehen ist, dass auch am anderen Ende des Lotte-Specht-Parks der Gehweg im Kreuzungsbereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße zugeparkt ist. Da zur Pflege des Parks Fahrzeuge der Gartenbaufirma sporadisch in den Park einfahren müssen, ist die Abpollerung im Bereich Waldemser Straße/Niedernhausener Straße so vorzunehmen, dass sich ein Poller durch einen Spezialschlüssel für Berechtigte umlegen und der Parkweg so von den Berechtigten befahren lässt. Begründung: Nicht nur die zunehmende Wohnbebauung oder die Nähe zur Innenstadt und Messe, auch der Bezug der Gewerbeimmobilien auf der östlichen Europa-Allee sowie die inzwischen fertiggestellten Verbindungen ins Gallus führen wohl dazu, dass der ohnehin schon sehr unter Parkdruck leidende Stadtteil unter den Blechlawinen ächzt. Wege, Kreuzungen und sogar Grünflächen bzw. Beete werden (wo irgend möglich) gnadenlos beparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1547 entstanden aus Vorlage: OF 282/1 vom 09.04.2017 Betreff: Imbisswagen entfernen, damit Parkfläche frei wird Der Magistrat wird gebeten, zwei auf der Idsteiner Straße in Höhe der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" abgestellte Imbisswagen zu entfernen. Begründung: Ein Imbisswagen steht schon seit Jahren an dieser Stelle und inzwischen ist ein weiterer Imbisswagen dazugekommen. Beide Fahrzeuge sind mit einem gültigen Kennzeichen versehen, jedoch werden diese Fahrzeuge nicht bewegt bzw. kommen nicht zum Einsatz. Der Halter nutzt den öffentlichen Straßenraum als billigen Parkplatz (siehe Foto). Nachdem in der Eppenhainer Straße umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten durch die ABG Frankfurt Holding GmbH geplant sind, wird es zu noch stärkerem Parkdruck für die Anlieger kommen. Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, dass die Halter beide Imbisswagen auf dem Parkplatz an der Mönchhofstraße (ehemalige Wendeschleife der Linie 21) abstellen, sofern der Magistrat dies zulässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1439 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 262/1 vom 02.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen Lärm macht nachweislich krank. Menschen leiden unter Lärm. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie Verkehrslärm verringert werden kann; zum Teil werden (teure) Maßnahmen wie das Aufbringen von sogenanntem Flüsterasphalt oder Ähnliches gefordert oder in Erwägung gezogen. Städte und Privatpersonen investieren Milliarden in Schallschutzmaßnahmen von Fensterverglasungen bis hin zu Lärmschutzplänen, um sich vor Lärm - vor allem vor Verkehrslärm - zu schützen. Gleichzeitig ist das sogenannte "Tuning" auch nach Meinung von Fachkreisen in den letzten Jahren vom Nischensport zu einem Massenphänomen geworden. Die Veränderungen am Fahrzeug bringen für diese Fans "mehr Spaß am Fahren, mit dem schnittigeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs ändert sich das Fahrverhalten, es wird sportlicher" - und vor allem lauter. Einige Fahrzeugveränderungen an Pkw und Motorrädern zielen direkt auf den gewünschten "vollen Motorklang". Und nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen insbesondere im Sommer ihre Umwelt mit hämmernden Beats und wummernden Bässen zu allen Tages- und Nachtzeiten unterhalten. Sogenannte "Poser" findet man nicht nur in der Innenstadt - auch in reinen Wohnbezirken beschweren sich die Menschen, so zum Beispiel an der Idsteiner Straße, der Rebstöcker Straße, der Frankenallee, der Pariser Straße, der Europa-Allee usw. Mit dieser "Lärmvermüllung" kämpfen alle Städte. Wo Rücksichtnahme nicht selbstverständlich erwartet werden kann, müssen auf Bundes- oder Europaebene Maßnahmen ergriffen werden. Hier kann es nicht um Bußgelder oder sonstige Strafen gehen. Es ist absurd, Fahrzeugeigenschaften zu genehmigen, die es erforderlich machen, die Einhaltung von Regeln aufwendig zu überwachen. Das ist nicht leistbar und noch weniger im gewünschten Umfang finanzierbar. Beispielhaft sei hier nur daran erinnert, dass auch die derzeitige Gesetzeslage es nicht gestattet, Musikanlagen in Fahrzeugen so aufzudrehen, dass sie kilometerweit zu hören sind. Die Praxis kennt man. Sinnvoll ist es hier wohl eher, Anpassungen oder Veränderungen an Fahrzeugen, die die Lautstärke des Fahrzeugs beim Fahren erhöhen, nicht zu genehmigen, oder Vorrichtungen, die Lärm unnötig steigern (z. B. sogenannte Auspuffklappen) zu verbieten. Auch an eine Begrenzung der Leistung von Musikanlagen in Fahrzeugen könnte gedacht werden (zumal hier auch Gefährdungspotenzial vorhanden ist, da Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge nicht gehört werden können). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Überlegungen und Konzepte es im zuständigen Dezernat dafür gibt, auf die Poser- und Tuning-Szene im Ortsbezirk/Stadtgebiet mit den derzeit zur Verfügung stehenden gesetzlichen und personellen Mitteln einzuwirken; 2. ob bzw. wie die Stadt bei den auf landes-, bundes- oder europäischer Ebene zuständigen Gremien angeregt hat bzw. welche Möglichkeiten bestehen, hier im Sinne einer praktikablen Änderung/Ergänzung/Konkretisierung bestehender Gesetze tätig zu werden; 3. ob diese neuen Erscheinungen der "Spaßgesellschaft" und die mit ihr verbundenen Probleme Thema bei Treffen des Deutschen Städtetags sind bzw. ob die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt planen, dies zu einem Thema zu machen; 4. wie sichergestellt wird, dass Fahrzeuganpassungen, Lautstärke von Motoren (aller Fahrzeugtypen) normgerecht sind und/oder die Zulässigkeit durch eine TÜV-Abnahme nachgewiesen ist. Begründung: Im Sinne einer Reduzierung des Lärms und einer Erhöhung der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer ist der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten und anzupassen. Nach Gesetzeslage darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann. ". . Lautes Hupen, laute Autoradios, unnützes Hin- und Herfahren, Laufenlassen von Motoren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Geräusche infolge technischer Manipulationen am Fahrzeug (z. B. an Auspuffanlagen) sind kein Straßenverkehrslärm. Hier handelt es sich möglicherweise um Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten." (http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrlaerm/verkehrslaerm/ strassenverkehrslaerm) In einem Artikel in der Zeit aus dem Jahr 2014 bzw. in einem Artikel auf der vom Arbeitskreis (AK) Motorradlärm des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und den Vereinigten Arbeitskreisen gegen Motorradlärm (VAGM) betriebenen Website www.motorradlaerm.de wird auch für Nicht-Fachleute gut beschrieben, wie durch technische Tricksereien Gesetze umgangen oder ausgehebelt werden. "Die Soundmaschine kommt fertig vom Hersteller: ein Auspuff mit Klappe. Ist sie zu, ist der Motor sanft. Ist sie offen, wird er zum Tier. Ganz legal. Die Klappe erkennt nämlich den Drehzahlbereich, in dem die amtliche Lärmprüfung stattfindet - und bleibt zu! Nur dann. Danach aber sind Lärmaktionspläne, Flüsterasphalt, Bitte-leise!-Schilder Geschichte. Und wem das noch nicht reicht: Es gibt für Autos und Motorräder illegale, lautere Anlagen, deren Klappe aufgeht, wenn der Fahrer einen versteckten Knopf drückt. Den zu finden sind nur wenige Polizisten in der Lage, und um überlaute Fahrgeräusche nachzuweisen, fehlt das Gerät." (http://www.zeit.de/2014/22/motorrad-auto-laerm-serie-warum-funktioniert-das-nic ht) "... Unter einem kleinen Spoiler ragen zwei riesige ovale Auspuffrohre heraus, die es mit der Abgasanlage jedes Supersportwagens aufnehmen können. Sie sorgen dafür, dass der Audi TT RS bereits beim ersten Anlassen eine ordentliche Soundkulisse liefert. In der Tiefgarage klingt das ein kleines bisschen nach Formel 1." "Interessant wird es, sobald man einen unscheinbaren Knopf in der Mittelkonsole drückt. Der öffnet die Auspuffklappen und liefert den Sound, den Sportwagenfahrer erwarten. Der TT RS wird merklich lauter, er grollt dunkel. Wer sich nach einer Weile an die irritierten Blicke auf der Straße gewöhnt hat, geht einen Schritt weiter und wechselt in ‚Dynamik', den Sportmodus des Audis. Dann brüllt und heult das Coupé, der Auspuff knallt beim Gas geben und gibt laut schmatzende Geräusche von sich, wenn die perfekt arbeitende Siebengang-Automatik herunterschaltet. Herrlich." Und man kann immer noch einen draufsetzen: "Wenn allerdings die Scham davor gewichen ist, ein akustisches Ärgernis im Stadtverkehr zu sein, stellt man fest, wie toll der TT RS klingt. Besser sogar als der weitaus teurere R8.'" (http://www.motorradlaerm.de/wenn-im-audi-die-scham-gewichen-ist-ein-akustisches -aergernis-zu-sein/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Aufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 224/1 vom 29.01.2017 Betreff: Aufhebung der Sperrung in der Eppenhainer Straße zwischen Europa-Allee und Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sperrung im genannten Bereich noch nicht aufgehoben worden ist. Seitens des Amtes für Straßenbau und Erschließung wurde am 23.12.2016 mitgeteilt, dass die Öffnung der Durchbindung der Eppenhainer Straße zur Europa-Allee erst Anfang 2017 erfolgen wird. Weiterhin befindet sich in diesem Straßenabschnitt ein Hydrant mit einem Rohr (siehe Fotos), der Wasser in das Erdreich einer Baumanpflanzung leitet. Das Wasserrohr ist undicht und Wasser läuft auf die Straße, wo es zurzeit gefriert. Der Magistrat wird daher gebeten, dieses Rohr abzubauen oder zumindest umgehend abzudichten. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirates werden ständig von Anwohnern nach der Aufhebung der Sperrung befragt. Außerdem müssen Besucher des ABG Service-Center West in der Eppenhainer Straße weite Umwege fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 966 Aktenzeichen: 66 0
Farbige Markierung des Kreisels Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße mit Lernenden der PaulHindemithSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 229/1 Betreff: Farbige Markierung des Kreisels Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße mit Lernenden der Paul-Hindemith-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, den zu umfahrenden Bereich des Kreisels Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße farbig gestalten zu lassen. Die Markierung soll von Lernenden der Paul-Hin-demith-Schule angebracht werden. Begründung: Der Verkehr der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ist derzeit durch einen Kreisverkehr geregelt. An der West- und der Südseite des Kreisverkehrs erleichtern Fußgängerüberwege das Überqueren der Kreuzung. 20 Meter westlich der Kreuzung befindet sich die Haltestelle Paul-Hindemith-Schule der VGF. Die Kreuzung wird während der Schulzeit täglich von den Lernenden der anliegenden Paul-Hindemith-Schule, einer IGS und der Hellerhofschule, einer Grundschule, genutzt. Der Kreisverkehr ist viel befahren auch von großen Fahrzeugen, wie den Bussen der VGF. Da der Kreisverkehr klein ist, ist der Mittelteil nicht durch einen Fahrbahnerhöhung oder Bepflanzung abgegrenzt, um u.A. die Zufahrtswege von Rettungswagen und Feuerwehr nicht zu behindern. Dadurch ist der Kreisel als solcher nicht gut zu erkennen und wird häufig ohne Reduzierung der Geschwindigkeit und ohne Beachtung der Vorfahrtsregeln durchfahren. Mit einer farbigen Markierung könnte der Kreisel sichtbarer gemacht werden. Diese Markierung könnte von den Lernenden der Paul-Hindemith-Schule auf die Straße aufgebracht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 229/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, PARTEI und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (1/2)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 211/1 Betreff: Mehr Flächen für zukunftsträchtige Verkehrsformen schaffen (1/2) Die Parkplatzsituation in Frankfurt ist seit Jahren prekär. Die Stadt wächst weiter und freie Flächen im öffentlichen Raum sind rar. Drastische und konsequente Konzepte sind gefragt, um dem zukunftsträchtigen und alternativlosen Konzept des motorisierten Individualverkehrs den nötigen Platz in der Stadt zur Verfügung zu stellen. Der Ortsbeirat hat sich bereits in der Vergangenheit dafür ausgesprochen (vgl. z.B. OM 764 2016), bisher für andere Verkehrsteilnehmer exklusiv reservierte Flächen auch dem Autoverkehr zugänglich zu machen. Da diese minder wichtigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) flexibler und mobiler sind und im Falle von Hindernissen auf Geh- und Radwegen gegebenenfalls auf die Fahrbahn ausweichen können, besteht kein stichhaltiger Grund, Flächen im großen Stil exklusiv für sie zu reservieren und dem Verkehr zu entziehen. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, im gesamten Bereich des Ortsbezirkes 1 - insbesondere jedoch in der Idsteiner Straße zwischen Rebstöcker und Eppenhainer Straße - das Parken und Halten auf Fuß- und Radwegen generell zu erlauben oder alternativ diese Flächen in Parkplätze umzuwandeln. Weiterhin möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Zeil (zw. Hausnummer 116 und 53) für den Autoverkehr geöffnet werden kann. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 211/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen PARTEI (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenInformationsveranstaltung „Neue Grundschule im Europaviertel“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2016, OF 190/1 Betreff: Informationsveranstaltung "Neue Grundschule im Europaviertel" Der Ortsvorsteher wird aufgefordert, Vertreterinnen und Vertreter des Magistrats (Stadtschulamt) einzuladen, mit der Bitte, im Rahmen der Bürgerfragestunde eine Informationsveranstaltung zum Thema "Neue Grundschule im Europaviertel" durch zu führen. Dies sollte erfolgen, wenn der Ortsbeirat in räumlicher Nähe zum Europaviertel tagt. Folgende Inhalte sollten generell angesprochen werden: - Zuschnitt des Schulbezirks. - Wird an einer wirklichen bzw. umfassenderen Neuordnung der Bezirke für eine Durchmischung im Gallus/Europaviertel gearbeitet? - Einerseits gibt es eine Zusage für die neue Schule, allen Kindern eine Nachmittagsbetreuung zu garantieren, andererseits hohe Planungsunsicherheit im Stadtteil (wenig Hort-/ ESB-Plätze, Zusagen erst im letzten Moment, usw.) - Was kann für den ganzen Stadtteil geändert werden und gibt es eine "echte" Ganztagsschule oder mindestens eine ESB-Betreuung (bis wie viel Uhr)? Folgende Inhalte sollten für die Containerzeit angesprochen werden: - Ganztag: welches Profil? - Wie wird die ESB umgesetzt: in den Containern oder woanders? Träger? Seite 2 von 2 am 27. November 2016 - Ausstattung? Steht Betreuung ab dem ersten Tag auch für alle Kinder? - Eigenständige Schulleitung? - voraussichtliche Dauer der Schule in den Containern? - Welcher Pausenhof wird genutzt, welche Außenflächen/Freiflächen? - Welche Turnhalle wird genutzt? - Schulweg? Zebrastreifen über die Stephensonstraße? Folgende Inhalte sollten für die Zeit im Neubau angesprochen werden: - Baubeginn und Fertigstellung - Welche Räume sind für die Ganztagsbetreuung/ESB? vorgesehen? - Wie viele Züge sind geplant, ursprünglich 4 angedacht und nun langfristig 5? - Ist die Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Neubau gesichert, auch bei mehr als ursprünglich geplanten Zügen? Begründung: Bekanntermaßen entsteht neben dem Gleisfeldpark/Tel-Aviv-Platz eine Neue Grundschule im Europaviertel, die im kommenden Schuljahr in Containern an der Idsteiner Straße vorläufig entstehen wird. Betroffene Eltern und die Elterninitiative KIND IM GALLUS haben sich daher in Absprache mit mir als Kinderbeauftragten sowohl an das staatliche Schulamt und das Stadtschulamt gewandt, um die vielen offenen Fragen konzeptioneller und baulicher Art (bzgl. Neubau und Containersituation) zu klären, Besorgnisse zu nehmen und eine frühzeitige Elternbeteiligung und -information zu ermöglichen. Nach einem ersten Gespräch mit dem staatlichen Schulamt gab es seitens der Eltern auch einen Kontakt mit dem Stadtschulamt, mit Herrn Matthias Weber-Vögle. Dieser ist sehr gerne bereit, sich für eine Informationsrunde zur Verfügung zu stellen, allerdings nur im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, um größtmögliche Öffentlichkeit herzustellen. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Bildungslandschaft Gallus dürfte das konzeptionelle und bauliche Interesse an der Neuen Grundschule im Gallus allgemein sehr groß sein. Auf dieser Sitzung sollte daher auch der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs der Neuen Grundschule vorgestellt werden, wie es Herr Weber-Vögle vorgeschlagen hat. Ziel des Informationsvortrages sollte es sein, die Öffentlichkeit, sowie interessierte Akteure und betroffene Eltern im Stadtteil zu informieren, nicht zuletzt, um ihnen die Unsicherheiten zu nehmen. Zudem kann mit einer öffentlichen Information für die Schule geworben werden, damit verunsicherte/uninformierte Eltern in Ängsten z.B. wegen der temporären Container und fehlender Nachmittagsbetreuung sich nicht für Privatschulen entscheiden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 190/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDem ehemaligen, entfernten Glascontainer aus der Anspacher Straße einen neuen Standort im Bereich Idsteiner Straße (südliche Seite)/Schloßborner Straße geben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 773 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 11.10.2016 Betreff: Dem ehemaligen, entfernten Glascontainer aus der Anspacher Straße einen neuen Standort im Bereich Idsteiner Straße (südliche Seite)/Schloßborner Straße geben Der Magistrat wird gebeten, im Bereich I dsteiner Straße (südliche Seite)/Schloßborner Straße einen Glascontainer aufstellen zu lassen. Begründung: Der Glascontainer in der Anspacher Straße wurde bei Bauarbeiten entfernt. Ein Platz für die Neuaufstellung eines Glascontainers ist dort nicht mehr vorhanden. Es besteht jedoch ein dringender Bedarf für einen Glascontainer in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 503 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1263 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5
Fahrradständer für die Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 18.06.2016 Betreff: Fahrradständer für die Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße Vorgang: OM 4334/15 OBR 1; ST 404/16 In der Vorlage OM 4334 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, Fahrradständer für die Bewohner der Schneidhainer Straße im oben genannten Bereich einzurichten. Darüber hinaus bat er, die Installation von Fahrradboxen, im Straßenverkehrsamt etwas prosaisch "Fahrradvolieren" genannt, zu prüfen und darüber zu berichten. Die Antwort in der Stellungnahme ST 404 geht mit drei Monaten Verspätung etwas ausführlicher auf die Fahrradboxen ein und berichtet über ein entsprechendes Pilotprojekt im Ortsbezirk 2. Die primär geforderten Fahrradständer werden mit der Argumentation "die Stadt Frankfurt am Main erstellt Fahrradabstellplätze nur auf öffentlichen Flächen zum Nutzen der Allgemeinheit" abgelehnt. "Dies erfolgt auf Antrag des Ortsbeirates. Die Schaffung eines entsprechenden Angebots an Fahrradabstellplätzen auf privaten Flächen, zur alleinigen Nutzung durch Anwohner oder Besucher, obliegt dem Eigentümer der Liegenschaft." Diese Aussage ist befremdlich, da der Eigentümer der infrage kommenden Liegenschaft doch die ABG Frankfurt Holding ist, eine 99,99- prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main (siehe Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main 2014, Seite 163). Dies vorangestellt und mit der Kenntnis aus der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016, in der der zuständige Verkehrsdezernent auf Nachfrage aus der Stadtverordnetenversammlung kein Datum für den Abschluss des oben genannten Pilotprojektes nennen und keine Auskunft hinsichtlich der Chancen zur Einrichtung von "Fahrradvolieren" im genannten Bereich zum jetzigen Zeitpunkt geben konnte, wird der Magistrat gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dafür einzusetzen, dass diese in der Schneidhainer Straße zwischen Idsteiner Straße und Wörsdorfer Straße Fahrradständer analog zu denen installiert, die die Wohnungsbaugesellschaft bereits in anderen Teilen der Hellerhofsiedlung installiert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4334 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2
Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 184 entstanden aus Vorlage: OF 41/1 vom 07.06.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, im gesamten Bereich zwischen Idsteiner Straße, Hufnagelstraße, Mainzer Landstraße und Schloßborner Straße eine bzw. mehrere Bewohnerparkzonen (Mo-Fr 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr) einzurichten. Begründung: Durch Pendler und Mitarbeiter von Unternehmen werden die vorhandenen Parkplätze belegt und die Anwohner haben keine Möglichkeit, ihre Fahrzeuge abzustellen bzw. diese zu be- oder entladen. Quelle: https://www.google.de/maps/@50.1040907,8.6380098,17z Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1101 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219 Aktenzeichen: 61 1
Sicherheit auf Schulwegen konsequent ausbauen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5042 entstanden aus Vorlage: OF 723/1 vom 29.01.2016 Betreff: Sicherheit auf Schulwegen konsequent ausbauen! Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege vor Schulen im Ortsbezirk 1 konsequent mit blau-weißen Reflektoren (sogenannte Leitsäulen) an den dort vorhandenen Verkehrsschildern - analog des Fußgängerüberweges über die Idsteiner Straße vor dem Jugendhaus Gallus - auszustatten. Dies gilt insbesondere für die Fußgängerüberwege vor der Hellerhofschule und der Günderrodeschule. Beispiel für die Nutzung von Leitsäulen und Detaildarstellung Begründung: Für Autofahrer sind die genannten Fußgängerüberwege, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, durch den sie umgebenden Baumbestand schon vor Sonnenuntergang in Dunkelheit gehüllt. Durch das Anbringen der Leitsäulen wären die Gehwege hingegen deutlich besser erkennbar. Mit gerade einmal 170 Euro pro Leitsäule stellen diese zudem eine extrem kostengünstige Lösung zur Steigerung der Verkehrssicherheit dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 733 Aktenzeichen: 66 0
Den Bolzplatz im Lotte-Specht-Park an der Idsteiner Straße mit Sand auffüllen und damit wasserfest machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 663/1 Betreff: Den Bolzplatz im Lotte-Specht-Park an der Idsteiner Straße mit Sand auffüllen und damit wasserfest machen Der Magistrat wird gebeten, mit dem Investor für den Lotte-Specht-Park Kontakt aufzunehmen, dass der Bolzplatz in einen bespielbaren Platz durch Auffüllen mit Sand wasserfest gemacht wird. Begründung: Durch die starken Regenfälle am Samstag dem 19.September 2015 mit 22 Liter auf den qm ist der Platz in eine Seenlandschaft verwandelt worden und für die Kinder und Jugendlichen nicht mehr bespielbar. Der Platz sollte möglichst so mit Sand aufgefüllt werden, dass bei starken Regen das Wasser zur Seite abfließen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 06.10.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 663/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 662/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkplätze: Privat oder öffentlich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 649/1 Betreff: Parkplätze: Privat oder öffentlich? Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten: 1. Handelt es sich bei der Stephenson Straße (zwischen Idsteiner Straße und der Einmündung Niedernhausener Straße) um eine Privatstraße? 2. Befinden sich die Parkbuchten entlang der Stephenson Straße vor dem Gebäude der Deutschen Bahn auf Privatgelände? 3. Wenn nein, wurden die Parkbuchten an ein Unternehmen vermietet? 4. Wenn die Parkbuchten angemietet sind: Wie lange läuft der Mietvertrag noch? 5. Wer ist Eigentümerin der Flächen für die Gehwege zwischen der Zentrale der Deutschen Bahn und den Parkplätzen, die als Eigentum der Bahn ausgewiesen sind? Begründung: Die Parkplätze vor dem Gebäude der Deutschen Bahn sind als privat und nur zur Benutzung durch Besucher der Zentrale der Deutschen Bahn gekennzeichnet. Von der Bevölkerung wird der Bereich als öffentlicher Straßenraum wahrgenommen. Zwischen dem Gebäude der Bahn und den als Eigentum der Bahn gekennzeichneten Parkplätzen verläuft der öffentliche Gehweg. Vielen Anwohnern ist unklar, ob die Parkplätze tatsächlich nur mit Erlaubnis der DB benutzt werden dürfen und wenn ja, vor welchem Hintergrund. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1432 2015 Die Vorlage OF 649/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 20.12.2014 Betreff: Die Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, wie mit dem Straßenverkehrsamt bei einem Ortstermin am 20.04.2015 abgesprochen, nachstehende Maßnahmen durchzuführen: 1. An der südlichen Zufahrt der Eppenhainer Straße auf die Idsteiner Straße werden am Straßenrand Warteblöcke angebracht. 2. Auf der linken Seite der Idsteiner Straße stadtauswärts hinter der Einmündung der Eppenhainer Straße wird eine Sperrfläche von ca. sieben Metern eingerichtet und baulich abgesichert. Begründung: Am Samstag, dem 22.11.2014, ereignete sich an dieser Kreuzung ein folgenschwerer Unfall, weil ein Pkw ohne zu bremsen von der südlichen Eppenhainer Straße zur nördlichen Eppenhainer Straße durchgefahren ist und einen aus der Stadt in Richtung Schloßborner Straße fahrenden BMW so gerammt hat, dass der BMW einen Stahlpoller umgefahren hat und erst kurz vor der Hauswand in der Eppenhainer Straße zum Stehen kam. Wären an dieser Stelle Fußgänger oder Schulkinder gelaufen, hätten diese keine Chance gehabt, unverletzt davonzukommen. Der beschriebene Vorfall ist zwar der folgenschwerste, aber nach Auskunft von Anwohnern leider nicht der einzige an dieser Kreuzung. Vielmehr kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Fastzusammenstößen an dieser Stelle. Aufgrund der sich in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung befindlichen Bushaltestellen und der Nutzung der Kreuzung als Übergänge auf dem Weg zur Schule, kommt der Sicherung der Kreuzung eine besondere Bedeutung zu (siehe Fotos der Unfallstelle und der beschriebenen Kreuzung). Fotos: Kreuzung Idsteiner Straße/Ecke Eppenhainer Straße Unfallfahrzeug nach Rammen des Pollers Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1334 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung mittels Kreisel an der Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße - 2. Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 14.10.2014 Betreff: Verkehrsberuhigung mittels Kreisel an der Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße - 2. Versuch Vor fast drei Jahren forderte die CDU-Fraktion im Ortsbeirat 1 eine Überprüfung des von vielen Autofahrern ignorierten Kreisels an der Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße. Damals lehnte die Mehrheit des Ortsbeirates den Antrag ab. Über Jahre hinweg wurde die Pseudo-Verkehrsberuhigungsmaßnahme fortgeführt und gaukelte eine Art von Verkehrssicherheit vor. Am 10.10.2014 kam es nun zu einem folgenschweren Unfall, bei dem eine Radfahrerin schwer verletzt wurde. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie mit dem Straßenverkehrsamt bei einem Ortstermin abgesprochen, nachstehende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Schrägparken anstelle von Längsparken auf der nördlichen Seite der Idsteiner Straße; 2. Änderung des Schrägparkens in Längsparken auf der südlichen Seite der Idsteiner Straße; 3. Anbringung eines Rings aus Kölner Tellern auf dem Kreisel an der Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße. (Ob 2011 oder heute - der Kreisel steht nach wie vor für einen wirkungslosen Verkehrsberuhigungsversuch, der zudem noch eine nicht vorhandene Sicherheit vorgaukelt.) Begründung: Die von Anwohnerinnen und Anwohnern des oben genannten Bereiches in der Sitzung des Ortsbeirates 1 im November 2011 beschriebene häufige Missachtung des Kreisels an der Idsteiner Straße/Ecke Schwalbacher Straße ist nach wie vor real. Die oben abgebildete Fotoserie aus dem Jahr 2011 wäre auch heute noch genauso zu fotografieren. Nach über drei Jahren und nach einem schweren Verkehrsunfall muss nun gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 964 Aktenzeichen: 32 1
Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 28.04.2015 Betreff: Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße Vorgang: ST 582/15 Im Dezember 2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert, die Schneidhainer Straße im Bereich des Tel-Aviv-Platzes nicht als Straße anzulegen. Der Ortsbeirat lehnt daher die Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 582, ab. In dieser Stellungnahme begründet der Magistrat die Ablehnung der Anregung damit, dass in den Bebauungsplänen Nr. 850 und Nr. 850Ä die Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung an das Europaviertel über den Tel-Aviv-Platz festgeschrieben sei. Im Bebauungsplan Nr. 850Ä, Kapitel 6.2.5 - Seite 21, heißt es jedoch nur: "Um das Europaviertel West an die vorhandenen Strukturen des Gallus anzubinden, ist im Sinne einer Vernetzung der Straßenverkehrsflächen unter anderem vorgesehen, die Schneidhainer Straße nach Norden zu verlängern und mit der ebenfalls zu verlängernden Niedernhausener Straße zu verbinden." Die Niedernhausener Straße verläuft jedoch südlich des Tel-Aviv-Platzes. Im Bebauungsplan ist eine Verbindung der Schneidhainer Straße zur Pariser Straße somit nicht festgeschrieben. Die grafischen Darstellungen dieses Bereichs im Bebauungsplan zeigen keine Straße zwischen dem Tel-Aviv-Platz und dem Park. Hierzu gibt der Ortsbeirat Folgendes zu bedenken: Durch das Messegelände im Norden und ausschließliche Wohnbebauung im Süden wird auch zukünftig keine zusätzliche bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den motorisierten Individualverkehr benötigt. Die bisher bestehenden bzw. geplanten Verbindungen westlich der Camberger Brücke (Stephensonstraße, Hattersheimer Straße, Eppenhainer Straße und Schmidtstraße) sind ausreichend. Die Eppenhainer Straße liegt lediglich circa 300 Meter westlich der Schneidhainer Straße. Die Verbindung von Park und Tel-Aviv-Platz schafft einen großzügigen und zentralen Bereich mit hoher Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Eine letztlich "nachrangige Erschließungsstraße" (ST 582) für den motorisierten Verkehr als Barriere zwischen dem Park und dem Tel-Aviv-Platz einzuziehen, würde hier - neben allen negativen Konsequenzen - auch eine städtebaulich hochwertige Situation ohne Not entwerten. Der Ortsbeirat weist ausdrücklich auf die zahlreichen in diesem Bereich geplanten oder bereits bestehenden Kindereinrichtungen hin. Die Umgebung dieser Einrichtungen ist dringend frei zu halten von Straßen, die nicht zwingend notwendig sind. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Planung der Wohnbebauung großen Wert auf die Errichtung familiengerechter Wohnungen gelegt wurde. Entsprechend groß ist die Zahl junger Paare und junger Familien im Neubaugebiet, die Wert auf ein kinderfreundliches Umfeld legen. Eine Weiterführung der Schneidhainer Straße von der Idsteiner Straße über den Tel-Aviv-Platz an die Pariser Straße ist auch zum Nachteil der Wohnbevölkerung in diesem Bereich des Gallus, da zusätzlich Verkehr in die angrenzenden Wohnstraßen gezogen wird. Bereits jetzt wird zu Messezeiten im Europaviertel und im Gallus deutlich, dass sich der parkplatzsuchende Messeverkehr über Nord-Süd-Verbindungen auch den Weg in die Wohngebiete im Gallus sucht. Dies muss durch zusätzliche Straßen nicht unterstützt werden. Ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern des Gallus und des Europaviertels, das die Gründe, die gegen den Ausbau der Schneidhainer Straße sprechen, ausführlich darstellt, ist diesem Anregung beigefügt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. das Verkehrskonzept zu ändern und am westlichen Ende des Parks in der Verlängerung der Schneidhainer Straße eine lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ausgebaute Wegebeziehung zur Pariser Straße zu schaffen; 2. ein Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 850 und Nr. 850Ä einzuleiten, mit dem die Festsetzung der Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung über den Tel-Aviv-Platz aufgehoben wird (falls der Magistrat hier entsprechenden Bedarf sieht) oder dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem die Ziele des Ortsbeirates planungssicher erreicht werden können; 3. dem Ortsbeirat den Auszug aus den Bebauungsplänen Nr. 850 und Nr. 850Ä vorzulegen, in dem festgeschrieben ist, dass die Schneidhainer Straße nicht nur bis zur Niedernhausener Straße verlängert wird, sondern über den Tel-Aviv-Platz bis zu einer Einmündung in die Pariser Straße. Begründung: Die Begründung ist Teil des Antragstextes sowie als gesondertes Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern beigefügt. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 582 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Die Sandsteinmauer an der Paul-Hindemith-Schule, Schwalbacher Straße zwischen Idsteiner Straße und der Kindertagesstätte, muss grundsaniert beziehungsweise renoviert werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3409 entstanden aus Vorlage: OF 501/1 vom 12.08.2014 Betreff: Die Sandsteinmauer an der Paul-Hindemith-Schule, Schwalbacher Straße zwischen Idsteiner Straße und der Kindertagesstätte, muss grundsaniert beziehungsweise renoviert werden Der Magistrat wird gebeten, die Sandsteinmauer, die das Grundstück der Paul-Hindemith-Schule zur Schwalbacher Straße hin abgrenzt, einer Grundsanierung zu unterziehen und auch das über der Mauer befindliche Gitter zu sanieren beziehungsweise zu streichen. Begründung: Die vorgenannte Mauer steht seit Jahrzehnten unverändert und nicht saniert an diesem Ort. Zwischenzeitlich sind dort Mauerreste abgebrochen, in den Mauerritzen wachsen Gras, Unkraut und auch erhebliche Mengen Moos. Auch das Gitter ist seit Jahren nicht mehr saniert worden. Die Farbe ist abgeplatzt, das Drahtgeflecht teilweise verbogen. Deshalb bedarf die Mauer mit dem Gitter dringend einer Sanierung. Sie macht überdies einen sehr ungepflegten Eindruck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 133 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 40 2
Behindertenparkplatz Nr. 6926 in der Schloßborner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2014, OF 481/1 Betreff: Behindertenparkplatz Nr. 6926 in der Schloßborner Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob der Behinderten Parkplatz von der zur Verfügung gestellten Person noch benötigt wird. Begründung: Der Antragsteller hat mit E-Mail vom 21.03. und 30.04.2014 an das Straßenverkehrsamt nachgefragt, ob dieser Parkplatz noch benötigt wird. Die Nutzerin des Behinderten Parkplatzes Nr. 6926 aus der Schlossborner Straße zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee soll nach Informationen der Anwohner ohne Blindenstock spazieren gehen und auch die Tochter, welche den Parkplatz nutzte wurde schon längere Zeit nicht gesehen. Nachdem in dieser Straße abends ein enormer Parkdruck herrscht, sollte das Straßenverkehrsamt den Bedarf prüfen und evtl. einem anderen Behinderten den Parkplatz zuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 15.07.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 481/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 09.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 481/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBusse der Linie 52 - Behinderung beim Einbiegen von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch abgestellte Fahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3245 entstanden aus Vorlage: OF 450/1 vom 01.06.2014 Betreff: Busse der Linie 52 - Behinderung beim Einbiegen von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch abgestellte Fahrzeuge Vorgang: OM 3074/14 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, den in der Einmündung zur Hufnagelstraße befindlichen Parkplatz entfallen zu lassen. Begründung: Die vom Ortsbeirat gewünschten Maßnahmen sind ausgeführt. Der dort ordnungsgemäß eingezeichnete Parkplatz muss entfallen, da dadurch der Bus behindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1099 Aktenzeichen: 92 11
Vorfahrtsänderung Idsteiner Straße/Waldemser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3073 entstanden aus Vorlage: OF 438/1 vom 14.04.2014 Betreff: Vorfahrtsänderung Idsteiner Straße/Waldemser Straße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtsregelung für die Idsteiner Straße und die Waldemser Straße so zu ändern, dass die Idsteiner Straße als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet und die Waldemser Straße mit dem Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" ausgezeichnet wird. Begründung: Bisher gilt an dieser Stelle die Rechts-vor-links-Regelung. Die Häuser in der Waldemser Straße sind bezogen, es findet jetzt an dieser Stelle nicht mehr nur Baustellenverkehr sondern auch öffentlicher Straßenverkehr statt. Um den Verkehrsteilnehmern, und vor allem dem Buslinienverkehr, eine Rechtssicherheit zu geben, ist diese Änderung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 880 Aktenzeichen: 32 1
Behinderung beim Einbiegen der Busse der Linie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge vermeiden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3074 entstanden aus Vorlage: OF 441/1 vom 21.04.2014 Betreff: Behinderung beim Einbiegen der Busse der Linie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge vermeiden! Vorgang: OM 2173/13 OBR 1; ST 1270/13 Mit der Vorlage OM 2173 vom 14.05.2013 wurde der Magistrat beauftragt, an der Einmündung von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße auf der rechten und linken Fahrbahnseite die Ecken mit geeignetem Material wie Poller, Bügel oder Fahrradständer abzusichern. In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1270, wurde der Anregung entsprochen. Danach sollte, wie im westlichen Einmündungsbereich der Hufnagelstraße, auch der östliche Bereich der Idsteiner Straße/Hufnagelstraße abgesichert werden. Diese Arbeiten sollten bis Ende des III. Quartals 2013 ausgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, diese Arbeiten endlich umzusetzen. Begründung: Nachdem bis heute diese Arbeiten nicht erledigt wurden, möchte der Ortsbeirat 1 daran erinnern, zumal sich die Situation in diesem Bereich nicht geändert hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2173 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1270 Antrag vom 01.06.2014, OF 450/1 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3245 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 933 Aktenzeichen: 66 0
Behinderung beim Einbiegen der Busse der Linie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge vermeiden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2013, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 27.04.2013 Betreff: Behinderung beim Einbiegen der Busse der Linie 52 von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge vermeiden! Der Magistrat wird beauftragt, an der Einmündung von der Idsteiner Straße in die Hufnagelstraße auf der rechten und linken Fahrbahnseite die Ecken mit geeignetem Material wie Poller, Bügel oder Fahrradständer abzusichern. Begründung: An dieser Stelle kommt es immer wieder vor, dass die Busse der Linie 52 bei der Einfahrt in die Hufnagelstraße durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge behindert werden. Die Busfahrer müssen wegen dort abgestellter Fahrzeuge so weit nach links ausscheren, um ein Einbiegen zu ermöglichen, dass dadurch auf der rechten Seite parkende Fahrzeuge schon beschädigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1270 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3074 Aktenzeichen: 66 0
Gallus ist der bessere Standort für ein neues Oberstufengymnasium in Frankfurt Bericht des Magistrats vom 07.01.2013, B 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 329 entstanden aus Vorlage: OF 271/1 vom 12.02.2013 Betreff: Gallus ist der bessere Standort für ein neues Oberstufengymnasium in Frankfurt Bericht des Magistrats vom 07.01.2013, B 1 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 23.08.2013, 27.02.2014 und 22.07.2014 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht B 1 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, in seiner weiteren Prüfung und Berichterstattung Folgendes zugrunde zu legen: Bei der Betrachtung des möglichen Standortes einer gymnasialen Oberstufe im Gallus werden alle drei infrage kommenden Flächen gemeinsam und in ihrer Gesamtheit berücksichtigt. Bei diesen drei Flächen handelt es sich um a) die Fläche der Paul-Hindemith-Schule (Aufstockung der neueren Bauten, Berücksichtigung von Synergieeffekten auf bestehenden Flächen und in Gebäuden z. B. Turnhalle); b) das Kinder- und Jugendhaus. Ein alternativer Standort wird - wie vom Magistrat angekündigt - geprüft; c) die Wegeverbindung zwischen der Frankenallee und der Idsteiner Straße inklusive der Fläche des ehemaligen Sozialrathauses sowie einer teilweisen Beanspruchung der Verkehrsfläche der Krifteler Straße in diesem Bereich. Begründung: Der Bericht des Magistrats ist in den meisten Punkten als Zwischenbericht einzustufen und nicht alle bislang vom Magistrat gewonnenen Erkenntnisse in dieser für das Gallus enorm wichtigen Angelegenheit sprechen gegen den Standort Gallus. Eine Reihe von Punkten befindet sich noch in der Prüfungs- und Abwägungsphase. Was jedoch eindeutig - trotz zahlreicher Hinweise und Aufforderungen - bislang nicht durchgeführt wurde, ist eine ämterübergreifende Gesamtschau auf das Areal. Daher hier noch einmal ein Satellitenfoto des Bereichs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.01.2013, B 1 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B 408 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 11.03.2013, TO I, TOP 54 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 552 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 329 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 1 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage NR 552 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 329 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 2. LINKE. und FDP gegen RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU, GRÜNE, SPD und Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (B 1 = Kenntnis, NR 522 = Annahme, OA 329 = Prüfung und Berichterstattung) 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 552 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 329 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.04.2013, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage B 1 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 552 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 569 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 329 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2013, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Den Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 552 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung miteinbezogen werden. b) Die Ziffern 2., 3. und 4. der Vorlage NR 552 werden abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 569 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung miteinbezogen werden. 3. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 329 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung mit einbezogen werden. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 569), LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten und RÖMER gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.04.2013, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage B 1 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. a) Den Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 552 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung miteinbezogen werden. b) Die Ziffern 2., 3. und 4. der Vorlage NR 552 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 569 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung miteinbezogen werden. 4. a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 329 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass in allen Stadtteilen mögliche Standorte in die Prüfung mit einbezogen werden. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 569), FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 569), FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. a) CDU, GRÜNE, SPD, Piraten, RÖMER und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 1 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 552 = Ziffern 1. und 5. Annahme ohne Zusatz, Ziffern 2., 3. und 4. Annahme, NR 569 = Annahme ohne Zusatz, OA 329 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 1 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 552 = Ablehnung, NR 569 = Annahme ohne Zusatz, OA 329 = Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.09.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 1 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 552 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 569 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 4. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 329 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Fristverlängerung ein Monat) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Fristverlängerung ein Monat) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Fristverlängerung ein Monat) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Fristverlängerung ein Monat) 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 1 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 552 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 569 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 4. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 329 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 12.05.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 1 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 552 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 3. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 569 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 4. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 329 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.09.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 329 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen SPD (= Fristverlängerung ein Monat) Beschlussausfertigung(en): § 3099, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.04.2013 § 3531, 22. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.09.2013 § 3986, 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.12.2013 § 4519, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 12.05.2014 § 5035, 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.09.2014 Aktenzeichen: 40 2
Grünstreifen an der nördlichen Seite der Idsteiner Straße pflegen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1859 entstanden aus Vorlage: OF 252/1 vom 04.01.2013 Betreff: Grünstreifen an der nördlichen Seite der Idsteiner Straße pflegen! Der Magistrat wird aufgefordert, den Grünstreifen an der nördlichen Seite der Idsteiner Straße, zwischen Eppenhainer- und Krifteler Straße, in einen sicheren und sauberen Zustand zu versetzen. Hinsichtlich der Sicherheit soll er dazu seinen 2003 und 2007 gemachten Zusagen nachkommen und dort, wo die Pflanzung geschlossen ist, die kaputten Holzgeländer ersatzlos entfernen oder aber dort, wo dies nicht der Fall ist, durch Rechteckbügel ersetzen. Hinsichtlich der Sauberkeit ist der Grünstreifen regelmäßig zu reinigen. Dies sollte ggf. in Abhängigkeit mit anderen, nicht direkt von der FES gestellten, im Stadtteil aktiven Reinigungskräften geschehen. Begründung: Im dicht bebauten und nicht im Übermaß mit Grün ausgestatteten Stadtteil Gallus ist jeder Quadratmeter Grün ein Segen. Der Zustand des genannten Grünstreifens (starke Vermüllung und verrottete Holzgeländer) ist daher kein Zustand, der auf Dauer hinnehmbar ist. Auf Anregungen des Ortsbeirates hatte der Magistrat in seinen Stellungnahmen diese Einschätzung stets geteilt. Bisher fehlt jedoch ein nachhaltiges Handeln und ein zufriedenstellendes Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2013, ST 500 Aktenzeichen: 67 0
Kinderbetreuung - wohin mit dem Nachwuchs?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2012, OF 234/1 Betreff: Kinderbetreuung - wohin mit dem Nachwuchs? Aktuell sind nur wenige Baufelder mit Wohnungen bebaut; vor allem im westlichen Europaviertel wird die Masse der Wohnungen erst in den nächsten Jahren fertig gestellt. Im westlichen Europaviertel ist aktuell lediglich ein Gebiet bebaut und seit 2010 bewohnt. Bei der Mehrheit der Wohnungen handelt es sich um 3-Zimmer bzw. 4-Zimmer-Wohnungen, die auch von jungen Familien bezogen werden. Diese Familien warten auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten in räumlicher Nähe. Dies vorangestellt wird der Magistrat gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten und eine entsprechende Auflistung vorzulegen: 1. Wie viele Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren sind im Europaviertel geplant? 2. Wie viele Kinder können in den jeweiligen Einrichtungen aufgenommen werden? 3. Wo sind diese Einrichtungen geplant? 4. Welche Träger sind für die verschiedenen Einrichtungen vorgesehen? 5. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen Einrichtungen? Für die Betreuung der über 3-jährigen Kinder stellen sich die selben Fragen: 6. Wie viele Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter sind im Europaviertel geplant? 7. Wie viele Kinder können in den jeweiligen Einrichtungen aufgenommen werden? 8. Wo sind diese Einrichtungen geplant? 9. Welche Träger sind für die verschiedenen Einrichtungen vorgesehen? 10. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen Einrichtungen? Begründung: Wer im Sommer im Bereich der Neubebauung Schwalbacher Straße / Hattersheimer Straße / Idsteiner Straße unterwegs war, konnte unschwer feine große Anzahl von Säuglingen und Kleinkindern registrieren. Ortsbeiratsmitglieder werden immer wieder auf Betreuungsmöglichkeiten angesprochen. Viele fragen direkt nach Planungsstand, Standort, Träger und erwarten sachlich korrekte Antworten, um ihre Lebensplanung darauf einzustellen. Junge Eltern haben aktuell keine Möglichkeit, ihr Kleinkind in 2013 in einer Einrichtung wohnortnah betreuen zu lassen. So wurde z.B. ein im September 2012 geborenes Kind inzwischen in 12 verschiedenen Einrichtungen angemeldet, da die Mutter ab Ende 2013 wieder in den Beruf einsteigen möchte. Die neue KiTa an der Idsteiner Straße könnte frühestens im Frühjahr 2014 einen Platz anbieten, unter der Voraussetzung, dass kein Geschwisterkind "dazwischen kommt".
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBereich Krifteler Straße/Idsteiner Straße: Idealer Ort für ein eigenständiges Oberstufengymnasium
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2012, OA 235 entstanden aus Vorlage: OF 202/1 vom 06.08.2012 Betreff: Bereich Krifteler Straße/Idsteiner Straße: Idealer Ort für ein eigenständiges Oberstufengymnasium Das Areal, das zwischen Idsteiner Straße im Norden, Frankenallee im Süden und Krifteler Straße im Westen eingeschlossen ist, bietet nach Auszug des Sozialrathauses Gallus und bei dem bestehenden hohen Sanierungsbedarf der dort befindlichen sozialen Einrichtungen die einmalige Chance, das Areal neu zu beplanen und einen zukunftsweisenden Bildungscampus Gallus zu realisieren. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Ist das Areal, gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Verbindungsweges Frankenallee/Idsteiner Straße und des Spielplatzes im Süden (siehe Plan) und unter Berücksichtigung der vorhandenen Raumkapazitäten (jeweils 3 Fachräume für Chemie, Physik, Kunst und Musik, 2 Räume für Biologie, 3 Turnhallen, in denen 4 Sportgruppen parallel unterrichtet werden können, eine Schulbibliothek mit angeschlossener Stadtteilbibliothek, Schulhof) der benachbarten Integrierten Gesamtschule Paul-Hindemith-Schule ausreichend, um hier zukünftig neben den heute bestehenden Einrichtungen (Kinderzentrum, Kinderkrippe, Kinder- und Jugendhaus) auch die geplante Oberstufenschule unterzubringen? 2. Wäre die Fläche ohne Einbeziehung des Kinder- und/oder Jugendhauses ausreichend? 3. Wie viele Quadratmeter werden dazu gewonnen, wenn in die zu beplanende Fläche auch der Verbindungsweg zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße und der Spielplatz im Süden (siehe Plan) eingebunden werden? 4. Kinderzentrum und Krippe müssten am Standort integriert werden, gilt dies aber auch für das Kinder- und Jugendhaus? Gibt es alternative Standorte (Europaviertel, Opel-Areal Mainzer Landstraße etc.)? 5. Die Integrierte Gesamtschule Paul-Hindemith-Schule wurde seinerzeit für ca. 1.100 Schüler ausgelegt. Heute besuchen die Schule ca. 600 Schülerinnen und Schüler. Obgleich die heutigen Raumberechnungen für die IGS gestiegen sind, stellt sich die Frage, wie viel Raum noch zur Verfügung steht, welcher von einer benachbarten Oberstufe mitgenutzt werden könnte. Hier werden genaue Angaben erbeten. 6. Die Paul-Hindemith-Schule besteht aus einem Neu- und Altbau. Kann der Neubau erweitert beziehungsweise aufgestockt werden? 7. Teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirates, dass ein Bildungscampus zukunftsweisend ist und weit über den Stadtteil hinaus richtungsweisend sein kann? Begründung: Es gibt Zeitfenster in der Geschichte eines Standortes, in denen sich neue Perspektiven eröffnen, stadtplanerische und bildungspolitische Aspekte zusammenkommen, um etwas Neues zu schaffen. Das ist hier der Fall. Nutzt man diese Chance nicht, hat man sie für immer verpasst. Für den Standort spricht die sehr gute verkehrliche Anbindung (Straßenbahn/S-Bahn/Bus und in der Perspektive die U-Bahn), es kann sofort ein erster Jahrgang beginnen und es können vorhandene Ressourcen mitgenutzt werden. Darüber hinaus spricht der Zuzug von Familien im Europaviertel und das Näherrücken der Kuhwaldsiedlung und des Rebstocks an das Europaviertel und das Gallus dafür. Im Gallus selbst entstehen zurzeit mehr als 1.000 neue Wohnungen. All dies gilt es, bei der Suche eines Standortes zu berücksichtigen. Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt ist der Bedarf nach einer Oberstufe im Westen. In direkter Nachbarschaft befindet sich die Georg-August-Zinn-Schule, die Falkschule und im Umfeld ist eine Grundschule fünfzügig ausgebaut, im Rebstock entsteht eine Grundschule für 420 Schüler und im Europaviertel ist eine weitere Grundschule geplant. Anlage (ca. 591 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.01.2013, B 1 Bericht des Magistrats vom 27.10.2014, B 408 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 181 Beschluss: Der Vorlage OA 235 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 58 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage OA 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2233, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 40 2
Verkehrssicherheit im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1296 entstanden aus Vorlage: OF 196/1 vom 12.06.2012 Betreff: Verkehrssicherheit im Gallus Der Arbeitskreis 50+ des Regionalen Präventionsrates Gallus hat eine Präventionsmatrix zum Thema Sicherheit für Senioren im Gallus entwickelt. Ein Teilbereich der Seniorenmatrix bezieht sich dabei auf das Thema Verkehrssicherheit. Dazu fand am 21. Mai 2012 eine Verkehrsbegehung mit Vertretern des AK 50+, der Verwaltung und des Ortsbeirates statt. Es wurden verschiedene Punkte (Fahrradweg Frankenallee, Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße - Grünphase, Fußgänger und Linksabbieger, Gehwegabschrägungen Idsteiner Straße, REWE-Markt Frankenallee) besichtigt und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Lösungsvorschläge umzusetzen: 1. Das Fahrradbüro möge zeitnah eine Fahrradfahrkampagne auf der Frankenallee durchführen. Links und rechts der Frankenallee herrscht ein wildes Fahrradfahrverhalten. Die einen fahren auf dem sogenannten "anderen Radweg", die anderen fahren auf der Fahrbahn, viele fahren auf der falschen Seite und oft wird gegenseitig keine Rücksicht aufeinander genommen. Viele kennen die bestehende rechtliche Regelung nicht, oft wird diese auch falsch verstanden. Eine Kampagne sollte über die rechtliche Situation aufklären und das richtige Fahrverhalten propagieren. Eine besonders gute Gelegenheit, viele Verkehrsteilnehmer zu erreichen, ist der Wochenmarkt am Freitag auf der Frankenallee. . 2. Die Lichtsignalsteuerung an der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits heute so anzupassen, dass die Querung des Überwegs für mobilitätseingeschränkte Menschen in einer Grünphase möglich ist und nicht erst dann, wenn das zweite Bahngleis in der Kleyerstraße verlegt wird. Nicht nur Senioren sind durch zu kurze Grünphasen verunsichert und werden in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Eine weitere Gefahrenquelle: Fußgänger und Fahrradfahrer treffen vor der Ampel aufeinander und gefährden sich gegenseitig. Die Führung des Fahrradweges sollte an dieser Kreuzung geprüft und deutlich gekennzeichnet werden. . 3. Den Altkleidercontainer an der Idsteiner Straße/Ecke Kelkheimer Straße ist zu versetzen. Der Container an dieser Stelle verstellt die Absenkung des Bordsteines und behindert viele Senioren beim Queren der Straße. . 4. Die Bordsteine in der gesamten Idsteiner Straße sind an den Übergängen abzusenken und barrierefrei umzubauen. 5. Ein Piktogramm "Vorsicht Kinder" ist auf der Höhe des Kinderzentrums 113 vor dem Zebrastreifen stadtauswärts anzubringen. . 6. REWE-Markt Frankenallee: Der Fußweg ist sehr eng und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. Darüber hinaus werden dort Fahrräder abgestellt und der REWE-Markt stellt dort seine Auslagen aus. Eine klare Regelung soll die Situation entwirren und für alle übersichtlicher machen. . Begründung: Sichere und gute Fuß- und Radwegeverbindungen sind eine wichtige Grundlage für Senioren, um selbstständig zu bleiben und weiter am öffentlichen Leben teilzuhaben. Einige Stellen im Gallus, wie oben dargestellt, weisen Barrieren auf, die die Nutzung erschweren oder gar verhindern. Mit der Umsetzung der Lösungsvorschläge sollen Barrieren aufgehoben und Bedingungen geschaffen werden, die die Wegeverbindungen im Stadtteil fußgängerfreundlicher machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1548
Geschwindigkeitskontrollen Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1294 entstanden aus Vorlage: OF 189/1 vom 28.05.2012 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße vermehrt Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere in den frühen Morgen- und den Abendstunden, durchführen zu lassen. Begründung: Anwohner berichten, dass es, insbesondere morgens früh, in diesem Abschnitt wohl einige besonders eilig haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1353 Aktenzeichen: 32 4
Vorstellung der Planung .Südlicher Taschenpark Europagarten.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 162/1 Betreff: Vorstellung der Planung "Südlicher Taschenpark Europagarten" Im Rahmen eines Ortstermins am 7. Dez. 2010 zur Wegeverbindung Schneidhainer Straße mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, der Vivico sowie Grünflächenamt und Amt für Straßenbau und Erschließung wurde auch die Gestaltung des sog. "südlichen Taschenparks" angesprochen. Dabei wurde festgehalten: 1. Eine Planung zur Gestaltung des südlichen Taschenparks ist noch nicht erstellt (zum Zeitpunkt Dez. 2010). 2. Die Verlegung des Bolzplatzes erfolgt erst mit Fertigstellung der Straße bzw. der U-Bahn am Europagarten, also ca. 2016. 3. Der Kinderspielplatz Ecke Idsteiner Straße / Schwalbacher Straße bleibt erhalten; Planung Neugestaltung wurde noch nicht erstellt (zum Zeitpunkt Dez. 2010). Vor diesem Hintergrund wird die Ortsvorsteherin beauftragt, Vertreterinnen des Investors (CA Immo ehemals Vivico), des Stadtplanungsamtes und VertreterInnen des Grünflächenamtes einzuladen, um die aktuelle Planung des südlichen Taschenparks des Europagartens vorstellen zu lassen. Insbesondere interessieren dabei folgende Fragen und Sachverhalte: 1. Wurde ein Auftrag zur Gestaltung des Taschenparks bereits an ein entsprechendes Fachbüro vergeben? 2. Ist der Spielplatz Ecke Idsteiner/Schwalbacher Straße dauerhaft gesichert? 3. Sind den Ämtern bzw. dem Investor Wünsche zur Einschränkung der Nutzergruppen (d.h. ausschließlich Spielplatz für Kleinkinder) vorgetragen worden? 4. Welche Überlegungen gibt es zur Gestaltung des Spielplatzes u.a. hinsichtlich von Spielgeräten, da die derzeit noch genutzten zum Teil möglicherweise nicht mehr so gut erhalten sind? 5. Wie werden Kinder, Jugendliche und AnwohnerInnen bei der Anlage des neuen Spielplatzes eingebunden, so dass eine hohe Identifikation mit dem Platz erreicht wird? 6. Damit dies erreicht werden kann, soll im Vorfeld mit allen Beteiligten eine Planungswerkstatt einberufen werden. Die gemeinsame Planung bietet einen guten Anlass "alte" und "neue" Bewohner des Gallus zusammenzubringen. 7. Welche Möglichkeiten gibt es, im südlichen Taschenpark oder dem südlichen Teil des Europagartens Toilettenanlagen aufzustellen? Mitglieder des Ortsbeirats sind wiederholt von älteren Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallus dahingehend angesprochen worden, dass das Fehlen einer Toilettenanlage die Nutzung des Europagartens für sie deutlich einschränkt. Überdachte Sitzgelegenheiten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, im südlichen Teil des Europagartens, im Bereich des neuen Bolzplatzes oder Spielplatzes überdachte, aber offene "Einfachsthütten, (-hochstände)" o.ä. einzurichten, in denen sich Jugendliche zwanglos treffen können? Überdachte Sitzgelegenheiten könnten im Sommer auch von Erwachsenen, die ihre Kinder beaufsichtigen, genutzt werden. Dies würde eine Anregung der Initiative Kind im Gallus aus dem Jahr 2009 aufgreifen. 8. Überdachte Bänke oder Sitzgruppen würden somit den Bedürfnissen zweier wichtiger Nutzergruppen des Parks entgegenkommen. Das Bedürfnis der Jugendlichen nach Orten, um sich zwanglos zu treffen und sich an diesen Orten heimisch zu fühlen, ist unbedingt ernst zu nehmen. Begründung: In der Bevölkerung besteht ein großes Interesse an der Gestaltung des Europagartens und des südlichen Taschenparks. Da der Bereich zwischen Schwalbacher Straße und Hattersheimer Straße bereits seit September 2010 bewohnt ist und hier im Wohngebiet die Grünanlagen bereits angelegt sind, fragen viele der neuen Anwohner und Anwohnerinnen nach den Plänen für die "Brache". Z.T. gibt es inzwischen Befürchtungen, dass die Fläche ebenfalls mit Wohnungen bebaut werden soll. Auch die Zukunft des Spiel- und Bolzplatzes ist Thema bei alten und neuen Bewohnerinnen und Bewohnern des Gallus. Aktuell ist zu beobachten, dass sich Jugendliche an Abenden und nachts in den überdachten Spielgeräte des Kinderspielplatzes treffen. Diese Treffen sind an sich völlig unproblematisch und verständlich, da die Unterstände bequeme Sitzmöglichkeiten bieten und vor Regen schützen. Andererseits besteht die Gefahr, dass Anwohner sich durch laute Gespräche, Lachen gestört fühlen. Bei einer Gestaltung des Taschenparks ist also zu überlegen, wo Orte für ältere Jugendliche eingerichtet werden können und wie man diese gestalten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 20 Herr Winkler wird gemäß § 62 (6) HGO zu den Beratungen hinzugezogen. Beschluss: Die Vorlage OF 162/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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