Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM
1241 entstanden aus
Vorlage: OF 184/2 vom
22.05.2012 Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs
Wohnraumhilfe des Sozialamts Vorgang: ST 180/12 Der Magistrat wird
aufgefordert, 1. die Stellen zur Verhinderung von
Obdachlosigkeit nicht, wie in der Stellungnahme ST 180 beschrieben, im
Gallus zu zentralisieren, sondern bei dem wichtigen Serviceangebot für von
Obdachlosigkeit bedrohte Personen im Sozialrathaus Bockenheim zu belassen;
2. bei der Planung, der Sanierung oder einem Neubau
des Sozialrathauses Bockenheim weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe
einzuplanen. Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der
Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftlichen Modellen nimmt der
Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices,
der die Menschen dort erreichen soll, wo sie sind. Nach der beschlossenen
Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden
Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe
(Verhinderung von Obdachlosigkeit) zentralisiert werden, und zwar in der vom
Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten
Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue, mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen) nur schlecht erreichbare Standort ist für die
Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von
Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden, ist problematisch.
Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell
nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen
unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch
die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein,
ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der
Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den
einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen was die kollegiale Beratung in
mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der
Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse der Wohnverhältnisse und
Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bezüglich sozialpädagogischer
Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische
Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile
einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass
es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern
dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der
geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und
Sozialamtes aus dem Jahr 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen
Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und
Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen."
Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der
Sozialverwaltung, zu unterlassen und stattdessen für den Ausbau sozialer
Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.01.2012, ST 180
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.09.2012, ST 1518
Aktenzeichen: 51