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Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf