Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM
4395 entstanden aus Vorlage:
OF 1541/6 vom
02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer
Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und
Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt
werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten,
dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die
Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der
Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann
offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre
Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer
Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches
durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes
Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel
verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer
einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem
Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig
bekannt. Offensichtlich ist es in dem
angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll
einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so
hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401
Aktenzeichen: 32 0