Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM
2878 entstanden aus
Vorlage: OF 524/1 vom
25.02.2018 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer
Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang
der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße
sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und
dabei die zum Teil noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, vor allem auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße,
zu entfernen.
Begründung: Der Gehweg ist an besagter Stelle sehr uneben, was
für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen
führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges
vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der
Fahrradverkehr, wie in der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 erwähnt,
auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer
abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige
Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten
Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges
vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 231
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2018, ST 994
Aktenzeichen: 66 0