Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM
1852 entstanden aus Vorlage:
OF 599/6 vom
07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht
auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die
Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim
aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild
"Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen,
ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die
Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch
für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von
1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße
ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den
Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren
werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch
die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur
Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von
25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer
von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der
Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung
des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen
Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft
übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den
Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und
unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch
noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An
diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch
aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen.
Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass
es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber
auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber
verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu
fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl
denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch
denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.04.2013, ST 521
Aktenzeichen: 32 1