Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?
Bericht
In Frankfurt am Main gibt es drei Träger von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): · Praunheimer Werkstätten · Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Frankfurter Verein für soziale Heimstätten In einer WfbM gibt es drei Bereiche: · Eingangsverfahren · Berufsbildungsbereich · Arbeitsbereich In WfbM arbeiten Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Die Beschäftigung in WfbM entspricht nicht der Erwerbsarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es handelt sich bei Werkstattbeschäftigten also nicht um Arbeitnehmer:innen im klassischen Sinne. Nicht das wirtschaftliche Ergebnis, sondern die berufliche Entwicklung durch individuell angepasste Arbeit und Beschäftigung sowie arbeitsbegleitende Förder-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen steht bei der Werkstattleistung im Vordergrund. Menschen, die aufgrund einer Behinderung voll erwerbsgemindert sind, haben einen Rechtsanspruch auf diese Werkstattleistung. Anders als in regulären Arbeitsverhältnissen besteht hier kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen erhalten Beschäftigte ein Werkstatt-Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag (2025: 133 €), einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld (52 €) zusammensetzt. Diese Leistungen sind gesetzlich in § 221 SGB IX geregelt und dienen der Teilhabe am Arbeitsleben. Der Lebensunterhalt wird meist durch Renten oder Grundsicherung gedeckt, wobei das Werkstatt-Entgelt nur teilweise angerechnet wird. Gerichtsurteile bestätigen, dass der Mindestlohn in WfbM nicht gilt. Dies vorangestellt, wird in der obigen Angelegenheit wie folgt Stellung genommen.
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? Das ist in Hessen kein originär kommunales Aufgabenfeld. Die Stadt Frankfurt am Main trifft keine Zuständigkeit/Kostenträgerschaft hinsichtlich der Finanzierung von WfbM und der Entlohnung der dort von den Beschäftigten geleisteten Tätigkeiten. Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich finanzieren in der Regel die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger die Leistungen. Im Arbeitsbereich übernimmt in der Regel der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe (Integrationsamt) die Kosten. Städtische Zuwendungen für eine Entlohnung nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) würden eine freiwillige Leistung darstellen, für die entsprechende Haushaltsmittel eingestellt sein müssten. Jedoch ist davon aus fachlicher Sicht abzuraten, da dieses "Zusatzeinkommen" nach aktueller Sozialrechtslage bei Transferleistungen beziehenden WfbM-Beschäftigten anzurechnen ist und somit vor allem zur Entlastung des Bundeshaushaltes beitragen würde, ohne dass die Beschäftigten einen signifikanten pekuniären Vorteil davon hätten.
- Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? Keine aus den zur Frage 1 dargelegten Gründen.
- Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte eine "Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht zur Studie wurde Mitte September 2023 auf der BMAS-Website veröffentlicht. Im Rahmen eines Dialogprozesses im Herbst 2023 hat das BMAS Vorschläge zur Reform des Werkstattsystems in insgesamt vier Handlungsfeldern präsentiert. Soweit dem Magistrat bekannt, plante das BMAS seinerzeit u.a. die "Einführung eines steuerfinanzierten Werkstattgeldes und eine Anrechnungsfreiheit des Entgelts aus der Werkstattbeschäftigung bei der Grundsicherung". Ob die aktuelle Bundesregierung das Thema weiter verfolgt, ist hier nicht bekannt. Jedenfalls stagniert die Angelegenheit, was vermutlich auch auf den diesjährigen Regierungswechsel zurückzuführen sein dürfte. Auf eine ähnlich lautende Frage an das Hessische Ministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 26.08.2025 antwortete dieses mit Datum 22.09.2025 wie folgt (Hess. Landtag, Drs. 21/2573, siehe dort Frage 7 und 9): "Es erfordert eine bundesgesetzliche Änderung, um die Entgelte angemessen erhöhen zu können." "Der Bund beabsichtigt, die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen gesetzlich aufzugreifen. Es ist zu erwarten, dass er in Kürze entsprechende Anpassungen des Werkstattentgelts im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens vorlegen wird. Hessen befürwortet dies und setzt sich für eine angemessene Anhebung der Entgelte in WfbM ein." Vor diesem Hintergrund und den zur Frage 1 dargelegten Gründen schätzt der Magistrat die Chancen, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen, aktuell als gering bis kaum Vorhanden ein.
- Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? In den WfbM stehen Menschen mit Behinderungen begleitende Angebote zur Verfügung. Diese umfassen pädagogische, psychologische und therapeutische Unterstützung, Hilfe bei der persönlichen Entwicklung sowie soziale und kulturelle Freizeitangebote, um sowohl die Persönlichkeitsentwicklung als auch die Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main ist sozialleistungsrechtlich nicht für die Arbeitsmarkt-Integration von Menschen mit Behinderung zuständig. Sie selbst ist keine Programm-Anbieterin und hat keine rechtlichen Befugnisse gegenüber den zuständigen Leistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung, Landeswohlfahrtsverband Hessen), deren Statuten auch nicht lokal auf Frankfurt am Main ausgerichtet sind. Ungeachtet dessen sind nachfolgend entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten auf Landes- und städtischer Ebene angeführt: · Um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen und somit die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, unterstützt die hessische Landesregierung mit Hilfe des Perspektivprogramms HePAS die Implementierung eines Inklusions- und Übergangsmanagements in den hessischen WfbM. · Über das Jugend- und Sozialamt erhalten die Praunheimer Werkstätten - neben kommunalisierten Landesmitteln - finanzielle Förderung durch die Stadt Frankfurt für die Maßnahmen "Freizeitpädagogische Betreuung geistig behinderter Menschen" und "Offene Hilfen". · Seit 2017 organisieren die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main, die IHK Frankfurt am Main, das Netzwerk Inklusion Deutschland e.V. und die Lust auf besser leben gGmbH - das Personalforum "Personal.Fachkräfte.Diversity. - Inklusion in Ausbildung und Beruf". Bei der Veranstaltung "Karrieretag" am 12.11.2025 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt-Höchst gab es für interessierte Unternehmen und Bewerber:innen viele Informationen und Angebote rund um das Thema Inklusion in Ausbildung und Beruf. Dort konnte man u.a. mit Personalverantwortlichen von ca. 50 Unternehmen sprechen, sich in Ruhe über grundsätzliche Einstiegsmöglichkeiten, aber auch konkret über offene Stellenangebote informieren und sich zur beruflichen Planung sowie zu Bewerbungen beraten lassen. · Die Stabsstelle Inklusion der Stadt Frankfurt am Main und der Integrationsfachdienst (IFD) organisieren und moderieren regelmäßig Arbeitsgespräche für den Austausch der großen Reha-Träger Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Land, und Landes-Integrationsamt: Kooperationsgespräche "AMBeR" (Arbeit für Menschen mit Behinderungen in der Region Frankfurt). Die Gespräche dienen der Verbesserung der Kooperation dieser Träger, damit Menschen mit Behinderungen bei Beratung, Vermittlung und Leistungsbezug von einer möglichst zügigen und reibungslosen Zusammenarbeit profitieren können. Die Gespräche finden zweimal jährlich in drei Gruppen statt (Leitungskräfte der Reha-Träger, Fachberater:innen der Reha-Träger sowie Berater:innen der Firmenservices der Reha-Träger). · Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 9,32 Prozent schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen. Die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent wird damit deutlich übertroffen.
- In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese? Aktuelle Tätigkeiten bzw. laufende oder angefragte Aufträge, die in den Frankfurter WfbM für die Stadt Frankfurt am Main durchgeführt werden: Frankfurter Werkgemeinschaft (FWG) · Druckdatenverarbeitung · Digitaldruck von Serienbriefen · Kuvertierung von Serienbriefen · Frankierservice · Postauflieferung · Digitaldruck und Druckweiterverarbeitung von Flyern, Postkarten, Umschlägen, A3-Plakaten · Materialbeschaffung (z.B. Kartonagen, Versandtaschen) · Konfektionierung von Versandstücken Praunheimer Werkstätten (PW) · Lagerung Kundenmaterial · Stadtführer verpacken und versenden · Konfektionierung Seniorenzeitschrift · Konfektionierung Kufti Freizeitticket · Mailing Museumsufer · Bewirtung Veranstaltung · Digitalisierung Kursinformationen (Akten) · Produktion Grabkreuze · Aktenvernichtung Frankfurter Verein für soziale Heimstätten · Druck des Produktes "Frankfurt Inklusiv" · Scanarbeiten für das Jugend- und Sozialamt · Jugend- und Sozialamt bestellt regelmäßig Obstsaft in Flaschen (eigene Mosterei) · Die VHS (als Eigenbetrieb der Stadt) lässt mehrfach im Jahr verschiedene Programmhefte kuvertieren und versenden.