Parkplätze: Privat oder öffentlich?
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
öffentlich? Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu beantworten:
- Handelt es sich bei der Stephenson Straße (zwischen Idsteiner Straße und der Einmündung Niedernhausener Straße) um eine Privatstraße?
- Befinden sich die Parkbuchten entlang der Stephenson Straße vor dem Gebäude der Deutschen Bahn auf Privatgelände?
- Wenn nein, wurden die Parkbuchten an ein Unternehmen vermietet?
- Wenn die Parkbuchten angemietet sind: Wie lange läuft der Mietvertrag noch?
- Wer ist Eigentümerin der Flächen für die Gehwege zwischen der Zentrale der Deutschen Bahn und den Parkplätzen, die als Eigentum der Bahn ausgewiesen sind? Begründung: Die Parkplätze vor dem Gebäude der Deutschen Bahn sind als privat und nur zur Benutzung durch Besucher der Zentrale der Deutschen Bahn gekennzeichnet. Von der Bevölkerung wird der Bereich als öffentlicher Straßenraum wahrgenommen. Zwischen dem Gebäude der Bahn und den als Eigentum der Bahn gekennzeichneten Parkplätzen verläuft der öffentliche Gehweg. Vielen Anwohnern ist unklar, ob die Parkplätze tatsächlich nur mit Erlaubnis der DB benutzt werden dürfen und wenn ja, vor welchem Hintergrund.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2015, OF 649/1
Betreff: Parkplätze: Privat oder
öffentlich? Der Magistrat wird aufgefordert folgende Fragen zu
beantworten: 1. Handelt es sich bei der
Stephenson Straße (zwischen Idsteiner Straße und der Einmündung Niedernhausener
Straße) um eine Privatstraße? 2. Befinden sich die Parkbuchten entlang der
Stephenson Straße vor dem Gebäude der Deutschen Bahn auf Privatgelände?
3. Wenn nein, wurden die Parkbuchten an ein
Unternehmen vermietet? 4. Wenn die Parkbuchten angemietet sind: Wie lange
läuft der Mietvertrag noch? 5. Wer ist Eigentümerin der Flächen für die Gehwege
zwischen der Zentrale der Deutschen Bahn und den Parkplätzen, die als Eigentum
der Bahn ausgewiesen sind? Begründung: Die Parkplätze vor dem Gebäude der Deutschen Bahn
sind als privat und nur zur Benutzung durch Besucher der Zentrale der Deutschen
Bahn gekennzeichnet. Von der Bevölkerung wird der Bereich als öffentlicher
Straßenraum wahrgenommen. Zwischen dem Gebäude der Bahn und den als Eigentum
der Bahn gekennzeichneten Parkplätzen verläuft der öffentliche Gehweg. Vielen
Anwohnern ist unklar, ob die Parkplätze tatsächlich nur mit Erlaubnis der DB
benutzt werden dürfen und wenn ja, vor welchem Hintergrund. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1432 2015
Die
Vorlage OF 649/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF