Parken regeln in Wohnstraßen im Gallus/Europaviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3244 entstanden aus Vorlage:
OF 632/1 vom
17.05.2018 Betreff: Parken regeln in Wohnstraßen im
Gallus/Europaviertel Die neuen Wohnstraßen nördlich der Idsteiner Straße
sind inzwischen fertiggestellt und die Situation stellt sich wie folgt dar: Die
Straßen sind für Verkehr in beide Richtungen ausgelegt, der Straßenbelag ist
neu; fast überall sind beidseitig großzügige Parkbuchten ausgewiesen,
dazwischen wurden Bauminseln und abgesenkte, zum Teil abgepollerte Bereiche
angelegt, die zu Fuß Gehenden das Queren erleichtern sollen. Das Parken auf der
Straße ist legal, zum Teil liegen hier Zufahrten zu Tiefgaragen für bis zu 300
Fahrzeuge. Viele Menschen, die in diesem Gebiet
wohnen, ärgern sich darüber, dass Fahrzeuge ungeordnet auf der Straße parken.
Es wird als störend empfunden, wenn Autos gegenüber von Tiefgaragenzufahrten
oder zu dicht an den Garagenrampen parken; oft wird so geparkt, dass den aus
den Garagen ausfahrenden Personen die Sicht auf die Straße fehlt. Auch die
abgesenkten Bereiche, die es insbesondere Menschen mit Gehhilfen oder
Kinderwagen sowie Kindern mit Rollern und Laufrädern ermöglichen sollen, die
Straße einfacher zu queren, sind häufig durch parkende Fahrzeuge blockiert.
Anwohnerinnen und Anwohner berichten, es sei
auffallend, dass deutlich langsamer gefahren wird und es dadurch leiser ist,
wenn Fahrzeuge auf der Straße parken. Dieser Effekt und die Tatsache, dass
Parkplätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung stehen, werden als
positiv wahrgenommen. Ziel sollte sein, die Parkplätze für die
Anwohnerinnen und Anwohner im Straßenraum zu erhalten. Allerdings ist durch
Abmarkierungen zu unterbinden, dass die Fahrzeuge beliebig abgestellt werden.
Durch entsprechende Abmarkierungen sollte deutlich gekennzeichnet sein, welche
Bereich nicht beparkt werden dürfen. Dies betrifft folgende Straßen: - Niedernhausener Straße (gesamte
Länge), - Hattersheimer
Straße (Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße)
sowie - Schwalbacher Straße
(Idsteiner Straße bis zur Kreuzung Niedernhausener Straße). Bis auf die Hattersheimer Straße führen die Straßen
auch zu den Grünflächen des Europagartens mit seinen Taschenparks und den
Spiel- und Bolzplätzen. Es sind viele Kinder und Jugendliche unterwegs;
bauliche Veränderungen im Straßenraum (wie z. B. versetztes Parken auf der
Straße) sind nötig, um sicherzustellen, dass langsam gefahren und Tempo 30
eingehalten wird.
Aus: Stadtplan Frankfurt am Main
(https://frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=stadtfrankfurt_eval01.c.125042.de&
;_ffmpar[_id_inhalt]=stadt_frankfurt_internet_01.c.6103271.de) Durch versetzt angelegte
Parkplätze/Parkplatzmarkierungen wird auch dem Eindruck entgegengewirkt, auf
diesen zum Teil langen Straßen (wie der Niedernhausener Straße), die ohne
jede Kurve verlaufen, rasen zu können. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. auf den genannten Straßen
Parkmarkierungen auf der Straße anzubringen, und zwar jeweils - wo möglich -
alternierend, um den Straßenverlauf mehr in Kurven zu führen; hier eignen sich
meist die Flächen vor den Bauminseln; 2. die Parkmarkierungen im Bereich von Tiefgaragen-
und Feuerwehrzufahrten (beidseitig und gegenüber) so anzulegen, dass
ausreichend Platz ist, um komfortabel ein- und ausfahren zu können;
3. insbesondere auf der
Niedernhausener Straße zwischen den Kreuzungen zur Waldemser Straße
und zur Schwalbacher Straße - in dem Bereich, in dem sie zwischen dem
Taschenpark und dem Europagarten verläuft - Parkmarkierungen in einem Teilstück
jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, im zweiten Teilstück auf der linken
Fahrbahnseite anzubringen, um hier fahrende Pkw deutlich abzubremsen.
Zur Verdeutlichung der
Situation auf den Straßen hier einige Fotos: Hattersheimer Straße (zwischen
Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Hattersheimer Straße (zwischen
Niedernhausener Straße und Idsteiner Straße) Niedernhausener Straße (zwischen
Taschenpark und Europagarten) Niedernhausener Straße (zwischen
Waldemser Straße und Schneidhainer Straße)
Schwalbacher Straße Waldemser Straße
Begründung: Durch den schnurgeraden Verlauf laden die in beide
Fahrtrichtungen befahrenen Straßen zu deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten
ein, als es der Situation in einer Tempo-30-Zone und insbesondere in
Parkbereichen der Wohnsiedlung angemessen ist. Markierungen auf der Straße und
versetzt geparkte Fahrzeuge wirken dem entgegen. Ohne Kontrollaufwand kann hier
etwas zur Einhaltung von Tempo 30 getan werden, und gleichzeitig werden legale
Parkplätze ausgewiesen. Dadurch, dass die Bereiche, in denen geparkt werden
darf, hervorgehoben sind, fallen auch die Bereiche besser auf, in denen das
Parken andere behindert. Durch die Abmarkierungen soll das Miteinander der
verschiedenen Gruppen, die diese Straßen nutzen, problemloser ablaufen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1716
Aktenzeichen: 32 1