Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM
2211 entstanden aus Vorlage:
OF 701/6 vom
01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim
vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die
vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur
weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer
Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne
unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger
Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über
auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem
Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke
Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil.
Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten
erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn
irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an
ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei
einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute
Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den
bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit
den Anwohnern zu schaffen. 3.
Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw.
südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden.
Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit
schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen
würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem
Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man
vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden
Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt
werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum
Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang
der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf
bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o.
a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die
derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als
Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend
notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und
Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft
optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen
für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und
nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass
Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch
könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und
höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren
sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet
ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man
mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das
störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch
angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung
in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue
Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung
des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils
beitragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256
Aktenzeichen: 61 0