Die Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner Straße sicherer machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM
4113 entstanden aus Vorlage:
OF 568/1 vom
20.12.2014 Betreff: Die Kreuzung Eppenhainer Straße/Idsteiner
Straße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, wie mit dem
Straßenverkehrsamt bei einem Ortstermin am 20.04.2015
abgesprochen, nachstehende Maßnahmen durchzuführen: 1. An der südlichen Zufahrt der Eppenhainer Straße
auf die Idsteiner Straße werden am Straßenrand Warteblöcke angebracht. 2. Auf der linken Seite der Idsteiner Straße
stadtauswärts hinter der Einmündung der Eppenhainer Straße wird eine
Sperrfläche von ca. sieben Metern eingerichtet und baulich abgesichert. Begründung: Am Samstag, dem 22.11.2014, ereignete sich an dieser
Kreuzung ein folgenschwerer Unfall, weil ein Pkw ohne zu bremsen von der
südlichen Eppenhainer Straße zur nördlichen Eppenhainer Straße
durchgefahren ist und einen aus der Stadt in Richtung Schloßborner Straße
fahrenden BMW so gerammt hat, dass der BMW einen Stahlpoller umgefahren hat und
erst kurz vor der Hauswand in der Eppenhainer Straße zum Stehen kam. Wären an dieser Stelle Fußgänger oder Schulkinder
gelaufen, hätten diese keine Chance gehabt, unverletzt davonzukommen. Der
beschriebene Vorfall ist zwar der folgenschwerste, aber nach Auskunft von
Anwohnern leider nicht der einzige an dieser Kreuzung. Vielmehr kam es in der
Vergangenheit immer wieder zu Fastzusammenstößen an dieser Stelle. Aufgrund der sich in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung
befindlichen Bushaltestellen und der Nutzung der Kreuzung als Übergänge auf dem
Weg zur Schule, kommt der Sicherung der Kreuzung eine besondere Bedeutung zu
(siehe Fotos der Unfallstelle und der beschriebenen Kreuzung). Fotos: Kreuzung Idsteiner Straße/Ecke
Eppenhainer Straße
Unfallfahrzeug nach Rammen des Pollers Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1334
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1
am 08.09.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 1