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Die Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße sicherer machen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4113 entstanden aus Vorlage: OF 568/1 vom 20.12.2014 Betreff: Die Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, wie mit dem Straßenverkehrsamt bei einem Ortstermin am 20.04.2015 abgesprochen, nachstehende Maßnahmen durchzuführen: 1. An der südlichen Zufahrt der Eppenhainer Straße auf die Idsteiner Straße werden am Straßenrand Warteblöcke angebracht. 2. Auf der linken Seite der Idsteiner Straße stadtauswärts hinter der Einmündung der Eppenhainer Straße wird eine Sperrfläche von ca. sieben Metern eingerichtet und baulich abgesichert. Begründung: Am Samstag, dem 22.11.2014, ereignete sich an dieser Kreuzung ein folgenschwerer Unfall, weil ein Pkw ohne zu bremsen von der südlichen Eppenhainer Straße zur nördlichen Eppenhainer Straße durchgefahren ist und einen aus der Stadt in Richtung Schloßborner Straße fahrenden BMW so gerammt hat, dass der BMW einen Stahlpoller umgefahren hat und erst kurz vor der Hauswand in der Eppenhainer Straße zum Stehen kam. Wären an dieser Stelle Fußgänger oder Schulkinder gelaufen, hätten diese keine Chance gehabt, unverletzt davonzukommen. Der beschriebene Vorfall ist zwar der folgenschwerste, aber nach Auskunft von Anwohnern leider nicht der einzige an dieser Kreuzung. Vielmehr kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Fastzusammenstößen an dieser Stelle. Aufgrund der sich in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung befindlichen Bushaltestellen und der Nutzung der Kreuzung als Übergänge auf dem Weg zur Schule, kommt der Sicherung der Kreuzung eine besondere Bedeutung zu (siehe Fotos der Unfallstelle und der beschriebenen Kreuzung). Fotos: Kreuzung Idsteiner Straße/Ecke Eppenhainer Straße Unfallfahrzeug nach Rammen des Pollers Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1334 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1