Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6256 entstanden aus Vorlage: OF 1457/1 vom 12.11.2024 Betreff: Nachhaltige Unterstützung für Drogenkranke und entschlossenes Vorgehen gegen den illegalen Drogenhandel in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, 1. den Zugang zu Hilfseinrichtungen und Konsumräumen in Frankfurt für suchtkranke Menschen, unabhängig von deren Herkunft, weiterhin zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherstellung einer humanitären Versorgung und Entlastung des öffentlichen Raums; 2. in Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen darauf hinzuwirken, dass dringend benötigte Suchthilfeangebote und Drogenkonsumräume im Umland geschaffen werden, um eine wohnortnahe Unterstützung für suchtkranke Menschen außerhalb Frankfurts zu fördern; 3. die Landesregierung aufzufordern, die Kommunen - auch in den benachbarten Bundesländern - bei der Schaffung von Konsumräumen und Hilfseinrichtungen zu unterstützen und notwendige steuernde Maßnahmen zu ergreifen, um eine gemeinsame Lastenverteilung sicherzustellen; 4. die Aktivitäten der Polizei im Bereich der Drogenkriminalität und des illegalen Handels zu intensivieren, sodass das Vorgehen gezielt gegen Dealer und nicht gegen Konsumierende gerichtet wird, die in den Hilfseinrichtungen Unterstützung suchen. Begründung: Die Pläne, auswärtige Drogenkonsumierende aus Frankfurter Hilfseinrichtungen auszuschließen, sorgen für Unverständnis und Widerstand bei den Trägern dieser Einrichtungen, wie beispielsweise der Integrativen Drogenhilfe Frankfurt und der Aids-Hilfe Frankfurt. Dies wäre ein Bruch mit dem "Frankfurter Weg" und würde die Gefahr bergen, dass mehr Menschen auf die Straße abgedrängt werden, was die Situation verschlimmern könnte. Der illegale Drogenhandel in Frankfurt bleibt ein zentrales Problem. Die Attraktivität Frankfurts für Drogenkonsumierende wird weniger durch Konsumräume als vielmehr durch den florierenden Markt bestimmt, auf dem Drogen "spottbillig" verkauft werden. Die Lösung liegt in einem verstärkten polizeilichen Vorgehen gegen Dealer und nicht in der Abweisung hilfesuchender Menschen. Ein effektives Vorgehen gegen den illegalen Handel ist unerlässlich, um die Problematik der offenen Drogenszene nachhaltig zu bewältigen. Die Initiative des Ortsbeirats unterstützt somit nicht nur die Erhöhung der Lebensqualität in Frankfurt, sondern auch die Umsetzung eines menschenwürdigen und verantwortungsvollen Umgangs mit Suchtkranken. Ergänzend dazu ist eine Verantwortungsteilung mit den Umlandkommunen erforderlich. Während in Städten wie Aschaffenburg aufgrund der Landesverordnung keine Konsumräume erlaubt sind, prüft Darmstadt bereits entsprechende Möglichkeiten. Eine koordinierte wohnortnahe Versorgung kann dazu beitragen, den Druck auf Frankfurt zu verringern und eine humane Lösung für suchtkranke Menschen zu bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 468
Erhalt der HortusApotheke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3
Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 507 entstanden aus Vorlage: OF 447/7 vom 11.11.2024 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. Die Kapazität der Brentanoschule, die der bestehenden und geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Rödelheim benachbart ist, und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die zu erwartende Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann. 2. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erwiesen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig, bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt, die Akzeptanz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1044 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5703, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025
Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1470/1 Betreff: Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen und Projekte zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts er seit 2021 im Ortsbezirk 1 mit Blick auf die einzelnen Stadtteile realisiert hat. Begründung: Ein starkes Gemeinschaftsgefühl fördert Frieden und verhindert soziale Unruhen. Wenn Menschen das Gefühl haben, Teil einer Gemeinschaft zu sein, neigen sie weniger dazu, Konflikte zu provozieren. Gesellschaftlicher Zusammenhalt kann auch zur wirtschaftlichen Stabilität beitragen. Gemeinschaften, die zusammenarbeiten, können effizienter Ressourcen nutzen und Innovation fördern. Ein Gefühl der Zugehörigkeit und Unterstützung innerhalb einer Gemeinschaft hat positive Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Menschen. Einsamkeit und Isolation können zu schweren psychischen und physischen Gesundheitsproblemen führen. Die Förderung des Zusammenhalts hilft, Ungleichheiten abzubauen. Sie kann Diskriminierung und Vorurteile reduzieren und eine gerechtere Gesellschaft schaffen. Gemeinschaften, die eng zusammenarbeiten, sind besser gerüstet, um auf Krisen zu reagieren, sei es eine Naturkatastrophe, eine Wirtschaftskrise oder eine Pandemie. Durch den Zusammenhalt können gemeinsame Werte und Ziele gefestigt werden, was zu einem stärkeren kollektiven Bewusstsein und Handeln führt. Kinder und Jugendliche profitieren besonders von einem starken Gemeinschaftsgefühl. Es bietet ihnen ein unterstützendes Umfeld, das ihre Entwicklung und ihren Lernerfolg fördert. Durch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts wird also nicht nur das individuelle Wohl gestärkt, sondern auch die gesamte Gesellschaft gefestigt und widerstandsfähiger gemacht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 48 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1080 2024 Die Vorlage OF 1470/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen 2 GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenDie vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 1038/2 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Ortsb eirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat soll Verhandlungen mit der Universität aufnehmen mit dem Ziel, dass die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa,Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Kita in der Neuen Mensa sollte für den Verein Roinja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstrasse leer. Der einzige Laden der aktuell genutzt wird ist das KFZ Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Roinja, der Beratungsarbeit für Geflüchtete anbietet, dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der Neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leerstehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1072 2024 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit geändertem Antragstenor in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und Linke gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 FDP
Partei: Linke
Weiter lesenSicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1448/1 Betreff: Sicherstellung und Verbesserung der tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zur tierärztlichen Versorgung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt zu beantworten: 1. Verfügt der Magistrat über Daten zur tierärztlichen Versorgung in den Stadtteilen oder für die Gesamtstadt? 2. Wie wird aus Sicht des Magistrats die tierärztliche Versorgung in der Alt- und Innenstadt gesichert? 3. Gab es seitens des Magistrats bereits Bemühungen, eine tierärztliche Praxis in der Alt- und Innenstadt anzusiedeln? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die tierärztliche Versorgung im Bereich der Alt- und Innenstadt zu verbessern? 5. Welche konkreten Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die tierärztliche Versorgung in diesem Bereich zu fördern? Begründung: Nach Erkenntnissen des Ortsbeirats gibt es in der Alt- und Innenstadt keine einzige tierärztliche Praxis. Dies zwingt Tierhaltende, erkrankte Tiere in benachbarte oder weiter entfernte Stadtteile zu transportieren, was gerade für ältere Menschen eine erhebliche Belastung darstellt. Dies beeinträchtigt sowohl das Wohlbefinden der Tiere als auch die Lebensqualität der Anwohnenden. Zudem sind die vorhandenen Praxen in den angrenzenden Stadtteilen häufig überlastet. Die Ansiedlung einer tierärztlichen Praxis in der Alt- und Innenstadt würde somit eine wichtige Versorgungslücke schließen und die Belastung von Mensch und Tier verringern. Der Magistrat sollte entsprechende Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung einer besseren tierärztlichen Versorgung in der Alt- und Innenstadt prüfen und umsetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1075 2024 Die Vorlage OF 1448/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 457/7 Betreff: Gerechte Verteilung von Flüchtlingsheimen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Flüchtlingsunterkünfte auf verschiedene Stadtteile in Frankfurt gleichmäßiger und gerechter zu verteilen. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wieviel Geflüchtete sind im Ortsbezirk 7 untergebracht? 2. Wieviel weitere Geflüchtete sollen in den nächsten zwei Jahren im Ortsbezirk 7 untergebracht werden? 3. Welche Kriterien liegen der Entscheidung zur Verteilung der Flüchtlinge im Ortsbeirat 7 gegenüber Frankfurt zugrunde. 4. Wie gedenkt der Magistrat, die soziale Integration der vielen Geflüchteten im Stadtteil zu sichern. 5. Wie gedenkt der Magistrat, den bereits heute bestehenden Mangel an Schul- und Kindergartenplätzen durch weiter geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzustocken. 6. Wie hoch sind die Kosten pro/Person und Monat Begründung: Gemäß den dem Ortsbeirat 7 vorliegenden Daten sind rund 1.000 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht. Da Frankfurt-weit ca. 5.600 Geflüchtete untergebracht sind, ist anzunehmen, dass es bis heute allein im Ortsbezirk 7 eine Quote von ca. 20 % sind. Weiterhin hat der Ortsbeirat 7 durch Medien und Bürger erfahren, dass weitere 600 bis 700 Geflüchtete im Ortsbezirk 7 untergebracht werden sollen. Da der Ortsbeirat durch die hohe Anzahl der Flüchtlinge ein soziales Missverhältnis und den Unfrieden der Bevölkerung zu befürchten hat, ist es wichtig, dass keine weiteren Geflüchteten im Ortsbezirk 7 untergebracht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenTransparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenPilotprojekt „Gemeindeschwester für den Ortsbezirk 7“
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 468/7 Betreff: Pilotprojekt "Gemeindeschwester für den Ortsbezirk 7" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat dazu auf, die medizinisch-pflegerische Versorgung im Ortsbezirk 7 durch Initiierung eines Pilotprojektes "Gemeindeschwester für den Ortsbezirk 7" zu verbessern. Die Gemeindeschwester soll nach dem Vorbild bereits etablierter Konzepte Patienten im Ortsbezirk betreuen und stellt ein Bindeglied zwischen Hausärzten und Patienten dar. Gleichzeitig ist ein integratives Konzept, das weitere Personen und Institutionen, wie der/die Sozialbezirksvorsteher/in und das Quartiersmanagement einbezieht, wünschenswert. Der Beruf der Gemeindeschwester muss von einer entsprechend qualifizierten Fachkraft ausgeübt werden, was somit vor allem auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger zutrifft. Durch Kontaktaufnahmen mit den Hausärzten des Ortsbezirks kann genauso wie durch kleine gezielte Werbeaktionen auf das Angebot aufmerksam gemacht und ein Patientenstamm für die Gemeindeschwester aufgebaut werden. Dies kann sowohl durch die Gemeindeschwester selber, als auch vor deren Anstellung in den Anfängen des Pilotprojektes im Rahmen eines gestuften und agilen Umsetzungsprozesses stattfinden. Begründung: Die Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegedienstleistungen steigt in Deutschland zunehmend. Auch Frankfurt und vor allem der Ortsbezirk 7 ist davon mit einem nicht unerheblichen Anteil von älteren Menschen an der Gesamteinwohnerzahl nicht ausgenommen. Gleichzeitig können Hausärzte aufgrund von Überlastung Hausbesuche häufiger selbst nicht mehr durchführen. Des Weiteren wird die Dienstleistung von privaten Pflegeunternehmen oft als nicht zufriedenstellend, als nicht qualitativ hochwertig und trotzdem als teuer wahrgenommen. Insgesamt hätte das Pilotprojekt "Gemeindeschwester für den Ortsbezirk 7" somit immenses Potential, die Gesundheitsversorgung vor Ort, insbesondere auch für soziale schwächere Schichten, zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenRäumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6139 entstanden aus Vorlage: OF 842/9 vom 28.10.2024 Betreff: Räumlichkeiten für Sozialberatung in Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, Räumlichkeiten zu identifizieren und entsprechend zur Verfügung zu stellen, in denen eine Sozialberatung im Stadtteil Eschersheim stattfinden kann. Aktuell müssen Gespräche mit den Ehrenbeamt*innen in den Wohnungen der Menschen stattfinden, die eine Beratung suchen. Dies kann für viele eine Hürde darstellen, Hilfe zu suchen. Es besteht der Wunsch, eine Sprechstunde in festen Räumlichkeiten anbieten zu können und Räumlichkeiten im Stadtteil zu finden, die für Beratungstreffen genutzt werden können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, sofern es keine geeigneten Immobilien im Stadtteil gibt, dies bei allen weiteren Planungen und Verhandlungen, z. B. im Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung (Bebauungsplan Nr. 902, in Aufstellung) zu berücksichtigen. Begründung: In Eschersheim gibt es kein Sozialrathaus und der Weg bis zum Sozialrathaus Dornbusch wird von einigen Menschen als zu weit angesehen, auch die Fahrtkosten mit der U-Bahn könnten eine Barriere darstellen. Die Beratungsangebote sollten aber möglichst niedrigschwellig sein, damit sie von möglichst vielen genutzt werden können. Dazu zählt auch, eine Sprechstunde vor Ort anbieten zu können, auf die Menschen aufmerksam werden können, die die Hilfsangebote noch nicht kennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 240 Aktenzeichen: 51
Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2024, OA 495 entstanden aus Vorlage: OF 664/11 vom 11.10.2024 Betreff: Versorgung verletzter Wildtiere sicherstellen - Ehrenamtliche entlasten Vorgang: EA 38/24 OBR 11; EA 135/24 OBR 3 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig gesetzlich geforderte Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege für Wildtiere erbringen, kostendeckende Verträge abzuschließen. Dies betrifft neben den Leistungen des Tierheims Fechenheim auch die privaten Vereine, die Wildtiere bergen, erstversorgen und zur Wiederaussetzung pflegen. Dazu gehören der Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, der Verein Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e. V. und der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. Begründung: Fechenheim ist derzeit das Drehkreuz für verletzte Wildtiere in Frankfurt. Igel, Eichhörnchen, Wasservögel, Zugvögel und weitere Wildtiere werden von der Feuerwehr als auch von Privatleuten zum Tierheim Fechenheim gebracht. Da das Tierheim Fechenheim nicht auf Wildtiere spezialisiert ist, kooperiert man in diesem Bereich mit dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal, welcher die Tiere auf eigene Kosten abholt und in Hanau gesund pflegt und nach Möglichkeit auf die Wiederaussetzung vorbereitet. Allein rund 100 Igel werden aus Frankfurt jedes Jahr nach Hanau gebracht und gesund gepflegt, ohne eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt. Frankfurt profitiert von der Arbeit dieser Vereine und ehrenamtlichen Helfern, beteiligt sich aber nicht an den Aufwandskosten. Neben dem Verein Wildtierfreunde e. V. Hanau & Maintal pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie der Verein Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. oder Projekt Oase, Mensch und Tier im Einklang e.& nbsp;V. von Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine Verträge geschlossen oder anderweitig Vergütungen für Leistungen festgelegt, die ansonsten beispielsweise die Feuerwehr hätte erledigen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2005, ST 1605 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 38 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 135 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 388 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 09.12.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 495 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5565, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024
Tierschutz sicherstellen - Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2024, OA 492 entstanden aus Vorlage: OF 995/2 vom 04.09.2024 Betreff: Tierschutz sicherstellen - Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fundtierpauschale für das Tierheim Fechenheim bereits ab 2024 auf mindestens 800.000 Euro anzupassen. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, soll die Fundtierpauschale für alle Tierschutzvereine, die diese Aufgabe für die Stadt Frankfurt am Main erfüllen, bedarfsgerecht ermittelt und entsprechend angepasst werden. Begründung: Im Haushalt 2024/2025 sind so gut wie keine Mittel für den Tierschutz vorgesehen. Für die Tierschutzvereine in Fechenheim, Hattersheim und Nied sind gar keine Beträge im Haushalt eingestellt. Dabei leisten diese Tierschutzvereine allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen und einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl in Frankfurt. Die Folgen dieser Unterfinanzierung sind verheerend: Die Tierheime mussten einen Annahmestopp für Fundtiere verhängen. Zwei von drei Tierheimen haben keine gültigen Fundtierverträge mehr, da die ungedeckten Folgekosten der Fundtiere die Tierheime finanziell in die Knie zwingen. Daher ist es dringend notwendig, dass die Fundtierpauschale sofort bedarfsgerecht angepasst wird und nicht erst 2026, wie aus der Presse zu entnehmen ist. Der Deutsche Tierschutzbund e. V. spricht mittlerweile sogar eine Empfehlung für die Fundtierpauschale von 2,50 Euro pro Einwohner einer Stadt aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 6, 11 Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage OA 492 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage OA 492 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD 30. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.11.2024, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 492 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 67 Beschluss: Der Vorlage OA 492 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5441, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 32-0
Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 485 entstanden aus Vorlage: OF 650/11 vom 26.08.2024 Betreff: Tierschutz sicherstellen: Fundtierpauschale bedarfsgerecht anpassen Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 268 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Fundtierpauschale für das Tierheim in Fechenheim bereits ab 2024 auf mindestens 800.000 Euro anpasst. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgend, soll die Fundtierpauschale für alle Tierschutzvereine, die diese Aufgabe für die Stadt Frankfurt am Main erfüllen, bedarfsgerecht ermittelt und entsprechend angepasst werden. Begründung: Im Doppelhaushalt 2024/2025 sind so gut wie keine Mittel für den Tierschutz vorgesehen. Für die Tierschutzvereine in Fechenheim, Hattersheim und Nied sind gar keine Beträge im Haushalt eingestellt. Dabei leisten diese Tierschutzvereine allumfassende Verwahraufgaben im Fundwesen und einen elementaren Beitrag zum Tierschutz und Tierwohl in Frankfurt. Die Folgen dieser Unterfinanzierung sind verheerend: Die Tierheime mussten einen Annahmestopp für Fundtiere verhängen. Zwei von drei Tierheimen haben keine gültigen Fundtierverträge mehr, da die ungedeckten Folgekosten der Fundtiere die Tierheime finanziell in die Knie zwingen. Daher ist es dringend notwendig, dass die Fundtierpauschale sofort bedarfsgerecht angepasst wird und nicht erst 2026, wie aus der Presse zu entnehmen ist. Der Deutsche Tierschutzbund spricht mittlerweile sogar eine Empfehlung für die Fundtierpauschale von 2,50 Euro pro Einwohner einer Stadt aus! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 11.11.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 485 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (B 268 = Kenntnis, OA 485 = Annahme ohne Zusatz) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024, TO II, TOP 60 Beschluss: 1. Die Vorlage B 268 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 485 wird im Rahmen der Vorlage E 41 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 5435, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2024 Aktenzeichen: 32-0
Schließung von Postbankfilialen
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2024, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 649/11 vom 18.06.2024 Betreff: Schließung von Postbankfilialen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. festzustellen, inwieweit der Rückzug der Postbank aus den Stadteilen zu sozialen Härten führen kann; 2. ggf. bei der Verbraucherzentrale oder anderen geeigneten Stellen zu intervenieren; 3. nötigenfalls den Klageweg zu beschreiten. Begründung: Wie der Ortbeirat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen erfahren konnte, hat sich die Postbank im Zuge der Privatisierung verpflichtet, dem öffentlichen Interesse nachzukommen und weiterhin einer breiten Bevölkerungsschicht den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Diese Selbstverpflichtung umfasst u. a. den Unterhalt eines Filialnetzes und den Betrieb von Geldautomaten. Ausgangspunkt dieser Anregung ist die Situation im Stadtteil Riederwald, wo die Postbankfiliale im Herbst 2024 geschlossen werden soll. Damit würde es mit Ausnahme eines Geldautomaten der Sparkasse im Stadtteil keine Bankdienstleistungen mehr geben. Betroffen wären insbesondere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Lohnersatzleistungen als Barscheck erhalten. Dem Vernehmen nach plant die Postbank den flächendeckenden Rückzug aus der Versorgung von Stadtteilen oder ist bereits gegangen. Ziel dieser Anregung ist es, die Faktenlage festzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die Versorgung, insbesondere der sozial schwachen Bevölkerung, in Frankfurt gefährdet ist, müsste die Frankfurter Politik handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 162 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 11.09.2024 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.10.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 484 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5260, 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 29.10.2024 Aktenzeichen: 92-3
Mit allen Tierschutzdienstleistern kostendeckende Verträge schließen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2024, OF 1383/1 Betreff: Mit allen Tierschutzdienstleistern kostendeckende Verträge schließen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf B267 / 2024 aufgefordert, mit allen Dienstleistern, die für die Stadt Frankfurt Leistungen im Bereich Tierschutz erbringen, umgehend kosten-deckende Verträge abzuschließen. Begründung: Viele Dienstleister wie beispielsweise die Wildtierfreunde Hanau e.V., Projekt Oase Mensch und Tier im Einklang e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e. V. haben keine Verträge mit der Stadt Frankfurt und erhalten keine Kompensation für ihre Leistungen. Andere Dienstleister, wie das Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V. und der Katzen-schutzverein Oberrad haben Verträge, die nicht sachgerecht sind und die Kosten nicht decken. Die Stadt Frankfurt gibt über die Rufnummer 115 regelmäßig die Kontaktdaten der Tierschutzorganisationen heraus und nutzt die Leistungen dieser Dienstleister, zu der die Stadt gesetzlich verpflichtet ist. Wer etwas bestellt, muss es aber auch bezahlen. Hierzu sind faire Verträge notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.07.2024, B 267 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Die Vorlage B 267 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1383/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen GRÜNE und CDU (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme); bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuswirkungen Cannabisgesetz
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 1374/1 Betreff: Auswirkungen Cannabisgesetz Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. wie sich die Umsetzung des Cannabis-Gesetzes im Ortsbezirk 1 bisher gestaltet und ausgewirkt hat, 2. welche Erfahrungen damit bisher gesammelt wurden, 3. welche Probleme oder Konflikte dabei bisher aufgetreten sind, 4. welche offenen Themen es dazu noch gibt, 5. wie die bisherigen Rückmeldungen seitens der Polizei zu diesem Thema ausgefallen sind, 6. ob und wenn ja wie viele Beschwerden von Bürgern es hierzu bereits gegeben hat und 7. wie viele Verstöße es gegen die neuen Regelungen bisher gegeben hat. Begründung: Das neue Cannabis-Gesetz ist seit 1. April in Kraft. Um ggf. weitere Maßnahmen abzuleiten, ist es erforderlich, die gegenwärtige Situation zu kennen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OF 1374/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenWasserpumpe am Praunheimer Kreisel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2024, OF 424/7 Betreff: Wasserpumpe am Praunheimer Kreisel Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, am Kreisel in Frankfurt-Praunheim eine öffentliche Wasserpumpe zu installieren. Diese Wasserpumpe soll es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich Wasser zu holen und auch direkt vor Ort Wasser zu trinken. 1. Verbesserung der Lebensqualität: Eine öffentliche Wasserpumpe trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in Praunheim bei, indem sie den Zugang zu frischem Trinkwasser für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet. Dies ist besonders wichtig an heißen Sommertagen und für Menschen, die viel zu Fuß unterwegs sind. 2. Gesundheitsförderung: Der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser kann die Gesundheit der Bevölkerung fördern, indem es die Hydration unterstützt und somit das Risiko von Dehydration und damit verbundenen gesundheitlichen Problemen verringert. 3. Nachhaltigkeit: Eine öffentliche Wasserpumpe fördert nachhaltiges Verhalten, indem sie die Nutzung von Einweg-Plastikflaschen reduziert. Dies trägt zur Reduzierung von Plastikmüll und zur Schonung der Umwelt bei. 4. Sozialer Treffpunkt: Eine Wasserpumpe kann als sozialer Treffpunkt dienen, an dem Menschen zusammenkommen und sich austauschen können. Dies stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 424/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme); GRÜNE, CDU (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenObdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 939/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie mit der derzeitigen Situation an der Bockenheimer Warte umgegangen wird. Hierbei sollen sowohl die Situation der wohnsitzlosen Menschen wie auch der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Der Ortsbeirat bittet im Zuge der Berichterstattung insbesondere auch um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungslosen und der Schlafplätze an der Bockenheimer Warte inklusive Uni-Bibliothek und U-Bahn-Station entwickelt? 2. Haben sich Anwohner oder Passanten bereits an die Ordnungsbehörden gewandt? 3. Wie viele Schlafplätze gibt es - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einrichtungen - in den bestehenden Einrichtungen der Stadt für Wohnungslose und wie ist die tatsächliche Nutzung? 4. In Abhängigkeit der Beantwortung von Ziffer 3: Aus welchen Gründen werden trotz Ansprache durch die Straßensozialarbeit Schlafplätze in den betreffenden Einrichtungen von den Wohnungslosen nicht in Anspruch genommen? 5. Gibt es ggfs. Überlegungen, im Ortsbezirk 2 weitere Einrichtungen/Anlaufstellen für Wohnsitzlose zu schaffen? 6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt aktuell und plant solche in Zukunft, um die Situation wohnsitzloser Menschen zu verbessern (bitte für die jeweiligen Gründe aufschlüsseln)? 7. Wie kann erreicht werden, dass bestehende öffentliche Toiletten von den Wohnungslosen genutzt werden, um unangenehme Gerüche und Hinterlassenschaften im Freien zu vermeiden? 8. Welche Form von Matratzenlagern wird toleriert und nicht von der FES bzw. der Stadt entsorgt? Wie wird gegen Müll und andere Hinterlassenschaften vorgegangen? Anstelle einer schriftlichen Berichterstattung können die zuständige Dezernentin bzw. Vertreter der zuständigen Ämter gerne auch im Rahmen einer Bürgerfragestunde,das Thema mit dem Ortsbeirat und interessierten Bürgern erörtern. Begründung: Augenscheinlich gibt es eine Zunahme von Wohnungslosen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Für die betroffenen Menschen müssen Angebote in Form von Unterkünften, und Betreuung in ihrer aktuellen Situation nicht nur bestehen, sondern auch dazu führen, dass der Obdachlosigkeit erfolgreich begegnet wird. Mit der Zunahme der Obdachlosigkeit geht auch eine abnehmende Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume im Ortsbezirk für die Bewohner einher. Die Co-Antragstellerin hat sich an das zuständige Amt gewandt und Auskunft dahingehend erhalten, dass bestimmte Stellen nach Absprache mit der FES nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt würden und das Kontakt zu den betroffenen Menschen bestünde. Auch die Nutzung von Gebäuderückwänden und Nischen rund um den Campus Bockenheim als Toilette ist ein Problem. Die Antragsteller würden es begrüßen, mit Frau Voitl Lösungsansätze für die unbefriedigende Situation zu erörtern. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenObdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 940/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, 1. Wie hat sich die Zahl der Wohnungslosen und der Schlafplätze an der Bockenheimer Warte inklusive Uni-Bibliothek und U-Bahn-Station seit 2019 entwickelt? 2. Wie viele Schlafplätze gibt es - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Einrichtungen - in den bestehenden Einrichtungen für Wohnungslose? 3. Wie stark sind die Plätze in den jeweiligen Einrichtungen derzeit ausgelastet? 4. Aus welchen Gründen werden Schlafplätze in den betreffenden Einrichtungen von den Wohnungslosen nicht in Anspruch genommen? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt aktuell und welche plant sie in Zukunft, um diese Gründe zu beheben (bitte für die jeweiligen Gründe aufschlüsseln)? 6. Wie wird versucht auch mit den Matratzenlagern die Aufenthaltsqualität an der Bockenheimer Warte zu erhalten? Könnten hierfür z.B. Räumlichkeiten in der B-Ebene, die derzeit von der Universität verwaltet aber faktisch leer stehen, als Schlafplatz oder als Aufbewahrungsort für die Habseligkeiten der Wohnungslosen genutzt werden? 7. Wie kann erreicht werden, dass die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene der Bockenheimer Warte von den Wohnungslosen genutzt werden, damit diese ihre Notdurft dort, statt im freien oder in Nischen und Ecken verrichten? 8. Gibt es durch die zunehmenden Schlafplätze einen höheren Reinigungsbedarf? Werden Matratzenlager an der Bockenheimer Warte entsorgt? Falls ja, welche Form von Matratzenlagern wird toleriert? 9. Gab es seit 2019 im Zusammenhang mit den Schlafplätzen an und um die Bockenheimer Warte Beschwerden von Anwohnenden oder Passanten? Falls ja, welche Art und Häufigkeit waren diese? 10. Sieht der Magistrat die Situation der Wohnungslosen und deren Schlafplätzen auch im Vergleich zu anderen Orten mit ähnlichen Situationen im Stadtgebiet als zunehmend kritisch an? Begründung: Augenscheinlich gibt es eine Zunahme von Wohnungslosen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Für die betroffenen Menschen müssen Angebote in Form von Unterkünften, Betreuung in ihrer aktuellen Situation und Beratung auch für eine Rückkehr in die Sozialsysteme etc. in ausreichendem und angemessenem Umfang bestehen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass durch aufsuchende Sozialarbeit Kontakt zu den Wohnungslosen besteht und diese auch auf bestehende Angebote der Stadt, insbesondere Schlafplätze in Einrichtungen für Wohnungslose hingewiesen werden. Augenscheinlich - frühere Berichte bestätigen dies - werden diese Angebote jedoch nicht bzw. nur selten wahrgenommen. Hier lautet die Frage: Warum eigentlich nicht. Zu vermuten ist, dass die Unterkünfte selbst Bedingungen und Zustände bieten, bei denen Wohnungslose nicht selten das Schlafen auf der Straße bevorzugen. Dies gilt es jedoch genauer zu prüfen und die stehenden Bedingungen entsprechend zu verbessern. Wohnungslose schlicht aus dem ansehnlichen Stadtbild wegzuschieben, weil sie vermeintlich nicht hineingehören darf keine Lösung sein. Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist nur zum Teil ein privat verursachtes Problem und hat vielfache gesellschaftliche Gründe. Daher trägt auch die Gesellschaft eine erhebliche Mitverantwortung das Problem Wohnungs- und Obdachlosigkeit anzugehen und die Folgen für betroffene zu mildern. Gleichwohl gilt es auch die Aufenthaltsqualität in den Blick zu nehmen. Bestimmte Stellen an der Bockenheimer Warte werden offensichtlich nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt. Auch die Nutzung von Gebäuderückwänden und Nischen rund um den Campus Bockenheim als Toilette ist ein Problem. Dass Wohnungslose die bestehenden öffentlichen Toiletten zu ihrer Hygiene und Verrichtung der Notdurft nicht nutzen, erklärt sich möglicherweise daraus, dass sie dafür Ihre Schlafplätze zu lange aus den Augen lassen müssten. Hier sollten dennoch Möglichkeiten erdacht und geschaffen werden, dass die bestehenden Toiletten häufiger genutzt werden. Der Ortsbeirat hält es aus Sicht beider Seiten, Wohnungslose und Anwohnende geboten den Zustand rund um die errichteten Schlaflager zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD, Linke
Weiter lesenEin Integriertes Versorgungszentrum (IVZ) im Lyoner Quartier etablieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 1137/5 vom 18.05.2024 Betreff: Ein Integriertes Versorgungszentrum (IVZ) im Lyoner Quartier etablieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Lyoner Quartier ein Integriertes Versorgungszentrum (IVZ) etabliert werden kann. Begründung: Durch die Umwandlung des Lyoner Quartiers in ein Mischgebiet - das besonders hohen Bevölkerungszuwachs verzeichnet - verschärft sich die ärztliche Versorgung im Stadtteil Niederrad. Arztpraxen sind häufig überlastet und nehmen zumeist keine neuen Patientinnen und Patienten mehr auf. Diese Überlastung zeigt sich u. a. durch lange Wartezeiten auf wichtige Facharzttermine. Diese anhaltende Entwicklung wird zu einer massiven Verschärfung der bereits angespannten ärztlichen Versorgung in Niederrad sowie den angrenzenden Stadtteilen führen und sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen. Aufgrund der bereits beschriebenen dynamischen Entwicklung würde sich dieses Quartier sehr gut für die erste Gründung eines IVZ in Frankfurt am Main eignen, sowie die bereits beschriebene angespannte ärztliche Versorgung im Interesse der Bewohner enorm verbessern. Durch die Bündelung von ambulanter (Haus- und Fachärzte) und zum Teil stationärer Versorgung wird sich u. a. für ältere Einwohnerinnen und Einwohner die medizinische Versorgung übersichtlicher gestalten und vereinfachen. Auch können größere Wege eingespart werden, welche mit pflegerischen Leistungen verbunden sind. Dadurch könnte Frankfurt am Main bzw. Niederrad für ganz Hessen auch als Vorreiter und Vorbild in dieser neuen ambulanten Versorgungsmöglichkeit gesehen werden. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bzw. die gegenwärtige neue Krankenhausreform gibt den Kommunen einen großen Spielraum, selbstständig eigene Maßnahmen zu ergreifen. Mit diesem Prozess können bzw. sollen vor Ort selbstständige Integrierte Versorgungszentren (IVZ) bzw. Level-1i-Krankenhäuser (sektorenübergreifende Versorger) gegründet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1481 Aktenzeichen: 53-5
Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5606 entstanden aus Vorlage: OF 1120/5 vom 10.05.2024 Betreff: Situation auf dem Martha-Wertheimer-Platz verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Martha-Wertheimer-Platz (früher: Adlhochplatz) regelmäßig durch Sozialarbeiter und Streetworker der Wohnsitzlosenhilfe aufsuchen zu lassen. Ferner soll der Platz regelmäßig von den Ordnungsbehörden angefahren werden. Begründung: In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Problemen mit offenbar wohnsitzlosen Personen, welche Passantinnen und Passanten belästigen. So wurden Personen durch diese beleidigt und bedroht. Auch wurde aggressiv gebettelt. Hier könnten aufsuchende Sozialarbeit, die den genannten Personen Bleibemöglichkeiten aufzeigt, und ordnungsbehördliche Kontrollen die Situation vor Ort für alle verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1482 Aktenzeichen: 51
Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2024, OF 726/3 Betreff: Nachbarschaftscafé im Stadtteiltreff Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das auf Spendenbasis beruhende Projekt eines Nachbarschaftscafés im Stadtteiltreff am Merianplatz mit monatlich 100,- Euro. Begründung: Begründung: Dieses Projekt entspricht dem Sinn des Stadtteiltreffs als Ort der Begegnung für die Nachbarschaft im Nordend: Das Stadtteilcafé lädt dort jeden zweiten Sonntag im Monat nachmittags kostenlos für ca. 1 1/2 - 2 Stunden zu Kaffee/Tee und Kuchen ein. Die ehrenamtliche Organisation und Verantwortung liegt in der Hand von Mitgliedern der Initiativgruppe für den Stadtteiltreff, darunter u.a. Mitglieder des Ortsbeirats, der Seniorenbeauftragte für das Nordend, sowie Vertreter des Sozial- und Stadtbezirksvorstands. Sie wechseln sich in der Betreuung der jeweiligen Veranstaltung ab. Sprecherin des Projekts ist die Stadtbezirksvorsteherin. Die Besucher sind eingeladen, durch Geld- oder Sachspenden (z.B. Kuchen, Kaffee) oder tätige Hilfe zum Gelingen des Projekts beizutragen. Die Stadtbezirksvorsteherin verwaltet bis auf Weiteres gemeinsam mit Ortsbeirätin Andrea Pilz das Konto für eingehende Geldspenden. Die erste Veranstaltung am 12. Mai, fand bereits positiven Anklang und zeigte den Bedarf nach einem solchen - nicht konsumorientierten - Treffpunkt: Bei strahlendem Frühlingswetter fanden sich - ganz ohne aufwendige Werbung - eine Stunde nach Beginn mehr als 50 Anwohner/innen des Nordends generationenübergreifend zu angeregtem Gespräch zusammen. Es gab Kuchenspenden von Besuchern und Bäckereien aus dem Stadtviertel. Die Liste freiwilliger Helfer/innen für kommende Termine füllte sich schnell. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 337 2024 Die Vorlage OF 726/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Wörter "mit monatlich 100 Euro" durch die Wörter "einer Starthilfe von bis zu 300 Euro gegen Nachweis" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenFehlende Infrastruktur in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5553 entstanden aus Vorlage: OF 824/10 vom 21.05.2024 Betreff: Fehlende Infrastruktur in Berkersheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie, wann und wo die fehlende Infrastruktur in Berkersheim verbessert werden kann. Vor Ort fehlen u. a. folgende Angebote: Hausarzt und Kinderarzt, Friseur, Einkaufsmöglichkeiten und Räume für Vereine, für Bürger, für Schwangere/werdende Eltern, für Familien mit kleinen Kindern (bereits ab Geburt), für Senioren sowie Beratungs- oder Kursangebote (Soziales und Jugend, Gewaltprävention, Familien, Seniorenrathaus, Würdezentrum Frankfurt, Polizei), für einen offenen Jugendtreff, für einen Bankautomaten sowie für ein Café; 2. wie lange das ehemalige Gebäude der Berkersheimer Schule noch leer bzw. nicht den Menschen in Berkersheim zur Verfügung stehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1263 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie mit der Situation umgegangen wird. Der Ortsbeirat bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Form von Matratzenlagern wird toleriert und nicht von der FES bzw. der Stadt entsorgt? 2. Wie wird gegen Müll und andere Hinterlassenschaften vorgegangen? 3. Besteht Kontakt zu den betroffenen Menschen und wie haben sich die Zahlen entwickelt? 4. Ist es in letzter Zeit zu Gewalt oder gefährlichen Situationen der Menschen untereinander gekommen? 5. Haben sich Anwohner oder Passanten an die Ordnungsbehörden gewandt, weil sie sich im Zusammenhang mit den betroffenen Menschen bedroht oder belästigt fühlen? 6. Gibt es ein Bestreben der Stadt, die Entwicklung einzudämmen und die Menschen zu überzeugen, Unterkünfte aufzusuchen? Begründung: Die Antragstellerin beobachtet als Anwohnerin eine Zunahme von betroffenen Menschen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Die Antragstellerin hat sich an das zuständige Amt gewandt und Auskunft dahingehend erhalten, dass bestimmte Stellen nach Absprache mit der FES nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt würden und das Kontakt zu den betroffenen Menschen bestünde. Zur Entwicklung der Obdachlosigkeit verfestigt sich bei der Antragstellerin aufgrund eigener Beobachtungen eine Zunahme von betroffenen Menschen. Schließlich sieht die Antragstellerin es als problematisch an, von den Anwohnern zu erwarten, dass sie die Lager tolerieren. Schließlich wäre für die Frage des Umgangs mit der Thematik wichtig zu wissen, ob und wie sich Anwohner diesbezüglich an die Stadt bzw. die zuständigen Stellen gewandt haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2024, OF 939/2 Antrag vom 13.06.2024, OF 940/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 913/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenEhrenpreis des Ortsbeirates 1 – 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2024, OF 1254/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortbeirat verleiht den Ehrenpreis für das Jahr 2023 an die Teestube Jona Projektgruppe Bahnhofsviertel e.V. Begründung: Die Teestube Jona ist seit Jahrzehnten eine konstante Größe, wenn es um die Hilfe für Obdachlose und benachteiligte Menschen geht. Seit 1985 bietet sie ein "Wohnzimmer für Menschen ohne Wohnung", aber auch eine Versorgung mit warmen Mahlzeiten, Kleidung und seit einiger Zeit Duschen. Dabei leisten die Mitarbeiter weit mehr, als nur die körperlichen Bedürfnisse zu stillen. Sie haben ein offenes Ohr für die Menschen, die kommen, nehmen sich Zeit, geben ihnen ein Gefühl des Angenommenseins, menschliche Wärme und fachlich kompetente Beratung. Hauptamtliche, aber auch viele Ehrenamtliche leisten täglich unersetzliche Arbeit für die Menschen unseres Ortsbezirkes und unserer Stadt, die Hilfe brauchen, die in Not sind. Der Ortsbeirat möchte mit dem Ehrenpreis diese wertvolle Arbeit anerkennen und allen Mitarbeitern seinen Dank aussprechen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage OF 1254/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
Weiter lesenSchwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5429 entstanden aus Vorlage: OF 843/2 vom 24.01.2024 Betreff: Schwangere vor Belästigung schützen - Vorbereitung für die Umsetzung der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes einen besseren Schutz schwangerer Frauen gegen die Belästigung von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen auf den Weg gebracht hat. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, 1. zu prüfen und berichten, welche konkreten Möglichkeiten die Stadt im Zuge dieser Reform hätte, sogenannte Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen vor der Beratungsstelle von Pro Familia zu verbieten. Hierbei soll insbesondere beim Land Hessen erfragt werden, wie die im Gesetzentwurf enthaltene Pflicht, einen ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen sicherzustellen, interpretiert und wie diese Pflicht aus der Sicht des Landes Hessen erfüllt werden kann; 2. zu prüfen und berichten, ob insbesondere das zeitweilig angeordnete, jedoch durch das Verwaltungsgericht Frankfurt gekippte, Demonstrationsverbot vor der Beratungsstelle mit der Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wieder möglich wäre; 3. sofern dies durch die Reform ermöglicht wird, nach Inkrafttreten des Gesetzes wieder ein entsprechendes Demonstrationsverbot zu erlassen; 4. die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen gegen Belästigungen von Schwangeren im Schutzradius, sofern diese im endgültigen Gesetz enthalten bleiben, nach Inkrafttreten wirksam durchzusetzen; 5. zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten der Magistrat sieht, den im derzeitigen Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzradius von 100 Metern um Beratungsstellen und Arztpraxen gegen Belästigung von Schwangeren im parlamentarischen Verfahren (z. B. im Rahmen von Anhörungen in den Ausschusssitzungen) auf 150 Meter zu erweitern; 6. diese Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen. Begründung: Schwangere Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen und damit von ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch machen, sind verpflichtet, eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch zu nehmen. Seit Jahren werden diese Frauen von Abtreibungsgegner*innen auf dem Weg zur Beratungsstelle belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt eine Schutzzone um die Beratungsstelle Pro Familia gekippt hatte, dürfen diese Proteste gegen die körperliche Selbstbestimmung der Schwangeren wieder direkt vor der Beratungsstelle stattfinden. Nun hat die Bundesregierung eine Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in den Gesetzgebungsgang gebracht, die Schwangere besser vor Belästigung schützen soll. Die beiden Kernelemente dabei sind: a) die Pflicht für die Bundesländer sicherzustellen, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungen ungehindert in Anspruch genommen werden kann; b) ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gegen Personen, die im Umkreis von 100 Metern um die Beratungsstellen Schwangere vor diesen und vor Arztpraxen belästigen oder Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, bei ihrer Arbeit behindern. Aus dem ersten Punkt ergibt sich die Frage, ob das Land Hessen Möglichkeiten schaffen müsste, die es Kommunen erlaubt, Proteste von Abtreibungsgegner*innen in einem bestimmten Umkreis um Beratungsstellen zu unterbinden. Hier sollte Sorge dafür getragen werden, dass entsprechende Regelungen auf Landesebene zügig nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes getroffen werden und von den Kommunen ebenso zügig umgesetzt werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt ihre Regelung, solche Proteste nicht vor der Beratungsstelle stattfinden zu lassen, wieder einführen könnte. Gleichzeitig soll das Gesetz das Aufsuchen der Beratungsstellen ohne Belästigung gewährleisten. Hierfür sollte auch der ungehinderte Zugang von Haltestellen des ÖPNV eingeschlossen sein. Die nächstgelegene Haltestelle wäre die Bushaltestelle "Palmengartenstraße". Die derzeitige Regelung eines Schutzradius von 100 Metern (siehe b)) würde diese aber nicht einschließen. Daher sollte der Magistrat in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten den Versuch unternehmen, den Schutzradius auf 150 Meter (so wie etwa in Österreich und Frankreich) zu erweitern, damit Frauen die Beratung auch mit dem ÖPNV unbelästigt aufsuchen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1454 Aktenzeichen: 32-4
Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano -
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.04.2024, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 988/6 vom 10.03.2024 Betreff: Klinikum Frankfurt-Höchst - varisano - Vorgang: B 41/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes mitzuteilen: 1. Wann kann man mit einer Erweiterung der erfolgreichen Gynäkologie/Geburtshilfe rechnen? 2. Welcher Zeitplan wird der Umsetzung des neuen Bauabschnittes 2 (anstelle von 2 und 3) zugrunde gelegt und wie schaut das Konzept des neuen Bauabschnittes aus? Begründung: Mit dem Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 41, wurde mitgeteilt, dass sich die Attraktivität der Gynäkologie/Geburtshilfe so stark erhöht hat, dass die Kapazitätsgrenze bereits erreicht sei. Dies wäre ein guter Ansatz - auch um Einnahmen zu erzeugen -, um eine Erweiterung der Gynäkologie/Geburtshilfe zeitnah anzugehen und umzusetzen. Die Bauabschnitte 2 und 3 unter den geänderten Bedingungen zu einem Bauabschnitt zusammenzuführen, ist zu unterstützen. Dies sollte jedoch auch rasch erfolgen, um das Gebiet insgesamt neu planen zu können und die Vorhaben schnell zu realisieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Wohnungen auf dem Areal entstehen sollen und eine öffentliche und transparente Darstellung des geänderten Konzeptes mehr Akzeptanz in der Bevölkerung und bei allen Beteiligten erzeugt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 41 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 327 Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 255 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4778, 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 28.05.2024
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 614/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den städtischen Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt werden jährlich mindestens 1.083.000 € in den Haushalt eingestellt Begründung: Der Tierschutzverein wird ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum alltäglichen Leben in Frankfurt. Wie gut das funktioniert sieht man auf den ersten Blick gar nicht. Es ist auch gut, dass man es nicht sieht, denn es bedeutet, dass der Tierschutzverein seine Aufgabe hervorragend wahrnimmt. Negativbeispiele sind im europäischen Vergleich zu erkennen, beispielsweise in osteuropäischen Ländern, wo das Straßenbild geprägt ist von streunenden Katzen und Hunden, die neben negativen optischen Aspekten auch konkrete gesundheitliche Gefährdungen mit sich bringen. Die hohen Kosten der Verpflegung und Unterbringung der Tiere sind mit dem jährlichen Zuschuss von 225.785,80 € nicht mal annähernd zu stemmen. Das entspricht 30 Cent pro Bewohner der Stadt Frankfurt am Main. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt aber für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein in der Regel 1 € pro Bewohner der Gemeinde. Somit sollte die Stadt Frankfurt hier mindestens 749.000 € veranschlagen, wenn sie es mit dem Tierschutz denn ernst nimmt. Eine durchgängige Belegung von über 600 Tieren frisst den Zuschuss bei keinerlei Vergünstigungen in der Beschaffung des Futters im wahrsten Sinne des Wortes auf. Wenn man pro Tier im Monat mit durchschnittlich 30 € Futterkosten rechnet, kommt man im Jahr auf mindestens 234.000 € an jährlichen Futterkosten. Unterhaltungskosten der Liegenschaft insbesondere der Energiebedarf des zukünftigen Reptilienhauses sind dabei noch nicht mal berücksichtigt und belaufen sich voraussichtlich pro Jahr auf mindestens 100.000 € Aktuell ist an eine Ergänzung der Räumlichkeiten bzw. deren Instandhaltung und Renovierung gar nicht zu denken. Das ist aber Voraussetzung dafür, dass auch in Zukunft der Tierschutzverein, seine Arbeit in gleicher Qualität fortführen kann. Die Stadt Frankfurt wächst, somit auch die Anzahl der Tiere und damit auch die Anzahl, die dann unglücklicherweise dem Tierheim zugeführt werden. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine deutliche Erhöhung des Zuschusses mehr als begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 614/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 607/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement langfristig absichern und ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Projektmittel zur Finanzierung der Quartiersmanager im Bereich des OBR 11 werden erhöht für den Haushalt 2024 und die folgenden Jahre eingestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass die bei den verschiedenen Trägern beschäftigten "Quartiersmanager*innen" unbefristete Arbeitsverträge erhalten. Die Mittel sollen erhöht werden, damit die Stellen auf 2 Vollzeitarbeitsplätze je Quartier ausgeweitet werden können. Begründung: Die Quartiersmanager*innen im Bereich des OBR 11 leisten einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen. Vorrausetzung dafür sind umfangreiche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten und der Akteure. Dieses Wissen zu erlangen bedarf einer intensiven und längeren Einarbeitungszeit. Auf Grund der Projektförderung kommt es immer wieder dazu, dass Beschäftigte nur befristete Arbeitsverträge erhalten. Soziale Unsicherheit führt dazu, dass sich Beschäftigte gezwungener Maßen schon in der Einarbeitungszeit wieder neu oder weiterbewerben müssen. Dieses torpediert die langfristigen Zielsetzungen der "Sozialen Nachbarschaft". Da in Stadtteilen die Arbeit durch Urlaub und Krankheit oft wochenlang beeinträchtigt ist, müssen die Stellen auf 2 Stellen erhöht werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 31 2024 Die Vorlage OF 607/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFreigabe von Cannabis
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 811/10 Betreff: Freigabe von Cannabis Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. mit welchen Folgen insgesamt mit der Freigabe von Cannabis seit dem 1.4.2024 jeweils in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu rechnen ist? 2. wie gut die Stadt auf die Freigabe dieser Drogen im Ortsbezirk 10 vorbereitet ist? 3. wie der vor Ort seit Jahren spürbare illegale Drogenhandel a) sich bisher entwickelt hat? b) welche Auswirkungen künftig zu erwarten sind? 4. welche Ausweichbewegungen durch die aktuell verstärkten Razzien im Bahnhofsviertel sich in den Stadtteilen auswirken werden und was dagegen unternommen wird? 5. ob, und wenn ja, ab wann verstärkt auch Razzien in unseren Stadtteilen stattfinden werden? Begründung: Drogen schaden insbesondere jungen Menschen. Das menschliche Hirn entwickelt sich bis zum 25 Lebensjahr und darf nicht geschädigt werden. Illegaler Drogenhandel in unseren Stadtteilen ist ein sehr großes Ärgernis und muss endlich unterbunden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 811/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1209/1 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Teestube Jona Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Unterstützung der Arbeit der Teestube Jona, die mit ihrem Angebot einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung Suchtkranker und Wohnungsloser leistet, werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 25.000,00 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 25.000,00 Euro eingestellt. Diese sollen insbesondere dazu dienen, Anschaffungen für zum Beispiel die Küche oder den Waschraum zu finanzieren. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit ihrem Angebot für bedürftige und suchtkranke Menschen am Baseler Platz leistet die Teestube Jona seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Wiedereingliederung und gesellschaftlichen Teilhabe dieser Personen. Neben dem Gastronomieangebot, das auf den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld setzt, werden zudem auch ein Wäscheservice, ein Postservice und sozialarbeiterische Leistungen angeboten. Um die Sanierung der Räumlichkeiten sowie der technischen Geräte, wie zum Beispiel der Waschmaschinen und Trockner zu ermöglichen, wird die Teestube mit diesem Etatantrag über die reguläre institutionelle Förderung hinaus gefördert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 90 2024 Die Vorlage OF 1209/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zwei volle Stellen für das Quartiersmanagement FechenheimNord und FechenheimSüd
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 609/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zwei volle Stellen für das Quartiersmanagement Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erweiterung des Quartiersmanagement in Fechenheim von eineinhalb Stellen auf volle zwei Stellen sind ausreichende Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Das Quartiersmanagement Fechenheim leistet eine erfolgreiche Arbeit und erfährt großen Respekt und eine sehr große Nachfrage im Stadtteil. Es leistet wichtige Unterstützung für das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger und wertvolle Projektarbeit, kann aber durch seine personelle Einschränkung bei weitem nicht alle Aufgaben bewältigen die an es herangetragen werden. Es hat sich durch räumliche Teilung der Teile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd als sinnvoll herausgestellt eine eigenständige Arbeit für die Quartiere Nord (etwa 6000 Einwohner) und Süd (etwa 11000 Einwohner) anzubieten und umzusetzen. Eine dreiviertel Stelle stellt sich auf Grund der Vielfalt und Menge der gestellten Aufgaben als nicht hinreichend dar, weder für Fechenheim Süd, noch für Fechenheim Nord. Beide Ortsquartiere/Stadtteile stehen laut des MONITORING - ZUR SOZIALEN SEGREGATION UND BENACHTEILIGUNG IN FRANKFURT AM MAIN - mit all Ihren Kenndaten zum Thema am äußersten Rand der Frankfurter Stadtgesellschaft. Eine Unterstützung des Quartiersmanagements in Form der vorgeschlagenen personellen Stellenerweiterung für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit im Sinne einer sich positiv entwickelnden Orts- und Quartiersgemeinschaft ist alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 33 2024 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 685/3 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Das Stadttaubenprojekt auf sichere Füße stellen Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die bereits bestehende Projektförderung für die Leistungen des Vereins Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. wird im Jahr 2024 auf 150.000 Euro und für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro erhöht. Der Betrag gliedert sich in 1. Kosten für Medikamente und Ärzte (Notfälle): 30.000 Euro 2. Anteilige Kosten für Unterbringung und Futter: 50.000 Euro 3. Kosten für den Betrieb von zwei Taubenhäusern in der Stadt Frankfurt: 20.000 Euro 4. Personalkosten für die Betreuung des Lebenshofs mit rund 1.000 Tauben: 100.000 Euro (im ersten Jahr nur 50.000 Euro) Begründung: Der Verein finanziert sich bisher zu 93% aus Spenden, obwohl er konkrete Leistungen für die Stadt Frankfurt erbringt, die eigentlich von der Stadt Frankfurt vollumfänglich zu finanzieren wären. Er erbringt satzungsgemäße und dem Vereinszweck unterliegende ideelle Leistungen sowie zusätzlich eine Fülle von Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen und die eigentlich von der Stadt zu erbringen wären. Dies sind Leistungen aus den Bereichen Tierschutz (Versorgung kranker, verletzter oder verelendeter Tiere) und Stadtreinigung. Der Betrieb von Taubenhäusern (1. Ginnheim, 2. City West (in Umsetzung)) und der umfängliche Eieraustausch in und an öffentlichen Gebäuden sorgen für eine Reduzierung der Taubenpopulation. Für diese Leistungen erhält der Verein bislang lediglich fixe 19.200 Euro jährlich. Die Kosten betragen jedoch rund 300.000 Euro. Für 2024/2025 will die Stadt bisher den Betrag auf 33.000 Euro aufstocken, was aber bei Weitem nicht die von der Stadt Frankfurt induzierten Kosten deckt. Stadttauben sind Haustiere. Die Stadt Frankfurt ist für die Sicherstellung des Tierschutzes für Haustiere verantwortlich. Wie der Presse zu entnehmen ist, hat die Stadt Frankfurt bisher sämtliche Vereine im Bereich des Tierschutzes völlig unzureichend mit Finanz-mitteln ausgestattet. Auch der von der Stadt Frankfurt für 2024/2025 entworfene Haushalt weist für alle Vereine im Tierschutz keine ausreichende Finanzierung auf. Es handelt sich beim Tierschutz jedoch um Pflichtaufgaben, denen sich die Stadt Frankfurt nicht entziehen kann. Die beschriebenen Leistungen würden in der Summe den Betrag von 200.000 Euro weitaus übersteigen, wenn sie von Feuerwehr, Stadtreinigung, Tierärzten und sonstigen städtischen Institutionen erbracht würden. Der Verein musste bereits mehrere Mitarbeiter entlassen und seine Leistungen einschränken. Für den Betrieb des Lebenshofes in Oberrad sind jedoch zwei Vollzeitstellen notwendig, um die Arbeiten zu erledigen (Öffnen der Volieren zu Sonnenaufgang und Schließen zu Sonnenuntergang, Reinigen, Füttern, Quarantäne-Station betreuen, Notfalldienste ausführen, usw.). Von den bisher gewährten 19.200 Euro können nicht annähernd zwei Stellen mit Mindestlohn bezahlt werden. Der Zuschuss muss daher massiv aufgestockt werden. Der Verein leistet nicht nur Tierschutz für die Stadt Frankfurt, sondern auch für viele Frankfurter Institutionen. Immobiliengesellschaften, Schulen und Kindergärten und Betriebe der Stadt. Täglich erreichen das Stadttaubenprojekt rund 30 Anrufe und Anfragen zu Einsätzen und zur Abgabe verletzter Tiere, darunter regelmäßig auch von der ABG und der VGF. Der Verein ist weit über die Grenzen der Stadt Frankfurt als kompetente Institution im Vogelschutz bekannt. Im Jahr 2023 wurde der Vorsitzenden Gudrun Stürmer der Deutsche Tierschutzpreis verliehen. Frankfurt kann froh sein, dass es mit dem Stadttaubenprojekt eine derart kompetente Institution hat. Ein städtisches Stadttaubenmanagement ersetzt nicht den Lebenshof, die Noteinsätze und die vom Verein betriebenen Taubenschläge. Im Gegenteil: ein städtisches Stadttauben-management basiert darauf, dass es einen Lebenshof, eine Notstation und die vom Verein betriebenen Taubenschläge gibt. Würde die Stadt Frankfurt stattdessen die Tiere bei Tierärzten unterbringen, so würde dies ein Vielfaches an Kosten verursachen. Hierbei sei auch auf die massiven Kosten für Vergrämungsmaßnahmen hingewiesen. Eine verfehlte und destruktive Vorgehensweise bei Stadttauben ist letztendlich teurer als eine gesetzeskonforme Vorgehensweise. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 133 2024 Die Vorlage OF 685/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. (Stadtteilbüro) bei den Personal- und Sachkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 884/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. (Stadtteilbüro) bei den Personal- und Sachkosten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 jeweils 40.000 Euro pro Jahr als Zuschuss für Personal- und Sachkosten des Stadtteilbüros zur Verfügung zu stellen (bislang 30 000 Euro). Begründung: Die Summe der in 2024 voraussichtlich anfallenden Personal- und Sachkosten übersteigt aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen, Inflationsentwicklung und Vertragsanpassungen die seitens des Magistrats bisher gewährten Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten der "Initiative Zukunft Bockenheim" von 30.000 Euro pro Jahr (Kostenplanung in Anlage). Das Stadtteilbüro Bockenheim hat sich als niedrigschwellige Anlauf- und Beratungsstelle bewährt und stellt eine Art Quartiersmanagement für den Stadtteil dar. Es organisiert gemeinsam mit den Bürger*innen den Austausch zu wichtigen Stadtteilthemen (z.B. Mieterschutz, Milieuschutz-Satzung etc.) sowie Veranstaltungen zu Problemen des Stadtteils. Das Stadtteilbüro ist derzeit aktiv in verschiedenen Einrichtungen des Stadtteils (z.B. Kulturcampus, AdA-Kantine, Frauenberatung Bachtale Romnja, Organisation Hülya-Tag). Die "Initiative Zukunft Bockenheim" soll auch in Zukunft einen gut organisierten Stadtteiltreff bieten können, die Vernetzung von Bockenheimer Vereinen und Institutionen (Sozialrathaus, Kirchen) weiterentwickeln und neue Aktivitäten in Angriff nehmen können, z.B. auf leerstehende Gewerbeeinheiten hinweisen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Etatanregung EA 119 2024 Die Vorlage OF 884/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, Linke
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 600/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Erhöhung des städtischen Zuschusses für den Tierschutzverein Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möchte beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Als städtischer Zuschuss an den Tierschutzverein Frankfurt e.V. werden für die Deckung der laufenden Kosten für 2024 mindestens 880.000 Euro und für 2025 ebenfalls mindestens 880.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Tierschutzverein wird hauptsächlich ehrenamtlich organisiert und leistet einen wichtigen Beitrag zum funktionierenden Stadtleben in Frankfurt. Fundtiere, Tiere aus Sicherstellungen sowie die Tiere aus regulären Abgaben, finden dort eine Auffangstation, werden versorgt und im besten Fall wieder vermittelt. Die finanzielle Situation des Tierschutzvereins hat sich in den letzten Jahren, durch Corona und dem Angriffskrieg durch Russland auf die Ukraine, drastisch verschärft. Nicht nur die Zahl der aufzunehmenden Tiere ist deutlich in die Höhe gegangen, sondern auch alle Kosten, aufgrund der gestiegenen Inflation. Die hohen Kosten für Verpflegung und Unterbringung der Tiere, die Energiekosten im Winter sowie die Gehälter der wenigen Festangestellten sind mit dem jährlichen Zuschuss von 152.970 Euro nicht ansatzweise zu bewältigen. Die Mehrheit der Gemeinden in Deutschland veranschlagt, für den jährlichen Zuschuss an den entsprechenden Tierschutzverein, in der Regel mindestens 1 Euro pro Bewohner der Gemeinde. Für Frankfurt beläuft sich der Zuschuss bei dieser Kalkulation auf 800.000 Euro - unabhängig vom Erbpachtzins sowie den noch anfallenden Zusatzkosten für Renovierungen und Sanierungen der bestehenden Gebäude. Aus Respekt und Anerkennung für die fortwährend guten Leistungen des Vereins, für die Allgemeinheit und aus Respekt und Anerkennung für die vielen ehrenamtlichen Helfer würde der Ortsbeirat eine Erhöhung des Zuschusses auf die geforderte Summe mehr als begrüßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 25 2024 Die Vorlage OF 600/11 wird in der vorgelegten Fassung als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und CDU beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 03.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschale, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 vom 12.05.2023 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen oder haben sie bereits gekündigt. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr aufnehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind notwendig, um die Gebäude instandzusetzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkür vermuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge äußerst niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner*in. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1363 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
Lebenswertes Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 1215/1 Betreff: Lebenswertes Bahnhofsviertel Vorgang: B 6/24 Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Bericht B 6 vom 8. Januar 2024 die folgenden Fragen zu beantworten: Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung des Magistrats die Fußballeuropameisterschaft 2024 auf das Bahnhofsviertel haben? Welche Standorte erwägt der Magistrat als alternative Aufenthaltsorte für Crackkonsumenten? Sind diese alternativen Aufenthaltsorte nur für den Zeitraum der Fußballeuropameisterschaft oder auf Dauer vorgesehen? Wie beabsichtigt der Magistrat sicherstellen, dass sich Crackkonsumenten tatsächlich an diesen alternativen Aufenthaltsorten aufhalten werden? An welchen Orten sollen zukünftig die koordinierten Essensverteilungen stattfinden? Welche Substanzen möchte der Magistrat zur Substitution bei Crackkonsumenten einsetzen? Welche schadensminimierenden Konsumutensilien möchte der Magistrat konkret Crackkonsumenten zur Verfügung stellen? Wie werden diese beschafft und in welcher Höhe sind insoweit Mittel vorgesehen? Was sind die "zentralen Eckpunkte" des Modellvorhabens zur medikamentengestützten Behandlung bei Kokain- und Crackgebrauch? Ist im Hinblick auf die nach Ansicht des Magistrats erforderliche nochmalige Prüfung und Ermittlung der Priorisierung im Rahmen des Toilettenkonzepts zu erwarten, dass eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode erfolgt? Ist die Einschätzung, dass eine Originalstoffvergabe an Crackkonsumenten für Frankfurt "interessant" sei, dahingehend zu verstehen, dass der Magistrat diese für medizinisch sinnvoll und rechtlich möglich hält? Begründung: Aus dem Bericht des Magistrats ergeben sich die vorgehenden Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 6 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 932 2024 Die Vorlage OF 1215/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenVarisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2024, OF 987/6 Betreff: Varisano - ein Verbund verschiedener Gesellschaften Varisano ist ein Verbund verschiedener Gesellschaften zusammengeführt in einer GmbH als Dachgesellschaft. Durch Presse und aus sonstigen Informationsveranstaltungen kann man erfahren, dass Entscheidungen generell und insbesondere zur Entwicklung und Ausgestaltung des Konsortialvertrages von den Gesellschaftern verhandelt werden und das Restrukturierungskonzept wird von der Geschäftsführung unter Beteiligung einer Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entworfen und dann dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Sodann wird dann der neuverhandelte Konsortialvertrag dem Kreistag und den Stadtverordneten vorgelegt und beschlossen. Aufgabe eines Aufsichtsrates sind u.a. die Überwachung des Managements. Bei Varisano ist dies die Geschäftsführung. Ferner kann er die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen. Die Gesellschafter des Verbundes sind der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Frankfurt am Main, vertreten durch die jeweiligen Entsandten, Herr Cyriax für den MTK und der jeweils zuständige Dezernent der Stadt Frankfurt, derzeit Herr Dezernent Dr. Bergerhoff. Im Sommer letzten Jahres waren auf Wunsch des Ortsbeirates die Geschäftsführer von Varisano im Ortsbeirat und informierten uns über die Gesellschaft und ein wenig über die Lage. Knapp eine Woche später erfuhr man aus der Zeitung, dass Varisano sich in großer Schieflage befindet, wovon auch die Gremien der Gesellschafter überrascht wurden. Im Herbst mussten Millionenbeträge nachgeschossen werden, um eine Insolvenz zu verhindern und des Weiteren hohe finanzielle Beträge abrufbereitgestellt werden. Die verschleiernde und häppchenweise Herausgabe von Informationen schaden dem Image der Kliniken viel mehr als eine offensive Herangehensweise. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die nachfolgenden Fragen schriftlich zu beantworten: Wie sind die Wege der Beschlussfassung zum Restrukturierungskonzept und wie der operative Weg zur Umsetzung? weshalb wurde von Seiten des Aufsichtsrates nicht viel früher Alarm geschlagen und wie können dem Aufsichtsrat diese schweren finanziellen Probleme entgangen sein? wie sorgen die Gesellschafter jenseits der notwendigen Finanzbeschlüsse für eine aktive Einbindung und Unterstützung der gewählten Vertretungen (Kreistag, Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat) in Restrukturierungsprogramme und die Neuverhandlung des Konsortialvertrages? Wie soll das zerstörte Vertrauen der Belegschaften (allen Angestellten sowie den Ärzten), den Zulieferern und der Bevölkerung nachhaltig wiedergewonnen werden statt es weiter zu verhindern? Was unternehmen die Gesellschafter und hier insbesondere der zuständige Dezernent als Vertreter der Stadt Frankfurt als auch als Aufsichtsratsmitglied, damit die Krankenhäuser des Verbundes nicht nochmals in eine solche schwerwiegende finanzielle Situation kommen und ein solcher Informationsgau wieder passiert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 923 2024 Die Vorlage OF 987/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenDrogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2024, OF 781/10 Betreff: Drogen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie es aktuell um den Drogenkonsum im Ortsbezirk 10 steht? 2. wie es um die Gesundheit derzeit der Menschen durch Drogenkonsum hier steht? 3. mit welchen Langzeit-Folgen durch Drogenkonsum insbesondere junge Menschen rechnen müssen? 4. mit welchen Folgen insgesamt mit der Freigabe von Drogen ab dem 1.4.2024 jeweils in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 zu rechnen ist? 5. wie gut die Stadt im Ortsbezirk 10 auf die Freigabe der Drogen vorbereitet ist? 6. wie der vor Ort spürbare Drogenhandel a) sich bisher entwickelt hat? b) welche Auswirkungen erwartet werden? Begründung: Drogen schaden den Menschen. Das menschliche Hirn entwickelt sich bis zum 25 Lebensjahr und darf nicht geschädigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 781/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und AfD (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenTierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 entstanden aus Vorlage: OF 684/9 vom 06.02.2024 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; OA 387/23 OBR 6; ST 956/23; OM 4939/24 OBR 11 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße die Tiere stapeln, wenn die Tierheime die Fundtiere - auch aus dem Ortsbezirk 9 - nicht mehr annehmen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnenden gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 949 Aktenzeichen: 32-0
Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 288/15 Betreff: Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass sich am 25. November 2023 in Potsdam unter konspirativen Umständen eine Gruppe von etwa zwei Dutzend Menschen getroffen hat, um unter dem verharmlosenden Begriff "Remigration" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu besprechen, die ihrer Meinung nach nicht qualifiziert seien, hierzulande zu leben. Der an diesem Tag diskutierte Plan einer Umsiedlung von zwei Millionen Menschen nach Nordafrika erinnert fatal an ähnliche Planungen der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1940 ("Madagaskar-Plan"), die schließlich in die Deportation und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Homosexuellen und anderen von den Nazis als "Untermenschen" betrachteten Bevölkerungsgruppen mündeten. Wir nehmen dieses Treffen sehr ernst. An jenem Tag trafen sich nicht ein paar geistig verwirrte Spinner, sondern hochrangige Vertreter der AfD, ein Exponent der Identitären Bewegung, Mitglieder der Werteunion, Angehörige verschiedener Berufsgruppen bzw. Bevölkerungsschichten. Und sie planten nichts Geringeres als die Einschränkung der in den Artikeln 1 bis 4 unseres Grundgesetzes verbrieften Grundrechte mit dem Ziel, einem Teil der Bevölkerung das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entziehen. Wir stellen uns diesem Ansinnen entschieden entgegen! In Nieder-Eschbach leben Menschen aus mehr als 50 Nationalitäten. Mehr als die Hälfte der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund, das heißt ist selbst aus dem Ausland zugewandert oder hat mindestens einen aus dem Ausland zugewanderten Elternteil. Einem großen Teil dieser Menschen sprechen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens und ihre Gesinnungsgenossen das Recht auf ein Leben in Deutschland ab. Wir lassen uns nicht in "gute" und "schlechte", "deutsche", "nicht-so-deutsche" und "gar-nicht-deutsche" Nieder-Eschbacher aufteilen! Unser Stadtteil lebt davon, dass wir uns alle gegenseitig in Respekt begegnen. Dass sich jeder von uns in seiner Einzigartigkeit angenommen fühlen darf. Dass wir miteinander arbeiten, miteinander feiern, auch mal miteinander streiten, aber immer eines vor Augen haben: dass Nieder-Eschbach ein liebens- und lebenswerter Ort für alle bleibt - ohne Wenn und Aber. Wir alle können in unserem persönlichen Umfeld uns den Versuchen populistischer Verführer entgegen stellen, Hass und Zwietracht in unserer Mitte zu säen. in Gesprächen oder bei anderen Gelegenheiten mutig für unsere offene und tolerante Gesellschaftsordnung eintreten. nicht zulassen, dass unsere Gemeinschaft vom Gift des Rassismus und der Intoleranz zerfressen wird. Zusammen sind wir Nieder-Eschbach! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 288/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 288/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDrohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1023/5 Betreff: Drohenden Notsituationen im Ortsbezirk 5 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten Der Magistrat möge zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die sozialen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Heizungskosten für Menschen mit niedrigen Einkommen im Ortsbezirk 5?? 2. Welche Planungen und Vorkehrungen gibt es seitens des Magistrats für den Fall, dass im Ortsbezirk 5 viele einkommensschwache Menschen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht werden bezahlen können und dadurch von Liefersperrungen oder gar Wohnungsverlust bedroht sind? Begründung: Aufgrund entsprechender Anfragen wissen wir, dass viele Menschen im Ortsbezirk mit geringen Einkommen in Sorge sind, die sehr stark angestiegen Kosten für Strom und Heizung nicht bezahlen zu können und dann von Liefersperren und möglicherweise gar vom Verlust ihrer Wohnungen betroffen zu sein. Der Magistrat muss aufgrund seiner sozialen Verantwortung Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vorbereiten und gegebenenfalls umsetzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2024 Die Vorlage OF 1023/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenEvaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5093 entstanden aus Vorlage: OF 1142/1 vom 17.12.2023 Betreff: Evaluierung zum Prostituiertenschutzgesetz dem Ortsbeirat 1 vorlegen Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorliegende Auswertung des Gesundheitsamtes als Frankfurter Stimme zur bundesweiten Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) dem Ortsbeirat 1 vorzulegen und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wo findet Prostitution statt? 2. Wie viele angemeldete Prostitutionsstätten gibt es? 3. Wie viele Frauen und Männer waren offiziell angemeldet? 4. Wie hoch wird die inoffizielle Zahl der in der Prostitution beschäftigten Menschen geschätzt? 5. Wurde das Ziel erreicht, die Menschen besser vor Ausbeutung zu schützen, und wenn ja, wie wurde das gemessen? 6. Wie hoch ist die offizielle Anzahl der Opfer von Menschenhandel? 7. Wie hoch wird die Dunkelziffer angesehen? 8. Welche Auswirkungen hatte Corona auf die Prostitution? Begründung: Das Prostituiertenschutzgesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Primäres Ziel ist und war es, Menschen in der Prostitution vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwang sowie Zuhälterei zu schützen und die Situation derjenigen zu verbessern, die in der Prostitution tätig sind. Dazu gehört auch die Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten und die Schaffung fachgesetzlicher Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen. Wesentliche Kernelemente des Gesetzes sind: - für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung: Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei einer Behörde anzumelden und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. - für das Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht: Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibenden gebunden. Betreiberinnen und Betreiber werden in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Die im Gesetz festgeschriebene Evaluation soll nun darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das Prostituiertenschutzgesetz hat. Der Bericht soll dem Deutschen Bundestag spätestens im Juli 2025 vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 834 Aktenzeichen: 32-0
Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2024, OA 428 entstanden aus Vorlage: OF 914/6 vom 21.12.2023 Betreff: Varisano: Auswirkungen des Personalabbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, 1. wie sich die Anzahl der Mitarbeiter der Dachgesellschaft des Klinikverbundes seit dem 01.01.2016 bis 31.12.2023 entwickelt hat bzw. wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter in den konzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen sind; 2. wie hoch die Kosten der Dachgesellschaft sind und wie hoch dieser Anteil im Vergleich zu den Kliniken an den Gesamtkosten ausfällt; 3. welche Einsparungen im Rahmen des aktuellen Restrukturierungskonzeptes in der Dachgesellschaft bzw. den k onzernübergreifenden Geschäftsführerfunktionen vorgenommen werden; 4. wie bei verringertem Personalstand in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen, um zu positiven Jahresabschlüssen des Konzerns und hier insbesondere der Kliniken zu kommen. Begründung: Die diversen Kliniken und Einrichtungen (Leistungen und Angebote) von Varisano werden in einem Konzern (Verbund) gebündelt und von der Dachgesellschaft des Verbundes bzw. den konzernübergreifenden Geschäftsführern geführt. In der Regel sind diese Kosten ebenfalls erheblich und sollten bei einer Restrukturierung und einer Neuausrichtung beim Personal berücksichtigt werden. Daher ist es von Interesse, die Entwicklung aufgezeigt zu sehen und auch die damit zusammenhängenden Kosten zu kennen, die zwar für den laufenden Betrieb wichtig sind, jedoch nicht für die medizinische Versorgung als Kernleistung des Krankenhausbetriebs. Ganz besonders von Interesse ist die Aufklärung des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit, wie bei Einsparungen des Personals in der Pflege und der Ärzteschaft die notwendigen Einnahmen erwirtschaftet werden sollen. Denn ohne das Pflege- und Ärztepersonal ist ein Krankenhausbetrieb nicht aufrechtzuerhalten, es ist sogar lebensgefährlich, wenn aufgrund einer zu geringen Personaldecke die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ständig hohem Stress stehen oder die Krankenhäuser eigentlich gar keine Patienten mehr aufnehmen dürften. Dies wiederum bedeutet weitere drastische Mindereinnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1603 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 428 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4388, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024
Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4969 entstanden aus Vorlage: OF 1105/1 vom 16.12.2023 Betreff: Mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter für das Bahnhofsviertel Vorgang: V 562/22 OBR 1, ST 901/23 Der Magistrat wird gebeten , die Stellen im Bereich der aufsuchenden, beratenden und begleitenden Sozialarbeit zu erhöhen. Dies kann sowohl durch Schaffung zusätzlicher Stellen in städtischen Einrichtungen erfolgen, als auch durch finanzielle Unterstützung freier Träger. Begründung: Gemäß der Stellungnahme vom 11.04.2023, ST 901, kann der Magistrat im Bereich Streetwork gerade einmal bis zu 13,5 Stellen benennen. Dies erscheint bei ca. 5.000 Drogenkranken, die in Frankfurt leben oder sich hier aufhalten, deutlich zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2022, V 562 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 901 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 750
Tierschutz angemessen vergüten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4939 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 07.11.2023 Betreff: Tierschutz angemessen vergüten Vorgang: V 574/23 OBR 11; ST 956/23; OA 387/23 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, dem Tierschutz in Frankfurt angemessen Rechnung zu tragen, indem er 1. die Anpassung der Fundtierpauschalen, wie in der Anregung OA 387 des Ortsbeirates 6 gebeten, unmittelbar in Abstimmung mit den betroffenen Tierschutzinstitutionen kostendeckend vornimmt; 2. alle Institutionen, die Fundtiere aufnehmen, bei der Fundtierpauschale berücksichtigt und nicht nur die Tierheime in Nied, Fechenheim und Hattersheim; 3. die bisher jährlich stattfindenden Jahresgespräche mit Tierheimen und tierheimähnlichen Institutionen, wie in den Vorjahren, wieder aufnimmt; 4. einen jährlichen Bericht zu den Jahresgesprächen erstellt, der den Ortsbeiräten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Bericht soll unter anderem dargestellt werden, wie der Finanzbedarf sowohl von der jeweiligen Institution als auch von der Verwaltung beurteilt wird. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, haben einige Tierheime angekündigt, die Fundtierverträge mit der Stadt Frankfurt zu kündigen. Es droht die Situation, dass sich vor dem Ordnungsamt in der Kleyerstraße "die Tiere stapeln", wenn die Tierheime die Fundtiere nicht mehr annehmen. Jahrelang hat die Stadt Frankfurt den Tierschutz vernachlässigt. Erhebliche Investitionen sind fällig, um die Gebäude instand zu setzen. Die laufenden Kosten sind vielfach nicht gedeckt und die Institutionen leben von der Substanz. Die Unterstützung der Tierheime durch die Stadt Frankfurt lässt derzeit zudem Willkürlichkeit anmuten. Die Stellungnahme ST 956 zeigt, dass die derzeit bezahlten Beträge extrem niedrig sind und darüber hinaus auch nicht im richtigen Verhältnis stehen. Normalerweise gibt eine Kommune für Tierschutz zwischen einem und zwei Euro je Einwohnerin und Einwohner aus. Wenn man die in der Stellungnahme ST 956 genannten Zahlen um den Erbbauzins bereinigt, sind das bei circa 750.000 Einwohnende gerade einmal höchstens 33 Cent pro Einwohner. Dabei ist nicht klar, ob diese Ausgaben auch wirklich in den Tierschutz geflossen sind. Es wird Zeit, dass die Stadt Frankfurt sachgerechte und faire Verträge mit allen Institutionen im Tierschutz aufsetzt, denn Tierschutzvereine übernehmen für die Stadt verpflichtende Aufgaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 574 Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 956 Anregung vom 12.09.2023, OA 387 Antrag vom 06.02.2024, OF 684/9 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5162 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1674 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0
Auskunftsersuchen zu Notsituationen aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2024, OF 996/5 Betreff: Auskunftsersuchen zu Notsituationen aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten Der Magistrat möge zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die sozialen Auswirkungen der Entwicklung der Strom- und Heizungskosten? 2. Welche Planungen und Vorkehrungen gibt es seitens des Magistrat für den Fall, dass viele einkommensschwache Menschen ihre Strom- und Heizungsrechnungen nicht werden bezahlen können und dadurch von Liefersperrungen oder gar Wohnungsverlust bedroht sind? Begründung: Die Kosten für Strom und Heizung sind sehr stark angestiegen und es besteht die Gefahr, dass viele Menschen in Frankfurt dies nicht werden bezahlen können. Diese Menschen sind von Liefersperren und möglicherweise gar vom Verlust ihrer Wohnungen bedroht. Der Magistrat muss aufgrund seiner sozialen Verantwortung Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vorbereiten und gegebenenfalls umsetzen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 996/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 996/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenGesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2024, OF 817/2 Betreff: Gesetzliche Grundlagen der Ortsbeiratsarbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Im Ortsbezirk 2 in Frankfurt gelten die Naturgesetze. Begründung: Verschiedene Äußerungen und Verhaltensweisen einiger Mitglieder des Ortsbeirats 2 geben seit längerem Anlaß zu der Befürchtung, daß diese wesentliche Grundlagen unserer Arbeit ablehnen. Um diesen Verdacht zu entkräften, erscheint es nötig, ein eindeutiges Bekenntnis zum Grundgesetz wie auch zur Gültigkeit der Naturgesetze einzufordern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 817/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet?
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.12.2023, OF 920/6 Betreff: Wie stellt die Stadt Frankfurt die Versorgung für Fundtiere sicher und wann werden die Tierheime endlich angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet? Steigende Tierarztkosten, hohe Energiepreise und immer mehr abgegebene Tiere bringen auch die Tierheime in Frankfurt an ihre Grenzen. Seit Monaten schon weisen die Tierschutzvereine auf die prekäre Situation hin. Auch der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat verdeutlicht, dass die Fundtierpauschale mit aktuell 1,9 Cent pro Einwohner bei weitem nicht mehr ausreicht, um die Kosten zu decken. Der Ortsbeirat 6 hat bereits am 12.09.2023 mit seiner Anregung OA 387 beschlossen, dass die Fundtierpauschale bedarfsgerecht angepasst werden sollte. Doch statt endlich tätig zu werden, teilt diese Anregung das Schicksal vieler Vorlagen und wird seit Monaten zurückgestellt. Ergebnis: Der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. hat den bestehenden Vertrag zum 31.12.2023 gekündigt. Wie die Fundtiere, insbesondere im Frankfurter Westen, künftig versorgt werden sollen, ist ungewiss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 beschließen: Der Magistrat wird gebeten nachfolgende Fragen zu beantworten: Wie wird die Versorgung von Fundtieren künftig sichergestellt? An wen können sich die Menschen künftig mit Fundtieren wenden bzw. wer ist künftig Ansprechpartner? Welche Anstrengungen unternimmt der Magistrat, um die Zusammenarbeit mit den Tierheimen in Frankfurt fortzuführen bzw. wieder aufzunehmen? Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Tierheime angemessen für die Versorgung der Tiere vergütet wird? Begründung: Die Verwahrung von Fundsachen ist Aufgabe der Kommunen. Auch Fundtiere zählen dazu, wobei Fundbüros in der Regel allerdings nicht für die Aufnahme von Tieren eingerichtet sind, weswegen Tierheime mit der Fundtieraufnahme beauftragt werden. Für diese Tätigkeiten wird, in der Regel unabhängig von der tatsächlichen Zahl der aufgenommenen Tiere, ein fester Betrag, die sog. Fundtierpauschale, pro Einwohner und Jahr vereinbart. Tierschutzvereine wie der Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V. leisten damit nicht nur einen elementaren Beitrag für den Tierschutz, sondern übernehmen wichtige Aufgaben, die sonst durch die Stadt Frankfurt übernommen werden müssten. Für den Tierschutzverein Schwalbach und Frankfurt-West e.V., zuständig für zehn Frankfurter Stadtteile (Höchst, Nied, Sossenheim, Schwanheim, Niederrad, Griesheim, Gallus, Hausen, Rödelheim, Praunheim), beträgt diese Fundtierpauschale aktuell 1,9 Cent pro Einwohner. Damit liegt die Pauschale für den Verein nicht nur weit unter den sonst gezahlten Beträgen im Umland, sondern reicht auch bei weitem nicht mehr aus, um die Kosten für die Fundtiere zu decken. So müssen beispielsweise verunfallte Fundtiere oft in eine Tierklinik gebracht werden, wo sie dann versorgt und ggf. operiert werden müssen. Allein diese Kosten, die nicht vermeidbar sind, haben im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre die Fundtierpauschale überstiegen. Hinzu kommen explodierende Energie- und Futterpreise, deutlich erhöhte Tierarztgebühren sowie die angestiegene Inflation - Faktoren, die das Tierheim in Nied vor gewaltige Herausforderungen stellt. Der aktuell vereinbarte Fundtierkostenvertrag deckt die stark gestiegenen Kosten nicht im Entferntesten ab, die Unterdeckung liegt jährlich im fünfstelligen Bereich. Der Deutsche Tierschutzbund e.V. empfiehlt sogar eine Pauschale in Höhe von 1 Euro pro Einwohner und Jahr für eine kostendeckende Arbeit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 826 2024 Die Vorlage OF 920/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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KOSTENLOSER Wasserspender am Hauptbahnhof
Ein unglaublich heißer Tag, in der Eile die Trinkflasche vergessen, nach einer langen Party-Nacht einfach Durst auf etwas non-alkoholisches... Und dummerweise aus unerfindlichen Gründen kein Geld mehr übrig für das völlig überteuerte Wasser aus den Getränkeautomaten. Jeder war sicherlich einmal in der Situation, sich nach einem Schluck kostenlosen und trinkbaren Wasser zu sehen. Vor allem am Hauptbahnhof als Hauptknotenpunkt in Frankfurt, kommt es täglich wahrscheinlich des Öfteren zu dieser Situation. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle dafür, dass am Hauptbahnhof in Zukunft kostenloses Leitungswasser gezapft werden kann, in welcher Form auch immer. Wasser wird an so vielen Stellen verschwendet, wieso nicht auch einmal eine sinnvolle Nutzung dieser lebenswichtigen Ressource ins Leben rufen!?
Öffentliche Toiletten
Vorschläge zur Wiedereröffnung bzw. Neueinrichtung von öffentlichen Toiletten in Frankfurt-Niederrad Beim ersten Versuch konnte ich die Datei nicht hochladen ... als Bild. Das sollte jetzt o.k. sein.
Öffentliche Toiletten
Es ist unter Bürgern bekannt, dass öffentliche Toiletten in Frankfurt fehlen. Die Installation von Toiletten würde nicht nur von älteren Bürgerinnen und Bürgern begrüßt werden, sondern auch von Familien mit Kindern. Außerdem wären dem "Wildpinkeln" Grenzen gesetzt.
Eine öffentliche Toilette an der Haltestelle Heddernheim
Gestern war der Welttoilettentag. Es fehlt dringend eine öffentliche Toilette an der U-Bahn und Bus Station Heddernheim. Es gibt dort ein Toilettenhäuschen, das ist aber nur für das Personal des RMV zugängig. An der Station Heddernheim halten 4 U Bahnen und der 60er Bus. Ich sehe dort immer wieder Menschen in Not, die sich verschämt hinter der Bank des Wartehäuschens erleichtern.
Trinkwasser für alle
Es wäre sehr praktisch wenn in der gesamten Stadt Trinkwasserstellen wären, dass vorallem auch die Obdachlosen, die schließlich Bürger Frankfurts sind genug zu trinken haben und natürlich auch für die restlichen Bürger vorallem an heißen Sommertagen. Denn Wasser sollte meiner Meinung nach für jeden zugänglich sein
Busparkplatz
Jetzt wird zeitweise gar der Fußgängerüberweg zugeparkt. Die Busse lassen im Winter die Motoren für die Heizung, im Sommer für die Klimaanlage laufen. Das hat mit urbanem Leben nichts zu tun, wenn einen die Fahrzeuge zudieseln. Darum ist ein Busparkplatz einzurichten. Beim Flohmarkt oder Museumsuferfest parkieren die Busse doch auch nicht am Museumsufer.
formwechsel der öffentliche Toilette in der Hauptwache, Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, diese öffentliche Toilette ist in der U-bahn von Hauptwache, Frankfurt am Main- Männer Bereich - total respektlos.. weil die Männer an die Wand pinkeln sollen!!! Anstatt des können Sie einfach diese Stande für Pinkeln, die im Anhang dabei ist, verwenden. mit freundlichen Grüßen
Geruchsfilter für Kanaldeckel am Mainufer
Jedes Jahr finden, sich bei gutem Wetter, tausende Besucher auf den Grünstreifen rund um das Maincafe ein. Die grösste Dichte der skylineschauenden Sonnenhungrigen ist zwischen dem Holbeinsteg und dem Eisernen Steg anzutreffen. Es gehört zu Frankfurt, den Feierabend bei einem guten Äppler und einem Sonnenuntergang hinter den Hochhäusern zu begehen. Doch gibt es, insbesondere auf den Wiesen um das Maincafe Stellen, die weniger stark mit Piknickdecken und Klappstühlen belegt sind. Nur wer einmal versucht hat, verwundert über den vielen, vermeintlich tollen, freien Platz, dort seine Feierabendgetränk einzunehmen, weiß schnell warum diese Stellen leer sind: Es stinkt! Der Geruch aus den Kanaldeckeln am Mainufer (welche sich direkt in den Wiesen befinden) ist zu manchen Tageszeiten extrem. Die teils gesundheitsschädigenden Düfte sind eine echte Zumutung und machen den Aufenthalt in Ihrer Nähe nahezu unerträglich. Je nach Windrichtung ist zudem kein rechtes Entkommen möglich. Eine Abhilfe würde hier Geruchsfilter schaffen. Sogenannte Kanalschachtbiofilter werden von verschiedenen Herstellern angeboten und sind im Vergleich zu Ihrem Mehrwert eine kostengünstige und leicht nachrüstbare Möglichkeit, das Mainufer ein ganzes Stück lebenswerter zu gestalten.
Lärmschutz
Irgendwie wird die Autobahn am Eschborner Dreieck immer lauter. Das kann zum Einen daran liegen, dass das Tempo 100 verbot aufgehoben wurde, zum Anderen könnte es auch den Bäumen und Sträuchern liegen, die gefühlt weniger werden. Wir leben nun seit knapp 20 Jahren hier, und seit etwa 1-2 Jahren wird der Lärm spürbar lauter. Meine Bitte, bzw. Idee wäre die vorhandene Lärmschutzwand gen Höchst und Sossenheim ggf. auch für unsere Siedlung auszubauen. Natürlich kann das auch durch einen Lärmschutzwall, dichterer Begrünung oder sonstigen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sollte es dabei sein, den Lärm zu reduzieren.
Fairness für alle Frankfurter
Ich weiß nicht mal, ob das die richtige Plattform ist - aber ich muss meinem Kummer irgendwie Kundtun. In letzter Zeit bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, dass sich um Stadtteile/Bürger unterschiedlich stark bemüht wird. So stelle ich mir immer öfter die Frage, wie es sein Kann, das Menschen die mitten in Frankfurt leben, Nachts eine 30iger Zone auf Hauptverkehrsadern durchsetzen können und im gleichen Zeitraum Menschen, die an Autobahnen leben, die Umstellung des Tempolimits von 100 auf uneingeschränkt erdulden müssen? Dies ist insbesondere im Sommer der Fall wo Motorräder und Sportwagen Nachts richtig über die Autobahn knarren, wirklich störend. Im Gegenzug werde ich um 23 Uhr mit Tempo 45 geblitzt, wenn ich auf der Eschersheimer Landstraße nach Hause fahre. Kurioserweise wurde vor wenigen Jahren eine Lärmschutzwand an der A648 ab dem Nordwestkreuz gebaut - nur hört die direkt nach dem Nordwestkreuz auf, so dass mehrere Siedlungen (alles zwischen Siegenerstraße und Dunantring) sowie der Stadtpark in Sossenheim noch den vollen Lärm der Autobahn ohne Templomit abbekommen. Dies ist nur ein persönliches Beispiel - allerdings greif ich mir schon an den Kopf - wenn ich lese, wie viel für "Schöner Frankfurt" oder das Gallus ausgegeben wird und für die Stadtteile am Rande der Stadt liegen, einfach gar nichts mehr von Frankfurt haben. Es ist wirklich unfair wie stiefmütterlich Sossenheim behandelt wird. Ein Stadtteil, das mehrere soziale Brennpunkte (Dunantring, Tonisender/Carlsonnsenschein-str.) beinhaltet ohne eigene Polizeistation - ja ohne wirklich spürbare Polizeipräsenz. Die Stadtpolizei vermisse ich eigentlich jeden morgen beim Zubringer der A648 nach Eschborn wird notorisch über rot gefahren (der Blitzer würde sich wohl nach einem Morgen amortisieren) - derzeit ersetzt das morgendliche Hubkonzert meinen Wecker. Ich wünsche mir einfach nur mehr Fairness für Sossenheim. Wir sind genauso Menschen wie jene im Nordend und wünschen uns auch mehr Ruhe, Fahrradwege, ÖPNV und Grünflächen in der Stadt. Aber wenn man immer nur zusehen muss, wie andere Stadtteile/Bürger bevorzugt werden, frustet das mit der Zeit. Leider bin ich mir auch bewußt, dass ich wohl keine 200 Stimmen auf einer kaum belebten Seite erhalten werde, dennoch hoffe ich, dass ich vielleicht einen Verantwortlichen zum Nachdenken bekomme. Euer Samuel
Öffentliche Kneipp-Anlage in unserer Stadt
Liebe Stadt Frankfurt, ich bin zwar "nur" ein Zugezogener, aber sehr froh darüber, seit bereits 3 Jahren Frankfurt als meine Heimat bezeichnen zu dürfen. Ich fühle mich unglaublich wohl in unserer Stadt, was ich insbesondere daran merke, dass mich das Heimweh plagt: Seit nunmehr 8 Wochen befinde ich mich in einer Burnout-Klinik am Chiemsee, und meine Sehnsucht nach "meiner" Stadt wächst mit jedem Tag. Aber nun zu meinem Anliegen: Unweit meiner Klinik liegt eine Kneipp-Anlage. Das morgendliche kneippen mit Mit-Patienten ist mir ein geliebtes Ritual geworden, und schnell hegte ich den Wunsch, nach meiner Rückkehr auch in Frankfurt kneippen gehen zu können. Eine kurze Online-Recherche brachte jedoch Ernüchterung: Wie ich ungläubig feststellen musste, existiert in Frankfurt keine einzige öffentliche Kneipp-Anlage. Nun möchte ich einfach einmal so dreist sein, und nachfragen, warum dies so ist? Gern möchte ich anregen, eine solche Anlage im Stadtraum zu installieren. Warum nicht beispielsweise im Günthersburgpark, neben dem ich wohne und den ich nicht nur im Sommer über alles liebe? Ich bin sehr gespannt auf eine Antwort - und verbleibe bis dahin mit den allerbesten Grüßen in meine so vermisste Heimat! :-) Matthias Grün
Lärmschutz am Westbahnhof
Sehr geehrte Damen und Herren Mitten durch ein Wohngebiet führt eine stark befahrende Bahnstrecke, direkt am Westbahnhof. Tag und Nacht donnern Güterzüge über die Gleise, der Regionalverkehr und die S-Bahn tun ihr übriges. Ich möchte die Stadt Frankfurt und die zuständigen Abteilungen auf diesen Sachverhalt hinweisen, ob denn nicht dieser Abschnitt (auf der Karte habe ich ihn markiert) komplett als Tunnelabschnitt angelegt werden könnte oder doch wenigstens mit hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. --- Nur als Ergänzung. Zusätzlich zum Bahnlärm fährt dort die Straßenbahnlinie 17 alle 10 Minuten quietschend durch die Kurve (warum können die Ingenieure das Quietschen nicht abstellen), der Autoverkehr fährt dort durch die Wohnbereiche und die startenden Flugzeuge über den Häusern gibt es auch noch. Da wäre es natürlich schön, wenn wenigstens eine Lärmquelle reduziert werden könnte. :D Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Gernot Duda PS: Warum kann niemand leise Güterzüge bauen?
Schutz der Anwohner vor Kneipenlärm in Sachsenhausen durch Sperrstunden
Sachsenhausen ist ein wunderbares Viertel, und das liegt nicht zuletzt an seiner Vielfalt: Hier gibt es Familien und Singles, Alte und Junge, Kitas und Kneipen, Spielplätze und Museen. Die meisten mir bekannten Sachsenhausener wissen das sehr zu schätzen. Aber es gibt eine Einschränkung, die das Leben in großen Teilen Sachsenhausens anstrengend macht, nämlich um die Schweizer Str. herum und östlich davon bis Alt-Sachsenhausen: der nächtliche Lärm. Gröhlende betrunkene Gruppen, die aus den Lokalen heimziehen, Restaurants und Cafés, die in Wohnstraßen wie der Wallstr. bis nach Mitternacht draußen Sitzgelegenheiten anbieten, keine Sperrstunde in Alt-Sachsenhausen, so dass sich das Ganze bis in die frühen Morgenstunden hinziehen kann. Für Berufstätige und Menschen mit Kindern, die so keinen durchgehenden Schlaf finden, ist es ein echter Albtraum - einer, von dem heutzutage wohlbekannt ist, dass er gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Bisher greift die Stadt nur ein, wenn die Anwohner die Polizei alarmieren, aber sollte man das müssen? Natürlich kann jeder sein eigenes Lärmprotokoll führen, zu den benachbarten Kneipen die Polizei rufen, oder alles still ertragen, um die gute Nachbarschaft nicht zu schädigen. Aber sollte die Stadt ihre Bürger nicht schützen? Gehört die Vielfalt nicht zu Sachsenhausen? Ist es akzeptabel, dass kleine Kinder in jeder einzelnen Wochenendnacht mehrfach durch betrunkenes Gröhlen aufgeweckt werden? Darum mein Vorschlag: a) Eine Sperrstunde um 1 Uhr morgens in den Sachsenhausener Wohngebieten, ggf. am Wochenende in Alt-Sachsenhausen erst um 2 Uhr. Das erlaubt gepflegtes Feiern, schont aber Nerven und Gesundheit der Anwohner. b) Eine frühere Sperrstunde ab 22 Uhr, am Wochenende 23 Uhr, für den Außenbetrieb erlaubt Berufstätigen und v.a. Kindern auch im Sommer, vor Mitternacht in den Schlaf zu finden. Und Leute, die noch was trinken wollen, können dies innen tun. Die Sperrstundenfreiheit in Sachsenhausen ist zwar von den Feiernden viel besungen, aber: Was London, Berlin, Paris und New York City nicht schadet, wird auch Sachsenhausen überleben. Sperrstunden sind schade für jemand, der noch ein Bier will. Aber wenn in einer Gegend, in der abends was los ist, auch tagsüber was los sein soll, dann muss das Ganze ein Geben und Nehmen sein: Die Anwohner müssen die Kneipen akzeptieren, aber die Kneipen müssen auch akzeptieren, dass Anwohner leben und schlafen müssen. Dem dient die Sperrstunde.
Nutzung der Nordwest Landebahn als Überlaufbahn im Falle von Betriebsrichtung 25 (BR 25)
Konzept „Nordwest-Landebahn als Überlaufbahn im Falle von BR 25“ Dem Konzept liegt die unbestrittene Tatsache zugrunde, dass der noch nicht rechtskräftig festgestellte Ausbau des Frankfurter Flughafens ausschließlich unter Kapazitätsgesichtspunkten und nicht zum Zwecke der Lärmverschiebung geplant und genehmigt worden ist. Seit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest Landebahn am 21.10.2011 liegen weiterhin rückläufige Flugbewegungen vor, deren aktuelle Anzahl wohl kaum einen Ausbau gerechtfertigt hätten. Auf Grund der am Flughafen Frankfurt vorherrschenden Windverhältnisse und aufgrund der einseitigen Anwendung einer sogenannten „Rückenwindkomponente“ werden zwischen 70% und 80% der Anflüge auf die neue Nordwest-Landebahn („NW-Bahn“) vom Osten her kommend durchgeführt (sogenannte „Betriebsrichtung 25“ oder „BR 25“). Die Folge davon ist, dass die jährliche Hauptlast der neuen NW-Bahn durch die im Osten des Flughafens liegenden Kommunen bzw. die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger zu tragen ist. So liegen neben Offenbach bspw. große Teile des Frankfurter Südens (Oberrad, Sachsenhausen-Süd und Niederrad) direkt unter dem letzten Endanflug (ca. 7 NM bis zum Touchdown) der NW-Bahn. Durch die neue NW-Bahn werden nun diese dicht besiedelte Gebiete im Osten des Flughafens zusätzlich belastet, obwohl diese Gebiete bereits in der Vergangenheit die aus dem Startverkehr (im Falle von BR 07) resultierende Belastung zu ertragen hatten und - unabhängig von der NW-Bahn - auch weiterhin zu ertragen haben. Würde wie im bisherigen 3-Bahnen-System die Centerbahn (25 C) bei BR 25 kontinuierlich für Landungen genutzt und eingebunden werden, könnte die Lärmbelastung deutlich reduziert werden, da der letzte Endanflug (ca. 7 NM bis zum Aufsatzpunkt) bei Nutzung der 25 C ausschließlich über unbesiedeltes Gebiet (Frankfurter Stadtwald) führt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die 25 C bei BR 25 trotz ihrer großen Vorteile hinsichtlich Lärmentlastung überhaupt nicht mehr angeflogen wird bzw. ausschließlich im Rahmen des sog. „Swing Over“ genutzt wird. Nachstehend wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Prognose der DFS zutreffend ist, womit bis zum Jahr 2020 etwa 520.000 Flugbewegungen p.a. für den Flughafen Frankfurt zu erwarten sind. Die Fraport AG (!) selbst hat nachweislich in der Begründung zum Antrag auf Genehmigung der NW-Bahn angegeben, dass bis zu 520.000 Flugbewegungen p.a. problemlos mit dem bisherigen 3-Bahnensystem zu bewältigen sind. Experten gehen sogar davon aus, dass diese Zahl eher zu niedrig gegriffen ist, die tatsächliche Kapazität des 3-Bahnensystems sogar bei 550.000 Flugbewegungen p.a. liegen dürfte. In jedem Fall steht nachweislich fest, dass der derzeitige sowie der Bedarf der kommenden 5-10 Jahre betreffend der jährlichen Flugbewegungen mit dem 3-Bahnen-System (also ohne Inanspruchnahme der neuen NW-Bahn) ohne weiteres zu bewältigen ist ! Unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unter Bezugnahme der in der Tagschutzzone 1 und 2 sowie der Nachtschutzzone (nachstehend die „Schutzzonen“ genannt) im Osten des Flughafens lebenden Menschen im Falle der Nutzung eines 4-Bahnen-Systems bzw. eines 3-Bahnen-Systems bei BR 25 wäre es daher sowohl juristisch verhältnismäßig als auch ethisch angemessen, so lange zum alten 3-Bahnen-System zurückzukehren bis die Kapazitäten der NW-Bahn realistisch benötigt werden, da die Quantität der Grund hierfür ist, dass die Quantität der in den vorgenannten Schutzzonen lebenden Hochbetroffenen im Falle der Nutzung des 3-Bahnen-Systems bei BR 25 niedriger ist als im Falle der Nutzung des 4-Bahnen-Systems bei BR 25. Selbstverständlich bin ich mit dem Argument, dass mit dem 4-Bahnen-System die Wartezeiten (Warteschleifen) abgenommen haben, vertraut. Dies ist grds. richtig, trifft aber nur für die kurzfristig auftretenden verkehrsintensiven Zeiten zu. Als Kompromiss und als kurzfristige Aktion zur Befriedung der Region schlage ich vor, die NW-Bahn ggf. nur zu im Vorfeld definierten Spitzenzeiten auch tatsächlich zu nutzen, ansonsten jedoch nicht und in keinem Fall zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr sowie zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr. Hier mein konkreter Vorschlag: • Erlass einer Regelung, welche die ausschließliche Nutzung der NW-Bahn im Falle von BR 25 nur für den Fall erlaubt, dass deren Kapazität in bestimmten Spitzenzeiten nachweislich benötigt wird. • Die neue Nordwest-Landebahn fungiert erst bei Erreichen einer bestimmten – verbindlich festzulegenden Grenze – im Falle von BR 25 als „Überlaufbahn“. • Eine solche Nutzung als „Überlaufbahn“ im Falle von BR 25 wäre derzeit ohne Nachteile für die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung des Luftverkehrs möglich, würde jedoch auf der anderen Seite zu einer erheblichen Entlastung der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere im Falle von BR 25 in den beiden hessischen Ballungszentren Frankfurt und Offenbach– führen, da ein direkter Überflug von besiedeltem Gebiet im letzten unmittelbaren Endanflug vermieden wird.
Umweltzone auf das ganze Stadtgebiet ausdehnen
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte hat die Stadt veranlasst, eine Umweltzone einzurichten. Zurzeit können nur Fahrzeuge mit grüner Plakette und geringerem Feinstaub-/Schadstoffausstoß in die Innenstadt einfahren. Die Umweltzone ist nämlich auf den Bereich innerhalb des "Autobahnrings" aus A3, A5 und A661 begrenzt. Auch wenn die Einführung der Zone an sich bereits eine Modernisierung im Fuhrpark vieler Unternehmen ausgelöst hat, so werden doch immer wieder Grenzwerte überschritten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Auswahl des Bereiches so geschehen ist, dass die Industriegebiete im Westen (Höchst, Griesheim, ...) und Osten (Enkheim, Fechenheim, ...) auch noch von Fahrzeugen frequentiert werden können, die die strengen Auflagen nicht erfüllen. Deshalb wünsche ich mir zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Frankfurt, die außerhalb des Autobahngürtels leben, auch die Ausweitung der Umweltzone. - Oder zumindest eine Untersuchung, welcher Prozentsatz der Fahrzeuge dort nicht den Abgasstandards entsprechen.
Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche wieder abschalten
Ich möchte dass der neue Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche, der seit dem 24.03.14 geschaltet ist, abgeschaltet wird, da dieser extrem laut ist.
Einkaufszentrum Nordweststadt Rauchfrei
Das Einkaufszentrum Nordweststadt sollte rauchfrei werden. Oder das Rauchen zumindest nur an einzelnen Stellen erlaubt sein, an denen genügend "Frischluft" zirkuliert. Das Einkaufszentrum wird gerne von vielen Familien besucht, leider ist die Luft dort häufig sehr stickig und verqualmt. Man kann sich diesen Dunstschwaden auch nicht entziehen. An vielen öffentlichen Plätzen wie z.B, Bahnhöfen ist es auch gelungen Raucherbereiche zu separieren warum sollte dies im Einkaufszentrum nicht gehen. Leider gab es im Feld Stadtteil keine Hinterlegung der Nordweststadt, daher keine Angabe.
Rauchfreie Stadt Frankfurt
In unserem Besuch in Japan im letzten Sommer hatten wir ein besonders schönes Erlebnis: Bestimmte Bereiche in der Stadt wie waren Rauchfrei. In Frankfurt haben wir (wie im ganzen Hessen) z.Z. eine unglückliche Situation, in der in kleinen (Eck)kneipen das Rauchen erlaubt ist. Zudem ist das Rauchen in Bushaltestellen und Cafés oder Restaurants *draussen* erlaubt. Die Idee: Folgende Bereiche in der Stadt rauchfrei zu deklarieren: 1) Alle Kneipen und Cafés 2) Bus/Tram-Haltestellen 3) Aussenbereiche von Cafés, Kneipen oder Restaurants
Mikro-Lärm-Maut-Pauschale
- Datenbank: Bauarbeiten, Straßenfeste.... (Wo? Wann? Wie lange? Intervalle? Wie laut? - Bürger können sich mit Straße und Hausnummer eintragen - Alle Bürger innerhalb eines bestimmten Lärmradius bekommen proaktiv Meldung (POST oder SMS oder EMAIL) - Alle eingetragene Haushalte bekommen in Abhängigkeit zur Entfernung einen Anteil von einer Lärm-Pauschale: Bei Baumaßnahmen: 0,1% der geschätzten Baukosten Bei Straßenfesten: 0,1% des geschätzten Gesamtumsatzes