Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft unterbinden
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM
2781 entstanden aus Vorlage:
OF 510/1 vom
02.02.2018 Betreff: Ablagern von Sperrmüll am Fußweg Sindlinger
Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße dauerhaft
unterbinden 1. Fußweg Sindlinger Straße/nördlicher Gehweg
Idsteiner Straße:
Auf den beiden schmalen
Grünstreifen parallel zum Fußweg der Sindlinger Straße (vor der
Schwalbacher Straße 92 und vor dem Außengelände der Kita) wird
regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt. In der Regel handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei
Umzügen aussortiert werden. Der Müll liegt tage-, oft wochenlang (zuletzt vom
4. bis 30. Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in
denen die Flächen unvermüllt sind. Die Grünstreifen, auf denen der Müll lagert,
sind Privateigentum. Die Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des
Kita-Außengeländes und gehört zum Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die
Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27, in der sich neben der Kita
zahlreiche Mietwohnungen befinden. Der Müll wird direkt an den Zaun der Kita gelegt;
Dreck und Gestank sind ein denkbar schlechtes Vorbild direkt vor Kinderaugen.
Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu hergerichteten
Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem
Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu
betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas-
und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das Problem dadurch, dass die
Hausmeister der Liegenschaft Hattersheimer Straße 21 bis 27 die
Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll
liegt. 2. Fußweg Sindlinger
Straße/Niedernhausener Straße: Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere
Ende des Fußwegs Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße (Nr. 19)
zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im Eigentum der
Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf diesem Baufeld
befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang
Möbel und Haushaltsgegenstände, die täglich zunehmen und gerne auch durch
Essensreste sowie Essens-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie im
Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese
Zufahrt behindern.
Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat aufgefordert, 1. die GWH und die Hamburg Trust als Eigentümer der
Liegenschaften aufzufordern, a) die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die
hauseigenen Hausmeister beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen;
b) als Vermieter und
Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die Mieter einzuwirken, den Sperrmüll
ordnungsgemäß abholen zu lassen; c) diese Grünflächen, die von den Hausmeistern
auch als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von
Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; 2. die Eigentümer der Liegenschaften dahin gehend zu
beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur
Niedernhausener Straße bzw. zur Idsteiner Straße so gestaltet werden
können, dass darauf kein Müll mehr abgeladen wird, aber im Gefahrenfall auch
breite Feuerwehrfahrzeuge ohne Verzögerung auf das Grundstück gelangen; 3. geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen, und gegebenenfalls die
Müllablagerungen für die Eigentümer kostenpflichtig zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu
sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die
Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher Straße und
Hattersheimer Straße wird in Süd-Nord-Richtung von der
Idsteiner Straße zur Niedernhausener Straße von der
Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg für die
Öffentlichkeit freigegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus als
Feuerwehrzufahrt angelegt. Der Fußweg wird viel von Eltern genutzt, die aus dem
Bereich südlich der Idsteiner Straße ihre Kinder zur Krippe und in die
Kita bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach
die Hausmeister der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben,
dafür zu sorgen, dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und
der Hausmeister würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die
Hausmeister keine Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum
reinigen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 836
Aktenzeichen: 79 2