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Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1530 entstanden aus Vorlage: OF 262/1 vom 02.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen Lärm macht nachweislich krank. Menschen leiden unter Lärm. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie Verkehrslärm verringert werden kann; zum Teil werden (teure) Maßnahmen wie das Aufbringen von sogenanntem Flüsterasphalt oder Ähnliches gefordert oder in Erwägung gezogen. Städte und Privatpersonen investieren Milliarden in Schallschutzmaßnahmen von Fensterverglasungen bis hin zu Lärmschutzplänen, um sich vor Lärm - vor allem vor Verkehrslärm - zu schützen. Gleichzeitig ist das sogenannte "Tuning" auch nach Meinung von Fachkreisen in den letzten Jahren vom Nischensport zu einem Massenphänomen geworden. Die Veränderungen am Fahrzeug bringen für diese Fans "mehr Spaß am Fahren, mit dem schnittigeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs ändert sich das Fahrverhalten, es wird sportlicher" - und vor allem lauter. Einige Fahrzeugveränderungen an Pkw und Motorrädern zielen direkt auf den gewünschten "vollen Motorklang". Und nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen insbesondere im Sommer ihre Umwelt mit hämmernden Beats und wummernden Bässen zu allen Tages- und Nachtzeiten unterhalten. Sogenannte "Poser" findet man nicht nur in der Innenstadt - auch in reinen Wohnbezirken beschweren sich die Menschen, so zum Beispiel an der Idsteiner Straße, der Rebstöcker Straße, der Frankenallee, der Pariser Straße, der Europa-Allee usw. Mit dieser "Lärmvermüllung" kämpfen alle Städte. Wo Rücksichtnahme nicht selbstverständlich erwartet werden kann, müssen auf Bundes- oder Europaebene Maßnahmen ergriffen werden. Hier kann es nicht um Bußgelder oder sonstige Strafen gehen. Es ist absurd, Fahrzeugeigenschaften zu genehmigen, die es erforderlich machen, die Einhaltung von Regeln aufwendig zu überwachen. Das ist nicht leistbar und noch weniger im gewünschten Umfang finanzierbar. Beispielhaft sei hier nur daran erinnert, dass auch die derzeitige Gesetzeslage es nicht gestattet, Musikanlagen in Fahrzeugen so aufzudrehen, dass sie kilometerweit zu hören sind. Die Praxis kennt man. Sinnvoll ist es hier wohl eher, Anpassungen oder Veränderungen an Fahrzeugen, die die Lautstärke des Fahrzeugs beim Fahren erhöhen, nicht zu genehmigen, oder Vorrichtungen, die Lärm unnötig steigern (z. B. sogenannte Auspuffklappen) zu verbieten. Auch an eine Begrenzung der Leistung von Musikanlagen in Fahrzeugen könnte gedacht werden (zumal hier auch Gefährdungspotenzial vorhanden ist, da Einsatz- oder Rettungsfahrzeuge nicht gehört werden können). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Überlegungen und Konzepte es im zuständigen Dezernat dafür gibt, auf die Poser- und Tuning-Szene im Ortsbezirk/Stadtgebiet mit den derzeit zur Verfügung stehenden gesetzlichen und personellen Mitteln einzuwirken; 2. ob bzw. wie die Stadt bei den auf landes-, bundes- oder europäischer Ebene zuständigen Gremien angeregt hat bzw. welche Möglichkeiten bestehen, hier im Sinne einer praktikablen Änderung/Ergänzung/Konkretisierung bestehender Gesetze tätig zu werden; 3. ob diese neuen Erscheinungen der "Spaßgesellschaft" und die mit ihr verbundenen Probleme Thema bei Treffen des Deutschen Städtetags sind bzw. ob die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt planen, dies zu einem Thema zu machen; 4. wie sichergestellt wird, dass Fahrzeuganpassungen, Lautstärke von Motoren (aller Fahrzeugtypen) normgerecht sind und/oder die Zulässigkeit durch eine TÜV-Abnahme nachgewiesen ist. Begründung: Im Sinne einer Reduzierung des Lärms und einer Erhöhung der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer ist der Gesetzgeber gefordert, die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten und anzupassen. Nach Gesetzeslage darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann. ". . Lautes Hupen, laute Autoradios, unnützes Hin- und Herfahren, Laufenlassen von Motoren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Geräusche infolge technischer Manipulationen am Fahrzeug (z. B. an Auspuffanlagen) sind kein Straßenverkehrslärm. Hier handelt es sich möglicherweise um Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten." (http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrlaerm/verkehrslaerm/ strassenverkehrslaerm) In einem Artikel in der Zeit aus dem Jahr 2014 bzw. in einem Artikel auf der vom Arbeitskreis (AK) Motorradlärm des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und den Vereinigten Arbeitskreisen gegen Motorradlärm (VAGM) betriebenen Website www.motorradlaerm.de wird auch für Nicht-Fachleute gut beschrieben, wie durch technische Tricksereien Gesetze umgangen oder ausgehebelt werden. "Die Soundmaschine kommt fertig vom Hersteller: ein Auspuff mit Klappe. Ist sie zu, ist der Motor sanft. Ist sie offen, wird er zum Tier. Ganz legal. Die Klappe erkennt nämlich den Drehzahlbereich, in dem die amtliche Lärmprüfung stattfindet - und bleibt zu! Nur dann. Danach aber sind Lärmaktionspläne, Flüsterasphalt, Bitte-leise!-Schilder Geschichte. Und wem das noch nicht reicht: Es gibt für Autos und Motorräder illegale, lautere Anlagen, deren Klappe aufgeht, wenn der Fahrer einen versteckten Knopf drückt. Den zu finden sind nur wenige Polizisten in der Lage, und um überlaute Fahrgeräusche nachzuweisen, fehlt das Gerät." (http://www.zeit.de/2014/22/motorrad-auto-laerm-serie-warum-funktioniert-das-nic ht) "... Unter einem kleinen Spoiler ragen zwei riesige ovale Auspuffrohre heraus, die es mit der Abgasanlage jedes Supersportwagens aufnehmen können. Sie sorgen dafür, dass der Audi TT RS bereits beim ersten Anlassen eine ordentliche Soundkulisse liefert. In der Tiefgarage klingt das ein kleines bisschen nach Formel 1." "Interessant wird es, sobald man einen unscheinbaren Knopf in der Mittelkonsole drückt. Der öffnet die Auspuffklappen und liefert den Sound, den Sportwagenfahrer erwarten. Der TT RS wird merklich lauter, er grollt dunkel. Wer sich nach einer Weile an die irritierten Blicke auf der Straße gewöhnt hat, geht einen Schritt weiter und wechselt in ‚Dynamik', den Sportmodus des Audis. Dann brüllt und heult das Coupé, der Auspuff knallt beim Gas geben und gibt laut schmatzende Geräusche von sich, wenn die perfekt arbeitende Siebengang-Automatik herunterschaltet. Herrlich." Und man kann immer noch einen draufsetzen: "Wenn allerdings die Scham davor gewichen ist, ein akustisches Ärgernis im Stadtverkehr zu sein, stellt man fest, wie toll der TT RS klingt. Besser sogar als der weitaus teurere R8.'" (http://www.motorradlaerm.de/wenn-im-audi-die-scham-gewichen-ist-ein-akustisches -aergernis-zu-sein/) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1 am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1