Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM
4125 entstanden aus
Vorlage: OF 616/1 vom
28.04.2015 Betreff: Kein Autoverkehr am westlichen Ende des
Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße Vorgang:
ST 582/15 Im Dezember 2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat
aufgefordert, die Schneidhainer Straße im Bereich des Tel-Aviv-Platzes nicht
als Straße anzulegen. Der Ortsbeirat lehnt daher die Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 582, ab. In dieser Stellungnahme begründet der Magistrat die
Ablehnung der Anregung damit, dass in den Bebauungsplänen Nr. 850 und
Nr. 850Ä die Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung an das
Europaviertel über den Tel-Aviv-Platz festgeschrieben sei. Im Bebauungsplan Nr. 850Ä, Kapitel 6.2.5 - Seite
21, heißt es jedoch nur: "Um das Europaviertel West an die vorhandenen
Strukturen des Gallus anzubinden, ist im Sinne einer Vernetzung der
Straßenverkehrsflächen unter anderem vorgesehen, die Schneidhainer Straße nach
Norden zu verlängern und mit der ebenfalls zu verlängernden Niedernhausener
Straße zu verbinden." Die Niedernhausener Straße verläuft jedoch südlich des
Tel-Aviv-Platzes.
Im Bebauungsplan ist eine
Verbindung der Schneidhainer Straße zur Pariser Straße somit nicht
festgeschrieben. Die grafischen Darstellungen dieses Bereichs im Bebauungsplan
zeigen keine Straße zwischen dem Tel-Aviv-Platz und dem Park. Hierzu gibt der Ortsbeirat Folgendes zu bedenken:
Durch das Messegelände im Norden und ausschließliche Wohnbebauung im Süden wird
auch zukünftig keine zusätzliche bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den
motorisierten Individualverkehr benötigt. Die bisher bestehenden bzw. geplanten
Verbindungen westlich der Camberger Brücke (Stephensonstraße,
Hattersheimer Straße, Eppenhainer Straße und Schmidtstraße) sind
ausreichend. Die Eppenhainer Straße liegt lediglich circa 300 Meter
westlich der Schneidhainer Straße. Die Verbindung von Park und Tel-Aviv-Platz
schafft einen großzügigen und zentralen Bereich mit hoher Aufenthalts- und
Nutzungsqualität. Eine letztlich "nachrangige Erschließungsstraße"
(ST 582) für den motorisierten Verkehr als Barriere zwischen dem Park und
dem Tel-Aviv-Platz einzuziehen, würde hier - neben allen negativen Konsequenzen
- auch eine städtebaulich hochwertige Situation ohne Not entwerten. Der
Ortsbeirat weist ausdrücklich auf die zahlreichen in diesem Bereich geplanten
oder bereits bestehenden Kindereinrichtungen hin. Die Umgebung dieser
Einrichtungen ist dringend frei zu halten von Straßen, die nicht zwingend
notwendig sind. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Planung
der Wohnbebauung großen Wert auf die Errichtung familiengerechter Wohnungen
gelegt wurde. Entsprechend groß ist die Zahl junger Paare und junger Familien
im Neubaugebiet, die Wert auf ein kinderfreundliches Umfeld legen. Eine
Weiterführung der Schneidhainer Straße von der Idsteiner Straße über den
Tel-Aviv-Platz an die Pariser Straße ist auch zum Nachteil der Wohnbevölkerung
in diesem Bereich des Gallus, da zusätzlich Verkehr in die angrenzenden
Wohnstraßen gezogen wird. Bereits jetzt wird zu Messezeiten im Europaviertel
und im Gallus deutlich, dass sich der parkplatzsuchende Messeverkehr über
Nord-Süd-Verbindungen auch den Weg in die Wohngebiete im Gallus sucht. Dies
muss durch zusätzliche Straßen nicht unterstützt werden. Ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern des
Gallus und des Europaviertels, das die Gründe, die gegen den Ausbau der
Schneidhainer Straße sprechen, ausführlich darstellt, ist diesem Anregung
beigefügt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. das Verkehrskonzept zu ändern und am westlichen
Ende des Parks in der Verlängerung der Schneidhainer Straße eine lediglich für
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ausgebaute
Wegebeziehung zur Pariser Straße zu schaffen; 2. ein Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne
Nr. 850 und Nr. 850Ä einzuleiten, mit dem die Festsetzung der
Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung über den Tel-Aviv-Platz aufgehoben
wird (falls der Magistrat hier entsprechenden Bedarf sieht) oder dem Ortsbeirat
einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem die Ziele des Ortsbeirates
planungssicher erreicht werden können; 3. dem Ortsbeirat den Auszug aus den Bebauungsplänen
Nr. 850 und Nr. 850Ä vorzulegen, in dem festgeschrieben ist, dass die
Schneidhainer Straße nicht nur bis zur Niedernhausener Straße verlängert
wird, sondern über den Tel-Aviv-Platz bis zu einer Einmündung in die Pariser
Straße. Begründung: Die Begründung ist Teil des Antragstextes sowie als
gesondertes Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern beigefügt. Anlage 1 (ca.
188 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 582
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.09.2015, ST 1429
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0