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Meine Nachbarschaft: Espenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich

26.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss

24.09.2013 · Aktualisiert: 28.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 348/1 vom 05.09.2013 Betreff: Ein Alten- und Pflegeheim muss ins Gallus, damit man im Alter nicht aus dem Gallus weg muss Der Magistrat wird aufgefordert, über die zuständigen Fachämter im Stadtteil Gallus eine Einrichtung zum betreuten Wohnen und zur stationären Pflege älterer Menschen einzurichten und bei seiner Suche nach einem geeigneten Standort insbesondere das Avaya-Gelände zu berücksichtigen. Begründung: Aufgrund der demografischen Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte besteht ein hoher Bedarf an o. g. Sozial- und Pflegeeinrichtungen für ältere Menschen. Aufgrund seiner hohen Bevölkerungszahl gilt dies in besonderem Maße für den Stadtteil Gallus, zumal gerade dort ein starkes Bedürfnis besteht, im heimatlichen Stadtteil inmitten des vertrauten sozialen und familiären Umfeldes in Würde zu altern. Mit der Bebauung des sogenannten Avaya-Geländes an der Kleyerstraße ergeben sich neue Möglichkeiten, diese wichtige Forderung der Menschen im Stadtteil zu verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 91 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95

25.06.2013 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung vom 25.06.2013, OA 402 entstanden aus Vorlage: OF 319/1 vom 25.06.2013 Betreff: Langfristiger Erhalt der Straßenbahn in der Kleyerstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 95, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der betroffene Teil des Schienennetzes in der Rebstöcker Straße und Kleyerstraße in betriebsfähigem Zustand erhalten bleibt. Mit Beginn der geplanten umfangreichen Wohnungsbaumaßnahmen in diesem Bereich wird abschließend über Erhalt und Nutzung der Strecke entschieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2013, M 95 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 402 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen SPD, LINKE. und REP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 402 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3390, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 69 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen

02.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

Antrag vom 02.06.2013, OF 731/6 Betreff: Bewohnerparken in der Espenstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Wunsch vieler Anwohner nachzukommen und in der Espenstraße in Griesheim Anwohnerparken einzurichten. Begründung: Anwohner der Espenstraße haben sich an den Ortsbeirat gewandt mit der Bitte, in ihrer Straße Anwohnerparken einzurichten. Hintergrund ist ein ständiger Parkplatzmangel, weil viele Garagen nicht zum Parken, sondern anderweitig genutzt werden. Dies ist zwar rechtlich nicht in Ordnung, praktisch aber schwer zu verhindern. Außerdem gibt es hohen Parkdruck durch zwei Kleingartenanlagen und Sportveranstaltungen, die abends in der Schule stattfinden. Die Anwohner haben eine Unterschriftenliste vorgelegt, aus der hervor geht, dass viele Anwohner der Espenstraße ein solches Anwohnerparken begrüßen würde. Dabei sind sich die Betroffenen bewusst, dass sie für ein solch bevorrechtigtes Parken eine Gebühr zu entrichten hätten. Diese sind sie jedoch gerne bereit zu bezahlen, weil die Situation inzwischen unerträglich geworden ist und es so einfach nicht weiter gehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 731/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums

16.05.2013 · Aktualisiert: 16.01.2014

Anregung vom 16.05.2013, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 30.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorschläge des neu vorgestellten Entwicklungsplans für das Griesheimer Gewerbegebiet durch die Einrichtung eines Informations- und Beratungszentrums, in dem z. B. Stadtteilarchitekten, Projektentwickler u. Ä. tätig sind, den betroffenen Eigentümern, Pächtern, Mietern, Unternehmen und Nutzern vorzustellen und zu bewerben. Begründung: Der Magistrat hat im Rahmen der Vorstellung der Pläne zum Entwicklungskonzept für Griesheim dargelegt, dass man die Interessenvertreter in dem Gebiet durch aufsuchende Arbeit für die Pläne gewinnen will. Dieser Ansatz ist gut und sollte auf jeden Fall verfolgt werden. Zusätzlich dazu erscheint aber das Angebot einer Räumlichkeit, in dem Vertreter der Stadt für Betroffene ansprechbar sind, sinnvoll und prüfenswert. Der Entwicklungsplan für das Griesheimer Gewerbegebiet enthält Vorschläge, welche die gegenwärtige Situation deutlich verändern würden. Dies sind insbesondere die Verlängerung der Buchenstraße bis zum Sportplatz mit einer Wohnbebauung statt der gegenwärtigen gewerblichen Nutzung, der Bau von zwei neuen Fuß- und Radwegen in Nord-Süd-Richtung sowie die Verlagerung von störenden Gewerbebetrieben aus vor allem zum Wohnen genutzten Bereichen in Bereiche mit gewerblichem Schwerpunkt. Die meisten Flächen entlang einer verlängerten Buchenstraße befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und werden gewerblich genutzt, die meisten Grundstücke sind auch bebaut. Hier kann durch Gespräche mit den Eigentümern, Pächtern und Mietern für das Projekt geworben werden, indem die Vorteile für die jeweiligen Personen dargestellt werden. Dabei würde auch deutlich werden, ob dieser Vorschlag Chancen auf Umsetzung hat. Der Vorschlag, zusätzliche Wege in Nord-Süd-Richtung zu bauen, ist mehr als 50 Jahre alt, wurde aber nie umgesetzt. Auch bei größeren städtischen Baumaßnahmen, wie der Erneuerung der Ahornstraße und der Lärchenstraße, wurde auf jegliche Anlegung dieser Wege verzichtet. Daher ist es sinnvoll, diese Vorschläge mit den betroffenen Mietern und Eigentümern, welche die gegenwärtige Situation als dauerhaft empfinden, zu besprechen. Das Ziel dieser Maßnahmen ist, für die Vorschläge der Stadtteilentwicklung zu werben und eine Zustimmung der dort arbeitenden und lebenden Menschen zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2013, B 471 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3306, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden

16.05.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2212 entstanden aus Vorlage: OF 705/6 vom 01.05.2013 Betreff: Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg - nachts häufigere Kontrollen durch die Ordnungsbehörden Der Magistrat wird gebeten, sich bei den Ordnungsbehörden (Polizei oder Ordnungsamt) dafür einzusetzen, dass in den Sommermonaten, vor allem in warmen Nächten, die Situation in der Grünanlage Espenstraße/Schwarzerlenweg erkundet und gegebenenfalls, das heißt, wenn dort die Nachtruhe störende Gruppen angetroffen werden, eingegriffen wird. Sollte sich dabei herausstellen, dass eine regelmäßigere Beobachtung dieser Grünanlage notwendig erscheint, ist dies zu veranlassen. Begründung: Ein Anwohner hat sich an den Ortsbeirat gewandt und über laute und alkoholisierte Gruppen Beschwerde geführt, die sich nachts in der Anlage aufhalten würden. Der Ortsbeirat 6 bittet deshalb die Ordnungsbehörden, die Situation zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1186 Aktenzeichen: 32 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes

16.05.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben

16.05.2013 · Aktualisiert: 10.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde

12.03.2013 · Aktualisiert: 22.07.2013

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2049 entstanden aus Vorlage: OF 275/1 vom 24.02.2013 Betreff: Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde Vorgang: F 462/12 Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausländerbehörde so zu organisieren, dass die Wartezeiten für die Besucherinnen und Besucher mit anderen Frankfurter Behörden mit Publikumsverkehr vergleichbar sind. Gleichzeitig sind geeignete Wartebereiche im Inneren des Gebäudes zu schaffen, sodass die Besucher bei längeren Wartezeiten nicht mehr wie bisher Witterung und Kälte ausgesetzt sind. Begründung: Bereits im Mai vergangenen Jahres berichtete die Presse über unhaltbare Zustände bezüglich der Wartezeiten und Umgangsformen in der Ausländerbehörde in der Kleyerstraße. In der Antwort auf die mündliche Frage F 462 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 31. Mai 2012 erläuterte der Magistrat, im Jahr 2012 drei Neueinstellungen vorgenommen zu haben und drei Leiharbeitnehmer zur Unterstützung des Stammpersonals befristet zu beschäftigten. Dennoch berichten die Besucherinnen und Besucher der Ausländerbehörde auch in diesem Jahr von nervenzehrenden Warteschlangen vor der Tür bei Minusgraden. Die bisher vom Magistrat getroffenen Maßnahmen zur Steigerung von Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde sind vor diesem Hintergrund als nicht ausreichend zu bezeichnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 25.05.2012, F 462 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 928 Aktenzeichen: 101 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 · Aktualisiert: 09.01.2014

Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg Kleyerstraße

18.09.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2012, OM 1489 entstanden aus Vorlage: OF 214/1 vom 01.09.2012 Betreff: Radweg Kleyerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Markierung des Radweges in der Kleyerstraße (stadtauswärts) ab Hausnummer 88 wieder instand setzen zu lassen. Es ist außerdem zu prüfen, ob die Kosten dafür dem Verursacher der Beschädigungen auferlegt werden können. Begründung: Die Markierung ist im Zuge von Bauarbeiten fast vollständig entfernt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1722 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1394 entstanden aus Vorlage: OF 475/6 vom 14.08.2012 Betreff: Weitere Entwicklung im Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims Das Gewerbegebiet in der Mitte Griesheims nördlich der Bahnlinie ist tief greifenden Veränderungen unterworfen. Viele Großbetriebe haben aufgehört oder befinden sich im Zustand der Insolvenz. Nachdem das Gebiet in den letzten Jahrzehnten von Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhandel und Müll verarbeitendem Gewerbe geprägt war, siedeln sich dort nun muslimische Einrichtungen an, die u. a. durch den geplanten Bau einer Moschee Widerstand in bestimmten Teilen der Bevölkerung auslösen. Die Forderung nach einem Eingreifen der Stadt wird laut, eine "Veränderungssperre" wird gefordert, ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Gebiets wird angemahnt. Konzeptionell basierte, vernünftige Stadtplanung ist sicherlich überall zu begrüßen und sollte natürlich auch in Griesheim betrieben werden. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Einflussmöglichkeiten eine Kommune im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben hat und welche nicht. Es stellt sich darüber hinaus auch die Frage, wo der Bau von Moscheen in Griesheim zulässig sein sollte, wenn er in diesem Teil Griesheims wirklich zu verhindern wäre. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebiets in Griesheim zwischen der Bahnlinie und der Lärchenstraße zu erarbeiten und den politischen Gremien vorzulegen, in dem die Einflussmöglichkeiten der Stadt ausführlich dargestellt werden. Möglichst zeitnah sind außerdem folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das als Gewerbegebiet ausgewiesen ist und dessen Grundstücke sich weitgehend in Privatbesitz befinden, einer Veränderungssperre zu unterziehen? 2. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, ein Gebiet, das seit mindestens 40 Jahren als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet bzw. sogar reines Wohngebiet umzuwandeln? 3. Welche Möglichkeiten hat der Magistrat, eine Verlagerung besonders störender Großbetriebe in das Gewerbegebiet entlang der Fritz-Klatte-Straße an den Rand des Industrieparks Griesheim bzw. sogar in den Industriepark Griesheim hinein zu fördern? 4. Wo in Griesheim sollen muslimische Einrichtungen die Möglichkeit haben, sich niederzulassen, wenn ihnen dies im Gewerbegebiet nördlich der Bahnlinie verwehrt werden sollte? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um die Ansiedlung muslimischer Einrichtungen mit ausgewiesenem demokratischen und staatstragenden Hintergrund in Griesheim zu fördern? Begründung: Es erscheint sehr sinnvoll, besonders große und störende Betriebe, zu denken wäre hier z. B. in erster Linie an den Nachfolger (Fa. Meinhardt) des Müllverarbeiters Sperzel mit dem als Abstellplatz für den Fuhrpark und die Container benutzten Gelände in der Eichenstraße, in die Fritz-Klatte-Straße bzw. in den Industriepark Griesheim zu verlagern. Diese Idee wurde von der Vorsitzenden des Präventionsrats Griesheim an Mitglieder des Ortsbeirates herangetragen und verdient eine gründliche Prüfung (Punkt 3.). Heiß diskutiert werden in Griesheim jedoch momentan eher andere Themen: Die Ansiedlungen von Milli Görüs und der "Grauen Wölfe" in Griesheim sind ja tatsächlich nicht unproblematisch, da diese Gruppierungen sicherlich nicht ohne Grund vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Doch die Wellen der Empörung schlagen weit über diese Tatsachen hinaus. Jüngst wurden in Griesheim Flugblätter verteilt, in denen radikal der Bau von Moscheen abgelehnt und damit gedroht wird, dass in der Umgebung die Grundstückspreise verfallen würden, die Lärmbelästigung stark ansteigen, die Kriminalitätsrate schnell steigen und schließlich alle nicht-islamischen Anwohner wegziehen müssten, weil "die Zustände unerträglich" würden. Das Gebiet nördlich der Bahnlinie war mit seinen Schrottplätzen, Gebrauchtwagenhändlern und Müllverarbeitern immer schon eine "Schmuddelecke", die sich aber objektiv betrachtet im Laufe der Jahre eher gebessert als verschlechtert hat. Die Ansiedlung der großen Verkaufsmärkte wie Toom, Adler, Lidl nördlich des Gebiets hat mit Sicherheit das ganze Gebiet aufgewertet, die Ahornstraße ist als sozialer Brennpunkt deutlich entschärft worden, es ist vor allem die zunehmende Ansiedlung muslimischer Einrichtungen, die den Fokus der Aufmerksamkeit derzeit so auf dieses Gebiet lenkt. Dabei muss man sich aber den großen Anteil muslimischer Bevölkerung in Griesheim vor Augen halten. Diese Menschen haben genauso das Recht auf eigene Einrichtungen und eigene Gotteshäuser wie die alteingesessene Bevölkerung. Das Problem ist eher, dass es derzeit noch zu wenig muslimische Einrichtungen in Griesheim gibt, die von gemäßigten, demokratisch und staatstragend orientierten Gruppen getragen werden. So entsteht ein Vakuum, in das radikale Gruppen wie die "Grauen Wölfe" oder jetzt auch Milli Görüs hineinstoßen können. Es wäre also wünschenswert, dass die demokratischen Kräfte innerhalb der muslimischen Bevölkerung Griesheims von der Stadt wie vom Ortsbeirat so gefördert werden, dass es ihnen gelingt, eigene Zentren aufzubauen und den radikalen Kräften entgegenzuarbeiten. In diese Richtung sollte auch das gewünschte Konzept der Stadt Frankfurt entwickelt werden. Wer aber generell alle Muslime ausgrenzt und die Ansiedlung von muslimischen Einrichtungen grundsätzlich verhindern will, der treibt auch demokratisch orientierte Menschen direkt in die Arme der Radikalen. Dies sollte bei allen Äußerungen zu dieser Problematik und bei allen Konzepten für die Entwicklung Griesheims bedacht werden! Das Recht auf die freie Ausübung der Religion gehört zu den wichtigsten Werten unserer Demokratie und sollte von allen verteidigt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1857 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2020

Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Gallus

12.06.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1296 entstanden aus Vorlage: OF 196/1 vom 12.06.2012 Betreff: Verkehrssicherheit im Gallus Der Arbeitskreis 50+ des Regionalen Präventionsrates Gallus hat eine Präventionsmatrix zum Thema Sicherheit für Senioren im Gallus entwickelt. Ein Teilbereich der Seniorenmatrix bezieht sich dabei auf das Thema Verkehrssicherheit. Dazu fand am 21. Mai 2012 eine Verkehrsbegehung mit Vertretern des AK 50+, der Verwaltung und des Ortsbeirates statt. Es wurden verschiedene Punkte (Fahrradweg Frankenallee, Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße - Grünphase, Fußgänger und Linksabbieger, Gehwegabschrägungen Idsteiner Straße, REWE-Markt Frankenallee) besichtigt und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Lösungsvorschläge umzusetzen: 1. Das Fahrradbüro möge zeitnah eine Fahrradfahrkampagne auf der Frankenallee durchführen. Links und rechts der Frankenallee herrscht ein wildes Fahrradfahrverhalten. Die einen fahren auf dem sogenannten "anderen Radweg", die anderen fahren auf der Fahrbahn, viele fahren auf der falschen Seite und oft wird gegenseitig keine Rücksicht aufeinander genommen. Viele kennen die bestehende rechtliche Regelung nicht, oft wird diese auch falsch verstanden. Eine Kampagne sollte über die rechtliche Situation aufklären und das richtige Fahrverhalten propagieren. Eine besonders gute Gelegenheit, viele Verkehrsteilnehmer zu erreichen, ist der Wochenmarkt am Freitag auf der Frankenallee. . 2. Die Lichtsignalsteuerung an der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits heute so anzupassen, dass die Querung des Überwegs für mobilitätseingeschränkte Menschen in einer Grünphase möglich ist und nicht erst dann, wenn das zweite Bahngleis in der Kleyerstraße verlegt wird. Nicht nur Senioren sind durch zu kurze Grünphasen verunsichert und werden in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Eine weitere Gefahrenquelle: Fußgänger und Fahrradfahrer treffen vor der Ampel aufeinander und gefährden sich gegenseitig. Die Führung des Fahrradweges sollte an dieser Kreuzung geprüft und deutlich gekennzeichnet werden. . 3. Den Altkleidercontainer an der Idsteiner Straße/Ecke Kelkheimer Straße ist zu versetzen. Der Container an dieser Stelle verstellt die Absenkung des Bordsteines und behindert viele Senioren beim Queren der Straße. . 4. Die Bordsteine in der gesamten Idsteiner Straße sind an den Übergängen abzusenken und barrierefrei umzubauen. 5. Ein Piktogramm "Vorsicht Kinder" ist auf der Höhe des Kinderzentrums 113 vor dem Zebrastreifen stadtauswärts anzubringen. . 6. REWE-Markt Frankenallee: Der Fußweg ist sehr eng und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt. Darüber hinaus werden dort Fahrräder abgestellt und der REWE-Markt stellt dort seine Auslagen aus. Eine klare Regelung soll die Situation entwirren und für alle übersichtlicher machen. . Begründung: Sichere und gute Fuß- und Radwegeverbindungen sind eine wichtige Grundlage für Senioren, um selbstständig zu bleiben und weiter am öffentlichen Leben teilzuhaben. Einige Stellen im Gallus, wie oben dargestellt, weisen Barrieren auf, die die Nutzung erschweren oder gar verhindern. Mit der Umsetzung der Lösungsvorschläge sollen Barrieren aufgehoben und Bedingungen geschaffen werden, die die Wegeverbindungen im Stadtteil fußgängerfreundlicher machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1548

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts

11.06.2012 · Aktualisiert: 13.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 22.05.2012 Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts Vorgang: ST 180/12 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Stellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit nicht, wie in der Stellungnahme ST 180 beschrieben, im Gallus zu zentralisieren, sondern bei dem wichtigen Serviceangebot für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen im Sozialrathaus Bockenheim zu belassen; 2. bei der Planung, der Sanierung oder einem Neubau des Sozialrathauses Bockenheim weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe einzuplanen. Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftlichen Modellen nimmt der Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices, der die Menschen dort erreichen soll, wo sie sind. Nach der beschlossenen Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe (Verhinderung von Obdachlosigkeit) zentralisiert werden, und zwar in der vom Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue, mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen) nur schlecht erreichbare Standort ist für die Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden, ist problematisch. Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein, ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen was die kollegiale Beratung in mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse der Wohnverhältnisse und Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bezüglich sozialpädagogischer Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und Sozialamtes aus dem Jahr 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen." Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der Sozialverwaltung, zu unterlassen und stattdessen für den Ausbau sozialer Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 180 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1518 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße

16.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

Antrag vom 16.05.2012, OF 398/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße Vorgang: V 55/11 OBR 6; ST 88/12 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 09.08.2011, V 55, nun bald zu beantworten und zu berichten, ob an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße eine Ampel eingerichtet werden kann, die den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Begründung: Der Ortsbeirat hatte im August letzten Jahres das o.g. Auskunftsersuchen beschlossen, weil es an der genannten Kreuzung immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Im letzten Jahr hatte sich zudem ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Bis heute ist aber noch nichts berichtet worden. Der Magistrat hat zwischenzeitlich lediglich mitgeteilt, dass es noch nicht möglich war, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Das ist inzwischen aber auch schon wieder fast ein halbes Jahr her (ST 88 v. 13.1.2012). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 398/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße.37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung

29.04.2012 · Aktualisiert: 22.05.2012

Antrag vom 29.04.2012, OF 375/6 Betreff: Platz in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39 in Griesheim: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Platz innerhalb der Grünanlage, gelegen zwischen Schwarzerlenweg 78 und 86 sowie Espenstraße 37 und 39, gärtnerisch neu zu gestalten und in einen als schön empfundenen Zustand zu versetzen. Die Planung soll dem Ortsbeirat vor der Verwirklichung bekannt gemacht werden. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 8 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Der Wunsch bei der Planung der Grünanlage, die Kreuzung des Weges in Ost-West-Richtung mit dem Weg in Nord-Süd-Richtung in Form einer besonderen Gestaltung zu betonen, ist noch erkennbar. Allerdings ist auch deutlich zu erkennen, dass seit langer Zeit die Pflege und Erhaltung unzureichend war. Die Bodenplatten haben sich vertikal gegeneinander verschoben und der so unebene Boden kann Stürze verursachen. Einige Bodenplatten sind auch gebrochen. Die Einfassungen der Blumenbeete und Baumscheiben sind ebenfalls deutlich verschoben. Die Bepflanzung lässt den früheren gestalterischen Willen nicht mehr erkennen. Aus diesen Gründen ist es notwendig, den Platz innerhalb der Grünanlage wieder in einen schönen Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 15.05.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 89 2012 Die Vorlage OF 375/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

17.04.2012 · Aktualisiert: 04.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

17.04.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012 Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Probleme bei Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim

05.03.2012 · Aktualisiert: 28.03.2012

Antrag vom 05.03.2012, OF 309/6 Betreff: Probleme bei Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Bei größeren Veranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim kam es in letzter Zeit zunehmend zu Problemen, weil PKW der zum Teil in viel zu großer Zahl angereisten Teilnehmer die Einfahrt in die Straße Schwarzerlenweg so versperrten, dass sie weder für Anwohner noch für eventuell notwendige Rettungsfahrzeuge passierbar war. Auch sonst kam es im Zusammenhang mit zu groß geratenen Veranstaltungen, die völlig aus dem Ruder liefen, zu erheblichen Problemen im Haus und in der ganzen Umgebung. Der Ortsbeirat 6 wolle deswegen beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. mit dem Betreiber des Bürgerhauses, der Saalbau GmbH, in Verhandlungen zu treten, um zu erreichen, dass stärker darauf geachtet wird, dass die Mieter eine realistische Zahl von Teilnehmern ihrer Veranstaltungen angeben. Sollte dann im Laufe der Veranstaltung absehbar werden, dass die angemeldete Zahl deutlich überschritten wird, ist die Veranstaltung abzubrechen. Es muss sichergestellt sein, dass dies dann auch organisatorisch möglich ist, das heißt, es müssen genug Leute vor Ort sein, die den Abbruch einer solchen zu groß geratenen Veranstaltung auch sicher vollziehen können. 2. Es müssen klare Absprachen mit den Polizei- und Ordnungsbehörden getroffen werden, die sicher stellen, dass im Falle eines Zuparkens der Einfahrt in den Schwarzerlenweg sehr zeitnah die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können, um die Einfahrt wieder frei zu bekommen. Dabei ist immer sofort von Gefahr in Verzug auszugehen, denn niemand kann wissen, wann ein Unglücksfall eintritt, der eine schnelle Einfahrt von Rettungsfahrzeugen in den Schwarzerlenweg nötig macht. Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Präventionsrats Griesheim am 1.3.2012 wurde von Anwohnern die Problematik vorgetragen. Es wurde berichtet, dass eine Veranstaltung dem einzigen anwesenden Hausmeister derart über den Kopf wuchs, dass er sich aus Angst in seinem Zimmer einschloss, während im Gebäude nur noch Chaos herrschte. Hier müssen bei der Saalbau organisatorische Maßnahmen erfolgen, die solche Situationen in Zukunft verhindern. Die Frage des Zuparkens der Einfahrt in den Schwarzerlenweg betrifft sehr viele Anwohner, da sehr viele Wohnungen nur über diese Straße (Sackgasse) zu erreichen sind. Im Falle eines Feuers, oder im Falle von Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder ähnlichem, können Menschenleben davon abhängen, ob Rettungsfahrzeuge die Straße passieren können oder nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 309/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünfläche neben Straße Am Mühlgewann vor Befahren schützen

14.02.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 883 entstanden aus Vorlage: OF 263/6 vom 30.01.2012 Betreff: Grünfläche neben Straße Am Mühlgewann vor Befahren schützen Der Magistrat wird gebeten, die westlich der Straße Am Mühlgewann gelegene Grünfläche vor Beparken und Befahren durch Fahrzeuge zu schützen, indem eine Gestaltung mit Natursteinen, Bepflanzung am Rand zur Straße, Holzpfählen u. a. vorgenommen wird. Über die Möglichkeit, während größerer Veranstaltungen in der Sporthalle der Georg-August-Zinn-Schule den Parkplatz der Schule zu öffnen, wobei der Veranstalter für ein geordnetes Parken und eine Reinigung nach Ende der Benutzung zu sorgen hat, ist zu berichten. Begründung: Die westlich der Straße Am Mühlgewann gelegene Grünfläche wird zunehmend zum Parken von Fahrzeugen benutzt sowie zum Wenden in der Sackgasse Am Mühlgewann. Das Schadensbild der Grünfläche bestätigt dieses häufige Fehlverhalten. Besonders ausgeprägt ist die Fehlnutzung der Grünfläche bei starkem Parkdruck während Sportveranstaltungen in der Sporthalle der Georg-August-Zinn-Schule. Bis zum Bau eines Zaunes konnte an Wochenenden der Parkplatz der Georg-August-Zinn-Schule genutzt werden. Das Fehlen dieser Parkplätze hat die Situation verschärft. Wenn während der Veranstaltungen in der Sporthalle diese Parkplätze zur Verfügung stünden, wäre dies sehr hilfreich. Für den ordnungsgemäßen Zustand des Parkplatzes hat der jeweilige Veranstalter zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 800 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1020 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung des Denkmals (Figurengruppe) vom ehemaligen Ordnungsamt Mainzer Landstraße 323 zum neuen Standort des Ordnungsamtes

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 652 entstanden aus Vorlage: OF 107/1 vom 14.11.2011 Betreff: Umsetzung des Denkmals (Figurengruppe) vom ehemaligen Ordnungsamt Mainzer Landstraße 323 zum neuen Standort des Ordnungsamtes Der Magistrat wird aufgefordert, die Figurengruppe vor dem ehemaligen Ordnungsamt in der Mainzer Landstraße zum neuen Standort des Ordnungsamtes in der Kleyerstraße zu versetzen. Die Figurengruppe ist dort in einem geeigneten, für die Besucher einsehbaren Bereich aufzustellen. Begründung: Dieses Denkmal wurde vor vielen Jahren für das Ordnungsamt gestaltet und aufgestellt. Es erfüllt seinen Zweck am leerstehenden Gebäude des ehemaligen Ordnungsamtes nicht mehr. Deshalb ist eine Umsetzung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 328 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung?

18.11.2011 · Aktualisiert: 07.12.2011

Antrag vom 18.11.2011, OF 111/1 Betreff: Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung? Laut dem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 01.11.2011 und den Schilderungen betroffener Bürger, herrschen in der Ausländerbehörde in der Kleyerstraße 86 katastrophale Zustände: Bürger müssen stundenlang vor dem Ordnungsamtsgebäude warten, um eine Wartenummer zu bekommen. Sind sie nach stundenlangem warten endlich an der Reihe, sind sie weiteren Unfreundlichem verhalten ausgesetzt. Daher bitten wir den Magistrat dringend um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wussten Sie vor dem Bericht der Frankfurter Rundschau von den Zuständen im Ordnungsamt? Wenn ja, was taten Sie dagegen? 2. Unfreundlichkeit und Schwierigkeiten im Ausländeramt sind kein Einzelfall. Wie erklären Sie sich dieses Verhalten bzw. worauf ist es ursächlich zurückzuführen? Liegt es an zu hohem Arbeitsaufkommen,(d.h. an mangelndem oder schlecht qualifiziertem Personal), liegt es an schlechtem Personalmanagement und/ oder an schlechtem Arbeitsklima? 3. Gibt es im Ordnungsamt Raumbedarf? 4. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Chaotischen Zustände zu beenden? Begründung: Bereits vor dem Umzug in die Mainzer Landstraße wusste man von den unschönen Zuständen. Nach dem Umzug Mai 2009 in das neue Ordnungsamtsgebäude, hofften die Bürger auf gute Bedingungen und freundliche Sachbearbeiter. Leider sind die Zustände nach zweieinhalb Jahren nicht beendet. Bürger warten immer noch, im Winter bei 2 C° Kälte in einer langen Schlange, um eine Wartenummer zu bekommen. Auch der Service hat sich nicht verbessert. Menschen verlieren Tage um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, oder um ihren Aufenthaltstitel in den neuen Reisepass zu übertragen. Der Zustand für betroffene Frankfurterinnen und Frankfurter ist Unerträglich und Peinlich. Als gutes Beispiel könnte das Bürgeramt Zeil 3 dienen. Es wird täglich von einigen hundert Bürgern besucht und diese werden freundlich bedient. Es gibt dort ein gutes Arbeitssystem. Die Stadt muss alle Frankfurterinnen und Frankfurter gleich gut behandeln, und sollte ihren Bürgern gleich gute Dienste anbieten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2011, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 193 2011 Die Vorlage OF 111/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 163/6 vom 08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren, dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht belassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann werden endlich die Kanalarbeiten in der Kleyerstraße abgeschlossen sein?

25.10.2011 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 71/1 vom 10.10.2011 Betreff: Wann werden endlich die Kanalarbeiten in der Kleyerstraße abgeschlossen sein? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Kanalarbeiten in der Kleyerstraße - welche im April 2011 abgeschlossen sein sollten - jetzt am 10. Oktober 2011 immer noch nicht beendet sind. Begründung: Die Straßenbahnlinie 21 muss immer noch aus den oben genannten Gründen über die Mainzer Landstraße umgeleitet werden. Weiter muss die Buslinie 52 über die Rebstöcker Straße und Mainzer Landstraße geführt werden. Dies bedeutet für alle Fahrgäste Umwege und einen größeren Zeitaufwand, was nicht befriedigend ist. Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Anwohner vom Galluspark I sind mit dieser langen Bauzeit und den damit verbundenen Einschränkungen sehr unzufrieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 17 Aktenzeichen: 90 32

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße

20.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

Antrag vom 20.07.2011, OF 76/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße möglichst schnell eine Ampel eingerichtet wird, die den Auto- sowie Radfahrer- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Die benachbarte Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Bushaltestelle soll dafür wieder abgebaut werden. Begründung: An der genannten Kreuzung kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Erst vor kurzem hat sich dort ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Die Hauptursache dafür ist sicher das hohe Verkehrsaufkommen auf der Waldschul- wie auch auf der Oeserstraße. Dazu kommen noch Fußgänger und Radfahrer sowie der Verkehr der Straße "Am Neufeld". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2011 Die Vorlage OF 76/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Pflanzkübeln im Schwarzerlenweg

03.05.2011 · Aktualisiert: 12.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 13 entstanden aus Vorlage: OF 27/6 vom 27.04.2011 Betreff: Aufstellung von Pflanzkübeln im Schwarzerlenweg Der Magistrat wird gebeten, auf den im Straßenraum im Schwarzerlenweg schraffierten Flächen sechs Pflanzkübel aufzustellen oder andere geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellen von Fahrradständern, Pollern etc.) zu ergreifen, um zu verhindern, dass verbotswidrig auf diesen Sperrflächen geparkt wird. Auf Initiative einiger Bürger hat am 16.03.2011 ein Ortstermin mit Vertretern der Verwaltung stattgefunden, bei dem die Maßnahmen besprochen wurden. Begründung: Der Schwarzerlenweg befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerhaus Griesheim, das aufgrund von Veranstaltungen gut belegt ist. Dadurch entsteht in den umliegenden Straßen ein hoher Parkdruck. Regelmäßig werden dabei die Zufahrten von Garagen und Grundstücken durch regelwidrig auf schraffierten Flächen abgestellte Fahrzeuge blockiert, sodass es für die Anwohner sehr schwer ist, ihre Garagen oder Grundstücke zu erreichen. Im Schwarzelenweg hat sich eine Initiative gebildet, die bereit wäre, die Aufstellung von Pflanzkübeln auf den schraffierten Flächen zu finanzieren, diese später auch regelmäßig zu pflegen und zu betreuen. Leider hat die Verwaltung mit Bezug auf die Bestimmung zur Sondernutzung öffentlicher Straßen einen abschlägigen Bescheid erteilt. Der Ortsbeirat 6 würde aber begrüßen, wenn der Vorgang noch einmal geprüft und dem Bürgerwillen entsprochen wird. Der Verweis der Verwaltung auf anderenorts fehlgeschlagene Eigeninitiativen von Anwohnern sollte nicht dazu führen, dass die Bereitschaft der Anwohnerinnen und Anwohner des Schwarzerlenweges von vorneherein unter den Verdacht gestellt wird, dass dies dort gleichermaßen misslingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 898 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

17.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Kleyerstraße ist keine Rennstrecke

15.06.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4321 entstanden aus Vorlage: OF 660/1 vom 15.06.2010 Betreff: Die Kleyerstraße ist keine Rennstrecke Eine Geschwindigkeitsüberwachung sollte nicht nur aus Sicherheitsgesichtspunkten durchgeführt werden, sondern auch, um eine erhöhte Belastung durch Lärm, der durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht wird, zu vermeiden beziehungsweise zu reduzieren. Die Kleyerstraße zwischen Ordnungsamt und Sondershausenstraße wird oft nicht als Wohngebiet erkannt. Tatsächlich grenzt die Friedrich-Ebert-Siedlung im Bereich zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße mit mehreren Wohnblocks an die Kleyerstraße. Gerade in diesem Bereich ist die Kleyerstraße sehr breit und schnurgerade ausgebaut. Diese Tatsache verleitet oft zur Fehleinschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit und zu überhöhten Geschwindigkeiten. Dies führt bei den Anwohnern zu einem verminderten Sicherheitsempfinden und einer erhöhten Lärmbelastung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, durch eine verstärkte Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten im Bereich Kleyerstraße zwischen Ackermannstraße und Sondershausenstraße das subjektive Empfinden der Anwohner durch Messungen zu bestätigen oder zu widerlegen. Begründung: Nicht nur in Bereichen vor Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen sollte eine Verkehrsüberwachung stattfinden. Auch und gerade in Bereichen von Wohngebieten, die an viel befahrenen Straßen liegen, sollte es zu einer verstärkten Überwachung kommen, um für die Anwohner die ohnehin erhöhte Belastung durch den Straßenverkehr zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1207 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße

11.05.2010 · Aktualisiert: 30.09.2013

Anregung vom 11.05.2010, OA 1127 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 25.04.2010 Betreff: Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sondershausenstraße das Parken neu zu ordnen. Die auf der östlichen Straßenseite vorhandenen Schrägparkplätze werden beibehalten. Gleichzeitig wird das Parken auf der westlichen Straßenseite von dem Beginn des Kleingartenvereins Ackermann bis zur Kleyerstraße unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Fahrzeuge parken längs zur Fahrbahn, zum Teil auf dem Gehweg, zum anderen Teil auf der Straße. Dabei ist zu beachten, dass ausreichend Platz für die Fußgänger verbleibt. Deshalb sind die Parkplätze abzumarkieren und eine Beschilderung, die das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt, anzubringen. Begründung: Im oben genannten Bereich herrscht, insbesondere von Frühjahr bis Spätherbst, ein erhöhter Parkdruck durch die dort ansässigen Kleingärtner. Ebenso herrscht erhöhter Parkdruck vor den dortigen Gaststätten. Die östlich liegenden Parkplätze sind in der Regel alle durch Anwohner belegt. Die derzeit auf der westlichen Straßenseite parkenden Fahrzeuge sind dort (seit Jahrzehnten) illegal geparkt. Es ist nun einem Glücksspiel ähnlich, gibt es eine Verwarnung, ja oder nein. Um hier eine eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Abmarkieren und Beschildern der Parkplätze auf der westlichen Straßenseite dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2010, B 583 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.05.2010 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.06.2010, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1127 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Stv. Schenk (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 8295, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.06.2010 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße

27.10.2009 · Aktualisiert: 01.10.2012

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3670 entstanden aus Vorlage: OF 1302/6 vom 06.09.2009 Betreff: Hauptweg in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße Vorgang: OM 2067/08 OBR 6; ST 859/08; OM 2586/08 OBR 6; ST 1673/08 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der vom Magistrat in den Stellungnahmen ST 859/08 und ST 1673/08 angekündigten Sanierung des Hauptweges in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße auch eine Beleuchtung vorzusehen. Begründung: Auf Anregungen des Ortsbeirates hat der Magistrat einen Sanierungsbedarf des Hauptweges in der Grünanlage zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße bestätigt und mitgeteilt, dass die Maßnahme im Investitionsprogramm 2009-2012 unter dem Titel "Grüne Räume für Frankfurt" vorgesehen ist, eine Umsetzung aber aller Wahrscheinlichkeit nicht vor 2010 erfolgen kann. Anwohner fragen nun, ob bei der Sanierung eine Beleuchtung vorgesehen ist, damit man auch nachts ohne Angst diesen Weg begehen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2010, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2010, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2011, ST 169 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2011, ST 959 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 385 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lachegraben renaturieren

23.06.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

Anregung vom 23.06.2009, OA 922 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 06.06.2009 Betreff: Lachegraben renaturieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den zwischen Mainzer Landstraße und Mündung in den Main kanalisierten und größtenteils verrohrten Lachegraben zu renaturieren und einen naturnahen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Der Lachegraben beginnt als offener Graben im Kleingartengelände östlich der Bundesautobahn A 5. Ab der Waldschulstraße in Griesheim verläuft er durch eine öffentliche Grünanlage mit altem Baumbestand. Nach der Mainzer Landstraße ist der Lachegraben größtenteils verrohrt und unsichtbar. Er läuft hier überwiegend durch Wiesengrundstücke. Früher bildete sich am offenen Lachegraben ein artenreiches, lebendiges Biotop, in dem Lurche, Salamander, Frösche, Ringelnattern und viele andere Tiere und Pflanzen anzutreffen waren. Dieser zugleich schöne und biologisch wertvolle Zustand soll wieder entstehen, indem der Lachegraben sein altes, offenes Fließbett zurückerhält und aus dem "Dornröschenschlaf" in der dunklen Röhre befreit wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6719, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds

09.09.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 23.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds In der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds wechselt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb weniger hundert Meter jeweils von Tempo 30 auf Tempo 50 und umgekehrt. Insbesondere in Fahrtrichtung Oeserstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wenige Meter vor dem Stoppschild vor der Oeserstraße auf Tempo 50 freigegeben. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeitsregelung in diesem Bereich zu überprüfen, vor allem aber das überflüssige Verkehrszeichen kurz vor der Oeserstraße zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Bäume entlang der Waldschulstraße zu beschneiden, die die Verkehrsschilder verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2008, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim

06.05.2008 · Aktualisiert: 22.12.2011

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2231 entstanden aus Vorlage: OF 806/6 vom 21.04.2008 Betreff: Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (evtl. über Gespräche mit der Bahn), um die Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim deutlich zu verbessern. Begründung: Der Antragsteller wurde aus der Bevölkerung auf den bedauernswerten Zustand dieser Unterführung hingewiesen. Der Uringeruch ist unverkennbar, oft sind auch Urinlachen zu sehen, die Wände sind verschmutzt, es ist eigentlich unzumutbar, diese Unterführung zu benutzen. Leider fand der Antragsteller die Unterführung bei etlichen Inspektionen in den letzten Wochen tatsächlich in dem beschriebenen Zustand vor. Die östliche Unterführung im Bereich der Waldschulstraße wird von der FES in der höchstmöglichen Reinigungsklasse gereinigt, d.h. die Reinigungsfrequenz ist sehr hoch. Trotzdem gibt es auch hier immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, weil die Verschmutzung durch uneinsichtige Zeitgenossen sehr schnell "erneuert" wird. Die westliche Unterführung im Bahnhof Griesheim liegt im Zuständigkeitsbereich der Bahn und wird anscheinend wesentlich seltener gereinigt, entsprechend braucht man sich über den Zustand dann auch nicht zu wundern. Die westliche Unterführung ist aber sehr wichtig für alle Menschen, die im Westen Griesheims südlich der Bahnlinie wohnen, und das ist ein ganz erheblicher Teil. Diesen Menschen wird zugemutet, entweder einen wirklich großen Umweg über die östliche Unterführung zu gehen oder sich die Nase zuzuhalten und sich durch die westliche Unterführung zu quälen. Hier muss endlich eine vernünftige Lösung gefunden werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13

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