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Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 616/1 vom 28.04.2015 Betreff: Kein Autoverkehr am westlichen Ende des Parks - keine Verbindung Schneidhainer Straße/Pariser Straße Vorgang: ST 582/15 Im Dezember 2014 hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert, die Schneidhainer Straße im Bereich des Tel-Aviv-Platzes nicht als Straße anzulegen. Der Ortsbeirat lehnt daher die Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 582, ab. In dieser Stellungnahme begründet der Magistrat die Ablehnung der Anregung damit, dass in den Bebauungsplänen Nr. 850 und Nr. 850Ä die Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung an das Europaviertel über den Tel-Aviv-Platz festgeschrieben sei. Im Bebauungsplan Nr. 850Ä, Kapitel 6.2.5 - Seite 21, heißt es jedoch nur: "Um das Europaviertel West an die vorhandenen Strukturen des Gallus anzubinden, ist im Sinne einer Vernetzung der Straßenverkehrsflächen unter anderem vorgesehen, die Schneidhainer Straße nach Norden zu verlängern und mit der ebenfalls zu verlängernden Niedernhausener Straße zu verbinden." Die Niedernhausener Straße verläuft jedoch südlich des Tel-Aviv-Platzes. Im Bebauungsplan ist eine Verbindung der Schneidhainer Straße zur Pariser Straße somit nicht festgeschrieben. Die grafischen Darstellungen dieses Bereichs im Bebauungsplan zeigen keine Straße zwischen dem Tel-Aviv-Platz und dem Park. Hierzu gibt der Ortsbeirat Folgendes zu bedenken: Durch das Messegelände im Norden und ausschließliche Wohnbebauung im Süden wird auch zukünftig keine zusätzliche bedeutende Nord-Süd-Verbindung für den motorisierten Individualverkehr benötigt. Die bisher bestehenden bzw. geplanten Verbindungen westlich der Camberger Brücke (Stephensonstraße, Hattersheimer Straße, Eppenhainer Straße und Schmidtstraße) sind ausreichend. Die Eppenhainer Straße liegt lediglich circa 300 Meter westlich der Schneidhainer Straße. Die Verbindung von Park und Tel-Aviv-Platz schafft einen großzügigen und zentralen Bereich mit hoher Aufenthalts- und Nutzungsqualität. Eine letztlich "nachrangige Erschließungsstraße" (ST 582) für den motorisierten Verkehr als Barriere zwischen dem Park und dem Tel-Aviv-Platz einzuziehen, würde hier - neben allen negativen Konsequenzen - auch eine städtebaulich hochwertige Situation ohne Not entwerten. Der Ortsbeirat weist ausdrücklich auf die zahlreichen in diesem Bereich geplanten oder bereits bestehenden Kindereinrichtungen hin. Die Umgebung dieser Einrichtungen ist dringend frei zu halten von Straßen, die nicht zwingend notwendig sind. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass bei der Planung der Wohnbebauung großen Wert auf die Errichtung familiengerechter Wohnungen gelegt wurde. Entsprechend groß ist die Zahl junger Paare und junger Familien im Neubaugebiet, die Wert auf ein kinderfreundliches Umfeld legen. Eine Weiterführung der Schneidhainer Straße von der Idsteiner Straße über den Tel-Aviv-Platz an die Pariser Straße ist auch zum Nachteil der Wohnbevölkerung in diesem Bereich des Gallus, da zusätzlich Verkehr in die angrenzenden Wohnstraßen gezogen wird. Bereits jetzt wird zu Messezeiten im Europaviertel und im Gallus deutlich, dass sich der parkplatzsuchende Messeverkehr über Nord-Süd-Verbindungen auch den Weg in die Wohngebiete im Gallus sucht. Dies muss durch zusätzliche Straßen nicht unterstützt werden. Ein Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern des Gallus und des Europaviertels, das die Gründe, die gegen den Ausbau der Schneidhainer Straße sprechen, ausführlich darstellt, ist diesem Anregung beigefügt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. das Verkehrskonzept zu ändern und am westlichen Ende des Parks in der Verlängerung der Schneidhainer Straße eine lediglich für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer ausgebaute Wegebeziehung zur Pariser Straße zu schaffen; 2. ein Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 850 und Nr. 850Ä einzuleiten, mit dem die Festsetzung der Schneidhainer Straße als Verkehrsanbindung über den Tel-Aviv-Platz aufgehoben wird (falls der Magistrat hier entsprechenden Bedarf sieht) oder dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten, mit dem die Ziele des Ortsbeirates planungssicher erreicht werden können; 3. dem Ortsbeirat den Auszug aus den Bebauungsplänen Nr. 850 und Nr. 850Ä vorzulegen, in dem festgeschrieben ist, dass die Schneidhainer Straße nicht nur bis zur Niedernhausener Straße verlängert wird, sondern über den Tel-Aviv-Platz bis zu einer Einmündung in die Pariser Straße. Begründung: Die Begründung ist Teil des Antragstextes sowie als gesondertes Schreiben von Anwohnerinnen und Anwohnern beigefügt. Anlage 1 (ca. 188 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 582 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1429 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0