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Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 11.05.2010, OA 1127 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 25.04.2010

Betreff: Teilneuordnung des Parkens in der Sondershausenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Sondershausenstraße das Parken neu zu ordnen. Die auf der östlichen Straßenseite vorhandenen Schrägparkplätze werden beibehalten. Gleichzeitig wird das Parken auf der westlichen Straßenseite von dem Beginn des Kleingartenvereins Ackermann bis zur Kleyerstraße unter folgenden Bedingungen erlaubt: Die Fahrzeuge parken längs zur Fahrbahn, zum Teil auf dem Gehweg, zum anderen Teil auf der Straße. Dabei ist zu beachten, dass ausreichend Platz für die Fußgänger verbleibt. Deshalb sind die Parkplätze abzumarkieren und eine Beschilderung, die das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt, anzubringen. Begründung: Im oben genannten Bereich herrscht, insbesondere von Frühjahr bis Spätherbst, ein erhöhter Parkdruck durch die dort ansässigen Kleingärtner. Ebenso herrscht erhöhter Parkdruck vor den dortigen Gaststätten. Die östlich liegenden Parkplätze sind in der Regel alle durch Anwohner belegt. Die derzeit auf der westlichen Straßenseite parkenden Fahrzeuge sind dort (seit Jahrzehnten) illegal geparkt. Es ist nun einem Glücksspiel ähnlich, gibt es eine Verwarnung, ja oder nein. Um hier eine eindeutige Rechtssicherheit zu schaffen, ist das Abmarkieren und Beschildern der Parkplätze auf der westlichen Straßenseite dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1