Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage:
OF 561/6 vom
03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die
Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße,
Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen,
1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff
benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von
welchen; 2. ob er in
Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie
z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte
Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um
durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen
Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main
Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum
Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein
sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu
nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder
Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht
nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen
auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder
andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten
vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.09.2013, B 448
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA
292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren)
20. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0