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Meine Nachbarschaft: Espenstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

05.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

Antrag vom 05.04.2023, OF 794/1 Betreff: Haushalt 2023 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Vorgang: E 109/22 Grüne/SPD/FDP/Volt; Beschl. d.Stv.-V., §1832/22; EA 82/22 OBR 1 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Ursprünglich sollten mit der E 109/22 die Mittel für Spielplatzbau und -sanierung aufgestockt und ein Spielplatzprioritätenprogramm aufgelegt werden. Bisher ist dies dem OBR 1 noch nicht vorgestellt worden. Sollte dort bereits die Umgestaltung aufgenommen worden sein, so wird gebeten, diese auf oberste Priorität zu setzen und die Mittel dafür zeitnah freizugeben. Die Planung der Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative Perspektiven für Kinder im Gallus e.V. aus der Siedlung erfolgen. Begründung: An der Situation hat sich nichts geändert: Die o.g. Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Auch für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, z.B. die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Mit der EA 82 aus 2022 wurde dies bereits angeregt und i.R. der E 109 angenommen. Die Kinder können aber nicht noch länger warten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.03.2022, EA 82 Etatantrag vom 04.05.2022, E 109 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 100 2023 Die Vorlage OF 794/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße

14.03.2023 · Aktualisiert: 14.12.2025

Anregung vom 14.03.2023, OA 334 entstanden aus Vorlage: OF 699/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Erarbeitung eines Parkraumkonzepts im Bereich Elektronstraße/Mainzer Landstraße/In der Schildwacht/Lärchenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Parkraumkonzept für Pkw und Fahrräder für den o. g. Bereich zu erarbeiten und es den Bürgern vor Ort vorzustellen. Begründung: Dieser Bereich weist viele Wohneinheiten auf und Weitere kommen in den nächsten Jahren dazu. Zusätzlich befinden sich in diesem Bereich eine Moschee, ein Fußballplatz und Unternehmen, jeweils mit hohem Verkehrsaufkommen. Das erarbeitete Konzept soll den Bürgern vorgestellt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Das Parkraumkonzept muss Folgendes berücksichtigen: Ersatz für wegfallenden Parkraum für Pkws auf dem Gelände der ABG sowie Flächen zum Abstellen von Carsharing-Autos, Fahrrädern und Motorrädern. Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, Parkflächen auf angrenzenden Grundstücken als Ersatz anzumieten und zu vermieten. Im Zuge der Verdichtung des Wohnquartiers in diesem Bereich und dem damit verbundenen Wegfall von Parkplätzen, als auch der sich dort befindlichen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, durch die hoher Parkdruck entsteht, muss für die Menschen, die hier leben und wohnen, gesichert sein, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug in unmittelbarer Nähe parken zu können. Bei dem Gebiet handelt es sich nicht um ein Gebiet wie der Innenstadt oder anderen Wohngebieten, wo man leicht auf das eigene Fahrzeug verzichten kann, da man seinen Arbeitsplatz auch bequem zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Außerdem ist der hohe Parkdruck auch dem geschuldet, dass sich hier mindestens zwei stark besuchte Einrichtungen wie die Moschee und der Sportplatz befinden und die Umgebung ein reines Gewerbegebiet ist. Der durch diese Einrichtungen verursachte Parkdruck ist extrem hoch und belastet das Quartier sehr stark. Durch die Wohnverdichtung des ABG-Geländes in der Ahornstraße, auf dem die Parkplätze wegfallen werden und nur in reduzierter Zahl auf benachbarten ABG-Geländen wieder hergestellt werden sollen, bietet es sich an, gleichzeitig eine Planung für ein Parkraumkonzept in diesem Bereich zu erstellen, den Bürgern in dem genannten Quartier vorzustellen und nach Diskussion umzusetzen. Wohlwissend, dass der Autoverkehr und der dazu notwendige Parkraum reduziert werden soll, sollte dieser Vorgang schonend stattfinden. Eine Parkplatzreduzierung hat dort Vorrang, wo die Wege für die zu Fuß Gehenden kurz sind und optimale Verbindungen mit den ökologischen und klimatisch sinnvollen Fortbewegungsmitteln auf hervorragende Weise bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1631 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 334 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3187, 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.04.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3672 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der fußläufig drei Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat gebeten, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt; - welche Mittel und wie viel Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor Kurzem auf dem Gelände der ABG abgebaut wurde, weil es mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern kam und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert den Ortsbeirat, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist vor Ort nicht ausreichend vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße, der fußläufig in drei Minuten Entfernung erreicht werden kann, ist ein vom Internationalen Bund (IB) betriebener Abenteuerspielplatz und nur geöffnet, wenn auch Personal da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann verfügbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an sieben Tagen der Woche der Fall. Die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1430 Aktenzeichen: 64-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Grünfläche zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Parkbänke und hier insbesondere die Parkbank nahe dem Schwarzerlenweg 68 so zu versetzen, dass die Anwohner nicht vom Rauch- und Müllgeruch, der aufgrund der sich dort niederlassenden Personen entsteht, belästigt werden und dies zeitnah umzusetzen. Begründung: Parkbänke gehören in einen Park. Sie dienen zum Pause einlegen, zum Ausruhen und zum Aufenthalt im Grünen. Deshalb sollen keine Parkbänke entfernt werden, jedoch sollten diese so stehen, dass unmittelbar angrenzend wohnende Anwohner nicht unnötig belästigt werden. Dies ist jedoch insbesondere bei dieser Bank der Fall, wie bei einer Ortsbegehung Ende 2022 von Anwohnern nachvollziehbar geschildert wurde. Diese Bank befindet sich am Weg, welcher durch den Park führt und steht sehr nah am Wohn- und Freizeitbereich der angrenzenden Wohnbebauung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1234 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 -

07.03.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

Antrag vom 07.03.2023, OF 722/6 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im SAALBAU Griesheim - Schreiben der Saalbau vom 19.09.2022 an den Ortsbeirat 6 und Magistratsbericht B 64/23 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 64 wird zurückgewiesen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu beschließen, dass im Bürgerhaus Griesheim (Saalbau) nur noch Großveranstaltungen zugelassen werden, wenn von Seiten der Saalbau Vorkehrungen getroffen sind, damit die Sicherheit der Anwohner rund um das Bürgerhaus und insbesondere im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Mieter/Veranstalter zu tragen. Ausgenommen sind Veranstaltungen von ortsansässigen (Griesheimer) Vereinen und Organisationen, da deren Besucher kein Verkehrschaos verursachen. Sollten, wie im Bericht B 64 ausgeführt, private Sicherheitsdienste nicht berechtigt sein, die Zufahrt für Ortsfremde zu untersagen, wird der Magistrat aufgefordert, die Einhaltung der Nichteinfahrt für Ortsfremde durch die Ordnungsbehörden zu regulieren. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, der Saalbau aufzulegen, bei Großveranstaltungen - wie in der Vergangenheit - die Anwohner schriftlich zu informieren. Zusätzlich und vorsorglich wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, um die Anwohner vor dem Verkehr der Besucher der Großveranstaltungen zu schützen (z.B. Anreise der Besucher durch vom Veranstalter organisierte und finanzierte Busse) andererseits der Saalbau die Vermietung weiterhin möglich zu machen. Begründung: Die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) muss für Feuerwehr, Krankenwagen, Notarztwagen und sonstige Ordnungskräfte jederzeit uneingeschränkt möglich sein. Dies ist bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. Die damaligen Sperrungen waren sehr wohl hilfreich, wie Anwohner bestätigen könnten, wenn von Seiten der Saalbau AG man sich die Mühe machen würde, diese einmal zu befragen. Von einer städtischen Gesellschaft wie die Saaalbau AG, die seinerzeit für die Menschen in den Stadtteilen errichtet wurden, wird nicht nur erwartet, dass sie die Räumlichkeiten pfleglich behandelt und entsprechend vermietet, sondern es wird auch von ihr erwartet, dass sie die Belange der Menschen um das Bürgerhaus achtet und respektiert. Dazu gehört, dass ein uneingeschränkter Zugang für Einsatzfahrzeuge gewährleistet ist. Andernfalls können die Räumlichkeiten nur noch and ortsansässige Nutzer vermietet werden, da hier die Menschen zu Fuß den Veranstaltungsort erreichen können. Der Hinweis, dass die Nutzer aufgefordert werden, mit Öffentlichen Verkehrsmitteln ob der geringen Parkplätze den Veranstaltungsort erreichen ist nett, aber ohne jegliche Wirkung, wenn die Besucher aus ganz Deutschland kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage B 64 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 722/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE. FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen „Parken nur für Pkw“ und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder

19.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

Antrag vom 19.02.2023, OF 698/6 Betreff: Griesheim-Mitte: In den Wohngebieten zwischen A 5 und Waldschulstraße öffentliche Parkplätze nur für reine Personenkraftwagen ausweisen durch Zusatzzeichen "Parken nur für Pkw" und zusätzlich Ausweisung von Parkplätzen für Motorräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Parkplätze in reinen Wohngebieten rund um die Waldschulstraße in Griesheim-Mitte (Fläche A5 - Waldschulstraße) einschließlich der Waldschulstraße nur noch für reine PKW bis 2,8t freizugeben bzw. zuzulassen und entsprechend zu beschildern. Gleichzeitig sollen auch spezielle Parkplätze für Motorräder in den jeweiligen Straßen eingerichtet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass beim Gehwegparken oder den senkrechten Parkplätzen die Mindest-Breite der Fußgängerwege für die Zufußgehenden auf den Gehwegen eingehalten wird, möglichst aber 2,50m nach RaSt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) angestrebt wird. Begründung: Griesheim besteht teilweise aus reinen Wohngebieten als auch Mischgebieten. In dem hier angeführten Bereich zwischen A 5 und Waldschulstraße (Griesheim-Mitte) befindet sich ein reines Wohngebiet mit den Schulen, Betreuungseinrichtungen und dem Bürgerhaus. Die öffentlichen Parkplätze werden zunehmend auch als Parkplätze zum Abstellen von Anhängern, Motorrädern und Sprinter genutzt. Dadurch gehen Parkplätze für die PKW verloren. Insbesondere auch im Bereich der Waldschulstraße werden die öffentlichen Parkplätze zum Abstellen von Anhängern und Sprinter genutzt. Die Ausweisung der Parkplätze als reine PKW-Stellfläche würde die für das Parken zur Verfügung stehen Fläche klar definieren. Speziell für Motorräder ausgewiesene Parkplatzflächen in den jeweiligen Straßen wären ebenfalls hilfreich, um auch für sie entsprechende Parkplatzflächen zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 698/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE und FDP gegen SPD, GRÜNE und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in „Service Center Migration“ sowie Einrichtung eines „Willkommens-Cafés“

31.01.2023 · Aktualisiert: 03.03.2023

Antrag vom 31.01.2023, OF 747/1 Betreff: Ausländerbehörde im Ortsbezirk 1: Umbenennung in "Service Center Migration" sowie Einrichtung eines "Willkommens-Cafés" Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, die Ausländer-behörde in der Kleyerstraße 86 in "Service Center Migration" umbenennen sowie ein "Willkommens-Café" im Zugangsbereich einrichten zu lassen. Begründung: Die Außendarstellung der Ausländerbehörde, die Funktionsweise und die Behandlung der Kundinnen und Kunden ist seit Jahrzehnten und andauernd eine Katastrophe. Menschen müssen sehr lange auf Termine warten, teilweise auf der Straße, werden vor Ort ohne Termin abgewiesen und von Mitarbeitenden der Verwaltung oder Sicherheitsleuten würdelos behandelt. Statt Menschen aus der EU oder anderen Ländern in Frankfurt willkommen zu heißen, werden sie durch die Bürokratie abgeschreckt und verunsichert. Durch eine Umbenennung wird signalisiert, dass die Verwaltung den Menschen eine Serviceleistung anbietet und die Hemmschwelle oder Angst vor der Behörde gesenkt. Das negativ besetzte Wort "Ausländer" gehört in diesem Zusammenhang der Vergangenheit an. Ein "Willkommens-Café" signalisiert außerdem, dass die Menschen sich dort aufhalten und entspannen dürfen sowie die Zeit bis zu ihrem Termin überbrücken können. Das kommt auch den Mitarbeitenden im Amt zu Gute, da die Kundinnen und Kunden entspannter in die Beratungsgespräche gehen können. Darüber hinaus muss weiterhin und mit mehr Elan daran gearbeitet werden, dass die Verwaltung digitaler, kundenfreundlicher und effizienter wird und mehr Stellen in der Verwaltung geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 747/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, LINKE. und Die Partei gegen GRÜNE (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE fraktionslos
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept

17.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung vom 17.01.2023, OA 303 entstanden aus Vorlage: OF 645/6 vom 27.12.2022 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim: hier nur Griesheim-Mitte in Verbindung mit dem Radverkehrskonzept Am 1. November 2022 wurde im Ortsbeirat das Verkehrskonzept für Griesheim-Mitte vorgestellt. Das Vorgetragene glich eher einem Aufzählen der Mängel und Möglichkeiten von Veränderungen, als einem konkreten Konzept. Wesentliche und notwendige Veränderungen an den Verkehrssituationen im bestehenden Straßenraum waren nicht erkennbar berücksichtigt. Hierzu zählen die bestehenden Fußgängerwege u. a. in der Eichen- und Lärchenstraße. Des Weiteren wird parallel ein Radfahrverkehrskonzept erarbeitet, welches im vorgestellten Verkehrskonzept in seiner Gestaltung nicht erkennbar war. Beide Konzepte stehen in ihrer Gestaltung jedoch in einem Zusammenhang und sollten als Einheit auch den Bürgern zur Diskussion vorgestellt werden. Beide Konzepte, die den Bereich des Stadtumbauprogramms Griesheim-Mitte betreffen, lagen in dieser Form weder der Lokalen Partnerschaft (LoPa) vor noch wurden die Gestaltungsvorstellungen den Bürgern in einer Bürgerinformationsveranstaltung in Griesheim vorgestellt. Da schon seit 2020 - zumindest in der LoPa - bekannt war, dass es ein Verkehrskonzept Griesheim geben sollte, war die Vorstellung im Ortsbeirat beantragt worden. Denn ein Verkehrskonzept betrifft alle Griesheimer und sollte, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, mit den Bürgern kommuniziert werden. In Anbetracht dessen, dass inzwischen auch ein Radverkehrskonzept erarbeitet wurde, müssen diese beiden Konzepte in einem Zusammenhang gesehen und mit den Bürgern diskutiert werden, denn sie beinhalten einschneidende Veränderungen, deren Akzeptanz nur durch Beteiligung erreicht werden kann. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept zeitnah in der Form zu überarbeiten, dass den zu Fuß Gehenden nicht nur neue Wege erschlossen, sondern auch die bestehenden Wege so gestaltet werden, dass diese für sie voll nutzbar und nicht durch geparkte Kraftfahrzeuge versperrt werden. Beispiel: Eichenstraße; 2. das Verkehrs- und das Radverkehrskonzept aufeinander abzustimmen und im Rahmen einer öffentlichen Anhörung durch das Verkehrsdezernat im Bürgerhaus Griesheim schnellstmöglich vorzustellen und mit der Griesheimer Bevölkerung, wegen ihrer Ortskenntnis und Erfahrungen, zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1414 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 303 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 39 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 303 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine Stellungnahme (ST 1414 vom 30.06.2023) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2986, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

06.12.2022 · Aktualisiert: 04.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 17.11.2022 Betreff: Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt für den innerstädtischen Bereich Frankfurts zu priorisieren und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler rund um die Schmidtstraße im Gallus sicherer zu machen. Außerdem soll der Weg mit einer adaptiven, insektenfreundlichen Beleuchtung nachgerüstet werden. Begründung: Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt auf dem Denisweg von Nied bis ins Gallus geführt. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken werden geschlossen und der Weg wird verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg nutzbar für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen. Eine sichere Nutzbarkeit von Rad- und Schulwegen fördert die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen und verringert den Pkw-Verkehr (sogenannte Elterntaxis). Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen sowie Schüler und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmem Weißton (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 882

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 19.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 6

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

01.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000 entstanden aus Vorlage: OF 614/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt am Main für den innerstädtischen Bereich in Frankfurt am Main zu priorisieren, und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Innerstädtisch wird der Radschnellweg 3 in Frankfurt den Denisweg von Nied bis in das Gallus nutzen. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken geschlossen und auf vier Meter verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen, nutzbar. Der Denisweg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen und Schüler sowie abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet, deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmen Weiß (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Begründung: Wenn man weniger Elterntaxis und selbstständige Kinder und Jugendliche haben will, muss auch dafür Sorge getragen werden, diese Entwicklung zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1722 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 398 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim

04.10.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

Anregung vom 04.10.2022, OA 254 entstanden aus Vorlage: OF 595/6 vom 29.09.2022 Betreff: Griesheim: Straßensperre bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim eine Straßensperre an der Einfahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse) einzurichten und diese Sperrung überwachen zu lassen, die Kosten (voll oder teilweise) können über die SAALBAU von den Mietern eingefordert werden; 2. die SAALBAU aufzufordern und zu verpflichten, die Anwohner rechtzeitig vorher über die monatlichen Großveranstaltungen, wie in den Zeiten vor der Coronapandemie geschehen, zu informieren; 3. zu prüfen und zu berichten bzw. die SAALBAU aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit für die SAALBAU gibt, dass Parkplätze von Supermärkten für die Zeit der Großveranstaltungen angemietet werden und gegebenenfalls ein Shuttle eingerichtet wird. Sollte der Magistrat bzw. die SAALBAU substanz ielle Einwände gegen die vorgeschlagenen Maßnahmen haben, ist der Ortsbeirat offen für konstruktive Vorschläge. Begründung: Der Schwarzerlenweg, an dessen Einfahrt sich das Bürgerhaus befindet, ist eine kurze Sackgasse. Im Schwarzerlenweg befinden sich mehrere Mehrfamilienhäuser sowie Wohnhochhäuser. Die Straße hat wenig Parkraum. Schon ohne Veranstaltung im Bürgerhaus wird dort verkehrswidrig geparkt. Vorschläge zur Entspannung der Situation wurden mehrfach an den Magistrat gerichtet. Das Bürgerhaus verfügt nur über ein kleines Parkhaus. Bei Großveranstaltungen im Bürgerhaus ist kein Ein- und Ausfahren in die Straße mehr möglich. Wildes Parkplatzsuchen und verkehrswidriges Parken behindern die Ein- und Ausfahrt der Anwohner und vor allem behindern sie die Einfahrt von Einsatzfahrzeugen. Wie die SAALBAU in einem Schreiben vom 19.09.2022 anführt, wurde seit 2012 bis zum Ausbruch der Coronapandemie eine Straßensperre mit Parkwächtern aufgestellt. Dies hatte die Situation stark entzerrt. Die Anwohner erhielten eine Plakette, die ihnen ohne große Umstände die Durchfahrt ermöglichte. Die rechtzeitige Information, die monatlich gegeben wurde, hat den Anwohnern ein Zeitfenster gegeben, wann sie ohne Mühen den Schwarzerlenweg trotz Veranstaltung im Bürgerhaus für sich nutzen konnten bzw. ihr Fahrzeug besser stehen ließen. Es war für beide Seiten ein befriedigendes Arrangement. Ein adäquater Ersatz für die Regelung wurde bisher nicht gefunden. Die oben stehenden Vorschläge sollten die Grundlage für das neue Handeln sein. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, wie bei vielen anderen Ereignissen, Festen oder Flohmärkten, wie z. B. Dippemess, Flohmarkt am Sachsenhäuser Ufer, Schwarzwaldstraßenfest etc., bei denen Straßen gesperrt werden, den Schwarzerlenweg an Tagen mit Großveranstaltungen durch die Ordnungsbehörde zu sperren und nur den Anwohnern die Einfahrt zu erlauben. Weitere Beispiele können bei Bedarf beliebig hinzugefügt werden. Der Vorschlag der SAALBAU, eine Beschilderung mit "Anlieger frei" vorzunehmen, ist, wie jeder weiß, zwecklos, zumal derjenige, der in das Bürgerhaus will, dann auch Anlieger wäre. Schon heute ist die Einfahrt für Busse untersagt. Aber nicht jeder kann das Schild lesen. Eine weitere Möglichkeit, um überhaupt - die umliegenden Straßen miteinbezogen - vor langen Rückstaus und Parkplatzsuchverkehr zu schützen, wäre die Möglichkeit, bei den umliegenden Supermärkten Parkflächen anzumieten. Die entstehenden Kosten können ebenfalls bei der Anmietung einkalkuliert werden. Da die Zeit wieder gekommen ist, dass vermehrt Großveranstaltungen im Bürgerhaus Griesheim stattfinden, ist Eile geboten, die geforderten Maßnahmen rasch umzusetzen. Einen Verweis auf öffentliche Verkehrsmittel fruchtet wenig, da viele der Besucher der Veranstaltungen in festlicher Kleidung, mit viel Gepäck kommen oder auch ihre Verpflegung mitbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 10.11.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 254 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2469, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder?

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung vom 06.09.2022, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 536/6 vom 08.08.2022 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG in das Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, und dass insbesondere Spielgeräte nicht nur bestehend aus einem Sandkasten installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mindestens ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, auch im Winter und bei schlechtem Wetter eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim errichtet, in der es weder eine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u. a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche ist zwischen den beiden der ABG gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die durch Umgestaltung leicht zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten, so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 5 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 230 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 11. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 06.10.2022 Aktenzeichen: 101

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 552/1 vom 16.08.2022 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Vorgang: OM 7026/21 OBR 1; OM 7027/21 OBR 1; ST 950/21; ST 952/21; ST291/22; ST1813/22 Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße, nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes, als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich; 2. der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben; 3. koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser; 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung; 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe; 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung; 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden Pkw -Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Zu Fuß Gehende werden durch unerlaubt schräg parkende Pkw auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele Lkw und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027, verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden sowie Kundinnen und Kunden der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme vom 30.04.2022, ST 950, zur Vorlage OM 7027 hat er ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur Vorlage OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952, zu Vorlage OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291, - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur Vorlage OM 7027/ST 950 nicht mehr zu behandeln. Diese Anregung ersetzt nun die OM 7026 und OM 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2748 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1428 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen!

28.06.2022 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2422 entstanden aus Vorlage: OF 502/1 vom 07.06.2022 Betreff: Der Bücherbus muss wieder ins Gallus kommen! Vorgang: OM 5740/20 OBR 1; ST 116/21; B 203/22 Seit vielen Jahren fordert der Ortsbeirat 1 bereits, dass der Bücherbus wieder regelmäßig ins Gallus kommen soll, so zuletzt in der Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740. In der Stellungnahme vom 22.01.2021, ST 116, beschreibt der Magistrat, dass ein Halt vor der Julius-Munk-Anlage bzw. dem ehemaligen Galluspark wegen laufender Baumaßnahmen nicht möglich sei, die Haltestelle ständig durch Pkw zugeparkt und ein Absperren von drei Parkplätzen für den Bücherbus nicht verhältnismäßig sei. Im Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203, schreibt der Magistrat wiederum, dass der Bücherbus die Haltestelle "Im Galluspark" nicht mehr anfahren könne, weil die Haltestelle regelmäßig von falsch parkenden Pkw zugeparkt gewesen sei und alternative Haltestellen sich in der Siedlung nicht realisieren ließen. Daher entfalle diese Haltestelle dauerhaft. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen: 1. Festlegung der künftigen Haltestelle für den Bücherbus im Bereich der Parkplätze in der Kleyerstraße vor der Julius-Munk-Anlage/Ecke Schwalbacher Straße in Fahrtrichtung Galluswarte oder der Weilburger Straße; 2. Beschilderung dieses Bereiches als Bushaltestelle mit entsprechenden Uhrzeiten, an denen diese bedient wird, wodurch 15 Meter vor und hinter dem Schild das Parken automatisch verboten ist; 3. zusätzlich dazu die Montage einer geeigneten Absperrvorrichtung im Bereich der Bushaltestelle zur Freihaltung des Haltestellenbereiches wie z. B. umklappbarer Poller oder einer Absperrkette; 4. Montage von acht bis zehn Fahrradbügeln vor dem Haltebereich des Bücherbusses für Fahrrad fahrende Besuchende. Begründung: Die Begründung des Magistrats aus dem Bericht B 203 ist nicht akzeptabel. Nur weil einzelne rücksichtlose Autofahrende die Haltestelle blockieren, sollen Hunderte Menschen im Gallus darunter leiden. Es wird vielmehr Zeit, dass der Magistrat dem Falschparken konsequent durch bauliche Maßnahmen begegnet, umweltfreundliche Mobilität fördert und den Menschen im Gallus den Bücherbus wieder zur Verfügung stellt. Foto: Planauszug Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5740 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 116 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben

24.05.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106

24.05.2022 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung vom 24.05.2022, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 471/6 vom 02.05.2022 Betreff: Griesheim: Zustand von Wohngebäuden der ABG hier: Schwarzerlenweg 106 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 07.12.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, als Aufsichtsorgan der ABG dafür zu sorgen, dass die seit mindestens November 2021 defekte Hightech-Klingelanlage (siehe Foto) umgehend repariert wird bzw. die dort Wohnenden durch eine Ersatzklingelanlage in die Lage versetzt werden, ihre Gäste, Besucher oder Dienstleister empfangen zu können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, das elfstöckige Wohnhochhaus, in dem viele mobilitätseingeschränkte Personen wohnen, mit einem zweiten Aufzug auszustatten, damit bei Ausfall des einzigen Aufzuges die Bewohner in die Lage versetzt werden, ihre Wohnungen auch verlassen zu können. Dieser zweite Aufzug könnte als Außenaufzug angebaut werden. Begründung: Wie zu erfahren war, ist die Hightech-Klingelanlage seit mindestens fünf Monaten außer Betrieb. Die Bewohner können nur erreicht werden, indem diese über die Besucher etc. durch Anrufe informiert werden, d. h., jeder muss mit einem Handy und der Telefonnummer des jeweiligen im Schwarzerlenweg 106 Wohnenden ausgestattet sein, um ihn von der Eingangstür aus anzurufen. Der zu Erreichende muss dann entweder die Stockwerke nach unten gehen und die Eingangstür zum Treppenhaus öffnen oder einen Schlüssel von oben nach unten werfen und hoffen, dass dieser nicht irgendwo landet, wo er nicht zu erreichen ist. Denn es ist nicht nur die Hightech-Klingelanlage defekt, sondern auch das Öffnen der Eingangstür von der Wohnung aus nicht möglich. Des Weiteren wurde schon wieder ein Zettel ausgehängt, dass der Aufzug nicht benutzbar wäre. Dieses Mal war dies anscheinend dann doch nur für circa zwei Tage der Fall. Ein solcher Ausfall des einzigen Aufzuges in einem Haus mit vielen mobilitätseingeschränkten Wohnenden kann aber jederzeit und für längere Zeit immer wieder geschehen. Die dort Wohnenden sind dann in ihren Wohnungen Gefangene. Weshalb ein elfstöckiges Wohnhochhaus nur mit einem Aufzug ausgestattet ist, ist nicht nachvollziehbar. Diesem ist dringend Abhilfe zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2516 Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 402 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 01.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 44 Beschluss: Der erste Absatz der Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Der zweite Absatz der Vorlage OA 198 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 198 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2021, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 § 2502, 12. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 08.11.2022 § 3057, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 § 3772, 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 19.09.2023 § 4440, 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.02.2024 § 4653, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 § 5141, 29. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 10.09.2024 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2195 entstanden aus Vorlage: OF 444/1 vom 03.05.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Busverkehr im Gallus optimieren und verknüpfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge der nächsten planmäßigen Überarbeitung des Buslinienkonzeptes die folgenden Anregungen zur Optimierung des Busverkehrs im Gallus und zur Vermeidung teurer Parallelverkehre umgesetzt werden können: 1. Andienung der Ackermannstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Siedlung mit ein bis zwei Haltestellen. 2. Schaffung einer Busverbindung zwischen Schloßborner Straße und Rebstöcker Straße. 3. Optimierte Verknüpfung des Gallus mit dem Gutleut. 4. Verknüpfung des Straßenbahn- und Busnetzes an mehreren Stellen anstatt nur der Galluswarte. 5. Vermeidung des Parallelverkehrs in der Kleyerstraße (Buslinie 52 und Straßenbahnlinie 14). 6. Aufwertung der Buslinie 87 und Änderung der Linienwege der Buslinien 52 und 87 (siehe Foto Vorschlag Buslinienkonzept Gallus). Begründung: Fehlende Verknüpfungen und bisher nicht erschlossene Viertel erschweren den Umstieg auf den ÖPNV und machen Umwegfahrten erforderlich. Gleichzeitig kann auf teure Parallelverkehre z. B. in der Kleyerstraße verzichtet werden. Intelligente Anpassungen der Linienführung und zusätzliche Umsteigemöglichkeiten führen nicht zwangsläufig zu Mehrkosten, erhöhen aber die Attraktivität für die Fahrgäste. (Vorschlag Buslinienkonzept Gallus) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2004 entstanden aus Vorlage: OF 400/1 vom 05.04.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel für die Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Weilburger Straße an folgenden Stellen eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen, um das illegale Parken von Pkw und Transportern wirksam zu unterbinden und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Besucherinnen und Besuchern sichere Stellplätze anzubieten: - Weilburger Straße 2/Ecke Kleyerstraße, gepflasterte Sperrfläche - Weilburger Straße 10 bis 12, Pkw-Parkplatz - Weilburger Straße 12 bis 14, vier Fahrradbügel an der Ecke des Gehwegs Begründung: Die Bewohner finden kaum Stellplätze für ihre Fahrräder. Währenddessen gibt es öffentliche Parkplätze im Überfluss, sodass diese ständig von Pendlerinnen und Pendler genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1815 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße – Längsparken einführen

26.04.2022 · Aktualisiert: 13.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 05.04.2022 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Magistrat wird mit Verweis auf die Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 47, gebeten , in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit der Anregung an den Magistrat vom 18. Juni 2021, OM 687, angeregt, den Gehweg durch Poller o. Ä. abzusichern. Hier antwortete der Magistrat, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebauten Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 20.02.2022 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (siehe Bild 1) soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für geradeaus sowie die Worte "Mainzer Landstraße" und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kleyerstraße/Weilburger Straße" zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso zum Teil erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die Stellungnahme, vom 01.02.2021, ST 145, erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und Beinaheunfällen, da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1: Bild 2: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1574 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung

20.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

Antrag vom 20.02.2022, OF 376/1 Betreff: Haushalt 2022 Umgestaltung Spielplätze Friedrich-Ebert-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, für die Umgestaltung der Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128, sowie Tevesstraße 99, 73 und 43 in der Friedrich-Ebert-Siedlung werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Die Planung der drei Spielplätze soll in enger Absprache mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten, dem Quartiersmanagement und der Elterninitiative aus der Siedlung erfolgen. Begründung: Die oben genannten Spielplätze sind relativ klein und alt und liegen in der Nähe voneinander, mitten in einer Wohnbebauung. Nicht alle Spielgeräte sind mehr benutzbar. Die meisten Spielgeräte richten sich an Kinder ab ca. 3-4 Jahren, Anwohner/innen wünschen sich aber auch Spielgeräte für Kleinst- und Kleinkinder unter 3 Jahren. Für ältere Schulkinder und Jugendliche gibt es wenig interessante Spielgeräte. Um den Anliegen aller Altersgruppen Rechnung zu tragen, wäre es daher sinnvoll, die Spielplätze Kleyerstraße 104 + 128 aufeinander abzustimmen und für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten sowie gleichzeitig die Spielplätze Tevesstraße 99, 73 und 43 für Kleinst- und Kleinkinder umzugestalten. Laut Grünflächenamt stehen für so eine umfangreiche Neugestaltung aller fünf Spielplätze in den kommenden Jahren keine Gelder zur Verfügung. Allein aus den Ortsbeiratsmitteln ist eine solch große und grundlegende Umgestaltung nicht möglich. Die Kinder und Jugendlichen der Friedrich-Ebert-Siedlung haben aber angemessene Spiel- und Freizeitmöglichkeiten dringend nötig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Etatanregung EA 82 2022 Die Vorlage OF 376/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhalten

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1603 entstanden aus Vorlage: OF 288/1 vom 21.01.2022 Betreff: Soziale Mietpreise und soziale Projekte im Galluspark erhalten Vorgang: OM 778/16 OBR 1; ST 317/17 Die Sozialbindung vieler Wohnungen im Galluspark läuft bald aus. Das hat zur Folge, dass die Mieten für die Bewohnenden dort deutlich ansteigen werden und neue Mieter ab Einzug direkt eine sehr hohe Miete bezahlen müssen. Um das zu verhindern, hat der Ortsbeirat bereits im Jahr 2016 in der Vorlage vom 1. November 2016, OM 778, darauf aufmerksam gemacht. In der dazugehörigen Stellungnahme vom 13.02.2017, ST 317, antwortet der Magistrat, dass er mit dem Förderprogramm "Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum" Belegrechte an Wohnungen erwerben würde. Weiter berichtet der Magistrat, dass für den Ortsbezirk 1 bislang keine Rahmenverträge geschlossen seien und dass sich der Magistrat rechtzeitig vor Auslaufen der jeweiligen Förderung mit den Eigentümern in Verbindung setzen und ein entsprechendes Angebot zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen unterbreiten würde. Der Ortsbeirat 1 hat darüber bislang keine Kenntnis. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1.umgehend Gespräche mit dem Eigentümer des Gallusparks (DI-Gruppe) aufzunehmen und ihm ein Angebot zu unterbreiten mit dem Ziel, die Sozialbindung der 383 Wohnungen zu erhalten; 2. dafür Sorge zu tragen, dass dem SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstraße 47), der SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) und dem Teenieclub Galluspark (Kleyerstraße 49) die vergünstigten Mietpreise erhalten bleiben. Begründung: Die unter Ziffer 2. genannten sozialen Träger haben drei Wohnungen günstig angemietet und nutzen diese für soziale Projekte. Diese Projekte sind für die soziale Infrastruktur im Gallus sehr wichtig und sollen unbedingt erhalten bleiben. Dies kann jedoch nur gewährleistet werden, wenn den derzeitigen Trägern keine Mieterhöhung droht. SkF Nachbarschaftstreff (Kleyerstr. 47) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/nachbarschaftstreff-kleyerstrasse/ SkF Spielinsel (Harry-Fuld-Straße 9) https://www.skf-frankfurt.de/kinder-und-familienzentru m/monikaffee/spielinsel/ Teenieclub Galluspark (Kleyerstr. 49) https://www.internationaler-bund.de/angebot/6559 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 778 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 317 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1207 Aktenzeichen: 64 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße

23.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 23.01.2022, OF 301/1 Betreff: Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, im Hinblick auf die Bebauung des Teves/Avaya-Geländes und die Tatsache, dass man von der Rebstöcker Straße von Süden kommend auf die Mainzer Landstraße nur in Richtung Osten auffahren kann, möge der Magistrat prüfen und berichten: 1. Wie viele Wohnungen sind insgesamt auf dem Teves/Avaya-Gelände geplant bzw. geschätzt möglich? 2. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße durch die Neubauten nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen entwickeln? 3. Gibt es ein aktuelles Verkehrsgutachten zu dem bestehenden sowie zu dem nach Abschluss der verschiedenen Bauphasen jeweils zu erwartenden Verkehrsaufkommen in der Ackermannstraße und der Rebstöcker Straße südlich der Mainzer Landstraße? 4. Falls (3.) nein: Wann soll ein solches Gutachten erstellt werden? 5. Gibt es bereits Pläne, wie der durch die neue Siedlung entstehende Verkehr geleitet werden soll? Falls ja: Wie soll der Verkehr geleitet werden? 6. Bietet es sich an, die Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße umzubauen, so dass nicht nur die Ackermannstraße, sondern auch die Rebstöcker Straße Linksabbieger auf die Mainzer Landstraße aufnehmen kann? 7. Falls (6.) ja: Können bei einem Umbau der Kreuzung Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße auch barrierefreie Straßenbahnhaltestellen "Rebstöcker Straße" erstellt werden, um die Kreuzung nur einmal durch Bauarbeiten zu belasten? Begründung: Durch die sukzessive Bebauung des Teves/Avaya-Geländes in mehreren Bauabschnitten entsteht südlich der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße eine große Anzahl an neuen Wohnungen. Durch die neuen Wohnungen wird auch der Individualverkehr zwischen Mainzer Landstraße, Ackermannstraße, Kleyerstraße und Rebstöcker Straße absehbar zunehmen. Die Ackermannstraße ist insbesondere zu Berufsverkehrszeiten bereits überlastet und kann kaum noch neue Autos aufnehmen. Von der Rebstöcker Straße aus von Süden kommend kann man derzeit nur Richtung Osten auf die Mainzer Landstraße einbiegen. Durch den Antrag soll erkundet werden, ob der Magistrat sich dieses absehbaren Problems bewusst ist und welche Lösungsansätze bereits angedacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 317 2022 Die Vorlage OF 301/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren

23.11.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 266/6 vom 02.11.2021 Betreff: Radfahrstreifen in der Espenstraße mit roter Farbe markieren Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrstreifen in der Espenstraße in beiderlei Richtungen zeitnah mit roter Farbe zu markieren. Begründung: Rechtlich ist klar geregelt, dass Radfahrstreifen nicht durch parkende Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Insbesondere im Bereich der Schrägparkplätze in der Espenstraße kommt es häufiger vor, dass ein Teil des Fahrzeugs deutlich in den Bereich des Radstreifens hineinragt und dessen nutzbare Breite so verringert, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen. Dies stellt eine vermeidbare Gefährdung dar. Die zusätzliche Markierung des Radfahrstreifens mit roter Farbe kann dazu beitragen, dass den Fahrerinnen und Fahrern beim Parken bewusster wird, dass ihr Fahrzeug in den Radfahrstreifen ragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 739 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen

23.11.2021 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1117 entstanden aus Vorlage: OF 219/1 vom 03.11.2021 Betreff: Sicherheit im Ortsbeirat 1 - hier: Gehwegbeleuchtung Schwalbacher Straße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Gehwegbeleuchtung auf der östlichen Straßenseite in der Schwalbacher Straße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße zu überprüfen, die Leuchtstärke zu messen und zwei zusätzliche Leuchten in Höhe der Hausnummern 18 und 24 ergänzen zu lassen, um zu Fuß Gehenden sicheres Gehen zu ermöglichen. Begründung: Der genannte Abschnitt wird von vielen zu Fuß Gehenden von der Straßenbahnhaltestelle "Galluspark" in Richtung Lahnstraße genutzt. Da die bestehende Straßenbeleuchtung sich auf der westlichen Straßenseite befindet, von Bäumen und den vielen parkenden Autos verdeckt wird und hauptsächlich die Straße ausleuchtet, liegt der östliche Gehweg im absoluten Dunkeln. Insbesondere Frauen wählen nach Einbruch der Dunkelheit lieber einen besser beleuchteten Umweg, um sicher nach Hause zu kommen. Bild: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 579 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte

11.10.2021 · Aktualisiert: 09.11.2021

Antrag vom 11.10.2021, OF 183/1 Betreff: Sachstand Radwegeführung an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die aktuellen Planungen sind, den Knotenpunkt Galluswarte für Radfahrende sicherer zu gestalten. Begründung: An der Galluswarte gibt es in allen Hauptrichtungen nur unzulängliche Infrastruktur für Radfahrende: 1. Entlang der Mainzer Landstraße wird der Verkehr mittlerweile auf nur noch einem Fahrstreifen mit Radschutzstreifen geführt. Nur im Bereich der Galluswarte existiert kein solcher Schutzstreifen, die Radfahrenden müssen hier im Mischverkehr fahren. 2. Von der Camberger Straße kommend müssen Radfahrende sich kurz vor der Kreuzung in den Mischverkehr einordnen und dafür bergab den Rechtsabbiegestreifen queren. 3. Radfahrende, die aus bzw. in die Kleyerstraße fahren, müssen dafür mehrere Fahrstreifen überqueren, ohne dass dort gesonderte Infrastruktur existiert. Angesichts des steigenden Anteils des Radverkehrs in Frankfurt und der Bedeutung dieses Verkehrsknotenpunkts ist es notwendig, dort den Verkehrsraum neu zu ordnen und sichere und angenehme Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 195 2021 Die Vorlage OF 183/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Die_PARTEI
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen

07.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 648 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 22.08.2021 Betreff: Griesheim: Für die Elektronstraße durchgängig Tempo 30 ausweisen Der Magistrat wird gebeten, die Elektronstraße in Frankfurt-Griesheim zwischen Bahnübergang und Mainzer Landstraße als Wohnstraße, d. h. als Tempo-30-Zone, auszuweisen. Begründung: Südlich der Bahnlinie ist in der Elektronstraße Tempo 30 vorgeschrieben und nördlich der Mainzer Landstraße in der Verlängerung der Elektronstraße (Zum Linnegraben) ebenfalls. In der Mitte der Elektronstraße gilt Tempo 50, wohl weil die Straße hier breiter ist und lange Zeit wenig Verständnis dafür herrschte, auch breitere Straßen als Tempo-30-Zonen auszuweisen. Inzwischen hat ein Umdenken stattgefunden. Das Bedürfnis der Menschen, die an der Straße wohnen, nach Ruhe und Sicherheit hat mehr Gewicht. Im Straßenverlauf sind Schulwege zur Georg-August-Zinn-Schule und zur Berthold-Otto-Schule. Die Krabbelstube Ahörnchen befindet sich an der Ecke Elektronstraße/Ahornstraße. An der Ecke Elektronstraße/Lärchenstraße hat sich ein großer Einkaufsmarkt angesiedelt, der von vielen Menschen aus der Umgebung zu Fuß oder mit dem Fahrrad besucht wird. Ganz allgemein hat die Dichte an Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrern zugenommen. Aus all diesen Gründen sollte die Elektronstraße auch in diesem Bereich zur Tempo-30-Zone ausgewiesen werden. Es handelt sich um eine Strecke von etwa einem Kilometer. Der Zeitverlust bei etwas langsamerer Fahrt als bisher wäre gering. Des Weiteren hat die Straße schon wegen des Bahnübergangs nicht den Charakter einer Durchgangsstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II

07.09.2021 · Aktualisiert: 12.05.2022

Anregung vom 07.09.2021, OA 60 entstanden aus Vorlage: OF 128/6 vom 09.08.2021 Betreff: Griesheim: Parksituation im Schwarzerlenweg II Vorgang: OA 666/21 OBR 6; ST 1309/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreisel am Ende des Schwarzerlenweges so umzubauen, dass Falschparken nicht mehr möglich ist und Einsatzfahrzeuge und Müllfahrzeuge den Kreisel ohne Behinderung umfahren können. 2. Bis zum Umbau müssen regelmäßige und nicht nur sporadische Verkehrskontrollen mit Abschleppen des jeweiligen verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges durchgeführt und der FES erlaubt werden, die dokumentierten Fotos umgehend den jeweiligen Hausverwaltungen zukommen zu lassen, damit diese die notwendige Anzeige gegen die Halter zwecks Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten stellen können, da die FES dies nicht macht . Sollten hier weiterhin Datenschutzgründe vorgeschoben werden, wird der Magistrat aufgefordert, die FES zu beauftragen, selbst die entsprechenden Anzeigen zeitnah bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Begründung: Die Stellungnahme vom 09.07.2021, ST 1309, kann so nicht hingenommen werden. Der Schwarzerlenweg ist eine Sackgasse, am Ende ist der Kreisel. Am Anfang des Schwarzerlenweges befindet sich das Bürgerhaus, welches zu Großveranstaltungen einlädt. Die Besucher kommen häufig leider nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad. Des Weiteren befinden sich in unmittelbarer Nähe die S-Bahn-Haltestelle "Griesheim Bahnhof", eine Turnhalle, ein Sportplatz sowie zwei Moscheen, alles Besuchermagnete. Nur im Schwarzerlenweg selbst gibt es mindestens 350 Wohnungen. Angrenzend gibt es noch die Wohnungen der Espenstraße. Selbst eine Reduzierung der Fahrzeuge und eine Einrichtung von Carsharing würden das Problem nicht lösen. Die Argumentation der reduzierten Parkflächen ist sicherlich ein gutes und funktionierendes Mittel in der Innenstadt, wo die Wege nicht weiter als circa drei Kilometer sind. Regelmäßig ist der Kreisel trotz aller Halteverbotsmaßnahmen verparkt. Das Grün ist niedergefahren. Schon dass die Müllabfuhr nicht die Leerungen der Tonnen vornehmen kann, ist ärgerlich und kostspielig für die Bewohner. Weitaus schlimmer ist es jedoch, dass Einsatzfahrzeuge der Polizei oder Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen. Die FES weigert sich, die von ihren Mitarbeitern zur Dokumentation der Verhinderung der Leerung aufgenommenen Fotos an die Hausverwaltungen herauszugeben. Dies ist kontraproduktiv. Die Bewohner der Liegenschaften haben den Ärger mit nicht geleerten Tonnen und müssen die Zusatzleerungen zahlen, ohne dass der Verursacher dafür haftbar gemacht werden kann. Hier ist eine dringende Änderung des Verfahrens notwendig und würde zu mehr Achtung und Respekt anderen gegenüber und für ein sauberes Frankfurt beitragen. Dieses Problem betrifft ja nicht nur die Siedlungen im Schwarzerlenweg, sondern in ganz Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 666 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 60 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 749, 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.11.2021 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 entstanden aus Vorlage: OF 130/1 vom 23.08.2021 Betreff: Tempo runter vor Kinder- und Jugendeinrichtungen hier: Tempo 30 auf der Kleyerstraße Vorgang: OM 6337/20 OBR 1; OM 7322/21 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, die Kleyerstraße auf dem Abschnitt zwischen Mainzer Landstraße (Galluswarte) und westlicher Weilburger Straße in beide Richtungen für den Verkehr mit Tempo 30 zu beschränken. Dazu sollen Schilder und Markierungen auf der Straße auf Tempo 30 sowie spielende Kinder und den Radverkehr hinweisen. Begründung: Die Kleyerstraße verbindet das Gallus mit Griesheim. Schmale Gehwege, auf denen Pkw parken, sowie Straßenbahngleise im Straßenraum, die insbesondere bei Nässe gefährlich für Radfahrende sind, verlangen hohe Konzentration und Rücksichtnahme. Der Verkehr ist gerade für schwächere und mobilitätseingeschränkte Verkehrsteilnehmende gefährlich und unkomfortabel. Daher fährt die Straßenbahn ohnehin regelmäßig bereits nicht schneller als Tempo 30. Vier Kindergärten - davon einer im Bau - befinden sich in dem Bereich der Kleyerstraße: Kindergarten Kleyerstraße 7 (im Bau), Kindergarten Bahnbini Kleyerstraße 25, Awo Kita Adlerwerke Kleyerstraße 41, Kindergarten Galluspark, Pfarrer-Perabo-Platz 1. Wendet man die übliche Geschwindigkeitsbeschränkung im Umkreis von 300 Meter um die Kitas an, müsste die Straße ohnehin in voller Länge Tempo 30 aufweisen. Weiterhin befinden sich in dem Abschnitt drei größere öffentliche Spielplätze und Bolzplätze, zu denen Kinder an unübersichtlichen Stellen die Straße queren müssen: Spielplatz Galluspark und Spielplatz Kleyerstraße/Golub-Lebedenko-Platz sowie den Bolzplatz Julius-Munk-Anlage. Zudem erzeugt der Parksuchverkehr beim Parkhaus Galluswarte, beim Supermarkt Kleyerstraße 74 bis 78 und bei den Ämtern (Ordnungsamt, Sozialrathaus, Ausländerbehörde) erhebliche Eingriffe in den fließenden Verkehr, wobei Pkw und Radfahrende auf den rutschigen Schienen gefährlich abbremsen müssen. Die geringere Geschwindigkeit würde zudem den Verkehr flüssiger machen. Die jüngsten Anträge zur Kleyerstraße (OM 7322, OM 6337) zeigen deutlich, dass das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nicht zufriedenstellend ist und dass an dieser Stelle dringend gehandelt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6337 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 38 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 138/1 vom 18.06.2021 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller oder Fahrradständer am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 355 entstanden aus Vorlage: OF 81/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Anbringung von zwei Verkehrsspiegeln in der Lärchenstraße auf Höhe der Ausfahrt der Platanenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei Verkehrsspiegel an der T-Kreuzung Lärchenstraße/Platanenstraße gegenüber der Ausfahrt aus der Platanenstraße anzubringen. Die Vekehrss piegel sollen jeweils nach rechts und links montiert die Ausfahrt aus der Platanenstraße sichern. Begründung: Um aus der Platanenstraße in die Lärchenstraße abbiegen zu können, muss man sehr weit in die Lärchenstraße vorfahren, um Einsicht in den Verkehrsfluss nehmen zu können. Dies hat schon zu einigen Beinahezusammenstößen geführt. Grund dieses weiten Herausfahrens aus der Platanenstraße sind die stadtauswärts parkenden und abgestellten Fahrzeuge und hier insbesondere Sprinter und Lkw. Auch der abgestellte Glascontainer stört leicht die Einsicht in die Lärchenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Neubau Kita 26

29.06.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 357 entstanden aus Vorlage: OF 84/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Neubau Kita 26 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den Neubau der Kita 26 zu informieren. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, mitzuteilen bzw. zu prüfen und zu berichten, welcher Ausweichort den Kindern und Jugendlichen aus den umliegenden Wohnungsblöcken in der Kiefernstraße und Espenstraße angeboten wird, da ihnen durch die Aufstellung der Container während der Bauzeit der Kita 26 auf dieser Fläche die einzige freie Fläche in diesem Areal genommen wird. Begründung: Wie dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde, wird die Kita 26 abgerissen und neu gebaut. Die Kita wird in Container ausgelagert, die auf der Freifläche der Kita 24 stehen werden. Auf dieser Freifläche haben die Kinder und Jugendliche gespielt bzw. gebolzt. Mit dem Aufstellen der Container fällt die einzige freie Fläche weg, die von ihnen genutzt werden konnte. Hier ist dringend erforderlich, den jungen Menschen eine Ausweichfläche anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1787 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen

01.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 62/6 vom 14.05.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen, wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße, weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der Stellungnahme vom 03.02.2020, ST 161, wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1563 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Spielplätze erhalten

04.05.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

Anregung vom 04.05.2021, OA 7 entstanden aus Vorlage: OF 25/6 vom 16.04.2021 Betreff: Spielplätze erhalten Vorgang: OIB 2/16 OBR 6; OIB 15/16 OBR 6; OIB 78/17 OBR 6; OIB 87/17 OBR 6; OIB 90/17 OBR 6; OIB 158/17 OBR 6; OIB 193/18 OBR 6; OIB 228/18 OBR 6; OIB 229/18 OBR 6; OIB 230/18 OBR 6; OIB 263/18 OBR 6; OIB 291/19 OBR 6; OIB 292/19 OBR 6; OIB 293/19 OBR 6; OIB 321/19 OBR 6; OIB 322/19 OBR 6; OIB 323/19 OBR 6; OIB 324/19 OBR 6; OIB 325/19 OBR 6; OIB 326/19 OBR 6; OIB 330/19 OBR 6; OIB 350/19 OBR 6; OIB 351/19 OBR 6; OIB 362/19 OBR 6; OIB 408/20 OBR 6; OIB 455/20 OBR 6; OIB 527/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die öffentlichen Spielplätze, insbesondere die Spielgeräte, in ihrer Substanz zu erhalten. Zeitnah sind defekte Spielgeräte und sonstige in den letzten Jahren entstandene Schäden entweder zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: Spielgeräte auf den öffentlichen Spielplätzen im Frankfurter Westen werden, falls defekt, immer öfter nicht zeitnah oder gar nicht ersetzt. Dafür gab es in den vergangenen Jahren im Wesentlichen zwei Begründungen. Zunächst diente die Beseitigung der Dürreschäden als Begründung dafür, dass Budgetmittel umgeschichtet werden mussten. Der Ortsbeirat hat Verständnis dafür, dass die Sicherheit der Menschen Vorrang hat. Leider muss er feststellen, dass bereits seit längerer Zeit bei der Ausstattung und Unterhaltung vorhandener Spielplätze gespart wird. Dafür kann er kein Verständnis aufbringen. Zumindest die bereits vorhandenen Geräte sollten zeitnah repariert bzw. ersetzt werden. Aktuell dienen Einsparnotwendigkeiten aufgrund der Coronapandemie als Begründung dafür, dass bereits beschlossene Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Auch hier hat der Ortsbeirat Verständnis für notwendige Einsparungen. Das Gremium hat selbst die Initiative ergriffen, Vereine und Institutionen im Ortsbezirk 6 aus seinem eigenen Ortsbeiratsbudget zu unterstützen, aber wieder wird auf Kosten der Kinder gespart. Dieses Sparen auf Kosten der Kinder führt z. B. dazu, dass auf dem großen Spielplatz am Griesheimer Mainufer vor einigen Wochen die beiden Schatten spendenden Schirme aufgestellt und Bäume gepflanzt wurden. Leider beschirmen sie aktuell nur eine seit Monaten defekte Spielanlage. Gerade in von der Coronapandemie bestimmten Zeiten waren Familien mit Kindern darauf angewiesen, die Spielplätze zu nutzen und trafen dort viel zu oft auf defekte Geräte. In der letzten Wahlperiode hat der Ortsbeirat bisher circa 165.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bewilligt, um die Ausstattung der Spielplätze zu verbessern, weitere 53.000 Euro wurden für Reparaturzwecke bewilligt. Der Ortsbeirat sieht es nicht als seine Aufgabe an, vorhandene Spielgeräte zu reparieren oder zu ersetzen. Bei allem Verständnis für vorhandene Sparnotwendigkeiten - wenigstens die Substanz der Spielplätze sollte erhalten bleiben. Hinzu kommen die in der Februarsitzung beschlossenen 25.000 Euro für den Ersatz defekter Spielgeräte. Folgende Maßnahmen wurden ab 2016 finanziert bzw. bezuschusst (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): OIB 527 25.000 Euro Ersatz defekter Spielgeräte OIB 455 10.000 Euro Schatten Spielplatz im Höchster Stadtpark OIB 408 8.000 Euro maroder Zaun Waldspielpark Schwanheim OIB 362 4.000 Euro Fallschutzplatten Spielplatz am Feierabendweg OIB 351 5.000 Euro Spielanlage Minna-Specht-Schule OIB 350 12.000 Euro Schatten Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 330 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Hermann-Brill-Anlage OIB 326 3.000 Euro Bänke Sindlinger Spielplätze OIB 325 3.000 Euro Schaukel Spielplatz in der Therese-Herger-Anlage OIB 324 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz in der Adelonstraße OIB 323 7.000 Euro neues Gerät Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 322 15.000 Euro neues Gerät Spielplatz Am Gemeindegarten OIB 321 3.000 Euro neues Gerät Spielplatz im Schwarzerlenweg OIB 293 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Liederbachpark OIB 292 10.000 Euro Aufwertung Spielplatz im Graubnerpark OIB 291 5.000 Euro Bäume Spielplatz am Ferdinand-Scholling-Ring OIB 263 11.800 Euro neues Gerät Spielplatz Feierabendweg OIB 230 15.000 Euro Ersatzgerät Spielplatz Marderweg OIB 229 15.000 Euro neue Geräte Spielplatz Frankenthaler Weg OIB 228 11.500 Euro Erneuerung zweier Spielgeräte OIB 193 10.000 Euro neue Geräte Spielplatz Im Eichwäldchen OIB 158 10.000 Euro neues Gerät Spielplatz in den Sulzbachwiesen OIB 90 10.000 Euro Ausstattung Spielplatz am Mainberg OIB 87 5.000 Euro Wiederherstellung Spielplatz "Pflugspfad" OIB 78 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz am Griesheimer Mainufer OIB 15 4.000 Euro neue Geräte Spielplatz in der Alzeyer Straße OIB 2 10.000 Euro neue Geräte Goldsteinschule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.05.2016, OIB 2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.06.2016, OIB 15 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.03.2017, OIB 78 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.05.2017, OIB 90 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.12.2017, OIB 158 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.03.2018, OIB 193 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 228 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 229 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.08.2018, OIB 230 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2018, OIB 263 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 291 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 292 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.05.2019, OIB 293 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 321 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 322 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 323 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 324 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 325 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.06.2019, OIB 326 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 13.08.2019, OIB 330 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 350 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.10.2019, OIB 351 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 26.11.2019, OIB 362 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 408 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 27.10.2020, OIB 455 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.02.2021, OIB 527 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1809 Antrag vom 31.10.2021, OF 259/6 Anregung vom 23.11.2021, OA 104 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 243 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OA 7 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 408, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung

17.04.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

Antrag vom 17.04.2021, OF 16/1 Betreff: Quartiersgarage für die Friedrich-Ebert-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wer Eigentümer des Parkhauses in der Kleyerstraße 89 ist und wer die aktuellen Nutzungsrechte des Parkhauses innehat. 2. Ferner ist zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, das Parkhaus - oder wenigstens Teile davon - als Quartiersgarage für die Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Wohnungen, insbesondere der Friedrich-Ebert-Siedlung, zu nutzen. Hier soll es Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen Dauerparkplätze anzumieten. Begründung: Der Parkdruck in der Friedrich-Ebert-Siedlung und den angrenzenden Straßen ist schon seit vielen Jahren hoch. Durch die Einrichtung der Baustelle für die Bebauung des Geländes Kleyerstraße/Ackermannstraße sind nun noch weitere öffentliche Parkplätze weggefallen. Parallel dazu steht das Parkhaus auf dem Gelände Kleyerstraße 89 leer. Bis zum Frühjahr 2020 wurde das Parkhaus als "Park & Flug" für den Flughafen genutzt. Ob und wann hier wieder ein Bedarf entstehen wird, ist offen. Sicher ist aber, dass sich auch nach dem Bau der Wohnungen Kleyerstraße/Ackermannstraße die Parksituation in diesem Teil des Gallus nicht entspannen wird. Hier wäre es schön, wenn man interessierten Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit eröffnen könnte, kostengünstig Parkplätze anzumieten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 9 2021 Die Vorlage OF 16/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen

24.02.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1501/6 vom 07.02.2021 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere Lkw, Sprinter etc., die länger als normale Pkw sind, auf für Pkw gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o. g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1167 Aktenzeichen: 32 1

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