Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2878 entstanden aus Vorlage: OF 524/1 vom 25.02.2018 Betreff: Gehweg erneuern und Fahrradweg demarkieren: Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Schloßborner Straße Vorgang: V 551/17 OBR 1; ST 231/18 Der Magistrat wird aufgefordert, den Gehweg entlang der Mainzer Landstraße im Bereich zwischen der Sodener und Rebstöcker Straße sowie der Rebstöcker und Schloßborner Straße stadtauswärts zu erneuern und dabei die zum Teil noch vorhandenen Fahrradwegmarkierungen, vor allem auch im Bereich der Kreuzungen mit der Mainzer Landstraße, zu entfernen. Begründung: Der Gehweg ist an besagter Stelle sehr uneben, was für Personen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen zum Teil zu Problemen führen kann. Auch sind teilweise noch die Piktogramme des Fahrradweges vorhanden und verschiedenfarbige Steine verlegt, jedoch soll der Fahrradverkehr, wie in der Stellungnahme ST 231 vom 09.02.2018 erwähnt, auf der Straße geführt und in naher Zukunft mit Schutzstreifen sichtbarer abgegrenzt werden. Bei einer Erneuerung des Gehweges können so gleichfarbige Steine genutzt werden, damit für Fußgänger klar ist, dass sie den gesamten Gehweg nutzen können. So kann die notwendige Demarkierung des Fahrradweges vorgenommen und der Gehweg gleichzeitig verschönert und geebnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 994 Aktenzeichen: 66 0