Tempo-30-Zonen: Zonen „gemäßigter“ Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich nicht an Richtlinien
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2671 entstanden aus Vorlage:
OF 496/1 vom
03.01.2018 Betreff: Tempo-30-Zonen: Zonen "gemäßigter"
Geschwindigkeit? In Richtlinien mag das so sein - Die Realität hält sich
nicht an Richtlinien Vorgang: OM 1789/17 OBR 1; ST 1985/17 Auch in Tempo-30-Zonen wird nachweislich oft so
gefahren, dass zu Fuß Gehende Straßen nicht sicher überqueren können. In vielen
Fällen hat der Ortsbeirat dann den Magistrat aufgefordert, Zebrastreifen als
Querungshilfen aufbringen zu lassen. Zuletzt wurde dies im Juni 2017 für den
Kreuzungsbereich Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße gefordert. Mit der
Stellungnahme vom 02.10.2017, ST 1985, wird diese Anregung - wie üblich -
mit folgendem Hinweis abgelehnt: "In den ‚Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen' (R-FGÜ 2001) heißt es: ‚Fußgängerüberwege
in Tempo-30-Zonen sind in der Regel entbehrlich'. Grundsätzlich sind alle
Verkehrsteilnehmenden dazu angehalten, mit ‚mäßiger Geschwindigkeit' - also
Tempo 30 - an Fußgängerüberwege heranzufahren. In einer 30er-Zone sind
Verkehrsteilnehmende sowieso nicht schneller unterwegs, weshalb eine Bündelun g des Verkehrs von zu Fuß Gehenden auf einen
Fußgängerüberweg nicht notwendig ist." Die Einschätzung der Situation, wie sie der Magistrat
hier zitiert, hat mit der Realität auf den Straßen des Ortsbezirks - auch in
Tempo-30-Zonen - nichts gemein. Auch in Tempo-30-Zonen ist es oft notwendig, an
kritischen Punkten Querungshilfen anzubringen und/oder sonstige (bauliche)
Maßnahmen zu veranlassen, die Autofahrerinnen und Autofahrer anregen oder
zwingen, die Geschwindigkeit auf einem Straßenabschnitt zu verringern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, auch in Tempo-30-Zonen und auf Straßen, für die Tempo 30
gilt, Zebrastreifen oder vergleichbare Querungshilfen zu ermöglichen. Begründung: Das Argument, mit dem der Magistrat die Einrichtung
von Fußgängerüberwegen auf Straßen mit Tempo 30 ablehnt, stimmt mit der
Realität nicht überein. Solange sich die Realität nicht an das
Verwaltungshandeln anpasst, muss sich das Verwaltungshandeln an der Realität
orientieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2017, OM 1789
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2017, ST 1985
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2018, ST 800
Aktenzeichen: 32 1