Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM
460 entstanden aus
Vorlage: OF 163/6 vom
08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die
Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu
ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig
von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße
einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten
und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist
an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch
markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen
sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut
ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des
Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren,
dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich
einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem
Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen
Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen
rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt.
Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten,
hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und
"eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane
Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert
werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller,
Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer
vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand
kann so nicht belassen werden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300
Aktenzeichen: 32 1