Teilnahme der Stadt Frankfurt am Main an der "Behördennummer 115"; hier: Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern
Beschlussvorschlag
- Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung zur Beteiligung an der Basisversorgung des Freistaats Bayern mit der Behördennummer 115 durch das 115-Servicecenter der Stadt Frankfurt am Main wird zugestimmt.
- Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung ist nach erfolgter Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die getroffene Vereinbarung zunächst im Rahmen einer zweijährigen Testphase gilt, aber bis zur alternativen Vollversorgung von (Teil-) Bereichen des Freistaats im Einvernehmen der Vereinbarungspartner verlängert werden kann.
Begründung
A. Allgemeines
A. Zielsetzung Die Behördennummer 115 steht für eine auf Verwaltungsebene übergreifende Zusammenarbeit in Deutschland, um eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Service-Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zu erzielen und den telefonischen Behördenservice in Deutschland zu verbessern. In seiner 19. Sitzung vom 16.03.2016 hat der IT-Planungsrat die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Rahmen eines Pilotbetriebs entschieden. Die Kosten für die Flächendeckung innerhalb des Landes werden von den Ländern selbst getragen (Beschluss 2016/06). Die allerdings auch heute noch nicht vollständige bundesweite Erreichbarkeit der Behördennummer 115 ist in deren Strategie und Kommunikation aber eine der zentralen Hemmnisse für die umfassendere Nutzung. Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 im Gebiet des Freistaats Bayern konnte aus verschiedenen Gründen bislang nicht erreicht werden, auch nehmen derzeit nur vergleichsweise wenig bayrische Kommunen am 115-Verbund teil. Die damit für den Bereich des Freistaats Bayern fehlende flächendeckende Erreichbarkeit kann somit nur durch bestehende Servicecenter außerhalb des Freistaats sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist die FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des IT-Planungsrats an verschiedene Servicecenter herangetreten, ob eine teilweise Übernahme der Basisversorgung des Freistaats möglich sei. Hierfür erklärten sich die Städte Kassel und Frankfurt am Main mit ihren bereits bestehenden Servicecentern zur Bedienung der Behördennummer 115 bereit. Mit der Übernahme verbunden ist das Ziel, dass die Basisversorgung des Freistaats nur ein erster Schritt hin zu einer nachhaltigen Mitgliedschaft von Bayern im 115-Verbund ist und die Behördennummer damit einen wichtigen Schritt zur bundesweiten Flächendeckung macht. Die anteilige Basisversorgung soll auf Grundlage der vorhandenen TK-Infrastruktur und der verbundweiten 115-Wissensdatenbank erfolgen. Im Rahmen der Basisversorgung erfolgen ausdrücklich keine fallabschließenden Auskünfte auf kommunaler Ebene, sondern diese dient vor allem der Sicherstellung einer Erreichbarkeit sowie der Kanalisierung der Weiterleitung an die jeweils zuständigen Stellen. Die vereinbarte Kostenerstattung von derzeit € 6,00 pro geführtem Call dient anteilig der Finanzierung der Kostenaufwände für das Frankfurter Servicecenter 115. Die Übernahme der Basisversorgung erfolgt zunächst für eine Probephase von zwei Jahren ab Beginn der Basisversorgung im ersten Quartal 2026, würde sich aber im Benehmen mit dem Freistaat nach erfolgreicher Testphase verlängern, solange für (Teil-) Bereiche des Freistaats weiterhin keine Vollversorgung mit den Services der Behördennummer gegeben ist.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen keine
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Siehe A
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil