Lärm in der Stadt reduzieren - Lebensqualität erhöhen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM
1530 entstanden aus Vorlage:
OF 262/1 vom
02.04.2017 Betreff: Lärm in der Stadt reduzieren -
Lebensqualität erhöhen Lärm macht nachweislich krank. Menschen leiden unter
Lärm. Es werden Diskussionen darüber geführt, wie Verkehrslärm verringert
werden kann; zum Teil werden (teure) Maßnahmen wie das Aufbringen von
sogenanntem Flüsterasphalt oder Ähnliches gefordert oder in Erwägung gezogen.
Städte und Privatpersonen investieren Milliarden in Schallschutzmaßnahmen von
Fensterverglasungen bis hin zu Lärmschutzplänen, um sich vor Lärm - vor allem
vor Verkehrslärm - zu schützen. Gleichzeitig ist das sogenannte "Tuning" auch nach
Meinung von Fachkreisen in den letzten Jahren vom Nischensport zu einem
Massenphänomen geworden. Die Veränderungen am Fahrzeug bringen für diese Fans
"mehr Spaß am Fahren, mit dem schnittigeren Erscheinungsbild des Fahrzeugs
ändert sich das Fahrverhalten, es wird sportlicher" - und vor allem lauter.
Einige Fahrzeugveränderungen an Pkw und Motorrädern zielen direkt auf den
gewünschten "vollen Motorklang". Und nicht zuletzt werden immer mehr Fahrzeuge
zu mobilen Diskotheken umfunktioniert, die mit leistungsstarken Anlagen
insbesondere im Sommer ihre Umwelt mit hämmernden Beats und wummernden Bässen
zu allen Tages- und Nachtzeiten unterhalten. Sogenannte "Poser" findet man
nicht nur in der Innenstadt - auch in reinen Wohnbezirken beschweren sich die
Menschen, so zum Beispiel an der Idsteiner Straße, der
Rebstöcker Straße, der Frankenallee, der Pariser Straße, der Europa-Allee
usw. Mit dieser "Lärmvermüllung" kämpfen
alle Städte. Wo Rücksichtnahme nicht selbstverständlich erwartet werden kann,
müssen auf Bundes- oder Europaebene Maßnahmen ergriffen werden. Hier kann es
nicht um Bußgelder oder sonstige Strafen gehen. Es ist absurd,
Fahrzeugeigenschaften zu genehmigen, die es erforderlich machen, die Einhaltung
von Regeln aufwendig zu überwachen. Das ist nicht leistbar und noch weniger im
gewünschten Umfang finanzierbar. Beispielhaft sei hier nur daran erinnert, dass
auch die derzeitige Gesetzeslage es nicht gestattet, Musikanlagen in Fahrzeugen
so aufzudrehen, dass sie kilometerweit zu hören sind. Die Praxis kennt man.
Sinnvoll ist es hier wohl eher, Anpassungen oder
Veränderungen an Fahrzeugen, die die Lautstärke des Fahrzeugs beim Fahren
erhöhen, nicht zu genehmigen, oder Vorrichtungen, die Lärm unnötig steigern
(z. B. sogenannte Auspuffklappen) zu verbieten.
Auch an eine Begrenzung der Leistung von Musikanlagen in Fahrzeugen könnte
gedacht werden (zumal hier auch Gefährdungspotenzial vorhanden ist, da Einsatz-
oder Rettungsfahrzeuge nicht gehört werden können). Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Überlegungen und Konzepte es im zuständigen
Dezernat dafür gibt, auf die Poser- und Tuning-Szene im Ortsbezirk/Stadtgebiet
mit den derzeit zur Verfügung stehenden gesetzlichen und personellen Mitteln
einzuwirken; 2. ob
bzw. wie die Stadt bei den auf landes-, bundes- oder europäischer Ebene
zuständigen Gremien angeregt hat bzw. welche Möglichkeiten bestehen, hier im
Sinne einer praktikablen Änderung/Ergänzung/Konkretisierung bestehender Gesetze
tätig zu werden; 3.
ob diese neuen Erscheinungen der "Spaßgesellschaft" und die mit ihr verbundenen
Probleme Thema bei Treffen des Deutschen Städtetags sind bzw. ob die
Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Frankfurt planen, dies zu einem Thema zu
machen; 4. wie
sichergestellt wird, dass Fahrzeuganpassungen, Lautstärke von Motoren (aller
Fahrzeugtypen) normgerecht sind und/oder die Zulässigkeit durch eine
TÜV-Abnahme nachgewiesen ist. Begründung: Im Sinne einer Reduzierung des Lärms und einer
Erhöhung der Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer ist der Gesetzgeber
gefordert, die entsprechenden Vorschriften zu überarbeiten und anzupassen.
Nach Gesetzeslage darf der Lärmpegel im Auto nur so
laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner
von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann. ". . Lautes Hupen, laute Autoradios, unnützes Hin-
und Herfahren, Laufenlassen von Motoren, Geschwindigkeitsüberschreitungen und
Geräusche infolge technischer Manipulationen am Fahrzeug (z. B. an
Auspuffanlagen) sind kein Straßenverkehrslärm. Hier handelt es sich
möglicherweise um Ordnungswidrigkeiten. Nach Paragraf 30 Straßenverkehrsordnung
ist bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen unnötiges Lärmen verboten."
(http://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehrlaerm/verkehrslaerm/ strassenverkehrslaerm) In einem Artikel in der Zeit aus dem Jahr 2014 bzw.
in einem Artikel auf der vom Arbeitskreis (AK) Motorradlärm des Bundes für
Umwelt und Naturschutz (BUND) und den Vereinigten Arbeitskreisen gegen
Motorradlärm (VAGM) betriebenen Website www.motorradlaerm.de wird auch für
Nicht-Fachleute gut beschrieben, wie durch technische Tricksereien Gesetze
umgangen oder ausgehebelt werden. "Die Soundmaschine kommt fertig vom Hersteller: ein
Auspuff mit Klappe. Ist sie zu, ist der Motor sanft. Ist sie offen, wird er zum
Tier. Ganz legal. Die Klappe erkennt nämlich den Drehzahlbereich, in dem die
amtliche Lärmprüfung stattfindet - und bleibt zu! Nur dann. Danach aber sind
Lärmaktionspläne, Flüsterasphalt, Bitte-leise!-Schilder Geschichte. Und wem das
noch nicht reicht: Es gibt für Autos und Motorräder illegale, lautere Anlagen,
deren Klappe aufgeht, wenn der Fahrer einen versteckten Knopf drückt. Den zu
finden sind nur wenige Polizisten in der Lage, und um überlaute Fahrgeräusche
nachzuweisen, fehlt das Gerät."
(http://www.zeit.de/2014/22/motorrad-auto-laerm-serie-warum-funktioniert-das-nic
ht) "... Unter einem kleinen Spoiler
ragen zwei riesige ovale Auspuffrohre heraus, die es mit der Abgasanlage jedes
Supersportwagens aufnehmen können. Sie sorgen dafür, dass der
Audi TT RS bereits beim ersten Anlassen eine ordentliche Soundkulisse
liefert. In der Tiefgarage klingt das ein kleines bisschen nach Formel 1."
"Interessant wird es, sobald man einen unscheinbaren Knopf in der Mittelkonsole
drückt. Der öffnet die Auspuffklappen und liefert den Sound, den
Sportwagenfahrer erwarten. Der TT RS wird merklich lauter, er grollt
dunkel. Wer sich nach einer Weile an die irritierten Blicke auf der Straße
gewöhnt hat, geht einen Schritt weiter und wechselt in ‚Dynamik', den
Sportmodus des Audis. Dann brüllt und heult das Coupé, der Auspuff knallt beim
Gas geben und gibt laut schmatzende Geräusche von sich, wenn die perfekt
arbeitende Siebengang-Automatik herunterschaltet. Herrlich." Und man kann immer noch einen draufsetzen: "Wenn allerdings die Scham davor gewichen ist, ein
akustisches Ärgernis im Stadtverkehr zu sein, stellt man fest, wie toll der TT
RS klingt. Besser sogar als der weitaus teurere R8.'"
(http://www.motorradlaerm.de/wenn-im-audi-die-scham-gewichen-ist-ein-akustisches
-aergernis-zu-sein/) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1752
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 1
am 22.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1