Sankt Nimmerlein kann heute sein! Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM
5355 entstanden aus
Vorlage: OF 1077/1 vom
04.10.2019 Betreff: Sankt Nimmerlein kann heute sein!
Umgestaltung Frankenallee - Dritter Bauabschnitt Vorgang: M 37/15 Die Realisierung des sogenannten dritten
Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee - dem Bereich zwischen
Kelkheimer Straße und Homburger Damm - inklusive der Sanierung der Gehwege
nördlich und südlich der Frankenallee steht noch immer aus. Die Umgestaltung und Aufwertung der Frankenallee
wurde 2002 - also vor 17 Jahren! - zu einem zentralen Projekt der "Sozialen
Stadt Gallus" erklärt. An der zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats vom
20.02.2015, M 37, festgestellten Situation in der Begründung der
Bau-/Finanzierungsvorlage zur Neugestaltung der Frankenallee für den zweiten
Bauabschnitt hat sich hinsichtlich des Zustands der Frankenallee im Bereich des
dritten Bauabschnitts nichts verändert. Die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt ist eng
verknüpft mit dem Durchstich des Homburger Damms. Es bietet sich aber an, die
Arbeiten, die im Rahmen des dritten Bauabschnitts durchgeführt werden sollten,
wie folgt zu trennen: - Teilstück A - Kelkheimer Straße bis Rebstöcker
Straße - vorgezogen; -
Teilstück B - Rebstöcker Straße bis Homburger Damm. Durch die Umgestaltung der Frankenallee nur bis zur
Rebstöcker Straße können die Bauarbeiten beim Durchstich des Homburger Damms
ausgeführt werden, ohne neu gestaltete Flächen zu beschädigen. Für Baumaschinen
oder als Lagerflächen stehen in diesem Fall immer noch die Flächen zwischen
Rebstöcker Straße und Schloßborner Straße/Bahndamm zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. eine Bau-/Finanzierungsvorlage
basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung
der Frankenallee im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" für den (Teil-)
Bereich der Frankenallee zwischen Kelkheimer Straße und Rebstöcker Straße
vorzulegen; 2. bei
Ablehnung der vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Trennung des Bereichs zur
Umgestaltung der Frankenallee eine Alternative vorzuschlagen, nach der zeitnah
auch die Aufenthaltsqualität des westlichen Bereichs der Frankenallee
verbessert wird. Begründung: In dem Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015,
M 37, heißt es zum Zustand von Frankenallee, Gehwegen und Beleuchtung:
"Durch die deutliche Unterversorgung des Gallus mit
qualitativ hochwertigen Aufenthaltsflächen stellt der innenliegende Grünbereich
ein wichtiges, jedoch bisher vernachlässigtes und gering genutztes
Freiflächenpotential dar. Die Aufwertung der Frankenallee war daher seit 2002
ein zentrales Schlüsselprojekt der ‚Sozialen Stadterneuerung Gallus' . .
Die Grünflächen vermitteln derzeit einen abweisenden
und verschlossenen Eindruck, was der Entwicklung eines kommunikativen
öffentlichen Raums entgegensteht. Der Oberflächenbelag der Gehwege ist in einem
erneuerungsbedürftigen Zustand. Das vorhandene Pflastermaterial entspricht
nicht den heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Gegenwärtig ist der
Gehweg in Verbundsteinpflaster sogenanntem ‚Knochenpflaster' ausgeführt. Eine
barrierefreie Führung durch taktile Leitelemente im Bereich von Querungen ist
durch den hohen Fugenanteil des Pflasters und die dadurch bedingte schwierige
Tastbarkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen kaum möglich.
Leiteinrichtungen und Querungshilfen für behinderte Menschen fehlen
weitestgehend. Die Radverkehrsführung ist nicht
eindeutig und die Beleuchtungsanlage ist veraltet. Insgesamt wirkt der
Straßenraum heterogen und unübersichtlich ...." Der Feststellung des Magistrats ist nur
zuzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom
20.02.2015, M 37
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 284
Aktenzeichen: 60 10