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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen

26.05.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2023, OF 687/2 Betreff: Den Platz vor der Universitätsbibliothek in Freimannplatz benennen Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. den Platz vor der Universitätsbibliothek in ‚Freimannplatz' zu benennen. Die Adresse des Gebäudes der Universitätsbibliothek J.C. Senckenberg (jetzt Bockenheimer Landstraße 134-138) soll künftig ‚Freimannplatz' lauten. 2. Analog zum Mitscherlichplatz sollen am Straßenschild zwei separate Zusatzschilder zu Therese, bzw. Prof. Dr. Freimann angebracht werden (Foto 1). Begründung: Mit der Benennung möchte der Ortsbeirat 2 u.a. an Therese und Prof. Dr. Aron Freimann erinnern und dazu beitragen, Fragmente ihres Lebens und Wirkens für unsere Stadt und die Wissenschaft sichtbar zu machen, Zu Therese und Prof. Dr. Aron Freimann: Therese Horovitz (1882-1965) war u.a. im Jüdischen Frauenbund aktiv. Weiterhin pflegte sie engen Kontakt mit der Frauenrechtlerin und Begründerin des Jüdischen Frauenbundes Bertha Pappenheim, deren Heim in Neu-Isenburg sie unterstützte. Frau Freimanns besonderes Interesse galt der Kinder- und Jugendfürsorge, für deren Umsetzung sie sich einsetzte. 1920 wurde sie in den Beirat des Israelitischen Krankenhauses berufen und war damit die erste Frau, welcher in der Israelitischen Gemeinde ein offizielles Verwaltungsamt übertragen wurde. Sie führte dieses bis zur Emigration 1939 aus. Nach der Auswanderung in die USA war sie in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen tätig und organisierte nach Kriegsende die Sendung von Care-Paketen nach Frankfurt/ Main. Prof. Dr. Aron Freimann (1871-1948) wirkte seit 1898 an der Frankfurter Stadtbibliothek - der heutigen Universitätsbibliothek - als Bibliothekar. Mit Unterstützung zahlreicher Spenden jüdischer Mäzene baute er hier die Hebraica- und Judaica-Sammlung zur größten des europäischen Kontinents und zu einer der bedeutendsten Sammlungen weltweit aus. Im Zuge der Einführung des ‚Arierparagraphen' - welcher dazu diente, Juden aus dem beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu ‚entfernen' - wurde Freimann von der Stadt, bzw. Universität Frankfurt nach 35-jähriger Dienstzeit sofort seines Amtes enthoben und durfte die Bibliothek nicht mehr betreten. Der Paragraph - Teil des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - wurde durch Adolf Hitler zum 7. April 1933 erlassen. Der damalige Frankfurter Oberbürgermeister Friedrich Krebs verfügte bereits am 28. März, dass zum Stichtag 30. März 1933 alle jüdischen Beamten und Angestellten der Stadt zu entfernen sind. Herr Freimann war zudem in der Gemeindepolitik der hiesigen Jüdischen Gemeinde aktiv. Er war Synagogenvorsteher der Börneplatzsynagoge und seit 1918 als Vertreter der Konservativen Fraktion im Vorstand der Israelitischen Gemeinde, seit 1928 als stellv. Vorstandsvorsitzender. 1937 wurde er als Vertreter der Gemeindeorthodoxie in den Präsidialausschuss der Reichsvertretung der Deutschen Juden gewählt. Vom 6. März 1939 bis zu seiner Emigration hatte Freimann das Amt des Vorsitzenden der von den Nazis zwangsvereinigten Jüdischen Gemeinde inne und war somit der letzte Vorsitzende der jahrhundertealten Frankfurter Jüdischen Gemeinde. Gemeinsam mit seiner Frau emigrierte A.F. im April 1939 über England in die Vereinigten Staaten. In New York arbeitete er in der New York Public Library sowie als Dozent und wurde als Bibliograph und Gelehrter auch im amerikanischen Wissenschaftsbetrieb anerkannt. Das Jahr 2023 markiert: - 90 Jahre Machtergreifung durch die Nationalsozialisten/ Entlassung von Prof. Dr. Freimann - 90 Jahre Bücherverbrennung - 85 Jahre Reichsprogromnacht - 75. Todesjahr von Prof. Dr. Aron Freimann - 75 Jahre Wiederbegründung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main Die Antragsteller haben den Vorstand des Gemeinderats der Jüdischen Gemeinde Frankfurt/ Main im Vorfeld zum Vorhaben kontaktiert. Das Gremium hat über den Vorschlag beraten und unterstützt ihn vollumfänglich. Die Benennung des ‚Freimannplatz' soll im Rahmen der Jüdischen Kulturtage 2023 (22.10.-7.11.) erfolgen. Foto 1; Zusatzschilder Mitscherlichplatz Foto: Suzanne Turré Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Initiative OI 18 2023 Die Vorlage OF 687/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL; 4 GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Behindertenparkplatz in der Kreuzstraße

23.05.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 607/10 Betreff: Behindertenparkplatz in der Kreuzstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu Prüfen und zu Berichten, ob der Behindertenparkplatz vor der ehemaligen Ronneburg-Apotheke in der Kreuzstraße eine allgemeine Gültigkeit hat oder für einen Anwohner eingerichtet worden ist Begründung: Es ist festzustellen, dass dieser Parkplatz von unterschiedlichen PKWs genutzt wird, oder auch über einen längeren Tageszeitraum leer steht. Der Parkdruck in der Kreuzstraße und den Nebenstraßen nimmt für die Anwohner immer mehr zu, so dass jede mögliche Parkfläche zur Verfügung stehen sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 607/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP und AfD (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wann wird im Frankfurter Westen endlich eine Discgolfanlage eingerichtet?

21.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 783/6 Betreff: Wann wird im Frankfurter Westen endlich eine Discgolfanlage eingerichtet? Vorgang: F 1659/23 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Vor dem Hintergrund, dass der Ortsbeirat 6 bereits seit Jahren die Einrichtung eines Disc Golf-Parcours unterstützt, bisherige Anfragen und Anregungen nur unzureichend und wenig konkret beantwortet wurden, wird der Magistrat gebeten nachfolgende Fragen sorgfältig und und unter Einhaltung der Frist zu beantworten: 1. Welche Flächen im Frankfurter Westen wurden bisher überprüft und aus welchen konkreten Gründen kann auf diesen Flächen kein Disc Golf-Parcours eingerichtet werden? 2. Nach welchen Kriterien erfolgten die Prüfungen? 3. Wurden bei den Prüfungen Fachverbände wie der Deutscher Frisbeesport-Verband oder der Frisbeesportverband Hessen zur Beratung involviert? 4. Gab es bzgl. der Einrichtung eines Disc Golf-Parcours schon Erfahrungsaustausche mit Städten, die bereits einen Parcours eingerichtet haben (bspw. Darmstadt oder Rüsselsheim)? 5. Welche Flächen werden als Nächstes geprüft und bis wann ist mit neuen Ergebnissen zu rechnen? Begründung: Begründung: Für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt sind enorm wichtig. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen und erfüllen damit zugleich wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote gibt es derzeit im Frankfurter Westen in viel zu geringer Anzahl, sie müssen systematisch erweitert werden. Die Einrichtung eines Disc Golf-Parcours wäre eine sinnvolle erste Maßnahme. Discgolf ist ein Frisbeesportspiel, das für Jedermann Bewegung in der Natur, Spielspaß und soziales Miteinander bietet und fördert. Ein Disc Golf-Parcours ist relativ einfach zu errichten und bedarf nur minimaler Eingriffe in den Boden, um die einzelnen Körbe im Boden zu befestigen. Doch obwohl es im Frankfurter Westen mit dem TV Sindlingen sogar einen Verein gibt, der über eine aktive und erfolgreiche Disc Golf-Abteilung verfügt und der Ortsbeirat 6 bereits seit Jahren die Einrichtung eines Parcours im Frankfurter Westen unterstützt und fordert, ist bisher nichts geschehen. Konkrete Standortvorschläge, wie bspw. die Sindlinger Mainwiesen, wurden abgelehnt. Stattdessen werden die Menschen seit zwei Jahren wiederholt mit der Aussage vertröstet, dass man alternative Standorte prüfe und das Ergebnis dann mitteile. Zuletzt wurde auf die Frage Nr. 1659 (20. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023) wenig konkret geantwortet, dass "der grundsätzliche Flächenanspruch der gewünschten Sportart [...] auf den Bestandsflächen sowohl in Grün- als auch Sportanlagen im Frankfurter Westen nicht vereinbar mit bestehenden Nutzungen und/ oder bestehenden rechtlichen Restriktionen" sei. Welche Flächen geprüft wurden blieb ebenso unbeantwortet, wie die Frage, wie und wann es nun weitergeht. Während in anderen Städten erfolgreich Disc Golf-Parcours eingerichtet werden und die Sportart sogar von Kankenkassen als gut für die Gesundheit eingestuft wird (s. bspw. www.aok.de), scheint sich die Stadt Frankfurt dem Thema einfach zu verweigern. Es besteht langsam der Eindruck, dass man diese Forderung einfach aussitzen wolle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.05.2023, F 1659 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 683 2023 Die Vorlage OF 783/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sport und Bewegung im öffentlichen Raum

07.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 188/16 Betreff: Sport und Bewegung im öffentlichen Raum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3, Satz 2, Ziffer 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, auf dem Gelände "kleinen Park" Ecke Rangenbergstraße/Bornweidstraße in Bergen-Enkheim, seniorengerechte Aktivgeräte errichten zu lassen. Es ist zu prüfen, wie weit generationenübergreifende Geräte kombiniert, aber auch Möglichkeiten für die ausschließliche Nutzung für Senioren geschaffen werden können. Begründung: Wir begrüßen, dass der Magistrat zum Ziel hat, mehr Sport und Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen und vor allem mit niedrigschwelligen Angeboten und Sportgelegenheiten sowohl den Frankfurter Bürger*innen als auch den Gästen in der Stadt einen sport- und bewegungsgerechten Lebensstil zu ermöglichen. Auch wir sind der Meinung, dass, für jedermann zugängliche, nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebundene Sport- und Bewegungsangebote in öffentlichen Grünanlagen oder anderen Freiflächen der Stadt enorm wichtig sind. Als niederschwellige, kostenfreie Angebote fördern sie Sport und Bewegung in wohnortnahen Parkanlagen bzw. Grünräumen. Sie erfüllen damit zugleich auch wichtige gesundheitliche und soziale Funktionen. Diese Angebote sind in unserem Stadtteil überhaupt nicht vorhanden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 188/16 wird 170 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen WBE, 2 GRÜNE, 1 SPD und LINKE (= Annahme), bei einer Enthaltung GRÜNE

Partei: WBE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen sicherstellen

04.05.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 518/3 Betreff: Haushalt 2023 Aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen sicherstellen Die Erfahrungen der freien Träger der Erziehungsberatung mit der aufsuchenden psychologischen Beratung haben gezeigt, dass in der Stadt flächendeckend Bedarfe an zugehender Arbeit bestehen, beispielsweise für Kontaktpflege zu Einrichtungen der Jugendhilfe, Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche im Sozialraum, Anfragen von Schulen und Kitas, Kooperation und Vernetzung im Stadtteil. Diese Bedarfe wurden durch die Corona-Pandemie noch deutlicher sichtbar und verstärkt. Um die aufsuchende psychologische Beratung der Erziehungsberatungsstellen in allen Stadtteilen zu gewährleisten, ist die zusätzliche personelle Ausstattung durch eine vierte Stelle auch in den Sozialräumen, für die der öffentliche Träger verantwortlich ist, sicherzustellen. Auf diese Weise kann dem Auftrag zur Prävention aus dem Programm "Zukunft Frankfurter Kinder sichern" Rechnung getragen werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die notwendigen Mittel für jeweils eine zusätzliche Stelle pro Erziehungsberatungsstelle des Eigenbetriebs für die aufsuchende psychologische Beratung bereit zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Etatanregung EA 122 2023 Die Vorlage OF 518/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3930 entstanden aus Vorlage: OF 800/1 vom 12.04.2023 Betreff: Weiterhin Falschparken und Behinderungen in der Niedernhausener Straße - endlich wirksame Maßnahmen ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen, um insbesondere die Schulwege in der Niedernhausener Straße auf der gesamten Länge vor Falschparkern besser zu schützen: 1. Einrichtung und eindeutige Beschilderung eines beidseitigen Halteverbots im gesamten Straßenverlauf; 2.tägliche Überwachung für mindestens eine Woche und regelmäßige Wiederholungen mit gleicher Intensität durch die städtische Verkehrsüberwachung; 3. Einrichtung von Liefer- und Ladezonen in ausreichender Anzahl, mindestens jedoch eine Liefer- und Ladezone je Straßenabschnitt. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger schildern in Zuschriften an den Ortsbeirat 1, dass sich seit Einführung des einseitigen Halteverbotes in einem Teilabschnitt der Niedernhausener Straße die Lage nicht verbessert, sondern weiter verschlimmert hat. Es wird von regelmäßigen Hupkonzerten, starkem Beschleunigen (weil man ja noch schnell vorbei muss, bevor der Gegenverkehr darf), wartenden Autos mit laufendem Motor, ständig abbremsenden und wieder anfahrenden Autos und weiterhin mitten auf der Fahrbahn stehenden Lieferfahrzeugen berichtet. Geparkt wird gegen die Fahrtrichtung bis in die Kurvenbereiche der Kreuzungen überall dort, wo vermeintlich Platz ist. Die Parkbuchten können nicht richtig genutzt werden, da wegen des Parkens in zweiter Reihe vor den Baumstandorten rückwärts Einparken nicht möglich ist. Daher stellen sich nun Autofahrende gegen die Fahrtrichtung in die Parklücken, was wiederum beim Ausparken alle anderen Verkehrsteilnehmenden gefährdet. Anwohnende, zu Fuß Gehende und Radfahrende sehen das zu Recht als schwere Behinderung und Gefährdung. Und mittags turnen hier Kinder aus den umliegenden Schulen zwischen den Autos hindurch, um über die Straße zu kommen. Ein Wunder, dass hier noch keine Unfälle mit Personenschaden passiert sind. Eindeutige Regelungen, Beschilderungen, Lieferzonen und Kontrolle sind notwendig, um die unhaltbaren und gefährlichen Zustände wirksam abzustellen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1690

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten und ausreichendem Sonnenschutz ausstatten

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2023, OF 597/10 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk sanieren und mit barrierefreien Spielgeräten und ausreichendem Sonnenschutz ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In jedem Stadtteil des Ortsbezirks 10 werden die Spielplätze saniert und instandgesetzt. Jeder Spielplatz ist mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatten, so dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Für die Nutzung in den Sommermonaten ist ausreichender Sonnenschutz zu installieren. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren körperliche Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Vielen Spielplätzen im Ortsbezirk sind sanierungsbedürftig und es fehlt ein ausreichender Sonnenschutz. Für Kinder bedeutet dies eine Verletzungsgefahr durch defekte Spielgeräte, heiße Rutschen, heißen Sand und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch einen möglichen Sonnenstich oder Sonnenbrand. Auch profitieren von den Spielplätzen nicht alle Menschen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht sind. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 84 2023 Die Vorlage OF 597/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2023, OF 596/10 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 10 werden für den Haushalt 2023 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager:innen*" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Mittel sollen erhöht werden, damit, wo erforderlich, die Stellen auf 1,5 bzw 2 stellen je Quartier ausgeweitet werden können Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Da in Stadtteilen die Arbeit durch Urlaub und Krankheit oft wochenlang beeinträchtigt ist, müssen die Stellen auf 1,5 bzw. 2 Stellen erhöht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 83 2023 Die Vorlage OF 596/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 SPD und AfD

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Budget für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufstocken

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2023, OF 599/10 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Budget für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufstocken Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der Haushaltsaufstellung das Budget für die (OKJA) um 10% gegenüber dem Haushaltsansatz 2022 als Inflationsausgleich aufzustocken, so dass auch unter den aktuellen Bedingungen eine pädagogisch sinnvolle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in unserem Ortsbezirk 10 stattfinden kann. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der OKJA umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat seit 2016 nicht stattgefunden. Tarifbedingte Personalkostensteigerungen, steigende Mieten und Energiekosten, höhere Sachkosten aufgrund der Inflation und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt - dieses strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders in den Jahren pandemiebedingten Mangels an Stabilität und Sicherheit boten und bieten die Einrichtungen der OKJA einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die Jugendarbeit bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens, als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um auf den Missstand der massiven Unterfinanzierung hinzuweisen, protestieren die freien Träger seit knapp drei Jahren monatlich vor der Stadtverordnetenversammlung für die auskömmliche Finanzierung der OKJA, die Besetzung der vakanten Stellen sowie die Übernahme der Kostensteigerungen. Für das Doppelhaushaltsjahr 2020 und 2021 war der Beschluss gefasst worden, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb jedoch ohne weitere Konsultationen aus! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 85 2023 Die Vorlage OF 599/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3939 entstanden aus Vorlage: OF 810/1 vom 12.04.2023 Betreff: Parkstreifen Idsteiner Straße mittels Poller absichern Der Magistrat wird gebeten, das Ende des Parkstreifens in der nördlichen Idsteiner Straße vor dem westlichen Ende der Hattersheimer Straße mittels rot-weißem Poller sowie einer Sperrflächenmarkierung abzusichern. Begründung: Durch die fehlende Absicherung wird immer wieder in den Kreuzungsbereich hinein geparkt, was die Sicht behindert und damit die Sicherheit gefährdet. Am anderen Ende des Parkstreifens wurde der Poller hingegen angebracht, wie in der Abbildung ersichtlich. Fahrzeug behindert Sicht im Kreuzungsbereich richtig Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1654

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffnungszeiten und Beratungsangebote des Sozialrathauses Gallus für Bürgerinnen und Bürger wieder ausweiten

02.05.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3933 entstanden aus Vorlage: OF 803/1 vom 12.04.2023 Betreff: Öffnungszeiten und Beratungsangebote des Sozialrathauses Gallus für Bürgerinnen und Bürger wieder ausweiten Der Magistrat wird gebeten, die seit der Coronapandemie eingeschränkten Öffnungs- und Beratungszeiten des Jugend- und Sozialamtes im Sozialrathaus Gallus wieder auf das Vor-Corona-Niveau auszuweiten, um den großen Beratungsbedarf der Menschen zeitnah befriedigen zu können. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie wurden die Beratungsangebote und Öffnungszeiten des Sozialrathauses Gallus deutlich reduziert und eingeschränkt, jedoch nach Ende der pandemiebedingten Auflagen nicht wieder ausgeweitet. Einige Angebote und Dienstleistungen wurden zwischenzeitlich digitalisiert und können online beantragt werden, was zu begrüßen ist. Insbesondere Menschen ohne Internetzugang, ohne Deutschkenntnisse und mit Leseschwäche sowie Seniorinnen und Senioren werden jedoch benachteiligt, da nur wenige und keine zeitnahen Termine zu persönlicher Beratung vergeben werden. Hilfsorganisationen und Vereine füllen die Lücke, die die Verwaltung hinterlässt. Hilfsbedürftige Menschen wenden sich an die ehrenamtlichen Helfenden der chronisch unterfinanzierten Institutionen, die den Menschen bei der Terminvereinbarung, beim Dolmetschen oder beim Ausfüllen komplizierter Anträge behilflich sind. Die Verwaltung soll ihrer Aufgabe als Dienstleister für die Menschen nachkommen und ihre Aufgaben selbst erfüllen. Ehrenamtliche sollen so wieder in die Lage versetzt werden, ihre eigentlichen Tätigkeiten ausüben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1665

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Konzept Kindertagespflege

02.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3901 entstanden aus Vorlage: OF 172/16 vom 13.04.2023 Betreff: Neues Konzept Kindertagespflege Der Magistrat wird aufgefordert, die offenen Fragen der Interessengemeinschaft Frankfurter Tagesfamilien zur Kindertagespflege zu klären und die Erhöhung der Förderleistungen spätestens Anfang 2024 in Kraft treten zu lassen. Begründung: Die Interessengemeinschaft Frankfurter Tagesfamilien hat durch ihre Veröffentlichungen deutlich gemacht, dass viele Fragen zur derzeitigen und zukünftigen Situation der Tagesfamilien bestehen. Es wurden konkrete Forderungen formuliert, die sich auf die Erhöhung der Förderleistung, eine angepasste Sachkostenpauschale, zusätzliche Regenerationstage und den Wegfall der Degression in der Bezahlung beziehen. Um ein konstruktives Miteinander in der Frankfurter Familienpolitik zwischen allen Interessengruppen zu wahren, ist eine zeitnahe, differenzierte Stellungnahme dringend notwendig, um die benötigten Angebote von Tagesfamilien auch zukünftig sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1787 Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung

25.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 296/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellenerweiterung im Jugendclub (Westside 488) der Heinrich-Lübke-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Im Haushalt 2023 werden im Bereich der Zuschüsse für die Träger der freien Jugendhilfe zusätzliche Mittel eingestellt, um den Personalschlüssel im Jugendclub in der Heinrich-Lübke-Siedlung, das Westside 488, um mindestens eine Stelle zu erhöhen. Begründung: Der Jugendclub "Westside 488" in der Heinrich-Lübke-Siedlung wird gemeinsam von Saz-Rock e.V. und dem Träger des Jugendclubs Praunheim, dem Evangelischen Verein für Jugendsozialarbeit, betrieben. In der Siedlung leben viele Familien. Für die dort wohnenden Kinder und Jugendlichen ist ein stabiles und dauerhaftes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit notwendig. Sie brauchen einen Ort, wo sie Freund*innen treffen, sich kreativ entfalten und sich austoben können. Sie bekommen dort auch Unterstützung in ihren Schul- und Lebenssituation sowie ein warmes Mittagessen. Derzeit sind zwei Halbtagsstellen vorhanden. Diese reichen allerdings nicht aus. Die dünne Personaldecke führt zu Einschränkungen der ohnehin unzureichenden Öffnungszeiten. Dieser ist in der Regel an drei Tagen in der Woche geöffnet. Nämlich Dienstag, Mittwochs und Donnerstags zwischen 15 und 20 Uhr. Urlaub, Fortbildungen und krankheitsbedingte Ausfälle können nicht abgefedert werden. Eine weitere Vollzeitstelle würde einerseits helfen das Angebot für Kinder und Jugendliche beständig aufrecht zu erhalten. Andererseits böte eine personelle Aufstockung die Möglichkeit einer Erweiterung der Öffnungszeiten. Die beengten Räumlichkeiten und die finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit stellen ohnehin ein Problem dar. Hinzu kommt der Generationskonflikt in der Heinrich-Lübke-Siedlung, der dank verschiedener Aktionen und Maßnahmen des Quartiersmanagements, des Nachbarschaftszentrums des Frankfurter Verbands, dem Ortsbeirat, des Jugendclubs "Westside 488", des Jugendclub Praunheim und weiterer Akteur*innen vor Ort, die sich am Runden Tisch zur Situation in der Heinrich-Lübke Siedlung zusammengefunden haben, abgemildert werden konnte. Nicht zuletzt, deswegen ist der Jugendclub "Westside 488" ein wichtiger Anlaufpunkt für Kinder - und Jugendliche in der Siedlung. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Angebote bereitgestellt. Aus den letzten Jahren ist das Graffitiprojekt an der Kollwitzstraße unterhalb der Ludwig-Landmann-Straße hervorzuheben. Um das Programm auch zukünftig gewährleisten zu können, benötigt es mindestens drei Stellenanteile. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2023 Die Vorlage OF 296/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern

25.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 295/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01. Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Finanzielle Ausstattung des RaUM absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den folgenden Beschluss zu fassen: Gegenüber dem Haushaltsansatz aus 2022 werden die städtischen Zuwendungen für den RaUM für Kinder und Teenis, dessen Träger die Cyriakusgemeinde in Rödelheim ist, um 20.400 € erhöht. Dies ist notwendig, um die laufenden Kosten abzusichern und die Arbeit des RaUM für die Kinder und Jugendlichen im Stadtteil im derzeitigen Umfang aufrechtzuerhalten. Ansonsten müssten spätestens im nächsten Jahr Stellen gekürzt werden. Begründung: Seit 2006 wird der RaUM mit zwei Stellen zu 90 % städtisch gefördert. Im Vorjahr betrug der städtische Zuschuss für den RaUM 204.000 €. Im Jahr 2012 durchgeführten Planungsprozess für den Sozialbezirk Bockenheim/Rödelheim wurden vom Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main 2,5 Vollzeitäquivalenzstellen für den RaUM offiziell ausgewiesen und werden seitdem für die Berechnung der Stellenversorgung im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit herangezogen. Derzeit finanziert der Träger eine 75 % Stelle aus Eigenmitteln. Dies kommt allerdings langsam an ihre Grenzen, da die Rücklagen des Trägers aufgezehrt werden. Vor allem die Personalkosten werden durch die momentane städtische Zuwendung nicht abgedeckt. Spätestens ab dem nächsten Jahr hätte dies Stellenkürzungen zur Folge, die sich auf das angebotene Programm auswirken würden. Notwendig wäre die Finanzierung von mindesten 2,5 Stellen durch die Stadt. Der restliche Anteil der Stellen kann weiterhin durch Spenden refinanziert werden. Die Einrichtung stellt für Rödelheimer Kinder- und Jugendliche einen wichtigen Fixpunkt im Alltag dar. Sie garantiert soziale Teilhabe, gibt Unterstützung in unterschiedlichen Schul- und Lebenssituationen und stärkt sie in ihren Mitbestimmungsrechten. Daneben gehören Ferienaktionen, Kulturprogramme und Kooperationsprojekte im Stadtteil zu ihrem vielfältigen Programm. Auch werden anderen Akteur*innen, wie z.B. dem Internationalen Familienzentrum e.V. und dem Nachbarschaftsbüro Rödelheim West, die Räumlichkeiten in der Wolf-Heidenheim-Straße zur Verfügung gestellt. Gerade aufgrund der zurückliegenden Corona-Jahre, muss dieses Angebot aufrechterhalten werden. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 66 2023 Die Vorlage OF 295/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Parteien: GRÜNE, SPD, die_farbechten-LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen

25.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 entstanden aus Vorlage: OF 287/7 vom 11.04.2023 Betreff: Verkehrssituation Oberhöchstädter Weg lösen Der Magistrat wird aufgefordert, entlastende verkehrliche Maßnahmen für den vorderen Abschnitt des Oberhöchstädter Weges ab der Einmündung Heerstraße bis auf Höhe der Hausnummer 15 zur Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich mit der Heerstraße und zur Vermeidung von zunehmenden Behinderungen der Anwohnerinnen und Anwohner zu finden und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Dabei ist zu prüfen und zu berichten, ob eine Einbahnstraßenregelung nach Norden in diesem Abschnitt oder alternativ auch eine Verbreiterung des befahrbaren Straßenbereichs in diesem Abschnitt durch einseitiges Parkverbot eine Lösung sein kann. Begründung: Durch die einspurige Verkehrsführung mit erlaubtem Gegenverkehr kommt es regelmäßig zu Engpässen in diesem Straßenabschnitt. Ein Ausweichen der Autofahrerinnen und Autofahrer ist oft wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht möglich, schon das Einfahren in den Oberhöchstädter Weg aus der Heerstraße ist immer wieder stark erschwert. Der Verkehr staut sich bis auf die Heerstraße zurück, wo zusätzlich Busverkehr und Radfahrerinnen und Radfahrer behindert werden und das Risiko für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer steigt. Eine Einbahnstraßenregelung würde die Verkehrssituation in diesem Bereich deutlich verbessern, hätte allerdings Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen im hinteren Straßenbereich bis zur Steinbacher Hohl. Alternativ könnte auch durch einseitiges Parkverbot eine zweispurige Verkehrsführung ermöglicht werden und damit den Gegenverkehr erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße

25.04.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3843 entstanden aus Vorlage: OF 283/7 vom 11.04.2023 Betreff: Lärmschutz auf der A 66 für die Bewohnerinnen und Bewohner im Westring und in der Fuchstanzstraße Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Autobahn GmbH für geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Lärmschutzfenster) einzusetzen, um die Menschen, die in Westhausen sowie in der Fuchstanzstraße in Rödelheim wohnen, vor Lärm zu schützen. Begründung: Dass Lärm gesundheitsschädlich ist, ist bewiesen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Leitlinien festgelegt, ab wann Straßenverkehrslärm als gesundheitsschädlich gilt und Grenzwerte ermittelt. Als Mittelwert für 24 Stunden sollten maximal 53 dB(A) erreicht werden. In der Nacht noch weniger: maximal 45 dB(A). Die Bundesimmissionsschutzverordnung hat eine Obergrenze für Wohnbebauung von 62 dB(A) festgelegt - das ist geltendes Recht! Für die Autobahnen werden in der Regel mindestens 80 dB(A) angenommen, im vorliegenden Fall eine dauerhafte Lärmbelastung von 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche. Hier liegt dringender Handlungsbedarf vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1623 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-Ost

25.04.2023 · Aktualisiert: 08.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3838 entstanden aus Vorlage: OF 747/6 vom 04.04.2023 Betreff: Schonende Pflege für die Grünflächen Unterliederbach-Ost Der Magistrat wird gebeten, bei der Vergabe von Pflegeaufträgen von Grünflächen in Unterliederbach-Ost (Umfeld Teutonenweg) besonders auf die Anwendung von schonenden Verfahren zu achten, die die Vielfalt der Pflanzen- und Tierarten fördern. Nach Aussage von Anwohnern werden häufig Laubsauger und -bläser eingesetzt und Wiesen wie auch Hecken steril gesäubert, zudem Sträucher schonungslos ohne Rücksicht auf Brutzeiten zurückgeschnitten. Umgekehrt sind dem Augenschein nach keine Blumenwiesen zu finden. Begründung: Die großzügigen Grünanlagen in der angesprochenen ausgedehnten Siedlungsgegend bieten eine gute Chance, die Artenvielfalt und zugleich die Attraktivität für die Anwohner zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1674

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita- Aufgabe Tagespflege Mehr Hortplätze in Niederrad schaffen

20.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2023, OF 746/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita- Aufgabe Tagespflege Mehr Hortplätze in Niederrad schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Haushalt 2023 eine Position "Zusätzliche Hortplätze in Niederrad" einzustellen und mit Mitteln auszustatten, dass bedarfsdeckend weitere Hortplätze in Niederrad geschaffen werden können. Begründung: Es ist dem Magistrat seit Jahren bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze den Bedarf bei weitem nicht deckt. Jedes Jahr haben Eltern das gleiche Problem, für ihre Kinder einen Platz zu bekommen. Inzwischen ist die Situation dramatisch und es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 162 2023 Die Vorlage OF 746/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen

19.04.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 454/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend-und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden für den Haushalt 2023 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Mittel sollen erhöht werden, damit, wo erforderlich, die Stellen auf 1,5 bzw 2 stellen je Quartier ausgeweitet werden können Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Da in Stadtteilen die Arbeit durch Urlaub und Krankheit oft wochenlang beeinträchtigt ist, müssen die Stellen auf 1,5 bzw. 2 Stellen erhöht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 33 2023 Die Vorlage OF 454/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Haushaltsmittel für das Grünflächenamt aufstocken

18.04.2023 · Aktualisiert: 15.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 569/10 Betreff: Haushalt 2023 Haushaltsmittel für das Grünflächenamt aufstocken Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert die Mittel für das Grünflächenamt im Haushalt 2023 so aufzustocken, dass die Pflege und der der Erhalt der Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10 gewährleistet ist Begründung: Die Streuobstwiesen sind ein wichtiger ökologischer Bestandteil der Landschaftsgestaltung. Es ist festzustellen, dass die notwendige Pflege seit Jahren vernachlässigt wird. Die Schäden an Flora und Fauna sind jetzt schon sichtbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 02.05.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 94 2023 Die Vorlage OF 569/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Belegte Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und der Tagespflege

18.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 509/3 Betreff: Belegte Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und der Tagespflege Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wie viele der ausgewiesenen Plätze in Betreuungseinrichtungen im Nordend sind aktuell aufgrund von fehlendem Betreuungspersonal nicht belegt? b) Wie hat sich die Zahl der angebotenen Plätze in der Tagespflege im letzten Jahr im Nordend entwickelt? Begründung: Es wird immer wieder von geschlossenen Gruppen aufgrund von fehlendem Betreuungspersonal berichtet. Um die Situation einschätzen zu können bittet der Ortsbeirat um die Zurverfügungstellung der Daten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 662 2023 Die Vorlage OF 509/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 506/9 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes bei der Rossegger-Apotheke Bedingt durch die Umgestaltung der Fahrbahnen in Höhe des neuen Überganges Klimschanlage - Sinaipark können gehbehinderte Menschen nicht mehr an der Apotheke halten. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den ersten Parkplatzes (mit dem Verkehrszeichen 286) auf der westlichen Seite der Eschersheimer Landstraße in Richtung Süden (etwa bei Hausnummer 381) in einen Behindertenparkplatz umzuwandeln. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240

16.04.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 504/9 Betreff: Bordsteinkante absenken, Behindertenparkplatz an der Eschersheimer Landstraße 240 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die noch nicht barrierefreie Bordsteinkante am Behinderte*innenparkplatz Eschersheimer Landstraße 240 dahingehend zu verändern, dass auch Rollstuhlfahrer*innen ohne Einschränkungen den Parkplatz nutzen können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 504/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Quartiersmanagement für Sachsenhausen

14.04.2023 · Aktualisiert: 26.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2023, OF 771/5 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Ortsbeirat bittet der Magistrat, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige sozialen Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohnern, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf. Ein gutes Beispiel eines funktionierenden Quartiersmanagements ist Niederrad. Siehe auch: https://frankfurt.de/themen/soziales-und-gesellschaft/frankfurt-als-soziale-stad t/frankfurter-programm---aktive-nachbarschaft Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 771/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 771/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen

12.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 792/1 Betreff: Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für die Menschen im Ortsbezirk 1 einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen. Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 nicht gerecht wird. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, zur Förderung der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 folgende Etatmittel zu erhöhen: Nachholung der Tariferhöhung zur Gleichbehandlung der Angestellten der freien Träger mit denen der öffentlichen Träger. Erhöhung der Sachkostenmittel entsprechend der gestiegenen Miet- und Energiekosten zur Kompensation der inflationsbedingten Kostensteigerungen. Umstellung der Förderstruktur entsprechend Personalkosten nach TVÖD, Kosten für Mieten und Bewirtschaftung von Gebäuden entsprechend Realkosten und zusätzliche auskömmlicher Sachkostenpauschale (angelehnt an die Förderstruktur der Jugendhilfe in der Schule) auszuarbeiten. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt. Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst "nicht zwingend notwendige" Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten. Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei. Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Der Antrag OF 792/1 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 99 2023 Die Vorlage OF 792/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Budget für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufstocken

06.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 278/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Budget für die Offene Kinder- und Jugendarbeit aufstocken Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der Haushaltsaufstellung das Budget für die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) um 10% gegenüber dem Haushaltsansatz 2022 als Inflationsausgleich aufzustocken, so dass auch unter den aktuellen Bedingungen eine pädagogisch sinnvolle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in unserem Ortsbezirk stattfinden kann. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der OKJA umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hat seit 2016 nicht stattgefunden. Tarifbedingte Personalkostensteigerungen, steigende Mieten und Energiekosten, höhere Sachkosten aufgrund der Inflation und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt - dieses strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) in Frankfurt leisten seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders in den Jahren pandemiebedingten Mangels an Stabilität und Sicherheit boten und bieten die Einrichtungen der OKJA einen Platz, an dem jungen Menschen ganz individuell begegnet wird. Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens, als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachlich differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zum sozialen Frieden in Frankfurt bei. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um auf den Missstand der massiven Unterfinanzierung hinzuweisen, protestieren die freien Träger seit knapp drei Jahren monatlich vor der Stadtverordnetenversammlung für die auskömmliche Finanzierung der OKJA, die Besetzung der vakanten Stellen sowie die Übernahme der Kostensteigerungen. Für das Doppelhaushaltsjahr 2020 und 2021 war der Beschluss gefasst worden, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb jedoch ohne weitere Konsultationen aus! Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2023 Die Vorlage OF 278/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten

06.04.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2023, OF 281/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielplätze im Ortsbezirk mit barrierefreien Spielgeräten ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In jedem Stadtteil des Ortsbezirks ist ein Spielplatz mit einem behindertengerechten Spielgerät auszustatteten, so dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden. Begründung: Spielplätze sind wichtige öffentliche Frei-, Bewegungs- und Kontakträume für Kinder, Jugendliche, Eltern bzw. Großeltern und dienen als generationsübergreifender Treff- bzw. Kommunikationspunkt. Kinder und Jugendliche lernen dort das gemeinsame Spielen, den Austausch, sie trainieren körperliche Bewegungsabläufe und sammeln wichtige Erfahrungen wohnortnah und an der frischen Luft. Aber nicht alle Menschen profitieren von den Spielplätzen. Einerseits fehlen behindertengerechte Spielgeräte wie beispielsweise unterfahrbare Sand- oder Wasserspiele. Andererseits ist auch der Zugang zu den normalen Spielgeräten wie Schaukel oder Rutsche für Eltern im Rollstuhl nicht oder nur teilweise möglich, weil Holzschnipsel oder Sand an diesen Stellen eingebracht sind. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken. Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 62 2023 Die Vorlage OF 281/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung), CDU, SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen

05.04.2023 · Aktualisiert: 19.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2023, OF 793/1 Betreff: Haushalt 2023 Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1 unterstützen Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, kultureller Bildung und Jugendberufshilfe leisten für uns einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von kultureller Teilhabe, Demokratie, Stabilität und sozialem Frieden. Soziale Problemlagen und Chancenungleichheiten für Kinder und Jugendliche werden aufgefangen. Seit 2016 wurde für die Finanzierung der Kinder- und Jugendeinrichtungen lediglich eine Anpassung von 3% vorgenommen, was bereits dem "Normalbedarf" seit dem Jahr 2014 (!) nicht gerecht wird. Dies vorausgesetzt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat 1 fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, bzgl. der freien Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Ortsbezirk 1: 1. Eine Gleichbehandlung der Angestellten der freien Träger mit denen der öffentlichen Träger durch Nachholung der Tariferhöhungen in der Finanzierung herzustellen. 2. ausreichende Sachkostenmittel entsprechend der steigenden Miet- und Energiekosten sowie allgemein Inflationsbedingten erhöhten Kosten bereit zu stellen. 3. eine Umstellung der Förderstruktur entsprechend Personalkosten nach TVÖD, Kosten für Mieten und Bewirtschaftung von Gebäuden entsprechend Realkosten und zusätzliche auskömmlicher Sachkostenpauschale (angelehnt an die Förderstruktur der Jugendhilfe in der Schule) auszuarbeiten. Begründung: Die freien Träger, die im Auftrag der Stadt Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) umsetzen, sind auf auskömmliche Zuschüsse der Stadt Frankfurt angewiesen. Die Ausgaben für die Träger steigen stetig, eine Zuschusserhöhung an die freien Träger der OKJA hat zwischen 2016 und 2020 nicht stattgefunden. Für den Doppelhaushalt 2020 und 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Personalkosten jährlich durch zusätzliche 3% zu bezuschussen. Diese Zuschusserhöhung blieb ohne weitere Konsultationen in 2021 aus. Die tarifbedingten Personalkostensteigerungen seit 2016 belaufen sich insgesamt auf 2,24 Millionen Euro, hinzu kommen steigende Mieten und Mietnebenkosten, höhere Sachkosten und neue Herausforderungen für die OKJA durch die wachsende Stadt Frankfurt. Gleichbleibende Förderung bei stetig steigenden Kosten entspricht faktisch einer Kürzung. Diese erfahren die Träger der OKJA nun bereits seit mehreren Jahren. Nachdem zunächst "nicht zwingend notwendige" Sachkosten (z.B. Ausflüge) eingespart wurden, sind die Träger mittlerweile gezwungen Personal einzusparen, was mit einer Einschränkung des Angebots einhergeht (kürzere Öffnungszeiten, weniger Plätze/ Angebote usw.). Dies widerspricht sowohl dem andauernden und vermehrten Zuzug ins komplette Stadtgebiet, und im Besonderen ins Gallus, als auch stetig steigenden Herausforderungen und Problemlagen, u.a. verursacht durch die Pandemie und Inflation, von der im Besonderen Kinder- und Jugendliche betroffen sind. Die Mitarbeitenden der Jugend- und Sozialarbeit der öffentlichen Träger werden nach TVÖD bezahlt, welcher jährlich angepasst wird. Den freien Trägern ist es bei gleichbleibender Förderung nicht möglich Tariferhöhungen äquivalent anzupassen, wodurch die Mitarbeitenden der freien Trägerschaft benachteiligt sind. Dadurch sind die Träger im Vergleich zu den städtischen Einrichtungen kaum konkurrenzfähig, was zu zunehmend größeren Problemen führt, geeignete Fachkräfte einzustellen und zu halten. Die Einrichtungen der OKJA sowie die Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Jugendberufshilfe, leisten in Frankfurt seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu Empowerment, Demokratiebildung, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien in Frankfurt. Besonders beim gegenwärtigen Mangel an Stabilität, drohender Armut und Unsicherheiten bieten die Einrichtungen einen Ort, an dem jungen Menschen ganz individuell und entsprechend ihrer Bedarfe begegnet wird. Die Einrichtungen und Dienste der OKJA sind anerkanntermaßen ein Bestandteil der sozialen Infrastruktur Frankfurts: Die OKJA bietet sowohl für die Entwicklung des Gemeinwesens als auch zur Prävention von Problemlagen eine breite Palette fachliche differenzierter und erprobter Angebote sowie professionelle innovative Konzepte und Maßnahmen. Sie leistet damit wichtige Beiträge zur Persönlichkeitsentwicklung und Bildung, hat einen wesentlichen Anteil an der Vermeidung von Ausgrenzung sowie an der Integration von jungen Menschen und trägt damit in großem Maße zu sozialem Frieden in Frankfurt bei. Das strukturelle Defizit fällt zu Lasten der Kinder und Jugendlichen Frankfurts aus. Das öffentlich finanzierte Regelangebot kann nur dann seine Wirksamkeit entfalten, wenn in den Einrichtungen ein Mindeststandard an personeller Abdeckung refinanziert wird. Dies ist jedoch aktuell nicht der Fall! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 793/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben, Aufstellung der Schulen Planung eines Gymnasiums/gymnasialen Oberstufe in Fechenheim

27.03.2023 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2023, OF 414/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben, Aufstellung der Schulen Planung eines Gymnasiums/gymnasialen Oberstufe in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden für die Planung eines Gymnasiums oder einer gymnasialen Oberstufe frühzeitig die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Begründung: Die Einwohnerzahlen Frankfurts wachsen stetig und der Bau weiterer Schulen ist elementar für die bildungsnotwendige Grundversorgung. Dabei ist zu beachten, dass Bildungschancen gleich in den Stadtteilen verteilt sind und einer sozialen und sozialräumlichen Ungleichheit entgegengewirkt wird. Städtische Gymnasien und gymnasiale Oberstufen fehlen in Frankfurt hauptsächlich in den äußeren Stadtbezirken, u.a. in Fechenheim, wo zukünftig auch noch neue Wohngebiete entstehen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 17 2023 Die Vorlage OF 414/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor folgender Satz hinzugefügt wird: "Zum Beispiel wird als Standort die Schule am Mainbogen oder werden die in der OA 331 genannten Standorte vorgeschlagen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 273/8 vom 23.03.2023 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er-Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten eine Aufwertung nötig, bei der die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhaft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohnerinnen und Bewohner zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft infrage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wären: Neugestaltung und Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung und Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- und Freizeitflächen, Anlage von Mieterinnen- Mieter- und Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten und -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzepts sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- und Parkraumkonzepts, Verbesserung der Abfallentsorgung und Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen und gemeinnütziger Vereine etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit, an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie sowie Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammenzuarbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteurinnen und Akteure sowie der Bewohnerinnen- und Bewohnerschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3. aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starken Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen (insbesondere bezogen auf die Themen Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1373

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schließung des St. Konrad Altenpflegeheims in der Schleidenstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3806 entstanden aus Vorlage: OF 491/3 vom 20.03.2023 Betreff: Schließung des St. Konrad Altenpflegeheims in der Schleidenstraße Laut Bewohnerinnen und Bewohnern wird das St. Konrad Altenpflegeheim, ein Altenpflegeheim in der Schleidenstraße 14, in dem zurzeit 30 Seniorinnen und Senioren wohnen, kurzfristig geschlossen. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen sich - auch kurzfristig - einen neuen Platz suchen. Daher wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Gründe für die kurzfristige Schließung sind; 2. ob den Bewohnerinnen und Bewohnern Ersatzplätze in der Nähe angeboten wurden, möglicherweise in Altenpflegeheimen des gleichen Trägers; 3. ob es im Vorfeld Gespräche der Stadt mit dem Träger und/oder den Bewohnerinnen und Bewohnern gab, um die Schließung des Altenpflegeheims St. Konrad möglichst verträglich und sozial zu gestalten. Begründung: Das St. Konrad Altenpflegeheim liegt mitten im Nordend in einer ruhigen Nebenstraße. Es ist bekannt, dass das Haus recht sanierungsbedürftig ist, dennoch überrascht die Kurzfristigkeit der Schließung. Es ist wichtig, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern Ausweichplätze und Alternativen angeboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1341 Aktenzeichen: 95

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tagesfamilien stärken - U3-Betreuung in Frankfurt sicherstellen

23.03.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3804 entstanden aus Vorlage: OF 488/3 vom 09.03.2023 Betreff: Tagesfamilien stärken - U3-Betreuung in Frankfurt sicherstellen Kindertageseinrichtungen leisten nicht nur einen herausragenden Beitrag zur Früherziehung unserer Kinder, sie stellen außerdem die nötige Infrastruktur bereit, um jungen Eltern schnell den Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen. Sie sind ein unverzichtbarer Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ermöglichen Müttern und Vätern, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten, und leisten in Zeiten des Fachkräftemangels ihren Beitrag, um möglichst vielen das Arbeiten in Vollzeit zu ermöglichen. Tagesfamilien stellen hierbei einen besonderen Baustein dar. Sie ergänzen das Angebot der Kindertagesstätten mit zusätzlichen Betreuungsplätzen. Weil sie als Selbstständige Kinder in Kleingruppen in den eigenen vier Wänden betreuen, sind sie sehr flexibel. Sie können Betreuung in Randzeiten und in der Nacht anbieten und so auch Beschäftigten im Schichtdienst eine kindgerechte Unterbringung ermöglichen. Sie können besser auf die individuellen Förderbedürfnisse der Kinder eingehen. Außerdem sparen Sie der Stadt Kosten für die Anmietung und den Unterhalt von Immobilien. Doch das Angebot an Tagesfamilien in Frankfurt ist bedroht. Steigende Kosten, die durch die Stadt nicht ausgeglichen werden, und schlechte Arbeitsbedingungen machen den Job zunehmend unattraktiv. Immer mehr Tagesfamilien geben auf und das, obwohl schon heute Betreuungspersonal und Kitaplätze fehlen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, inwieweit es möglich ist, bei der Aufstellung des Haushalts die Vergütung der Tagesfamilien rückwirkend dahin gehend anzupassen, dass 1. Tagesfamilien finanziell nicht schlechter gestellt sind als angestellte Erzieherinnen und Erzieher. Dabei ist unbedingt dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Tagesfamilien als selbstständig Tätige nicht sozialversichert sind und deshalb aus ihren Bezügen privat für Krankheit, Pflege, Rente und Berufsunfähigkeit vorsorgen sowie ausreichend haftpflichtversichert sein müssen; 2. Tagesfamilien auch die rechtlich zustehenden Vor- und Nachbereitungszeiten wieder bezahlt bekommen; 3. finanzielle Anreize geschaffen werden, um die maximale Zahl von fünf Betreuungsplätzen auszuschöpfen. Das derzeitige Modell, wonach Tagesfamilien prozentual weniger bekommen, sobald sie mehr als drei Kinder betreuen, ist umgehend abzuschaffen; 4. die Betreuung in Randzeiten und bei Nacht wieder attraktiv gestaltet wird, um ein ausreichendes Betreuungsangebot für Berufsgruppen in Schichtdiensten zu erhalten; 5. die seit 2009 konstant gebliebene Betriebskostenpauschale entsprechend der Teuerung der letzten 14 Jahre angepasst wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann in Frankfurt eine Satzung für die Kindertagespflege erlassen wird, die bereits 2021 angekündigt wurde; 2. ob aktuell seitens der Stadt Gelder für die Kindertagespflege beim Land und Bund abgerufen werden. Wenn nein, warum nicht? 3. wie sich das Platzangebot in der Kindertagespflege im Nordend im letzten Jahr entwickelt hat; 4. welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Platzangebot zu erhöhen; 5. wie viele Plätze es für Hortkinder im Nordend gibt; 6. wie er mit der Kritik der Tagesbetreuungspersonen bzgl. der Bezahlung um geht, z. B. die Kürzung bei der Nachtbetreuung, Nichtteilnahme an der letzten Tariferhöhung. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat an den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz und dringt darauf, die ausreichende Versorgung mit Betreuungsplätzen im Zweifelsfall höher zu gewichten ist, als der geplante Wegfall des Elternentgelts für das dritte Kitajahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2353 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich reparieren lassen

21.03.2023 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3758 entstanden aus Vorlage: OF 767/1 vom 28.02.2023 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk 1: Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich reparieren lassen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, damit der Aufzug am MOMEM/Hauptwache endlich repariert wird und mobilitätseinge schränkte Menschen selbstbestimmt und barrierefrei das Tiefplateau vor dem MOMEM an der Hauptwache erreichen können. Begründung: Bereits seit Jahren ist der Aufzug am MOMEM/Hauptwache zum Tiefplateau immer wieder gestört oder defekt. Seit Monaten ist er offenbar dauerhaft außer Betrieb. Insbesondere Rollstuhlfahrende, ältere Menschen oder mobilitätseingeschränkte jüngere Menschen können das MOMEM nicht erreichen, auch nicht durch fremde Hilfe, da die Treppenanlagen nahezu unüberwindlich sind. Auch die FBAG bemängelt zu Recht diesen erbärmlichen und unakzeptablen Zustand. Hinzu kommen defekte Rolltreppen und Aufzüge zu den U- und S-Bahnsteigen, die den Menschen mit Behinderungen tagtäglich das Leben schwer machen. Langfristig sollten behindertengerechte Rampen geplant werden, damit sich dort Menschen mit Behinderungen selbstständig bewegen können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 562 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Freie Träger in Kalbach-Riedberg unterstützen

17.03.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.03.2023, OA 337 entstanden aus Vorlage: OF 370/12 vom 06.03.2023 Betreff: Freie Träger in Kalbach-Riedberg unterstützen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023-2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auch die freien Träger, insbesondere auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, im Angesicht steigender Kosten zu unterstützen und so Angebotskürzungen abzuwenden. Konkret soll dies durch 1. eine regelmäßige Absicherung der Tarifkostensteigerungen im Haushalt und einen Mechanismus für entsprechende Anpassung der Zuschüsse an freie Träger und 2. Prüfung eines Inflationsausgleichs und Energiekostenzuschüsse für die freien Träger geschehen. Begründung: Schon zu Beginn dieser Wahlperiode wurden Tarifsteigerungen, die nicht nur für städtische Angestellte, sondern in der Regel analog auch für Mitarbeitende freier Träger zur Anwendung kommen, nur mit langer Verzögerung in Form höherer Zuschüsse ausgeglichen. Dies möge sich im Angesicht der laufenden Tarifverhandlungen nicht wiederholen. Dazu kommen die aktuelle Inflation und die besondere Zusatzbelastung durch deutlich höhere Energiekosten, die sich nur in geringem Umfang durch Sparmaßnahmen abfedern lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.04.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 337 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.07.2023, TO I, TOP 98 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 337 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.07.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim

13.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3645 entstanden aus Vorlage: OF 380/11 vom 27.02.2023 Betreff: Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim Der Magistrat wird gebeten, den Behindertenparkplatz am Friedhof Fechenheim von seinem jetzigen Standort vor den Eingang des Friedhofs links neben die Pflanzenfläche zu verlegen. Begründung: Vor dem Eingang des Friedhofs wird oft so eng geparkt, dass es für Menschen mit einem Rollator oder Rollstuhl kaum möglich ist, den Friedhof durch den Friedhofseingang zu betreten. Der Behindertenparkplatz an seiner jetzigen Stelle befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Gehbehinderte Menschen müssen also erst die Straße überqueren, um zum Friedhof zu kommen. Das Verlegen des Parkplatzes auf die andere Straßenseite würde beide Probleme auf einmal lösen. Zum einen ist der Behindertenparkplatz nicht besonders oft besetzt, sodass eine breite Verkehrsfläche vor dem Eingang oft frei gehalten würde, zum anderen ist selbst bei Benutzung des Behindertenparkplatzes durch die große Baubreite noch genügend Wegefläche vorhanden, um auch Menschen mit Gehhilfen den Weg zum Eingang zu ermöglichen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1425 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche „Im Niederfeld“

13.03.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM 3641 entstanden aus Vorlage: OF 129/14 vom 27.02.2023 Betreff: Pflege der Obstgehölze auf der Ausgleichsfläche "Im Niederfeld" Der Magistrat wird gebeten, die Obstbäume auf der im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Harheim-Süd angelegten Streuobstwiese mittels fachgerecht durchzuführendem Obstbaumschnitt pflegen zu lassen. Begründung: Die Neuanlage der Streuobstwiese soll einen Beitrag zur standortgerechten Artenvielfalt von Flora und Fauna liefern. Gleichzeitig soll sie künftig auch Obsterträge liefern sowie darüber hinaus ein prägender optischer Bestandteil der Landschaft sein, welcher zur Steigerung der Wohnqualität der umliegenden Wohngebiete dienen kann. Damit diese Funktionen nachhaltig erfüllt werden können, müssen die Bäume gesund erhalten werden. Dazu ist es notwendig, dass sie eine stabile, gut zugängliche und gut belichtete sowie belüftete Krone bilden. Dieses Ziel kann nur durch fachgerechten Baumschnitt erreicht werden. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass die dazu notwendigen Arbeiten bisher unterlassen wurden (siehe Foto) und bittet daher den Magistrat, die entsprechenden Arbeiten zu veranlassen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1093

OF (Antrag Ortsbeirat)

Arbeitssituation der Tagesfamilien verbessern

09.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 489/3 Betreff: Arbeitssituation der Tagesfamilien verbessern Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, - Wann wird in Frankfurt eine Satzung für die Kindertagespflege erlassen, die bereits 2021 angekündigt wurde? - Werden aktuell seitens der Stadt Gelder für die Kindertagespflege beim Land und Bund abgerufen? Wenn nein, warum nicht? - Wie sich das Platzangebot in der Kindertagespflege im Nordend im letzten Jahr entwickelt hat? - Welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Platzangebot zu erhöhen? - Wie viele Plätze gibt es für Hortkinder im Nordend gibt? - Welche Maßnahmen ergriffen werden, um das Platzangebot zu erhöhen? - Wie geht der Magistrat mit der Kritik der Tagesbetreuungspersonen bzgl. der Bezahlung um? Z.B. die Kürzung bei der Nachtbetreuung, Nichtteilnahme an der letzten Tariferhöhung Begründung: Viele Familien im Nordend wünschen sich individuelle Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder, die in Tagesfamilien oft besser zu vereinbaren sind. Vor diesem Hintergrund sollte dieses Angebot weiter gestärkt werden. Gerade auch im Hortbereich wo durch den in Kürze bestehenden Rechtsanspruch auf Betreuung das Angebot sowieso erhöht werden muss. Die Klage der Tagesbetreuungspersonen und Berichte darüber, dass Tagesmütter und -väter ihre Plätze aufgeben, weil sie mit den aktuellen Pflegesätzen nicht mehr zurecht kommen können wir so nicht hinnehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 489/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 488/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.03.2023 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Er Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: "Universitätssportzentrum", "Sophienstraße", "Kirchplatz", "Schönhof", "Kurfürstenplatz", "Adalbert-/Schloßstraße", "Westbahnhof". Sie sollte in Fahrtrichtung Westbahnhof folgenden Verlauf haben: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof. Sie sollte in Fahrtrichtung Markus-Krankenhaus folgenden Verlauf haben: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schloßstraße abbiegen. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße (6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Endhaltestelle Ginnheim: 3 Haltestellen 1er Umstieg in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskrankenhaus (Endstation), 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße: 2 Haltestellen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof, (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenheus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht wehr angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 613/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße

02.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf Jahren

27.02.2023 · Aktualisiert: 12.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 371/12 Betreff: Offenes Angebot für Trennungskinder von sechs bis zwölf Jahren Da bei einem Treffen im Sozialrathaus thematisiert wurde, dass ein offenes Angebot für Trennungskinder von 6 bis 12 Jahren auf dem Riedberg fehlt, hat die Kinderbeauftragte Eva Bieber für den Riedberg einen Träger finden können, der einen solchen Treff sowohl personell als auch mit Räumlichkeiten realisieren könnte. Einzig die Finanzierung bedarf einer Unterstützung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Einrichtung eines offenen Treffs bei dem Familienzentrum Billabong ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt für einen Höchstbetrag von einmalig 4.000,00 € im Jahr 2023. Begründung: Über die Notwendigkeit eines solchen Angebotes wurde von Seiten des Sozialrathauses hingewiesen. Da der gewonnene Träger Billabong mit Kosten für 2023 von 7.000,00 € kalkuliert und in Höhe von 3.000,00 € eine Finanzierung gefunden hat, ist die Differenz aus dem Ortsbeiratsbudget zu nehmen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 371/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 226 2023 Die Vorlage OF 371/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Kinderhaus für den Riedberg

24.02.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.02.2023, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 358/12 vom 10.02.2023 Betreff: Kinderhaus für den Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen, inwiefern ein zusätzliches Angebot für Kinder in den Räumen des Jugendhauses Riedberg geschaffen werden kann; 2. mit dem Träger des Jugendhauses Riedberg (Evangelischer Verein für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e. V.), der für eine etwaige Kindereinrichtung im Jugendhaus Plätze und Öffnungszeiten schaffen kann, Gespräche über eine zusätzliche personelle Ausstattung zu führen. Begründung: Die Zielgruppe der 6- bis 14-jährigen Kinder hat auf dem Riedberg kein offenes Angebot, was allen Kindern zur Verfügung steht. Nicht alle Kinder nutzen Ganztagsangebote, allein die Zahl der Hortplätze und Grundschulkinder macht deutlich, dass viele Kinder am Nachmittag allein zu Hause sind. 2020 hatte Kalbach-Riedberg 1.246 Grundschülerinnen und Grundschüler, davon über 1.000 auf dem Riedberg. Da es nur eine geringe Versorgung mit Hortplätzen und ESB-Plätzen gibt, sind viele Kinder mit ihren Herausforderungen sich selbst überlassen. Daher gilt es für einen familienfreundlichen Bereich wie dem Riedberg, dies durch ein Kinderhaus zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1532 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 154 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 01.03.2023 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3029, 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.03.2023 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Bäume für Frankfurt

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3557 entstanden aus Vorlage: OF 599/2 vom 12.01.2023 Betreff: Mehr Bäume für Frankfurt Vorgang: NR 400/22 CDU; B 479/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Bäume im Stadtgebiet seit 2016 gefällt wurden und ob die Zahl der Ersatz- und Neupflanzungen die Zahl der gefällten Bäume überwiegt; 2. wie viele Bäume im Ortsbezirk seit 2016 gefällt wurden und ob die Zahl der Ersatz- und Neupflanzungen die Zahl der gefällten Bäume überwiegt; 3. warum seit 2019 die Zahl der Baumpflanzungen so massiv rückläufig ist; 4. ob die gestiegenen Unterhaltungskosten für die Baumpflege der letzten fünf Jahre (siehe Bericht B 479) sich auch entsprechend im Etat des Grünflächenamtes widerspiegeln; 5. welche zusätzlichen Personal- und Kostenaufwendungen nötig sind, um mindestens so viele Ersatz- und Neupflanzungen vorzunehmen, dass diese die Zahl der Baumfällungen übersteigt, mindestens aber bei 1.000 liegt, sowie diese Bäume zu pflegen und insbesondere in den ersten Jahren bewässern zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 6. im Stadtgebiet künftig mindestens so viele Ersatz- und Neupflanzungen vorgenommen werden, dass diese die Zahl der Baumfällungen übersteigt, mindestens aber bei 1.000 liegt; 7. im Ortsbezirk 2 künftig mindestens so viele Ersatz- und Neupflanzungen vorgenommen werden, dass diese die Zahl der Baumfällungen übersteigt; 8. die entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen (siehe Ziffer 5.) im künftigen Haushalt 2023 und den folgenden bereitgestellt werden. Begründung: Die Anzahl der Baumpflanzungen in Frankfurt ist seit 2020 gegenüber den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Angaben aus B 479 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Straßen Ersatz 268 83 494 234 219 250 478 Neupflanzung 424 974 974 219 108 128 Grünanlagen Ersatz 65 65 96 169 230 217 363 Neupflanzung 260 260 358 391 6 15 Summe 1017 1382 1922 1013 563 610 841 Grundsätzlich steht es der Stadt Frankfurt gut an, sich das Ziel zu setzen mindestens 1.000 Bäume jährlich zu pflanzen, wie es bis 2019 auch erreicht wurde. Die fast halbierte Anzahl der Baumpflanzungen im Jahr 2020 ist erklärungsbedürftig. Obwohl der Wiederanstieg der Baumpflanzungen seitdem zu begrüßen ist, sollte dennoch mindestens das vorige Niveau wieder erreicht werden. Hierfür müssen die entsprechenden Ressourcen jedoch im zuständigen Amt auch bereitgestellt werden. Baumpflanzungen sind im Sinne der Klimaanpassung gerade in einer dicht bebauten Stadt wie Frankfurt mitnichten Luxus, sondern absolute Notwendigkeit. Dies gilt insbesondere für hochverdichtete Stadtteile wie das Westend und Bockenheim, weshalb für diese auch im Speziellen gelten sollte, dass der Nettobaumbestand nicht schrumpft, also jedes Jahr Sorge getragen wird, dass mindestens so viele Bäume neu oder als Ersatz gepflanzt werden, wie gefällt werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 04.05.2022, NR 400 Bericht des Magistrats vom 09.12.2022, B 479 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 962 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2

13.02.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3555 entstanden aus Vorlage: OF 597/2 vom 28.01.2023 Betreff: Überblick zu Standorten, Kosten und Pflege der neuen Pflanzkübel und Parklets im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele temporäre Pflanzkübel und Parklets sind insgesamt wo geplant? 2. Was kosten die temporären Parklets und Pflanzkübel in der Anschaffung inklusive Bepflanzung? 3. Wer ist für die Instandhaltung und Pflege in welchen Intervallen zuständig und was wird diese kosten? 4. Wie viel Patenschaften sind für die Pflanzkübel schon geschlossen worden? 5. Was geschieht nach der temporären Erprobungsphase mit den Pflanzkübeln und Parklets? Gibt es ein Weiterverwertungs- und Entsorgungskonzept? Begründung: Die geplante Installation von Parklets und Pflanzkübeln soll die Aufenthaltsqualität in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen erhöhen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass die Parklets und Pflanzkübel auch angemessen gepflegt und instandgehalten werden. Die obigen Fragen kamen von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1253 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1253) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Parkraumanalyse nach erfolgter Neueröffnung des Varisano Klinikums FrankfurtHöchst

07.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3515 entstanden aus Vorlage: OF 677/6 vom 22.01.2023 Betreff: Höchst: Parkraumanalyse nach erfolgter Neueröffnung des Varisano Klinikums Frankfurt-Höchst Im Februar soll nach langjähriger Bauzeit die Eröffnung des Höchster Varisano Klinikums erfolgen. Der Neubau hat zur Folge, dass sich der Eingangsbereich und die Anfahrtswege zum Krankenhaus fortan ändern. Seit Jahren befürchten die Anwohner des Lindenviertels und der Windthorststraße, dass sich die derzeit bereits angespannte Parksituation durch den Neubau weiter verschärft. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge der Eröffnung des Klinikums eine Parkraumanalyse im Lindenviertel, Windthorstraße, Peter-Fischer-Allee, Herbesthaler Straße und Karl-Blum-Allee durchzuführen. Im Rahmen dieser Analyse soll ermittelt werden, inwieweit sich die Parksituation für Anwohner und Besucherinnen und Besucher durch die Eröffnung des Neubaus verändert. Über das Ergebnis der Analyse ist der Ortsbeirat zu unterrichten, um ergebnisorientierte Veränderungen vornehmen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1240 Antrag vom 25.08.2023, OF 822/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 742 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

29.01.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 590/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt [zum nächsten Fahrplanwechsel im November 2023 bis zum Westbahnhof zu verlängern. Zwischen Markuskrankenhaus und Westbahnhof sollen folgende Haltestellen angefahren werden: Ginnheimer Landstaße - Ginnheimer Straße - Universitätssportzentrum - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße, in der Gegenrichtung über Ederstraße - Schloßstraße - Rödelheimer Straße - Universitätssportzentrum - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße. Im Zuge der Streckenanpassung ist zu prüfen, ob von der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schloßstraße geschaffen werden kann. Begründung: Entgegen der ST 824 vom 27.04.2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen Ein Fahrgast der zum Beispiel vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Sophienstraße ( 6 Haltestellen) fährt, muss zur Zeit 2 Mal umsteigen. 1.Fahrt mit der U 1 und der U 9 vom Nordwestzentrum zur Haltestelle Ginnheim : 3 haltestellen 1er UMSTIEG in die Buslinie 39 2. Fahrt. Fahrt von der Haltestelle Ginnheim zur Haltestelle Markuskranbkenhaus ( Endstation.) 1. Haltestelle 2.er Umstieg in die Buslinie 34 Fahrt vom Markus Krankenheus zur Haltestelle Sophienstraße 2 Haltestellen. Von einem Nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei einer solchen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer der vom Nordwestzentrum kommt, steigt an der Haltestelle Ginnheim um Fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) zu schaffen.] Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.03.2023, OF 613/2 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 590/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 590/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 613/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 613/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Juden in Bockenheim. Eine Recherche

29.01.2023 · Aktualisiert: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 592/2 Betreff: Juden in Bockenheim. Eine Recherche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat 2 unterstützt die Publikation "Juden in Bockenheim. Eine Recherche" (Arbeitstitel) der Freunde Bockenheims e.V. und des Instituts für Selbstorganisation e.V. mit einem Betrag von bis zu € 2.000,00 aus seinem Budget. Begründung: "Vor 90 Jahren wurde Hitler zum Reichskanzler ernannt. Damit entstand die nationalsozialistische Diktatur mit der Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung politischer und gesellschaftlicher Gruppen und Minderheiten, die von den Nationalsozialisten als nicht deutsch betrachtet wurden. Die erneute staatliche Diskriminierung jüdischer Bürger begann unmittelbar. Auf Grundlage des "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7.4.1933 wurden politisch Andersdenkende und jüdische Beschäftigte aus den Ämtern, Hochschulen und Schulen entlassen. Damit begann eine beispiellose Verfolgung der jüdischen Bürger Deutschlands und später, nach den Kriegszügen der Wehrmacht, auch die Verfolgung und Ermordung jüdischer Bewohner vieler Länder. Die auf Bockenheim bezogene Erinnerung an diese Zeit wurde 1988, 50 Jahre nach der Pogromnacht des 9./10. November 1938, durch einen Arbeitskreis der Evangelischen St. Jakobsgemeinde erstmalig unter dem Titel "Gedenke! Jüdische Bürger in Bockenheim" in die Öffentlichkeit gebracht. Damit waren Grundlagen gelegt für weitere Forschungen, die u.a. in der Ausstellung des Jüdischen Museums der Stadt Frankfurt am Main unter dem Titel Vergessene Nachbarn zu sehen war (1990-1991). Es entstanden dann darauf aufbauende Broschüren für die Stadtteile Bergen-Enkheim, Bockenheim, Heddernheim, Höchst und Rödelheim. Diese Publikationen sind 2023 nicht mehr präsent, wenn die Erwerbung im Antiquariat ausgespart bleibt. Sie sind auch seither nicht aktualisiert und erweitert worden. Dies ist nicht nur bedauerlich, sondern eine unmittelbare Aufforderung für uns ein Projekt anzugehen, nämlich eine neue Publikation über das Thema vorzubereiten, die im Herbst 2023 erscheinen soll." Aus der Projektbeschreibung der beiden Vereine Anlage: Aufwendungs- und Finanzierungsplan des Buchprojekts Juden in Bockenheim Anlage 1 (ca. 431 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO II, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 200 2023 Die Vorlage OF 592/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Toilettenkonzept Rennbahnpark Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

27.01.2023 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 318 entstanden aus Vorlage: OF 614/5 vom 22.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Rennbahnpark Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den neuen Rennbahnpark mit in die Liste der Magistratsvorlage M 174 aufzunehmen und eine feste Toilette einzurichten. Begründung: Der neue Park ist noch nicht in der Magistratsvorlage M 174 mit aufgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 230 Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 164 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 50 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 209 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

27.01.2023 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.01.2023, OA 320 entstanden aus Vorlage: OF 336/12 vom 09.01.2023 Betreff: Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174, sieht es die Stadt Frankfurt am Main als ihre Aufgabe an, ein größtmögliches Angebot an sauberen, funktionsfähigen und sicheren öffentlichen Toiletten für die Bevölkerung vorzuhalten. Zudem soll der Betrieb so effizient wie möglich erfolgen und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Vandalismus und zweckfremde Nutzung so gering wie möglich gehalten werden. Der Ortsbeirat begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Leider hat er jedoch zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Ergebnisbericht zum Ausbau der öffentlichen Toiletten der Stadtteil Kalbach-Riedberg nicht berücksichtigt wurde. Bislang gibt es im gesamten Stadtteil lediglich am Riedbergplatz im Untergeschoss zur Tiefgarage eine insbesondere in den Haupteinkaufszeiten zu klein dimensionierte (kostenfreie) Toilette. An anderen, häufig frequentierten Orten - zum Beispiel in der Nähe der Spielplätze - fehlen entsprechende Räumlichkeiten. In Kalbach existiert keine öffentliche Toilette. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Angebot öffentlicher Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg ausgebaut werden kann. Als mögliche Standorte sollen beispielsweise das Alte Rathaus und der geplante Neubau der Freiwilligen Feuerwehr geprüft werden. Weiterhin gehört dazu auch die Errichtung von bewirtschafteten Kiosktoiletten, mobilen Toiletten sowie Vertragstoiletten in gastronomischen Einrichtungen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Nicht nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Zahl der Studierenden sowie der Einkaufspendlerinnen und Einkaufspendler haben sich kontinuierlich erhöht. Einzelne wichtige Bestandteile städtischer Infrastruktur sind jedoch nicht mitgewachsen. Dazu gehört auch das Angebot an öffentlich zugänglichen Toiletten. Leider beruht die dem Ergebnisbericht zugrunde liegende Bedarfserhebung aus dem Jahr 2017. Die heute bestehenden tatsächlichen Bedarfe wurden daher nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Ausweitung des öffentlich zugänglichen Toilettenraums ist für den Stadtteil Kalbach-Riedberg notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 235 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 355 Bericht des Magistrats vom 15.02.2024, B 110 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 9 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

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