Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM
1393 entstanden aus Vorlage:
OF 470/6 vom
20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim
Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen
für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf
Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am
nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter
Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische
Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend
sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den
50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer
Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen
Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und
Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch
für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild
verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf
ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit
seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der
Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und
Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer
stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen
Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend
anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen
bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind
diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die
Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten
die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie
auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten,
die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für
Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu
überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer
Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen:
1. Die weitere Entwicklung der
Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die
Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der
Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr
genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten
ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der
S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten,
dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der
Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich
seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und
größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und
nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell
Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung
auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in
letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor
vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses
Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der
Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese
Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich
Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine
Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier
voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil
beeinträchtigen.
Der Magistrat ist aufgefordert,
hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es
notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger
Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch
möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig
informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858
Aktenzeichen: 61 0