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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

M (Vortrag des Magistrats)

Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin sowie Ernennung von Sozialpflegerinnen

05.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 204 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin sowie Ernennung von Sozialpflegerinnen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtin (Sozialbezirksvorsteherin) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtinnen (Sozialpflegerinnen) zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen bisherige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage _Vorschlagsliste (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.12.2025

NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)

Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen

04.12.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Antrag vom 04.12.2025, NR 1459 Betreff: Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um selbst oder durch Institutionen oder Vereine wohnungslose Menschen in Frankfurt am Main über die neue gesetzliche Möglichkeit zu informieren und dabei zu unterstützen, bei dauerndem Aufenthalt in Frankfurt am Main an den Kommunalwahlen am 15. März 2026 teilzunehmen. Begründung: Bei der Kommunalwahl im März 2026 haben wohnungslose Menschen erstmals kommunales Wahlrecht. Diese Möglichkeit dürfte allerdings den meisten Menschen, insbesondere den meisten der Betroffenen, nicht bekannt sein, ebenso wenig wie das Verfahren zur Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.12.2025

Partei: LINKE
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EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 3

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 04.12.2025, EA 139 entstanden aus Vorlage: OF 979/3 vom 04.12.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Mittel in ausreichender Höhe in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom kommunalen Betrieb (Letzteres wie z. B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 3

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ)

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 04.12.2025, EA 138 entstanden aus Vorlage: OF 959/3 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung arbeitsloser Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters werden dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026 bis 2027 Mittel in Höhe von 86.500 Euro im Haushalt bereitgestellt. Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen: - 82.500 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre; - 4.000 Euro für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen. Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen im Frankfurter Nordend. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzung über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 Prozent) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten; - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden; - Förderung digitaler Grundkompetenzen; - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt. Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (Euro) 2027 (Euro) Gesamt (Euro) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 3

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu A

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 04.12.2025, EA 137 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V. (FALZ) werden für den Förderzeitraum 2026 bis 2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 1. 82.500 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre; 2. 4.000 Euro für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten. Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere zur Hilfe bei - dem Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung; - der Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen; - der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII; - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt; - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe. Zugleich stellt das Antragsverfahren bei der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar. Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das Frankfurt Immigration Office (FIO) bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen bei oder Ablehnungen von Anträgen; - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung; - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen; - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse. Die Rolle des FALZ ist hierbei Folgende: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: - Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit der Grundlage für soziale und berufliche Integration; - Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung; - Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung; - Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven; - Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden; - Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (Euro) 2027 (Euro) Gesamt (Euro) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungs-ausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 3

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) erhalten und im Haushalt 2026 absichern

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 04.12.2025, EA 136 entstanden aus Vorlage: OF 957/3 vom 13.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) erhalten und im Haushalt 2026 absichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle beim FALZ, zzgl. der notwendigen Sachmittel, werden im Haushalt 2026 50.000 Euro bereitgestellt. Begründung: Der Verein leistet kontinuierlich und niedrigschwellig verlässliche Arbeit. Seit 20 Jahren arbeitet der gemeinnützige Verein im Nordend in der Friedberger Anlage 24 und bietet bedürftigen Personen Schuldnerberatung, Arbeitsberatung und Bewerbungstraining an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins betreuen ihre Klientel engagiert und aktuell in personeller Unterbesetzung. Die städtischen Zuschüsse sind seit 2020 nicht mehr erhöht worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe

04.12.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 04.12.2025, OF 979/3 Betreff: Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim Kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Budgetmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom Kommunalen Betrieb (Letzteres wie z.B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Etatanregung EA 139 2025 Die Vorlage OF 979/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu „Geschlechtergerechtigkeit

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3712 Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu "Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltsplanung", Gender Budgeting, beschlossen und ist damit einen jahrelang überfälligen kleinen ersten Schritt gegangen, dieses wichtige Anliegen anzugehen. Ich frage den Magistrat: Wie wurde der E 220 umgesetzt, und wie spiegelt sich das im aktuellen Haushaltsentwurf wider? Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen L

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3725 Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen Lager hätten der Stadt im Jahr 2024 rund 250.000 Euro gekostet. Die Kosten umfassten Miete sowie Betriebs- und Lagerhaltungskosten. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Kosten hinsichtlich einer Erneuerung oder Erweiterung dieses Bestands an Schutzmaterial ist in den nächsten fünf Jahren zu rechnen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3676 Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die Isolationshaft verbracht. Dieses Vorgehen deckt sich mit Berichten ehemaliger Mitarbeiter:innen, die von willkürlichen Verlegungen in Isolationshaft sprechen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat gegenüber der zuständigen Hessischen Landesregierung, damit in Frankfurter Zwangsinstitutionen wie einer JVA oder geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen die grundgesetzlichen Rechte der Insassen gewahrt werden? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig „geduldete“ Person

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3717 Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig "geduldete" Personen eingeführt. Die positiven Erfahrungen in Köln haben die Stadt Wiesbaden dazu motiviert, diesem Beispiel zu folgen und ein an die hessische Rechtslage angepasstes Modellprojekt zu entwickeln. Als Kooperationspartner und Projektträger für die Stadt Wiesbaden fungiert der Hessische Flüchtlingsrat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Personen in Frankfurt gelten als "geduldet", und welche Chancen sieht der Magistrat für die Einführung eines vergleichbaren Projektes in Frankfurt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strat

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3698 Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strategiepapier für das Bahnhofsviertel bis zum Jahr 2040 vorgestellt. Für die Prozessbegleitung bei der Entstehung des Konzepts und die Dokumentation wurde die Agentur URBANISTA beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beauftragung von URBANISTA entstanden sind - aufgeschlüsselt nach Kosten für Veranstaltungen und deren inhaltlicher Aufbereitung und den Druck beziehungsweise die grafische Darstellung des Strategiepapiers? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)

Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielswe

04.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Frage vom 04.12.2025, F 3692 Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle? Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulf Homeyer Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 111 entstanden aus Vorlage: OF 1290/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden 2.500 Euro zugunsten des BDP Abenteuergeländes Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Der Abenteuerspielplatz in Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Klassische offene Angebote wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11:00 Uhr bis 18:00 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungsunternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 Euro weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 112 entstanden aus Vorlage: OF 1296/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 17 Wohnen Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, Wohnheimplätze für Obdachlose sowie Personen bereitzustellen, die sich die heutigen Mietpreise in Frankfurt nicht leisten können und auf preiswerte Zimmer angewiesen sind. 2. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt. 3. Es werden Mittel in Höhe von ca. 100.000 Euro im Haushalt 2026 für die Beratung und Verteilung der Personen auf die Wohnheimplätze bereitgestellt. Begründung: Vielfach werden schon für zehn Quadratmeter große Zimmer mit WC und Dusche auf dem Gang mehr als 600 Euro Miete gefordert. In Frankfurt werden immer mehr sogenannte Boardinghouses, wie z. B. im ehemaligen Philosophicum oder im Hotel- und Apartmentturm auf dem Gelände des ehemaligen AfE-Gebäudes, mit hohen Mieten geschaffen, die dem Bedarf an günstigem Wohnraum nicht entsprechen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die der Stadt gehörende Wohnungsbaugesellschaft günstige Zimmer für Menschen anbietet, die sich die explodierenden Mieten nicht mehr leisten können. Durch Schaffung entsprechender Wohnheimzimmer könnte auch die Unterbringung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen und Flüchtlinge in Massenunterkünften und teuren Hotels verringert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 110 entstanden aus Vorlage: OF 1289/2 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden zusätzlich 11.000 Euro für das Mädchenbüro und den Jungentreff (Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Die Mittel sollen in den offenen, gendersensiblen Einrichtungen Mädchenbüro und Jungentreff des Nachbarschaftsheims Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. dafür verwendet werden, täglich ein warmes Mittagessen und eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Damit sollen Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und eine stabile Lern- sowie Lebenswelt gesichert werden. Trotz gestiegener Kosten wurden die städtischen Zuschüsse in den letzten zehn Jahren nicht angepasst. Die Fördermittel decken derzeit weder die Gehälter der geringfügig Beschäftigten noch die Kosten für Lebensmittel und Material. Steigende Lebensmittelpreise sowie Anpassungen im Mindestlohn sind in den letzten Jahren nicht adäquat refinanziert worden, wodurch das Angebot akut gefährdet ist. Ohne höhere Fördermittel drohen Qualität, Umfang und Zugänglichkeit der Angebote zu sinken. Die Sicherung eines offenen, barrierefreien Zugangs ist zentral für Bildungsförderung und Chancengleichheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 109 entstanden aus Vorlage: OF 1288/2 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden zugunsten der AdA-Kantine (Trägerverein Initiative Zukunft Bockenheim e. V.) zusätzlich 10.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Die AdA-Kantine ist ein zentraler sozialer Anlaufpunkt im Ortsbezirk 2 und versorgt monatlich über 3.500 Gäste - überwiegend Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Geflüchtete, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung und Personen ohne festen Wohnsitz. Für viele Besucher*innen aus Bockenheim und Westend ist die AdA-Kantine ein Ort der Begegnung, Unterstützung und niedrigschwelligen Beratung. Wie im Vorjahr sind auch in diesem Jahr die Gästezahlen um etwa 25 bis 30 Prozent gestiegen. An einem Betriebswochenende (vier Tage) werden bis zu 1.000 Essen zubereitet. Aufgrund gestiegener Personal-, Energie- und Sachkosten sowie notwendiger Investitionen rechnet der Trägerverein für 2026 mit Gesamtkosten von rund 182.000 Euro. Eine Erhöhung der städtischen Förderung der AdA-Kantine um 10.000 Euro würde die Situation entspannen. Mit der beantragten Förderung soll die unerlässliche Arbeit der AdA-Kantine als Teil des Frankfurter Hilfesystems aufrechterhalten werden. Die Verlängerung der Zwischennutzung läuft aktuell bis zum 30.06.2026, eine längerfristige Perspektive ist in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 108 entstanden aus Vorlage: OF 1287/2 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushaltsplan 2026 werden einmalig 50.000 Euro eingestellt, um eine soziale Nutzung der leer stehenden städtischen Liegenschaft in der Montgolfier-Allee 6 zu initiieren. Der Betrag gliedert sich in 1. Zuschuss zur Raummiete: ca. 25.000 Euro; 2. Sach- und Projektmittel: ca. 25.000 Euro Begründung: Es besteht in Bockenheim, vor allem in den westlichen Gebieten, ein wachsender Bedarf an sozialen Begegnungs- und Beratungsstellen. Dieser ergibt sich durch fehlende bzw. wegbrechende wirtschaftliche und soziale Versorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich der Kuhwaldsiedlung und des Rebstockquartiers. Es bestehen größere Strukturprobleme: Es fehlt an sozialen Treffpunkten und Anlaufstellen, vor allem für Jugendliche und ältere Menschen. Die Nahversorgung in den genannten Gebieten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Es fehlt an Einkaufsmöglichkeiten, an (Kinder-)Ärzt*innen, Bankautomaten etc. und an Begegnungsräumen, Möglichkeiten der Partizipation und Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement. Gleichzeitig verzeichnet Bockenheim ein hohes Bevölkerungswachstum und einen besonderen Zuwachs an Familien und hochaltrigen Personen. Es besteht zudem eine sehr hohe Konzentration an Geflüchtetenunterkünften und damit zusätzlicher Bedarf an integrativen Strukturen und Angeboten. Besonderes Interesse besteht seitens der sozialen Akteur*innen vor Ort an der Nutzung des leer stehenden Ladenlokals in der Montgolfier-Allee 6, einer städtischen Liegenschaft. Die Räumlichkeit könnte als eine Art Nachbarschaftstreff für diverse soziale Zwecke und Angebote genutzt werden (u. a. Begegnungsstätte, Informationspunkt, Kursangebote). Die Akteur*innen des lokalen Stadtteilarbeitskreises haben bereits ein Konzept für eine Mischnutzung erarbeitet; es fehlt allerdings weiterhin an einer Trägerschaft. Vereine und Stiftungen, die zwischenzeitlich Interesse an einer Trägerschaft (inkl. Ankermietvertrag) gezeigt hatten, sind angesichts der hohen Kosten für Erstausstattung (Küche, Möbel etc.) und Miete (12,50 Euro pro Quadratmeter für 150 Quadratmeter) wieder abgesprungen. Ein einmaliger Zuschuss der Stadt würde die initialen Kosten reduzieren und könnte dadurch das Interesse möglicher Trägervereine erneut wecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 106 entstanden aus Vorlage: OF 1323/2 vom 15.11.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah werden 22.000 Euro im Haushalt 2026 bereitgestellt, da der monatliche Finanzbedarf für bestehende und angefragte Fahrten mit 1.850 Euro beziffert wird. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Schoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Seit 2015 erhält der Treffpunkt jedes Jahr 40.000 Euro vom Magistrat der Stadt Frankfurt, um die Mietkosten für die Räumlichkeiten des Treffpunkts zu decken. Diese sind auch für 2026 wieder beantragt worden und Grundvoraussetzung für das Angebot des Treffpunktes. Allerdings hat sich zeitlich bedingt gerade im Lauf der letzten Jahre ein neues Finanzierungsproblem ergeben: Früher konnten die Schoah-Überlebenden selbstständig zum Treffpunkt kommen. Mittlerweile sind aber für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt ein großes Problem, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Die Gesamtkosten der monatlichen Fahrten belaufen sich auf 2.500 Euro. Damit können wöchentlich 60 hochbetagte Schoah-Überlebende befördert werden. Derzeit stehen nur 1.500 Euro zur Verfügung, es besteht eine Lücke von 1.000 Euro, also 12.000 Euro jährlich. Zudem haben mindestens 20 weitere Überlebende Bedarf angemeldet, für deren Beförderung im Monat nochmals ca. 850 Euro anfallen würden, sodass sich der benötigte Zuschuss auf insgesamt 22.200 Euro summiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 2

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 01.12.2025, EA 114 entstanden aus Vorlage: OF 1325/2 vom 28.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2026 werden zusätzlich 2.000 Euro für die Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für acht Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zum Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien von Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20 Euro pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen, wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel, können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt, insofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000 Euro Lebensmittel 8.000 Euro Inventar/Instandhaltung 1.000 Euro Gesamtausgaben jährlich 23.000 Euro Quelle: Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 Euro durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 Euro, die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 Euro pro Monat und Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 2

Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 01.12.2025, OIB 452 entstanden aus Vorlage: OF 1300/2 vom 14.11.2025 Betreff: Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine Der Ortsbeirat stellt der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. aus seinem Budget bis zu 4.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Weihnachtsgeschenkaktion der AdA-Kantine im Jahr 2025 einzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die AdA-Kantine der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. ist ein zentraler, sozialer und niedrigschwelliger Begegnungsort im Stadtteil. Insbesondere Menschen mit sehr geringem Einkommen, Rentner*innen mit Grundsicherungsbezug, Alleinerziehende, Geflüchtete, wohnungslose Personen sowie Menschen in prekären Lebenslagen zählen zu den regelmäßigen Gästen. Der Zulauf ist in den vergangenen Monaten weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr konnte die AdA-Kantine mit Stiftungsmitteln rund 300 Weihnachtstüten an ihre Gäste ausgeben. Der Gesamtbetrag lag bei rund 11.000 Euro. Die Tüten enthielten u. a. Handschuhe, Schals, Socken, Pflegeprodukte, Süßes sowie frisches Obst - Dinge, die gerade in den kalten Wintermonaten für viele der Besucher*innen eine Unterstützung darstellen. In diesem Jahr stehen die Stiftungsmittel leider nicht mehr zur Verfügung. Zudem sind die Preise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände stark angestiegen, wodurch sich die soziale Lage vieler Menschen, die die AdA-Kantine aufsuchen, weiter verschlechtert. Um die Weihnachtsgeschenkaktion dennoch zu ermöglichen, braucht es die finanzielle Unterstützung aus dem Ortsbeirat. Die beantragten Mittel würden dazu beitragen, den Besucherinnen und Besuchern der AdA-Kantine auch in diesem Jahr ein würdiges, warmes und bedarfsgerechtes Weihnachtsgeschenk zu ermöglichen. Der Ortsbeirat 2 kann durch diese Förderung einen unmittelbaren und spürbaren Beitrag zur sozialen Unterstützung besonders bedürftiger Menschen im Stadtteil leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle

01.12.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7857 entstanden aus Vorlage: OF 1304/2 vom 26.10.2025 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Ortsbeirat verurteilt die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, in denen er im Zusammenhang mit dem "Stadtbild" Menschen mit Migrationsgeschichte oder sichtbarem migrantischem Hintergrund als Problem bezeichnete und von "herumlungernden" Personen sprach, die "eigentlich abgeschoben werden müssten". Diese Aussagen schüren rassistische Ressentiments, zeichnen ein diskriminierendes Bild unserer vielfältigen Stadtgesellschaft und leisten einer Spaltung der Bevölkerung Vorschub. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundwerten von Gleichberechtigung, Solidarität und gegenseitigem Respekt, auf denen unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich ebenfalls eindeutig von diesen Äußerungen zu distanzieren und die Vielfalt und Offenheit unserer Stadt öffentlich zu bekräftigen. Begründung: Die pauschalen Aussagen des Bundeskanzlers über das vermeintliche "Verlottern" deutscher Innenstädte zeichnen ein verzerrtes und stigmatisierendes Bild urbaner Realität. Sie lenken von den tatsächlichen gesellschaftlichen Ursachen sozialer Probleme ab - wie steigender Mieten, wachsender Armut, Unterfinanzierung der Kommunen und ungleicher Ressourcenverteilung. Unsere Städte sind Orte des Zusammenlebens, der Vielfalt und der demokratischen Teilhabe. Anstatt sie mit diffamierenden Zuschreibungen zu belegen, braucht es politische Unterstützung für soziale Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, öffentliche Daseinsvorsorge und kulturelle Teilhabe. Der Ortsbeirat setzt mit diesem Beschluss ein Zeichen gegen populistische Stimmungsmache und für eine solidarische Stadt, die niemanden ausgrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

B (Bericht des Magistrats)

Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern

28.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: l, Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6475 - NR 1053/24 CDU, B 173/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand ist unverändert. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Die nächsten Ergebnisse hierzu werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 173 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung

28.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 484 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6334 - NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE, B 319/24 - Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können. Die Zielsetzung besteht darin, den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung (z.B. HFM) um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-) Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrund-stücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen. Der Magistrat arbeitet daran, dieses Ziel im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 319 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Wie ist die Bilanz des „Mietenmonitor Frankfurt am Main“?

28.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 15.12.2025, B 485 Betreff: Wie ist die Bilanz des "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Vorgang: A 372/25 FDP Vorbemerkung Von Januar bis März 2025 wurde das Pilot-Projekt Mietenmonitor durchgeführt. Dabei wurde die Mietenmonitor UG damit beauftragt, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein Abfragemodell zu entwickeln. Mit Hilfe dieses Modells wurden Inserate unterschiedlichen Online-Plattformen analysiert. Ziel des Pilot-Projekts Mietenmonitor war es, ein Informationsmedium zu erproben, das sich dezidiert an Wohnungsanbieter:innen richtet und geeignet ist, begründet und zielgerichtet über gesetzliche Regelungen zur Mietpreishöhe und städtische Informations- und Beratungsangebote, wie bspw. den Online-Mietspiegel-Rechner, zu informieren. Im Zentrum des Mietenmonitors steht dabei die ortsübliche Vergleichsmiete, wie sie mit dem qualifizierten Frankfurter Mietspiegel ermittelt wird. Der Mietspiegel spiegelt die Vermietungspraxis in Frankfurt am Main wider und erlaubt auf einer repräsentativen Datenbasis, die ortsüblich gezahlte Miete für eine Wohnung in Frankfurt am Main mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen zu bestimmen. Im Pilot-Projekt Mietenmonitor wurde in Kooperation mit der Mietenmonitor UG, Freiburg, auf Grundlage des qualifizierten Frankfurter Mietspiegels ein differenziertes Abfragemodell entwickelt. Mit dem Modell konnte anhand der Angaben in den Inseraten eine überschlägige ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden. Da die mietpreisbildenden Merkmale nach dem Mietspiegel deutlich differenzierter sind als die Angaben in Wohnungsinseraten, wurde hierbei mit Vorannahmen gearbeitet. In der Regel wurden die Annahmen zugunsten der Wohnungsanbieter:innen getroffen. Wurde in einem Inserat bspw. eine Einbauküche genannt, so ging das Modell davon aus, dass es sich um eine junge Einbauküche mit allen Merkmalen im Sinne des Mietspiegels handelt. Es wurden bspw. auch Möblierungszuschläge angesetzt, wenn ein Inserat als möblierte Vermietung gekennzeichnet war. Leitend war hierbei die Grundannahme, dass eine Unterfassung von Fällen besser ist als ein zu ungenaues Modell. Insgesamt wurden im Projekt-Zeitraum 2.679 Inserate (ohne Neubau) erfasst, die eine mögliche Überhöhung aufwiesen. Angeschrieben wurden die Wohnungsanbieter:innen der Inserate, bei denen komplette Adressangaben vorlagen. 1. Wie beurteilt die Stadt Frankfurt den Erfolg des dreimonatigen Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main"? Aus Sicht des Magistrats hat sich das Pilot-Projekt aus den folgenden Gründen bewährt und stellt eine gute Ergänzung zur Beratungskulisse der Stadt Frankfurt am Main dar. Folgende Gründe sprechen für eine Fortführung des Projekts: I. Der Mietenmonitor erreicht seine Zielgruppe präzise und genau: Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main ist angespannt. Das ist nicht nur eine Belastung für Wohnungssuchende und Mieter:innen, sondern führt zu einer grundsätzlichen Polarisierung zwischen den Vertragsparteien in Mietverhältnissen. Vermieter:innen beklagen, dass sie unter Generalverdacht gestellt würden, aus der Anspannung am Wohnungsmarkt Profit zu schlagen. Hier liegt eine der großen Stärken des Projekts Mietenmonitor: Anstelle öffentlicher und allgemeiner Informationskampagnen, die stets auch jene Vermieter:innen mit markieren, die sich an die gesetzlichen Regeln halten, werden über den Mietenmonitor Wohnungsanbieter:innen anlassbezogen und gezielt angeschrieben. II. Der Mietenmonitor spricht auch Vermieter:innen außerhalb Frankfurts an: Ein weiterer Vorteil des Projekts offenbart sich in der Tatsache, dass knapp die Hälfte der Anschreiben (48 %) an Adressen außerhalb der Stadtgrenzen verschickt wurden - also an Vermieter:innen, die Wohnraum in der Stadt Frankfurt am Main anbieten, jedoch selbst nicht in Frankfurt leben. Diese Zielgruppe hätte über lokale Informationsangebote womöglich gar nicht erreicht werden können. Zudem kann gerade dieser Zielgruppe ein höherer Bedarf an Beratung und Information zugeschrieben werden, da stadtpolitische Debatten weniger bekannt sein dürften. III. Der Mietenmonitor fördert Rechtssicherheit und beugt Rechtsstreitigkeiten vor: Durch die Bereitstellung von Informationen zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die gesetzlichen Regelungen erhalten Wohnungsanbieter:innen Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Festlegung der Miete gelten. Dies hilft ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass ihre Mietforderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das umfasst bspw. die Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete oder die ordnungsgemäße Dokumentation von Modernisierungsmaßnahmen. IV. Der Mietenmonitor schafft Transparenz: Die Informationsschreiben fördern Transparenz im Mietverhältnis, indem sie Vermieter:innen über ihre Pflichten zur Auskunftserteilung informieren. Dies kann dazu beitragen, Missverständnisse mit Mieter:innen zu vermeiden und das Vertrauen zwischen beiden Parteien zu stärken. V. Der Mietenmonitor verzahnt sich gut mit bestehenden Beratungsangeboten der Stadt Frankfurt am Main: In den Anschreiben wurden Vermieter:innen auf Informations- und Beratungsangebote der Stadt Frankfurt am Main hingewiesen, wie den Online-Mietspiegel-Rechner. Damit ist der Mietenmonitor als Erweiterung der bestehenden Beratungskulisse anzusehen. VI. Der Mietenmonitor liefert Erkenntnisse über den Frankfurter Wohnungsmarkt: Die für den Mietenmonitor generierten Datensätze können anonymisiert ausgewertet werden und liefern vertiefende Erkenntnisse über das Angebot an Mietwohnungen in Frankfurt am Main. VII. Beim Mietenmonitor stimmt das Verhältnis zwischen Aufwand und Mehrwert: Verglichen mit breit angelegten Informationskampagnen im öffentlichen Raum ist der finanzielle und personelle Aufwand für den Mietenmonitor überschaubar. Personell konnte das Projekt durch vorhandene Personalstellen betreut und mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden. In Anbetracht dessen konnten mit dem Mietenmonitor zielgenau, da datengetrieben, und aktuell Vermieter:innen mit Informationen versorgt werden, die ihnen helfen, rechtssichere Mietverträge abzuschließen. Zusätzlich sorgte die mediale Berichterstattung über den Mietenmonitor für eine Wirkung in die Breite. 2. Anhand welcher Kriterien bzw. Kennzahlen wurden das dreimonatige Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" evaluiert? I. Anzahl der registrierten Fälle: Im Rahmen des Projekts entstanden drei Datensätze, die jeweils das Angebotsgeschehen eines Monats auf drei reichweitenstarken Immobilien-Plattformen im Internet abbildeten. Die Anzahl sowie die Häufigkeit der registrierten Verstöße weisen darauf hin, dass Verdachtsfälle mit Verstößen gegen geltende mietrechtliche Bestimmungen keine Einzelfälle oder Ausreißer sind. Dementsprechend sind die verausgabten Mittel für ein tatsächlich relevantes Problem am Frankfurter Wohnungsmarkt eingesetzt worden. II. Rückmeldungen: Der Magistrat, Amt für Wohnungswesen, hat die eingehenden Rückmeldungen von angeschriebenen Vermieter:innen ausgewertet. Quantitativ handelte es sich um 30 Rückmeldungen bei 959 versendeten Anschreiben. Die geringe Quote wird als Indiz dafür gesehen, dass in der Regel keine falschen Verdächtigungen aus dem Datensatz des Mietenmonitors entstanden sind. Lediglich in Einzelfällen meldeten sich Vermieter:innen mit kritischen Stimmen zu Wort. In vergleichbarer Anzahl drückten Vermieter:innen ihren Dank für die erhaltene Information aus und kündigten an, aufgrund des Schreibens ihre Mietforderung zu korrigieren. III. Zugriff auf Online-Mietspiegel-Rechner: Im Pilotzeitraum des Projekts wurde ein deutlicher Anstieg der Zugriffszahlen auf den Online-Mietspiegel-Rechner registriert. Dies indiziert einerseits den erfolgreichen Informationscharakter des Projekts, wenn Angeschriebene das Anschreiben zum Anlass genommen haben, um ihre Mietforderung mit Hilfe des Rechners zu überprüfen. IV. Begleit-Arbeit: Das Projekt wurde im Rahmen einer Masterarbeit eines Verwaltungsstudenten evaluiert und ausgewertet. Dabei wurden die Ergebnisse des Mietenmonitors quantitativ ausgewertet und qualitative Expert:innen-Interviews zum Projekt durchgeführt. 3. Wie viele Mieten wurden im Rahmen des Pilotprojekts "Mietenmonitor Frankfurt am Main" insgesamt überprüft? Es wurden im Zeitraum Januar bis März 2025 insgesamt 6.660 Inserate (ohne Ausreißer und Doubletten) erfasst und überprüft. 4. Wie viele überhöhte Angebotsmieten konnte der Mietenmonitor insgesamt identifizieren? Es wurden 2.679 Inserate (ohne Neubau) identifiziert, bei denen eine Miete gefordert wurde, die mindestens mehr als 10 % über der kalkulierten ortsüblichen Vergleichsmiete für das jeweilige Inserat lag. Das entspricht einer Quote von 40,2 % aller im Projekt-Zeitraum erfassten Inserate. 5. Wie viele der insgesamt identifizierten Mieten waren dabei? Kategorie Anzahl1 Anteil (%) über 10% bis 20% 642 24,0 über 20% bis 30% 610 22,8 über 30% bis 40% 485 18,1 über 40% bis 50% 311 11,6 über 50% 631 23,6 1 Gesamtzahl der Fälle: 2.679 6. Wie viele rechtssicher überhöhte Angebotsmieten konnten dabei in den in Frage 5 abgefragten Kategorien jeweils identifiziert werden? Der Mietenmonitor ist kein geeignetes Instrument, um rechtsichere Aussagen darüber zu treffen, ob eine tatsächlich vereinbarte Miete überhöht ist. Dieser Anspruch besteht darüber hinaus auch nicht. Der Mietenmonitor ist ein datengetriebenes Informationsinstrument, um auf Basis fachlicher Einschätzungen effizient und präventiv über vertragsrechtliche Regelungen sowie Rechte und Pflichten im Mietverhältnis zu informieren. Der Mietenmonitor untersucht Inserate für angebotenen Wohnraum. Mietinserate auf Plattformen stellen Angebotsmieten dar, die nicht direkt mit den tatsächlich bezahlten Mieten in geschlossenen Mietverträgen gleichzusetzen sind. Daher können aus Angebotsmieten keine direkten Rückschlüsse auf mögliche Rechtsverstöße in Mietverträgen gezogen werden. Dies wäre ggf. über ein Mietenregister möglich, das jedoch nicht existiert. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass Wohnungssuchende in Frankfurt am Main aufgrund der angespannten Wohnraumversorgung und des Nachfrage-Überhangs vor Vertragsabschluss in der Regel wenig Verhandlungsspielraum bei der Miethöhe haben. 7. Wie viele der identifizierten Angebotsmieten wurden infolge der Aktivitäten der Stadt schließlich reduziert? Wie in der Antwort auf Frage 6 dargestellt, besteht keine Einsicht in abgeschlossene Mietverträge und die darin vereinbarten Miethöhen. Auch besteht keine rechtliche Grundlage, diese Einsicht zu fordern. Erstens können festgestellte Verstöße gegen die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) nur zivilrechtlich gerügt werden. Zweitens stellt die an die Allgemeinheit gerichtete Inserierung einer Miethöhe auf einer Plattform keinen Verstoß wegen Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStrG) dar, der ein Verwaltungsverfahren begründen würde. 8. Welche Änderungen sollen ggü. dem Pilotprojekt "Mietenmonitor Frankfurt am Main" vorgenommen werden? Derzeit werden mehrere Optimierungen für das Projekt Mietenmonitor erarbeitet. Das umfasst die folgenden Maßnahmen: · Ausschöpfung der erhobenen Datensätze optimieren · Effizientere Folgekommunikation mit angeschriebenen Wohnungsanbieter:innen · Ausweitung der Informationskampagne um die Zielgruppe mutmaßlich betroffener Mieter:innen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 07.10.2025, A 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.12.2025

B (Bericht des Magistrats)

Sozialer Wohnungsbau

28.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 483 Betreff: Sozialer Wohnungsbau Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6516 - A 348/25 Linke - Aktuell stehen im Frankfurter Stadtgebiet insgesamt 32.501 Wohneinheiten im Rahmen der Mietwohnraumförderung zur Verfügung. Diese Zahl setzt sich aus 27.842 Wohnungen für Sozialwohnungsberechtige (sogenannter Förderweg 1 / Sozialwohnung) und 4.659 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen (sogenannter Förderweg 2) zusammen. Die Beantwortung der obenstehenden Fragen bezieht sich primär (wenn nicht anders gekennzeichnet) auf Wohnungen im Förderweg 1. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf den Bericht im Anhang, der insgesamt Zahlen zur Wohnraumförderung 2024 darstellt sowie einen Ausblick auf das Förderjahr 2025 gibt. Zu Frage 1) Jahr Baufertigstellungen Wohnungen 2019 3.663 2020 4.349 2021 3.914 2022 2.951 2023 3.661 2024 4.203 Zu Frage 2) Soziale Wohnraumförderung, inkl. Förderweg 1: Aktuell stehen insgesamt 27.842 Wohnungen zur Belegung mit sozialwohnungsberechtigten Haushalten zur Verfügung. Diese Zahl gliedert sich auf in: 15.968 Wohnungen, die bis 2001 nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert wurden, 3.809 Wohnungen, die nach 2001 nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder dem Hessischen Wohnraumfördergesetz gefördert wurden, 1.297 Wohnungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, für die aber ein kommunales Belegungsrecht für besteht und die einer Mietpreisbindung unterliegen, 2.332 Wohnungen, für die eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass bei freiwerden einer Wohnung das Belegungsrecht erworben wird und die Wohnung dann einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, 4.436 Wohnungen, für die bereits ein Belegungsrecht erworben wurde. Zu Frage 3) und 10) Jahr Einzelerwerb Bindungsverlängerungen 2020 157 450 2021 176 206 2022 147 175 2023 268 33 2024 256 509 zu Frage 4) In den letzten 5 Jahren wurde im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" der Bau von insgesamt 1001 Wohnungen genehmigt/bewilligt. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 334 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 363 Genossenschaften 2 Private 302 zu Frage 5) Im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" wurden im Zeitraum von 2019 - 2024 Projekte mit insgesamt 716 geförderten Mietwohnungen fertiggestellt/bezugsfertig. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 422 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 185 GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen 55 Genossenschaften 9 Private 45 zu Frage 6) Für Förderweg 1 und Förderweg 2 Investitionsprogramm PSP 5.001232 Bewilligungen/ Verpflichtungen 2019 49.000.000 € 23.893.578,27 € 2020 49.000.000 € 23.588.714,93 € 2021 * 49.000.000 € 13.232.616.55 € 2022 47.000.000 € 29.514.971,40 € 2023 122.399.000 € 23.114.435,82 € 2024 154.007.000 € 35.329.996,50 € * In 2021 wurden Sollveränderungen für den Ankauf von Grundstücken im Rahmen von Vorkaufsrechten (E11/19) in Höhe von 7.288.752,65 €, für den Ankauf von Belegungsrechten in Höhe von 1.029.384,77 € (M 53/21, § 66/21) sowie im Jahresabschluss für den Ausgleich der Mietzuschüsse im Ergebnishaushalt der PG 13.01 in Höhe von 167.067,24 € vorgenommen, so dass im Ergebnis nur 40.514.795 € an Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung standen. zu Frage 7) Fertigstellungszahlen können nicht seriös prognostiziert werden. Das Tempo der Fertigstellung obliegt dem Antragsteller und unterliegt zahlreichen externen Faktoren. Der Magistrat hat darauf keinen Einfluss, er geht jedoch davon aus, dass angesichts der im Bau befindlichen Förderprojekte im Förderweg 1 in 2025/2026 ca. 581 Wohnungen fertiggestellt werden könnten, der überwiegende Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. zu Frage 8) Jahr Anzahl der WE 2020 605 2021 552 2022 944 2023 948 2024 191 Die Zahlen bilden jeweils die Differenz aus der Anzahl der Wohnungen am 31.12. des Jahres zum jeweiligen Vorjahr ab. zu Frage 9) Jahr Anzahl der WE 2025 578 2026 746 2027 551 2028 462 2029 429 2030 335 Dargestellt werden nur die Wohnungen, bei denen bereits ein Förderende feststeht (Stand: 31.12.2024). Hierunter fallen bspw. Wohnungen, deren Darlehen vorzeitig getilgt wurden sowie solche, deren Belegungsbindung als fester Zeitraum definiert und deren Bindungsende nicht unmittelbar von der Tilgung des öffentlichen Darlehens abhängig ist. Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, können erst nach Eingang der Rückzahlung rechtssicher summiert werden. Diese fehlen daher in der Aufstellung. zu Frage 10) siehe unter 3) zu Frage 11) Jahr EURO 2020 12.142.966,10 € 2021 10.929.384,44 € 2022 6.723.132,11 € 2023 7.318.308,91 € 2024 8.022.186,98 € zu Frage 12) Versorgte im Jahr der Antragstellung 277 Versorgte im Jahr nach der Antragstellung 503 Versorgte im 2. Jahr nach der Antragstellung 260 Versorgte im 3. Jahr nach der Antragstellung 188 Versorgte im 4. Jahr nach der Antragstellung 122 Versorgte im 5. Jahr nach der Antragstellung 106 Versorgte im 6. Jahr nach der Antragstellung 55 Versorgte im 7. oder späterem Jahr nach der Antragstellung 79 Eine tag- und monatsgenaue Auswertung ist nicht möglich. Dargestellt werden die Vermittlungen im Jahr der Antragstellung (beginnend im Jahr 2022) und in den Jahren danach aufgrund von Rückschlüssen aus dem (jahresbezogenen) Aktenzeichen jedes Haushaltes. Anlage 1 (ca. 8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 84 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden einmalig 8.000 Euro für den Outdoor-Club des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. in Oberrad eingestellt, um notwendige Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen auf dem Gelände am Scheerwaldparkplatz zu ermöglichen. Begründung: Der Outdoor-Club am Scheerwaldparkplatz ist ein offenes, kostenfreies Angebot des Nachbarschaftszentrums Ostend e. V. im Rahmen der sozialräumlichen Familienbildung. Die Zielgruppe sind Familien mit jüngeren Kindern. Der Club bietet regelmäßige natur- und spielpädagogische Aktivitäten, die Bewegung, Kreativität und gemeinsames Erleben fördern. Das Gelände wird intensiv genutzt und benötigt eine Überarbeitung. Das vorhandene Inventar, darunter Spiel- und Bastelmaterial, muss ausgetauscht und erneuert werden, da Sitzgelegenheiten und Holzelemente witterungsbedingten Verschleiß aufweisen. Der Unterstand benötigt einen Regenschutz in Form einer dreiseitigen Verkleidung. Zudem bedürfen Unterstand, Boden und Tor einer wetterfesten Holzbehandlung. Für diese notwendigen Maßnahmen sowie für die Neuanschaffung und Erweiterung der funktionsfähigen und kindgerechten Ausstattung fehlen derzeit ausreichende Mittel. Darüber hinaus wird pro Saison (April bis Oktober) für die Familien eine Dixi-Toilette bereitgestellt. Ein Zuschuss zu diesen Kosten, sowie eine einmalige Förderung in Höhe von 8.000 Euro, ist wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27

28.11.2025 · Aktualisiert: 08.01.2026

Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
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M (Vortrag des Magistrats)

Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Vortrag des Magistrats vom 28.11.2025, M 199 Betreff: Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.08.2001, § 598 (M 128) I. Dem Abschluss der im Entwurf vorgelegten neuen Gemeindepsychiatrische Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den in der Kooperationsvereinbarung genannten Trägern der freien Wohlfahrtspflege wird zugestimmt. II. Der Magistrat (Dezernat für Soziales und Gesundheit) wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. III. Eine Aufnahme neuer Mitglieder nach § 3 Abs. 3 wird durch den Magistrat beschlossen. Begründung: A. Zielsetzung In den vergangenen Jahren sind durch die UN-Behindertenrechtskonvention und diverse Rechtsprechungen des EuGHs die Rechte psychisch kranker Menschen erheblich gestärkt worden. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dem Hessischen Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) wurden neue rechtliche Grundlagen in diesem Sinn geschaffen, die eine Anpassung bestehender Strukturen erforderlich machten. Das gilt auch für die aktuelle Gemeindepsychiatrische Rahmenvereinbarung von 2002 (siehe Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2001, § 598 (M 128)). So schließt das BTHG beispielsweise eine Pflichtversorgung von Betroffenen durch bestimmte An-bieter aus, die dort noch vorgesehen ist. Auch die Betroffenen und ihre Angehörigen sollen, im Sinne des BTHG und PsychKHG, stärker in ihre Versorgung und Unterstützung einbezogen werden. Um diesen gesetzlichen, politischen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, war eine Überarbeitung der aktuellen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvereinbarung erforderlich. B. Alternativen Keine C. Lösung Die Mitglieder des 2002 gegründeten Gemeindepsychiatrischen Verbundes sind übereingekommen, den bisherigen Gemeindepsychiatrischen Rahmenvertrag aufzukündigen und durch die beigefügte Kooperationsvereinbarung im Sinne des § 6a PsychKHG zu ersetzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine. Die Finanzierung der Leistungen der Vertragspartner erfolgt nach den jeweils geltenden Finanzierungsregelungen. Eine pauschale finanzielle Sicherung der Versorgungsverpflichtungen durch kommunale Haushaltsmittel ist nicht vorgesehen. Angebote, die vom GPV als sinnvoll und erforderlich angesehen werden, können durch städtische Zuwendungen gefördert werden. Anlage _Entwurf_Kooperationsvereinbarung (ca. 30 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2001, M 128 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 03.12.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 28.11.2025, V 1328 entstanden aus Vorlage: OF 395/15 vom 12.11.2025 Betreff: Trinkwasserversorgung in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wer ist für die Überwachung der Trinkwasserqualität in unserem Stadtgebiet zuständig (Eigenbetrieb, Stadtwerke, Gesundheitsamt etc.)? 2. Wie oft wird das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet routinemäßig untersucht und auf welche Stoffe? 3. Werden Untersuchungsergebnisse der Wasserqualität regelmäßig veröffentlicht (z. B. auf der Website der Stadtwerke)? 4. Welche Informationspflichten bestehen gegenüber dem Magistrat, Ortsbeiräten und der Bevölkerung im Fall einer Verunreinigung? 5. Wie erfolgt die interne und externe Kommunikation im Krisenfall (z. B. Presse, Cell Broadcast, Warn-Apps, Lautsprecherdurchsagen, Internet)? 6. Gibt es eine zielgruppengerechte Information bspw. für die Gastronomie? 7. Welche Zeitspanne würde zwischen Probenentnahme und Warnung im Normalfall liegen? 8. Gibt es Notfall- oder Krisenpläne für den Fall einer Trinkwasserverunreinigung? 9. Werden aktuell zusätzliche Schutzmaßnahmen oder Investitionen in die Wasserinfrastruktur erwogen? Begründung: In den letzten sechs Monaten kam es zu einigen Fällen von Trinkwasserverunreinigungen in hessischen Gemeinden: - Langgöns (Ortsteile Niederkleen & Cleeberg) und der Ortsteil Weiperfelden der Gemeinde Waldsolms: Wegen nachgewiesener Enterokokken im Leitungsnetz wurde ein Abkochgebot ausgesprochen. - Mossautal (Ortsteil Güttersbach): Meldung einer mikrobiologischen Belastung im Trinkwasser, mit anschließender Entwarnung. - Wiesbaden: In der Landeshauptstadt wurde bei einer routinemäßigen Untersuchung eine bakterielle Verunreinigung mit Enterokokken festgestellt; ein Abkochgebot wurde angeordnet. - Bad König (Ortsteil Momart) im Odenwaldkreis: Eine mikrobiologische Belastung im örtlichen Netz wurde gemeldet, woraufhin ein Abkochgebot eingesetzt wurde. - Lich & Heppenheim: In beiden Orten wurden mikrobiologische Verunreinigungen im Leitungsnetz gemeldet (Enterokokken bzw. coliforme Keime). Wegen der Häufung der Fälle ist es wichtig, hier Klarheit für den Stadtteil Nieder-Eschbach zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für die Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am Affentorplatz

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 98 entstanden aus Vorlage: OF 1622/5 vom 25.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für die Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am Affentorplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Erhalt des Lisbethtreffs wird im Haushalt 2026 zur Unterstützung und zur Ausstattung der Einrichtung der Zuschuss für die Caritas um 15.000 Euro erhöht. Begründung: Der Lisbethtreff für wohnungslose und von Wohnungsnot bedrohte Frauen am Affentorplatz in Frankfurt-Sachsenhausen erfüllt eine wichtige soziale Funktion im Stadtteil. Diese Einrichtung ist ein dringend benötigter Schutzraum in Frankfurt. Hier finden die Frauen Schutz vor Gewalt, Hilfe zur Krisenbewältigung, Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung und Lebensplanung und zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Frauen können sich ausruhen, Kaffee trinken, Wäsche waschen, Beratung in lebenspraktischen Fragen erhalten und bei Bedarf in die Frauenberatung und zu anderen Fachberatungsstellen vermittelt werden. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Um das Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist ein städtischer Zuschuss erforderlich, der direkt dem Lisbethtreff zur Verfügung gestellt werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

ST (Stellungnahme des Magistrats)

Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte

28.11.2025 · Aktualisiert: 15.01.2026

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2102 Betreff: Flugverkehr über dem Frankfurter Süden bei schlechten Wetterbedingungen - Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsaspekte Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über keine unmittelbare Zuständigkeit bei der Festlegung oder Steuerung von Flugrouten. Diese liegt bei der Deutschen Flugsicherung (DFS), die im Rahmen der nationalen und europäischen Luftfahrtvorgaben die sichere Abwicklung des Luftverkehrs gewährleistet. Der Magistrat setzt sich jedoch im Rahmen seiner Mitwirkungsgremien durch Stadträtin Tina Zapf-Rodríguez in der Fluglärmkommission (FLK) sowie durch Stadträtin Ina Hauck im Forum Flughafen und Region (FFR) kontinuierlich für die Reduzierung der Fluglärmbelastung und die Weiterentwicklung lärmarmer Betriebsverfahren für die Menschen in Frankfurt am Main und der Region ein. Darüber hinaus wird über das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) des FFR geprüft, inwieweit Flugrouten optimiert und Abweichungen der Flugrouten durch technische oder organisatorische Maßnahmen weiter minimiert werden können. Der Magistrat ist über die Stabsstelle für Fluglärmschutz im neu eingerichteten "Kommunalen Beraterkreis" des ExpASS sowie im Expertenpool "Lärm" vertreten, um insbesondere die kommunale Sichtweise und Anliegen einzubringen. Bei schlechten Wetterbedingungen - insbesondere bei Starkregen, Gewittern, starken Seitenwinden oder Nebel - kommt es gelegentlich zu Abweichungen von den Standardanflugrouten. Diese erfolgen ausschließlich aus sicherheitsrelevanten Gründen. Im Zeitraum Januar bis September 2025 wurden laut DFS mehrere temporäre Abweichungen registriert, insbesondere während der Unwetterereignisse im Juni und Juli 2025. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main setzt sich grundsätzlich für eine strikte Einhaltung der geltenden Nachtflugbeschränkung (23 bis 5 Uhr) sowie deren Ausweitung auf 22 bis 6 Uhr ein. Verspätete Starts und Landungen dürfen nach der Betriebsgenehmigung des Flughafens nur in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten, zugelassen werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW). Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erkennt die gesundheitlichen Belastungen durch Fluglärm als wesentliches Umwelt- und Gesundheitsproblem an. Im Bereich Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad werden diese Belastungen insbesondere durch tiefe Anflüge und verspätete Nachtflüge verstärkt. Daher setzt sich der Magistrat unter anderem für eine Ausweitung der Lärmmessstellen im Frankfurter Süden ein. Aktuelle Entwicklungen und Fortschritte zur Verringerung des Lärms bei Landungen mithilfe des Assistenzsystems LNAS ("Low Noise Augmentation System") wurden im März 2025 im FFR besprochen. Weitere Informationen sind der Pressemeldung zu entnehmen: https://www.aktiver-schallschutz.de/media/pm_forum-flughafen-und-region_konvent_ maerz_2025.pdf Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7440

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7807 entstanden aus Vorlage: OF 1598/5 vom 07.11.2025 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt; 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen; 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer Hessen und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98 bis 100 war über Jahrzehnte eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie lag zentral, war fußläufig zu erreichen und erfüllte eine wichtige Versorgungsfunktion, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Landesapothekenkammer Hessen nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98 bis 100 wieder einen Apothekenbetrieb erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 83 entstanden aus Vorlage: OF 1581/5 vom 11.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt eingestellt. Die Mittel sollen zur Deckung notwendiger Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, um dem offenen Betrieb und der pädagogischen Begleitung von Kindergruppen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie den regelmäßigen Familientagen qualitativ gerecht zu werden. Hierfür sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt in Niederrad ist seit Jahren ein zentraler und stadtweit stark nachgefragter pädagogischer Erlebnis- und Begegnungsort. Sie bietet Kindern und Jugendlichen niedrigschwellige, betreute Natur- und Tiererfahrungen sowie vielfältige Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten. Neben dem offenen Betrieb besuchen zahlreiche Kindergruppen aus ganz Frankfurt die Einrichtung. Zudem finden regelmäßig Familientage statt, die Eltern und Kindern gemeinschaftliche Aktivitäten in einem naturnahen Umfeld ermöglichen. Für diese vielfältigen Angebote benötigt die Kinderfarm zusätzliche finanzielle Unterstützung. Insbesondere für Personalaufwendungen zur Betreuung der Besuchenden sowie zusätzliche Materialkosten für Tierpflege und pädagogische Materialien. Mit den beantragten 5.000 Euro sollen diese laufenden Mehraufwände gedeckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen PaulGerhardtGemeinde

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 82 entstanden aus Vorlage: OF 1580/5 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Zuschuss für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde wird von 230.000 Euro um 8.000 Euro auf 238.000 Euro erhöht und der Betrag verstetigt. Die Mittel werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde in Frankfurt-Niederrad erfüllt eine wichtige soziale und kulturelle Funktion im Stadtteil, indem er Raum für Begegnung, Freizeit, Bildung und Gemeinschaft bietet. Um dieses Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist eine Anpassung des städtischen Zuschusses erforderlich. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 5

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in FrankfurtNiederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026

28.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 28.11.2025, EA 81 entstanden aus Vorlage: OF 1579/5 vom 05.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad zur Sicherung des Betriebs im Jahr 2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 in Frankfurt-Niederrad werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 30.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt, um den Fortbestand der Einrichtung im bisherigen Umfang zu gewährleisten. Begründung: Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt Break 14 ist seit 2002 ein fester Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt-Niederrad. Sie bietet niedrigschwellige, partizipative Angebote mit kulturellem Schwerpunkt und ist eng mit Schulen sowie sozialen Einrichtungen im Stadtteil vernetzt. Für das Jahr 2026 droht eine Finanzierungslücke von 30.000 Euro, die den Fortbestand der Einrichtung gefährdet. Zur Sicherung des aktuellen Betriebsumfangs wird eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch städtische Mittel erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHaus

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 133 entstanden aus Vorlage: OF 667/8 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo-Sittmann-Haus angeboten wird, wird für das Jahr 2026 ein Zuschuss von einmalig 2.400 Euro eingestellt. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrechterhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026

EA (Etatanregung Ortsbeirat) · OB 8

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8

27.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Etatanregung vom 27.11.2025, EA 131 entstanden aus Vorlage: OF 647/8 vom 07.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.06 Oberirdische Gewässer Regelmäßige Untersuchung der Oberflächengewässer im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Stadtentwässerung werden zusätzliche jährliche Mittel (4.000 Euro p. a. für Personal und Dienstleistungen) eingestellt, um jeweils einmal im Monat Wasserproben der Nidda, des Urselbachs und des Steinbachs zu entnehmen und diese auf organische und anorganische Verunreinigungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Auswertung wird regelmäßig im Amtsblatt veröffentlicht. Begründung: Die Oberflächengewässer im Ortsbezirk werden besonders an heißen Tagen zum Abkühlen oder sogar zum Baden genutzt, die Nidda auch für den Wassersport. Gesundheitsgefährdende Verunreinigungen durch Klärwerkreste und oberirdische Zuleitungen sollten öffentlich bekannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026

V (Auskunftsersuchen)

Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1317 entstanden aus Vorlage: OF 1777/1 vom 10.11.2025 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Magistrat wird gebeten, zu der in der Stellungnahme vom 09.02.2024, ST 352, für Ende 2024 angekündigten Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807, gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352

V (Auskunftsersuchen)

Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1320 entstanden aus Vorlage: OF 1789/1 vom 10.11.2025 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt wie im Bundesdurchschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

V (Auskunftsersuchen)

Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1324 entstanden aus Vorlage: OF 1806/1 vom 05.10.2025 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022 bis 2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z. B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an "Hauptwache", Zeil und "Konstabler Wache", Ampeln an Mainzer Landstraße, "Platz der Republik" und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z. B. "Römer"/"Paulskirche")? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z. B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z. B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen

25.11.2025 · Aktualisiert: 01.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am Affentorplatz

25.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Antrag vom 25.11.2025, OF 1622/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für Caritas - zweckgebunden für den Erhalt und die Ausstattung des Lisbethtreffs für wohnungslose Frauen am Affentorplatz Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für die Caritas um 15.000 € zu erhöhen. Dieser soll zweckgebunden für den Erhalt des Lisbethtreffs sowie zur Unterstützung und zur Ausstattung der Einrichtung verwendet werden. Begründung: Der Lisbethtreff für wohnungslose und von Wohnungsnot bedrohte Frauen am Affentorplatz in Frankfurt-Sachsenhausen erfüllt eine wichtige soziale Funktion im Stadtteil. Diese Einrichtung ist ein dringend benötigter Schutzraum in Frankfurt. Hier finden die Frauen Schutz vor Gewalt und Hilfe zur Krisenbewältigung, Unterstützung zur eigenständigen Lebensführung und Lebensplanung und zur Teilnahme am öffentlichen Leben. Hier können die Frauen sich ausruhen, Kaffee trinken, Wäsche waschen, Beratung in lebenspraktischen Fragen erhalten und bei Bedarf in die Frauenberatung und zu anderen Fachberatungsstellen vermittelt werden. In den vergangenen Jahren sind allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Um dieses Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu können, ist ein städtischer Zuschuss erforderlich, der direkt dem Lisbethtreff zur Verfügung gestellt werden soll. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 98 2025 Die Vorlage OF 1622/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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ST (Stellungnahme des Magistrats)

Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße

24.11.2025 · Aktualisiert: 27.12.2025

Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2065 Betreff: Sanierung unterer Abschnitt Höllbergstraße Die Sanierung des unteren Abschnittes der Höllbergstraße ist noch für das vierte Quartal 2025 geplant. Sollte dieser Zeitplan beispielsweise witterungsbedingt nicht eingehalten werden können, erfolgt die Sanierung so früh wie möglich im ersten Quartal 2026. Aufgrund einer noch notwendigen und genehmigten Zufahrt über die Höllbergstraße in Richtung Niedwiesenstraße für Restarbeiten der Deutschen Bahn war eine Sanierung des genannten Abschnittes bisher noch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7342

V (Auskunftsersuchen)

Schadstoffbelastung im Riederwald

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Auskunftsersuchen vom 24.11.2025, V 1310 entstanden aus Vorlage: OF 802/11 vom 13.10.2025 Betreff: Schadstoffbelastung im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat über eine Schadstoffbelastung des Bodens im Bereich der Pestalozzischule, der Riederwaldsiedlung sowie der dortigen Gärten vor? 2. Beabsichtigt der Magistrat, den Boden in diesem Bereich zu untersuchen? 3. Liegt dem Magistrat eine Einschätzung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit der Menschen vor? Begründung: Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Baugrund neben der U-Bahn-Station "Schäfflestraße" zahlreiche Schadstoffe festgestellt. Dazu zählen Altölreste wie Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK gelten als krebserregend. Das Gelände südlich des Riederwaldstadions wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Deponie genutzt. Bombentrichter wurden mit Trümmern, Schutt und Abfällen verfüllt. Dabei gelangten offenbar auch Schadstoffe in den Boden. Zudem berichtet die Autobahn GmbH des Bundes, dass im Gestrüpp teils illegal Müll entsorgt wurde - mitunter auch giftige Abfälle (Quelle: Hessenschau). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)

Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anfrage vom 24.11.2025, A 384 Betreff: Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main Seit Mitte Dezember 2024 wird die Bezahlkarte für Flüchtlinge an neu ankommende Flüchtlinge in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Mit Weisung des Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 20. Dezember 2024 ordnete das Land Hessen eine möglichst flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. März 2025 an. Eine Fristverlängerung konnte beantragt werden, wovon auch zahlreich Gebrauch gemacht wurde. In einigen Kommunen wurde die Bezahlkarte ausgegeben, auch ohne die technische "Schnittstellenanbindung" zu haben. Mit der Ausgabe der Bezahlkarte wurde in der Stadt Frankfurt bisher noch nicht begonnen. Grund für die Verzögerungen seien technische Schwierigkeiten. Ein Sprecher der Stadt Frankfurt wurde hierzu am 28.09.2025 in einem Hessenschau.de-Artikel mit den Worten zitiert: "Wir gehen davon aus, dass die Stadt die Bezahlkarte noch in diesem Jahr einführen kann". Derzeit würden die letzten technischen Hürden beseitigt. Dann sollten die digitalen Schnittstellen zwischen dem städtischen Softwaresystem und dem Zahlungsdienstleister des Landes reibungslos funktionieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen wurde mit der Ausgabe der Bezahlkarte in der Stadt Frankfurt noch nicht begonnen? 2. Steht bereits ein Termin fest, wann mit der Ausgabe der Bezahlkarten begonnen werden kann? 3. Warum wurde bisher nicht mit der Ausgabe der Bezahlkarte auch ohne "Schnittstellenanbindung" begonnen? 4. Welcher zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand wäre nötig, um eine Bezahlkarte auch ohne die Schnittstellenanbindung auszustellen? 5. Wie viele Asylbewerber, geduldete Ausländer und Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII halten sich derzeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt jeweils auf? 6. Sobald die Bezahlkarte eingeführt wird, ist dann beabsichtigt, diese auch für die Bestandsfälle und die Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII auszustellen? 7. Zu Frage Nr. 6: Sofern die Bezahlkarte für Bestandsfälle und Analogleistungsempfänger nicht ausgegeben werden soll, aus welchen Gründen? 8. Werden die bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen ausgegebenen Bezahlkarten nach der Zuweisung in die Stadt Hessen eingezogen? 9. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2024 und 2025 der Stadt Frankfurt jeweils zugewiesen? 10. Trifft es zu, dass die Personen, die vor einer zukünftigen Einführung der Bezahlkarte der Stadt Frankfurt zugewiesen werden, dann als Bestandsfälle behandelt werden? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 26.11.2025

Partei: AfD
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OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat) · OB 11

Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der KatzenQuarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V.

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.11.2025, OIB 441 entstanden aus Vorlage: OF 798/11 vom 10.11.2025 Betreff: Finanzielle Bezuschussung für die Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. Zur anteiligen Finanzierung der dringend notwendigen Erneuerung der Katzen-Quarantäneboxen stellt der Ortsbeirat 11 dem Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. einen Zuschuss aus seinem Ortsbeiratsbudget in Höhe von bis zu 7.500 Euro zur Verfügung. In Abstimmung mit dem Verein sollen die Katzen-Quarantäneboxen so schnell wie möglich erneuert werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Tierschutzverein kann aufgrund eines starken Ausbruchs von Katzenschnupfen und Pilzbefall in der Einrichtung aktuell keine Katzen vermitteln. Die dafür vorgesehenen Katzen-Quarantäneboxen müssen dringend erneuert werden, um den entsprechenden hygienischen Standards zu entsprechen. Ein Teil der Sanierung konnte bereits durch eingesammelte Spenden realisiert werden, der zweite Teil wäre durch die Mithilfe des Ortsbeirates zu stemmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

K (Anregung der KAV)

Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 158 Betreff: Online-Liste für kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank aller kostenfreien Deutschkurse in Frankfurt zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Datenbank soll alle Angebote nach Sprachniveau (A1-C1) auflisten, die Ziele der Kurse, zum Beispiel für berufliche Integration oder spezifische Fachbereiche, aufnehmen und sowohl private Anbieter, Vereine als auch städtische Kurse berücksichtigen. Sie soll alle sechs Monate überprüft und online frei zugänglich sein, damit alle Interessierten schnell die passenden Kurse finden. Begründung: Derzeit gibt es keine vollständige Übersicht über kostenfreie Deutschkurse in Frankfurt. Viele Angebote von Vereinen oder privaten Anbietern existieren nicht mehr oder sind nur auf bestimmte Kurse beschränkt. Deutschkenntnisse sind von zentraler Bedeutung, da sie die Chancen auf eine gelungene Integration und auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und berufliche Weiterentwicklung ermöglichen. Viele Zugewanderte haben keinen Anspruch auf Integrationskurse oder Bürgergeld und können daher keine staatlichen Kurse nutzen. Eine aktuelle, öffentlich zugängliche Datenbank, die möglichst viele Kurse erfasst, erleichtert den Zugang zu Deutschkursen, verbessert die Integration und trägt dazu bei, das Fachkräftepotenzial in Frankfurt besser zu nutzen. Auch die Kursanbieter profitieren, da sie häufig nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern suchen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025

K (Anregung der KAV)

Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten

24.11.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung der KAV vom 24.11.2025, K 157 Betreff: Wegweiser zur Hilfe bei hohen Energiekosten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 43. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 24.11.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen dezernats-, amts- und vereinsübergreifenden Wegweiser zu Energie-, Heiz- und Wassersparmaßnahmen zu erstellen. Der Wegweiser soll möglichst viele vorhanden Möglichkeiten von Angeboten der Vereine, der Verbände und der Verbraucherzentrale bis hin zu städtischen und staatlichen Programmen aufweisen. Er soll grafisch möglichst einfach erstellt und in den 10 meist verbreiteten Sprachen in Frankfurt am Main übersetzt werden. Begründung: Die steigenden Energie-, Heiz- und Nebenkosten belasten insbesondere Menschen mit Migrationsgeschichte in erheblichem Maße. Bereits im vergangenen Winter haben viele Familien diese Entwicklung stark zu spüren bekommen; im kommenden Winter ist erneut mit steigenden Kosten zu rechnen, die zahlreiche Haushalte in eine schwierige Lage versetzen werden. Zwar existieren bereits eine Reihe von Maßnahmen und Förderprogrammen, hinzu kommen neu beschlossene Hilfen und Unterstützungsangebote. Jedoch sind diese in vielen Communities kaum oder gar nicht bekannt. Ein kompakter Wegweiser, der sämtliche relevanten Maßnahmen bündelt und übersichtlich darstellt, würde hier Abhilfe schaffen. Er würde nicht nur die Transparenz erhöhen und die Betroffenen praktisch unterstützen, sondern zugleich auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem er aufzeigt, wie Energie effizienter genutzt werden kann. Darüber hinaus würde er verdeutlichen, dass die Stadt Frankfurt nicht lediglich Auflagen erlässt, sondern die Bürgerinnen und Bürger auch aktiv in schwierigen Situationen unterstützt. Die KAV erklärt ihre Bereitschaft, bei der Umsetzung dieses Projekts unterstützend mitzuwirken. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 26.11.2025

Ideen

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4

3G in Supermärkten

14.10.2021

Supermärkte sollten nur noch mit 3G Nachweisen betretbar sein.

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221

Lolli-Tests / PCR-Pooltests in Kitas + Schulen

16.09.2021

Es geht um die sogenannten Lolli-Tests, also um PCR-Pooltests, für die lediglich 30 Sekunden lang an einem Tupfer gelutscht werden muss. Sie vereinen viele Vorteile: - Sie sind ZUVERLÄSSIGER als Antigen-Schnelltests: Sie reagieren schon bei geringer Viruslast und können dadurch eine Corona-Infektion oft schon sichtbar machen, wenn die betreffende Person noch nicht hochansteckend ist. Dadurch können Betroffene sich zeitnah in Quarantäne begeben. - Sie sind EINFACHER durchführbar und die bei den Antigen-Test notwendige 15-minütige Wartezeit und Kontrolle entfällt - eine enorme Erleichterung für die mit den Tests betrauten Pädagog*innen. - Sie sind KOSTENGÜNSTIGER. - Sie können SPIELERISCH durchgeführt werden und eignen sich somit auch für den Kindergarten - selbstverständlich auf FREIWILLIGER Basis :-). Es kann lediglich ein Angebot sein und wenn ein Kind gar nicht mitmachen möchte, oder den Tupfer nach zwei Sekunden weglegt, dann ist das eben so; es ist einfach ein weiterer Baustein in der Schutzmauer gegen das Virus :-). ICH WÜRDE MIR WÜNSCHEN, dass Frankfurt - wie bereits andere hessische Städte und Kreise sowie ganze Bundesländer wie Bayern - AN ALLEN SCHULEN UND KINDERGÄRTEN die PCR-Pooltests anbietet und dafür die Gesamtkosten übernimmt. (Derzeit übernimmt das Land Hessen die Hälfte der Kosten, den Rest müssen die Träger zahlen.) HINTERGRUND: Die Aussage, für Kinder sei eine Corona-Infektion "ja gar nicht so schlimm", stimmt so einfach nicht. Zahlen aus den USA zeigen, dass 11 bis 15 Prozent der erkrankten Kinder an LONG COVID leiden. Falls sich hierzulande eine ähnliche Situation ergibt, hieße das also rein rechnerisch: Wenn im Laufe des Winters in einer Einrichtung mit 100 Plätzen auch nur 20 Kinder erkranken, haben zwei von ihnen mit Long Covid zu kämpfen. (Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-usa-delta-kinder-betroffen-100.html) Von möglicherweise noch unbekannten LANGZEITFOLGEN mal ganz abgesehen - das Windpockenvirus beispielsweise kann Jahrzehnte später Gürtelrose verursachen. Humane Papillomaviren können Gebärmutterhalskrebs verursachen, das zeigt sich ebenfalls erst Jahre bis Jahrzehnte später. Es wäre toll, wenn Ihr die Idee unterstützen würdet - und natürlich darf der Magistrat sehr gerne auch schon vor Erreichen der Mindestzahlen reagieren, scheuen Sie sich nicht, meine Damen und Herren ;-)). Foto: picjumbo_com / pixabay.com

Idee
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Impfen statt Testen

12.09.2021

Kann es organisatorisch möglich sein, in einigen (stark frequentierten) Testzentren gleich alternativ die Impfung anzubieten? Gerade dort erscheinen ja die meisten Ungeimpften. Hier ist dann die Hemmschwelle viel geringer und es kommt bestimmt häufiger zu einer „also-gut-Impfung“!

Idee
17

Verbot von SUVs in der Stadt

14.08.2021

Es gibt keine rationale Begründung dafür, warum ein Anwohner oder Geschäftsbetreibender mit einem SUV durch die Stadt kurven muss und alle mit einem hohen Spritverbrauch und hohen Abgaswerten belasten muss. Deshalb sollten solche Autos aus der Stadt verbannt werden.

Idee
64

Öffentliche Toiletten am Mainufer

23.04.2021

Am Mainufer herrscht ein Mangel an öffentlichen Toiletten. Dies ist zwar ein Problem in ganz Frankfurt (siehe Parks), jedoch ist es am Mainufer manifestiert dadurch, dass es wenig Orte gibt, in denen man seine Notdurft ungesehen verrichten kann, wozu man genötigt wird durch das Fehlen von WCs. Die Stad muss hier dringend Abhilfe schaffen, vor allem in Bezug darauf, dass man es als Frau nicht so einfach hat in der Öffentlichkeit zu pinkeln.

Idee
1

regelmäßige Tests in allen Kindergärten und Schulen mindestens 2x wöchentlich

29.03.2021

Frankfurt will Modellstadt werden für Corona-Öffnungen. Wir Frankfurter wollen das auch. Das geht aber nur mit niedriger Inzidenz zu Beginn. Da sich die neuen Mutationen auch stärker bei Kindern verbreiten und diese sich vor allen in Kitas, Kindergärten und Schulen regelmäßig treffen, könnte die Corona-Ausbreitung mit regelmäßigen morgendlichen Tests dort vermutlich signifikant gebremst werden.

Idee
11

mehr Kontrolle der Maskenpflicht

01.03.2021

Das schöne Wetter lockt die Bürger wieder nach draußen und vor Allem das Mainufer ist auf beiden Seiten wieder gut gefüllt mit Besuchern. Obwohl viele Schilder auf die Maskenpflicht hinweisen, ist es erschreckend wie wenige Mitbürger sich an diese Pflicht halten, insbesondere beim Spazieren gehen und nicht nur am Verweilen auf den Bänken und Wiesen. Auch die Polizeipräsenz ändert daran nichts. Die Stadt Frankfurt könnte hier durch das Erteilen von Bußgeldern bei Nicht-Einhaltung der MaskenPFLICHT (!) die Reinigung der Mainufer finanzieren, da die Bürger viel Unrat auf den Wiesen und um die Mülleimer herum hinterlassen.

Idee
15

schärfere Kontrolle der Maskenpflicht

19.02.2021

Immer wieder begegnen einem im Supermarkt Menschen, die ihre Maske nicht richtig oder gar nicht tragen. Dennoch werden diese Menschen vom Supermarktpersonal weiterhin völlig normal bedient. Supermärkte sollten zu stärkeren Kontrollen verpflichtet werden und das Ordnungsamt sollte dies vermehrt kontrollieren.

Idee
0

bitte vermehrt Streifen

05.01.2021

https://w3w.co/abgrund.ernsthaft.säfte Es wäre gut, wenn die Polizei an dieser Ecke abends und nacht einmal schauen fahren würde. Hier trinken eigentlich jeden Abend einige Menschen länger und mehr Alkohol als für den Bürgersteig am nächsten Tag gut ist. 😎 Dies ist der Schulweg meiner Tochter und die traut sich teilweise dort nicht lang und die andere Seite ist dank Baustelle gesperrt. Vielen Dank

Idee
1

Sofortige Absage Herbstmarkt

26.10.2020

Steigende Infektionszahlen in der Stadt // Sperrstunde und Alkoholverbot // Absage Weihnachtsmarkt Und trotzdem findet der Herbstmarkt weiterhin ohne Einschränkungen statt. Ich verstehe nicht wieso man nur den Weihnachtsmarkt absagt (der erst in 1 Monat stattfindet), aber den aktuellen Herbstmarkt bei konstant steigenden Infektionszahlen offen lässt.

Idee
11

Coronaauflagen in der Gastronomie kontrollieren!

15.09.2020

Je mehr Zeit vergeht, desto weniger halten sich die Menschen an die Coronauauflagen. Insbesondere in der Gastronomie werden die Regeln immer weniger eingehalten. Mit Blick auf die kühlere Saison sollte man dies kontrollieren und den Gastronomen auch erklären, dass sie mit ihrer Existenz spielen. Sollte es zu einem weiteren Shutdown kommen, wäre das Geschrei groß. Ich war leider schon in Restaurants wo es keine Möglichkeit gab sich die Hände zu desinfizieren, die Tische nicht gereinigt wurden, ebenso die Speisekarten, die Bedienung keine Maske trug oder diese nicht richtig, Waschbecken in den Toiletten nicht funktionierten, die Adressdaten nicht aufgenommen wurden. Hier muss das Ordnungsamt endlich tätig werden bevor es zu spät ist.

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3

schwimmen für Rentner günstiger wie bei Kindern schon geschehen.gesundheitsfoerdernd

06.08.2020

schwimmen für Rentner günstiger wie schon bei Kindern geschehen.gesundheits foerdernd für ganz Frankfurt geltend

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Zum erhöhen Lebensqualität

19.06.2020

Verbot vom 2 takt Motoren, alle Art in Frankfurt. Unter anderem Mofa und Laubbläser. Es gibt schon längst Batterie betriebenen Geräte.

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Coronaauflagen kontrollieren!

25.05.2020

Überall sieht man Gruppen, welche die Coronaauflagen missachten, aber niemanden der kontrolliert. Wo ist das Ordnungsamt? Wo ist die Polizei? Die Aufalgen müssen eingehalten werden, sonst kommt eine zweite Welle. Vor Supermärkten, am Main, in Parks! Überall unvernünftige Bürger, die denken es wäre schon vorbei. Die Stadt meint wahrscheinlich alles im Griff zu haben, so ist es aber nicht.

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1

Schließung der Schulhöfe

23.03.2020

Leider werden die Spielplätze noch immer als Ort der Versammlung genutzt. Gerade schaue ich auf den Schulhof der Freiherr vom Steinschule. Vier Erwachsene und acht Kinder am spielen und rennen, ohne Abstand. Ich denke man sollte als Stadt hier auch durchsetzen, dass das Kontaktverbot besteht und daher tatsächlich die Schulhöfe abschließen und mit einem Schild versehen, dass man sie nicht betreten darf. Am Wochenende wird darüber geklettert.

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U-Bahn-Türen zu Corona-Zeiten automatisch öffnen

09.03.2020

Würden sich die Türen zu Grippe- und Covid-19-Zeiten an Stationen automatisch öffnen, würde dies Pendlern, Schulkindern und anderen Reisenden helfen, weniger unreine Stellen anzufassen. Ein Virologe sollte beurteilen, ob dies beim eindämmen der Krankheiten hilft, vorstellbar ist es.

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Corona-Virus: Flughafen Frankfurt --> Die größte Bedrohung für uns alle!

06.03.2020

Warum will man in Frankfurt erst einmal abwarten, wenn doch eine rasante Verbreitung durch infizierte Reisende bereits jetzt schon voraus zu sehen ist und somit die allerhöchste Gefahr für uns alle darstellt. Sicher kann hier jemand seitens der Stadt eine Planspiel-Zahl nennen, mit der dann auch bei uns solche Sicherheitsmaßnahmen wie in Israel unternommen werden! 100 Tote? 1000 Tote? Heinz Knocks (Innenstadt)

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Augen auf bei der Straßenüberquerung

28.02.2020

Ich fahre jeden Tag LKW in Frankfurt und es ist eine Anmaßung dass leider immer mehr Fußgänger handybetäubt sich weigern sich "auch" abzusichern wenn sie die Straße überqueren. Wo sind denn die guten Sitten hin? Lasst uns doch nitte mehr aufeinander acht geben...

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keine/weniger Werbung an Bahnstationen

21.01.2020

Ich bin Informatiker und arbeite täglich am PC und bin viel am Smartphone. Wenn ich Nachhause fahre oder auch in die Stadt, um Freunde zu treffen, versuche ich die digitale Welt zu meiden. Gerade an den U- und S-Bahn-Stationen fällt mir das sehr schwer durch die bewegte Werbung, die dort in jeder Ecke installiert ist. Ähnlich wie bei Bildschirmen in Bars fällt es schwer, wegzugucken, wenn sich etwas bewegt. Durch die vielen Menschen, die Ansagen und Hinweisschilder gibt es ohnehin schon eine Reizüberflutung. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn auf bewegte Bilder oder sogar komplett auf Werbung an diesen Orten verzichtet werden können. Wenn auf bewegte Bilder verzichtet wird, sollte auch die Zeit erhöht werden, wie lange eine Werbung oder Nachricht angezeigt wird. Denn wenn ich dann mal auf so eine Anzeigetafel schaue, habe ich meist überhaupt keine Zeit, zu verstehen, was mir mitgeteilt werden soll, bevor schon die nächste Info kommt und das stresst zusätzlich. Ich kann hier nur einen Stadtteil auswählen. Neben der Innenstadt wäre das natürlich auch am Bahnhof wichtig und an allen Stationen, wo viel los ist.

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Rauchverbot Nordwestzentrum

07.11.2019

im Gastrobereich ist es eine Zumutung durchzugehen. Im übrigen Bereich verteilt sich der Rauch etwas, nur weil es mehrere Zugänge gibt ist es immer noch ein geschlossener Raum und dort Rauchverbot einfach Mal an Gesetze halten. Denkt an eure Kinder

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Rauchfreie Zonen an Öffentlichen Plätzen und Haltestellen

15.10.2019

Metropolen weltweit führen erfolgreich rauchfreie Zonen vor und an öffentlichen Plätzen ein, was ich sehr bewundere. Z. B.: Taipeh. In Frankfurt sieht man viele Menschen auf den Rolltreppen oder Treppen bzw. in den B-Ebenen rauchend. Große Schilder und Bodenmarkierungen zur Information weisen die Zonen aus und starke Kontrollen unterstützen die Umsetzung.

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Günthersburghöfe bleiben Frischluftzufuhr

04.10.2019

Die Günthersburghöfe sollen bebaut werden. Unsere Frischluftschneise soll entfernt werde. Hundert Jahre alte Baumstrukturen sollen zum Opfer fallen. Wohnungen braucht die Stadt:-(, das heißt, dass Instone weiterhin die Stadt Frankfurt als Investor aussaugt. Aufgrund der Nullzinspolitik kann man nur noch Beton „vergolden“! Bauen für Reiche!!! > > Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht! > > Siehe Henningerturm, Hochhauswohnungen.... > (Diese stehen leer. Nur zu Investitionszwecken!!!!) > Dazu kommen leere Häuser. Ich könnte in Bornheim einige nennen. > Dazu kommen Häuser, die als Appartements , ab 3 Wochen, möbliert vermietet werden....( es werden immer mehr) > > Alles zubauen ist nicht die Lösung. So einfach ist das nicht. Bezahlbarer Wohnraum ist rar. > > Berlin hatte jetzt etliche Wohnungen zurück gekauft. Auch das ist ein Instrument.

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Wasserspender im Sportpark der EZB

06.05.2019

Die Sportgeräte an der EZB sind super, nur leider fehlt dort ein Wasserspender. Für jeden Sportler dort wäre das eine super Sache, da Wasser schnell mal alle geht und die Möglichkeit, welches nachzukaufen, schon weit entfernt liegt!

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7

Mehr öffentliche Wasserspender in der Innenstadt

10.12.2018

Vor einiger Zeit wurde in der Liebfrauenstraße zwischen dem Dm Drogeriemarkt und dem Esprit-Store ein kostenloser öffentlicher Wasserspender eingerichtet. Dieser erfreut sich im Sommer größer Beliebtheit, sodass sich dort nicht selten sogar längere Schlangen gebildet haben. Meine Idee ist es, mehr solcher Wasserspender in der gesamten Innenstadt, Altstadt und am Main einzurichten

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öffentliche Toiletten !!

22.06.2018

in der Stadt gibt es viel zu wenig öffentliche Toiletten!!! Für alte Kranke und Behinderte Bürger ist es wichtig wenn sie in die Stadt gehen zu wissen wo kann ich meiner Notdurft nachgehen. Da hat Frankfurt erheblich wenig zu bieten. Auch an den Umsteigepunkten von ÖPNV könnten Toiletten eingerichtet werden. Z.B. ist die Toilette an der Endhaltestelle Rheinlandstr. geschlossen, an der U-Bahn Haltestelle ZOO ist geschlossen. Die Gaststätten in Frankfurt erlauben die Toilettenbenutzung nur wenn ich etwas bestelle. Da muss etwas geschehen.