Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage:
OF 760/6 vom
12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für
innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, in den vom
Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan,
Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme
aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6,
auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur
Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter
http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes
LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen
sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu
ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP
einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei
folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher
Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße,
Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg,
Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied,
Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw.
Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine
besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der
von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der
Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße,
Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche
bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof,
Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur
Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand
Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo
Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen,
wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben
ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des
Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47
BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans
sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte
dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem
Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie:
www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default).
Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte
überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende
Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe
1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der
Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung
werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte
(LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen
zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2
werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte
(LDEN/LNight > 65/55 dB(A))
entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan
Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten
Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der
Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die
zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B.
Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde
für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich"
zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird
somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium
Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert,
"Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen
auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge
bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben
wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch
Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend
ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der
Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und
Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP
eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des
Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in
einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst"
genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte
Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den
Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen
als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes
Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene
Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine
zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den
Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von
der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige
und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die
Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen.
Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für
die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs
werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2014, ST 46
Antrag vom
27.02.2014, OF
953/6
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (=
Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II,
TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt.
Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3