Gesundheit und Soziales
Vorlagen
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im TassiloSittmannHaus
Antrag vom 20.11.2025, OF 667/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zuschuss für den Mittagstisch im Tassilo-Sittmann-Haus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Mittagstisch, der einmal pro Woche im Tassilo Sittmann Haus angeboten wird, erhält für das Jahr 2026 einen Zuschuss von einmalig 2400 Euro. Begründung: Nach Auskunft des Quartiersmanagements, dessen Mitarbeitende den Mittagstisch vorbereiten und anbieten, sind für das laufende und das kommende Jahr im Ergebnis weitere Finanzierungslücken zu erwarten. Für den Einkauf, die Zubereitung und den Service sind die Geldmittel äußerst knapp bemessen, was durch Preissteigerungen noch stärker bemerkbar wurde. Um den aus der Nordweststadt stark nachgefragten Mittagstisch aufrecht erhalten zu können, bedarf es daher eines einmaligen Zuschusses, der das Jahresbudget erhöht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 133 2025 Die Vorlage OF 667/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frank
Antrag vom 20.11.2025, OF 958/3 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) für den Förderzeitraum 2026-2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre - 4.000 € für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere bei: - Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung - Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen - Unterstützung bei der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu: - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe Zugleich stellt das Antragsverfahren vor der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar: Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das FIO bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen oder Ablehnungen bei Anträgen - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse Die Rolle des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V.: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit die Grundlage für soziale und berufliche Integration Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungsausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 137 2025 Die Vorlage OF 958/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Fra
Antrag vom 20.11.2025, OF 959/3 Betreff: Produktbereich: 35 Produktgruppe: 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe: 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik Produktgruppe: 35.03 E-Government - Strategie Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Unterstützung von arbeitslosen Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters stellt die Stadt Frankfurt am Main dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026-2027 Mittel in Höhe von 86.500 € zur Verfügung. Die Mittel setzen sich zusammen aus: - 82.500 € für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre - 4.000 € für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen im Frankfurter Nordend. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzungsmöglichkeiten über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 %) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden - Förderung digitaler Grundkompetenzen - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (EUR) 2027 (EUR) Gesamt (EUR) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 138 2025 Die Vorlage OF 959/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP
Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah
Antrag vom 15.11.2025, OF 1281/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Mittel für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Shoa bereitzustellen. Der genaue Finanzbedarf sollte mit der Leitung des Treffpunktes beziffert werden. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Shoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Ein großes Thema ist für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1323/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 106 2025 1. Die Vorlage OF 1281/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1323/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah
Antrag vom 15.11.2025, OF 1323/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich 10 Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Finanzielle Unterstützung für Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Schoah Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 22.200,- Euro p.a. für die finanzielle Unterstützung der zum Teil ehrenamtlichen Fahrdienste am Treffpunkt für Überlebende der Shoa bereitzustellen. Der monatliche Finanzbedarf für bestehende und angefragte Fahrten wird mit 1.850,- Euro beziffert. Begründung: Der Frankfurter Treffpunkt für Shoah-Überlebende im Westend bietet Überlebenden und ihren Familien einen wichtigen Ort für Kontakt und Austausch, erleichtert den Zugang zu sozialen, kulturellen und religiösen Angeboten und leistet einen wichtigen Beitrag zur psychosozialen Versorgung der häufig bis heute schwer traumatisierten Senioren. Seit 2015 erhält der Treffpunkt jedes Jahr 40.000 Euro vom Magistrat der Stadt Frankfurt, um die Mietkosten für die Räumlichkeiten des Treffpunkts zu decken. Diese sind auch für 2026 wieder beantragt worden und Grundvoraussetzung für das Angebot des Treffpunktes. Allerdings hat sich zeitlich bedingt gerade im Lauf der letzten Jahre ein neues Finanzierungsproblem ergeben: Früher konnten die Shoah-Überlebenden selbständig zum Treffpunkt kommen. Jetzt sind aber für die hochbetagten Menschen die Fahrten vom Wohnort zum Treffpunkt ein großes Problem, um überhaupt an den Veranstaltungen teilnehmen zu können. Diese Fahrdienste werden von Ehrenamtlichen sowie einem Taxiunternehmen übernommen. Aufgrund der stark gestiegen Kosten würde eine finanzielle Beteiligung des Dezernats einen ganz praktischen Beitrag zur Holocaust-Erinnerungskultur leisten. Die Gesamtkosten der monatlichen Fahrten belaufen sich auf 2500,00 EUR. Damit können wöchentlich 60 hochbetagte Shoah-Überlebende befördert werden. Derzeit haben wir nur 1500,00 EUR zur Verfügung, es besteht eine Lücke von 1.000,- Euro, also 12.000,- Euro p.a. Ausserdem haben mindestens 20 weitere Überlebende Bedarf angemeldet, für deren Beförderung im Monat nochmals ca. 850,- Euro anfallen würden, so dass sich der benötigte Zuschuss auf insgesamt 22.200,- Euro p.a. summiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.11.2025, OF 1281/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 106 2025 1. Die Vorlage OF 1281/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1323/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine
Antrag vom 14.11.2025, OF 1300/2 Betreff: Unterstützung der Weihnachts-Geschenkaktion 2025 der AdA-Kantine Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Initiative Zukunft Bockenheim e. V. aus seinem Budget bis zu 4.000 EUR zur Verfügung. Die Mittel sind zweckgebunden für die Weihnachts-Geschenkaktion der Ada-Kantine im Jahr 2025 einzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Ada-Kantine der Initiative Zukunft Bockenheim ist ein zentraler sozialer und niedrigschwelliger Begegnungsort im Stadtteil. Insbesondere Menschen mit sehr geringem Einkommen, Rentner*innen mit Grundsicherungsbezug, Alleinerziehende, Geflüchtete, wohnungslose Personen sowie Menschen in prekären Lebenslagen zählen zu den regelmäßigen Gästen. Der Zulauf ist in den vergangenen Monaten weiter gestiegen. Im vergangenen Jahr konnte die Ada-Kantine mit Stiftungsmitteln rund 300 Weihnachtstüten an ihre Gäste ausgeben. Der Gesamtumfang lag bei rund 11.000 EUR. Die Tüten enthielten u. a. Handschuhe, Schals, Socken, Pflegeprodukte, Süßes sowie frisches Obst - Dinge, die gerade in den kalten Wintermonaten für viele der Besucher*innen eine Unterstützung darstellen. In diesem Jahr stehen die Stiftungsmittel leider nicht mehr zur Verfügung. Zudem sind die Preise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände stark angestiegen, wodurch sich die soziale Lage vieler Menschen, die die Ada-Kantine aufsuchen, weiter verschlechtert. Um die Weihnachts-Geschenkaktion dennoch zu ermöglichen, braucht es die finanzielle Unterstützung aus dem Ortsbeirat. Die beantragten Mittel würden dazu beitragen, den Besucherinnen und Besuchern der Ada-Kantine auch in diesem Jahr ein würdiges, warmes und bedarfsgerechtes Weihnachtsgeschenk zu ermöglichen. Der Ortsbeirat 2 kann durch diese Förderung einen unmittelbaren und spürbaren Beitrag zur sozialen Unterstützung besonders bedürftiger Menschen im Stadtteil leisten. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 452 2025 Die Vorlage OF 1300/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6526 - NR 1168/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 550/25 OBR 11 - Zwischenbericht: Zur Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen nimmt der Magistrat in diesem Zwischenbericht zu folgenden Punkten Stellung: Zu 1. Um die wichtigen Industriestraßen im Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu sanieren und die Verfahren zu beschleunigen müssen die Bearbeitungskapazitäten des federführenden Amts für Straßenbau und Erschließung (Bereich Planung/ Straßenentwurf) maßgeblich erweitert werden. Zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" ist eine weitere Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau unter anderem zur Besetzung der weiterhin vakanten Stelle für das Industriestraßenprogramm veröffentlicht worden. Für eine weitere beschleunigte Planung des Industriestraßenprogramms ist es zudem erforderlich, im Stellenplan derzeit nicht enthaltene Stellen, zu schaffen und zu besetzen. Zu 2. Für das nach der Franziusstraße zur Umsetzung anstehende "Paket 2" (bestehend aus der Carl-Benz-Straße zwischen Dieselstraße und Adam-Opel-Straße, der Adam-Opel-Straße zwischen Carl-Benz-Straße und Ernst-Heinkel-Straße sowie der Uhlfelder Straße, dem Knotenpunkt, der diese Abschnitte miteinander verknüpft, sowie der Daimlerstraße zwischen Hanauer Landstraße und Schielestraße) werden gemäß der im B 342/2017 getroffenen Kostenannahmen rund 12,5 Millionen Euro zuzüglich Planungskosten benötigt. Die Fortschreibung der Kostenannahme zur Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Der Magistrat erwartet einen erheblich höheren Mittelbedarf. Auf der Grundlage geprüfter Kostenschätzungen können zu gegebener Zeit die benötigten Mittel für die weiterführende Bearbeitung und Umsetzung bestimmt und zum Haushalt angemeldet werden. Zu 5. Die Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße sind bereits Teil des Industriestraßenprogramms (vgl. B 342/ 2017). Es ist noch in 2025 geplant ein Teilstück der Friesstraße zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025
Frankfurt-Pass hier: Authentifizierung der Frankfurt-Pass-Inhaber:innen, Vereinheitlichung der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume, Ausschluss Vermögende, digitale Variante
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 175 Betreff: Frankfurt-Pass hier: Authentifizierung der Frankfurt-Pass-Inhaber:innen, Vereinheitlichung der unterschiedlichen Bewilligungszeiträume, Ausschluss Vermögende, digitale Variante Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2020, § 5880 (M 69) Auf Antrag des Magistrats vom 14.11.2025 1. Der Frankfurt-Pass wird künftig nicht mehr mit einem Foto der innehabenden Person versehen. 2. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes wird künftig für jede antragstellende Person des Haushalts ein Jahr ab der Antragstellung betragen. 3. Künftig wird bei der Antragstellung zum Erhalt des Frankfurt-Passes Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. 4. Der Frankfurt-Pass wird physisch und digital angeboten. Begründung: A. Zielsetzung Zu 1. Mit dem seinerzeitigen Magistratsbeschluss zur Einführung des Frankfurt-Passes wurde 1991 festgelegt, dass auf dem Frankfurt-Pass ein Foto der innehabenden Person zur Identifizierung anzubringen ist. Im Zuge der Gestaltung einer nutzerfreundlichen Online-Antragsstrecke und der Digitalisierung des Frankfurt-Passes wird künftig kein Passbild von der antragstellenden Person mehr gefordert. Zur Identifizierung der Person durch die Akzeptanzstelle ist grundsätzlich der Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, usw. ausreichend. Das Antragsverfahren wird damit deutlich vereinfacht und verursacht für die Antragstellen keine Zusatzkosten. Zu 2. Aktuell gestalten sich die Bewilligungszeiträume des Frankfurt-Passes wie folgt: Bürgergeld/SGB II Bewilligung 1-9 Monate Bescheidende + 3 Monate Bei Bewilligung von 10-11 Monaten + 2 bzw. 1 Monat (max. 12 Monate) Bürgergeld/SGB II Bewilligung 12 Monate Bis Ende des Bescheides (max. 12 Monate) Keine Überschreitung des Bewilligungszeitraums Grundsicherung/HLU (SGB XII) 24 Monate ab Vorsprachetag AsylbLG Bescheidende + 3 Monate Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Wohngeld Bescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Kinderzuschlag Bescheidende Ausnahme Bewilligung nur noch weniger als 3 Monate dann auf 6 Monate ausstellen Studenten BAföG + Stipendium Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel Jugendliche SGB VIII Pflegekinder 12 Monate ab Vorsprachetag + ohne RMV Stempel, wenn Leistungen von D1 UmA 9 Monate (ab Vorsprachetag/Bescheid von 51.D1 muss vorliegen) + ohne RMV-Stempel ALG I Bescheidende des Bewilligungsbescheide (max. 12 Monate) Lohnempfänger 12 Monate (ab Vorsprachetag) Rentner ohne Grundsicherung 24 Monate (ab Vorsprachetag) Mischhaushalte (Bufdis, Krankengeld, usw.) 12 Monate (ab Vorsprachetag) (kürzeste Anspruch der Bewilligungsdauer, all im HH lebenden Personen) Schüler-BAföG Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) + ohne RMV-Stempel BAB Bescheidende + 3 Monate (nicht länger als Höchstförderungsdauer) FSJ (Freiwillige Soziales Jahr) 12 Monate (ab Vorsprachetag/nicht länger als vertragliches Ende) Eine Vereinheitlichung des Bewilligungszeitraums auf 12 Monate ab der Antragstellung, unabhängig von der Laufzeit des jeweiligen leistungsbegründenden Bescheides, bringt zahlreiche Vorteile: Für die leistungsberechtigten Personen sind die aktuellen Bewilligungszeiträume oft undurchsichtig. Dadurch entsteht ein vermeidbarer Beratungsbedarf. Zudem wird für den Erwerb des Deutschland-Tickets oder anderer Fahrkartenabos eine gewisse Gültigkeitsdauer des Frankfurt-Passes vorausgesetzt. Bei den Frankfurter Verkehrsbetrieben muss der Vergünstigungsnachweis mindestens eine Gültigkeit von sechs Monaten haben, um ein Jahresabo erwerben zu können. Sollte der Frankfurt-Pass beispielsweise aufgrund des aktuellen Bürgergeldbescheides nur für fünf Monate ausgestellt worden sein, kann kein Jahresabo abgeschlossen werden, sondern es muss ggf. eine teurere Monatsfahrkarte erworben werden. Außerdem reduziert die Vereinheitlichung der Bewilligungszeiträume die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung. Auch die Programmierpflege des Frankfurt-Passes im Hinblick auf die Digitalisierung wird vereinfacht und die Fehleranfälligkeit im Bewilligungsprozess erheblich reduziert. Wie bisher gilt, dass die Inhabenden verpflichtet sind, im Falle einer frühzeitigen Beendigung ihres Leistungsbezugs oder bei Umzug das zuständige Sozialrathaus oder den Besonderen Dienst zu informieren. Durch die Änderung entsteht daher kein erhöhtes Potenzial zum Missbrauch. Zu 3. Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr. Bei Einführung des Frankfurt-Passes wurde festgelegt, dass dieser unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung bewilligt werden soll. Die bisherige Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass dieser Gedanke nicht mehr zeitgemäß ist. Immer häufiger wird durch Personen, die von ihrem Vermögen leben und weder Sozialleistungen beziehen noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ein Frankfurt-Pass beantragt. Für die Mitarbeitenden gestaltet sich aktuell die Festlegung einer aus dem Vermögen abgeleiteten "Einkommensgrenze" und eine darauf gründende Ablehnung schwierig. Es ist nicht Sinn des Frankfurt-Passes, dass Vermögende von vergünstigten Eintrittskarten u.ä. profitieren. Deshalb soll zukünftig für Personen, die weder ein Erwerbseinkommen nachweisen können noch Sozialleistungen beziehen, eine Selbstauskunft verpflichtend sein. Die verpflichtende Erklärung, dass deren Vermögen maximal 50.000 Euro pro Person beträgt, wird zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen und einer Zweckentfremdung des Frankfurt-Passes entgegenwirken. Sie wird auch die gebundenen Kapazitäten der Mitarbeitenden in der Verwaltung reduzieren. Zu 4. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und im Sinne einer modernen Verwaltung soll der Frankfurt-Pass auch digital angeboten werden. Vorteil für die Nutzer:innen ist, dass diese ihn mit ihrem Smartphone immer mit sich führen und kein zusätzliches Dokument benötigen. B. Alternativen Es sind keine Alternativen erkennbar. C. Lösung Zu 1. Der Frankfurt-Passes wird künftig physisch und digital ohne Passfoto ausgestellt. Die Identifizierung der innehabenden Person erfolgt über den Personalausweis, Reisepass oder einem alternativen Lichtbilddokument. Kinder können sich über einen Schülerausweis identifizieren. Bei jüngeren Kindern erfolgt die Authentifizierung über die Erziehungsberechtigten, da es unwahrscheinlich ist, dass sie ohne Eltern an Veranstaltungen teilnehmen. Zu 2. Der Bewilligungszeitraum des Frankfurt-Passes beläuft sich künftig auf 12 Monate ab der Antragstellung. Zu 3. Antragstellende Personen oder Haushalte, deren Lebensunterhalt lediglich von Vermögen bestritten wird, aber kein Transferleistungsbezug besteht, erhalten künftig ohne weitere Prüfung keinen Frankfurt-Pass mehr. Vermögen von mehr als 50.000 Euro pro Person wird als Ausschlusstatbestand berücksichtigt. Zu 4. Der Frankfurt-Pass wird nach Abschluss des Projekts zur Digitalisierung zusätzlich digital angeboten. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Eine Auswirkung auf den Haushalt ist vorerst nicht erkennbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.04.2020, M 69 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 175 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) Ziffern 2. bis 4.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6994, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-1
Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7)
Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 187 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Sabine P o l a t, Wolf-Heidenheim-Straße 27, 60489 Frankfurt am Main als Ehrenbeamtin (Sozialpflegerin) für den Sozialbezirk 402 (Ortsbeirat 7) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen bisherige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 19.11.2025
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße
Antrag vom 15.12.2025, OF 806/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Dietesheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu beauftragen, folgende Maßnahmen in der Dietesheimer Straße umzusetzen: 1. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen (z.B. "Haifischzähne") an der Einmündung der Dietesheimer Str. in die Bürgeler Straße 2. Setzen von Pollern an der Einfahrt des Garagenhofs hinter dem Kiosk. 3. Verdeutlichen des bereits bestehenden Halteverbots im Bereich der Kurve durch aufbringen von Markierungen auf der Straße. 4. Setzen von Pollern vor und hinter des abgesenkten Bordsteins nach der Kurve 5. Erneuern der Markierung im Bereich der Feuerweheinfahrt Begründung: 1. Die Kreuzung ist schlecht einsehbar, viele Autofahrer überfahren die Kreuzung ohne ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. 2. Die Einfahrt wird oft so eng zugeparkt, dass ein Ausfahren in die enge Straße kaum möglich ist. 3. Bereits Mehrfach wurde an dieser Stelle das Halteverbotsschild abgebrochen, wodurch keine Verfolgung des Falschparkens möglich war, die Markierung erlaubt dies auch bei abgebrochenem Schild, zudem verdeutlicht die Markierung das Halteverbot, das vor allem auch für Rettungskräfte nötig ist. 4. Oft wird dieser Bereich zugeparkt, so dass Eltern mit Kinderwägen bzw. Gehbehinderte Personen an dieser Stelle nicht den abgesenkten Bürgersteig nutzen können. 5. Die Sperrflächenmarkierung der Feuerwehreinfahrt ist kaum noch zu sehen und sollte erneuert werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.
Antrag vom 11.11.2025, OF 1290/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 2.500 EUR zugunsten des BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von 6-13 Jahren. Klassische offene Angebote, wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11-18 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungs- unternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 EUR weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 111 2025 Die Vorlage OF 1290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs - Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen, Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.
Antrag vom 11.11.2025, OF 1289/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Mädchenbüros und des Jungentreffs - Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen, Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zusätzlich 11.000 EUR für das Mädchenbüro und den Jungentreff (Nachbarschaftsheim Frankfurt am Main - Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Die Mittel sollen in den offenen, gendersensiblen Einrichtungen "Mädchenbüro" und "Jungentreff" des Nachbarschaftsheims Frankfurt am Main - Bockenheim e. V. dafür verwendet werden, täglich ein warmes Mittagessen und eine qualifizierte Hausaufgabenbetreuung für Kinder und Jugendliche bereitzustellen. Damit sollen Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und eine stabile Lern- sowie Lebenswelt gesichert werden. Trotz gestiegener Kosten wurden die städtischen Zuschüsse in den letzten 10 Jahren nicht angepasst. Die Fördermittel decken derzeit weder die Gehälter der geringfügig Beschäftigten noch die Kosten für Lebensmittel und Material. Steigende Lebensmittelpreise sowie Anpassungen im Mindestlohn sind in den letzten Jahren nicht adäquat refinanziert worden, wodurch das Angebot akut gefährdet ist. Ohne höhere Fördermittel drohen Qualität, Umfang und Zugänglichkeit der Angebote zu sinken. Die Sicherung eines offenen, barrierefreien Zugangs ist zentral für Bildungsförderung und Chancengleichheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 110 2025 Die Vorlage OF 1289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad
Antrag vom 11.11.2025, OF 1582/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Renovierung und Ausstattung des Outdoor-Clubs in Oberrad Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, für den Outdoor-Club in Oberrad einmalig 8.000 € bereitzustellen, um notwendige Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen auf dem Gelände am Scheerwaldparkplatz zu ermöglichen. Begründung: Der Outdoor-Club am Scheerwaldparkplatz ist ein offenes, kostenfreies Angebot im Rahmen der sozialräumlichen Familienbildung. Die Zielgruppe sind Familien mit jüngeren Kindern. Der Club bietet regelmäßige natur- und spielpädagogische Aktivitäten, die Bewegung, Kreativität und gemeinsames Erleben fördern. Das Gelände wird intensiv genutzt und benötigt eine Überarbeitung. Das vorhandene Inventar, darunter Spiel- und Bastelmaterial, muss ausgetauscht und erneuert werden, Sitzgelegenheiten und Holzelemente weisen witterungsbedingten Verschleiß auf. Der Unterstand benötigt einen Regenschutz in Form einer dreiseitigen Verkleidung. Zudem bedürfen Unterstand, Boden und Tor einer wetterfesten Holzbehandlung. Für diese notwendigen Maßnahmen sowie für die Neuanschaffung und Erweiterung der funktionsfähigen und kindgerechten Ausstattung fehlen derzeit ausreichende Mittel. Darüber hinaus wird pro Saison (April-Oktober) für die Familien eine Dixi-Toilette bereitgestellt. Ein Zuschuss zu diesen Kosten, sowie eine einmalige Förderung in Höhe von 8.000 € ist wünschenswert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 84 2025 Die Vorlage OF 1582/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad
Antrag vom 11.11.2025, OF 1581/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderfarm Frankfurt in Niederrad Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, die Kinderfarm Frankfurt in Niederrad mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von 5.000 € zu unterstützen. Die Mittel sollen zur Deckung notwendiger Personal- und Sachkosten eingesetzt werden, um dem offenen Betrieb und der pädagogischen Begleitung von Kindergruppen aus dem gesamten Stadtgebiet sowie den regelmäßigen Familientagen qualitativ gerecht zu werden. Hierfür sollen entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, insbesondere im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienförderung. Begründung: Die Kinderfarm Frankfurt in Niederrad ist seit Jahren ein zentraler und stadtweit stark nachgefragter pädagogischer Erlebnis- und Begegnungsort. Sie bietet Kindern und Jugendlichen niedrigschwellige, betreute Natur- und Tiererfahrungen sowie vielfältige Lern- und Beteiligungsmöglichkeiten. Neben dem Offenen Betrieb besuchen zahlreiche Kindergruppen aus ganz Frankfurt die Einrichtung. Zudem finden regelmäßig Familientage statt, die Eltern und Kindern gemeinschaftliche Aktivitäten in einem naturnahen Umfeld ermöglichen. Für diese vielfältigen Angebote benötigt die Kinderfarm zusätzliche finanzielle Unterstützung. Insbesondere für Personalaufwendungen zur Betreuung der Besuchenden sowie zusätzliche Materialkosten für Tierpflege, pädagogische Materialien. Mit den beantragten 5.000 € sollen diese laufenden Mehraufwände gedeckt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 83 2025 Die Vorlage OF 1581/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1777/1 Betreff: Evaluation Pilotprojekt Safer Spaces für queere Menschen Vorgang: OM 4807/23 OBR 1; ST 352/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu der in der Stellungnahme ST352 vom 09.02.2024 für Ende 2024 angekündigte Evaluation der Pilotphase zur Schaffung von "Safer Spaces for Queer People" in der Innenstadt folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Betriebe nehmen an dem Pilotprojekt teil? 2. Wie viele Mitarbeitende wurden bisher geschult? 3. Wo kann man das Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe einsehen? 4. Wurde in diesem Rahmen eine App oder anderweitige, digitale Plattform eingeführt? 5. Wie viele Menschen haben bisher Schutz gesucht? 6. Welche Erkenntnisse hat man für eine Ausweitung des Projektes gewonnen? 7. Welche Erkenntnisse könnten wegweisend sein für eine ähnlich gelagerte Aktion zur Schaffung von Safer Spaces für Frauen, die bereits in OM4807 in 2023 gefordert wurden? Begründung: Immer noch wird darüber berichtet, dass Menschen sich des Nachts in der Innenstadt, vor allem auf der Zeil zwischen Haupt- und Konstablerwache, bedroht fühlen, weil sie sexuell belästigt werden oder sich vor körperlicher Gewalt fürchten müssen und deshalb diesen Bereich meiden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass es in der Frankfurter City "No-Go-Areas" für Frauen und queere Menschen gibt. Sichere Zufluchtsorte und positive Veränderungen sind notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1317 2025 Die Vorlage OF 1777/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Dialog kommen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1774/1 Betreff: Mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Dialog kommen Der Ortsvorsteher wird gebeten eine Vertreterin / einen Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) einzuladen um im Rahmen der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 1 über die vorgeschlagenen Unterstützungsideen sowie ggf. weitere Möglichkeiten der Kommune zur Verbesserung der kinderärztlichen Versorgung in einen Austausch zu kommen. Begründung: In OF 1736/1 werden verschiedene Vorschläge gemacht wie der Magistrat bei der Sicherstellung einer ausreichenden ärztlichen Versorgung unterstützenden Tätig werden könnte. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1774/1 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum
Antrag vom 10.11.2025, OF 1789/1 Betreff: Bahnhofsgebiet II: Kokainkonsum Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunfts-ersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welchen Anteil hat Kokain am gesamten Konsum illegaler Drogen in Frankfurt? 2. Wie sieht das Verhältnis von Straßenhandel im Bahnhofsgebiet zum insgesamt gehandelten Volumen von Drogen aus? 3. Wie beurteilt der Magistrat die Anstrengungen der Landesregierung und der Landespolizei gegen den massiven Kokainkonsum? Begründung: Die Razzien im Bahnhofsgebiet (so wird das Bahnhofsumfeld gemäß Polizeistatistik genannt) durch die Landespolizei konzentrieren sich hauptsächlich auf Straßenhandel und Straßenkonsum. Kokain spielt dort eine untergeordnete Rolle. Der Handel mit Kokain findet dagegen eher in geschlossenen Räumen und durch sogenannte "Kokaintaxis" statt. Die Berliner Polizei bekennt beispielsweise, dass sie gegen den Drogenhandel durch Kokaintaxis machtlos sei. Nach einer Veröffentlichung der Barmer Krankenkasse ist die Stadt Frankfurt weiterhin eine Kokainhochburg. In Frankfurt gehen viermal so viele Menschen wegen Kokainproblemen zum Arzt als im Bundesdurchschnitt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1320 2025 Die Vorlage OF 1789/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 454 Betreff: Schulbetrieb der Heinrich-Hoffmann-Schule sichern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6404 - NR 1307/25 CDU - Zu 1.: Die Prüfung der angebotenen Liegenschaften erfolgte im April 2025. Die Liegenschaft Heinrich-Hoffmann-Straße 1 ist für eine schulische Nutzung - auch nur als Rückfalloption - nicht geeignet. Denkbar ist hier eine Schulnutzung, nach einer umfangreichen Sanierung, für Bedarfsflächen bis ca. 1.250 m² brutto ± 100 m² (KG). Die Liegenschaft Theodor-Stern-Kai 1/Carl-von-Noorden-Platz 1, insbesondere der alternativ angebotene Bauteil K, ist für die räumlichen Anforderungen der Heinrich-Hoffmann-Schule (kleine Klassenräume) sehr gut geeignet. Hervorzuheben sind die moderne, hochwertige Bausubstanz, ein hoher energetischer Standard mit Bauteilaktivierung zur Raumtemperaturregelung sowie helle Räume mit guter Beschattung (Jalousien und Blendschutz). Zu 2.: Im Juli 2025 wurde die Liegenschaft gemeinsam mit der Schulleitung besichtigt und fand große Zustimmung. Die Nutzungsänderung von Büro- zu Schulflächen wurde anschließend mit der Bauaufsicht abgestimmt. Herausfordernd ist die 1,5 km-Distanz zum Kinder- und Jugendpsychiatriebereich der Klinik. Durch einen Bustransfer wurde hierfür jedoch eine tragfähige Lösung erarbeitet. Zu 3.: Gemeinsam mit der Schulleitung wurde intern im Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Flächenbelegungsplanung erstellt. Durch eine vertretbare Flächenreduktion lässt sich die gesamte Schule auf einem Geschoss unterbringen - ein großer Vorteil für den Schulbetrieb und die interne Kommunikation. Im Erdgeschoss kann durch die Anmietung bzw. Einrichtung einer kleinen zusätzlichen Fläche eine Ankommens-/Abholzone vorgesehen werden, was die Zutrittskontrolle sowohl für die Schule als auch das Gesamtgebäude erleichtert. Nach mehreren vermieterseitigen Terminverschiebungen erhielt das ABI Anfang KW 45 einen Mietvertragsentwurf mit Anlagen (Mieterbaubeschreibung, Flächenbelegungsplanung), der im nächsten Schritt geprüft und abgestimmt werden muss. Zu 4.: Es wurden keine alternativen Standorte, weder zur Miete noch zum Kauf, angeboten. Beim Gebäudemanagement des Klinikums wurde eine Anfrage für einen alternativen Standort innerhalb des Klinikums gestellt sowie das Interesse der Stadt signalisiert, bei der Planung des Neubaus für den Kinder- und Jugendpsychiatriebereich Schulräume zu berücksichtigen. Bislang konnten jedoch weder die Klinik noch die Stadt ein geeignetes Grundstück für eine mögliche Auslagerung benennen. Zu 5.: Wie bei anderen Anmietungsprojekten besteht die Projektgruppe aus Mitarbeitenden des ABI, welche das Projekt souverän durchführen wird. Allerdings könnte eine intensivere Mitwirkung des Klinikums als Miet- und Interessenpartei für den erfolgreichen Vertragsabschluss förderlich sein. Zu 6.: Der Umbau erfolgt vermieterseitig; eine zusätzliche Projektsteuerung durch die ABG FRANKFURT HOLDING bringt keinen zeitlichen Vorteil. Der Magistrat ist sich der herausfordernden Situation bewusst. Das ABI steht mit der Schulleitung in engem Austausch, um zeitnah eine verlässliche Perspektive für die Schule sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.07.2025, NR 1307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1149/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim
Antrag vom 10.11.2025, OF 1150/10 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.71 Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft - Caritas Frankfurt Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2026 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee
Antrag vom 10.11.2025, OF 1287/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Förderung einer sozialen Nutzung des Ladenlokals in der Montgolfier-Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 50.000 EUR einzustellen, um eine soziale Nutzung der leerstehenden städtischen Liegenschaft in der Montgolfier-Allee 6 zu initiieren. Der Betrag gliedert sich in Zuschuss zur Raummiete: ca. 25.000 EUR Sach- und Projektmittel: ca. 25.000 EUR Begründung: Es besteht in Bockenheim, v. a. in den westlichen Gebieten, wachsender Bedarf an sozialen Begegnungs- und Beratungsstellen. Dieser ergibt sich insbesondere durch fehlende bzw. wegbrechende wirtschaftliche und soziale Versorgungsstrukturen, insbesondere im Bereich von Kuhwaldsiedlung und Rebstockquartier. Es bestehen größere Strukturprobleme. Es fehlt an sozialen Treffpunkten und Anlaufstellen, vor allem für Jugendliche und ältere Menschen. Die Nahversorgung in den genannten Gebieten hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Es fehlt an Einkaufsmöglichkeiten, an (Kinder-) Ärzt*innen, Bankautomaten, etc. und an Begegnungsräumen, Möglichkeiten der Partizipation und Anlaufstellen zu bürgerschaftlichem Engagement. Gleichzeitig verzeichnet Bockenheim ein hohes Bevölkerungswachstum und einen besonderen Zuwachs an Familien und hochaltrigen Personen. Es besteht zudem eine sehr hohe Konzentration an Geflüchteten-Unterkünften und damit zusätzlicher Bedarf an integrativen Strukturen und Angeboten. Besonderes Interesse besteht seitens der sozialen Akteur*innen vor Ort an der Nutzung des leerstehenden Ladenlokals in der Montgolfier-Allee 6, einer städtischen Liegenschaft. Die Räumlichkeit könnte als eine Art Nachbarschaftstreff für diverse soziale Zwecke und Angebote genutzt werden (u. a. Begegnungsstätte, Informationspunkt, Kursangebote). Die Akteur*innen des lokalen Stadtteilarbeitskreises haben bereits ein Konzept für eine Mischnutzung erarbeitet; es fehlt allerdings weiterhin an einer Trägerschaft. Vereine und Stiftungen, die zwischenzeitlich Interesse an einer Trägerschaft (inkl. Ankermietvertrag) gezeigt hatten, sind angesichts der hohen Kosten für Erstausstattung (Küche, Möbel, etc.) und Miete (12,50 EUR/qm für 150qm) wieder abgesprungen. Ein einmaliger Zuschuss der Stadt würde die initialen Kosten reduzieren und könnte dadurch das Interesse möglicher Trägervereine erneut wecken. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 108 2025 Die Vorlage OF 1287/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine
Antrag vom 10.11.2025, OF 1288/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zusätzliche Mittel für die AdA-Kantine Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zugunsten der Ada-Kantine (Trägerverein Initiative Zukunft Bockenheim e. V.) zusätzlich 10.000 EUR in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Die AdA-Kantine ist ein zentraler sozialer Anlaufpunkt im Ortsbezirk 2 und versorgt monatlich über 3.500 Gäste - überwiegend Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Geflüchtete, Seniorinnen und Senioren mit Grundsicherung und Personen ohne festen Wohnsitz. Für viele Besucher*innen aus Bockenheim und Westend ist die Ada-Kantine ein Ort der Begegnung, Unterstützung und niedrigschwelligen Beratung. Wie im Vorjahr sind auch in diesem Jahr die Gästezahlen um etwa 25-30 % gestiegen. An einem Betriebswochenende (4 Tage) werden bis zu 1.000 Essen zubereitet. Aufgrund gestiegener Personal-, Energie- und Sachkosten sowie notwendiger Investitionen rechnet der Trägerverein für 2026 mit Gesamtkosten von rd. 182.000 EUR. Eine Erhöhung der städtischen Förderung der Ada-Kantine um 10.000 EUR würde die Situation entspannen. Mit der beantragten Förderung soll die unerlässliche Arbeit der Ada-Kantine als Teil des Frankfurter Hilfesystems aufrechterhalten werden. Die Verlängerung der Zwischennutzung läuft aktuell bis zum 30.06.2026, eine längerfristige Perspektive ist in Aussicht gestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 109 2025 Die Vorlage OF 1288/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Projekt „Soziale Stadt Frankfurt am Main“ - Jährlicher Bericht: Kommunales „Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft“ - Juli 2024 bis Juni 2025
Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 456 Betreff: Projekt "Soziale Stadt Frankfurt am Main" - Jährlicher Bericht: Kommunales "Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft" - Juli 2024 bis Juni 2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5716 - OA 870/02 OBR 3, l. B 427/24 - 1. Einleitung Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. August 2002 stellt dieser Bericht die Schwerpunkte des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft dar. Dabei wird der Zeitraum seit der letzten Berichterstattung abgedeckt. Der Bericht bezieht sich auf die Zeitspanne Juli 2024 bis Juni 2025. In den Berichten der beiden vergangenen Jahre wurde ein Schwerpunkt auf die Weiterentwicklung der Qualität des Programms gelegt. Besonderes Augenmerk galt dabei dem partizipativen Prozess, bei dem - unter dem Dach der Sozialkonzeption des Jugend- und Sozialamtes - ein Zielsystem mit Handlungsfeldern entwickelt wurde, mit dem die Arbeit in den Quartieren hinsichtlich ihrer Wirkung in den Stadtteilen gesteuert und evaluiert werden kann. In diesem Jahr liegt der fachliche Schwerpunkt des Berichts auf dem Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen mit dem Fokus Demokratieförderung in den Quartieren. Bereits im Zeitraum der letzten Berichte wurden verstärkt spürbare Veränderungen der Stimmung in den Quartieren und eine Demokratieverdrossenheit vieler Bewohner:innen bis hin zu rassistischen Tendenzen beschrieben. Diese Entwicklungen setzten sich im Berichtszeitraum weiter fort. Auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl im vergangenen Februar 2025 und die im Frühjahr 2026 anstehende Kommunalwahl standen und stehen Fragestellungen und Themen rund um den Schwerpunkt Demokratieförderung bei den Akteur:innen des Programms im Vordergrund ihrer Arbeit. Dieser Bericht zeigt, wie Dynamiken in den Quartieren von dem Programm Aktive Nachbarschaft aufgegriffen und komplexe, dringliche Themen wie Demokratieförderung gemeinsam von den Akteur:innen des Programms und Kooperationspartner:innen bearbeitet werden. Die Auseinandersetzung findet hierbei auf unterschiedlichen Ebenen der Stadtgesellschaft, von Bürger:innen des Stadtteils bis hin zu städtischen Institutionen statt. Genau das ist es, was das Programm auszeichnet und es zu einem unverzichtbaren Baustein sozialer Stadtentwicklung innerhalb eines demokratischen Gemeinwesens in Frankfurt macht. 2. Zum Programm Das kommunale Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem sozialräumlichen und integrierten Ansatz ist der Rahmen für Veränderungsprozesse hin zu Quartieren und Stadtteilen, in denen ein nachbarschaftliches, solidarisches Miteinander gepflegt wird und mit denen die Menschen sich identifizieren können. Hier stehen die Aktivierung und Empowerment, die Beteiligung, das freiwillige Engagement und die Selbsthilfe der Bewohner:innenschaft vor Ort im Vordergrund. Die Bewohner:innen werden als Expert:innen ihrer Lebensverhältnisse anerkannt und gefragt. Sie haben Mitsprache-, Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und werden durch die Bereitstellung von professionellen, personellen und finanziellen Ressourcen, in Form von Quartiersmanagement, unterstützt. Partizipation und Inklusion als Kernstrategien des Programms ermöglichen eine nachhaltige Integration, die Identifikation mit dem Wohnort und Begegnungen zwischen Nachbar:innen auf Augenhöhe. Die Quartiersmanager:innen fördern und unterstützen diese Prozesse. Sie vernetzen und sind der Motor für Ideen, die die Bewohner:innen für ihre Nachbarschaft einbringen. Auf diese Weise entstehen jährlich rund 300 kleinere und größere, einmalige und verstetigte Projekte in den Quartieren. Diese können aus unterschiedlichen Handlungsfeldern stammen und reichen über kreative Angebote zur digitalen Teilhabe, bis hin zu niedrigschwelligen Bildungsangeboten oder Projekten zu nachhaltigerem Umgang mit Ressourcen. Sie dienen einem nachbarschaftlichen Miteinander, der Verbesserung der sozialen und kulturellen Infrastruktur und einem lebenswerten Wohnumfeld. Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft mit seinem Motto "Alle können ihre Stadt gemeinsam gestalten" hat sich innerhalb der letzten 25 Jahre in der Stadtlandschaft als fester Bestandteil der sozialen Stadtentwicklung etabliert. Ziel ist, gemeinsam zu einer solidarischen Stadtgesellschaft beizutragen, sozialen Spaltungstendenzen entgegenwirken und zu unterstützen, dass die Bedürfnisse verschiedener Generationen und Kulturen gleichermaßen zum Tragen kommen. Alle Menschen in Frankfurt am Main sollen den Wert des sozialen Zusammenhalts erfahren und das Leben in ihrer Stadt gemeinsam gestalten können. Dies gilt insbesondere für Menschen, die von sozialer Benachteiligung und Armut betroffen oder bedroht sind; sie stehen im Zentrum des Programms. Einblick in die Entwicklungen in den einzelnen begleiteten Quartieren sowie Kurzdarstellungen der Programmgebiete bieten neben diesem Bericht die Jahresberichte der Quartiersmanager:innen, die über das Fachteam Aktive Nachbarschaft erhältlich sind. Auf der Webseite www.frankfurt-sozialestadt.de wird ebenfalls über die Arbeit in den Quartieren informiert. Quartiere Im Berichtszeitraum waren 16 Quartiere Teil des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft, die durch ein professionelles Quartiersmanagement gefördert werden. Dieses wird von Trägern der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag des Magistrats durchgeführt. Zudem wurden Vorbereitungen für eine Aufnahme des Stadtteils Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring als Standort mit Quartiersmanagement getroffen. Der Ben-Gurion-Ring wird derzeit noch über das Bundes-Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt durch das Stadtplanungsamt unterstützt. Die Förderung läuft in absehbarer Zeit aus, sodass eine Übernahme des Gebiets im Sinne der Nachhaltigkeit in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft geboten ist. Mit einem professionellen Quartiersmanagement kann an bereits geschaffenen Strukturen angeknüpft und diese weiter ausgebaut werden, um so die unter dem Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt begonnenen Entwicklungen nachhaltig weiter zu gestalten. Gleichzeitig wurden weitere Sozialräume durch ein sogenanntes "modulares Unterstützungsmanagement" (MuM) unterstützt. Hierzu zählen unter anderem Bockenheim mit dem "Stadtteilbüro Bockenheim" und das Bahnhofsviertel mit der neuen Anlaufstelle für Familien im Bahnhofsviertel (FAMOS). Beim modularen Unterstützungsmanagement werden geeignete Partner:innen in Stadtteilen ohne Quartiersmanagement gefördert, die der Bewohner:innenschaft als Ansprechpartner:in zur Verfügung stehen und Bindeglied zum städtischen Fachteam des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft sind. In den Sozialräumen mit MuM können einzelne Projekte zentral durch das Fachteam des Frankfurter Programms im Jugend- und Sozialamt in Kooperation mit Akteur:innen vor Ort initiiert und finanziert werden. Die Programmgebiete 2024/25 mit Quartiersmanagement in der Übersicht Quartiere mit Quartiersmanagement: · Atzelbergsiedlung (Seckbach) · Eckenheim · Fechenheim · Gallus · Ginnheim · Griesheim · Gutleut · Niederrad · Nordweststadt · Praunheim · Preungesheim · Riederwald · Rödelheim-West · Sindlingen · Unterliederbach · Zeilsheim Finanzielle Ressourcen Die finanziellen Ressourcen der einzelnen Quartiere des Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft setzen sich aus Personal- und Sachkosten sowie Projektmitteln zusammen. In den vergangenen Jahren hatte sich die Gesamtfördersumme des Jugend- und Sozialamtes für das Quartiersmanagement nicht grundlegend verändert. Wie bereits im letzten Bericht beschrieben, waren die Jahre 2023 und 2024 geprägt durch Kostensteigerungen auf Seiten der Träger, die sich, bei gleichbleibender Fördersumme, in einer Senkung der einsetzbaren Projektmittel niederschlugen. Im Jahr 2024 konnte daher im Großteil der Quartiere nicht mit dem gewohnten Budget für Projekte geplant werden. Die Quartiersmanager:innen mussten bei der Umsetzung von Projektideen überwiegend reduziert planen, priorisieren und teilweise streichen. Im Laufe des ersten Quartals 2025 zeichnete sich jedoch eine deutliche Besserung der finanziellen Lage für die Quartiere ab. Aufgrund zusätzlich zur Verfügung stehender Mittel war es möglich, für alle Quartiere einen Aufwuchs der bisherigen Zuwendung von 11% (analog des Aufwuchses im Zuwendungsbereich Jugendhilfe, allerdings ohne Dynamisierung) bereitzustellen. Die Erhöhung der Zuwendung soll sich auch nachhaltig in Projekten vor Ort widerspiegeln. Zudem ermöglichen die gestiegenen Mittel in drei Quartieren eine Aufstockung des Personals von 1 auf 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ, Vollzeitstellen). Bedarf wurde aus allen Quartieren angemeldet, die derzeit mit nur einer vollen Personalstelle ausgestattet sind. Anhand einer Bewertungsmatrix, die sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien beinhaltete, wurden die Quartiere unter anderem nach dem Benachteiligungsindex, besonders belasteter Zielgruppen, der sozialen Infrastruktur vor Ort und laufenden Prozessen und Projekten bewertet. Als Ergebnis werden nun die Personalstellen in Ginnheim, Nordweststadt und Sindlingen aufgestockt. Die Besetzung der zusätzlichen Stellenanteile wird in der zweiten Jahreshälfte erfolgen. Mit den zusätzlichen Personalkapazitäten sind damit 12 von 16 Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen ausgestattet. Angesichts der Komplexität der Aufgaben, der Vielzahl an Prozessen in den Quartieren und der Arbeitsbelastung wird mittelfristig angestrebt, die Zahl der Vollzeitbeschäftigung in allen Standorten mit Quartiersmanagement auf 1,5 VZÄ-Stellen anzuheben. 3. Schwerpunkt Demokratieförderung im Handlungsfeld Partizipation und Teilhabe an demokratischen Aushandlungsprozessen Eines der strategischen Ziele des Programms ist es, dass alle Menschen in den Quartieren unabhängig von tatsächlichen oder zugeschriebenen individuellen oder gruppenspezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, sozioökonomischem Status, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Alter und Gesundheit an demokratischen Prozessen und alltäglichen gesellschaftlichen Aushandlungen in unterschiedlichster Form teilhaben können. Das Programm und seine Kooperationspartner:innen setzen sich dafür ein, Barrieren, die hierbei im Weg stehen zu identifizieren, abzubauen und inklusive Lösungen zu entwickeln. So soll allen Frankfurter:innen gleichberechtigte Teilhabe als Grundlage für den sozialen Frieden ermöglicht werden. Dabei steht das Programm für die Werte der demokratischen Grundordnung und die Menschenrechte ein. Im Prozess der wirkungsorientierten Qualitätsentwicklung des Programms wurden 9 Handlungsfelder erarbeitet. Das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" verfolgt folgendes Leitziel: "Die Bewohner:innenschaft erkennt die demokratischen Grundwerte wie Gleichheit, Freiheit und Solidarität als Grundlage des sozialen Miteinanders und als Grundlage für demokratische Aushandlungsprozesse innerhalb der Stadtgesellschaft an. Das Jugend- und Sozialamt und seine Kooperationspartner:innen sorgen für (mehr) Teilhabegerechtigkeit bei Aushandlungs- und Beteiligungsprozessen und dem Zugang zu Verwaltung und demokratischen Institutionen. Zudem ermöglichen und unterstützen sie die Bildung neuer alltagsdemokratischer und selbstorganisierter Aushandlungsprozesse." Voranschreitender Rechtsruck und zunehmende Demokratieverdrossenheit in den Quartieren als auch die zu dem Zeitpunkt bald anstehende Bundestagswahl beeinflusste die tägliche Arbeit der Quartiersmanager:innen im Berichtszeitraum stark. Daraus ergab sich eine Dringlichkeit, einen Arbeitsschwerpunkt des Programms auf das Handlungsfeld "Partizipation und Teilhabe an (demokratischen) Aushandlungsprozessen" zu legen. Insbesondere das Themenfeld Demokratieförderung rückte hierbei in den Fokus. Aus dem verstärkt demokratiekritischen bis demokratiefeindlichem Stimmungswechsel in den Quartieren entstand zum Anfang des Berichtzeitraums ein gemeinsamer Thementag, an dem sich alle Quartiersmanager:innen untereinander fachlich mit dem Themenfeld Demokratieförderung beschäftigten. Die Wichtigkeit und Aktualität wurde in der jährlichen Klausurtagung im November 2024 aufgegriffen und knüpfte mit den Schwerpunktthemen "Demokratieförderung" und "Partizipation" daran an. Es stand besonders im Fokus, die Haltung des Programms für die tägliche Arbeit in den Quartieren zu schärfen und die eigene Rolle zu reflektieren und zu klären. Während des Klausurtags wurde deutlich, dass es einer kontinuierlichen und fokussierten Bearbeitung des Themas Demokratieförderung bedarf. Deshalb gründete sich eine Arbeitsgruppe "Demokratieförderung". Sie ist besetzt aus den Reihen der Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und der Fachstelle Aktive Nachbarschaft - somit sind alle Säulen des Programms in der Gruppe vertreten. Die Arbeitsgruppe "Demokratieförderung" traf im Januar 2025 das erste Mal zusammen und ist seither tätig. Im Fokus ihrer Arbeit steht die Bündelung von Wissen und Lösungsideen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft im Sinne der Stärkung der demokratischen Grundordnung und Menschenrechte. Hierbei geht es sowohl um alltagspraktische Maßnahmen wie Organisation von Fortbildungen für das Quartiersmanagement oder Erstellung einer bewährten Sammlung von Arbeitsmaterialien und Methoden für die Arbeit mit Bewohnenden, als auch die gemeinsame Vernetzung mit Partner:innen zur Stärkung und Verteidigung der Werte, für die das Programm steht. Erste Ergebnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe flossen in die folgende zweitägige Klausur im März 2025 ein, die sich nochmals dem Thema Demokratieförderung widmete, um sich damit weiter vertieft zu beschäftigen. Schwerpunkte der beiden Tage lagen auf den Themen "Menschenrechte als Bezugsrahmen für Demokratieförderung", "Demokratieförderung in der Praxis" und "Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit". Neben dem Bezugsrahmen der Menschenrechte für Demokratieförderung als wesentliche Grundlage der Arbeit im Programm, ergaben sich die Schwerpunktthemen der Klausurtagung aus der Arbeit in den Quartieren, die im Folgenden beispielhaft näher beleuchtet werden sollen. Bericht aus den Quartieren Demokratieförderung in der Praxis Das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft ist in seinem Kern ein demokratieförderndes Programm, was sich in der täglichen Arbeit in den Quartieren zeigt. Hier sollen einige Beispiele beleuchtet werden. Aktivierende Befragung in Rödelheim und Griesheim "Die Aktivierende Befragung ist eine Methode die dazu dient, die Sichtweisen, Interessen, Anregungen, Wünsche und Bedürfnisse der Menschen in einem begrenzten Gebiet (Sozialraum) abzufragen und die Menschen zugleich dazu anregt, selbst aktiv zu werden. Durch die Befragung kann das Expert:innenwissen der Bewohner:innen des Stadtteils erkundet werden. Dabei werden ausschließlich offene Fragen formuliert, um möglichst sicher zu stellen, dass nur das Expert:innenwissen der Befragten und ihre Perspektiven in die Ergebnisse einfließen. Die Aktivierende Befragung kann richtungsweisend sein im Hinblick auf Veränderungen innerhalb des Quartiers (des Wohnorts) und ist ein Beginn von Veränderungen durch Aktionen der dort lebenden Menschen. Durch diese Methode kann selbstbestimmtes Engagement gefördert werden, (neue) Kontakte können entstehen oder sich verfestigen und sie kann zu einer Verbesserung der Angebote und Dienstleistungen vor Ort beitragen. Die Aktivierende Befragung kann darüber hinaus zur Identifizierung der Quartiersbewohner:innen mit den Themen und Projekten im Quartier führen.1 Aktivierende Befragungen bieten letztlich die Möglichkeit Bewohnende aktiv in demokratische Prozesse einzubinden. Sie können Menschen ermutigen, ihre Meinung zu äußern, sie werden ernstgenommen und zur Mitgestaltung ihres Umfeldes aktiviert. In zwei Quartieren wurde im Berichtszeitraum eine Aktivierende Befragung durchgeführt. Vor 16 Jahren wurde das Quartiersmanagement Rödelheim eingerichtet. Nach einem Personalwechsel führten die beiden neuen Quartiersmanagerinnen eine Aktivierende Befragung durch, um einen Blick für neue Entwicklungen und Bedarfe in Rödelheim zu bekommen sowie Kontakte zu den Bewohner:innen herzustellen. Die Befragung diente auch der Vorbereitung einer Stadtteilkonferenz. Die Aktivierende Befragung wurde von September bis November 2024 durchgeführt und erreichte 300 Personen. Durch die Befragung kamen die Quartiersmanagerinnen mit vielen Bewohner:innen in Kontakt und konnten auf die Arbeit des Nachbarschaftsbüros aufmerksam machen. In einer Quartierskonferenz am 9. November 2024 wurden die Ergebnisse vorgestellt und gemeinsam mit den anwesenden Bewohner:innen weitere Ideen gesammelt und nächste Schritte zur Umsetzung geplant. Moderiert wurde die Quartierskonferenz durch eine Mitarbeiterin der Landesarbeitsgemeinschaft soziale Brennpunkte e. V. Bewohner:innen allen Alters aus ganz Rödelheim nahmen teil, es konnten vor allem Menschen aus der Siedlung Zentmarkweg erreicht werden. Besonders erfreulich bewerteten die Quartiersmanagerinnen, dass auch Jugendliche an der Quartierskonferenz teilnahmen und ihre Perspektive einbrachten. Es konnten zudem neue Ehrenamtliche gewonnen werden. Um aktuelle Bedarfe der Bewohner:innen in ganz Griesheim zu erfassen und insbesondere auch die Bewohner:innen zu hören, die das Quartiersmanagement noch nicht kennen oder zu denen das Quartiersmanagement noch keinen Kontakt hat, wurde die Durchführung einer Aktivierende Befragung geplant. Der Fokus der Aktivierenden Befragung richtet sich auf die Bewohner:innen in den am meisten benachteiligten Quartieren im Stadtteil Griesheim. Die Benachteiligung misst sich dabei an den Wohnsiedlungen mit dem höchsten Benachteiligungsindex (vgl. Monitoring 2024 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main) und den Erfahrungen aus der Arbeit des Quartiersmanagements. Für die Aktivierende Befragung im Jahr 2025 standen und stehen daher folgende Quartiere im Fokus: - Quartier Ahornstraße - Quartier Kiefernstraße - Eberhard-Wildermuth-Siedlung - Quartier Auf dem Schafberg Das Quartiersmanagement führt nacheinander in den Siedlungen offene Interviews an den Haustüren. Die Fragen der Interviews lehnen sich dabei an das Fragenschema der Aktionsforschung an, dennoch geht es dabei hauptsächlich darum die Menschen an den Haustüren als Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelt zu begreifen und in erster Linie zuzuhören. Unterstützend zu den Interviews an den Haustüren sollen noch weitere qualitative Abfragen wie Expert:inneninterviews, Impuls-Werkstätten oder Siedlungsgespräche durchgeführt werden. Quantitative Methoden oder Kennzahlen zu den Siedlungen werden ggf. zur Rahmung der Aktivierenden Befragung hinzugezogen. Im Berichtszeitraum konnte die Befragung mittels Haustürgesprächen in zwei Siedlungen abgeschlossen werden. Am Ende jeder Befragung wurde in der jeweiligen Siedlung eine Bewohner:innenversammlung durchgeführt, bei der die Ergebnisse der Befragung vorgestellt und die Themen partizipativ priorisiert wurden. Im Sinne eines unterstützten Organizing-Prozesses bildeten die anwesenden Bewohner:innen Gruppen, die mit Unterstützung des Quartiersmanagements weiter an den vordringlichsten Themen arbeiten. DemokratieWerkstatt Eckenheim Aktuelle Wahlergebnisse mit einem klaren Zugewinn rechter Parteien, zunehmende Akzeptanz von bislang tabuisierten populistischen politischen Positionen, ein Vertrauensverlust in politische Parteien und Institutionen, fehlende Informationen zu Rechten und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Rassismuserfahrung und Diskriminierung besorgen viele Menschen in Eckenheim und sorgen für ein Gefühl der Ohnmacht. Zudem erleben viele Menschen die Alltagsbewältigung infolge steigender Kosten und knapper Ressourcen als so anstrengend, dass für die Auseinandersetzung mit politischen Fragestellungen keine Zeit bleibt. Stadtteilbezogene Gremien und Funktionsträger:innen, wie Ortsbeirat oder Sozialbezirksvorsteher:in, sind kaum bekannt und können dementsprechend nicht genutzt werden. Im Mai 2024 hat eine kleine Initiative von Menschen, die etwas dagegen tun wollte, das erste Stadtteilfest zum Geburtstag des Grundgesetzes ausgerichtet. Dieses Fest war ein voller Erfolg - neue politisch interessierte Menschen konnten für Engagement in der Gruppe gewonnen werden. Die DemokratieWerkstatt Eckenheim ist inzwischen als feste Gruppe etabliert. Sie trifft sich seit Ende 2024 regelmäßig einmal im Monat. Der Zulauf zur Initiative zeigt großes Interesse an der DemokratieWerkstatt. Die Initiative besteht aus ehrenamtlichen sowie mehreren hauptamtlichen Akteur:innen (z.B. einer Einrichtungsleitung des Frankfurter Verbands). Auch Menschen einer anderen, an das Quartiersmanagement angedockten Initiative ("IME-Initiative Musik Eckenheim") nehmen am Demokratieprojekt teil. Dadurch entstand eine höhere Reichweite und ein größerer Vernetzungsgrad innerhalb des Stadtteils. In der Bewohnerschaft gibt es einen mittlerweile deutlich spürbaren Bedarf nach Austausch, Vernetzung und der Entwicklung kreativer Handlungsoptionen, um Ohnmachtsgefühlen entgegenzuwirken und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Im Mai 2025 veranstaltete die DemokratieWerkstatt Eckenheim die "Schatzkiste Demokratie". Ein erfolgreiches buntes Fest für die Demokratie im Rahmen der stadtweiten Aktion "Frankfurt feiert Demokratie", das von etwa 150 Menschen besucht wurde. Darüber hinaus fanden fortlaufend kleinere Aktionen in Eckenheim statt, z.B. Info und Musik im Park oder die Verteilung des Grundgesetzes. Ausstellungen sowie Austausch - und Beteiligungsformate sind in Planung. Hierbei werden Formate entwickelt, die sowohl die Interessen der Mitglieder der Gruppe betreffen, als auch die Interessen weiterer Bewohnenden. Das Quartiersmanagement, das die Initiative als Angebot aus den im Stadtteil formulierten Bedarfen heraus initiiert hat, hat mittlerweile eine begleitende Rolle. Es kooperiert mit der DemokratieWerkstatt, unterstützt mit Akquise interessierter Bewohner:innen und Öffentlichkeitsarbeit, stellt finanzielle Mittel bei kleineren Projektvorhaben zur Verfügung, fungiert als Kontakt und Ansprechpartner:in für die Organisator:innen aus der Gruppe und sorgt für eine Vernetzung stadtweit. Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus in Preungesheim Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen gehören zum Alltag vieler Preungesheimer:innen, insbesondere aus der Karl-Kirchner-Siedlung. Hier hat sich eine Gruppe von Betroffenen zusammengefunden, die sich gemeinsam organisiert und sich in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks gegenseitig im Umgang mit menschenfeindlichen Haltungen stärkt. Es ist gelungen eine feste Gruppe aufzubauen, die mit ihren Aktivitäten sogar den Nachbarschaftspreis 2024 gewonnen hat. Monatlich findet ein gemeinsames Treffen mit Kinderbetreuung statt: Hier werden persönliche Erfahrungen geteilt, gemeinsam Handlungsstrategien diskutiert sowie (Bildungs-)Veranstaltungen und Projekte gegen Rassismus und andere Formen von Diskriminierung organisiert. Gemeinsam wurden in der jüngsten Vergangenheit viele Projekte auf die Beine gestellt. Zum Beispiel eine Lesung sowie eine Ausstellung zum Gedenken an den rassistischen Anschlag in Hanau mit gut 40 Besucher:innen, das gemeinsame Lesen von Gedichten sowie ein öffentliches Fastenbrechen für knapp 200 Personen, zu dem alle Bewohner:innen Preungesheims eingeladen waren, um sich mit dem Islam beschäftigen zu können, Fragen zu stellen, Vorurteile abzubauen sowie die Sichtbarkeit verschiedener muslimischer Communitys herzustellen. Die Arbeitsgemeinschaft nimmt zudem auch andere Diskriminierungsformen in den Blick: Für die Kinderrechtswoche waren Projekte zur Situation von Kindern mit Beeinträchtigungen geplant. Das Quartiersmanagement organisierte gemeinsam mit der Arbeitsgruppe ein Frauenfrühstück zum Thema Rassismus und Schule, was ebenfalls sehr gut besucht war. Zum Jahresende fand eine durch das Quartiersmanagement organisierte Empowerment-Reihe für die Arbeitsgruppe statt, bei der über die Kerngruppe hinaus jeweils insgesamt 15-20 Personen pro Workshop teilnahmen. Die Themen, die von externen Referent:innen bearbeitet wurden, waren: Diskriminierung, Rassismus und Psychologie, Empowerment. Im Berichtzeitraum entwickelten sich zudem fruchtbare Synergien mit dem Fliegenden Künstler:innenzimmer, insbesondere mit zwei Künstlerinnen. Zum Beispiel wurden verschiedene Schreibwerkstätten rund um das Thema Rassismus mit der fliegenden Künstlerin Janis Jirotka organisiert. Debatte um das Neutralitätsgebot in der Gemeinwesenarbeit - Beispiel Gutleut Die Bedeutung aktueller politischer Entwicklungen für die Arbeit der Quartiersmanager:innen wurde im Kontext der Bundestagswahl im Februar 2025 noch einmal deutlich. Das Quartiersmanagement Gutleut hatte Anfang März seinen monatlichen Newsletter herausgebracht und sich einleitend zum Ausgang der Bundestagswahl geäußert. Der einleitende Kommentar führte dazu, dass im zuständigen Ortsbeirat ein Antrag verhandelt wurde, in welchem dem Quartiersmanagement Gutleut "parteipolitischer Aktivismus" vorgeworfen wurde. Die Kommentierung der Wahlergebnisse in einem Quartiers-Newsletter führte ebenso dazu, dass in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung (03.04.2025, Frage Nr. 3099) die Frage nach einer Neutralitätspflicht für Mitarbeitende des Quartiersmanagements aufgeworfen wurde, da eine Finanzierung der Quartiersmanagements aus öffentlichen Mitteln erfolgt. Inhaltlich knüpfte diese Fragestellung an die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucksache 20/15035 vom 24.02.2025) auf Bundesebene an, die sich mit insgesamt 551 Fragen der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen annahm. Die Situation konnte gemeinsam mit dem Sozialdezernat, einer rechtlichen Einschätzung durch das Rechtsamt und durch die gute Zusammenarbeit von Quartiersmanager:innen, Trägervertreter:innen und Fachstelle so gestaltet werden, dass die Quartiersmanager:innen in ihrer Rolle gestärkt daraus hervorgehen konnten: Das Quartiersmanagement hat sich in seinem Kommentar gegen Hass und Ausgrenzung positioniert und sich für demokratische Grundwerte ausgesprochen und keine "eigenen parteipolitischen Präferenzen" kommuniziert. Nichtsdestotrotz nehmen die politische Stimmung und zunehmende Spaltung der Gesellschaft viel Raum in der Arbeit in den Quartieren ein, was das tägliche Miteinander in den Quartieren beeinflusst. 4. Nachbarschaftspreis - Ehrenamtliches Engagement als Ausdruck lebendiger Demokratie Der Nachbarschaftspreis honoriert seit 25 Jahren in Rahmen des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft bürgerschaftliches Engagement in Frankfurt am Main. Dabei ist ehrenamtliches Engagement nicht nur ein Ausdruck von demokratischem Handeln, sondern auch ein Motor, um Demokratie einzuüben und lebendig zu halten. Seit 2022 werden Preise in fünf verschiedenen Kategorien vergeben. Eine davon ist die Kategorie "Demokratie leben im Quartier", die Projekte auszeichnet, die Menschen im Viertel zueinander führen und in einen Dialog bringen. Am 26. September 2024 wurden die Preise mit einem Fest im Gesellschaftshaus Palmengarten verliehen. Insgesamt lagen 49 Bewerbungen vor. Es wurden fünf Hauptpreise und neun Anerkennungspreise verliehen. Hauptpreise 2024 Die Hauptpreise waren mit jeweils 1.000,00 € dotiert. Die oben genannte Preungesheimer Arbeitsgemeinschaft Anti-Rassismus wurde in der Kategorie "Demokratie Leben im Quartier" geehrt. In der Kategorie "Kultur vor Ort" ging die Frankfurter Spatzen Sport- und Kulturvereinigung 2018 e.V. als Sieger:innen hervor. Das Motto der Frankfurter Spatzen ist "Zuhause ist da, wo Deine Freunde sind". Der Verein geht aus einer 2011 gegründeten Abteilung des TSV Ginnheim hervor und möchte Kinder, Jugendliche und ihre Familien aus verschiedenen Herkunftsländern und mit unterschiedlichem schulischem Hintergrund mittels Musik, Theater und Tanz sprachlich und künstlerisch fördern. Insgesamt umfasst der Verein aktuell rund 130 Mitglieder und 40 Ehrenamtliche. Die meisten Kinder und Jugendlichen sind in den beiden Musicalensembles aktiv, andere nehmen Tanz- und Instrumentalangebote wahr. Des Weiteren gibt es einen Elternchor, in dem nicht nur Eltern, sondern auch andere Erwachsene und vermehrt auch Senior:innen mitsingen. Auch in der Spatzenband, die die beiden Musicalensembles begleitet, sind viele aktiv. Im vergangenen Jahr wurde das Musical "Emil und die Detektive" im Zirkuszelt in der Platenstraße aufgeführt; neben den großen Musicalaufführungen tritt der Verein bei verschiedenen Stadtteilfesten auf und ist auch bekannt für Flashmobs bei Stadtteilaktionen. Der Verein unterstützt und berät die Jugendlichen auch bei schulischen Fragen und Förderbedarf, bei der Ausbildungssuche, beim Deutschlernen oder bei Behördengängen. Der Preis der Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen" wurde vergeben an das Projekt "Der bunte Kochtopf". Seit Mitte 2023 wird jeden Donnerstag im Tassilo-Sittmann-Haus in der Nordweststadt ein kostenloser Mittagstisch angeboten - gegen Hunger und Einsamkeit. Eine Gruppe von Ehrenamtlichen unterstützt beim Servieren und Abräumen und begrüßt die Gäste. Dazu zählen auch Schüler:innen der Berufsorientierungsstufe der benachbarten Ernst-Reuter-Schule II. Der Bunte Kochtopf ist für viele zu einem festen Begegnungs- und Kommunikationsort geworden ist. In der Kategorie "Schöner-Bunter-Nachhaltiger" wurde das Projekt "20 Meter für die Nachbarschaft" geehrt. Das Projekt besteht aus einem über 20 Meter langen Tisch auf dem Quartiersplatz an der Gustavsburgstraße im Gallus, an dem sich die Nachbarschaft am Wochenende trifft oder an warmen Tagen auch mal zu Abend isst. Auch Kindergeburtstage können dort gefeiert werden. Initiator Tobias Krauch hat den Tisch zusammen mit Nachbar:innen aus Altholz gebaut und stärkt damit den öffentlichen Raum als Begegnungsraum. Der Tisch wurde so gebaut, dass Menschen verschiedener Körpergrößen gut daran sitzen können, an zwei Stellen sind die Sitzbänke für Rollstuhlfahrer:innen unterbrochen. Inzwischen sitzen regelmäßig kleine und große Gruppen an der langen Tafel. Für das Jahr 2024 waren dort verschiedene kleine Veranstaltungen geplant. Das Nachhilfeprojekt an der Konrad-Haenisch-Schule (KHS) wurde in der Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" geehrt. Die Schüler:innen der KHS kommen häufig aus Elternhäusern, in dem materielle und ideelle Ressourcen nicht ausreichend vorhanden sind, um den Kindern Unterstützung im Schulalltag zu bieten. Deshalb findet an der KHS zweimal pro Woche eine kostenlose und niedrigschwellige Nachhilfe statt. Mittwochs und freitags bieten Schüler:innen aus benachbarten Schulen mit Oberstufe (Helmholtzschule und Schule am Ried) eine zweistündige Nachhilfe für bis zu zehn Schüler:innen aus der Sekundarstufe 1 an. Ziel des Projekts ist neben der inhaltlichen Unterstützung auch die Förderung junger Vorbilder durch das Konzept Schüler:innen für Schüler:innen, wobei sie die Inhalte der Nachhilfe selbst bestimmen. Anerkennungspreise 2024 Neun Anerkennungspreise wurden neben den Hauptpreisen vergeben. · Kategorie "Demokratie Leben im Quartier": o Öffentliches Erdgeschoss im Hausprojekt Kolle o Rat & Tat · Kategorie "Kultur vor Ort": o Red Diamonds - Cheerleading für Mädchen o Salon Gutleut · Kategorie "Nachbar:innen für Nachbar:innen": o Bewohner:innenversammlung Ahornstraße o ULIBA · Kategorie "Schöner, Bunter, Nachhaltiger": o Friedhofs-Café Rödelheim o Superblock Bockenheim - Lebensqualität gewinnen · Kategorie "Gemeinsam lernen im Quartier" o Mein Müsli macht Schule Auf die Ausschreibung des Nachbarschaftspreises 2025, welche im Frühjahr erfolgte, wurden insgesamt 52 Bewerbungen in fünf Kategorien eingereicht. Für die Verleihung des Nachbarschaftspreises 2025 war am 09.09.2025 wieder eine Veranstaltung im großen Rahmen im Gesellschaftshaus Palmengarten geplant. 5. Ausblick Ziel des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft wird es weiterhin sein, gesellschaftliche Teilhabe in den Quartieren zu stärken. Es gilt, zivilgesellschaftliches Engagement unter veränderten Bedingungen zu fördern und wertzuschätzen, dem Miteinander aber auch dem sachlichen und kritischen Diskurs Raum zu geben sowie sozialer Ungleichheit und demokratiefeindlichen Tendenzen in den Stadtteilen entschieden entgegenzuwirken. Transparente Aushandlungsprozesse und gelebte Solidarität auf Quartiersebene schaffen eine starke Stadtgesellschaft. Diese trägt zu mehr Resilienz in den Stadtteilen bei, die urbane Lebensräume in Zukunft stärker vorhalten müssen und zur Widerstandfähigkeit gegen autoritäre Einflussnahme. Das Quartiersmanagement und seine Partner:innen machen wichtige gesellschaftliche Themen sichtbar und schaffen mehr Chancengerechtigkeit für benachteiligte Personen auf Stadtteilebene. In Anbetracht der herausfordernden politischen Stimmungslage geprägt durch Polarisierung, Misstrauen und immer häufiger populistischer Rhetorik, leidet das Zusammenleben in der Nachbarschaft teilweise zunehmend. Soziale Spannungen können anwachsen, Vorurteile und Ausgrenzung verstärken sich, was zu einer Fragmentierung der Gemeinschaft führt. Besonders benachteilige Gruppen sind von dieser Dynamik betroffen. Spaltungstendenzen in den Stadtteilen kann durch Quartiersmanagement gezielt entgegengewirkt werden, indem demokratiefördernde Projekte in der Nachbarschaft unterstützt und Ideen mit engagierten Bürger:innen dazu entwickelt werden, wie Menschen im Viertel zueinander geführt werden und in den Dialog treten können. Offene Begegnungsorte im Quartier und die Förderung von Dialogen zwischen den Nachbar:innen sind dafür unerlässlich. Kooperationen und Vernetzung sind auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft besonders wichtig, um den vielfältigen Herausforderungen zu begegnen. Angesichts knapper werdender Ressourcen und eines erhöhten Unterstützungsbedarfs, der aus der angespannten sozialen Situation vieler Bewohner:innen resultiert, erhält die Zusammenarbeit in Netzwerken einen noch höheren Stellenwert. Durch weiterhin gezielte Vernetzung lokaler Akteur:innen, wie Vereinen, Initiativen und sozialen Einrichtungen, können Ressourcen mobilisiert und integrative Projekte entwickelt werden. Dies unterstützt nicht nur die Teilhabe benachteiligter Menschen, sondern fördert ein stärkeres Gefühl von Gemeinschaft. Die Fachstelle unterstützt eine stärkere Vernetzung der Akteur:innen stadtteil- und stadtweit und arbeitet daran das Programm innerhalb der Stadtverwaltung und bei weiteren zentralen Institutionen noch bekannter zu machen. Im Quartiersmanagement liegen wertvolle Ressourcen für die Stadtteile, die sowohl in planungs- als auch strategischen Prozessen nützlich und hilfreich sein können. Das Quartiersmanagement nimmt Bedarfe und wichtige Themen der Bewohner:innen auf, an den geeigneten Stellen mit Kooperationspartner:innen bewegen und in die Verwaltung tragen. Ein möglichst flächendeckender Ausbau des Programmgebiets sowie eine Ausstattung aller Quartiersmanagements mit 1,5 VZÄ-Stellen würden den Aufbau stadtteilübergreifender Netzwerke weiter vorantreiben und so eine noch zielgerichtetere strategische Steuerung ermöglichen. Wirkungsvolle Angebote könnten so abgestimmt und mit weniger Aufwand für den einzelnen Stadtteil in verschiedenen Quartieren etabliert werden. Dies wäre ein wichtiger Baustein, um die Stadt sozial gerechter, robuster und anpassungsfähiger zu machen. Mit der, durch die bessere finanzielle Ausstattung, möglichen personellen Aufstockung in drei Quartiersmanagements und der Übernahme des Gebiets Bonames mit dem Schwerpunkt Ben-Gurion-Ring in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft sind bereits erste Schritte unternommen. 1 https://lagsbh.de/methoden/aktivierende-befragung/, 10.09.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.06.2002, OA 870 Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 427 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Versandpaket: 10.12.2025
Erleichterung der Kostenerstattung für Krankenkassen bei selbstverschuldeten Verkehrsschäden
Antrag vom 10.11.2025, NR 1432 Betreff: Erleichterung der Kostenerstattung für Krankenkassen bei selbstverschuldeten Verkehrsschäden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, sich auf dem Städtetag dafür einzusetzen, dass Krankenkassen einfacher Kosten anteilig erstattet bekommen, die durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr entstehen. Dazu zählen insbesondere Schäden und Kosten durch illegale Autorennen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder vergleichbare Verstöße. Begründung: Derzeit ist es für Krankenkassen schwierig, Kosten, die durch selbstverschuldete Verkehrsverstöße entstehen, von den verantwortlichen Personen oder deren Versicherungen zurückzufordern. Eine Vereinfachung dieses Prozesses würde nicht nur die Krankenkassen entlasten, sondern auch eine präventive Wirkung entfalten, indem Menschen stärker für die Folgen ihres riskanten Verhaltens sensibilisiert werden. Damit trägt die Stadt Frankfurt aktiv zur Verkehrssicherheit, zur finanziellen Entlastung der Kassen und zur Prävention von Unfällen bei. Antragsteller: IBF Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage NR 1432 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6967, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen PaulGerhardtGemeinde
Antrag vom 10.11.2025, OF 1580/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des Zuschusses für den Jugendtreff der Evangelischen Paul-Gerhardt-Gemeinde Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Zuschuss für den Jugendtreff Ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde Von 230.000 € um 8.000 € auf 238.000 € zu erhöhen und den Betrag zu verstetigen und die Mittel in den neuzubeschließenden Haushalt 2026 einzuplanen. Begründung: Der Jugendtreff Ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde in Frankfurt-Niederrad erfüllt eine wichtige so-ziale und kulturelle Funktion im Stadtteil, indem es Raum für Begegnung, Freizeit, Bildung und Gemeinschaft bietet. Um dieses Angebot in der bisherigen Qualität aufrechterhalten zu kön-nen, ist eine Anpassung des städtischen Zuschusses erforderlich. In den vergangenen Jahren sind die allgemeinen Betriebs- und Sachkosten deutlich gestiegen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 82 2025 Die Vorlage OF 1580/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen
Antrag vom 10.11.2025, OF 1773/1 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Der Magistrat könnte insbesondere unterstützend wirken, indem er z.B. städtische Räumlichkeiten für kommunale oder gemeinnützige Medizinische Versorgungszentren (MVZ) bereitstellt, Mietkostenzuschüsse oder Förderprämien für Praxisübernahmen einführt, mit Hochschulen und Lehrpraxen zur Nachwuchsgewinnung kooperiert, gezielte Öffentlichkeitsarbeit leistet und Informationsangebote für angehende Mediziner bereitstellt. Begründung: : Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z.B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 1773/1 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7765 2025 Die Vorlage OF 1773/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5)
Vortrag des Magistrats vom 10.11.2025, M 168 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Ernennung einer Sozialpflegerin für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5) Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, Frau Petra Ines M e i s t e r, Franz-Lenbach-Straße 4, 60596 Frankfurt am Main als Ehrenbeamtin (Sozialpflegerin) für den Sozialbezirk 321, 322, 324 (Ortsbeirat 5) zu ernennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt; Linke und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6989, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 53-3
Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen
Antrag vom 09.11.2025, OF 1785/1 Betreff: Housing-First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen Vorgang: B 283/25 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bericht B 283/2025 zur Notunterkunft am Eschenheimer Tor beschriebenen Maßnahmen zur Unterbringung obdachloser Personen zu einem umfassenden Handlungskonzept weiterzuentwickeln. Dieses Konzept soll alle Orte des öffentlichen Raums im Ortsbezirk einbeziehen, an denen obdachlose Menschen regelmäßig übernachten - nicht nur die Notunterkunft im Verkehrsbauwerk, sondern auch Unterführungen, Grünanlagen, Brückenbereiche, Fußgängerzonen, Hauseingänge und sonstige öffentliche Flächen. Das Ziel ist eine sozial, medizinisch und psychologisch abgestützte Betreuung, die humanitäre Standards wahrt, ohne Betroffene zu verdrängen - nach dem Vorbild des Housing First-Ansatzes. Der Magistrat wird im Einzelnen aufgefordert, 1. ein fachlich abgestimmtes Sozial-, Gesundheits- und Betreuungskonzept zu erarbeiten, das speziell auf Personen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen (inkl. Alkohol) oder fehlender Wohnfähigkeit ausgerichtet ist, 2. gemeinsam mit dem Frankfurter Verein, der Caritas, der Diakonie, der Drogenhilfe Frankfurt, dem Gesundheitsamt und weiteren Fachstellen ein dauerhaftes Kooperationsnetz aufzubauen, das Betreuung, medizinische Hilfe und sozialpädagogische Ansprache im öffentlichen Raum sicherstellt, 3. eine mobile, interdisziplinäre Streetwork-Einheit aus Sozialarbeit, Pflegefachkräften und psychiatrischem Fachpersonal einzurichten, die regelmäßig aufsuchend in den betroffenen Arealen tätig ist, 4. bestehende Aufenthaltsorte obdachloser Personen hinsichtlich Hygiene, Sicherheit und Gesundheitsrisiken zu erfassen und auf Basis sozialfachlicher Kriterien über Verbesserungen oder alternative Lösungen zu entscheiden, 5. zu prüfen, inwieweit zusätzliche betreute Wohnformen mit Langzeitplätzen gemäß § 67 SGB XII mit integrierter Suchthilfe, medizinischer Versorgung und Tagesstrukturangeboten eingerichtet werden können, 6. zu prüfen, inwieweit der "Housing First"-Ansatz als Bestandteil der Frankfurter Wohnungslosenhilfe ausgebaut und mit den bundesweiten Förder- und Netzwerkstrukturen verknüpft werden kann, insbesondere durch Kooperation mit dem Bundesverband Housing First e. V. (gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, BMWSB), der MainWeg gGmbh und fachlichen Austausch mit dem Projekt Housing First Kassel als hessischem Referenzbeispiel, 7. dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten einen Fortschrittsbericht vorzulegen, der Umsetzungsstand, Kooperationsstrukturen, Budgetbedarf und Perspektiven für alternative Unterbringungsformen dokumentiert, Begründung: Der Bericht B 283/2025 erkennt zwar die Problematik der Notunterkunft am Eschenheimer Tor an, bleibt jedoch auf der Ebene allgemeiner Prüfaufträge stehen. Die aktuelle Situation zeigt, dass insbesondere Obdachlose mit schweren psychischen Erkrankungen infolge von Suchterkrankungen nicht von bestehenden Hilfesystemen erreicht werden. Es fehlt ein koordiniertes Gesamtkonzept, das kurzfristige Hilfe mit langfristiger sozialer Integration verbindet. Die öffentliche Berichterstattung (vgl. Frankfurter Rundschau vom 06.11.2025) belegt die Kritik an den derzeitigen "unzumutbaren" Zuständen am Eschenheimer Tor. Die Unterbringung wird als "menschenunwürdig" bezeichnet und es werden Alternativen gefordert. Die Diskussion zeigt, dass die Stadt über die bloße Verwaltung von Notlagen hinaus handeln muss. Das vorliegende Konzept soll sicherstellen, dass Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum nicht nur geduldet oder verwaltet, sondern sozial- und gesundheitspolitisch verantwortungsvoll gestaltet wird. Die Stadt Frankfurt verfügt über eine dichte Trägerlandschaft, deren Kooperation muss verbindlich strukturiert und fachlich begleitet werden. Insbesondere ein aufsuchender psychiatrischer Dienst und betreute Langzeitplätze sind hierbei essenziell. Der Ansatz "Housing First" beruht auf der international belegten Erkenntnis, dass soziale Stabilisierung erst durch festen Wohnraum gelingt. Er verzichtet auf Vorbedingungen wie "Wohnfähigkeit" oder Abstinenz und stellt Wohnen als Menschenrecht in den Mittelpunkt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt den Housing-First-Ansatz ausdrücklich, fördert den Bundesverband Housing First e. V. mit rund 150.000 Euro (PM BMWSB vom 31.07.2024) und nennt Housing First im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bis 2030 als zentrales Instrument. Auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. empfiehlt Housing First als Schlüsselstrategie (DV 1/22). In Kassel zeigt das bereits laufende Projekt Housing First Kassel, dass das Modell auch auf Landesebene erfolgreich umgesetzt werden kann. Hier werden Wohnungen mit sozialpädagogischer Nachbetreuung kombiniert, was zu hoher Wohnstabilität und sinkenden Rückfallquoten führt. Frankfurt sollte diese Erfahrungen aufgreifen und sich an den bundesweiten Ansätzen orientieren, um Wohnungslosigkeit nachhaltig zu verringern und die humanitäre Situation im öffentlichen Raum deutlich zu verbessern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1785/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen
Antrag vom 07.11.2025, OF 1596/5 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) der Landesärztekammer Hessen, der Universitätsmedizin Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z.B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe Kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z.B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann, 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müsse, 3. und wie die Kommunikation an Eltern und Sorgeberechtigte verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden Begründung: Bis vor kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem Frankfurt-Höchst und der Universitätsmedizin Frankfurt. Nach der Entscheidung der Universitätsmedizin, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder Kinderarzt einer sicheren medizinischen Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KVH und den beteiligten Einrichtungen über tragfähige Lösungen zu verständigen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7805 2025 Die Vorlage OF 1596/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100
Antrag vom 07.11.2025, OF 1598/5 Betreff: Sicherstellung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung - Apothekenstandort Gerauer Straße 98 bis 100 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Apothekenstandort in der Gerauer Straße dauerhaft erhalten bleibt, 2. zu prüfen, ob die Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen unterstützen kann, die eine baldige Wiederaufnahme des Apothekenbetriebs oder die Ansiedlung eines neuen Apothekenbetreibers an diesem Standort ermöglichen, 3. darzulegen, welche Möglichkeiten bestehen, um Apothekenstandorte in städtischen Quartieren langfristig zu sichern, insbesondere in Wohngebieten mit hohem Anteil älterer Menschen, 4. in Zusammenarbeit mit der Landesapothekerkammer und dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege den Dialog über die Zukunft der Apothekeninfrastruktur im Stadtteil aufzunehmen. Begründung: Die Apotheke in der Gerauer Straße 98-100 war über Jahrzehnten eine feste und verlässliche Anlaufstelle für die Menschen im Stadtteil. Sie liegt zentral, ist fußläufig erreichbar und erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion- insbesondere für Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Mit der Schließung ist ein bedeutender Teil der wohnortnahen medizinischen Grundversorgung entfallen. Viele Anwohnerinnen und Anwohner müssen nun deutlich weitere Wege in Kauf nehmen, was im Alltag zu erheblichen Belastungen führt. Eine wohnortnahe Apotheke ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil sozialer Infrastruktur, trägt zur Lebensqualität bei und stärkt das Zusammenleben im Quartier. Der Ortsbeirat hält es daher für dringend geboten, sich für den Erhalt dieses Standorts einzusetzen und gemeinsam mit den zuständigen Behörden, der Stadtverwaltung und der Apothekenkammer nach Lösungen zu suchen, damit die Gerauer Straße 98-100 auch künftig einen Apothekenbetrieb behält. Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 - 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, noch weiteren Unrat dort abzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7807 2025 Die Vorlage OF 1598/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor
Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 Betreff: Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Notunterkunft für wohnungslose Menschen in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor mittelfristig an einen geeigneteren und menschenwürdigen Standort verlagert werden kann, der bessere Bedingungen für Hilfsbedürftige sowie für Fahrgäste, Passanten, Anlieger und Gewerbetreibende bietet. 2. in diesem Zuge gemeinsam mit den Sozialträgern alternative Unterbringungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen sowie den Zugang zu Hilfesystemen für Betroffene zu erleichtern. 3. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um kurzfristig die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der U-Bahnstation Eschenheimer Tor signifikant zu verbessern, beispielsweise durch verstärkte Beleuchtung, Reinigung und Präsenz von Sicherheitsdiensten. Begründung: Die Situation in der Notunterkunft in der B-Ebene am Eschenheimer Tor stellt für viele Fahrgäste, Passanten und Anlieger eine große Belastung dar. Der öffentliche Raum leidet unter Verwahrlosung, Verschmutzung und unzureichender Beleuchtung, was das Sicherheitsgefühl, die Nutzungsqualität und die Attraktivität der wichtigen Umsteigestation einschränkt. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass eine Notunterkunft unter diesen Bedingungen den Bedürfnissen wohnungsloser Menschen nicht gerecht wird und keine Perspektiven bietet, um deren Lebenslage nachhaltig zu verbessern. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Kommunalpolitik muss einerseits die Interessen der Fahrgäste, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des lokalen Gewerbes wahren, andererseits aber auch menschenwürdige, zugängliche und unterstützende Hilfsangebote für obdachlose Menschen vorhalten. Die jetzige Lösung am Eschenheimer Tor ist aus städtebaulicher, sozialer und sicherheitstechnischer Sicht nicht zufriedenstellend. Es braucht daher tragfähige Alternativen, die sowohl die Lebenssituation der Betroffenen als auch das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit verbessern. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51
Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages
Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 162 Betreff: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5434 (M 154) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesellschafter:innen der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH den Aufruf zur Nachverhandlung des Konsortialvertrages unterschrieben haben (§ 2233 v. 22.09.2022; M 116/2022) und b) zum Abschluss der Nachverhandlungen eine Frist bis zum 31.12.2025 gesetzt wurde (§ 5434 v. 14.11.2024; M 154/2024). II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) der Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (KdMTK) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH (Kliniken FMT) stattgefunden hat und ab dem 01. Januar 2026 der Verbund in "varisano GmbH" umbenannt wird. b) die Neufassung des Konsortialvertrages mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ebenfalls Anpassungen der Gesellschaftsverträge der Kliniken FMT, der KFH sowie der KdMTK erforderte (s. Anlage KonV 17.1). III. Der Neufassung des Konsortialvertrages der varisano GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2026 einschließlich Anlagen wird wie vorgelegt zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Parteien haben am 25.02.2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen und den Klinikverbund Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gegründet. Für einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 sollte die Stadt Frankfurt am Main die operativen Verluste für den Teilkonzern KFH und der Main-Taunus-Kreis die operativen Verluste für den Teilkonzern KdMTK übernehmen. Sollte der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBITDA) ausweisen, so hatte jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter das Recht, innerhalb eines Monats nach Vorlage des testierten Jahresabschlusses an die Gesellschafterin bzw. den Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Gesellschafterin bzw. dem anderen Gesellschafter Neuverhandlungen über die Verlängerung des Zeitraumes für eine Verlustausgleichsverpflichtung zu verlangen. Nachdem der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis auswies, haben sich die Gesellschafter:innen zu Neuverhandlungen entschlossen. Die Verhandlungsfrist wurde mehrfach verlängert und endet nunmehr zum 31.12.2025. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Konsortialvertrag seit dem Zusammenschluss des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus als tragfähige und belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien erwiesen hat. Insofern soll der Konsortialvertrag aktualisiert und neu gefasst werden. Eine Arbeitsgruppe hat seit Beginn des Jahres 2025 regelmäßig getagt und die Regelungen des Konsortialvertrages wie auch die Anlagen überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einzelne Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe- und Steuerrecht, wurden von externen Beratenden begleitet, so dass die betreffenden Regelungen rechtskonform in den Vertrag eingearbeitet werden konnten. Der Klinikverbund als solcher soll bestehen bleiben, vorhandene Synergien sollen weiter ausgebaut und die Konzernstruktur soll in Zukunft weiter optimiert werden. Ziel ist es, dass der Verbund ab dem Geschäftsjahr 2030 ein ausgeglichenes konsolidiertes Jahresergebnis erzielt. Bis dahin wird jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter beihilfekonform im Rahmen der Betrauung seinen Teilkonzern finanziell unterstützen. Diese Regelung erfolgt konform zu der bereits abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2025 ff. (Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5560 zum M 181/2024). Im Zuge dieses Verbund-Gedankens wurden die Kliniken FMT in varisano GmbH umfirmiert sowie der Name varisano bei den einzelnen Konzerngesellschaften dem bisherigen Namen vorangestellt. So heißt beispielsweise die Klinik Frankfurt Höchst GmbH künftig varisano Klinik Frankfurt Höchst GmbH. Die jeweiligen Namensänderungen wurden entsprechend auch in den neuen Gesellschaftsverträgen verankert. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Aufsichtsrat. Dieser soll künftig aus 15 Mitgliedern bestehen. Jeweils drei Mitglieder werden von der Stadt Frankfurt und dem Main-Taunus-Kreis entsendet, zzgl. Oberbürgermeister:in und Landrat/-rätin als jeweils viertes Mitglied seitens der Gesellschafter:in, drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, vier Mitglieder stammen von den Arbeitnehmenden. Zukünftig sollen Fachausschüsse gebildet werden, um die Arbeit des Aufsichtsrates zu optimieren. Das Heimfallrecht wurde durch ein Kündigungsrecht ersetzt, da ein Auseinanderdividieren des Konzerns zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen kaum sinnvoll umzusetzen wäre. Um Synergieeffekte zu erzielen, wurden in der varisano GmbH Dienstleistungen im tertiären Bereich (Finanzen, Personal, Recht und IT) gebündelt. Im Falle einer Rückübertragung würden umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig werden. Allerdings wurde für bestimmte Fälle, als Sicherheit für die Gesellschafter:innen, ein Kündigungsrecht im Konsortialvertrag verankert. Hinsichtlich der übrigen Änderungen wird auf den beigefügten neuen Konsortialvertrag sowie die neuen Gesellschaftsverträge der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus-GmbH (jetzt: varisano GmbH), der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (jetzt: varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) sowie der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (jetzt: varisano Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH) verwiesen. Schlussbemerkung Für die KFH hat die Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zur wirtschaftlichen Gesundung beitragen. Durch die Errichtung des regionalen Verbundes - varisano GmbH - können zum einen eine dauerhafte Stabilität und Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens der Gesellschaften erreicht werden und zum anderen die drei zentralen Ziele der Krankenhausreform: Entökonomisierung, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung zuverlässig umgesetzt werden. Auch mit Blick auf die bevorstehende Krankenhausreform und die damit einhergehende Krankenhausplanung sind Kooperationen von regionalen Leistungserbringern mit mehreren Standorten bei der Vorhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Leistungsgruppen deutlich im Vorteil. B. Alternativen a) Kündigung des Konsortialvertrages und anschließend Restrukturierung aus eigener Kraft mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen mit der Option einer späteren Kooperation. b) Veräußerung der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH an einen privaten Betreibenden. C. Lösung Der Konsortialvertrag wird durch notariell beurkundete Vertragsänderung angepasst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die in diesem Zusammenhang anfallenden Beratungskosten und notwendigen Notargebühren trägt die Gesellschaft. Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises wird voraussichtlich am 15.12.2025 über die Vorlage entscheiden. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 534 KB) Anlage 1_Konsortialvertrag (nicht öffentlich - ca. 208 KB) Anlage 2_Anlagen_z_Konsortialvertrag (nicht öffentlich - ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 154 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 162 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6984, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 14-0
Störungskommunikation der Mainova verbessern
Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7676 entstanden aus Vorlage: OF 641/12 vom 31.10.2025 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, die Kommunikation an ihre Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen deutlich spürbar zu verbessern. Dies schließt insbesondere eine im Störungsfall auf der Startseite der Homepage der Mainova sichtbare Rubrik "Aktuelle Störung: Status und Ausblick" ein. Auch eine aktive Benachrichtigung betroffener Kundinnen und Kunden soll geprüft und idealerweise mit umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Mainova berichten, warum die in den vergangenen Jahren erfolgten Verbindungen zwischen den Heizkraftwerken in diesem Fall nicht genutzt werden konnten, um die Wärmeversorgung im Norden aufrechtzuerhalten. Begründung: Am 23. und teils 24.10.2025 war am Riedberg die Fernwärme ausgefallen. Hierzu gab es aber keinerlei Informationen der Mainova, weder direkt noch für selbst recherchierende Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Mainova. Nur aus Presseberichten und indirekt über teils private Facebook-Gruppen waren Informationsbruchstücke zu bekommen - bei Letzterem wohl von einem "Social Media Team" der Mainova. Wie es besser geht, zeigt die VGF, die im Falle von Störungen direkt auf ihrer Homepage gut sichtbar über den aktuellen Status informiert. Bei der Mainova sind Störungen glücklicherweise seltener, aber gerade dann ist es wichtig, im konkreten Fall einen solchen Bereich mit Störungsinformationen einzublenden. Anders als die VGF verfügt die Mainova auch über die Kontaktdaten mindestens eines Großteils der jeweils betroffenen Kunden, sodass eine aktive Information z. B. per Mail oder SMS technisch möglich und zumutbar erscheint. Durch die fehlende Information seitens der Mainova nahmen einige Bürgerinnen und Bürger auch an, dass es eine Störung ihrer eigenen Haustechnik gäbe, und beauftragten kostenpflichtig Heizungstechniker, sodass zum Ärger über kaltes Wasser und kühle Räume auch noch Kosten bei diesen Menschen anfielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2046 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Zu 1: Die Versammlungsbehörde ist sich der im Antrag beschriebenen Einschränkungen für die Anwohnenden und des öffentlichen Interesses an der Sicherstellung des regulären Busverkehrs bewusst. Hinsichtlich des Versammlungscharakters der besagten Zusammenkünfte besteht weiterhin Klärungsbedarf. Der Magistrat - Ordnungsamt - behält sich nach Auswertung der vorliegenden und künftigen Erkenntnisse vor, seine Beurteilung zu ändern. Aktuell ist beabsichtigt, eine Verlegung der Zusammenkünfte auf die gegenüberliegende Grünanlage (Straßenbegleitgrün) anzuordnen. Dem Wunsch des Ortsbeirats, in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, wird durch die laufende Kooperation der Versammlungsbehörde bereits entsprochen. Der Magistrat - Ordnungsamt - wird die Lage weiterhin engmaschig beobachten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen konsequent ausschöpfen. Zu 2: Die Frage, ob und inwieweit ein rechtskräftiges Verbot des "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." (ZIK) die künftige Zulässigkeit von Versammlungen am selben Ort beeinflusst, ist von komplexer juristischer Natur. Grundsätzlich handelt es sich bei den derzeitigen Vorgängen um Versammlungen, die von Privatpersonen angezeigt werden. Das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat verfügte Vereinsverbot gegen das ZIK richtet sich explizit gegen die Organisation und ihre Rechtsform. Es berührt jedoch nicht die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Verf HE) der Bürger:innen. Die Versammlungsbehörde muss daher im Einzelfall prüfen, ob die konkrete Versammlung tatsächlich die Ausübung der Versammlungsfreiheit darstellt (z.B. Protest gegen das Verbot, Meinungsäußerung zu politischen Themen) oder ob sie lediglich als Surrogat oder Ersatzveranstaltung der verbotenen Organisation dient und damit deren verfassungswidrige Zwecke und Aktivitäten fortführt. Für eine abschließende juristische Klärung dieser komplexen Fragestellung ist zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268
Gedenkplatte Günter Sare
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2043 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat begrüßt grundsätzlich das Engagement des Ortsbeirats, des 1985 im Zuge einer Demonstration gegen die NPD getöteten Günter Sare zu gedenken. An die Person von Günter Sare wird im Frankfurter Stadtgebiet bereits durch eine privat entstandene, öffentlich sichtbare Gedenktafel erinnert, nämlich am JuZ Bockenheim in der Varrentrappstraße; das Haus ist heute Teil der Gutenbergschule und damit ein öffentliches Gebäude. Eine zwischenzeitlich ebenfalls angebrachte Gedenktafel an der jetzt erneut vorgeschlagenen Stelle wurde seitens der Stadt zunächst geduldet, im Zuge der Umgestaltung der Frankenallee jedoch entfernt (vgl. FR vom 11.01.2019). Trotz der großen Anteilnahme, die der Fall bis heute auslöst, kann nicht vorausgesetzt werden, dass insbesondere auch Angehörige jüngerer Generationen mit dem Ereignis ohne weitere Erläuterung vertraut sind. Sares biografischer Hintergrund und Bezug zum Gallusviertel, die Demonstration selbst und die Protestkultur der 1980er Jahre, der Einfluss der NPD zu dieser Zeit, die juristische Aufarbeitung des Falls, dessen Verlauf zwar bis heute als nicht eindeutig geklärt gilt, der aber innerhalb eines abgeschlossenen Gerichtsprozesses behandelt wurde, sowie der Standort Haus Gallus als Ort der Auschwitzprozesse gehören zum Sachverhalt, der aufgrund seiner Komplexität grundsätzlich für eine Darstellung im digitalen Raum geeignet wäre. Da für die genannte Zeitspanne derzeit jedoch keine adäquate Möglichkeit einer digitalen Darstellung innerhalb einer städtischen historischen Informationsplattform besteht, sollte der Text einer etwaigen Gedenktafel zumindest wesentliche Informationen und die wichtigsten Fakten zum Vorfall beinhalten. Unter den genannten Voraussetzungen kann der Installation einer Gedenktafel in Erinnerung an Günter Sare entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um die Prüfung einer Finanzierungsmöglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1253
Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2044 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Zu der Anregung des Ortsbeirates wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Goethe-Universität sowie das Studierendenwerk Frankfurt am Main haben sich diesbezüglich geäußert. Der Magistrat kann darüber hinaus keinen weitergehenden Beitrag leisten. Die Universität selbst betreibt keine Verpflegungsbetriebe. Nach Auskunft des Studierendenwerks versorgt dieses Universitätsangehörige sowie Gäste sehr gerne mit gastronomischen Angeboten - auch am Abend, sofern diese hinreichend angenommen werden. Die bisherigen Angebote in den Abendstunden auf dem Campus Riedberg (in der Cafeteria LeVel und zuvor im Alfredo N100) wurden bislang bedauerlicherweise nicht angenommen und daher die dortigen Öffnungszeiten sukzessive reduziert. Hinzu kommt, dass durch die zurückgehende Präsenz der Studierenden seit der Coronapandemie alle Einrichtungen, Mensen und Cafés des Studierendenwerks auf dem Campus Riedberg auch am Tag seit vielen Jahren deutlich weniger frequentiert werden. Dadurch ist aus Sicht des Studierendenwerks ein gastronomischer Abendbetrieb auf dem Campus Riedberg in noch weitere Ferne gerückt. Durch den zukünftigen Zuzug des Fachbereichs der Mathematik und Informatik aus Bockenheim voraussichtlich ab dem Jahr 2027 könnte sich die Lage auf dem Riedberg laut Studierendenwerk durchaus wieder verbessern. Inwieweit dies ausreichen wird, einen gastrono- mischen Abendbetrieb respektive einen Sommergarten wirtschaftlich abzubilden, bleibt bis dahin abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7452
Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt „Sommergarten am Wasserturm“
Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2030 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Nachbarschaftsprojekt "Sommergarten am Wasserturm" Der Magistrat stellt dem Verein Tortuga Eschersheim e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.05.2025, OIB 410
S-Bahn-Station Ginnheim: Anbindung an die U-Bahn verbessern
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2045 Betreff: S-Bahn-Station Ginnheim: Anbindung an die U-Bahn verbessern Zu 1. Eine Wegweisung zu der Umsteigebeziehung zwischen S-Bahn und U-Bahnstation ist bereits geplant und wird im Zuge der Umbaumaßnahmen des Stationsgebäudes Ginnheim/Niddapark (Aufzug, Verteilerebene, Treppenaufgang) umgesetzt. Ein beleuchtetes U-Bahn-Piktogramm wird an der Brückenkonstruktion der Rosa-Luxemburg- Straße befestigt, so dass die Station von der S-Bahn-Station kommend bereits von Weitem gut sichtbar sein wird. Zudem weisen auf sämtlichen Wegeleitungsschildern in der Station Ginnheim/Niddapark S-Bahn-Piktogramme auf die Umsteigebeziehung zur S-Bahn hin. Auch die notwendigen Wegeleitungen zur U-Bahn auf dem Gelände der S-Bahn-Station wurden der DB AG bereits mitgeteilt. Zu 2. Der Magistrat konnte 2025 aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Projekte die im Etat-Antrag E 65 beantragte Anbindung der neuen S-Bahnstation an Ginnheim nicht bearbeiten. Deswegen wird der zweckgebundene Übertrag für die Machbarkeitsstudie letztmalig beabsichtigt. Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass für die gewünschte bahnlinke Erschließung der S-Bahnstation Ginnheim ein gesondertes Baurechtverfahren erforderlich ist. Dafür gilt es grundsätzlich, vorab eine entsprechende Verkehrsplanung auf Basis der Machbarkeitsstudie aufzustellen. Überdies sind auch ämterübergreifende Abstimmungen zum Grunderwerb nötig. Zu 3. Bei den Aufzuganlagen handelt es sich um Betriebs-Anlagen der DB Netz AG. Diese werden im üblichen Standard betrieben und überwacht. Generell steht der Magistrat in einem guten und konstruktiven Austausch mit der DB. Zu 4. Derzeit existiert ein temporärer Fußgängerüberweg. Mit der Fertigstellung der U-Bahnstation Niddapark wird eine endgültige Querungsmöglichkeit eingerichtet. In der abgestimmten Vorplanung zum barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Niddapark ist ein barrierefreier Fußgängerüberweg über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zur S-Bahn-Station vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6401
Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unte
Frage vom 04.12.2025, F 3727 Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unter anderem steht dies in Ginnheim und Heddernheim an. In diesem Zuge sind Mitarbeiter der TNG dort unterwegs und versuchen, Haustürgeschäfte über Glasfaseranschlüsse abzuschließen. Ich frage den Magistrat: Entspricht es den Tatsachen, dass die TNG einen Exklusivvertrag mit der Stadt Frankfurt über die Herstellung und den Anschluss des Glasfasernetzes geschlossen hat und die betroffenen Anlieger somit ausschließlich einen Vertrag mit der TNG über einen Glasfaseranschluss abschließen können? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig „geduldete“ Person
Frage vom 04.12.2025, F 3717 Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig "geduldete" Personen eingeführt. Die positiven Erfahrungen in Köln haben die Stadt Wiesbaden dazu motiviert, diesem Beispiel zu folgen und ein an die hessische Rechtslage angepasstes Modellprojekt zu entwickeln. Als Kooperationspartner und Projektträger für die Stadt Wiesbaden fungiert der Hessische Flüchtlingsrat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Personen in Frankfurt gelten als "geduldet", und welche Chancen sieht der Magistrat für die Einführung eines vergleichbaren Projektes in Frankfurt? Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein
Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verb
Frage vom 04.12.2025, F 3677 Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verbessern und den Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Diese Maßnahmen können jedoch auch Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen haben. Zudem könnte sich der Verkehr infolgedessen auf benachbarte Straßen verlagern und dort zunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Einschränkungen sind für die Anwohnerinnen und Anwohner in den von der Umwidmung zu Schulstraßen betroffenen Bereichen zu erwarten? Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein
Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos v
Frage vom 04.12.2025, F 3657 Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos von der Tat und die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes. Dieser Vorfall fügt sich in eine Reihe von Presseberichten ein, welche die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung auf der Zeil zum Gegenstand haben. Ich frage den Magistrat: Wie viele Straftaten werden pro Jahr auf der Zeil begangen und wie bewertet der Magistrat die Lage? Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein
Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalen
Frage vom 04.12.2025, F 3697 Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalengpässen zu unterstützen. Ich frage den Magistrat, ob und in welcher Form Frankfurt dieses Angebot nutzen wird, um offene Stellen zu besetzen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein
Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen
Frage vom 04.12.2025, F 3689 Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen lassen. Die Linie 39 soll künftig eine Taktteilung nach Berkersheim Mitte und zum Gravensteiner-Platz erfahren. Dies kommt vor Ort nicht gut an. Zudem ist für den Gravensteiner-Platz künftig auch noch eine Takt-Teilung der Straßenbahnanbindung nicht auszuschließen. Kundenfreundliche und zukunftsweisende Angebote im ÖPNV sind hier leider derzeit nicht in Sicht. Zu viele etwaige Umsteigeerfordernisse stärken leider den ÖPNV auch nicht. Ich frage den Magistrat, ob, und wenn ja, ab wann, wo und welche Verbesserungen er künftig für den ÖPNV von und nach Berkersheim sowie den Frankfurter Bogen vorsieht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein
In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung sch
Frage vom 04.12.2025, F 3685 In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung schnelle Wirkung zeige. So seien seit Juni dieses Jahres bereits Fördergelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro geflossen. Aus Kreisen der Energieberatung und der Heizungswirtschaft hört man jedoch Gegenteiliges. So gehen regelmäßig Meldungen ein, dass private Hauseigentümer aufgrund der hohen Hürden das Programm nicht in Anspruch nehmen. Ich frage den Magistrat: Wie verteilen sich die bislang beantragten Fördergelder prozentual auf öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser? Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein
Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7765 entstanden aus Vorlage: OF 1773/1 vom 10.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Gesundheitsamt, Ärztekammer, Hochschuleinrichtungen) darauf hinzuwirken, eine ausreichende kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk 1 zu gewährleisten und somit die bestehende Versorgungslücke zu schließen. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk beklagen Eltern den schlechten Zugang zu kinderärztlicher Versorgung. So gibt es derzeit in Innenstadt und Altstadt lediglich eine einzige Kinderarztpraxis. Aufgrund der vielen dort wohnenden Kinder sowie der zahlreichen Kindertagesstätten ist die Versorgung unzureichend. Die Kinderärzte in umliegenden Stadtteilen sind bereits stark ausgelastet und nehmen teilweise keine neuen Patienten mehr an. Gerade für Kinder ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung mit kindgerechten Wartezeiten wichtig. Kinder erkranken häufig plötzlich, z. B. bei Fieberkrämpfen, Atemnot, allergischen Reaktionen oder Unfällen. Eine kurze Anfahrtszeit kann in solchen Fällen entscheidend sein, um rechtzeitig medizinische Hilfe zu erhalten und Komplikationen zu vermeiden. Ein fester, ortsnaher Kinderarzt ermöglicht eine kontinuierliche Begleitung von Geburt bis Jugendalter. Diese langjährige Beziehung schafft Vertrauen zwischen Arzt, Kind und Eltern. Es fördert ein genaues Wissen über die Krankengeschichte und familiären Hintergründe. Dies erlaubt eine bessere Früherkennung von Entwicklungsstörungen, chronischen Erkrankungen oder psychosozialen Problemen. Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U11, J1, J2) erfordern eine verlässliche Anbindung an eine Praxis. Bei längeren Wegen sinkt nachweislich die Teilnahmequote an Vorsorge- und Impfprogrammen, was zu Versorgungslücken und erhöhtem Krankheitsrisiko führen kann. Gerade für berufstätige Eltern oder Alleinerziehende ist eine wohnortnahe Praxis logistisch wichtig. Wenn Kinderärzte gut erreichbar sind, reduziert sich die Zahl unnötiger Notaufnahmebesuche in Kliniken. Dies entlastet die stationären Strukturen und senkt die Gesundheitskosten insgesamt. Eine wohnortnahe pädiatrische Versorgung ist auch eine Frage der Daseinsvorsorge. Sie sichert gleiche Gesundheitschancen für Kinder in allen Stadtteilen und verhindert strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in sozial schwächeren Gebieten. Kinderärzte sind oft die erste Schnittstelle zu weiteren Fachrichtungen (Logopädie, Ergotherapie, Kinderpsychiatrie, Sozialpädiatrie etc.). Eine wohnortnahe Praxis erleichtert die Koordination und Abstimmung innerhalb dieses Netzwerkes. Eine wohnortnahe kinderärztliche Versorgung ist unverzichtbar für Prävention, Früherkennung, Notfallversorgung und soziale Gerechtigkeit. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden kommunalen Gesundheitsinfrastruktur und trägt entscheidend zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an „einem gesamtheitlichen Konzept zur Weitere
Frage vom 04.12.2025, F 3667 Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an "einem gesamtheitlichen Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe" arbeitet. Die strategische Planung für das Konzept soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Ein solches Konzept ist ohne Zweifel zu begrüßen und kann nur befürwortet werden. Ich frage den Magistrat: Welche Akteure werden für diese Konzept als besonders relevant identifiziert und zu welchem Zeitpunkt werden diese in den Gestaltungsprozess miteinbezogen? Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein
Lebensmittelkontrollen
Anfrage vom 29.10.2025, A 378 Betreff: Lebensmittelkontrollen Die FNP berichtete am 25.10.2025, dass im Zuge von nur einer durch die Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt und dem Finanz- und Hauptzollamt angesetzten Gaststätten- und Gewerbekontrolle am 23.10.2025 in Sachsenhausen und Oberrad sieben Strafverfahren eingeleitet und 35 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden seien. Außerdem seien vier Objekte geschlossen worden. In insgesamt 15 Lokalitäten seien die Verstöße festgestellt worden. Weiter berichtete die Frankfurter Neue Presse: "Zu Beginn der Kontrollen wurden in einem Imbiss mehrere Personen festgenommen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Drei Etablissements betrieben illegale Spielautomaten. In einem Kiosk stellten die Kontrollkräfte Betäubungsmittel und Cannabisprodukte sowie Bargeld sicher. Gegen 22 Uhr trafen die Kontrollkräfte auf eine 16-Jährige, die sich alleine in einem Kiosk befand. Der Kiosk wurde geschlossen. Ein Cafébesitzer konnte keine Gewerbeanmeldung vorweisen und musste sein Lokal ebenfalls schließen. Starker Rattenbefall und Schimmel führten zur Schließung zweier Gaststätten." Laut dem Magistratsbericht B 168/2023 nahmen von 2020 bis 2022 sowohl die Anzahl der Schließungen als auch von Teilschließungen infolge von Lebensmittelkontrollen bei Imbissbetrieben und Gaststätten zu, als auch Schließungen und Teilschließungen insgesamt. Außerdem stand in dem Bericht u.a.: "Eine Personalaufstockung ist in Bezug auf die Erfüllung von Handlungsvorgaben des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aber auch in Bezug auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an Verbraucherschutz in Frankfurter Lebensmittelbetrieben unerlässlich." Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele von der Frankfurter Polizei gemeinsam mit dem Ordnungsamt, dem Finanz- und Hauptzollamt durchgeführte Gaststätten- und Gewerbekontrollen gab es seit dem Jahr 2020 jährlich? 2. Zu Frage 1: Welchen Umfang hatten diese Kontrollen jeweils hinsichtlich der kontrollierten Objekte? 3. Wie viele Schließungen und Teilschließungen gab es aufgrund von Lebensmittelkontrollen in den Jahren 2023 und 2024? 4. Wie viele Vollzeitäquivalente waren in den Jahren 2023 und 2024 jeweils pro Quartal in der Lebensmittelkontrolle im Einsatz? 5. Wie viele Stellen standen im Jahr 2024 der Lebensmittelüberwachung laut Stellenplan zur Verfügung und wie viele davon konnten besetzt werden? 6. Wird weiterhin eine Personalaufstockung im Bereich der Lebensmittelüberwachung als "unerlässlich" angesehen? 7. Hat sich die Tendenz der im B 168/2023 genannten vermehrten unhygienischen und potentiell lebensmittelbeeinflussenden Zustände in Frankfurter Lebensmittelbetrieben fortgesetzt? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die personelle Ausstattung in der Lebensmittelüberwachung ggf. durch entsprechende finanzielle Mittel im nächsten Haushalt zu stärken? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2023, B 168 Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 12 Versandpaket: 05.11.2025
Ein Post-Vac-Zentrum für Patientenscreening in Frankfurt
Antrag vom 28.10.2025, NR 1413 Betreff: Ein Post-Vac-Zentrum für Patientenscreening in Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: "Ein Post-Vac Zentrum in Frankfurt wäre, zum Patientenscreening eine super Idee ." Und wird daher umgehend umgesetzt. Also Menschen, die glauben einen Impfschaden zu haben, bekommen eine eigene Anlaufstelle in Frankfurt und müssen nicht nach Marburg fahren. Begründung: Hier in Frankfurt wird heftig diskutiert, ob wir eine Suchthilefezentrum brauchen und wer es überhaupt nutzen darf. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurter-drogenhilfe-widerst and-gegen-oberbuergermeister-mike-josef-110542857.html Die Frage, brauchen wir hier nicht eher ein Post-Vac-Zentrum, um Sie in Marburg zu entlasten? Gibt es etwas, womit wir Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen können? Darauf antwortete das Büro von Chefsekretariat Prof. Dr. B. Schieffer in Marburg, ja ein "Ein Post-Vac Zentrum in Frankfurt wäre, zum Patientenscreening eine super Idee ." Treten Krebsfälle tatsächlich treten immer häufiger auf? Ursachen erkennen und bisherige Empfehlungen ändern kann Menschenleben retten und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1413 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1413 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6957, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?
Antrag vom 27.10.2025, OF 1276/2 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten, 2. wie die Stadt sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten, 3. ob der Magistrat plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitis-musbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen, 4. inwiefern die Stadt ihre eigenen Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern, 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können, 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können, 7. und wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierungpolitischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 65 Die Vorlage OF 1276/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7661 2025 Die Vorlage OF 1276/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Nilgänse nicht totschießen
Ab 01.09. ist es soweit. Dann sollen die Nilgänse im Brentanobad wegen der vom Kot ausgehenden Gesundheitsgefahr niedergestreckt werden. Auch Tiere haben ein Recht auf Leben und sollten dorthin verbracht werden, wo sie sich unbekümmert aufhalten können.
KOSTENLOSER Wasserspender am Hauptbahnhof
Ein unglaublich heißer Tag, in der Eile die Trinkflasche vergessen, nach einer langen Party-Nacht einfach Durst auf etwas non-alkoholisches... Und dummerweise aus unerfindlichen Gründen kein Geld mehr übrig für das völlig überteuerte Wasser aus den Getränkeautomaten. Jeder war sicherlich einmal in der Situation, sich nach einem Schluck kostenlosen und trinkbaren Wasser zu sehen. Vor allem am Hauptbahnhof als Hauptknotenpunkt in Frankfurt, kommt es täglich wahrscheinlich des Öfteren zu dieser Situation. Deswegen plädiere ich an dieser Stelle dafür, dass am Hauptbahnhof in Zukunft kostenloses Leitungswasser gezapft werden kann, in welcher Form auch immer. Wasser wird an so vielen Stellen verschwendet, wieso nicht auch einmal eine sinnvolle Nutzung dieser lebenswichtigen Ressource ins Leben rufen!?
Öffentliche Toiletten
Vorschläge zur Wiedereröffnung bzw. Neueinrichtung von öffentlichen Toiletten in Frankfurt-Niederrad Beim ersten Versuch konnte ich die Datei nicht hochladen ... als Bild. Das sollte jetzt o.k. sein.
Öffentliche Toiletten
Es ist unter Bürgern bekannt, dass öffentliche Toiletten in Frankfurt fehlen. Die Installation von Toiletten würde nicht nur von älteren Bürgerinnen und Bürgern begrüßt werden, sondern auch von Familien mit Kindern. Außerdem wären dem "Wildpinkeln" Grenzen gesetzt.
Eine öffentliche Toilette an der Haltestelle Heddernheim
Gestern war der Welttoilettentag. Es fehlt dringend eine öffentliche Toilette an der U-Bahn und Bus Station Heddernheim. Es gibt dort ein Toilettenhäuschen, das ist aber nur für das Personal des RMV zugängig. An der Station Heddernheim halten 4 U Bahnen und der 60er Bus. Ich sehe dort immer wieder Menschen in Not, die sich verschämt hinter der Bank des Wartehäuschens erleichtern.
Trinkwasser für alle
Es wäre sehr praktisch wenn in der gesamten Stadt Trinkwasserstellen wären, dass vorallem auch die Obdachlosen, die schließlich Bürger Frankfurts sind genug zu trinken haben und natürlich auch für die restlichen Bürger vorallem an heißen Sommertagen. Denn Wasser sollte meiner Meinung nach für jeden zugänglich sein
Busparkplatz
Jetzt wird zeitweise gar der Fußgängerüberweg zugeparkt. Die Busse lassen im Winter die Motoren für die Heizung, im Sommer für die Klimaanlage laufen. Das hat mit urbanem Leben nichts zu tun, wenn einen die Fahrzeuge zudieseln. Darum ist ein Busparkplatz einzurichten. Beim Flohmarkt oder Museumsuferfest parkieren die Busse doch auch nicht am Museumsufer.
formwechsel der öffentliche Toilette in der Hauptwache, Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, diese öffentliche Toilette ist in der U-bahn von Hauptwache, Frankfurt am Main- Männer Bereich - total respektlos.. weil die Männer an die Wand pinkeln sollen!!! Anstatt des können Sie einfach diese Stande für Pinkeln, die im Anhang dabei ist, verwenden. mit freundlichen Grüßen
Geruchsfilter für Kanaldeckel am Mainufer
Jedes Jahr finden, sich bei gutem Wetter, tausende Besucher auf den Grünstreifen rund um das Maincafe ein. Die grösste Dichte der skylineschauenden Sonnenhungrigen ist zwischen dem Holbeinsteg und dem Eisernen Steg anzutreffen. Es gehört zu Frankfurt, den Feierabend bei einem guten Äppler und einem Sonnenuntergang hinter den Hochhäusern zu begehen. Doch gibt es, insbesondere auf den Wiesen um das Maincafe Stellen, die weniger stark mit Piknickdecken und Klappstühlen belegt sind. Nur wer einmal versucht hat, verwundert über den vielen, vermeintlich tollen, freien Platz, dort seine Feierabendgetränk einzunehmen, weiß schnell warum diese Stellen leer sind: Es stinkt! Der Geruch aus den Kanaldeckeln am Mainufer (welche sich direkt in den Wiesen befinden) ist zu manchen Tageszeiten extrem. Die teils gesundheitsschädigenden Düfte sind eine echte Zumutung und machen den Aufenthalt in Ihrer Nähe nahezu unerträglich. Je nach Windrichtung ist zudem kein rechtes Entkommen möglich. Eine Abhilfe würde hier Geruchsfilter schaffen. Sogenannte Kanalschachtbiofilter werden von verschiedenen Herstellern angeboten und sind im Vergleich zu Ihrem Mehrwert eine kostengünstige und leicht nachrüstbare Möglichkeit, das Mainufer ein ganzes Stück lebenswerter zu gestalten.
Lärmschutz
Irgendwie wird die Autobahn am Eschborner Dreieck immer lauter. Das kann zum Einen daran liegen, dass das Tempo 100 verbot aufgehoben wurde, zum Anderen könnte es auch den Bäumen und Sträuchern liegen, die gefühlt weniger werden. Wir leben nun seit knapp 20 Jahren hier, und seit etwa 1-2 Jahren wird der Lärm spürbar lauter. Meine Bitte, bzw. Idee wäre die vorhandene Lärmschutzwand gen Höchst und Sossenheim ggf. auch für unsere Siedlung auszubauen. Natürlich kann das auch durch einen Lärmschutzwall, dichterer Begrünung oder sonstigen Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel sollte es dabei sein, den Lärm zu reduzieren.
Fairness für alle Frankfurter
Ich weiß nicht mal, ob das die richtige Plattform ist - aber ich muss meinem Kummer irgendwie Kundtun. In letzter Zeit bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, dass sich um Stadtteile/Bürger unterschiedlich stark bemüht wird. So stelle ich mir immer öfter die Frage, wie es sein Kann, das Menschen die mitten in Frankfurt leben, Nachts eine 30iger Zone auf Hauptverkehrsadern durchsetzen können und im gleichen Zeitraum Menschen, die an Autobahnen leben, die Umstellung des Tempolimits von 100 auf uneingeschränkt erdulden müssen? Dies ist insbesondere im Sommer der Fall wo Motorräder und Sportwagen Nachts richtig über die Autobahn knarren, wirklich störend. Im Gegenzug werde ich um 23 Uhr mit Tempo 45 geblitzt, wenn ich auf der Eschersheimer Landstraße nach Hause fahre. Kurioserweise wurde vor wenigen Jahren eine Lärmschutzwand an der A648 ab dem Nordwestkreuz gebaut - nur hört die direkt nach dem Nordwestkreuz auf, so dass mehrere Siedlungen (alles zwischen Siegenerstraße und Dunantring) sowie der Stadtpark in Sossenheim noch den vollen Lärm der Autobahn ohne Templomit abbekommen. Dies ist nur ein persönliches Beispiel - allerdings greif ich mir schon an den Kopf - wenn ich lese, wie viel für "Schöner Frankfurt" oder das Gallus ausgegeben wird und für die Stadtteile am Rande der Stadt liegen, einfach gar nichts mehr von Frankfurt haben. Es ist wirklich unfair wie stiefmütterlich Sossenheim behandelt wird. Ein Stadtteil, das mehrere soziale Brennpunkte (Dunantring, Tonisender/Carlsonnsenschein-str.) beinhaltet ohne eigene Polizeistation - ja ohne wirklich spürbare Polizeipräsenz. Die Stadtpolizei vermisse ich eigentlich jeden morgen beim Zubringer der A648 nach Eschborn wird notorisch über rot gefahren (der Blitzer würde sich wohl nach einem Morgen amortisieren) - derzeit ersetzt das morgendliche Hubkonzert meinen Wecker. Ich wünsche mir einfach nur mehr Fairness für Sossenheim. Wir sind genauso Menschen wie jene im Nordend und wünschen uns auch mehr Ruhe, Fahrradwege, ÖPNV und Grünflächen in der Stadt. Aber wenn man immer nur zusehen muss, wie andere Stadtteile/Bürger bevorzugt werden, frustet das mit der Zeit. Leider bin ich mir auch bewußt, dass ich wohl keine 200 Stimmen auf einer kaum belebten Seite erhalten werde, dennoch hoffe ich, dass ich vielleicht einen Verantwortlichen zum Nachdenken bekomme. Euer Samuel
Öffentliche Kneipp-Anlage in unserer Stadt
Liebe Stadt Frankfurt, ich bin zwar "nur" ein Zugezogener, aber sehr froh darüber, seit bereits 3 Jahren Frankfurt als meine Heimat bezeichnen zu dürfen. Ich fühle mich unglaublich wohl in unserer Stadt, was ich insbesondere daran merke, dass mich das Heimweh plagt: Seit nunmehr 8 Wochen befinde ich mich in einer Burnout-Klinik am Chiemsee, und meine Sehnsucht nach "meiner" Stadt wächst mit jedem Tag. Aber nun zu meinem Anliegen: Unweit meiner Klinik liegt eine Kneipp-Anlage. Das morgendliche kneippen mit Mit-Patienten ist mir ein geliebtes Ritual geworden, und schnell hegte ich den Wunsch, nach meiner Rückkehr auch in Frankfurt kneippen gehen zu können. Eine kurze Online-Recherche brachte jedoch Ernüchterung: Wie ich ungläubig feststellen musste, existiert in Frankfurt keine einzige öffentliche Kneipp-Anlage. Nun möchte ich einfach einmal so dreist sein, und nachfragen, warum dies so ist? Gern möchte ich anregen, eine solche Anlage im Stadtraum zu installieren. Warum nicht beispielsweise im Günthersburgpark, neben dem ich wohne und den ich nicht nur im Sommer über alles liebe? Ich bin sehr gespannt auf eine Antwort - und verbleibe bis dahin mit den allerbesten Grüßen in meine so vermisste Heimat! :-) Matthias Grün
Lärmschutz am Westbahnhof
Sehr geehrte Damen und Herren Mitten durch ein Wohngebiet führt eine stark befahrende Bahnstrecke, direkt am Westbahnhof. Tag und Nacht donnern Güterzüge über die Gleise, der Regionalverkehr und die S-Bahn tun ihr übriges. Ich möchte die Stadt Frankfurt und die zuständigen Abteilungen auf diesen Sachverhalt hinweisen, ob denn nicht dieser Abschnitt (auf der Karte habe ich ihn markiert) komplett als Tunnelabschnitt angelegt werden könnte oder doch wenigstens mit hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. --- Nur als Ergänzung. Zusätzlich zum Bahnlärm fährt dort die Straßenbahnlinie 17 alle 10 Minuten quietschend durch die Kurve (warum können die Ingenieure das Quietschen nicht abstellen), der Autoverkehr fährt dort durch die Wohnbereiche und die startenden Flugzeuge über den Häusern gibt es auch noch. Da wäre es natürlich schön, wenn wenigstens eine Lärmquelle reduziert werden könnte. :D Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Gernot Duda PS: Warum kann niemand leise Güterzüge bauen?
Schutz der Anwohner vor Kneipenlärm in Sachsenhausen durch Sperrstunden
Sachsenhausen ist ein wunderbares Viertel, und das liegt nicht zuletzt an seiner Vielfalt: Hier gibt es Familien und Singles, Alte und Junge, Kitas und Kneipen, Spielplätze und Museen. Die meisten mir bekannten Sachsenhausener wissen das sehr zu schätzen. Aber es gibt eine Einschränkung, die das Leben in großen Teilen Sachsenhausens anstrengend macht, nämlich um die Schweizer Str. herum und östlich davon bis Alt-Sachsenhausen: der nächtliche Lärm. Gröhlende betrunkene Gruppen, die aus den Lokalen heimziehen, Restaurants und Cafés, die in Wohnstraßen wie der Wallstr. bis nach Mitternacht draußen Sitzgelegenheiten anbieten, keine Sperrstunde in Alt-Sachsenhausen, so dass sich das Ganze bis in die frühen Morgenstunden hinziehen kann. Für Berufstätige und Menschen mit Kindern, die so keinen durchgehenden Schlaf finden, ist es ein echter Albtraum - einer, von dem heutzutage wohlbekannt ist, dass er gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Bisher greift die Stadt nur ein, wenn die Anwohner die Polizei alarmieren, aber sollte man das müssen? Natürlich kann jeder sein eigenes Lärmprotokoll führen, zu den benachbarten Kneipen die Polizei rufen, oder alles still ertragen, um die gute Nachbarschaft nicht zu schädigen. Aber sollte die Stadt ihre Bürger nicht schützen? Gehört die Vielfalt nicht zu Sachsenhausen? Ist es akzeptabel, dass kleine Kinder in jeder einzelnen Wochenendnacht mehrfach durch betrunkenes Gröhlen aufgeweckt werden? Darum mein Vorschlag: a) Eine Sperrstunde um 1 Uhr morgens in den Sachsenhausener Wohngebieten, ggf. am Wochenende in Alt-Sachsenhausen erst um 2 Uhr. Das erlaubt gepflegtes Feiern, schont aber Nerven und Gesundheit der Anwohner. b) Eine frühere Sperrstunde ab 22 Uhr, am Wochenende 23 Uhr, für den Außenbetrieb erlaubt Berufstätigen und v.a. Kindern auch im Sommer, vor Mitternacht in den Schlaf zu finden. Und Leute, die noch was trinken wollen, können dies innen tun. Die Sperrstundenfreiheit in Sachsenhausen ist zwar von den Feiernden viel besungen, aber: Was London, Berlin, Paris und New York City nicht schadet, wird auch Sachsenhausen überleben. Sperrstunden sind schade für jemand, der noch ein Bier will. Aber wenn in einer Gegend, in der abends was los ist, auch tagsüber was los sein soll, dann muss das Ganze ein Geben und Nehmen sein: Die Anwohner müssen die Kneipen akzeptieren, aber die Kneipen müssen auch akzeptieren, dass Anwohner leben und schlafen müssen. Dem dient die Sperrstunde.
Nutzung der Nordwest Landebahn als Überlaufbahn im Falle von Betriebsrichtung 25 (BR 25)
Konzept „Nordwest-Landebahn als Überlaufbahn im Falle von BR 25“ Dem Konzept liegt die unbestrittene Tatsache zugrunde, dass der noch nicht rechtskräftig festgestellte Ausbau des Frankfurter Flughafens ausschließlich unter Kapazitätsgesichtspunkten und nicht zum Zwecke der Lärmverschiebung geplant und genehmigt worden ist. Seit der Inbetriebnahme der neuen Nordwest Landebahn am 21.10.2011 liegen weiterhin rückläufige Flugbewegungen vor, deren aktuelle Anzahl wohl kaum einen Ausbau gerechtfertigt hätten. Auf Grund der am Flughafen Frankfurt vorherrschenden Windverhältnisse und aufgrund der einseitigen Anwendung einer sogenannten „Rückenwindkomponente“ werden zwischen 70% und 80% der Anflüge auf die neue Nordwest-Landebahn („NW-Bahn“) vom Osten her kommend durchgeführt (sogenannte „Betriebsrichtung 25“ oder „BR 25“). Die Folge davon ist, dass die jährliche Hauptlast der neuen NW-Bahn durch die im Osten des Flughafens liegenden Kommunen bzw. die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger zu tragen ist. So liegen neben Offenbach bspw. große Teile des Frankfurter Südens (Oberrad, Sachsenhausen-Süd und Niederrad) direkt unter dem letzten Endanflug (ca. 7 NM bis zum Touchdown) der NW-Bahn. Durch die neue NW-Bahn werden nun diese dicht besiedelte Gebiete im Osten des Flughafens zusätzlich belastet, obwohl diese Gebiete bereits in der Vergangenheit die aus dem Startverkehr (im Falle von BR 07) resultierende Belastung zu ertragen hatten und - unabhängig von der NW-Bahn - auch weiterhin zu ertragen haben. Würde wie im bisherigen 3-Bahnen-System die Centerbahn (25 C) bei BR 25 kontinuierlich für Landungen genutzt und eingebunden werden, könnte die Lärmbelastung deutlich reduziert werden, da der letzte Endanflug (ca. 7 NM bis zum Aufsatzpunkt) bei Nutzung der 25 C ausschließlich über unbesiedeltes Gebiet (Frankfurter Stadtwald) führt. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass die 25 C bei BR 25 trotz ihrer großen Vorteile hinsichtlich Lärmentlastung überhaupt nicht mehr angeflogen wird bzw. ausschließlich im Rahmen des sog. „Swing Over“ genutzt wird. Nachstehend wird davon ausgegangen, dass die aktuelle Prognose der DFS zutreffend ist, womit bis zum Jahr 2020 etwa 520.000 Flugbewegungen p.a. für den Flughafen Frankfurt zu erwarten sind. Die Fraport AG (!) selbst hat nachweislich in der Begründung zum Antrag auf Genehmigung der NW-Bahn angegeben, dass bis zu 520.000 Flugbewegungen p.a. problemlos mit dem bisherigen 3-Bahnensystem zu bewältigen sind. Experten gehen sogar davon aus, dass diese Zahl eher zu niedrig gegriffen ist, die tatsächliche Kapazität des 3-Bahnensystems sogar bei 550.000 Flugbewegungen p.a. liegen dürfte. In jedem Fall steht nachweislich fest, dass der derzeitige sowie der Bedarf der kommenden 5-10 Jahre betreffend der jährlichen Flugbewegungen mit dem 3-Bahnen-System (also ohne Inanspruchnahme der neuen NW-Bahn) ohne weiteres zu bewältigen ist ! Unter Berücksichtigung des Lärmschutzes unter Bezugnahme der in der Tagschutzzone 1 und 2 sowie der Nachtschutzzone (nachstehend die „Schutzzonen“ genannt) im Osten des Flughafens lebenden Menschen im Falle der Nutzung eines 4-Bahnen-Systems bzw. eines 3-Bahnen-Systems bei BR 25 wäre es daher sowohl juristisch verhältnismäßig als auch ethisch angemessen, so lange zum alten 3-Bahnen-System zurückzukehren bis die Kapazitäten der NW-Bahn realistisch benötigt werden, da die Quantität der Grund hierfür ist, dass die Quantität der in den vorgenannten Schutzzonen lebenden Hochbetroffenen im Falle der Nutzung des 3-Bahnen-Systems bei BR 25 niedriger ist als im Falle der Nutzung des 4-Bahnen-Systems bei BR 25. Selbstverständlich bin ich mit dem Argument, dass mit dem 4-Bahnen-System die Wartezeiten (Warteschleifen) abgenommen haben, vertraut. Dies ist grds. richtig, trifft aber nur für die kurzfristig auftretenden verkehrsintensiven Zeiten zu. Als Kompromiss und als kurzfristige Aktion zur Befriedung der Region schlage ich vor, die NW-Bahn ggf. nur zu im Vorfeld definierten Spitzenzeiten auch tatsächlich zu nutzen, ansonsten jedoch nicht und in keinem Fall zwischen 5.00 Uhr und 6.30 Uhr sowie zwischen 21.00 Uhr und 23.00 Uhr. Hier mein konkreter Vorschlag: • Erlass einer Regelung, welche die ausschließliche Nutzung der NW-Bahn im Falle von BR 25 nur für den Fall erlaubt, dass deren Kapazität in bestimmten Spitzenzeiten nachweislich benötigt wird. • Die neue Nordwest-Landebahn fungiert erst bei Erreichen einer bestimmten – verbindlich festzulegenden Grenze – im Falle von BR 25 als „Überlaufbahn“. • Eine solche Nutzung als „Überlaufbahn“ im Falle von BR 25 wäre derzeit ohne Nachteile für die ordnungsgemäße und sichere Abwicklung des Luftverkehrs möglich, würde jedoch auf der anderen Seite zu einer erheblichen Entlastung der Bevölkerung vor Fluglärm - insbesondere im Falle von BR 25 in den beiden hessischen Ballungszentren Frankfurt und Offenbach– führen, da ein direkter Überflug von besiedeltem Gebiet im letzten unmittelbaren Endanflug vermieden wird.
Umweltzone auf das ganze Stadtgebiet ausdehnen
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte hat die Stadt veranlasst, eine Umweltzone einzurichten. Zurzeit können nur Fahrzeuge mit grüner Plakette und geringerem Feinstaub-/Schadstoffausstoß in die Innenstadt einfahren. Die Umweltzone ist nämlich auf den Bereich innerhalb des "Autobahnrings" aus A3, A5 und A661 begrenzt. Auch wenn die Einführung der Zone an sich bereits eine Modernisierung im Fuhrpark vieler Unternehmen ausgelöst hat, so werden doch immer wieder Grenzwerte überschritten. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Auswahl des Bereiches so geschehen ist, dass die Industriegebiete im Westen (Höchst, Griesheim, ...) und Osten (Enkheim, Fechenheim, ...) auch noch von Fahrzeugen frequentiert werden können, die die strengen Auflagen nicht erfüllen. Deshalb wünsche ich mir zum Schutz der Gesundheit der Menschen in Frankfurt, die außerhalb des Autobahngürtels leben, auch die Ausweitung der Umweltzone. - Oder zumindest eine Untersuchung, welcher Prozentsatz der Fahrzeuge dort nicht den Abgasstandards entsprechen.
Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche wieder abschalten
Ich möchte dass der neue Glockenuhrenschlag, der St. Leonhardskirche, der seit dem 24.03.14 geschaltet ist, abgeschaltet wird, da dieser extrem laut ist.
Rauchfreie Stadt Frankfurt
In unserem Besuch in Japan im letzten Sommer hatten wir ein besonders schönes Erlebnis: Bestimmte Bereiche in der Stadt wie waren Rauchfrei. In Frankfurt haben wir (wie im ganzen Hessen) z.Z. eine unglückliche Situation, in der in kleinen (Eck)kneipen das Rauchen erlaubt ist. Zudem ist das Rauchen in Bushaltestellen und Cafés oder Restaurants *draussen* erlaubt. Die Idee: Folgende Bereiche in der Stadt rauchfrei zu deklarieren: 1) Alle Kneipen und Cafés 2) Bus/Tram-Haltestellen 3) Aussenbereiche von Cafés, Kneipen oder Restaurants
Einkaufszentrum Nordweststadt Rauchfrei
Das Einkaufszentrum Nordweststadt sollte rauchfrei werden. Oder das Rauchen zumindest nur an einzelnen Stellen erlaubt sein, an denen genügend "Frischluft" zirkuliert. Das Einkaufszentrum wird gerne von vielen Familien besucht, leider ist die Luft dort häufig sehr stickig und verqualmt. Man kann sich diesen Dunstschwaden auch nicht entziehen. An vielen öffentlichen Plätzen wie z.B, Bahnhöfen ist es auch gelungen Raucherbereiche zu separieren warum sollte dies im Einkaufszentrum nicht gehen. Leider gab es im Feld Stadtteil keine Hinterlegung der Nordweststadt, daher keine Angabe.
Mikro-Lärm-Maut-Pauschale
- Datenbank: Bauarbeiten, Straßenfeste.... (Wo? Wann? Wie lange? Intervalle? Wie laut? - Bürger können sich mit Straße und Hausnummer eintragen - Alle Bürger innerhalb eines bestimmten Lärmradius bekommen proaktiv Meldung (POST oder SMS oder EMAIL) - Alle eingetragene Haushalte bekommen in Abhängigkeit zur Entfernung einen Anteil von einer Lärm-Pauschale: Bei Baumaßnahmen: 0,1% der geschätzten Baukosten Bei Straßenfesten: 0,1% des geschätzten Gesamtumsatzes