Arbeitsgelegenheiten als Chance zur Integration und Teilhabe konsequent nutzen
Fragen an den Magistrat
Am 06.11.2023 verständigten sich der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder darauf, die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) breiter anzuwenden. Mit der Anpassung des § 5 AsylbLG zum 27.02.2024 hat der Gesetzgeber den rechtlichen Rahmen hierfür gezielt erweitert. Dieses Instrument bietet wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. Arbeitsgelegenheiten, sowohl nach § 5 AsylbLG für Leistungsberechtigte im Asylverfahren als auch nach § 16d SGB II für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, bieten wertvolle Chancen zur Strukturierung des Alltags, zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und zur Förderung von Sprachkenntnissen. Für Frankfurt deutet vieles darauf hin, dass dieses Instrument bislang nur in begrenztem Umfang genutzt wird. Angesichts der gesetzlichen Neuregelungen und der damit verbundenen erweiterten Möglichkeiten ist ein aktueller Überblick über den Stand und die Perspektiven der Arbeitsgelegenheiten in beiden Rechtskreisen angebracht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Werden in Frankfurt am Main derzeit Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II angeboten und wenn ja, in welchem Umfang?
- Durch welche Träger werden diese Maßnahmen aktuell im Stadtgebiet durchgeführt?
- Wie hat sich das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II in den letzten drei Jahren (2023-2025) entwickelt?
- a)Wurden Maßnahmen quantitativ ausgeweitet oder neue Tätigkeitsfelder erschlossen?
- b)Wurden Maßnahmen reduziert oder eingestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung?
- Wie viele Personen haben in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils eine Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II aufgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren).
- Nutzt die Stadt Frankfurt das Instrument der Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG aktuell aktiv?
- Welche konkreten Tätigkeitsbereiche werden hierbei abgedeckt (z. B. Grünflächenpflege, Reinigungsarbeiten, soziale Hilfsdienste) und wer sind die durchführenden Träger oder Einrichtungen?
- Wurde das Angebot an Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG seit dem Beschluss der MPK vom 06.11.2023 und der Gesetzesänderung im Februar 2024 ausgeweitet, neu konzipiert oder reduziert?
- Wie viele Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG haben in Frankfurt in den Jahren 2023, 2024 und 2025 (bis heute) jeweils an einer solchen Arbeitsgelegenheit teilgenommen?
- In wie vielen Fällen führten Sanktionen oder Leistungskürzungen aufgrund einer Verweigerung der Arbeitsgelegenheit zu einer Beendigung des Leistungsbezugs?
- Welche konkreten administrativen oder strukturellen Herausforderungen hindern den Magistrat derzeit daran, Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG und § 16d SGB II in größerem Maßstab anzubieten?
- Sieht der Magistrat angesichts der hohen Zahl an Leistungsberechtigten einen zusätzlichen Bedarf für solche Maßnahmen?
- a)Falls ja: In welchen Bereichen plant der Magistrat kurzfristig eine Ausweitung des Angebots und für welche spezifischen Zielgruppen?
- b)Falls nein: Wie begründet der Magistrat den Verzicht auf dieses gesetzlich ausdrücklich gewollte Instrument zur Integration und Aktivierung?