Meine Nachbarschaft: Idsteiner Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7573 entstanden aus Vorlage: OF 1751/1 vom 05.10.2025 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und eine schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988
Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1706/1 Betreff: Müllbegehungen und zusätzliche Reinigungen im Gallus Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, über den Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" für die Summe von 5.000 Euro wöchentliche Müllbegehungen und - falls erforderlich - Sonderreinigungen durch die FES in folgenden Bereichen zu beauftragen: - Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Günderrodestraße (inklusive Bahnunterführung), - Günderrodestraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee (insbesondere die Gehwege unterhalb der Bahnstrecke), - Kölner Straße zwischen Günderrodestraße und Speyerer Straße, - Koblenzer Straße, - Hellerhofstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee, - Gutenbergstraße zwischen Kölner Straße und Frankenallee. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über den Start und das - budgetbedingte - Ende der Sonderaktion zu informieren, damit der Erfolg dieser Zusatzmaßnahmen evaluiert werden kann. Begründung: In den genannten Straßenbereichen kommt es immer wieder zu Beschwerden über illegale Müllablagerungen und herumliegenden Müll. Hier könnten wöchentliche Müllbegehungen mit Sonderreinigungen zumindest temporär Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Initiative OI 111 2025 Die Vorlage OF 1706/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenUmbenennung der Haltestelle „Kriegkstraße“ in „Golub-Lebedenko-Platz“ im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7156 entstanden aus Vorlage: OF 1647/1 vom 29.05.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" in "Golub-Lebedenko-Platz" im Gallus Der Magistrat wird gebeten, auf die traffiQ zuzugehen, um die Umbenennung der Haltestelle "Kriegkstraße" der Straßenbahnlinie 14 und Buslinie 52 in "Golub-Lebedenko-Platz" anzuregen. Begründung: Die Haltestelle der Straßenbahnlinie 14 in der Kleyerstraße liegt zwischen dem Golub-Lebedenko-Platz und der Einmündung in die Kriegkstraße. Aufgrund der großen Länge der Kriegkstraße zwischen Idsteiner Straße und Kleyerstraße würde eine Umbenennung für eine bessere Auffindbarkeit sorgen. Zu Ehren der in den letzten Tagen vor Kriegsende ermordeten Häftlinge Adam Golub und Georgij Lebedenko aus dem KZ Adlerwerke, hat der Ortsbeirat 1 mit Stimmen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU eine bisher namenlose Fläche 1997 in Golub-Lebedenko-Platz benannt. Gerade erst wurde zum 80. Mal an den Todesmarsch aus dem KZ Katzbach erinnert. Dabei wurde auch speziell der beiden vorab erwähnten Häftlinge gedacht, denen am 14.03.1945 die Flucht gelang, die jedoch von Anwohnenden verraten und dann an Ort und Stelle von der SS hingerichtet wurden. Bilder: Google Maps, Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1593
Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7063 entstanden aus Vorlage: OF 1613/1 vom 11.05.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen III Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Kriegkstraße in die Idsteiner Straße von der Kriegkstraße kommend den Bereich rechts in der Idsteiner Straße durch eine Sperrfläche abzusichern sowie entlang des Gehwegs bis hin zu den offiziellen Parkbuchten rotweiße Poller zu ergänzen, bei Bedarf mit Feuerwehrschließung. Außerdem muss das Piktogramm auf der Fahrbahn, welches auf Kinder aufmerksam macht, erneuert werden. Begründung: Durch Falschparker ist der Bereich schlecht einsehbar und eingeengt, was die Sicherheit und das frühzeitige Gesehenwerden anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Kindern, negativ beeinträchtigt. Auch der Gehweg wird teilweise beparkt. Daher ist eine bessere Ordnung des ruhenden Verkehrs angezeigt. Falschparker im Bereich der Einmündung Piktogramm Gehwegparken Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1623
Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6927 entstanden aus Vorlage: OF 1592/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen I Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Knorrstraße in die Idsteiner Straße den Bereich rechts der Einmündung bis zur offiziellen Parkbucht als Sperrfläche zu markieren und den Bereich entweder mit einem Fahrradbügel oder, falls nicht möglich, einem rot- weißen Poller abzusichern. Begründung: Durch Falschparker wird die Sicht in die Idsteiner Straße von Knorrstraße kommend erheblich eingeschränkt, was Sicherheit und Verkehrsfluss unnötig gefährdet. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1223
Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6928 entstanden aus Vorlage: OF 1593/1 vom 10.04.2025 Betreff: Ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen II Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in der Idsteiner Straße zwischen Knorrstraße und Hufnagelstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts an der rechten Straßenseite für den fließenden Verkehr besser einsehbar zu machen, um die Gefahr für Fußgänger, nicht rechtzeitig gesehen zu werden, insbesondere für Kinder, zu minimieren, indem die Sperrfläche vergrößert und die Parkbucht entsprechend reduziert wird. Begründung: Die Idsteiner Straße ist eine vielbefahrene Straße. Im Umkreis befinden sich mehrere Schulen sowie Kindergärten. Durch unachtsames und unangepasstes Fahrverhalten können Kinder gefährdet werden. Um das Risiko zu minimieren, sind gut einsehbare Fußgängerüberwege unabdingbar. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1364
Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6658 entstanden aus Vorlage: OF 1553/1 vom 01.03.2025 Betreff: Straßenüberquerung Idsteinerstraße/Hornauer Straße sicher und barrierefrei ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die Überquerung der Idsteiner Straße auf Höhe der Hornauer Straße von der Verkehrssicherheit her analog zur Stelle auf Höhe der Schneidhainer Straße zu gestalten. Hierfür ist auf der Sperrfläche an der Nordseite ein rot-weißer Poller mit Feuerwehrschließung anzubringen, damit dort nicht mehr geparkt werden kann. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge ist die Sicht erheblich eingeschränkt und die Querung der Straße nicht barrierefrei möglich. Das Beispiel an anderer Stelle zeigt, wie es besser geht. Idsteiner Straße/Hornauer Straße Idsteiner Straße/Schneidhainer Straße (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1316
Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6545 entstanden aus Vorlage: OF 1520/1 vom 02.02.2025 Betreff: Wiederherstellung des Kameruner Rosengärtchens nach Beendigung der Baumaßnahme Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG als Bauherrin des Objekts "Altenhainer Straße ohne Nummer" zuzugehen und diese aufzufordern, nach Beendigung der Baumaßnahme den Fußweg Kameruner Rosengärtchen wieder als solchen verkehrssicher herzustellen. Dies soll insbesondere durch Ausbesserungen des Bodenbelags geschehen, der durch das ständige Befahren auch mit schweren Fahrzeugen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Ferner wird der Magistrat gebeten, das Befahren von Richtung Schneidhainer Straße aus durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Poller, zu unterbinden. Begründung: Die Baustelle der ABG in der Altenhainer Straße, die vor allem durch das Kameruner Rosengärtchen angedient wurde, wird in den nächsten Wochen fertiggestellt werden. Während des Baus wurde der Fußweg werktäglich durch viele Handwerkerfahrzeuge befahren, auch schwere Kräne wurde über den Weg angeliefert. Dies hat bei dem nicht asphaltierten Weg zu Schäden geführt, die ihn vor allem bei nasser Witterung für Fußgänger schwer passierbar machen. Der Fußweg war zuvor sehr beliebt, um von der Idsteiner Straße und den anliegenden Wohneinheiten Richtung Tel-Aviv-Platz und Europagarten zu kommen. Auch für die Nutzer des Kinderzentrums Idsteiner Straße ist der Weg wesentlich, um in die Einrichtung zu kommen. Durch das Parken der Handwerkerautos hat sich der Fußweg und Teile der angrenzenden Rasenflächen auch bei Anwohnern als beliebter Parkplatz etabliert. Das Beparken soll durch die Abpollerung unterbunden werden. Die Feuerwehrzufahrt ist weiterhin aus Richtung Idsteiner Straße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6359 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 05.01.2025 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen an der Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" in der Idsteiner Straße einzurichten. Begründung: Da es an dieser Stelle vermehrt zu Unfällen gekommen ist, wird ein Zebrastreifen benötigt, um das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6002 entstanden aus Vorlage: OF 1411/1 vom 08.10.2024 Betreff: Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße An der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für zu Fuß Gehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da zu Fuß Gehende gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der südwestlichen auf die nordöstliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgängerüberwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlenden Überwege an der Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 279
Fahrradbügel für die Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5746 entstanden aus Vorlage: OF 1316/1 vom 16.06.2024 Betreff: Fahrradbügel für die Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Idsteiner Straße 196 (Kiosk) noch einen weiteren Anlehnbügel für Fahrräder, Modell ähnlich wie in der nahen Kurve, montieren zu lassen. Begründung: Der Gehweg vor dem Kiosk ist meistens durch Kfz ordnungswidrig beparkt, sodass dort nicht mehr ausreichend Platz für Fußgänger zur Verfügung steht. Quelle: Privat/Google Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1691
Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4957 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 16.12.2023 Betreff: Poller/Fahrradbügel Idsteiner Straße/Ecke Kronthaler Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, die schraffierte Fläche nach Möglichkeit mit Fahrradbügeln, ersatzweise mit Pollern, zu sichern. Begründung: Die o.g. Fläche wird häufig illegal beparkt. Aus diesem Grund soll die Fläche entsprechend geschützt werden. Dies kann idealerweise mit Fahrradbügeln erfolgen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind ersatzweise Poller zu verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 563
Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 963/1 Betreff: Längsparken auf der Südseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der südlichen Straßenseite der Idsteiner Straße zwischen Hufnagelstraße und Kriegkstraße Längsparken statt dem bestehenden Schrägparken einzurichten, auch wenn dadurch einige PKW-Parkplätze entfallen. Begründung: Im Straßenabschnitt ist es regelmäßig kaum möglich als Fußgängerin oder Fußgänger den Gehweg zu benutzen, da Kraftfahrzeuge beim Parken große Teile des Gehwegs blockieren. Komfortables Passieren etwa mit Kinderwägen ist nicht möglich. Der Straßenabschnitt befindet sich in der Nähe des derzeitigen Standortes der Grundschule im Europaviertel. Vor diesem Hintergrund sollte eine Nutzung des Gehwegs jederzeit gewährleistet werden. Da sich auf der Fahrbahn im Streckenabschnitt Linienbusse treffen können, die in diesem Fall regelmäßig ihre Geschwindigkeit erheblich reduzieren müssen, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren, ist eine Änderung der Parkregelung weg vom Schrägparken ebenso von Vorteil. Ein möglicher gänzlicher Wegfall der PKW-Parkplätze im Straßenabschnitt scheint ob der zu erwartenden Geschwindigkeitserhöhung der PKW auf der Straße in diesem Fall keine zielführende Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 954/1 Betreff: Gehweg Idsteiner Straße für zu Fuß Gehende freihalten Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, den Gehweg im Abschnitt Idsteiner Straße 15-25 gegen widerrechtlich parkende PKW sichern zu lassen, Längsparken anzuordnen und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Der betreffende Gehweg ist tagsüber praktisch immer durch quer abgestellte PKW zugeparkt. Es handelt sich hier allerdings um einen Schulweg sowie den Weg zu einem stark frequentierten Hotel. Mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator können den Gehweg gar nicht passieren. Außerdem werden die Busse der Linie 52 ständig durch parkende PKW blockiert, deren Heck in die Straße hinein ragt. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 954/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLängsparken Idsteiner Straße anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 809/1 vom 12.04.2023 Betreff: Längsparken Idsteiner Straße anordnen Der Magistrat wird gebeten , in der Idsteiner Straße auf dem Abschnitt zwischen Kriegkstraße und Hufnagelstraße in Richtung stadteinwärts das Parken auf dem Gehweg zu unterbinden, sodass nur noch längs zur Fahrbahn innerhalb des markierten Parkstreifens geparkt werden kann. Das Ende des Parkstreifens soll zur Einmündung Hufnagelstraße hin mit einem Poller sichergestellt und als Sperrfläche markiert werden. Begründung: Der Gehweg auf dem o. g. Abschnitt wird durch das derzeitige Querparken häufig zugeparkt und es finden Behinderungen auf dem Gehweg statt, sodass die Restbreite aktuellen Anforderungen oftmals nicht mehr genügt. Da die gegenwärtige Situation zum illegalen Parken im Einmündungsbereich zur Hufnagelstraße hin einlädt, was die Sicht in den Querverkehr gefährlich behindert, soll dies künftig durch einen rot-weißen Poller unterbunden werden, wie bereits an ähnlichen Stellen im Umkreis im Einsatz (z. B. vor Stephensonstraße gegenüber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1652
Poller Idsteiner Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3940 entstanden aus Vorlage: OF 811/1 vom 12.04.2023 Betreff: Poller Idsteiner Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße, östlich der Hattersheimer Straße, Poller oder ggf. Fahrradbügel anbringen zu lassen, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu unterbinden. Begründung: Aktuell wird dort immer wieder ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkt, was zu Behinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1655
Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654
Wann wird die Grünfläche „Am Wasserturm“ realisiert?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3756 entstanden aus Vorlage: OF 765/1 vom 04.02.2023 Betreff: Wann wird die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Grünfläche "Am Wasserturm" realisiert und für Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht wird. Im Rahmen des Berichts soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden: 1. Ist die Herstellung der Grünfläche bereits ausgeschrieben? 2. Wann wird die Ausführung beginnen? 3. Wann ist mit einer Öffnung der Grünfläche für die Bürgerinnen und Bürger zu rechnen? 4. Wurde mit der Eigentümerin des Grundstücks, auf dem der Zugang zum Park aus Richtung Idsteiner Straße erfolgen soll, mittlerweile eine Vereinbarung für einen uneingeschränkten Zugang getroffen? Wenn nein, warum nicht? 5. Erwartet der Magistrat durch zukünftige Baustellen in der Nähe, wie z. B. den Bau der U-Bahn-Linie 5 oder den Bau des Hochhauses auf dem angrenzenden Grundstück an der Europa-Allee, Verzögerungen im Zeitplan? Begründung: Der Ortsbeirat hat den Planungen zum Anlegen der Grünfläche "Am Wasserturm" im Sommer 2022 zugestimmt. Da man auf dem Grundstück bislang kaum Veränderungen wahrnehmen kann, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1386 Aktenzeichen: 67-0
Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 637/1 vom 16.10.2022 Betreff: Haltverbot Hattersheimer Straße einrichten Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße auf dem Abschnitt zwischen Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße ein Haltverbot einzurichten. Begründung: Durch das rücksichtslose Parken vor den Baumscheiben wird nicht nur der Verkehr (inklusive Gegenverkehr, nachfolgender Verkehr, Lkws, Radfahrende) erheblich behindert und gefährdet, sondern auch zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen, die dadurch schlechter gesehen werden, insbesondere bei Dunkelheit und Regen. Am 13. September parkten auf diesem Abschnitt sechs Pkws auf der Fahrbahn, zweimal verdeckten sie die Sicht sogar im Kreuzungsbereich. Das Problem verstärkt sich nochmals zu Messezeiten, obwohl es für Messebesucher entsprechende Parkplätze gibt. Um mehr Grün zu haben sowie aus Umweltgründen entfallen in den Parkbuchten der o. g. Straße einige Stellplätze zugunsten von Pflanzenbeeten und Baumscheiben. Dies möchten einige Autofahrende offensichtlich nicht hinnehmen und parken dann einfach vor der Baumscheibe am Fahrbahnrand, obwohl es im Umkreis Tiefgaragen gibt. Dieses dreiste und rücksichtslose Verhalten nötigt nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern gefährdet insbesondere Radfahrende und behindert teilweise sogar die FES, was regelmäßig zu Hupkonzerten führt. Teilweise werden sogar bereitgestellte Mülltonnen von der FES nicht abgeholt, weil auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge die Zuwegung versperren. Dadurch muss auf eigene Kosten eine kostenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden, was zu einer vermeidbaren Mehrbelastung für Anwohnende führt. Nach Rücksprache mit der städtischen Verkehrspolizei handelt es sich nicht mehr um "Parken in zweiter Reihe", wenn die Baumscheibe länger als fünf Meter ist, weshalb derartiges Verhalten aktuell nicht geahndet wird. Daher empfiehlt die städtische Verkehrspolizei die Beantragung eines Haltverbots über den Ortsbeirat, was hiermit erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 399
Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2803 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 17.09.2022 Betreff: Fahrradbügel Hattersheimer Straße anbringen Der Magistrat wird gebeten , in der Hattersheimer Straße vor der Idsteiner Straße an der AWO Kita Europagarten Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Da es an der o. g. Stelle Bedarf für sichere Fahrradbügel gibt, wie man dem Bild entnehmen kann (aktuell notdürftig am Rammschutz der Baumscheibe angeschlossen, wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist), sollen Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern angebracht werden. Diese würden ebenso dazu beitragen, das illegale Beparken des Gehwegs durch Pkw-Fahrer zu unterbinden. An der gegenüberliegenden Straßenseite wurden zu diesem Zweck bereits Poller montiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 1
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2643 entstanden aus Vorlage: OF 590/1 vom 16.08.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, die nordwestliche gepflasterte Gehwegfläche entlang der Idsteiner Straße neben dem Kreuzungsbereich mit der Eppenhainer Straße gegenüber der Bushaltestelle mit einer ausreichenden Anzahl an Radbügeln versehen zu lassen. Begründung: Viele Anwohnende aus dem Gallus nutzen die Buslinie 52 und legen die letzte Meile zu ihrer Wohnung mit dem Fahrrad zurück. Sie können ihr Rad derzeit jedoch nicht sicher anschließen. Anlagen: Auszug aus Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2815 Aktenzeichen: 66-2
Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11
Maßnahmen bei Starkregen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGraffiti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1573 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 22.01.2022 Betreff: Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Kooperation bindet neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Graffiti entlang der S-Bahn-Station "Galluswarte" zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Graffiti-Kunst beschäftigt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1574 entstanden aus Vorlage: OF 298/1 vom 22.01.2022 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1051 Aktenzeichen: 67 0
Mülleimer für den Gallusgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1601 entstanden aus Vorlage: OF 339/1 vom 24.01.2022 Betreff: Mülleimer für den Gallusgarten Der Magistrat wird gebeten, zwei Mülleimer im Gallusgarten aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Ein Mülleimer soll im nördlichen Teil bei der Sitzgruppe an der Kräuterspirale (Eingang Wörsdorfer Straße) angebracht werden, der zweite bei der Sitzgruppe am Eingang Idsteiner Straße. Die Mülleimer sollen über einen Schutz vor Krähen verfügen. Begründung: Der Gallusgarten ist ein Urban-Gardening-Projekt, das im Stadtteil sowohl von Gärtnerinnen und Gärtnern als auch von Besucherinnen und Besuchern gut angenommen wird. Der Garten bereichert den Stadtteil in sozialer und ökologischer Hinsicht und steht Besuchern ganzjährig rund um die Uhr offen. Die Gärtnerinnen und Gärtner engagieren sich über die Gartenarbeit hinaus bei Gemeinschaftsaufgaben für den Erhalt des Gartens. Regelmäßig wird u. a. Müll zwischen den Beeten und in den angrenzenden Büschen eingesammelt. Die Beliebtheit des Gartens führt aber auch dazu, dass sich immer mehr Anwohnerinnen und Anwohner treffen und auch Essen und Getränke konsumieren. Da der Garten nur über diverse Komposthaufen verfügt und es keine Möglichkeiten zum Wegwerfen von z. B. Verpackungen gibt, wird Verpackungsmüll immer häufiger achtlos im Garten v. a. rund um die Sitzgruppen liegengelassen. Die Gärtnerinnen und Gärtner gehen davon aus, dass die Vermüllung durch Aufstellen von wenigen Mülleimern eingedämmt werden kann und der Ort so für alle eine höhere Aufenthaltsqualität aufweisen könnte. Foto: Südliche Sitzgruppe, Eingang Idsteiner Straße Foto: nördliche Sitzgruppe an der Kräuterspirale, Eingang Wörsdorfer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 973 Aktenzeichen: 67 0
Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1375 entstanden aus Vorlage: OF 281/1 vom 13.12.2021 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch durch Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o. Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 779 Aktenzeichen: 32 1
Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 266/1 vom 16.12.2021 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Aktenzeichen: 66 0
Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 02.12.2021 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Bewohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenheimer Straße und Josbacher Straße benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Bewohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Bewohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Bewohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 09.12.2021 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, sodass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1040 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 entstanden aus Vorlage: OF 270/1 vom 16.12.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Haifischzähne (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut der Stellungnahme ST 2052 behauptet wird; 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann; 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen; 4. falls 3. mit ja beantwortet wird, welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist; 5. falls 3. mit nein beantwortet wird, wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will; 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt, wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht; 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten die Stellungnahme ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2052, gegebene Antwort auf die Vorlage OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, bevor es zu einem Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 989 Aktenzeichen: 32 1
Durchgang in der Idsteiner Straße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1123 entstanden aus Vorlage: OF 227/1 vom 01.11.2021 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator und dem Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwagen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 899 entstanden aus Vorlage: OF 180/1 vom 26.09.2021 Betreff: Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung im Durchgang zwischen der Idsteiner Straße und der Frankenallee zwischen der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule und dem Kinder- /Jugendhaus einzurichten. Diese Beleuchtung sollte mit Bewegungsmeldern gesteuert werden und sich bei Bedarf einschalten, sodass Insekten nicht gestört werden und der Stromverbrauch niedrig gehalten wird. Begründung: Auf einem Teil des Weges zwischen der Idsteiner Straße und Frankenallee auf Höhe des Schulhofes der Paul-Hindemith-Schule gibt es überhaupt keine Beleuchtung. So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist. Damit allerdings nachts nicht das Licht durchbrennt und bspw. Insekten dadurch gestört werden, sollen die Straßenlaternen in diesem Bereich mit vandalismussicheren Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2240
Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 148/1 vom 15.08.2021 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der aufgrund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee/Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, sodass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche beschleunigt umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird aufgrund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2254 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 entstanden aus Vorlage: OF 87/1 vom 11.06.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Der Magistrat wird gebeten, an der südlichen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee "Haifischzähne" anbringen zu lassen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer optisch zu erinnern, dass an dieser Kreuzung die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu beachten ist. Begründung: An der südlich des Grünstreifens in der Frankenallee gelegenen Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee treffen die Frankenallee sowie die von Norden bzw. von Süden als Einbahnstraße kommende jeweils in Richtung Frankenallee befahrbare Schloßborner Straße aufeinander. Da die Frankenallee westlich der Kreuzung nach wenigen Metern endet und in die Schloßborner Straße zwischen der Frankenallee und der Mainzer Landstraße aufgrund der dort geltenden Einbahnstraße nicht eingefahren werden darf, biegt der motorisierte Verkehr, der von der Idsteiner Straße aus auf diese Kreuzung zufährt, regelmäßig nach links in Richtung Innenstadt in die Frankenallee ab. Bürgerinnen bzw. Bürger berichten, dass die so fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer - häufig kaum abgebremst - über die Kreuzung brettern und andere Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer gefährden. Insbesondere wird häufig missachtet, dass dem aus Süden kommenden Verkehr beim Linksabbiegen Vorfahrt zu gewähren ist. Hierdurch kommt es mehrmals pro Tag zu gefährlichen Situationen, besonders häufig werden dabei Radfahrerinnen bzw. Radfahrer gefährdet. Der Magistrat wird daher gebeten, an dieser Kreuzung die Markierung Zeichen 342 der StVO, sog. "Haifischzähne", anzubringen, um die Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer auf eine mögliche Wartepflicht optisch hinzuweisen und so die Kreuzung zu entschärfen. An der bestehenden Rechts-vor-links-Regelung soll dabei nichts geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
„Sperrmüllecke“ Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 396 entstanden aus Vorlage: OF 81/1 vom 06.06.2021 Betreff: "Sperrmüllecke" Schloßborner Straße/Idsteiner Straße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Schloßborner Straße /Idsteiner Straße das Sperrmüllproblem langfristig in den Griff zu bekommen. Da die Ecke sehr schlecht einsehbar ist, werden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgeschlagen, die natürlich seitens des Magistrats gerne noch ergänzt werden können: 1. Die Litfaßsäule soll entfernt werden. 2. Die (illegalen) Parkmöglichkeiten für Autos müssen entfernt werden, hierzu ist eine Abpollerung des Bereichs oder das Aufstellen von Pflanzkübeln denkbar. Dabei muss selbstverständlich so viel Platz gelassen werden, dass der Bus dort um die Kurve fahren kann. 3. Auf dem entstehenden freien Platz sollen ein bis zwei Picknickbänke (Tisch und je zwei Bänke im Verbund) aufgestellt werden. Begründung: Die Ecke ist sehr schlecht einsehbar und lädt daher zum Abladen von Sperrmüll ein. Dieser stört jedoch nicht nur die Anwohner und Menschen, die dort zu Fuß oder mit Kinderwagen, Rollator etc. vorbeigehen wollen, sondern ist dort auch fehl am Platz. Die Litfaßsäule wird aus diesem Grund seit längerer Zeit nicht mehr zur Werbung genutzt und ist daher verzichtbar. In der ausgewiesenen Halteverbotszone parken täglich mehrere Autos, sodass dieser Platz anscheinend sowieso nicht für den Bus benötigt wird. Dann kann man die Fläche auch schön herrichten und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Durch den Kiosk in der Nähe bietet es sich an, dort z. B. etwas zu essen oder zu trinken und sich hinzusetzen, denn in der Nähe sind keine Bänke oder Sitzmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2094 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1390 Antrag vom 12.05.2024, OF 1256/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 397 entstanden aus Vorlage: OF 82/1 vom 08.06.2021 Betreff: Dauerhafte Grünphase für zu Fuß Gehende an der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: An der LSA Idsteiner Straße/Günderrodestraße sollen die Grünphasen für zu Fuß Gehende dauerhaft eingerichtet und die Anforderungstaster für zu Fuß Gehende entfernt werden. Die Grünphasen für zu Fuß Gehende sind angemessen lang zu bemessen. Begründung: Die gelben Taster an den Ampelmasten werden von zu Fuß Gehenden kaum benutzt, weil sie sich teilweise unterhalb der Bahnbrücke abseits des Überwegs befinden und daher auch mit Vogelkot übersät sind. Die Menschen nehmen die Taster nicht wahr oder ekeln sich, diese zu berühren. Außerdem queren zu Fuß Gehende die Kreuzung oft bei "Rot", weil sie die Wartezeiten bis zur nächsten Grünphase als zu lang empfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 403 entstanden aus Vorlage: OF 88/1 vom 08.06.2021 Betreff: Öffentliche E-Ladeinfrastruktur und Parkraum in der Stephensonstraße schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Parkraum in der Stephensonstraße vor dem ehemaligen Bau der Deutschen Bahn für die Öffentlichkeit freizugeben. Hierzu sollen folgende Maßnahmen erfolgen: 1. Der Magistrat soll mit Anbietern von E-Ladestationen über eine erneute Aufstellung einer Ladesäule sprechen, die den bereits gelegten Anschluss nutzt. 2. Mit Anbietern von stationsgebundenen Carsharingangeboten ist zu klären, ob Bedarf an einer Station in der Stephensonstraße besteht und ggf. Teile der Parkplätze für Carsharing zu reservieren. Begründung: Im Dezember 2020 ist die Deutsche Bahn aus dem Gebäude zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße ausgezogen. Bislang waren vor dem Haupteingang in der Stephensonstraße gegenüber der Grundschule Europaviertel Sondernutzungen für die Deutsche Bahn möglich. In dem durch Parkdruck geprägten Gebiet sind Parkplätze für Besucherinnen bzw. Besucher und Lieferanten reserviert, die hier nicht mehr benötigt werden. Diese sollen Anwohnerinnen bzw. Anwohnern, ihren Besucherinnen bzw. Besuchern und Pendlerinnen bzw. Pendlern zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur für E-Autos wieder in Betrieb genommen werden. Das Gallus ist mit öffentlichen Ladesäulen stark unterversorgt. Quelle: eigene Fotos, Ingrid Reineck Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1899 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 203 entstanden aus Vorlage: OF 45/1 vom 15.05.2021 Betreff: Kameruner Rosengärtchen für ruhenden Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, den Zugang zum Kameruner Rosengärtchen von der Schneidhainer Straße aus durch Poller für Autos zu sperren. Die Poller sollen entfernt werden können, sodass Fahrzeuge für Pflegetätigkeiten an den Grünanlagen weiterhin Zufahrt haben. Begründung: Das Kameruner Rosengärtchen ist ein Fußweg, der Idsteiner Straße und Schneidhainer Straße verbindet. Entlang des Fußwegs und im Mündungsbereich liegen mehrere Kindertagesstätten und ein Hort. Durch die parkenden Autos wird teilweise der Weg versperrt und die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2049 Aktenzeichen: 32 1
Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 199 entstanden aus Vorlage: OF 40/1 vom 08.05.2021 Betreff: Übergang an der Schloßborner Straße sicherstellen Der Übergang vom Spielplatz Schloßborner Straße an den beiden Kreuzungen mit der Frankenallee muss für Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator, Rollstuhl etc. jederzeit passierbar sein. Zu diesem Zweck wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. An der nördlichen und südlichen Seite der Frankenallee sollen Maßnahmen getroffen werden, damit dort nicht geparkt werden kann, z. B. Fahrradständer, Hochbeete oder Poller. 2. Auf der Straße im westlichen Kreuzungsbereich sollen Markierungen angebracht werden, die klarmachen, an welchen Stellen legal geparkt werden darf bzw. wo nicht. 3. Die Poller auf der "Insel" der Mitte der Frankenallee sollen weiter an den Rand verlegt werden. Begründung: An der genannten Stelle parken immer wieder Autos so, dass eine sichere Querung der Frankenallee entlang der Schloßborner Straße nicht möglich ist (siehe Fotos). Daher müssen durch Markierungen und Poller klare Verhältnisse geschaffen und verhindert werden, dass dort weiterhin verkehrswidrig geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1536 Aktenzeichen: 66 2
Lärmschutz Homburger Damm
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2021, OF 1565/1 Betreff: Lärmschutz Homburger Damm Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Welche baulichen Maßnahmen können getroffen werden, um den Lärm für die Wohnhäuser am Homburger Damm, besonders in der Schloßborner Straße, zu reduzieren? - Welche Vor- und Nachteile haben die jeweiligen Maßnahmen? Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen, dass die Lärmbelastung für die Wohnhäuser am Homburger Damm hoch ist und wünschen sich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduktion des Lärms. Damit der Ortsbeirat eine fundierte Entscheidung treffen kann, wird der Magistrat gebeten bei den zuständigen Ämtern weiterführende Informationen einzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1959 2021 Die Vorlage OF 1565/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6906 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 05.11.2020 Betreff: Vermüllung und wilden Sperrmüll in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten , härtere Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung und illegale Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll, gewerblichem Müll etc. an verschiedenen Orten im Ortsbezirk 1, vor allem im Gallus, zu ergreifen. Folgende Maßnahmen sollen geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden: 1. Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr-) Müll abladen verboten" o. Ä. an neuralgischen Plätzen, an denen regelmäßig illegaler Müll entfernt werden muss. Die Schilder sollen außerdem auf die Sperrmüllanmeldung/Telefonnummer der FES und Bußgelder für illegale Entsorgung hinweisen. 2. Wirksame Überwachung der bekannten Plätze, Bestandsaufnahme von neuralgischen Punkten, die täglich durch die Stadtpolizei kontrolliert/abgefahren werden. 3. Deutliche Erhöhung der Bußgelder für illegale Müllentsorgung. 4. Schaffung einer ämterübergreifenden Stelle inklusive Telefonhotline, die Meldungen zu Müll, analog zum Mängelmelder in der FFM.de-App, gebündelt annimmt und sehr zeitnah die Abholung veranlasst. Begründung: Durch die Corona-Pandemie hat sich die Menge an illegal entsorgtem Müll jeder Art leider weiter erhöht. Öffentlichen Plätze und Straßen werden vermehrt Orte für widerrechtliche Müllablagerungen (siehe Fotos aus dem Gallus - Idsteiner Straße vom 22.08.2020 und 24.08.2020). Zwar kann über die FFM.de-App illegaler Sperrmüll schnell und einfach gemeldet werden, aber es sollte erst gar nicht zum illegalen Abladen kommen. Außerdem sind je nach Ablageort drei verschiedene Ämter zuständig. Bürgerinnen und Bürger sollten sich aber einfach und schnell an eine zentrale Stelle wenden können, die zeitnah reagiert. Fotos (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 530 Aktenzeichen: 32 0
Aufwertung Endhaltestelle „Schloßborner Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2020, OF 1501/1 Betreff: Aufwertung Endhaltestelle "Schloßborner Straße" Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Kurvenbereich der Idsteiner Straße zur Schlossborner Strasse das Parken der PKW als auch das wilde Sperrmüllabladen zu unterbinden und so Platz zu schaffen für Bänke und Begrünung für die Bewohnenden und die Einkaufenden im benachbarten Kiosk. Begründung: Durch das unkontrollierte Parken im Kurvenbereich sowie das ständige Abladen von Sperrmüll auf dem Gehwegbereich werden sowohl die Fußgehenden als auch die Busse der Linie 52 behindert. Der Gehwegbereich ist stark frequentiert, da er eine Verbindung zwischen der Hellerhofsiedlung, der Anspacher Straße und der Busendhaltestelle mit Kiosk darstellt. Wild abgeladener Sperrmüll auf den Gehwegen steht insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fußgehende und Fahrgäste des ÖPNV eine Gefahr dar. PKW-Stellplätze im Straßenraum sind in allen umliegenden Straßen beidseitig in ausreichender Zahl vorhanden. Verspätungen im Busverkehr insbesondere auf der Linie 52 sind leider an der Tagesordnung. Die Linie verkehrt zu den Hauptverkehrszeiten im 7-Minuten-Takt. Behinderungen auf der Strecke insbesondere durch ein- und ausparkende PKW müssen abgebaut werden, um das Busnetz zu beschleunigen. Es fehlen Bänke und hochwertige Pflanzflächen. Daher sollen im Kurvenbereich entlang der Fahrbahnmarkierung Pflanzkübel und Bänke aufgestellt werden. So können die ÖPNV-Nutzenden sich setzen, solange sie auf den Bus warten. Die Kund*innen des Kiosks können die Sitzgelegenheiten nutzen und die Menschen im Viertel können sich dort treffen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen 3 SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6013 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 30.04.2020 Betreff: Aufwertung und Nutzbarmachtung von öffentlichen Grünflächen rund um das Mehrgenerationenhaus hier: Unterstützung durch den Magistrat Vorgang: OIB 410/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, eine naturnahe Aufwertung der Grünflächen in der Schneidhainer Straße zwischen Frankenallee und Spielplatz sowie vor der Idsteiner Straße vornehmen zu lassen und sich hierzu mit Kenntnissen, Ressourcen und Ideen aus dem Stadtteil versorgen lassen und das angefügte Konzept (Anlage) des Mehrgenerationenhauses als Handlungsgrundlage anzunehmen. Der Ortsbeirat ist zu gegebener Zeit zu beteiligen. Für Aktionen zur Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner wird der Ortsbeirat (OIB 410) einen Betrag in Höhe von höchstens 1.500 Euro zur Verfügung stellen. Begründung: Das Gallus ist mit Grünflächen und naturnahen Bereichen weiterhin unterversorgt. Initiativen zur Verbesserung dieses Missstandes verdienen die Unterstützung von Verwaltung und Politik. Um eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung an dem Vorhaben sicherzustellen und von dort viele Ideen einsammeln zu können, ist zur Unterstützung der Eigenleistung auch ein Geldbetrag erforderlich, der vom Ortsbeirat beigesteuert wird. Anlage 1 (ca. 663 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.05.2020, OIB 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1442 Aktenzeichen: 67 0
Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 19.02.2020 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner Straße für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw freigehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u. Ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder bleiben Fahrzeuge "stecken", und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner Straße und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende wie folgt zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass circa fünf Meter zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (circa am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können, dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. Zu 1.: Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge. Zu 2.: Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner Straße geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner Straße/Frankenallee abgestellt ist. Zu 2.: Nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt. Zu 3.: Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert. Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1201 Aktenzeichen: 66 0
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Blitzer auf der Idsteiner Straße
In der Idsteiner Straße besteht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Kinder und andere Verkehrsteilnehmende. Auf einer kurzen Strecke befinden sich zwei Kindergärten sowie zwei Schulen, wodurch täglich viele Kinder die Straße nutzen – sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrrad oder dem Roller. Zusätzlich leben in diesem Bereich zahlreiche Familien, sodass die Straße auch außerhalb der Bring- und Abholzeiten stark von Kindern frequentiert wird. Obwohl der Bereich als 30-km/h-Zone ausgewiesen ist, wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Autofahrern regelmäßig überschritten. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere beim Queren der Straße oder im unmittelbaren Umfeld der Ein- und Ausgänge der Einrichtungen. Kinder haben aufgrund ihres Alters ein eingeschränktes Gefahrenbewusstsein und können Geschwindigkeiten sowie Entfernungen von Fahrzeugen schlechter einschätzen. Umso wichtiger ist es, dass die vorgegebene Geschwindigkeit konsequent eingehalten wird. Ein fest installierter Blitzer dient hier als wirksame Maßnahme, um die Geschwindigkeit dauerhaft zu reduzieren und die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Durch die verstärkte Einhaltung der 30-km/h-Regelung wird das Risiko von Unfällen erheblich verringert und der Schutz der besonders schutzbedürftigen Gruppen – insbesondere der Kinder – nachhaltig verbessert.
Mehr Platz für Fußgänger*innen und Kinder in der Schwalbacher Straße schaffen
SITUATION: Die Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße ist eine wichtige Verbindung vom Zentrum des Gallus in das Europaviertel. Hier sind stets viele Menschen unterwegs, davon sehr viele Kinder. Nicht nur, weil sich in der Straße eine städtische Kita und ein Eingang der Paul-Hindemith-Schule befinden. Auch der Spielplatz/Eiscafe am Quäkerplatz sowie der Spielplatz am Lotte-Specht-Park sind Anlaufpunkte für viele Familien. PROBLEM: Leider ist dort oft kaum ein Durchkommen für Menschen, die zu Fuß auf dem Bürgersteig unterwegs sind: Täglich sehe ich dort Fahrzeuge, die falsch parken und damit kaum noch Platz für Fußgänger lassen. Das ist vor allem für Menschen ein Problem, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aber auch für Menschen mit Kinderwagen oder Kinder, die mit dem Fahrrad oder Roller dort unterwegs sind. IDEE: Die Ausnahmeregelung "Parken auf Gehwegen" (Verkehrszeichen 315) auf dem Straßenabschnitt Schwalbacher Straße zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße abschaffen. Dann müssten die Fahrzeuge wieder parallel zur Fahrbahn abgestellt werden, der Bürgersteig bliebe komplett frei. Damit würde viel Platz für Fußgänger und eventuell sogar für einen Fahrradweg entstehen. Dies würde die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit der Straße stark verbessern und eine effizientere Verbindung zwischen Gallus und Europaviertel schaffen.
Spiegel Kreuzung Idsteiner/Hufnagel Straße
An der Kreuzung Idsteiner Straße/ Hufnagel Straße ist die Kreuzung aus der Hufnagel Straße kommend sehr unübersichtlich, egal ob mit dem Rad oder dem Auto. Man muss weit auf die Kreuzung herausfahren, um den Gegenverkehr sehen zu können. Ein einfacher Spiegel würde die Situation unkompliziert vereinfachen, auch für den dort verkehrenden Linienbus 52.
Gasse ohne Namen (Gallus)
Es gibt eine Gasse, die die Frankenallee und Idsteiner Straße verbindet; hinter der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule. Hätte sie nicht einen Namen verdient? Zum Beispiel: Fritz-Bauer-Gasse oder Hermann-Langbein-Gasse (Ausschwitzprozesse im Saalbau Gallus)
Frankenallee - verkehrsberuhigte Zone
Die Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.
Tauben-Netz an der Galluswarte
Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...