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Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2012, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 22.05.2012 Betreff: Keine Zentralisierung des Bereichs Wohnraumhilfe des Sozialamts Vorgang: ST 180/12 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Stellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit nicht, wie in der Stellungnahme ST 180 beschrieben, im Gallus zu zentralisieren, sondern bei dem wichtigen Serviceangebot für von Obdachlosigkeit bedrohte Personen im Sozialrathaus Bockenheim zu belassen; 2. bei der Planung, der Sanierung oder einem Neubau des Sozialrathauses Bockenheim weiterhin Räume für den Bereich Wohnraumhilfe einzuplanen. Begründung: Im Zuge der immer stärkeren Ausrichtung der Organisation der Stadtverwaltung an betriebswirtschaftlichen Modellen nimmt der Magistrat nun offenbar auch Abschied von den Angeboten eines Bürgerservices, der die Menschen dort erreichen soll, wo sie sind. Nach der beschlossenen Auslagerung der Amtsvormundschaften und der Pflegekinderhilfe soll im kommenden Sommer nun auch die in den Sozialrathäusern angesiedelte Wohnraumhilfe (Verhinderung von Obdachlosigkeit) zentralisiert werden, und zwar in der vom Ordnungsamt genutzten Liegenschaft in der Kleyerstraße, wo in den nächsten Wochen auch das Sozialrathaus Gallus einziehen soll. Der neue, mit öffentlichen Verkehrsmitteln (S- und U-Bahnen) nur schlecht erreichbare Standort ist für die Arbeit der Wohnraumhilfe denkbar ungeeignet. Nicht nur die Zusammenballung von Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden, ist problematisch. Hilfesuchende, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, haben schon finanziell nicht die Möglichkeit, lange Anfahrtswege in Kauf zu nehmen, um dann ggf. wegen unvollständiger Unterlagen quer durch die Stadt zurückgeschickt zu werden. Auch die Beschäftigten werden einen großen Teil ihres Arbeitstages unterwegs sein, ohne dass die verlorene Arbeitszeit ausgeglichen werden kann. Mit der Ausgliederung der Wohnraumhilfe geht aber auch wichtiges Fachwissen in den einzelnen Sozialrathäusern verloren, zum einen was die kollegiale Beratung in mietrechtlichen Fragen betrifft, zum anderen verfügen die Beschäftigten der Wohnraumhilfe auch über gute Kenntnisse der Wohnverhältnisse und Eigentumsstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen. Nicht zuletzt dient die enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Abstimmung bezüglich sozialpädagogischer Maßnahmen - die Obdachlosigkeit der Familie macht sozialpädagogische Intervention meist gegenstandslos. Der Verzicht auf die genannten Vorteile einer stadtteilbezogen organisierten Wohnraumhilfe legt den Verdacht nahe, dass es dem Magistrat keineswegs um die oft bemühten Synergieeffekte geht, sondern dass eine fortschreitende Bürokratisierung und immer schärfere Kontrolle der geleisteten Arbeit beabsichtigt ist. Noch im Jahresbericht des Jugend- und Sozialamtes aus dem Jahr 2009 preist die Sozialdezernentin die stadtteilbezogen Angebote als "vertrauensbildende Maßnahmen, die die Frankfurterinnen und Frankfurter ermutigen, die Angebote der Stadt und der freien Träger zu nutzen." Wir fordern den Magistrat daher auf, weitere Zentralisierungen gerade in der Sozialverwaltung, zu unterlassen und stattdessen für den Ausbau sozialer Dienstleistungen in den Stadtteilen Sorge zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 180 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1518 Aktenzeichen: 51