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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen

27.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7816 entstanden aus Vorlage: OF 1608/5 vom 28.10.2025 Betreff: Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand setzen Vorgang: OM 4102/23 OBR 5; ST 2192/23 Der Magistrat wird gebeten, die Gehwege in und um den Bertha-von-Suttner-Ring wieder instand zu setzen. Begründung: Eine Sanierung der Gehwege und der Fahrbahn im Bertha-von-Suttner-Ring wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192, für die erste Jahreshälfte 2024 zugesagt. Leider hat sich der Zustand vor Ort noch nicht vollumfänglich verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2192

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle

26.10.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 26.10.2025, OF 1304/2 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Ortsbeirat verurteilt die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, in denen er im Zusammenhang mit dem "Stadtbild" Menschen mit Migrationsgeschichte oder sichtbarem migrantischem Hintergrund als Problem bezeichnete und von "herumlungernden" Personen sprach, die "eigentlich abgeschoben werden müssten". Diese Aussagen schüren rassistische Ressentiments, zeichnen ein diskriminierendes Bild unserer vielfältigen Stadtgesellschaft und leisten einer Spaltung der Bevölkerung Vorschub. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundwerten von Gleichberechtigung, Solidarität und gegenseitigem Respekt, auf denen unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich ebenfalls eindeutig von diesen Äußerungen zu distanzieren und die Vielfalt und Offenheit unserer Stadt öffentlich zu bekräftigen. Begründung: Die pauschalen Aussagen des Bundeskanzlers über das vermeintliche "Verlottern" deutscher Innenstädte zeichnen ein verzerrtes und stigmatisierendes Bild urbaner Realität. Sie lenken von den tatsächlichen gesellschaftlichen Ursachen sozialer Probleme ab - wie steigender Mieten, wachsender Armut, Unterfinanzierung der Kommunen und ungleicher Ressourcenverteilung. Unsere Städte sind Orte des Zusammenlebens, der Vielfalt und der demokratischen Teilhabe. Anstatt sie mit diffamierenden Zuschreibungen zu belegen, braucht es politische Unterstützung für soziale Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, öffentliche Daseinsvorsorge und kulturelle Teilhabe. Der Ortsbeirat setzt mit diesem Beschluss ein Zeichen gegen populistische Stimmungsmache und für eine solidarische Stadt, die niemanden ausgrenzt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1326/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 51 1. Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1304/2 vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt I/50. zu beraten. 2. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7857 2025 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. c) Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 101058 „Personenkraftwagen“

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7763 entstanden aus Vorlage: OF 1173/10 vom 04.11.2025 Betreff: Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 "Personenkraftwagen" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Theobald-Ziegler-Straße und der Goldpeppingstraße (Höhe Haltestelle "Alkmenestraße") die im Betreff genannten Verkehrszeichen anbringen kann. Begründung: In diesem Bereich werden die vorhandenen Parkplätze regelmäßig durch abgestellte Transporter und Anhänger belegt, die dort oftmals über längere Zeiträume, teilweise über Wochen und Monate, stehen und somit die ohnehin begrenzten Parkmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal

24.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7751 entstanden aus Vorlage: OF 1154/10 vom 10.11.2025 Betreff: Weiterhin ausstehende neue Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob für die künftige Wohnbebauung im Hilgenfeld gemäß den Ansätzen für 15 Prozent gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen nunmehr auch genossenschaftliches Wohnen realisiert werden kann; 2. falls dies nicht der Fall ist, was unternommen wurde beziehungsweise wird, damit künftig genossenschaftliches Wohnen im Hilgenfeld möglich wird; 3. wie der künftige Plan für die Realisierung der Wohneinheiten und der Infrastruktur aussieht; 4. wie und warum diese Angaben realisierbar sind; 5. welche Schwierigkeiten derzeit bei der Bebauung des Hilgenfelds bestehen oder absehbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5

24.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1297 entstanden aus Vorlage: OF 1563/5 vom 09.10.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten Auskunft geben, wie es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk bestellt ist und jeweils getrennt in Bezug auf privat und gesetzlich versichert vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Wieviele Kinderärztinnen/Kinderärzte sind im Ortsbezirk niedergelassen und stehen dort im Bedarfsfall den Familien mit Kindern zur Verfügung? 2. Wieviele dieser Kinderarztpraxen nehmen noch Kinder als Patienten an, die als neue Patienten Versorgung benötigen? 3. Wie ist es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk im Vergleich mit anderen Ortsbezirken und im Vergleich mit dem Durchschnitt der die kinderärztlichen Versorgung in Frankfurt bestellt? Begründung: Betroffene Familien sowie Zeitungsberichte haben wiederholt informiert, dass die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk äußerst angespannt ist, sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede ist (siehe FAZ). Dazu kommt, dass der kinderärztliche Bereitschaftsdienst an der Uniklinik geschlossen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße

23.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7784 entstanden aus Vorlage: OF 399/15 vom 13.11.2025 Betreff: Planungsunterlagen zum geplanten Kreisel Homburger Landstraße - Berner Straße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat Planungsunterlagen zum Bau des Kreisels Homburger Landstraße - Berner Straße im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - zur Verfügung zu stellen, aus denen besonders die geplante Führung der Fußgänger- und Radwege hervorgeht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Betreiberverträge der Stadt Frankfurt

22.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Der Magistrat berichtete im B 365 vom 27.09.2024 unter anderem, dass es im Jahr 2023 insgesamt 49 Verträge für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen von der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern gab. Für diese bestanden Vertragslaufzeiten von drei bis zwanzig Jahren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1, Wie viele laufende Verträge der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen bestanden zum Ende des Jahres 2024? 2. Welche Vertragslaufzeiten hatten diese jeweils? 3. Wie viele Personen sind in diesen Unterkünften jeweils untergebracht gewesen? 4. Um welche gemeinnützigen Träger handelt es sich jeweils? 5. Welche Höhe hatten die Zahlungen der Stadt im Jahr 2023 an diese Träger jeweils? 6. Wie viele dieser Zahlungen bzw. Kosten hat die Stadt Frankfurt durch das Land oder den Bund jeweils erstattet bekommen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 365 Versandpaket: 29.10.2025

Partei: AfD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7661 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 27.10.2025 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen er ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten; 2. wie er sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten; 3. ob er plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitismusbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen; 4. inwiefern er eigene Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern; 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können; 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können; 7. wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk 2 wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierung politischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Störungskommunikation der Mainova verbessern

21.10.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7676 entstanden aus Vorlage: OF 641/12 vom 31.10.2025 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, die Kommunikation an ihre Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen deutlich spürbar zu verbessern. Dies schließt insbesondere eine im Störungsfall auf der Startseite der Homepage der Mainova sichtbare Rubrik "Aktuelle Störung: Status und Ausblick" ein. Auch eine aktive Benachrichtigung betroffener Kundinnen und Kunden soll geprüft und idealerweise mit umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Mainova berichten, warum die in den vergangenen Jahren erfolgten Verbindungen zwischen den Heizkraftwerken in diesem Fall nicht genutzt werden konnten, um die Wärmeversorgung im Norden aufrechtzuerhalten. Begründung: Am 23. und teils 24.10.2025 war am Riedberg die Fernwärme ausgefallen. Hierzu gab es aber keinerlei Informationen der Mainova, weder direkt noch für selbst recherchierende Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Mainova. Nur aus Presseberichten und indirekt über teils private Facebook-Gruppen waren Informationsbruchstücke zu bekommen - bei Letzterem wohl von einem "Social Media Team" der Mainova. Wie es besser geht, zeigt die VGF, die im Falle von Störungen direkt auf ihrer Homepage gut sichtbar über den aktuellen Status informiert. Bei der Mainova sind Störungen glücklicherweise seltener, aber gerade dann ist es wichtig, im konkreten Fall einen solchen Bereich mit Störungsinformationen einzublenden. Anders als die VGF verfügt die Mainova auch über die Kontaktdaten mindestens eines Großteils der jeweils betroffenen Kunden, sodass eine aktive Information z. B. per Mail oder SMS technisch möglich und zumutbar erscheint. Durch die fehlende Information seitens der Mainova nahmen einige Bürgerinnen und Bürger auch an, dass es eine Störung ihrer eigenen Haustechnik gäbe, und beauftragten kostenpflichtig Heizungstechniker, sodass zum Ärger über kaltes Wasser und kühle Räume auch noch Kosten bei diesen Menschen anfielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7687 entstanden aus Vorlage: OF 1114/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße Anwohnerinnen und Anwohner der unteren Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße berichten von täglichen Rattensichtungen im öffentlichen Raum sowie in einzelnen Liegenschaften. Bereits in der Vergangenheit war das Problem bekannt; seinerzeit erfolgte eine Rattenbekämpfung mit Schwerpunkt auf die Liegenschaft Zehnmorgenstraße 2, die auch aktuell wieder von den Nachbarn als Ausgangspunkt der Plage angesehen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um das vermehrte Aufkommen von Ratten in der unteren Zehnmorgenstraße wirksam zu bekämpfen. Begründung: Ein unkontrolliertes Rattenvorkommen stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, da Ratten bekannte Krankheitsüberträger sind. Darüber hinaus beeinträchtigen sie die Hygiene und Sauberkeit des Wohnumfeldes und verursachen Schäden im öffentlichen Raum sowie in privaten Liegenschaften. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung ist ein schnelles Eingreifen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 169

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 1

Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 434 entstanden aus Vorlage: OF 1745/1 vom 24.09.2025 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer Kinderecke bei der PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5.100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei sind die Ziele Empowerment und Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese in das Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 10

Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 433 entstanden aus Vorlage: OF 1115/10 vom 06.10.2025 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der Justizvollzugsanstalt (JVA) III in Frankfurt am Main-Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine Kita gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Dazu will der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung will der Ortsbeirat 10 unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 62

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?

21.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 21.10.2025, A 375 Betreff: Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen? Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - wie etwa die Praunheimer Werkstätten oder die frankfurter werkgemeinschaft - leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für unsere Stadtgesellschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Inklusion und ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Trotz dieses Engagements sind Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bislang vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Viele arbeiten ganztags, verdienen jedoch nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Dies steht in deutlichem Widerspruch zum Gedanken der Menschenwürde und Gleichberechtigung, wie ihn auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? 2.) Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? 3). Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? 4.) Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? 5.) In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 2 Versandpaket: 22.10.2025

Partei: BFF
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Straßenbeleuchtung im Altebergsweg

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1983 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Weg liegt in einem Landschaftsschutzgebiet der Zone I. Eine Beleuchtungsanlage ließe sich mit dem dort gebotenen Schutz von Flora und Fauna nicht in Einklang bringen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1982 Betreff: Reparatur des beschädigten Gehwegs am Goldbergweg zwischen den Hausnummern 14 bis 16 in Frankfurt Oberrad Der Magistrat entspricht der Anregung. Das Pflaster im Goldbergweg 14-16 wird im Zuge der laufenden Unterhaltungsarbeiten im ersten Quartal 2026 reguliert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7409

K (Anregung der KAV)

Unterstützung bei Einbürgerungen

20.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 20.10.2025, K 154 Betreff: Unterstützung bei Einbürgerungen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main fordert bei der Landesregierung von Hessen eine stärkere Unterstützung der Regierungspräsidien bei den Einbürgerungen ein. Hierzu bemüht sich die Stadt Frankfurt am Main um Beteiligung anderer Städte und Gemeinden in Hessen an dieser Forderung. Begründung: Eine Einbürgerung dauert in Hessen mittlerweile über zwei Jahre. Die für eine Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre gesenkt. Aber diese Fristverkürzung wird mehr und mehr durch die langwierige Bearbeitung der Anträge aufgebraucht. Menschen, die längst in Deutschland angekommen und Zuhause sind, werden Opfer dieser extrem langen Bearbeitung. Zudem würde eine zügige Bearbeitung nicht nur die Ausländerbehörde in Frankfurt entlasten, sondern Menschen in vielen Bereichen ihres Lebens zu Hilfe kommen. Jede neue Stelle in den Regierungspräsidien würden sich also mehrfach lohnen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 34-2

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg

20.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg Zu 1. Bei den in den genannten Straßen aufgetretenen Störungen handelt es sich um Teilstörungen. Da nur einzelne Leuchten betroffen waren, konnten die Störungen mit Hilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Um weitere Fehler zu vermeiden, gab es Messungen. Dabei wurden defekte Kabel festgestellt. Die genaue Lage des Kabelfehlers muss nun mittels einer speziellen Messung geortet werden. Eine Reparatur ist erst im Anschluss möglich. Diese Arbeiten müssen mit sonstigen im Stadtgebiet anfallenden Arbeiten koordiniert und priorisiert werden. Es kann daher etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der Fehler endgültig behoben ist. Zu 2. und 3. Nach Kenntnis des Magistrats wurden die Anfragenden darüber informiert, dass es sich um eine Kabelstörung handelt und diese behoben wird. Das betriebsführende Unternehmen, die StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM), ist angewiesen, alle entsprechenden Informationen an die Anfragenden weiterzuleiten. Die Rückmeldung des Ortsbeirats bezüglich der mangelnden Informationsweitergabe wird der Magistrat der SRM zukommen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251

KA (Anfrage der KAV)

Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und Migranten

20.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 61 Betreff: Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und Migranten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Der neunte Altersbericht der Bundesregierung beklagt: Ältere Migranten sind in der Gesundheitsversorgung und Pflege benachteiligt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Aufklärungsangebote werden den älteren Menschen mit Migrationsgeschichte in Frankfurt angeboten? 2. Wer genau führt die Angebote durch? 3. Welche Sprachen werden angeboten? 4. Wird es in naher Zukunft zu Kürzungen in den Angeboten kommen? Begründung: Der neunte Altersbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass die Gruppe der älteren Menschen in Deutschland größer und zugleich vielfältiger wird. Das bringt nach Ansicht des Berichtes leider auch Ungerechtigkeiten mit sich. Migrantinnen und Migranten sind in vielerlei Hinsicht betroffen - von Armut ebenso wie in der Versorgung. Die Studie hat ergeben: die niedrigsten durchschnittlichen Alterseinkommen beziehen alleinstehende Frauen mit Migrationsgeschichte und ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Auch die gesundheitliche Versorgung hat große Mängel: Migrantinnen und Migranten "haben oftmals Nachteile in der medizinischen und pflegerischen Versorgung, etwa beim Zugang zu Haus- und Fachärzt/innen, zu Pflegeeinrichtungen oder bei der Qualität der Versorgung", heißt es in dem Report. Hinzu kommen Erfahrungen von Rassismus und Diskriminierung. Auch dies hätte besonders negative Auswirkungen auf die seelische und körperliche Gesundheit. Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern

13.10.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 447 Betreff: Das Schulessen in Frankfurt langfristig verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5670 - NR 1064/24 CDU, NR 1094/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zu II. 1. a) Hierzu steht in der Leistungsbeschreibung: Der Konzessionsgeber und der Konzessionsnehmer sind sich grundsätzlich darüber einig, dass sie die Kenntnisse, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung und dem Zustandekommen dieses Vertragsverhältnis übereinander erhalten haben, streng vertraulich behandeln. Weiterhin unterliegt die Kostenstruktur der einzelnen Caterer mit ihren Lieferanten dem Betriebs-/ Geschäftsgeheimnis. Diese Daten liegen dem Magistrat nicht vor und können auch nicht eingefordert werden. Die jeweiligen Gesamtpreise und deren Zusammensetzung der einzelnen Standorte liegen vor. Von einer generellen Veröffentlichung sollte hier jedoch im Sinne eines wirklichen Wettbewerbs bei künftigen Ausschreibungen abgesehen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass auf Basis dieser Transparenz zukünftig deutlich niedrigpreisige Angebote abgegeben werden, um Ausschreibungen zu gewinnen. b) Die jeweiligen Leistungen sind der Ausschreibung zu entnehmen. Hier sind die genauen Anforderungen festgehalten. Grundsätzlich sind an allen Standorten einheitliche Qualitätsstandards gefordert. c) Sofern verbindliche Vorgaben unterschritten werden, werden diese Angebote mit niedrigeren Punkten ausgewertet oder die Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. d) Die Caterer müssen bei Angebotsabgabe eigenverantwortlich für die gesamte maximale Vertragslaufzeit kalkulieren. Zum Beginn des zweiten Vertragsjahres, vor der ersten Optionsverlängerung, besteht für die Caterer die Möglichkeit einer Preisanpassung. Diese Möglichkeit besteht folgend auch bei jeder weiteren Optionsverlängerung. e) Die Vergaben werden nach geltendem Recht EU-weit ausgeschrieben. Alle eingehenden Angebote werden, losgelöst von der Größe der Unternehmen, objektiv nach einheitlichen Kriterien geprüft. Zu 2. a) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden grundsätzlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden, oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. In einigen Schulen bestehen bereits seit geraumer Zeit Mensazirkel, an denen das Stadtschulamt auf Einladung auch teilnimmt. Weitere Mensazirkel werden mit anwachsender Personalstärke zum Schuljahr 2025/2026 wieder verstärkt initiiert. Dafür benötigt es jedoch auch die Mitwirkung und Initiative der jeweiligen Schulgemeinden. b) Auch das Thema Evaluation wird mit anwachsender Personalstärke, aufbauend auf den Umfragen, die die Caterer bereits selbst tätigen, ausgebaut. Zu 3. Vertragsstrafen und Kündigungsrechte sind bereits ausreichend vorhanden. Eine weitere Verschärfung ist nicht nötig und angesichts der aktuellen Catererlandschaft nach Auffassung des Magistrats auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.11.2024, NR 1064 Antrag vom 17.01.2025, NR 1094 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1965 Betreff: Frankfurt-Pass für Senioren ergänzen Mit dem Frankfurt Pass können Menschen mit geringem Einkommen und unabhängig vom Alter ermäßigt oder kostenfrei verschiedene soziale und kulturelle Leistungen, darunter auch vergünstigte Monats- und Jahres-Fahrkarten, in Anspruch nehmen. Das Jugend- und Sozialamt arbeitet beständig an der Ausweitung des Angebotes für alle Zielgruppen, so auch für Senior:innen. Für Frankfurter Senior:innen bietet das Rathaus für Senioren ein umfangreiches Kultur- und Freizeitprogramm an. Das Angebot ist für Inhaber:innen des Frankfurt-Passes vergünstigt und zum Teil sogar kostenfrei. Die Frankfurter Plattform 55 + bietet eine Übersicht über das vielfältige Angebot verschiedenster Anbieter:innen zu Bildung und Begegnung für Ältere. Dieses umfasst z.B. Kurse, Treffpunkte, Workshops, Vorträge und Veranstaltungen. Im Kursprogramm der VHS ist unter der Rubrik "Aktiv im Alter" ein umfangreiches Kursangebot für Ältere zu finden. Die Kursgebühren der VHS sind für Frankfurt-Pass Inhaber:innen vergünstigt. Zudem ermöglicht der Verein "Kultur für ALLE e. V." Senior:innen mit geringer Rente und/oder Frankfurt-Pass z. B. den Besuch von Opernveranstaltungen zu einem symbolischen Preis. Ermäßigungen für RMV-Tageskarten sind aus technischen Gründen derzeit nicht möglich. Das Jugend- und Sozialamt steht hierzu im engen Austausch mit der VGF und TraffiQ zu den Möglichkeiten, vergünstigte Fahrkarten anbieten zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1251

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sachstand Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1952 Betreff: Sachstand Gedenkplakette zur Gründung des FSV Frankfurt 1899 e. V. am Glauburgplatz Der Magistrat hat im März 2025 den FSV Frankfurt 1899 e. V. informiert, dass die Gedenkplakette am gewünschten Ort auf dem Glauburgplatz angebracht werden kann. Mit dem Vorsitzenden des FSV wurde zu diesem Zeitpunkt verabredet, dass der Verein den Text sowie das Aussehen der Gedenkplakette festlegt und diese anfertigen lässt. Im September informierte der Vorsitzende den Magistrat, dass die Plakette mittlerweile hergestellt wurde. Von Seiten des Vereins wird vorgeschlagen, die Plakette im Frühjahr 2026 anzubringen und feierlich zu enthüllen. Der Verein wird auf den Magistrat zukommen um Zeitpunkt und Umfang festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1272

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern

13.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1968 Betreff: Spielplatz Affentorplatz am Wochenende (Freitag bis Sonntag) abends abschließen, um Vermüllung zu verhindern Der Spielplatz am Affentorplatz liegt zwar direkt im Partyviertel und in der Nähe zu der Avetorstubb (Möglichkeit zum Tagesaufenthalt für Wohnsitzlose über den Caritasverband), dennoch ist die Beschwerdelage unauffällig. Durch das dortige Umfeld gibt es zwar gelegentlich Hinweise an die Ordnungsbehörde/Stadtpolizei bezüglich eines erhöhten Müllaufkommens, aber im Verhältnis zu anderen Plätzen oder Flächen ist die Beschwerdelage sehr gering. Seit Anfang des Jahres 2025 steht vor dem Spielplatz am Affentorplatz eine Bioline-Toilette, um den Bedürfnissen der Bürger:innen nachzukommen. In den Monaten Juni und Juli wurden die Flächen verstärkt bestreift. Dabei konnte lediglich ein Verstoß festgestellt werden. Die Reinigung des Spielplatzes und der gegenüberliegenden Grünfläche erfolgt an folgenden Tagen: - März bis Oktober: 7 x Woche, somit bereits täglich - November bis Februar: 3 x Woche an Mo, Mi, Fr. Ein nächtliches Abschließen am Wochenende ist derzeit nicht geplant; stattdessen werden die Flächen verstärkt überwacht und bei Bedarf weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Reinigungsintervalle in den Wintermonaten ergriffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7414

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27

10.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5

09.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.10.2025, OF 1563/5 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5 Der Magistrat möge zeitnah Auskunft geben, wie es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk bestellt ist und jeweils getrennt in Bezug auf privat und gesetzlich versichert vor allem folgende Fragen beantworten. 1. Wieviele Kinderärztinnen/Kinderärzte sind im Ortsbezirk niedergelassen und stehen dort im Bedarfsfall den Familien mit Kindern zur Verfügung? 2. Wieviele dieser Kinderarztpraxen nehmen noch Kinder als Patienten an, die als neue Patienten Versorgung benötigen? 3. Wie ist es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk im Vergleich mit anderen Ortsbezirken und im Vergleich mit dem Durchschnitt der die kinderärztlichen Versorgung in Frankfurt bestellt? Begründung: Betroffene Familien sowie Zeitungsberichte haben wiederholt informiert, dass die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk äußerst angespannt ist, sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt ist die Rede (siehe FAZ). Dazu kommt, dass der kinderärztliche Bereitschaftsdienst an der Uniklinik geschlossen wurde. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1297 2025 Die Vorlage OF 1563/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten

09.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 09.10.2025, OF 1553/5 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Der Magistrat möge alle ihm zu Gebot stehenden Maßnahmen treffen, damit auch in Zukunft an der Uniklinik ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für Familien besteht, die akut medizinische Versorgung für ihr Kind benötigen Begründung: Im September wurde der Pädiatrische Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aus Kostengründen geschlossen. Die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk ist aber faktisch äußerst angespannt, es ist sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt ist die Rede (siehe FAZ). Nicht zuletzt für akute Notfälle ist ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle aber unverzichtbar. Die jetzt geschlossene Einrichtung hat sich sehr bewährt und darf nicht ersatzlos wegfallen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7607 2025 Die Vorlage OF 1553/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen

07.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 07.10.2025, OF 1120/10 Betreff: Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen Vorgang: OM 6783/25 OBR 10; ST 1201/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die seinerzeit in Aussicht gestellte weitere Wegesanierung in der Park-/Streuobstwiesenanlage -Am Borsdorfer- nun endlich durchzuführen. Auch lässt die Pflege der Streuobstwiesenbäume sehr zu wünschen übrig. 1. Wegesanierung von Osten nach Westen, OF 1028/10, ST 1201 (s. Foto) 2. Streuobstwiesenbäume sanieren am Beispiel -Speierlingsbaum- (s. Foto) Begründung: Diese Anlage ist für viele Bürger im Frankfurter Bogen eine willkommene Freizeit- und Ausgehfläche. Die nächste Starkregenzeit kündigt sich jahreszeitlich bedingt an. Deshalb ist die Sanierung dringend gegeben, um weitere Schäden abzuwenden. Fotos:privat Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7546 2025 Die Vorlage OF 1120/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern

07.10.2025 · Aktualisiert: 15.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1396 Betreff: Finanzkompetenz von jungen Frauen fördern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zu entwickeln, das zum Ziel hat die Finanzkompetenz von Frauen und insbesondere von jungen Frauen zu fördern. Frauen sollen in ihrer Finanzkompetenz gefördert und für die Themen lebenslange Finanzplanung und Altersvorsorge sensibilisiert werden, um drohender Altersarmut und finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und entgegenwirken zu können. Das Konzept soll zum einen die Problemlagen von Frauen im Bereich Finanzen und den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Weiter sollen Fragen der Berufs- und Lebensplanung, Berufsbilder und Einkommensperspektiven für junge Frauen ebenso enthalten sein, wie Fragen der lebenslangen Finanzplanung und Altersvorsorge. Das Konzept soll zielgruppengerechte Kampagnen, verschiedene Möglichkeiten der Vermittlung von Informationen und Angeboten erörtern. Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, wie bspw. der Frankfurt School of Finance & Management sind in die Konzeptentwicklung mit einzubeziehen. Es gibt eine Vielzahl von dienstleistenden Organisationen, Finanzberatungen, Banken und Finanzunternehmen. Auch die Expertise von Onlineangeboten und Onlineformaten, Influencer*innen, Podcasts etc. können zur Erstellung des Konzepts mitbedacht werden. Die Informationen und Angebote sollen in einem Internetauftritt zusammengetragen und übersichtlich dargestellt werden. Sie sind alle drei Jahre zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der Internetauftritt soll zielgruppengerecht bekannt gemacht und beispielsweise über Werbung im ÖPNV gestreut werden. Begründung: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 46 Prozent weniger Rente als Männer. Damit ist die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen hierzulande so groß wie in sonst keinem anderen europäischen Industrieland. Der Anteil armer Frauen über 80 Jahren liegt momentan fast zehn Prozentpunkte höher als der ihrer männlichen Altersgenossen; von Altersarmut sind demnach also besonders Frauen verstärkt betroffen. Zurückzuführen ist dies unter anderem auf schlechtere und ungleiche Bezahlung, aber auch auf längere Teilzeitarbeit sowie Unterbrechungen im Erwerbsleben, was sich besonders in späteren Jahren stark auf das Leben von Frauen auswirkt. Denn während in Deutschland mittlerweile zwar drei von vier Frauen erwerbstätig sind, arbeiten noch immer vor allem Mütter in Teilzeit. Auch verdienen Frauen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als Männer in gleicher Anstellung. Darum muss die Politik alles daransetzen, nicht nur die noch immer bestehenden Lohnlücken zwischen den Geschlechtern zu schließen, sondern Frauen auch stärker auf Angebote zur lebenslangen Finanzplanung sowie Altersvorsorge hinzuweisen und dafür zu sorgen, dass sie sich möglichst früh ausreichend informieren und somit anschließend aufgeklärte Entscheidungen treffen können. Die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, Frauen zu unterstützen und ihnen bei der Bekämpfung der drohenden Altersarmut zu helfen. Wichtig ist hierbei besonders, niedrigschwellig Informationsangebote zu schaffen, aktiv auf Frauen zuzugehen sowie Aufklärung zu betreiben und somit Hemmnisse bei der Informationsbeschaffung abzubauen. Gerade auch Onlineformate wie Finanz-Influencerinnen bieten hier die Möglichkeit, auch ein jüngeres Publikum gut und einfach mit Informationsangeboten anzusprechen und zu versorgen. Studien und Umfragen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es gerade junge Frauen sind, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Diesem Bedarf soll das Informationsangebot gerecht werden. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1396 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Schnitzler, Ringer und Dr. Kube dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass alle Geschlechter gefördert werden) Beschlussausfertigung(en): § 6781, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 90-4

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999)

06.10.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 1196/10 Betreff: Medizinische Versorgung in Berkersheim hier: Nachfrage zur Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025 (ST 1999) Vorgang: OM 6789/25 OBR 10; ST 1113/25; OM 7259/25 OBR 10; ST 1999/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Mit Stellungnahme vom 14.07.2025 (ST 1113) berichtete der Magistrat zur medizinischen Versorgung in Berkersheim. Hierbei wurde leider nicht deutlich, ob der Magistrat wie notwendig erneut mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) Kontakt aufgenommen hatte. Eine entsprechende Nachfrage des Ortsbeirates 10 (OM 7259) bejahte der Magistrat mit Stellungnahme vom 28.11.2025 (ST 1999). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wieso blieb die Frage, warum der Magistrat die Informationen der KVH dem Ortsbeirat 10 nicht in seiner Stellungnahme vom 14.7. mitgeteilt hat (beziehungsweise klar stellte, dass es sich um aktuelle Informationen handelte), unbeantwortet? 2. Wieso ist der Magistrat der Ansicht, dass die ST 1113 alle wesentlichen entsprechenden Informationen enthält, wenn sie gerade nicht mitteilte, dass eine erneute Kontaktaufnahme erfolgte? 3. Wie bewertet der Magistrat sein jeweiliges Vorgehen a) vor dem Hintergrund seiner Aussage, dass eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung von grundlegender Bedeutung für Gesundheit und Lebensqualität der Bewohnerschaft eines Stadtteils ist (vgl. ST 1113), b) vor dem Hintergrund einer kollegialen und wertschätzenden Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 10? Begründung: Antworten des Magistrats auf Nachfragen werfen neue Nachfragen auf. Der Ortsbeirat 10 zeigt sich hierüber irritiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6789 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1113 Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7259 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1999 Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: CDU
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Goldstein: Beutelspender für Hundekot

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1935 Betreff: Goldstein: Beutelspender für Hundekot Der Magistrat stellt in stark frequentierten Grün- und Parkanlagen Hundekottütenspender auf. Durch die getroffenen Regelungen zum Aufstellen von Hundekottütenspendern kann das Grünflächenamt Spenderboxen jedoch nur noch dort aufstellen, wo das regelmäßige Befüllen der Spender durch Anlieger:innen oder Nachbar:innen (Patenschaften) gewährleistet ist. Sollten die Pat:innen nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen die Hundekottütenspender demontiert werden. Der Anregung, zwei Hundekottütenspendern aufzustellen, kann für die noch festzulegenden Standorte im Bereich der Grünanlage am Harthweg bzw. an der Herrenwiese entsprochen werden. Das Aufstellen der jeweiligen Spenderbox kann nach Benennung der Pat:innen sowie der Verfügbarkeit der Spender durch das Grünflächenamt erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7276

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1929 Betreff: Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau Der Magistrat hat eine Machbarkeitsstudie für eine Fußgängerüberführung sowie für eine Unterführung beauftragt. Derzeit werden die Vor- und Nachteile beider Varianten betrachtet. Sobald die Auswertung abgeschlossen ist und eine Vorzugsvariante festgelegt wurde, beginnen umfangreiche Abstimmungen mit der DB AG. Ein konkreter Zeitplan für den Ersatzneubau liegt daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Illegales Rechtsabbiegen verhindern

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1924 Betreff: Illegales Rechtsabbiegen verhindern Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass in der Mainkurstraße/ Ecke Freiligrathstraße das Verkehrszeichen 209-10 Straßenverkehrs-Ordnung "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links" installiert wird. So wird die Fahrtrichtung links vorgegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6330

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1951 Betreff: Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert? Der Magistrat kann zur Anfrage des OBR 3 Folgendes mitteilen: Die zwei Jungbäume mit der Baum Nummer 13 und 17 in der Wolfgangstraße wurden in 2025 15 Mal und somit ausreichend über den Sommer gewässert. Alle anderen Bäume, die sich in der Wolfsgangstraße befinden, sind bereits älter als fünf Standjahre und müssen sich durch das bereits gebildete Wurzelwerk selbst versorgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.09.2025, V 1278

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Für beide Fahrtrichtungen der barrierefrei gestalteten Bushaltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sind fabrikneue Wartehallen mit begrünten Dächern bestellt. Sie befinden sich derzeit noch in der Fertigung und werden frühestens Ende August 2025 geliefert. Aktuell laufen seitens der VGF die Abstimmungen mit den beteiligen Firmen und mit den involvierten städtischen Ämtern darüber, wann die Montage vor Ort erfolgen kann, die nach dem aktuellen Zeitplan für das vierte Quartal 2025 in Aussicht gestellt werden kann. Für die Haltestelle in Fahrtrichtung Affentorplatz ist eine Wartehalle in einer Größe von vier Feldern und für die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz eine Wartehalle in einer Größe von drei Feldern vorgesehen. Somit wird die Haltestelle in Fahrtrichtung Wendelsplatz erstmals einen Witterungsschutz erhalten. Beide Wartehallen werden über integrierte Sitzmöglichkeiten und beleuchtete Vitrinen für die Fahrgastinformation verfügen. Im Zuge der Montage der Wartehallen werden auch die Abfalleimer aufgestellt sowie die alten Haltestellen-Stelen (mit der kleinen Beschilderung) durch neue H-Stelen mit größerer Beschilderung getauscht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1932 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Um in Richtung der Offenbacher Landstraße / Mörfelder Landstraße fahrende Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf den Seehofpark und dort spielende Kinder hinzuweisen, eignet sich kein Verkehrszeichen (VZ) 136 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Solche Gefahrzeichen sollen gemäß § 40 Absatz 1 StVO ausschließlich mehr Aufmerksamkeit generieren sowie zu einer Geschwindigkeitsverringerung mahnen. Ein konkreter Regelungsgehalt fehlt allerdings. Zudem sind Gefahrzeichen nach § 45 Absatz 9 StVO ausschließlich dort anzubringen, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil selbst aufmerksame Verkehrsteilnehmende Gefahren nicht rechtzeitig erkennen und nicht mit diesen rechnen können. Vorliegend ist der Seehofpark bereits auf Höhe des Reversbrunnenwegs unschwer als Grünanlage erkennbar, sodass allgemein mit einer erhöhten Zahl von Fußgänger:innen zu rechnen ist. Überdies beginnt nach etwa 20 Meter die bereits beschilderte Tempo 30-Zone (VZ 274.1 StVO). Das gewünschte Verkehrszeichen würde eine Überbeschilderung darstellen. Der Anregung lässt sich nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten

06.10.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1928 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Durch den Flächenbedarf der Baumaßnahme Regionaltangente West (RTW) ist eine Umsetzung der bereits angeordneten Maßnahme voraussichtlich nicht mehr möglich, da die dafür vorgesehene Fläche anderweitig genutzt werden muss, um den Verkehrsfluss am Knotenpunkt aufrecht zu erhalten. Durch angrenzende Baumaßmaßnahmen und die Rahmenbedingungen der Örtlichkeit sind Ausweichflächen sehr begrenzt. Mit den Bauarbeiten der RTW soll noch in diesem Jahr begonnen werden, sie werden voraussichtlich bis Ende 2028 andauern. Für die Dauer der Baumaßnahme wird für die verkehrssichere Führung des Rad- und Fußverkehrs mit der RTW Planungsgesellschaft mbH und den ausführenden Unternehmen schon heute eng zusammengearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen

05.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 05.10.2025, OF 1736/1 Betreff: Kinderärztliche Versorgung Innenstadt/Altstadt sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten, insbesondere in der Innenstadt und Altstadt sowie die Versorgungslücke zu schließen. Der Magistrat könnte insbesondere dabei unterstützen, städtische Räumlichkeiten für kommunale oder gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bereitzustellen, Mietkostenzuschüsse oder Förderprämien für Praxisübernahmen in unterversorgten Stadtteilen wie Innenstadt und Altstadt einzuführen sowie mit Hochschulen und Lehrpraxen zur Nachwuchsgewinnung kooperieren, gezielte Öffentlichkeitsarbeit leisten und Informationsangebote für angehende Mediziner bereitstellen. Begründung: Für die Innenstadt und Altstadt gibt es derzeit lediglich einen einzigen Kinderarzt. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z.B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1736/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1736/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

05.10.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1324 2025 Die Vorlage OF 1806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Der Urselbach - besser keine Badestelle

04.10.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Antrag vom 04.10.2025, OF 618/8 Betreff: Der Urselbach - besser keine Badestelle Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel, ein Schild/Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen. Der Ortsbeirat bittet um Benachrichtigung nach der Prüfung, ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist. Begründung: Anwohnende berichten von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von Familiengruppen, die an Sommertagen gut zugängliche Stellen des Urselbaches als Abkühlungs-/Badestellen aufsuchen. Da in der Kläranlage in Oberursel aber eine 4. Reinigungsstufe fehlt und bei Starkregen auch ungeklärte Abwässer in den Urselbach und seine Sedimente abfließen und sich dort festsetzen, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Fließende Gewässer im Siedlungsbereich sind eine Attraktion für Spiele und Entspannung. In anderen europäischen und deutschen Städten wird die Reinheit der kleinen Oberflächengewässer streng beachtet, damit sie als Erfrischungszelle für Klein und Groß keine Gesundheitsgefahren bergen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7629 2025 Die Vorlage OF 618/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel und in Niederursel, Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen und ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Frankfurter Westen: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung

01.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Antrag vom 01.10.2025, OF 1324/6 Betreff: Frankfurter Westen: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) und dem Hessischen Sozialministerium dafür einzusetzen, dass die kinderärztliche Versorgung im Frankfurter Westen kurzfristig und dauerhaft sichergestellt wird; 2. sich für eine beschleunigte Nachbesetzung der vier weggefallenen Arztsitze durch die Schließung der Medicover-Praxis aus dem Westend einzusetzen, welche auch viele Familien aus dem Frankfurter Westen versorgten; 3. sich für eine Wiederaufnahme oder Kompensation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt einzusetzen, der zum Oktober eingestellt wird und eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle am Wochenende darstellte; 4. die Einrichtung und Bewerbung zusätzlicher kinderärztlicher Videosprechstunden aktiv zu unterstützen, insbesondere für Familien ohne Zugang zu einem wohnortnahen Kinderarzt; 5. zu prüfen, ob kommunale Fördermaßnahmen für die Ansiedlung neuer Kinderarztpraxen im Frankfurter Westen möglich sind (z. B. Mietzuschüsse, Praxisgründungshilfen, Kooperation mit MVZs); 6. sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss für eine Aktualisierung der Versorgungsdaten und eine Neubewertung der Einstufung Frankfurts als "überversorgt" einzusetzen. Begründung: Die jüngste Schließung der Medicover-Praxis im Westend mit vier Arztsitzen sowie der Wegfall des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt führen zu einer weiteren erheblichen Versorgungslücke auch für Eltern mit Kindern im Frankfurter Westen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Arztsitzvergabe und Nachbesetzung erschweren eine schnelle Lösung. Besonders problematisch ist zudem, dass die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf bis zu zwei Jahre alten Daten basiert und somit der aktuellen Entwicklung in Frankfurt hinterherhinkt. Nach dieser veralteten Grundlage gilt Frankfurt als "überversorgt", obwohl die aktuelle Lage das Gegenteil zeigt. Familien mit Kindern sind dadurch stark belastet. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert den Magistrat nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7518 2025 Die Vorlage OF 1324/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach der Ziffer 5. eine neue Ziffer 6. mit dem folgenden Wortlaut eingefügt und Ziffer 6. zu Ziffer 7. wird: "falls Ziffer 5. nicht zum Erfolg führt zu prüfen, ob ein Kommunales Medizinisches Versorgungszentrum realisierbar ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge

30.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 15.10.2025, NR 1406 Betreff: Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge Unkoordinierte brutale Eingriffe haben in der Vergangenheit leider zu viel Ärger geführt. Im vorletzten Umweltausschuss war die Rede davon, in welchem desolaten Zustand der Weg in M117/25 (graues Ypsilon) sei und deswegen betoniert werden müsste. Die Barrierefreiheit sei nicht gegeben und müsste hergestellt werden. Die Menschen könnten stürzen mit Ihren Rollatoren und schwer verletzt liegen bleiben, im schlimmsten Fall mit dem Gesicht nach unten, so tief seien die Pfützen schon jetzt. Selbst die M117 bezeichnet den Zustand des Weges als desolat. Videos können aber oft mehr aussagen als 1000 Worte, siehe https://youtu.be/xeHGka7rJsA. Siehe da, der Weg (graues Ypsilon) war in einem 1a Zustand Der Anfang war gemacht, sollen nun weitere Wege betoniert werden. Diesmal, soll der Wegeaufbau an der Nidda M136/25 eine ausreichende Stärke haben, sodass das Befahren mit Unterhaltungsfahrzeugen möglich ist in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel. Also es ist keine Rede mehr vom desolate Zustand des Weges. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Alleine von 2016 bis 2023 reduziert sich die Vegetationsflächen um 102,8 ha. Der Rückgang ging vor allem zu Kosten der landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) . Der Hitzekollaps und Grundwassermangel darf nicht gefördert werden. Dies vorrausgeschickt möchte die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Plenarsitzung am 05.11.2025 wird für 5 Minuten unterbrochen und es wird dieses Video angeschaut. https://youtu.be/JYS2iD2BkhQ welche die besagte Wegverbindung an der Nidda zeigt. Und erst dann werden die Voten zu M136/25 abgefragt in Einzelabstimmung. 2. Die Millionenbeträge werden werden umgewidmet und sinnvoll eingesetzt, da wo es wesentlich nötiger ist. 3. Von dem Ziel, dass bestimmte Unterhaltungsfahrzeuge in den Grüngürtel eindringen müssen, und dass deswegen der Grüngürtel betoniert werden muss, wird abgesehen. Ggf, werden kleinere Unterhaltungsfahrzeuge gewählt. 4. Es wird ein jährliches Unterhaltungsfahrzeuge-Rennen (Teilnahme ab 12) über die 2,2 Kilometerlange Strecke eingeführt, natürlich auf dem jetzige wassergebundenen Belag, um an den Bentonwahn des Römers zu erinnern. Die Unterhaltungsfahrzeuge haben eine moderate Größe, ähnlich eines E-Bike mit 4 Rädern. (Genauere Regelung für die U-Fahrzeuge wird ausgearbeitet) 5. Im Grüngürtel werden grundsätzlich nur wassergebundene Wegverbindungen gebaut. 6. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, wird eine gleich große Fläche entsiegelt in unmittelbarer Nähe und als Grüngürtel neu ausgewiesen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 136 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 10 Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Ziffer 4.: Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und FRAKTION (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Zustimmung) Beschlussausfertigung(en): § 6830, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-2

Partei: Gartenpartei
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NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Städtische Bühnen: Ein Spenden-Euro für den Neubau

29.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Antrag vom 07.10.2025, NR 1402 Betreff: Städtische Bühnen: Ein Spenden-Euro für den Neubau Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Punkte umzusetzen, sobald eine finale Standortentscheidung für die Städtischen Bühnen gefallen ist: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah − zum Beispiel unter dem Motto "Ich unterstütze unsere Bühnen" oder ähnlichem − einen Spendenfonds (oder Vergleichbares) für die Städtischen Bühnen anzulegen, auf den ab sofort Spenden eingezahlt werden können. Es soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung dieses Spendenfonds über den Frankfurter Patronatsverein für die Städtische Bühnen e. V. erfolgen kann. 2. Der Magistrat soll den Städtischen Bühnen den Vorschlag der Einführung eines freiwilligen Spenden-Euros für den Neubau der Städtischen Bühnen unterbreiten, dies prüfen und die Bühnen GmbH ggf. bei der Umsetzung unterstützen. Der Spenden-Euro könnte zum Beispiel auf freiwilliger Basis beim Verkauf der Eintrittskarten (ähnlich dem freiwilligen Naturschutz-Euro beim Zoo) gezahlt werden und direkt in den Spendenfonds (siehe Punkt 1) fließen. 3. An geeigneten Stellen (Programmheft, Plakate, Homepage der Städtischen Bühnen, Kulturdezernat etc.) soll auf den freiwilligen Spenden-Euro für den Neubau sowie weitere Spendenmöglichkeiten durch den Fonds (siehe Punkt 1) hingewiesen werden. Durch geeignete Mittel − zum Beispiel einen QR-Code − soll eine unkomplizierte Überweisung ermöglicht werden. Begründung: Es ist noch ein langer Weg, bis die Bagger für den Neubau der Städtischen Bühnen rollen werden. Zeit, die sinnvoll genutzt werden kann, um Spenden zu sammeln. In der internationalen Banken- und Finanzmetropole Frankfurt kann man davon ausgehen, dass es Unternehmen, Stiftungen, Organisationen oder Privatleute gibt, die sich gerne für die Inszenierungen einer mehrfach preisgekrönten Oper und Theaterabende von einem wunderbaren Schauspiel bedanken möchten. Das Publikum strömt aus den umliegenden Kommunen, aus ganz Deutschland und auch aus dem Ausland nach Frankfurt. Die Strahlkraft der Städtischen Bühnen und ihrer Produktionen sind enorm. Das positive Renommee sollte genutzt werden, um Spenden zu sammeln. In Anbetracht der gigantischen Kosten für den Neubau ist es sicher nur ein insgesamt "kleiner" Geldbetrag, der durch Spenden zusammenkommen kann - aber es ist ein Beitrag der von der Gesellschaft, den Bürger*innen gespendet wird und die Möglichkeit schafft, das kulturelle Angebot in ihrer Stadt, das große Zukunftsprojekt Neubau der Städtischen Bühnen zu unterstützen und zu begleiten. Dieses Interesse sollte auch entsprechend erwidert werden (zum Beispiel durch fortlaufende Informationen während der Planungs- und Bauphase, Besichtigungen der Baustelle, eine Tafel mit allen signifikanten Spender*innen-Namen oder einen Oper-/Theaterabend ausschließlich für die Spender*innen bei der Eröffnung des Neubaus etc.). So entsteht ein Bezug zwischen den "neuen" Städtischen Bühnen und den Bürger*innen, der auch dem Planungsgedanken entspricht, dass das Gebäude offen sein soll und neben den Inszenierungen von Oper und Schauspiel auch weitere Angebote für die Stadtgesellschaft, Besucher*innen aus dem Umland und Tourist*innen bereitstellen soll. Ein lebendiges Haus, in dem nicht "nur" Theater und Oper gespielt werden, sondern ein Haus, in dem Begegnungen, Kommunikation und Diskurse stattfinden. Den Frankfurter Bürger*innen sollte die Möglichkeit gegeben werden, von Anfang an dabei zu sein, sich zu engagieren und die Entstehung der "neuen" Städtischen Bühnen zu begleiten. Denn es ist nicht "nur" ein Neubau, der hier entsteht, sondern diesem liegt auch ein neues Konzept zu Grunde, dass unserer heutigen Gesellschaft und ihren Ansprüchen an darstellende Kunst und ihrer Beteiligung daran entsprechen soll. Deshalb muss die Gesellschaft von Beginn an in dieses Projekt einbezogen werden - das kann durch eine entsprechende Online-Plattform, Newsletter, Pressemitteilungen, Beiträge in den Sozialen Medien, kleinere Aktionen und Veranstaltungen wie zum Beispiel einem Theaterstammtisch, einem Theaterabend mit deutlich vergünstigten Karten etc. erfolgen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 08.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage NR 1402 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Kenntnis); SPD (= Enthaltung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1402 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1402 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6821, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 41-4

Partei: FDP
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B (Bericht des Magistrats)

Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 445 Betreff: Machbarkeitsstudie Umnutzung des Juridicums auf dem Campus Bockenheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6440 - E 41/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 231/25 - Am 04.11.2025 fand die im Zwischenbericht des Magistrats (B231) angekündigte öffentliche Veranstaltung im Festsaal des Studierendenhauses in Bockenheim statt. In diesem Rahmen wurden die bisherigen Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Studiendurchführenden (ABG FRANKFURT HOLDING GmbH, Architekturbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH, Ingenieurbüro bauart Konstruktions GmbH & Co. KG) der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus wurde von der Frankfurt University of Applied Sciences das Format "Zukunftslabor Juridicum" vorgestellt. Zum Abschluss fand eine Podiumsdiskussion statt, in diesem Rahmen diskutieren Expert:innen die aktuelle Fragestellung, blickten gemeinsam auf den anstehenden Prozess und das Publikum hatte die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das hohe Interesse von etwa 300 Teilnehmenden unterstreicht die Bedeutung der Frage des Umgangs mit dem Juridicum sowie mit Bestandsgebäuden insgesamt. Zukunftslabor Juridicum Für das Juridicum am Kulturcampus in Frankfurt am Main steht eine grundlegende Entscheidung an: Erhalt, Umbau oder Neubau. Um diese Frage beantworten zu können, wird ein neuer, gemeinschaftlich gestalteter Planungsansatz erprobt. Das Frankfurter Forschungsinstitut (FFin), angesiedelt an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist mit der Organisation, Begleitung und Dokumentation dieses Projektes beauftragt. Es ist ein ergebnisoffener Prozess, an dessen Ende eine fachliche Entscheidungsgrundlage stehen soll. Im Zentrum des Projektes steht die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Entwicklungsszenarien sowie deren wissenschaftliche Reflexion und Begleitung. Aufgabenstellung Das Zukunftslabor Juridicum ist ein innovatives Format, das die Entscheidung zur Weiterentwicklung des Juridicums fachlich kuratiert begleitet. Das Zukunftslabor soll am Beispiel des Juridicums erörtern, was eine veränderte (Um)baukultur im konkreten bedeuten kann und wie Fragen des Umgangs mit Bestandsgebäuden zielführend und ergebnisoffen diskutiert werden können. Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen entwickeln und diskutieren verschiedene Entwicklungsvarianten, um die Transformation des Bestandsgebäudes auf dem Kulturcampus zu ermöglichen. Ziel ist es eine Entscheidungsgrundlage für die Politik sowie die zukünftige Eigentümerin, die ABG zu erarbeiten. Zudem wird das Ziel verfolgt, durch interdisziplinäre Zusammenarbeit neue Standards für kooperative Planungsprozesse zu setzten, die ökologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Das Zukunftslabor untersucht folgende vier Entwicklungsvarianten: 1. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen 2. Kompletterhalt des Juridicums und Mehrzweckgebäudes und Umnutzung in Wohnen (Juridicum) sowie Bildung bzw. Gewerbe / Büro (Mehrzweckgebäude) 3. Erhalt des Juridicums und Abriss des Mehrzweckgebäudes, Umnutzung des Juridicums in Wohnen 4. Komplettabriss des Juridicums und des Mehrzweckgebäudes und Neubau eines Wohnungsbauvorhabens Arbeitsweise Im Zukunftslabor arbeiten sechs Expert:innen unterschiedlicher Disziplinen in einem Workshop-Format über ca. 6 Monate an den oben genannten Entwicklungsvarianten und betrachten diese aus unterschiedlichen Perspektiven. Das eingeladene Stakeholder-Panel wird an den Workshops zeitweise teilnehmen, um die Erkenntnisse mit den Expert:innen diskutieren zu können. Um die inhaltliche Breite und Offenheit des Prozesses zu sichern, werden verschiedene Perspektiven und Disziplinen eingebunden. Dies wurde bei der Auswahl der Expert:innen berücksichtigt. Diese sechs Personen bilden das Expert:innen-Panel des Zukunftslabors, gegliedert in drei Themenfelder: Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohl: • Gabu Heindl, Professorin an der Universität Kassel und Leiterin von GABU Heindl Architecture, Wien • Niclas Schneider, Vorstand der Lang & Cie Real Estate AG Nachhaltigkeit und Lebenszyklus: • Nicole Zahner, Statikerin, Dipl. Bau-Ing. ETH, Studio C Berlin • Horst Peseke, Dipl. Ing., Tragwerksplanung, Betoninstandsetzung: Bestand, Denkmäler; Bollinger+ Grohmann Ingenieure Räumlicher und funktionaler Kontext: • Verena Brehm, Professorin Universität Kassel, Partnerin des Planungsbüros CITYFÖRSTER • Thomas Meurer, Professor an der Technischen Hochschule Mittelhessen Folgende Stakeholder sind eingeladen, den Prozess inhaltlich zu begleiten und eine Vertreter:in in das Stakeholder-Panel zu entsenden (teilweise zugesagt, einzelne Anfragen sind noch offen): • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK Hessen) • Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung • Offenes Haus der Kulturen e.V. • Ortsbeirat 2 • Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMDK) • Frankfurt LAB - das Musik-, Theater- und Tanzlabor der Moderne für Frankfurt RheinMain e.V. • ABG FRANKFURT Holding GmbH • Dezernat III, Planen und Wohnen der Stadt Frankfurt am Main • Römer-Fraktionen: o BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN o SPD o Volt o CDU o FDP o Die Linke Zeitplan Da das Grundstück weiterhin im Besitz des Landes Hessen ist, bietet sich die zeitliche Möglichkeit, einen umfassenden Prozess zu initiieren. Der anstehende Prozess verlangsamt nicht die Entwicklung des Geländes, sondern bereitet vielmehr eine Entscheidung vor, die eine zügige und zielgerichtete Umsetzung ermöglicht. Der erste Workshop findet im Januar 2026, Ende September 2026 endet der Prozess mit einer öffentlichen Abschlussveranstaltung. • 15.01.2026 - Workshop • 19.02.2026 - Workshop • 16.04.2026 - Workshop • 07.05.2026 - Workshop • 24.09.2026 - Abschlussveranstaltung Weitere Termine zur Einbindung der Öffentlichkeit werden noch definiert und entsprechende Formate erarbeitet. Es wird diverse Möglichkeiten geben, auch über die Stakeholder-Beteiligung hinaus, Stimmen und Meinungen aus der Bevölkerung aufzunehmen. Dokumentation Die Arbeit sowie die Ergebnisse des Zukunftslabor werden regelmäßig auf einer Projekt-Homepage präsentiert. Zudem erarbeitet das beauftragte Forschungsinstitut in Zusammenarbeit mit den Expert:innen eine Abschlussdokumentation. Diese soll Textbeiträge zu den einzelnen Varianten und Betrachtungen enthalten, den Prozess dokumentieren sowie eine fachliche Empfehlung als Entscheidungsgrundlage erarbeiten. Der Prozess des Zukunftslabors, inkl. Abschlussveranstaltung und Dokumentation wird aus den Mitteln des Etat-Antrags E41 finanziert. Hintergrund - Warum bedarf es einer weiteren Prüfung? Die bisher vorliegende Machbarkeitsstudie ist ein Baustein und wird als Zwischenergebnis gewertet. Sie bildet eine wichtige Basis für weitere fachlich Debatten. Die Studie enthält u.a. die Erkenntnis, dass das Bestandsgebäude aus zwei Teilen besteht - dem Juridicum und dem Mehrzweckgebäude - und dass ihr Zustand grundsätzlich einen Erhalt und eine Umnutzung ermöglicht. Das Juridicum scheint für eine Umnutzung in Wohnen besser geeignet als das Mehrzweckgebäude. Mit der Prämisse, das gesamte Gebäude in Wohnen umzubauen, ist diese Entwicklung wirtschaftlich nicht darstellbar. Darüber hinaus liefert die vorliegende Machbarkeitsstudie wertvolle Grundlagen, indem sie die technische Umsetzbarkeit einer Umnutzung des Juridicums bestätigt und wesentliche bauliche Parameter wie Tragfähigkeit und Erweiterungsmöglichkeiten positiv bewertet. Sie berücksichtigt jedoch ausschließlich wirtschaftliche und bautechnische Kriterien und lässt damit zentrale Aspekte wie räumlich-funktionale, soziale, ökologische und gemeinwohlorientierte Wirkungen sowie alternative Nutzungs- und Förderoptionen unberücksichtigt. Dies zeigt, dass es bei näherer Betrachtung noch viele offene Fragen gibt, die es zu klären gilt. Deshalb ist eine vertiefende, interdisziplinäre Betrachtung erforderlich, wie sie im Rahmen des Zukunftslabors vorgesehen ist. Nur so kann eine ganzheitliche Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 453 Betreff: Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6511 - A 339/25 BFF-BIG - 1. Prävalenz und Ursachen Zu 1.1.: Mittels der Sonderauswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Landesamt Nordrhein-Westfalen - gemessen am Median der Stadt Frankfurt am Main - liegen folgende Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für Frankfurt am Main insgesamt für die Jahre 2021 bis 2024 vor: Armutsgefährdungsquoten1: 2021 2022 2023 2024 in % Frankfurt am Main insgesamt 22,9 22,9 21,5 21,4 Kinder u. Jugendliche unter 18 Jahren 33,3 29,3 27,7 25,7 darunter Kinder unter 15 Jahren 32,0 27,0 26,7 23,7 Junge Erwachsene von 18 bis unter 25 Jahren 41,8 42,1 36,1 37,8 Quelle: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2021 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2022. IT.NRW, Statistisches Landesamt. 1 Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Hauptwohnsitzhaushalten. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. Zu 1.2.: Anteil der jungen Menschen nach Alter in Bedarfsgemeinschaften in Frankfurt am Main 2021 bis 2024: Kinder in BG nach Alter 2021 2022 2023 2024 in % Anteil Kinder u. 18 Jahren in BG an Kinder u. 18 Jahren 17,8 17,6 16,7 16,1 Anteil Kinder u. 3 Jahren in BG an Kinder u. 3 Jahren 16,3 15,7 15,0 14,5 Anteil Kinder 3 bis u. 6 Jahren in BG an Kinder 3 bis u. 6 Jahren 19,1 18,7 17,5 16,4 Anteil Kinder 6 bis u. 15 J. in BG an Kinder 6 bis u. 15 Jahren 18,2 18,3 17,3 16,7 Anteil Kinder 15 bis u. 18 J. in BG an Kinder 15 bis u. 18 Jahren 16,5 16,3 15,7 15,2 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.3.: Anteil der unter 15-Jährigen im Sozialgeldbezug an Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Frankfurt am Main 2021 bis 2024 Sozialgeld unter 15-Jährige an Kinder unter 15 Jahren 2021 2022 2023 2024 in % 16,7 16,7 15,8 15,0 Quelle: Arbeitsagentur, Statistik; Bürgeramt, Statistik und Wahlen Zu 1.4.: Armut hat viele Ursachen, die sowohl individuell als auch strukturell bedingt sein können. Auf der Grundlage der Mikrozensusergebnisse für das Jahr 2024 konnte für Frankfurt am Main eine Armutsgefährdungsquote[1] von 21,4 % festgestellt werden. Noch höher lag sie mit 25,7 % bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Durch die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Chancen bei Erwachsenen wie bei Kindern und Jugendlichen, die durch Faktoren wie geringe Bildung, hohe Mieten, Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen verstärkt werden, spiegelt sich diese hohe Armutsgefährdungsquote räumlich auch in der Stadt Frankfurt am Main wider. Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurde ein Index für Kinder- und Jugendarmut erstellt. Der Index umfasst fünf Merkmale bzw. daraus abgeleitete Indikatoren: 1. Bevölkerung: Anteil Einwohner:innen bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 2. Arbeit & Wirtschaft: Arbeitslosendichte der bis 24-Jährigen (2022) in % der Einwohner:innen zw. 15 bis 64 Jahren. 3. Soziales: Sozialgeldbeziehende (RLBs) bis 24 Jahren (2022) in % aller Einwohner:innen bis 24 Jahren. 4. Bauen & Wohnen: Wohnfläche je Einwohner:in (2021) in qm, gemittelt. 5. Bildung: Anteil der Übergänge auf Gymnasien (2022) in % aller Übergänge auf weiterbildende Schulen. Diese fünf Merkmale werden zu einem Index verrechnet, der eine Einstufung der Kinder- und Jugendarmut in den Frankfurter Stadtteilen zulässt. Danach sind folgende Gegenden in Frankfurt besonders stark von Kinder- und Jugendarmut betroffen: Frankfurt West: Zeilsheim-Nord & -Ost, Höchst Ost- & -Süd, Nied-Süd, Sindlingen-Nord & -Süd, Unterliederbach-Ost. Frankfurt Nordwest: Niederursel-Ost, Heddernheim-West. Autobahn A5 / Westkreuz: Gallus-West & - Ost, Griesheim-Ost &-West, Sossenheim-Ost /-West, Schwanheim Süd. Fechenheim: Fechenheim Nord & Süd. 2. Bildung und Chancengleichheit Zu 2.1.: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (im Wesentlichen die Jugendverbände, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Abenteuerspielplätze, aufsuchende Angebote, Spielmobileinsätze) haben den Auftrag, junge Menschen ausgehend von ihren Interessen, Kenntnissen und Fertigkeiten zur Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen und ihr soziales Engagement anzuregen. Dieser außerschulische Bildungsauftrag des Fachfeldes fördert ihre Entwicklung und kann sich mittelbar positiv auf den schulischen Erfolg auswirken. Unter anderem finden eine Vielzahl an non-formalen, formalen und informellen Bildungsangeboten statt. Dazu gehören: · Ferienkarussell Frankfurt mit Erlebnistagen, Bildungswochen, Freizeiten und Stadtteilaktionen in den hessischen Oster-, Sommer- und Herbstferien sowie an "langen Wochenenden". · Kinderkulturprogramm Frankfurt mit Theateraufführungen und Filmvorführungen. · Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule mit einer dreiwöchigen Buchausstellung im Römer und einem ganzjährigen Begleitprogramm für Einrichtungen und Familien. · Ferienkarte Frankfurt mit ermäßigtem oder kostenfreiem Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten in den hessischen Sommerferien, Stadteilaktionen und 2025 erstmals Fahrrad- und Schwimmkursen. · CultureLab - ein Bildungsprogramm mit Künstler:innen für Kinder, Jugendliche und Familien (in den Bereichen Bildende Kunst, Tanz, Theater, Musik, Medien und Sprache/kreatives Schreiben). · Kommunales Jugendbildungswerk Frankfurt mit Angeboten der internationalen Jugendbegegnung, inklusiven Angeboten und Formaten im Bereich der kulturellen und politischen Bildung. Des Weiteren werden im Förderprogramm "Pädagogischer Mittagstisch" insbesondere marginalisierten Kindern und Jugendlichen, die aus diversen Gründen keinen Hort besuchen, neben einem Mittagessen Möglichkeiten geboten, Hausaufgaben zu erledigen. Ein zweiter Teil des Programms zielt auf eine gesunde Ernährung und Bewegungsangebote. Um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen, bieten die Angebote im Bereich der Jugendberufshilfe umfangreiche und differenzierte Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung sozial benachteiligter junger Menschen an. Durch Beratung, Förderung schulischer Abschlüsse, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung und Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigung sollen diese jungen Menschen unterstützt werden. Seit dem Jahr 2007 fördert die Stadt Frankfurt am Main darüber hinaus Kitas in sozial benachteiligten Stadtteilen über den Besonderen Förderauftrag (BeFö). Kitas in Stadtbezirken mit einer Verdichtung von sozialen Benachteiligungsmerkmalen - hier: Arbeitslosigkeit, Bezug von Transferleistungen, Wohnraummangel - haben grundsätzlich Anspruch auf eine Unterstützung über den Besonderen Förderauftrag. Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu stärken und bestehende Benachteiligungen sowie Entwicklungsverzögerungen frühzeitig aufzufangen. Mit den bereitgestellten Mitteln entwickeln die Kitas passgenaue, bedarfsorientierte Förder-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Die jeweiligen Kitas und Träger entscheiden selbst, welche Angebote für ihre Zielgruppen passend sind und entwickeln diese bedarfsorientiert weiter. Vielfach werden Projekte z.B. zur Sprachförderung, zu Bewegung und Sport oder zu Gesundheitsthemen von Kindern, zur Verbesserung der Kommunikation und Kooperation mit den Familien und zur Qualifizierung der Mitarbeitenden umgesetzt, z.B. zur armutssensiblen pädagogischen Arbeit. Die Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZe) bieten wohnortnahe, niedrigschwellige und inklusive Unterstützungsangebote für Familien. Ziel ist es, Kinder frühzeitig zu fördern und Eltern zu stärken. Die Angebote orientieren sich am Bedarf der Familien und wirken präventiv, indem Risiken frühzeitig erkannt und Ressourcen aktiviert werden können. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen werden durch die Angebote in den KiFaZe offene und leicht zugängliche Räume für Bildung, Betreuung und Beratung eröffnet. Die Angebote können von allen Familien im Stadtteil - unabhängig davon, ob die Kinder eine Kita besuchen oder nicht - genutzt werden. Dadurch erhalten auch Familien, deren Kinder keine Kindertageseinrichtung besuchen, frühzeitig Unterstützung. Durch eine frühzeitige Förderung, gezielte Bildungs- und Betreuungsangebote sowie umfassende Unterstützung für Eltern tragen die KiFaZe dazu bei, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Haushalten bessere Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Konkrete Maßnahmen der KiFaZe zur Förderung des Bildungserfolgs von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sind z.B.: · Alltagsintegrierte Sprachförderung (in Kitas, bei offenen Angeboten und Gruppenangeboten), · Eltern-Kind-Angebote zur frühzeitigen Unterstützung der Familien, · Beratung und Begleitung bereits in der Schwangerschaft, · Kostenlose Hausaufgabenhilfe und Lernförderung, · Freizeit- und Kulturangebote zur Förderung sozialer Kompetenzen, · Kooperation mit Schulen für einen besseren Übergang von Kita zur Schule, · Niedrigschwellige Elternberatung zu Erziehung, Bildung und Sozialberatungen, · Qualifizierungsangebote und Weiterbildungen für Eltern zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen, · Offene Angebote für alle Familien, unabhängig vom Kita-Besuch, · Vernetzung mit Schulen, Kitas und sozialen Einrichtungen, · Vergünstigte oder kostenlose Freizeit- und Kulturangebote, · Essenszuschüsse und Unterstützung für gesunde Ernährung, · Hilfe bei Anträgen (z. B. Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe), · Vielfältige Angebote rund um Gesundheit, Elternschaft, Bildung und berufliche Orientierung, · Beratung zu finanziellen Hilfen (z. B. Bildungspaket, Kita-Gebührenbefreiung). Im schulischen Bereich wird gezielt der Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben. Durch die Ganztagsangebote sollen insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien zusätzliche Lernzeiten und individuelle Förderung erhalten. Im Ganztagsprogramm "Erweiterte Schulische Betreuung" sind die Elternentgelte nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Zudem sind die Entgelte, wenn die Eltern Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, förderfähig. Auf diese Weise sollen die Zugänge zu den Ganztagsangeboten auch für Familien mit geringem Einkommen sichergestellt werden. Weitere Ganztagsangebote, die zudem über das Land Hessen gefördert werden, sind z.B. im Rahmen des "Pakts für den Ganztag" und in den unterschiedlichen Profilstufen (1 bis 3) für Eltern grundsätzlich kostenfrei. Zu den Ganztagsangeboten gehören neben einer Hausaufgabenbetreuung oder der Durchführung von Lernzeiten auch individuelle Förderangebote für Kinder. Zudem gibt es verschiedene kommunale Förderprogramme am Lernort Schule. Das Programm "Jugendhilfe in der Grundschule" ermöglicht, dass Grundschulkinder eine bedarfsorientierte sozialpädagogische Unterstützung und Bildungsassistenz erhalten, z.B. durch Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, durch Kleingruppenangebote und durch ein professionelles Beratungsangebot. Dies ermöglicht insbesondere strukturell benachteiligten Kindern und Jugendlichen Teilhabemöglichkeiten und trägt zu gelingenden Bildungsbiografien bei. Grundschulkinder können zusätzlich durch das Förderprogramm "Sternpiloten - Frankfurter Lerngruppen" profitieren. Das Setting einer Kleingruppe an zwei Nachmittagen in der Woche ermöglicht den Kindern ein klassenübergreifendes Lernen von- und miteinander. Bestandteile des Angebots sind z.B. die Sprachförderung und die Entwicklung und Förderung von personalen/sozialen Kompetenzen. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" unterstützt Schüler:innen an weiterführenden Schulen sowie an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Umsetzungsbausteine sind Soziales Lernen, die Begleitung von Übergängen, die Unterstützung der Schule bei Angeboten der beruflichen Orientierung sowie eine professionelle Beratung für Schüler:innen. An vier Wochen im Jahr werden Projekte in den Ferien angeboten. Diese Angebote sind kostenfrei und zugänglich für alle Schüler:innen. Das Angebot der Praxisorientierten Hauptschule an drei Frankfurter Schulen ergänzt das Programm "Jugendhilfe in der Schule" und die schulische Berufsorientierung im Schwerpunkt Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 und Kompetenzentwicklung durch Praxisangebote in produktorientierten Lernwerkstätten im Jahrgang 8. Wesentliche Ziele sind die Förderung der Ausbildungsreife, Verbesserung der Bildungsbeteiligung und das Erreichen des Hauptschulabschlusses, um einen besseren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen. Zudem gibt es die Förderprogramme "Sozialpädagogische Förderung an beruflichen Schulen (SPFÖ)" und die "Berufswegeplanung an beruflichen Schulen (BWP)" die aktuell an 16 Beruflichen Schulen in Frankfurt am Main umgesetzt werden. Die Programme richten sich an Schüler:innen der Vollzeitschulklassen. Ziel der sozialpädagogischen Förderung ist es, die Schüler:innen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, um ihnen einen erfolgreichen Übergang in die berufliche Ausbildung oder Beschäftigung zu ermöglichen. In der Berufswegeplanung steht die berufliche Orientierung und die Vermittlung der Schüler:innen in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis bzw. die Stabilisierung während einer bereits begonnenen Ausbildung im Fokus. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Förderschule" befindet sich aktuell im Aufbau. Auch hier sollen Schüler:innen dabei unterstützt werden, ihre Fähigkeiten zu entfalten, ihre Leistungspotenziale zu nutzen, kontextadäquat zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zufriedenstellend zu gestalten. Einen wesentlichen Beitrag, um den Bildungserfolg von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu fördern, wird in der Stadtbücherei Frankfurt am Main geleistet. So ist die Ausleihe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenfrei. Zudem ermöglichen die 18 Öffentlichen Bibliotheken und die Fahrbibliothek einen wohnortnahen Zugang zu den Bildungsangeboten der Stadtbücherei. Ein Verbund von über 120 Schulbibliotheken bietet außerdem einen niederschwelligen Zugang zu Medien und Leseförderangeboten direkt in der Schule. Beide Bibliotheksarten, die Schulbibliotheken und die Öffentlichen Bibliotheken bieten an ihrer Schule bzw. in ihrem Stadtteil einen Raum mit Aufenthaltsqualität, Rückzugsmöglichkeiten und einen Platz zum Lernen, unabhängig von der Raumsituation zuhause. Sowohl in den Öffentlichen Bibliotheken als auch in den Schulbibliotheken berücksichtigt der Bestandsaufbau die unterschiedlichen Kompetenzstufen, Voraussetzungen und Interessen von Kindern und Jugendlichen und bietet auch mehrsprachige Medien, Titel in Leichter Sprache, Mangas, Comic-Romane, Gaming u.v.m. Darüber hinaus hat die Stadtbücherei ein umfangreiches und kostenfreies Veranstaltungsangebot (Leseaktionen, Hausaufgabenhilfe, Robotics & Coding, Gaming, Aktionen über das Jahr, Bibliotheksbesuche, Rechercheeinführungen etc.) für Kinder, Jugendliche, Kindergruppen und Schulklassen. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (sba) unterstützt Schulen bei ihrer Arbeit in der jeweiligen Schulbibliothek, unter anderem im Bereich der Förderung von Lese-, Medien- und Informationskompetenz. Zu 2.2.: Im Bereich der primärpräventiven Angebote der Frühen Hilfen für werdende Eltern, Eltern und ihre Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ggf. bis 6 Jahre) und für alle die sich einer Familie zugehörig führen, leistet die Familienbildung in Frankfurt am Main auch einen besonderen Beitrag dazu, ungünstige Ausgangs- Bildungs- und Rahmenbedingungen für Kinder in jenen Familien zu kompensieren, die besondere Barrieren bei der Begleitung ihrer Kinder erfahren. Begleitet wird der Aufbau einer positiven Bindung und Beziehung zwischen Eltern und Kind von Beginn an und damit wirksame Schutzfaktoren für eine gute kindliche Entwicklung gestärkt. Durch die Angebote der Familienbildung werden Eltern bei der Förderung der Bildungsprozesse und der Kompetenzentwicklung ihrer Kinder unterstützt. Die Angebote der politischen und kulturellen Bildung richten sich teilweise (z.B. das Kinderkulturprogramm Frankfurter Flöhe und die Kinder- und Jugendbuchausstellung Frankfurter LeseEule) an Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Die Angebote sind kostengünstig oder kostenfrei und finden teilweise direkt in den sozialen Einrichtungen statt (Familienzentren, Kitas, Kinderhäuser). Im Bereich der Kinderbetreuung haben alle Kinder bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung, Bildung, Erziehung, und Betreuung in Kindertageseinrichtungen (Kitas) gemäß dem gesetzlichen Auftrag (§§ 24, 22, 22a SGB VIII). Zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsangeboten wird in Frankfurt am Main im jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstätten-Entwicklungsplan die Angebotsplanung vorgenommen. Zur Erfüllung des bereits bestehenden Rechtsanspruchs für Kinder bis zum Schuleintritt sowie zur Vorbereitung auf den kommenden Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter liegen die beschlossenen Versorgungsziele für ein bedarfsgerechtes Angebot stadtweit bei 53% Versorgung für Kinder unter 3 Jahren und 100 % für Kinder ab 3 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine hohe Bedeutung hat in Frankfurt am Main auch die Ausgestaltung der Kindertageseinrichtungen (Kitas) zu inklusiv ausgerichteten Kitas. Gerade Kinder mit einer Behinderung soll der Zugang zu teilhabefreundlichen Angeboten der Betreuung und Förderung ermöglicht werden. Dies unter anderem vor dem Hintergrund der gesetzlichen Aufforderung, Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam zu fördern und dabei die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, explizit zu berücksichtigen (§ 22a Abs. 4 SGB VIII). Ziel ist es insbesondere vorhandene Barrieren abzubauen und auf diese Weise die soziale und kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu ermöglichen und zu fördern. Die Träger der Kitas gestalten ihre Angebote entsprechend. Dies u.a. auf Basis der Struktur der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Diese Struktur ermöglicht es, die vielfältigen Aspekte in den Blick zu nehmen, die gelingende Teilhabe eines Kindes fördern oder diese behindern können. Damit diese Arbeit der Kitas weiterhin gut gelingt, werden zudem in einer Unterarbeitsgruppe "Inklusion-Integration" der AG § 78 Kindertagesbetreuung Themen inklusiver Pädagogik trägerübergreifend besprochen, weiterentwickelt und mit den beteiligten Fachämtern abgestimmt. In diesem Rahmen wurde z.B. im Mai 2023 der Fachtag "Gelingende Inklusion für alle Kinder in Frankfurter Kitas" organisiert und durchgeführt. Der Fachtag hatte zum Ziel, über vorhandene Inklusionsberatungsangebote zu informieren, die Elternperspektive aufzuzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten, um damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Fachkräfte in den Kitas ihren beruflichen Alltag fachlich gut bewältigen können. Ein wichtiger Bestandteil ist des Weiteren die städtische Förderung der unabhängigen Inklusionsberatungsstelle des Vereins Gemeinsam leben Frankfurt e.V. Durch dieses Beratungsangebot sollen auch im Kitabereich die Rechte der Kinder mit Behinderung gestärkt werden. Das Angebot des "Inklusionslotsen Kita" bietet bspw. eine duale Beratung, die sich sowohl an Eltern, als auch an Fachkräfte richtet. Die Beratungsleistungen stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung. Im Fokus steht jedoch die Beratung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen (und/oder erforderlichen besonderen Fördermöglichkeiten). Die Eltern werden darin unterstützt, wohnortnahe adäquate Angebote zu finden. Dies soll zu einer Stärkung des inklusiven Sozialraums beitragen. Darüber hinaus sollen Prozesse im gesamten Kitazyklus unterstützt werden und die Zusammenarbeit bzw. die Vernetzung mit weiteren beteiligten Akteur:innen (z. B. Frühförderstellen, Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Sozialrathäuser, Therapeutische Praxen, Grundschulen etc.) befördert werden. Zudem können Fachkräfte bei Bedarf über trägereigene Angebote hinaus Beratungs- sowie Qualifizierungsangebote des Trägers Gemeinsam leben Frankfurt e.V. nutzen. In den Kitas findet für alle Kinder, die die Kita besuchen, die sprachliche Bildung alltagsintegriert statt. Spezielle Programme zur weiteren Sprachförderung können bei Bedarf allerdings zusätzlich in den Einrichtungen angeboten werden. Einen Beitrag zu einer fachlich qualifizierten sprachlichen Bildung aller Kinder leisten die unterschiedlichen geförderten Projekte, die in der Stadt durchgeführt werden. Dies ist z.B. das städtisch geförderte Projekt "Sprachförderprofis" (Durchführung in Kooperation mit der Goethe-Universität). Das Projekt hat das Ziel, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen im Bereich Sprache gemeinsam systematisch zu qualifizieren, um eine durchgängige Sprachbildung von ein- und mehrsprachigen Kindern zwischen 0-10 Jahren sicherzustellen. Neben diesem Projekt gibt es das ehemalige Bundesprogramm "Sprach-Kita: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist", das nun durch das Land finanziert wird. Im Rahmen dieses Projekts erhält jede beteiligte Kita eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle mit Expertise im Bereich sprachliche Bildung, die das Team fachlich begleitet und unterstützt. Außerdem finanziert das Programm zusätzliche Fachberatung, die prozessbegleitend die Qualitätsentwicklung in den Sprach-Kitas unterstützt. Darüber hinaus wird die sprachliche Bildung in den Kitas durch die Möglichkeit zum trägerübergreifenden Austausch und Wissenstransfer im "Austauschforum Sprachbildung" ermöglicht. Die beteiligten Träger haben in der UAG Sprachbildung der AG § 78 gemeinsam ein Positionspapier und ein Plakat entwickelt, in dem die wichtigsten Aspekte zur alltagssprachlichen Bildung in Kitas prägnant und verständlich zusammengefasst sind. Allen Einrichtungen in Frankfurt am Main stehen diese Unterlagen zur Verfügung. Einen Beitrag dazu, den Elementar- und Primarbereich didaktisch zu verzahnen und durchgängige Sprachbildung methodisch anschlussfähig zu ermöglichen, leistet die Broschüre des Stadtschulamtes zum Einsatz des japanischen Papiertheaters Kamishibai. Die Strategien zum Einsatz des Theaters und die Geschichten wurden erweitert, so dass nun auch Hort- und Grundschulkinder in ihrer Sprachentwicklung durch das Papiertheater profitieren können. In den Frankfurter Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) gibt es außerdem folgende Angebote der sprachlichen Bildung im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Sprachförderung: Vorschulprogramme für Kinder mit Sprachförderbedarf, Alltagsintegrierte Sprachbildung in Kitas, Eltern-Kind-Sprachförderung und Vorleseangebote in Kooperation mit Büchereien. Des Weiteren gibt es im Bereich der Nachhilfe und Lernförderung bspw. die Hausaufgabenhilfe und Lernprogramme in Kooperation mit Schule sowie digitale Lernangebote und Medienkompetenz-Workshops. Zu 2.3.: Die Angebotslandschaft der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main richtet sich an alle jungen Menschen und somit auch an junge Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Damit leistet sie einen Beitrag zur Inklusion und dem Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Spezielle Unterstützung und Orientierung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte bieten die sieben Standorte aus dem Bundesprogramm der Jugendmigrationsdienste. Diese werden ergänzend kommunal gefördert. Darüber hinaus werden Eltern und ihre Kinder mit einer Zuwanderungsgeschichte gezielt über Angebote informiert. So wird bspw. die Ferienkarte Frankfurt breit über Flyer und Plakatierung beworben und die Informationen dazu werden gezielt an Multiplikator:innen der Kinder- und Jugendarbeit weitergegeben. Der Flyer der Ferienkarte ist in Englisch, Arabisch, Türkisch und Tigrinja erhältlich. Des Weiteren wird in den Programmheften zu Angeboten der politischen und kulturellen Bildung auf Unterstützungsangebote hingewiesen, z.B. in den Programmheften der Kinderkultur auf das Kultur- und Freizeitticket (KuFti) des Kulturamts und das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Zudem wird stetig daran gearbeitet, den Zugang zu Informationen zu verbessern und niedrigschwellig zu gestalten. 3. Wohn- und Lebensverhältnisse Zu 3.1.: Das zentrale Ziel der städtischen Wohnungspolitik ist die ausreichende und angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsgruppen der Stadt durch ein breites und dauerhaftes Wohnungsangebot in allen Teilmärkten. Dabei werden auch die Wohnbedürfnisse von kinderreichen Familien berücksichtigt. Mit städtischen Programmen (vgl. 3.2) wird in Frankfurt am Main z.B. die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gefördert. Darüber hinaus stehen Fördermittel für die Gestaltung des privaten und öffentlichen Wohnumfelds zur Verfügung. Im Rahmen der Stadterneuerung werden zudem Fragen zu Wohn- und Lebensverhältnissen, Sozialleistungen und Unterstützungsangeboten, Freizeit- und Teilhabeangeboten sowie Prävention und langfristigen Strategien, aufgeworfen und beantwortet. Zu 3.2.: Der Bedarf an Wohnraum ist hoch und ein ausreichendes Angebot ist insbesondere für einkommensschwache Familien erforderlich. Deshalb reserviert die Stadt Frankfurt am Main jährlich Mittel im Haushalt, durch die bezahlbare Mietwohnungen entstehen. Sie werden nach zwei Programmen gefördert. Auf der Grundlage des hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) sowie der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung werden nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" zinslose Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Für den Neubau von Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen vergibt die Stadt Frankfurt am Main ebenfalls zinslose Baudarlehen und Zuschüsse nach dem "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderstufe 2". Damit stehen zwei Förderwege mit jeweils mehreren Miet- und Einkommensstufen zur Verfügung. Die Wohnungen sind zweckgebunden, unterscheiden sich hinsichtlich der Einkommensgrenzen, der Einstiegsmiete und der Förderhöhe und entsprechen in ihren technischen Anforderungen den Bedürfnissen von kinderreichen Familien. So wird sichergestellt, dass die Miete für wohnberechtigte Haushalte auch langfristig bezahlbar bleibt. 4. Sozialleistungen und Unterstützungsangebote Zu 4.1.: Im Rahmen der Beratungspflicht bei Sozialleistungen wird durch die Mitarbeitenden der Sozialrathäuser, der besonderen Dienste des Jugend- und Sozialamtes und des Jobcenters darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets besteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine gesetzliche Leistung, die Kindern- und Jugendlichen, die eine der Leistungen nach dem AsylbLG, dem SGB XII oder Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, zusteht. Zudem wird im Bewilligungsbescheid dieser Grundleistungen auf diesen Anspruch hingewiesen. Zusätzlich wird bei dem monatlich stattfindenden Familiendienstag im Amt für Multikulturelle Angelegenheiten zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zu dem Frankfurt-Pass beraten. Um an den verschiedenen Anlaufstellen eine optimale Beratung sicherzustellen, führt das Jugend- und Sozialamt sowohl für eigene Mitarbeitende als auch für Mitarbeitende externer Netzwerke und ehrenamtlicher Beratungsstellen Schulungen und Workshops durch. Außerdem werden regelmäßig Informationsveranstaltungen zu der freiwilligen Leistung Frankfurt- Pass durchgeführt. Zu 4.2.: Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) gelten mit der Grundleistung (AsylbLG, Bürgergeld, SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag) als mitbeantragt. Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt bspw. der Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Lediglich für die Leistung der Lernförderung wird ein formeller Antrag benötigt. Die freiwillige Leistung Frankfurt-Pass ist bei der Antragstellung an keine Form gebunden. Es ist möglich, dass Personen bei der zuständigen Stelle persönlich vorsprechen und diesen mündlich beantragen. Zudem wird im Rahmen der Digitalisierung und Weiterentwicklung des Frankfurt-Passes an einer automatisierten Bewilligung gearbeitet. Zu 4.3.: Die Beratung der Frankfurter Bürger:innen zum Anspruch auf Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII liegt bei den örtlich zuständigen Jobcentern bzw. Sozialrathäusern. Wie unter Punkt 4.1 erwähnt, findet zudem eine Beratung im Amt für multikulturelle Angelegenheiten statt. Des Weiteren gibt es Angebote der ehrenamtlichen Beratung und Unterstützung in den Stadtteilen und Siedlungen, in denen durch das Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft ein Quartiersmanagement besteht (Zeilsheim, Unterliederbach, Sindlingen, Rödelheim-West, Riederwald, Preungesheim, Praunheim, Nordweststadt, Niederrad, Gutleutviertel, Griesheim, Ginnheim, Gallus, Fechenheim, Eckenheim, Atzelbergsiedlung-Seckbach, Sossenheim, Bonames). Angeboten wird eine allgemeine Sozialberatung sowie Unterstützung und Beratung bei Formularen/Anträgen etc. für die Bewohner:innen des jeweiligen Quartiers. Zudem gibt es im Stadtteil Preungesheim das Projekt der Stadtteilflüsterinnen in Kooperation des Diakonisches Werks für Frankfurt und Offenbach als Träger des Quartiersmanagements und der Commerzbank-Stiftung. Die Stadteilflüster:innen informieren die Preungesheimer:innen über Unterstützungsangebote und Hilfestrukturen und ermöglichen so die Zugänge zu den unterschiedlichen Angeboten. Weitere dieser Multiplikatorkonzepte der wohnortnahen Beratung gibt es in Sindlingen (Kiezläufer:innen), in Eckenheim (Stadtteilläufer:innen) und in Unterliederbach (Quartiershelfer:innen). Um den Zugang zu Beratungsstellen in besonders betroffenen Stadtteilen auszubauen, werden darüber hinaus innovative Konzepte wie der 2025 ins Leben gerufene Social-Bus erprobt. Der Social-Bus des Sozialrathauses Gallus bietet im Stadtteil Griesheim ein mobiles Beratungsangebot des Sozialrathauses an. Auslöser hierfür war der vom Sozialrathaus wahrgenommene Bedarf nach einem aufsuchenden Angebot, weil etablierte Kommunikationswege wie z. B. Flyer einen bestimmten Teil der Zielgruppe nicht zuverlässig erreichen. Im Rahmen der Erprobung zeichnet sich ab, dass das Angebot sehr gut angenommen wird und eine wichtige Ergänzung zu dem bestehenden Angebot bereitstellt. Die Entwicklung besonders innovativer Angebote in den Sozialrathäusern wird durch das Jugend- und Sozialamt zielgerichtet gefördert. 5. Freizeit- und Teilhabeangebote Zu 5.1.: Über das Bildungs- und Teilhabepaket stehen den Kindern und Jugendlichen pauschal 15 Euro monatlich zur Verfügung, wenn diese an einer sozialen und/oder kulturellen Aktivität teilnehmen. Hierunter fallen nicht nur Vereinsbeiträge, sondern bspw. auch die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Der monatliche Betrag wird direkt an die Erziehungsberechtigen mittels Banküberweisung ausgezahlt. Dieses Verfahren ist in der Regel den Vereinen des Sportkreises bekannt. Mit dem Frankfurt-Pass können Kinder und Jugendliche das Kultur und Freizeit Ticket (KUFTI) kostenlos erhalten. Das Ticket ermöglicht den Zugang zu verschiedenen kulturellen Angeboten im Stadtgebiet. Zudem bietet der Frankfurt-Pass auch für die berechtigten Elternteile vergünstigte Angebote, so dass diese bspw. den Palmengarten mit ihren Kindern besuchen können. In der Kinder- und Jugendarbeit werden kulturelle und soziale Aktivitäten sowie Sport- und Bewegungsangebote als Methoden einer sozialpädagogischen Bildung eingesetzt und sind zumeist kostenfrei. Im Bereich der politischen und kulturellen Bildung sind die Angebote kostengünstig oder kostenfrei. Bei den Angeboten der Ferienkarte werden Familien mit Frankfurt-Pass bei der Anmeldung bevorzugt und zahlen einen ermäßigten Satz auf das ohnehin kostengünstige Angebot. Regelhaft werden Plätze bei Ferienangeboten soweit möglich für Kinder, die sich in Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung befinden, freigehalten. Die Stadtteilaktionen, die sportliche und kreative Aktivitäten für Kinder und Jugendliche bieten, sind kostenfrei und eine Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie werden insbesondere in den besonders belasteten Stadtteilen (vgl. Monitoring zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main 2024) durchgeführt. Beispiel hierfür sind: · Die Entwicklung und Durchführung eines E-Sport-Turniers für die Frankfurter Jugendhäuser im Zoogesellschaftshaus, das 2026 wieder stattfindet. Erreicht wurden im letzten Jahr insbesondere die Jugendhäuser aus den belasteten Stadtteilen. · Der Jugendkunstwettbewerb "FFM fühl ich". Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren bzw.16 bis 21 Jahren fertigen eine kreative Zeichnung, die aus einfachen Linien, Mustern oder Figuren bestehen kann (Doodle). Gezielt angesprochen werden Jugendliche aus den belasteten Stadtteilen Frankfurts. Zur Vermeidung von Stigmatisierung wird außerdem eng mit Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder teil- und vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe zusammengearbeitet und kooperiert. Im Bildungsprogramm CultureLab werden bspw. die Angebote der kulturellen Bildung direkt in den Einrichtungen vor Ort mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die Künstler:innen kommen also in die Einrichtungen der Jugendhilfe oder Einrichtungen für geflüchtete Familien und führen ihr Angebot mit den dort lebenden Kindern und Jugendlichen und/oder Besucher:innen aus. Die Teilnahme an den künstlerischen Angeboten ist kostenfrei. Das Bildungsprogramm CultureLab ist eine Kooperation zwischen der Crespo Foundation und dem Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main. Des Weiteren wurden EM-Freitickets über Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie teil- und vollstationärer Einrichtungen der Jugendhilfe gezielt verteilt. Zudem finden Fortbildungsveranstaltungen statt. So fand im Jahr 2024 eine mehrtägige Veranstaltung zum Thema "Armutssensibles Handeln in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit" statt. Ziel der Fortbildung war eine Sensibilisierung von Fachpersonen und die Weitergabe von Informationen und Anlaufstellen (BuT). Zu 5.2.: In Frankfurt am Main werden 110 Einrichtungen der Jugendarbeit in freier Trägerschaft gefördert. 19 weitere unterhält der kommunale Eigenbetrieb. Von diesen Einrichtungen können 108 der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, 8 den Abenteuerspielplätzen und 13 sonstigen Angeboten der Jugendarbeit zugeordnet werden. Hinzu kommen noch 23 Jugendverbände, die Mitgliedsorganisationen des Frankfurter Jugendrings (FJR) sind und deren Arbeit ebenfalls von der Stadt Frankfurt am Main gefördert wird. 6. Prävention und langfristige Strategien Zu 6.1.: Am 17.11.2022 hat die Stadtverordnetenversammlung das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut beschlossen (§ 2519). Das Bündnis hat zum Ziel, eine ressortübergreifende Strategie zur deutlichen Reduktion von Kinder- und Jugendarmut in Frankfurt am Main bis 2050 zu entwickeln und umzusetzen. Dazu wurde bereits eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen, u.a. in Form von Lebenslagekarten. Die Karten zeigen anhand von acht Lebenslagen (u.a. soziale Teilhabe und Netzwerke, Ernährung und Gesundheit, Bildung und Lernen) für das gesamte Stadtgebiet besonders benachteiligte Stadtteile in Bezug auf Kinder- und Jugendarmut. Mithilfe der Karten konnten die Mehrdimensionalität von Armut abgebildet und unterschiedliche Ressorts für die Zusammenarbeit gewonnen werden. Bei der strategischen Ausrichtung steht die Orientierung nach den Bedürfnissen der Betroffenen im Mittelpunkt. Die Anpassung bzw. Entwicklung der Angebote erfolgt dabei wirkungsorientiert und unter Einbezug verschiedener Stakeholder im Sozialraum. In der langfristigen Strategie werden in einem ersten Schritt Stadtteile ausgewählt, die in Bezug auf die acht Lebenslagen als besonders benachteiligt gelten. Dort findet eine aufeinander abgestimmte Anpassung und Erweiterung von Angeboten statt, die in einem zweiten Schritt ggf. auf andere Stadtteile übertragen werden. Auf der strategischen Ebene werden partizipativ erarbeitete Ziele innerhalb der Lebenslagen ressortübergreifend bearbeitet und Prozesse angestoßen, die strukturelle Veränderungen auf gesamtstädtischer Ebene (z.B. in Bezug auf die allgemeine Infrastruktur/Zugänge) bewirken sollen. Zudem wird im Rahmen der Teilnahme am ESF Plus-Förderprogramm "Bildungskommunen" in einem Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2027 in Frankfurt am Main unter dem Themenschwerpunkt "Inklusion und Integration durch Bildung" ämterübergreifend daran gearbeitet, mehr Zugangswege zu Bildungsangeboten zu schaffen. Ziel ist es, Benachteiligungen im Lebensverlauf datenbasiert sichtbar zu machen, um daraus Handlungsempfehlungen ableiten zu können und die Bildungsangebote klarer zu strukturieren. Hierzu gehören auch die Themen Zugänge zu frühkindlicher Bildung, Nachhilfe und Sprachförderung sowie schulische und außerschulische Bildung. Zu 6.2.: Das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut ist bewusst als ressortübergreifende Zusammenarbeit angelegt, da aufgrund der Mehrdimensionalität von Armut nur so eine integrierte Bearbeitung von Kinder- und Jugendarmut und deren Folgen erfolgen kann. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines großen Bündnisnetzwerks, das sich aus mindestes 40 Vertreter:innen verschiedener Ämter und (städtischen) Institutionen zusammensetzt, darunter u.a. das Stadtschulamt, das Kinderbüro, Kita Frankfurt, das Amt für Wohnungswesen, die Stadtbücherei sowie Vertreter:innen aus dem Jugendhilfeausschuss und dessen Fachausschüssen. Diese Expert:innen bildeten zunächst eine Strategiegruppe, die im Rahmen mehrerer Veranstaltungen Ziele des Bündnisses anhand von acht Lebenslagen definiert und priorisiert haben. Die Ziele werden im nächsten Schritt in Lebenslagen-Arbeitsgruppen operationalisiert und bearbeitet. Auch diese Arbeitsgruppen werden sich aus Vertreter:innen verschiedener Ressorts zusammensetzen. Auf der Stadtteilebene bestehen ebenfalls ressortübergreifende Arbeitsgruppen, die in vier Pilotstadtteilen (Zeilsheim, Fechenheim, Bahnhofsviertel, Griesheim) in sogenannten Bündnissen vor Ort zusammenarbeiten. Zu 6.3.: Im Rahmen von Stadtteilprojekten in Zeilsheim und Fechenheim sind bereits Erfahrungen von Betroffenen in den Prozess eingeflossen. Dabei wurden Expert:inneninterviews und eine Fokusgruppe mit Jugendlichen durchgeführt sowie Angebote wie Frauenfrühstücke, Familiennetzwerke und Projekte zur sozialen Teilhabe des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft besucht, um das Bündnis vorzustellen und die Bedarfe der Zielgruppen zu erfassen. Im Rahmen der Bündnisse vor Ort soll dies weiter ausgebaut werden, u.a. in Form von Beteiligungsformaten in den jeweiligen Stadtteilen. Auch die genannten Lebenslagen-Arbeitsgruppen haben zur Aufgabe, in der Bearbeitung der Ziele die Betroffenenperspektive einzubeziehen. 7. Monitoring und Evaluation Zu 7.1.: Bei allen städtisch geförderten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Programmen, Angeboten und Maßnahmen (wie bspw. der Familienhilfe, der politischen und kulturellen Bildung oder der Offenen Kinder und Jugendarbeit) erfolgt im Rahmen der Förderung eine jährliche Prüfung und Evaluation der umgesetzten Angebote und Maßnahmen. Zu 7.2.: Seitdem das Frankfurter Bündnis gegen Kinder- und Jugendarmut besteht, berichtet der Magistrat jährlich über die Aktivitäten und das bisher Erreichte im Rahmen des Bündnisses. Zu 7.3.: Bisher wurden keine wissenschaftlichen Studien oder externe Gutachten hinzugezogen, um die Wirksamkeit von städtischen Maßnahmen zu bewerten. Die Lebenslage-Arbeitsgruppen des Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut wurden aber bereits in Wirkungsorientierung, einem Instrument der Qualitätssicherung, geschult, um die messbare Wirkung von Maßnahmen direkt bei der Planung zu berücksichtigen. Die Methode soll auch bei den Bündnissen vor Ort eingesetzt werden und später Rückschlüsse auf die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe zulassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 04.03.2025, A 339 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 450 Betreff: Ein Schloss für Heddernheim - Neue Nutzung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6742 - NR 1340/20 CDU/SPD/GRÜNE, B 415/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat zwischenzeitlich ein Architekturbüro für die Erarbeitung der Machbarkeits-studie für die bestandserhaltende Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Heddernheimer Schlosses beauftragt. In einer zuvor mittels eines modernen Erfassungsverfahrens durchzuführenden digitalen Gebäudeaufnahme werden die Grundlagen für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sowie von weiteren Planungen geschaffen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wird mit bis zu einem halben Jahr zu rechnen sein. Die Machbarkeitsstudie bildet die Vorstufe für weitere Planungen. Die denkmalrechtliche Prüfung der Wiederherstellung des im Krieg zerstörten Mansardendaches soll dabei als eines der zentralen Punkte dezidiert behandelt und eine Lösung erarbeitet werden. Der Magistrat wird über den weiteren Fortgang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.11.2020, NR 1340 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 415 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 442 Betreff: Kindeswohl schützen - Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen verhindern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6472 - NR 1315/25 Linke - Zu Punkt 1: Öffentliche Gebäude sind kein rechtsfreier Raum. Die Stadt Frankfurt am Main ist als Träger öffentlicher Gewalt gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) an Gesetz und Recht gebunden. Dementsprechend ist es der Stadt Frankfurt am Main nicht möglich, anderen Trägern öffentlicher Gewalt (hier der Landespolizei Hessen) deren rechtmäßige Ausübung ihrer gesetzlich normierten Befugnisse, vorliegend insbesondere § 58 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Hinblick auf Maßnahmen zur Durchführung von Abschiebungen, zu untersagen. Zu Punkt 2: Abschiebungen sind gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten der Ausländerbehörden und zur Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes (AuslZustV) seit dem 01.07.2018 ausschließlich Sache der Bezirksordnungsbehörden und sind damit der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main vollständig entzogen. Für die Stadt Frankfurt am Main bedeutet dies, dass Abschiebungen in alleiniger Verantwortung durch das Regierungspräsidium in Darmstadt geplant, organisiert und in enger Zusammenarbeit mit Dienststellen der Landespolizei sowie der Bundespolizei durchgeführt werden. Daraus folgt, dass die Stadt Frankfurt am Main durch Bundesgesetz geregelte Abschiebungen nicht untersagen kann. Kölner Handlungsanweisungen sind nicht übertragbar, da die Stadt Köln als eine Behörde Nordrhein-Westfalens, nicht der hessischen Zuständigkeitsverordnung unterliegt und Abschiebungen in eigener Verantwortung betreibt. Die Forderung, sämtliche Abschiebungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausdrücklich zu untersagen, widerspricht der geltenden Rechtslage, deren Achtung für die öffentliche Verwaltung jedoch bindend ist. Zu Punkt 3: Da Abschiebungen, wie dargestellt, im Verantwortungsbereich des Regierungspräsidium Darmstadt liegen und durch diese Behörde vollzogen werden, hat das Frankfurt Immigration Office keine Rückgriffmöglichkeit auf statistische Daten zu Abschiebemaßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.08.2025, NR 1315 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen

26.09.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 444 Betreff: Auslagerung der IGS Süd zum Schuljahr 2026/27 sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6529 - NR 1223/25 CDU - Kurz vor Beginn der Sommerferien, am 3. Juli 2025, wurden dem Magistrat die Ergebnisse des zweiten, vertieften Gutachtens vorgestellt, die besagten, dass die Betonqualität der Decken in den Klassenzimmern noch schlechter zu beurteilen waren als in den Fluren. Daraufhin wurde am Samstag, den 5. Juli 2025, die Auslagerung der IGS Süd in das ehemalige Schulgebäude des Hessenkollegs beschlossen. Eine akute Einsturzgefährdung des Gebäudes hat es zu keiner Zeit gegeben. Das Gutachten kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die für einen Schulbetrieb erforderliche Deckentraglast auch in den Klassenzimmern der oberen Stockwerke nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, sodass eine Weiternutzung des Gebäudes nach den Ferien nicht mehr infrage kam. Alternativ hätten in den Sommerferien auch in den Klassenzimmern Baustützen aufgestellt werden müssen, was nach Überzeugung des Magistrats und aller Beteiligten der Schule nicht mehr zuzumuten war. Die Zusammenlegung des Hessenkollegs und des Abendgymnasiums am Standort Bildungszentrum Ostend, die schon jetzt eine Schulleitung haben, war ohnehin mittelfristig geplant. Die Liegenschaft des Hessenkollegs am Biegwald in Bockenheim sollte vor diesem Hintergrund perspektivisch von der Stadt Frankfurt übernommen werden. Noch ist das Land Hessen der Erbpachtnehmer dieser Liegenschaft, die er nun an die Stadt Frankfurt abgeben wird. Der Magistrat sah nur diese eine Option, die von allen Beteiligten als realistisch für eine längere Nutzung eingestuft wurde. Aufgrund der Dringlichkeit ist diese Maßnahme in den Sommerferien 2025 bereits erfolgt. Vorgesehen ist, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zuerst die Klassenstufen 5-7 ausgelagert werden. Für die Mittelstufe wird vor Ort eine Containeranlage errichtet, sodass die Schule im Jahr 2026 komplett in Bockenheim arbeiten wird. Am ursprünglichen Plan für die IGS Süd, 2028 in die neuen Holzmodule im Länderweg zu ziehen, ändert sich nichts. Über die Sommerferien haben alle Beteiligten, die Schulleitungen, die Ämter und das Dezernatsbüro, mit Hochdruck an der Umsetzung der oben beschriebenen Lösung gearbeitet und konnten alle Umzüge pünktlich umsetzten. Es wurde ab dem 18. August 2025 ein Bus-Shuttle eingerichtet: Eine Buslinie fährt täglich von Oberrad nach Bockenheim, eine zweite von Sachsenhausen nach Bockenheim, mit Halt am Westbahnhof, und nachmittags wieder zurück. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 5 Versandpaket: 10.12.2025

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1917 Betreff: Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, ist dem Magistrat nicht bekannt, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzen

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1911 Betreff: Baumscheiben in Nieder-Erlenbach bepflanzen Die Bäume wurden im Jahre 2019 gepflanzt und werden derzeit noch regelmäßig bewässert. Die Schicht aus Lava dient der besseren Bewässerung, sie hält den Boden offen und das Wasser kann so umfänglich pflanzenverfügbar abgegeben werden. Eine Bepflanzung der Baumscheibe hätte den Nachteil, dass die Bäume weniger Wasser bekämen, weil auch die Unterpflanzung Wasser benötigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7372

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer

26.09.2025 · Aktualisiert: 25.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1898 Betreff: Kahlschlag am Main: Rodung am nördlichen Mainufer 1. Warum wurden diese Bäume gefällt und die Böschung gerodet? Die Maßnahme war zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und zur Instandhaltung des Uferbereichs erforderlich. Im Rahmen von regelmäßigen Überprüfungen wurde festgestellt, dass der dichte Bewuchs in diesem Bereich die Abflusskapazität bei Hochwasser beeinträchtigen und die Standsicherheit der Uferböschung gefährden könnte. Bei dem entfernten Bewuchs handelte es sich vorwiegend um Wildaufwüchse und Brombeeren, die im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten auf Stock gesetzt werden mussten. Die entfernten Bäume waren durch Pilzbefall und fortgeschrittenes Alter mit erhöhter Bruchgefahr nicht mehr verkehrssicher. Eine Fällgenehmigung lag vor. Auch zukünftig wird der Pflegeschnitt in Form von "auf Stock-Setzen" der Wildaufwüchse im Böschungsbereich erforderlich werden. 2. Wieso wurde der Kahlschlag dem Ortsbeirat nicht angezeigt? Die fragliche Entfernung von Gehölzen erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Unterhaltungsmaßnahme. Derartige reine Pflegemaßnahmen sind nicht anzeigepflichtig gegenüber dem Ortsbeirat. Um zukünftig jedoch Missverständnisse zu vermeiden, wird das Grünflächenamt den Ortsbeirat bei den künftigen Gehölzpflegemaßnahmen an der Böschung vorab in Kenntnis setzen. 3. Wie und wo werden die gefällten Bäume kompensiert? Die Kompensation erfolgt durch Neupflanzungen von standortgerechten klimaangepassten Gehölzen auf der Böschungsoberkante, voraussichtlich im Herbst dieses Jahres. Die restliche Böschung wird sich auf natürliche Weise wieder begrünen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2025, V 1177

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