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Thema

Gesundheit und Soziales

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Klinikum Höchst - Varisano: Auswirkungen des Restrukturierungskonzeptes auf das Klinikum und die Patienten

14.12.2023 · Aktualisiert: 14.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2023, OF 913/6 Betreff: Klinikum Höchst - Varisano: Auswirkungen des Restrukturierungskonzeptes auf das Klinikum und die Patienten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert in der nächsten Ortsbeiratssitzung im Ortsbeirat die Auswirkungen des geplanten Restrukturierungskonzeptes für den Maximalversorger und die Patienten darzulegen. Begründung: Da das Höchster Krankenhaus aus Steuermitteln finanziert wird und die Restrukturierung von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt und dem Ortsbeirat zugestimmt werden soll, diese jedoch auch massive Auswirkungen auf die Patienten (u.a. den Bürger des Frankfurter Westens) hat, besteht ein berechtigtes Interesse daran, die Veränderungen dargelegt zu erhalten, um diese nachvollziehen und mittragen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 913/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 913/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried

05.12.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4860 entstanden aus Vorlage: OF 222/16 vom 21.11.2023 Betreff: Behindertengerechter Zugang zum Hauptgebäude der Schule am Ried Der Magistrat wird gebeten, den seit Langem geplanten Aufzug im Hauptgebäude der Schule am Ried zeitnah zu realisieren. Dieser ist dringend erforderlich, da sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer, die dauerhaft oder vorübergehend gehbehindert sind, wichtige Klassen-, Fach- und Beratungsräume nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten erreichen können. Begründung: Für das Hauptgebäude der Schule am Ried ist seit Jahren ein Aufzug geplant. Gemeinsam mit dem ehemaligen Schulleiter wurde eine Begehung durchgeführt, eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Kostenschätzung vorgenommen. Seitdem ist aber nichts mehr passiert. Im Rahmen der inklusiven Beschulung ist es unbedingt notwendig, dass im Hauptgebäude ein Aufzug eingebaut wird. Im Neubau wird zwar ebenfalls ein Aufzug eingebaut, aber dort werden in Zukunft die Klassen und Kurse der Oberstufe und die Abschlussklassen unterrichtet. Jüngere Schülerinnen und Schüler mit Gehbehinderungen, die im Hauptgebäude unterrichtet werden müssten, können sonst nicht aufgenommen werden. Auch wenn Jugendliche oder Lehrkräfte vorübergehend beim Treppensteigen beeinträchtigt sind, ist es schwierig, Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, da sich im Erdgeschoss nur Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Werken) befinden. Bestimmte Fachräume wie zum Beispiel Kunst oder Informatik, aber auch Räume, die für Beratungen genutzt werden, sind für Menschen, die nicht Treppensteigen können, gar nicht erreichbar. Darüber hinaus plant die Schule, Teile der Flure im Hauptgebäude zu Lernfluren umzugestalten. Für die Aufstellung von Mobiliar oder eventueller Trennwände ist es wichtig zu wissen, wie der Aufzug geplant ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40-32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Classico Kiosk erhalten

05.12.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4864 entstanden aus Vorlage: OF 707/10 vom 19.11.2023 Betreff: Classico Kiosk erhalten Der Magistrat wird gebeten, sich bei der ABG Frankfurt Holding dahin gehend einzusetzen, dass diese die Kündigung der Räumlichkeiten für den Classico Kiosk zurücknimmt. Um die bestehenden Unstimmigkeiten, die laut Aussage der ABG zur Kündigung geführt haben, auszuräumen, wird eine gemeinsame Begehung zur Klärung dieser durchgeführt. Begründung: Die Besitzerin des Classico Kiosks in Eckenheim hat seitens der ABG eine Kündigung für ihre Räumlichkeiten erhalten. Damit verschwindet, nach der Schließung des SMART-Markts, ein weiterer Ort der Nahversorgung und ein wichtiger sozialer Treffpunkt im Viertel. Besonders betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialstation. Außerdem wird damit der Besitzerin und ihrer Familie die Lebensgrundlage entzogen. Als Begründung wird seitens der ABG das Verstellen des Zugangs bzw. des Notausgangs des anliegenden Wohnheims angeführt. Mit Hilfe einer gemeinsamen Begehung von Verantwortlichen der ABG und der Besitzerin des Classico Kiosks können diese Gründe in einem Austausch vor Ort geklärt und eine Lösung gefunden werden. Die ABG sollte als städtische Wohnungsbaugesellschaft ein Interesse an der Nahversorgung der umliegenden Mieterinnen und Mieter haben und so ein milderes Mittel als eine existenzzerstörende Kündigung anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 340 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim

05.12.2023 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4863 entstanden aus Vorlage: OF 706/10 vom 20.11.2023 Betreff: Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten, 1. für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde; 2. wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1197 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Beschilderung und laufende Pflege der Boulebahn am Sossenheimer Kerbeplatz

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4759 entstanden aus Vorlage: OF 868/6 vom 06.11.2023 Betreff: Sossenheim: Beschilderung und laufende Pflege der Boulebahn am Sossenheimer Kerbeplatz Vor Jahren wurde seitens des Ortsbeirats 6 die Schaffung einer Boulebahn am Sossenheimer Kerbeplatz (unterer Teil) angeregt. Der Anregung wurde seitens des Magistrats auch Folge geleistet. Seitdem erfreuen sich eine Vielzahl von Sossenheimerinnen und Sossenheimern am wöchentlichen Boulespielen. Vor einiger Zeit wurde das entsprechende Hinweisschild (Boulebahn) sowie die laufende Pflege des Platzes seitens des Grünflächenamtes eingestellt. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, alsbald - die Installation eines entsprechenden Hinweisschildes (während Veranstaltungen abnehmbar) vorzunehmen; - die laufende Pflege der Fläche entsprechend sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4847 entstanden aus Vorlage: OF 352/4 vom 06.11.2023 Betreff: Behinderung an der Einmündung Weidenbornstraße Vorgang: OM 1679/22 OBR 4; ST 2778/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2778, in Aussicht gestellte Umsetzung der Anregung des Ortsbeirates vorzunehmen. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679, heißt es: "...den Einmündungsbereich von der Dortelweiler Straße in die Weidenbornstraße (Hausnummer 24) auf der nördlichen Seite durch eine Sperrfläche mit Aufstellen von Fahrradständern oder Pollern so abzusichern, dass der Abbiegeverkehr (von der Dortelweiler Straße oder Seckbacher Landstraße) nicht durch falschparkende Fahrzeuge behindert wird ...". Die Umsetzung der Maßnahme ist bislang nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1679 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 305 Antrag vom 03.05.2025, OF 517/4 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7048

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Bouleplatz regelmäßig pflegen

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4758 entstanden aus Vorlage: OF 867/6 vom 18.10.2023 Betreff: Sossenheim: Bouleplatz regelmäßig pflegen Der Magistrat wird gebeten, den Bouleplatz neben dem Sossenheimer Kerbeplatz 1. von Bewuchs zu befreien und wieder bespielbar zu machen; 2. in ein regelmäßiges Pflegeprogramm aufzunehmen. Begründung: In Sossenheim wurde ein Bouleplatz hergerichtet, der von einer Gruppe regelmäßig genutzt wird. Mittlerweile ist dieser jedoch mit Gras bewachsen und das Spielen nicht mehr möglich. Daher muss die Bespielbarkeit wieder hergerichtet werden und regelmäßig eine Pflege erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 687 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der KarlOppermannSchule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben!

28.11.2023 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 26.11.2023 Betreff: Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der Karl-Oppermann-Schule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben! Vorgang: OM 3785/18 OBR 6; V 1484/19 OBR 6; ST 41/20; ST 693/20; OM 7279/21 OBR 6; ST 1318/21 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von den Planungen auf dem Gelände des Klinikums Höchst (Bebauungsplan Nr. 879) die bereits bestehende Planung für eine neue Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann- Schule voranzutreiben. Begründung: Seit 2018 wird vom Magistrat und der zuständigen Bildungsdezernentin versprochen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule eine neue Grundschule gebaut wird. Bereits in einer Stellungnahme aus 2020 (ST 41) auf eine Anregung aus 2018 (OM 3785) heißt es, dass die Freigabe der Planungsmittel erfolgt ist. Auf Nachfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 (V 1484) berichtet der Magistrat mit der Stellungnahme ST 693, dass das dort befindliche Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) West im Januar 2021 eine neue Bleibe in der Antoniterstraße 33 erhalte und im Februar 2021 der Auszug erfolgen könnte. Auch wenn es dabei eventuell verständliche Verzögerungen gegeben hat, so ist das nun doch schon fast drei Jahre her. Eine weitere Anregung (OM 7279) wird mit einem Zeitplan bis zur Beauftragung der Bauleistungen beantwortet (ST 1318). Es wird sogar von einer "schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit" ausgegangen, "da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen" wird. Seitdem ist nichts mehr zu hören. Es besteht der berechtigte Verdacht, dass immer noch das Interessenbekundungsverfahren geprüft und ausgewertet wird und noch nicht einmal der Vergabezuschlag an den Bewerber erfolgt ist, der dann die "Phase Null" begleitet, wie es in der vorher genannten Stellungnahme beschrieben wird. In der Begründung für den Bebauungsplan Nr. 879 heißt es unter Punkt 7.2 "Soziale Infrastruktur": "(...) Für die Wohnbebauung südlich der neuen Verkehrsfläche wird ein Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, der im allgemeinen Wohngebiet herzustellen und auch dort genehmigungsfähig ist. Hinsichtlich der geplanten Ausnutzung ist derzeit von circa 300 Wohneinheiten auszugehen." Das heißt: Eine Kita und eine Grundschule sind geplant - und diese Grundschule schon seit fast sechs Jahren! Somit besteht kein Grund, jetzt den Bebauungsplan Nr. 879 zu ändern. Das würde nur zu neuen Verzögerungen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4775 entstanden aus Vorlage: OF 887/6 vom 24.10.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst Der Magistrat wird gebeten, dass im Rahmen der Bebauung des Gebietes des Bebauungsplans Nr. 879 - nördlich der Hospitalstraße - Klinikum Höchst - die soziale Infrastruktur, insbesondere für die Kinderbetreuung und eine Grundschule, z. B. auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule mit geplant und diese Einrichtungen zuerst gebaut werden sollen , bevor die neuen Wohnungen fertiggestellt bzw. bezugsfertig sind. Begründung: In Höchst und Unterliederbach sind bisher schon einige neue Wohngebiete entstanden und vor allem die Grundschulen (Walter-Kolb-Schule, Karl-von-Ibell-Schule, Robert-Blum-Schule) haben jetzt schon Kapazitätsprobleme. Bevor weitere Wohnungen gebaut werden, muss erst die Grundlage für zuziehende Familien geschaffen werden, d. h. es werden ausreichend Grundschulplätze sowie Betreuungsplätze benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 452 Aktenzeichen: 64-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4765 entstanden aus Vorlage: OF 875/6 vom 08.11.2023 Betreff: Ausfahrt Risselsteinweg auf die Pfaffenwiese absichern Der Magistrat wird gebeten, auf der Pfaffenwiese die durch geparkte Autos verursachte Sichtbehinderung der Ausfahrt aus dem Risselsteinweg durch entsprechende Maßnahmen (bspw. Poller oder Stahlbügel) zu beseitigen. Begründung: Anwohner des Risselsteinwegs beanstanden eine erhebliche Sichtbehinderung beim Ausfahren auf die Pfaffenwiese, die durch geparkte Kraftfahrzeuge verursacht wird. Durch die Installation von Pollern oder Stahlbügeln insbesondere im östlichen Bereich der Ausfahrt sollte hier Abhilfe und damit Verkehrssicherheit geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 538 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung (Vorstellung)

28.11.2023 · Aktualisiert: 21.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 417 entstanden aus Vorlage: OF 899/6 vom 28.11.2023 Betreff: Höchster Krankenhaus - Varisano - Restrukturierung (Vorstellung) Vorgang: OA 386/23 OBR 6 Wie zu erfahren war, werden am Freitag, dem 01.12.2023, die Beschäftigten aller Standorte darüber informiert, wie das Restrukturierungskonzept - jetzt "Zukunftskonzept" genannt - aussehen soll. Mit der Anregung OA 386 vom 12.09.2023 bat der Ortsbeirat um eine Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor der Verabschiedung des Konzeptes und dass der Ortsbeirat angehört wird. Bisher ist nicht bekannt, dass das Konzept in den politischen Gremien diskutiert wurde, noch wurde dem Ortsbeirat der Entwurf vorgestellt. Da das Klinikum Frankfurt-Höchst ein kommunaler Maximalversorger im Westen und darüber hinaus auch das einzige Krankenhaus vor Ort ist, besteht auch in der Öffentlichkeit ein hohes Interesse zum weiteren Fortbestand, auch vor dem Hintergrund, dass große Summen aus Steuergeldern in die Sanierung geflossen sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, seit wann und warum ein Konzept anscheinend schon soweit vorliegt, ohne dass die politischen Gremien eingebunden sind. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept schnellstmöglich dem Ortsbeirat vorzulegen und in einer öffentlichen Sitzung zu diskutieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2023, OA 386 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 844 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 18.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 417 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und AfD (= Beratung) 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 417 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4384, 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.02.2024 Aktenzeichen: 53-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 entstanden aus Vorlage: OF 335/7 vom 22.09.2023 Betreff: Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern Vorgang: OM 3846/23 OBR 7; ST 1684/23 In der Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1684, äußert sich der Magistrat positiv über eine Einbahnstraßenregelung im Oberhöchstädter Weg. Im Steinbacher Hohl werden schon jetzt Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zum Krankenhaus Nordwest mitunter durch Gegenverkehr behindert. Durch die angedachte Einbahnstraßenregelung würde der gesamte Verkehr aus dem Areal über den schmalen Steinbacher Hohl in Richtung Heerstraße abfließen. Durch den anschließenden Kreisverkehr würde ein Rückstau entstehen. Es müssten sich die Rettungswagen in Richtung Krankenhaus gegen diesen verstärkten Verkehr bzw. Stau durchsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Lösung zu finden, die nicht verstärkt die Anfahrt zum Krankenhaus Nordwest behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 392 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Höchst: Verlängerung des Quartiersmanagements Höchst

28.11.2023 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 889/6 vom 18.10.2023 Betreff: Höchst: Verlängerung des Quartiersmanagements Höchst Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form eine Fortsetzung des Quartiersmanagements Höchst im Anschluss an das jetzige Quartiersmanagement möglich ist und das Gebiet auf ganz Höchst ausgeweitet werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wie viel Restmittel im laufenden Förderprogramm noch enthalten sind. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartungsintervalle an der S-BahnStation „Mühlberg“ in Oberrad erhöhen

24.11.2023 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 969/5 vom 06.11.2023 Betreff: Wartungsintervalle an der S-Bahn-Station "Mühlberg" in Oberrad erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn aufzufordern, die Wartungsintervalle für Aufzug und Fahrtreppen an der Station "Mühlberg" in Oberrad zu erhöhen. Begründung: Die S-Bahn-Station "Mühlberg" ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt und dient als einziger Zugang zu den Linien S 1, S 2, S 8 und S 9 für Oberrad. Aufgrund des lang anhaltenden Defekts des Aufzugs und der Rolltreppen sind die Fahrgäste, insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Mütter mit Kinderwagen, gezwungen, erhebliche Umwege in Kauf zu nehmen, um die S-Bahn-Plattformen zu erreichen. Dies stellt nicht nur eine massive Unannehmlichkeit dar, sondern gefährdet auch die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Personen. Darum müssen die Wartungsintervalle erhöht sowie ein regelmäßiger Wartungsplan erstellt und dieser öffentlich ausgehängt werden, um zukünftige Ausfälle zu verhindern und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der S-Bahn-Station sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 344 Antrag vom 22.09.2024, OF 1224/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6107 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2046 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Überpopulation von Rabenkrähen im südlichen Westend - was kann getan werden?

19.11.2023 · Aktualisiert: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2023, OF 799/2 Betreff: Überpopulation von Rabenkrähen im südlichen Westend - was kann getan werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Wintermonaten ab Januar kamen es in den letzten Jahren regelmäßig zu einer erheblichen Überpopulation von Rabenkrähen, die vom Stadtrand und den Parks zu den hohen Bäume im Südlichen Westend migrieren. Die großen Schwärme verursachen eine erhebliche Lärmbelastung und massive Verunreinigung von Gebäuden und Strassen durch Vogelkot. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wie haben sich die Lebensräume und die Migration der Rabenkrähen ins Innenstadtgebiet und insb. in den Ortsbezirk 2 den letzten fünf Jahren entwickelt? Gibt es Erhebungen zu den Zahlen im Südlichen Westend außerhalb der Parkanlagen? Hat die Stadt Frankfurt/ Main eine mittel- bis langfristige Zielvorstellung, wie die Rabenkrähen-Population nachhaltig vermindert werden soll, bzw. gibt es eine Strategie, die Migration der Rabenkrähen von den Parks in die Wohngebiete einzudämmen? Falls nein, wird der Magistrat gebeten, eine solche zu beauftragen - idealerweise ohne einzig auf das Jagen der Tiere abzuzielen. Begründung: Klagen und Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich v.a. auf die Lärmbelastung und die massiven Verunreinigungen durch den Kot der Rabenkrähen beziehen. Auch wurden Ängste bzgl. etwaiger gesundheitlicher Risiken durch den Vogelkot geäußert. Manchmal gleiche das Westend einer Szenerie aus Hitchcocks Filmklassiker "die Vögel" - so kommentierte ein Anwohner. Die Rabenkrähe ist ein Raubvogel und wird bei der Jagdstrecke zu den Aaskrähen gezählt. Sie unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutz-Richtlinie. Seit 1994 ist sie in Anhang II/B als eine der Arten gelistet, die in Deutschland außerhalb der Brutzeiten bejagt werden dürfen. Laut Bundesnaturschutz gehört die Rabenkrähe zu den besonders geschützen Arten, steht aber nicht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Die aktuellen Bestände liegen fast zwei Drittel über denen der 1990er Jahre. Zudem schließen sich meist die Rabenkrähen in großen Schwärmen zusammen, die eben keinen Brutpartner gefunden haben und somit für den Artenerhalt nicht zwingend relevant sind. In den Randbezirken in Niederrad ist z.B. die Jagd auf Rabenkrähen gestattet, um Überpopulationen zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 799/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Betreff: Straßenschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an von Fußgängern stark frequentierten Straßen/Zonen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen. Begonnen werden soll damit in Altstadt und Innenstadt. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Quelle: Daniel Bockwoldt/ dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern

09.11.2023 · Aktualisiert: 08.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1068/1 Betreff: Kommunikation mit Sozialrathaus verbessern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hospize und ähnliche Einrichtungen, die Bedürftige, welche seitens des Sozialrathauses betreut werden, stationär aufnehmen, das Sozialrathaus entsprechend informieren. Begründung: Es ist wichtig, sich um alleinstehende Seniorinnen und Senioren zu kümmern, insbesondere, wenn sie bedürftig sind, da sie oft ein erhöhtes Risiko für soziale Isolation und Einsamkeit haben. Regelmäßige soziale Interaktion und Unterstützung sind entscheidend für ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden. Zudem kann die Fürsorge für ältere Menschen dazu beitragen, deren Lebensqualität zu verbessern, ihre geistige Gesundheit zu fördern und das Risiko von Gesundheitsproblemen zu verringern. Es ist auch eine Frage des Respekts und der Wertschätzung für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft, ihre Lebenserfahrung und ihre Beiträge zu würdigen. Sozialpflegerinnen und -pfleger leisten einen wichtigen Beitrag hierzu, insbesondere bei der Bewältigung besonderer Aufgaben (Bearbeitung von Mahnungen, Zusammenarbeit mit eventuellem gesetzlichem Betreuer, Tipps zur Bewältigung diverser Angelegenheiten, Ausfüllung von Anträgen u.a. für: Leistungen, Kuren, Pflegestufe, betreutes Wohnen, Pflegeheimplatz, Seniorenwohnheim). Es gibt jedoch Fälle, wo der Kontakt plötzlich abbricht. Teilweise erfährt man Monate später zufällig von Nachbarn, dass sich die Person in einem Krankenhaus oder sogar Hospiz befindet, teilweise sogar außerhalb Frankfurts, oder bereits verstorben ist. Weder Krankenhäuser, Pflegeheime noch Hospize hatten Kontakt zum Sozialrathaus aufgenommen. Teilweise versterben Personen ohne jegliche Information, sodass Zahlungen seitens des Sozialrathauses nicht eingestellt werden können, sondern monatelang weiterlaufen. Gerade wenn sich der Zustand einer Person verschlechtert, ist es wichtig, dass der Kontakt zu vertrauten Personen wie Sozialpflegern nicht abreißt und die Person weiterhin in dieser schwierigen Phase optimal betreut werden kann. Nicht alle Einrichtungen verfügen über einen sozialen Dienst. Wenn man die Person nicht mehr erreichen kann, bleibt das mulmige Gefühl, dass etwas passiert sein könnte und die Person eventuell Hilfe benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 1068/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. Und Die Partei gegen CDU (= Annahme); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für Oberrad

20.10.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4653 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 29.07.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Oberrad Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Oberrad einzurichten. Begründung: Der Stadtteil Oberrad ist in den letzten Jahren stetig gewachsen und hat besonders viele Zuzüge von Familien mit Kindern mit zusätzlichen Unterstützungs- und Beratungsbedarfen zu verzeichnen. Ein gutes und unterstützendes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und der Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Soziale Interaktionen aller Beteiligten untereinander könnten besser gefördert und Beratungs- und Unterstützungsangebote im Stadtteil besser gesteuert werden. Außerdem ist es unabdingbar, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Oberräder Bevölkerung, insbesondere für die Anliegen von Familien sowie der Kinder und Jugendlichen des Stadtteils, direkt vor Ort im Stadtteil zu haben. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Arbeitskreis Kindernetzwerk Oberrad auf und unterstützt die Einrichtung eines Quartiersmanagements für die vorgeschlagenen Bereiche im Stadtteil Oberrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 15.03.2024, V 921 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad zur Babbel-Bank umwidmen

20.10.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4678 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 30.09.2023 Betreff: Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad zur Babbel-Bank umwidmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, eine öffentliche Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad in eine Bank für Begegnungen umzuwidmen. Begründung: 1. Kampf gegen Einsamkeit: Einsamkeit ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Sie kann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Bürger schon ab 30 Jahren betreffen. Einsamkeit ist nicht bloß das Fehlen von physischer Nähe zu anderen, sondern auch das Fehlen von sozialen Verbindungen und Gesprächen. Indem eine Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz eingerichtet wird, wird ein Raum geschaffen, in dem Menschen sich spontan treffen und miteinander sprechen können. 2. Soziale Isolation überwinden: In einer zunehmend digitalisierten Welt fühlen sich viele Senioren abgehängt und von sozialen Entwicklungen distanziert. Eine Babbel-Bank kann dazu beitragen, diese soziale Isolation zu überwinden, indem sie einen Ort bietet, an dem Senioren mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen können. Durch den Austausch von Erfahrungen und Geschichten können sie sich wieder in die Gemeinschaft integriert fühlen. 3. Vielfältige Altersgruppen ansprechen: Die Einrichtung einer Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz wird Menschen jeden Alters ansprechen. Die Möglichkeit, ungezwungene Gespräche zu führen, wird jüngere und ältere Menschen gleichermaßen anziehen und somit die soziale Vielfalt in unserer Gemeinde fördern. 4. Buchrainplatz als geeigneter Standort: Der Buchrainplatz ist ein beliebter und zentraler Ort in Oberrad, der sich ideal für eine Babbel-Bank eignet. Die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit machen ihn zu einem perfekten Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die sich auf eine lockere Art und Weise begegnen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 114 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nein zur „Modellregion Cannabisabgabe“

16.10.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.10.2023, OA 403 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 30.09.2023 Betreff: Nein zur "Modellregion Cannabisabgabe" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistrat wird untersagt, eine Bewerbung für eine "Modellregion Cannabisabgabe" abzugeben. Begründung: Haschisch und Marihuana sind leicht zu beschaffen und der Besitz für den Eigenkonsum wird nicht sanktioniert, weil die staatlichen Institutionen vor dem illegalen Handel mit diesen Substanzen weitgehend kapituliert haben. Dies gilt flächendeckend und auch für Harheim. Als Folge daraus ist der Konsum vor allem als Jugenddroge weit verbreitet. In anderen Ländern wurden schon Erfahrungen mit einer Cannabisfreigabe gesammelt. Sie zeigen, dass der Konsum anschließend deutlich ansteigt und zwar auch in der Gruppe junger Menschen bis 24 Jahre, bei denen die Gefahren von Hirnschäden und schweren Psychosen infolge des Drogenkonsums besonders ausgeprägt sind. Die u. a. vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt verbreitete Vorstellung, dass Jugendliche unter 18 Jahren infolge der Legalisierung ihren Konsum einstellen und alle anderen auf die niedrig dosierten legalen Produkte ausweichen, ist nicht nachvollziehbar. Auch das zeigen die Erfahrungen aus dem Ausland. Die Eindämmung des Schwarzmarktes mitsamt seiner Begleitkriminalität ist mithin unrealistisch. Die geplante Legalisierung konterkariert das Bemühen zahlreicher privater und öffentlicher Initiativen, insbesondere Jugendliche von den gesundheitlichen Gefahren des Drogenkonsums zu überzeugen. Dass die Stadt Frankfurt nun auch noch Vorreiterin bei der Legalisierung spielen will, ist aus den skizzierten Gründen abzulehnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.11.2023, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage OA 403 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4186, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 Aktenzeichen: 53-6

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark

05.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 605/9 Betreff: Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher kurzfristig bei den Ämtern einzuwirken, dass das Verbot für Fußgänger in oben genannten Bereich wiederhergestellt wird. Der jetzige Umleitungsweg über den "alten Friedhof" ist bei Dunkelheit und den Unebenheiten des Weges gefährlich, zudem ist die Treppe zur Straße am Mühlgarten nicht behinderten gerecht ausgebaut unsd somit für Menschen mit Behinderung, Rollatoren, Kinderwägen nicht zu überwinden. Zudem wurde der vom Ortsbeirat vor vielen Jahren geforderte Mittelhandlauf, sowie die Instandsetzung der Treppe noch nicht realisiert, sodass hier weiterhin eine Unfallgefahr vorherrscht, Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 605/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46

21.09.2023 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 576/3 vom 29.08.2023 Betreff: Fehlende Baumpflanzung in den Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann und wie die leeren Baumscheiben in der Brahmsstraße und in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 endlich bepflanzt werden. Begründung: Im Zuge der Wiederherstellung von Straßen und Gehwegen nach Fertigstellung des Wohnquartiers "Marie" (ehemaliges Marienkrankenhaus) im Jahr 2021 wurden sechs Baumscheiben für die Anpflanzung von Bäumen angelegt. Zwei Baumscheiben (Richard-Wagner-Straße/Ecke Brahmsstraße sowie Brahmsstraße/Ecke Nordendplatz) wurden bereits zweimal mit Bäumen bepflanzt. Mangels Pflege sind die Bäume an beiden Standorten abgestorben. Auch die zwei fehlenden Bäume in der Nordendstraße vor der Hausnummer 46 sollten ersetzt werden. Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2471 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden

19.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765

18.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4496 entstanden aus Vorlage: OF 662/2 vom 16.04.2023 Betreff: Zurückweisung der Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 765 Vorgang: OM 2941/22 OBR 2; ST 765/23 Die Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats und dem MVZ zu organisieren, um vor Ort mögliche Flächen für einen Aufenthaltsbereich zu identifizieren und diesen zügig einzurichten. Begründung: Der Nutzen einer Aufenthaltsfläche für Chemopatientinnen und Chemopatienten übersteigt die Kosten, die durch den Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen entstehen würden. Patientinnen und Patienten, die im MVZ eine mehrstündige Chemotherapie durchlaufen haben, sind aktuell gezwungen, ohne Sitzmöglichkeit auf ihre Abholung zu warten. Durch die beparkten Kurzzeitparkplätze ist die Sicht auf die Straße eingeschränkt. Eine Sitzmöglichkeit muss dort geschaffen werden, wo freie Sicht auf die Straße besteht. Diese Anstrengung ist nicht zumutbar. Der Haupteingang des Klinikums eignet sich nicht als Aufenthalts- und Wartezone. Die Patientinnen und Patienten sollten nach der Therapie keine großen Fußwege zurücklegen müssen. Außerdem kann es für die Abrechnung der Fahrdienste mit der Krankenkasse von Nachteil sein, wenn eine abweichende Adresse zum Therapieort angegeben wird. Für eine Aufenthaltsfläche müssten nicht alle Parkplätze, sondern höchstens zwei Parkplätze umgewidmet werden. Ein Großteil des Parkraums würde bestehen bleiben und wäre ausreichend verfügbar, vor allem auch durch das Parkhaus unter dem MVZ (hier parkt man 20 Minuten kostenfrei). Der Parkraum vor dem MVZ kommt nicht den Chemopatientinnen und Chemopatienten zugute, die an Therapietagen selbst keinen Pkw führen dürfen. Besucherinnen und Besucher sowie Angestellte des Krankenhauses haben auch die Möglichkeit, auf den ÖPNV auszuweichen. Das Markus Krankenhaus ist mit Bus und Tram gut angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2941 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 765 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 191 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zwangsräumung bei der Nassauischen Heimstätte in Niederrad verhindern

14.09.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2023, OF 909/5 Betreff: Zwangsräumung bei der Nassauischen Heimstätte in Niederrad verhindern Der Magistrat möge den Aufsichtsrat der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte (NH), vor allem den Aufsichtsratsvorsitzenden Tarek Al-Wazir und den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Mike Josef auffordern, die Zwangsräumung der NH-Mieterin Gabrielle aus der Adolf-Miersch-Siedlung zu verhindern und die Kündigung mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen. Begründung: Die von der Zwangsräumung betroffene Mieterin Gabrielle soll am 27. September um 10 Uhr zwangsgeräumt werden. Die NH-Mieterin wohnte seit 1979 gemeinsam mit ihrer Mutter in einer günstigen Wohnung in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad. Die 99-jährige Mutter war stark pflegebedürftig (Pflegestufe 5) und wurde bis zu ihrem Tod Anfang 2023 von Gabrielle gepflegt. Dass Gabrielle kurz nach dem Tod der Mutter mit einer Räumungsklage konfrontiert wurde, zeigt die unsoziale Geschäftspraxis der NH, die das Wohl der Mieter*innen gefährdet. In der Adolf-Miersch-Siedlung sollen umfassende energetische Modernisierungs-arbeiten durchgeführt werden. Die Mieterhöhungen nach Abschluss der Baumaßnahmen sind drastisch und stellen viele Mieter*innen vor existenzielle Probleme. Zudem hat die Modernisierung durch die Dauerbaustelle große negative Auswirkungen auf die physische und physische Gesundheit der meist älteren Bewohner*innen. Gabrielle und ihre Mutter haben der Modernisierung aufgrund des gesundheitlichen Zustands und des hohen Alters der Mutter widersprochen. Trotz der unzumutbaren Härte wurde Beiden die Kündigung ausgesprochen, da sie Modernisierungsarbeiten im Weg stehen würden. Ein Umzug in eine Ersatzwohnung war für die Mutter aus gesundheitlichen Gründen unmöglich - besonders als Risikopatient*in während der Corona-Pandemie. Dies wurde ärztlich attestiert. Die Nassauische Heimstätte ist eine öffentliche Wohnungsgesellschaft mit einer Beteiligung der Stadt Frankfurt von 27,23 Prozent. Sie hat sich in Ihrem veröffentlichten Selbstverständnis verpflichtet, für "bezahlbaren Wohnraum zu sorgen" und "Städte zu lebenswerten Orten zu machen" und trägt damit eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Eine vulnerable Mieterin jetzt vor die Tür zu setzen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage keine Chance auf dem privaten Wohnungsmarkt hat, eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist unsozial und ein Skandal für eine öffentliche Wohnungsgesellschaft. Zwangsräumungen sind existenzgefährdend und müssen um jeden Preis verhindert werden. Besonders öffentliche Wohnungsunternehmen sind dem Gemeinwohl verpflichtet und dürfen Mieter*innen nicht durch den Verlust der Wohnung die Lebensgrundlage entziehen. Der Magistrat muss Druck auf den Aufsichtsrat der NH ausüben, damit Gabrielles Zwangsräumung verhindert wird und das Mietverhältnis erhalten bleibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage OF 909/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE., AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Klinikum FrankfurtHöchst - Varisano - wirtschaftliche Situation

12.09.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 385 entstanden aus Vorlage: OF 823/6 vom 22.08.2023 Betreff: Klinikum Frankfurt-Höchst - Varisano - wirtschaftliche Situation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation des neu errichteten Klinikums Frankfurt-Höchst im Vergleich zu den anderen beiden Klinikstandorten dar? 2. Besteht die Möglichkeit, dass sich der Neubau in Höchst mittelfristig positiv auf die wirtschaftliche Situation des Krankenhauses auswirkt? 3. Können die geplanten weiteren Neubauten noch realisiert werden? Begründung: Der Konzern Varisano ist in eine große Schieflage geraten. Der Main-Taunus-Kreis wie auch die Stadt Frankfurt mussten bereits viel Geld aufwenden, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. Für das Klinikum Frankfurt-Höchst sind/waren große Planungen in Bezug auf die Neuausrichtung und -gestaltung des Areals des Maximalversorger-Krankenhauses vorgesehen. Bisher ist nur der gerade eröffnete Neubau fertiggestellt und bezogen worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 41 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 12.10.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 385 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4010, 26. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holzpflege Bänke Europagarten-Promenade

12.09.2023 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4400 entstanden aus Vorlage: OF 968/1 vom 22.08.2023 Betreff: Holzpflege Bänke Europagarten-Promenade Der Magistrat wird gebeten, die Lasur der Holzbänke entlang der beidseitigen Europagarten- Promenade erneuern zu lassen sowie zukünftig in regelmäßigen Abständen zu erneuern. Alternativ ist die Aufbringung eines biologischen Holzlacks zu prüfen, um einen nachhaltigeren Schutz zu erreichen, der weniger häufig erneuert werden muss. Bei Bedarf sind die Holzlatten auszutauschen. Begründung: Derzeit ist die Holzlasur sichtlich nicht mehr vorhanden und das Holz der Witterung schutzlos ausgeliefert. Es besteht die Gefahr, dass sich Holzspäne ablösen und beim Sitzen in die Haut oder Kleidung eindringen. Der derzeitige Zustand wirkt nicht einladend, sondern befördert eher Vandalismus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2363 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus in Alt-Nied 1 endlich aufstellen

12.09.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4364 entstanden aus Vorlage: OF 829/6 vom 27.08.2023 Betreff: Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus in Alt-Nied 1 endlich aufstellen Vorgang: OIB 407/20 OBR 6; ST 1351/20 Der Magistrat wird gebeten, den seit drei Jahren geplanten Bücherschrank nun endlich zeitnah vor dem ehemaligen Nieder Rathaus in Alt-Nied 1 aufzustellen. Begründung: Vor drei Jahren wurde dieses Anliegen vom Ortsbeirat beantragt und vom Magistrat genehmigt. Die Ausführung sollte bis Mitte 2021 realisiert werden. Dies ist nun schon mehr als zwei Jahre her und leider wurde der Schrank immer noch nicht aufgestellt. Im Herbst 2021 hatte das Quartiersmanagement des Projekts "Soziale Stadt Nied" eine Mitteilung des Magistrats erhalten, "dass der zuständige Sachbearbeiter momentan auf Weisung nur noch barrierefreie Bushaltestellen bearbeitet und alle Bücherschränke auf unbestimmte Zeit zurückstellen muss. Es könne auch niemand anders diese Tätigkeit übernehmen." Von verschiedenen Seiten wurde damals auf das zuständige Amt eingewirkt, nach einer Lösung zu suchen. Leider bisher vergebens. Der Wunsch nach einem Bücherschrank vor dem ehemaligen Rathaus ist im Rahmen des Projekts der "Sozialen Stadt Nied" immer wieder genannt worden. Es sollte doch wohl möglich sein, diesen dort nun zeitnah aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 12.05.2020, OIB 407 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2418 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten

12.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352 entstanden aus Vorlage: OF 331/7 vom 28.08.2023 Betreff: Trinkwasserstationen im Ortsbezirk 7 einrichten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an folgenden Plätzen Trinkwasserstationen eingerichtet werden: - Arthur-Stern-Platz, Nähe Bücherschrank, oder Baruch-Baschwitz-Platz, - Alt Praunheim vor dem Seniorenheim, - Alt Hausen. Begründung: Die "Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit", herausgegeben vom Umweltbundesamt, nennt u. a. Trinkwasserspender, die in Gebäuden und im öffentlichen Raum installiert werden sollten. Im Ortsbezirk würden sich entsprechend Plätze im öffentlichen Raum eignen. Die letzten Wochen haben gezeigt, wie dringend notwendig es ist, für leichten Zugang zu Trinkwasser zu sorgen. Die vorgeschlagenen Plätze sind häufig frequentiert und unterliegen damit einer sozialen Kontrolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 71 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7

12.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4353 entstanden aus Vorlage: OF 333/7 vom 29.08.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 7 Vorgang: M 174/22; OM 3658/23 OBR 7 Der Magistrat hat im November 2022 den Ergebnisbericht "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" veröffentlicht (M 174 ). Daraus wird ersichtlich, dass die Versorgung mit barrierefreien Toiletten im Ortsbezirk 7 stark ausbaubedürftig ist. 1. In Bezug auf die M-Vorlage (Punkt III b.) wird der Magistrat daher aufgefordert, alle fünf öffentlichen Toiletten, die im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main für den Ortsbezirk 7 verzeichnet sind, unabhängig von anstehenden Sanierungs- und Umbauarbeiten zu überprüfen, ob sie funktionstüchtig sind und wann sie barrierefrei sowie behindertengerecht umgebaut werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass sie möglichst rund um die Uhr offen sind und alle Anforderungen der Barrierefreiheit sowie Inklusion erfüllen, damit sie uneingeschränkt nutzbar sind. Neben der Schwellenlosigkeit betrifft dies u. a. die Anfahrbarkeit mit dem Rollstuhl (Steigungsgrad der Rampe) und dass die Tür auch eigenhändig von Menschen mit Behinderungen geöffnet werden kann. Ergänzend zu der Anregung OM 3658, in der der Ortsbeirat auf den Nachholbedarf bei der Toilette an der Praunheimer Brücke aufmerksam gemacht hat, sollten insbesondere die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim in den Blick genommen werden. 2. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im Gespräch mit Betreiberinnen und Betreibern von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Cafés und anderen Einrichtungen der sozialen, kulturellen oder medizinischen Infrastruktur etc. im Ortsbezirk darauf hinzuwirken, dass weitere barrierefreie Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. 3. Zu guter Letzt wird der Magistrat aufgefordert, die Barrierefreiheit als Kriterium in der App FES Toilettenfinder und im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main aufzunehmen und die Suchfunktion entsprechend anzupassen sowie regelmäßig auf den aktuellen Stand zu bringen. Begründung: Barrierefreiheit und Inklusion sind Voraussetzungen, damit Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Es ist zu begrüßen, dass bei Neuplanungen diese Anforderungen berücksichtigt und die FBAG (Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft) in den Prozess miteinbezogen werden soll. Nur durch die Augen von betroffenen Personen kann sichergestellt werden, dass dabei auch keine Fehler gemacht werden, die Menschen mit Behinderung den Zugang erschweren oder diesen sogar verhindern. Die beiden o. g. Begriffe sind dabei keinesfalls gleichzusetzen, wie aus der Stellungnahme der FBAG zu der o. g. M-Vorlage hervorgeht. Öffnungszeiten, die Distanz zur nächsten Toilette und die Zugänglichkeit gehören ebenfalls dazu. Die beschriebenen Problemlagen bedürfen einer Lösung. Im Geoportal der Stadt Frankfurt am Main sind für den Ortsbezirk 7 lediglich fünf Toilettenstandorte ausgewiesen. Der Standort Praunheimer Brücke ist gar nicht barrierefrei und die Standorte an den Friedhöfen Westhausen und Praunheim sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die behindertengerechte Toilette nicht allen Anforderungen der Barrierefreiheit entspricht. Daher ist das vorgelegte Toilettenkonzept hinsichtlich der UN-Behindertenrechtskonvention und ihrer Überführung in europäisches Recht v. a. bezüglich des Bestandes unzureichend und bedarf dahin gehend einer Überarbeitung. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen, ansonsten sind sie in ihrer Freizeitgestaltung und im Alltagsleben eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3658 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 618 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 338/8 Betreff: Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8 Auf die Hausärzte, die als erste Anlaufstelle "um die Ecke" sehr oft erheblichen Druck von den Facharztpraxen und Kliniken nehmen und in der Corona-Pandemie systemrelevant gewesen sind, kommen ständig neue Anforderungen zu. Die im Ortsbezirk 8 angesiedelten Hausarztpraxen sind zudem häufig überlastet und nehmen zumeist keine Patienten und Patientinnen mehr an. Diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren extrem verschärfen, wenn einzelne Ärzte in den Ruhestand gehen und zugleich Neubaugebiete (z.B. An der Sandelmühle) hinzukommen. Das Schema der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt und hinkt in der Regel der Bevölkerungsentwicklung hinterher. Ihr Ziel war die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Ärzten, um Kosten zu begrenzen. Als zumutbar für Patienten und Patientinnen wurde eine Autofahrzeit von 25 Minuten erachtet. Laut Frankfurter Statistik 01/2022 mit Zahlen aus 2020 ist die Zahl der Hausärzte in Frankfurt weiter rückläufig. Während 2014 noch 25 niedergelassene Vertragsärzte pro 10.000 Einwohner registriert waren, sind es 2020 nur noch 14 gewesen. In Heddernheim sind demnach derzeit elf Allgemeinmediziner und drei Internisten tätig, in Niederursel lediglich ein (!) Allgemeinmediziner. Im teilweise zum Ortsbezirk 8 gehörenden Praunheim sind es drei Allgemeinmediziner und ein Internist. Eine kürzlich neu eröffnete Hausarztpraxis im Nordwestzentrum mit fünf (!) Medizinern war in kürzester Zeit voll. Hinzu kommen für die drei Stadtteile nur fünf Kinderärzte. Derzeit liegt eine Konzentration bei der Hausarztversorgung auf die Innenstadt, Sachsenhausen und Höchst vor. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 gehen nach Kenntnis des Magistrats bis zum 31.12.2025 in Ruhestand und wie viele davon sind Allgemeinmediziner oder Internisten? 2. Wieviel Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum neu eröffnet oder werden von Nachfolgern fortgeführt? 3. Wie viele Kinderarztpraxen werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum geschlossen bzw. werden neu eröffnet? 4. In der Frankfurter Innenstadt herrscht eine Überversorgung mit Hausarztpraxen während in den äußeren Stadtteilen Ärzte und auch Fachärzte fehlen: Welche Initiativen ergreift der Magistrat, dieses Missverhältnis zu verbessern? 5. Welche Initiativen hat der Magistrat ergriffen, auf politischem Weg die veraltete Bedarfsplanung anzupassen oder abzuschaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 763 2023 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

August-Jaspert-Schule wird zur Steffi-Jones-Schule

04.09.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 654/10 Betreff: August-Jaspert-Schule wird zur Steffi-Jones-Schule Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die August-Jaspert-Schule in Steffi-Jones-Schule" zu benennen. Die August-Jaspert-Schule hat selbst eine ausführliche Begründung zu diesem Namensvorschlag formuliert: "Das Kollegium der August-Jaspert Schule hat sich seit einiger Zeit damit beschäftigt, nach einem neuen Namen für die Schule zu suchen. Auslöser war die Information eines Frankfurter Historikers, der Quellen gefunden hatte, nach denen August Jaspert, der Namensgeber unserer Schule, in der Zeit des Nationalsozialismus eine fragwürdige Pädagogik vertreten hat. Es wurden viele Vorschläge zusammengetragen, besprochen und wieder verworfen. Anfang 2023 kristallisierte sich dann eine kleine engere Auswahl heraus. Diese Auswahl wurde auf verschiedene Kriterien für Schulnamen untersucht (möglichst ein Frauenname, regionaler Bezug, soziales Engagement, Vorbild, passend zum Schwerpunkt der Schule). Viele Schule haben Namen von bereits verstorbenen Personen, es gibt aber mittlerweile Städte, die Namen lebender Personen bevorzugen oder sogar vorgeben. (In Hessen gibt es z.B. Astrid-Lindgren- Schulen und Paul-Maar Schulen.) Es stellte sich heraus, dass ein Name alle Kriterien erfüllt: Steffi Jones Steffi Jones ist eine Frau, die 1972 in Frankfurt geboren und im Stadtteil Bonames aufgewachsen ist. Sie ist eine der erfolgreichsten deutschen Fußballspielerinnen - Weltmeisterin 2003 und dreifache Europameisterin. Sie spielte von 1991 bis 2007 in der Bundesliga und von 1993 bis 2007 in der Nationalmannschaft. Von 2008 bis 2011 war sie Präsidentin des Organisationskomitees für die Frauenfußball-Weltmeisterschaft 2011 und von 2011 bis 2015 Direktorin beim Deutschen Fußball-Bund. Von September 2016 bis März 2018 war sie Bundestrainerin. Steffi Jones war Vorstandsmitglied der Bundesliga-Stiftung, die soziale Projekte unterstützt. Sie wurde mehrfach für ihr soziales Engagement geehrt: - 11. Juni 2006: Hessischer Verdienstorden am Bande "für jahrelanges ehrenamtliches Engagement als Schirmherrin des Projekts ‚Ballance 2006 - Integration und Toleranz für eine friedliche Fußball-Weltmeisterschaft.'" - 2010: Georg-August-Zinn-Preis - 2012: Gabriele Strecker Preis, Frankfurt - FIFA-Botschafterin für den Frauenfußball - 2019: Aufnahme in die Hall of Fame Steffi Jones war Schülerin unserer Schule, sie kommt aus dem Stadtteil und passt zu den sportlichen und multikulturellen Schwerpunkten unserer Schule. Sie hat sich für Mädchen- und Frauenfußball eingesetzt und ihn vorangebracht. Mit ihrer sportlichen Karriere und ihrem sozialen Engagement ist sie ein Vorbild für Schülerinnen und Schüler. Die Gesamtkonferenz, die Schulkonferenz und der Elternbeirat der August-Jaspert-Schule haben gemeinsam beschlossen, Steffi Jones als Namen für unsere Schule vorzuschlagen. Wir haben Frau Jones kontaktiert und sie ist mit der Namensgebung einverstanden. Wir bitten den Schulträger und den Magistrat der Stadt Frankfurt, dem Vorschlag zuzustimmen und die Schule von August-Jaspert-Schule in Steffi-Jones-Schule umzubenennen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 654/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE, FDP und fraktionslos erklärt. Beschluss: Initiative OI 32 2023 Die Vorlage OF 654/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vandalismus an Haltestellen im Ortsbezirk 10

31.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 676/10 Betreff: Vandalismus an Haltestellen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Haltestellen (an U-Bahnen, S-Bahnen, Bus-, Schulbus- und Nachtbushaltestellen) im Ortsbezirk 10 sicherer gegen Vandalismus ausgebaut werden können, insbesondere an Haltestellen, die sich außerhalb von weitergehender sozialer Kontrolle befinden. Begründung: Die Glasscheiben der beiden Bushaltestellen am Nordpark in Bonames sind in den letzten Monaten, offensichtlich durch Vandalismus, zerstört worden. Da auch diese Standorte im Außenbereich weitgehend ohne soziale Kontrolle sind, wäre auch hier ein Ausbau, der sicherer gegen Vandalismus ist, notwendig. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 676/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Partei: AfD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung

23.08.2023 · Aktualisiert: 28.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2023, OF 727/2 Betreff: Gesundheit der Menschen im Grüneburgweg hat oberste Priorität auch nach seiner Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs sicherzustellen, dass es zu keinerlei Verzögerungen oder Hindernissen bei der Anfahrt zum Grüneburgweg sowie zu seinen Quer- und Seitenstraßen durch Rettungsdienste, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz kommt. Begründung: Der Arbeiter-Samariter-Bund hat im August 2023 starke Bedenken hinsichtlich der seit kurzem veränderten Verkehrsführung in der Cronstettenstr. im Nordend geäußert. Durch die dort angebrachten Poller könne es zu Verzögerungen bei lebensnotendigen Rettungseinsätzen kommen.[1] Der Magistrat wird gebeten, bei einer etwaigen Umgestaltung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass insbesondere Rettungsdienste, die Feuerwehr und der Katastrophenschutz den Grüneburgweg und das gesamte angrenzende (Wohn-) Gebiet ohne jegliche Verzögerung und ohne Umweg - im Vergleich zu der derzeitigen Situation - erreichen können. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass die Gesundheit der Menschen im und am Grüneburgweg höchste Priorität hat. Auch Verzögerungen, selbst wenn gesetzliche Hilfsfristen eingehalten sein sollten, sind nicht hinnehmbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird bis zur nächsten (außerordentlichen) Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 13.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste

10.07.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2023, OM 4338 entstanden aus Vorlage: OF 691/2 vom 26.05.2023 Betreff: Westend: Prüfung von Parkplatzflächen für Pflegedienste Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die zurzeit immer häufiger ausgewiesenen Lieferzonen - siehe Grüneburgweg und Kettenhofweg - auch den ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt werden können. Begründung: Im Zuge des Wegfalls von Parkplätzen im nördlichen Westend wird von Anwohnern immer wieder die Problematik der Parkplatzsuche der ambulanten Pflegedienste betont. Mit der Einführung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen wurden vom Magistrat spezielle Lieferzonen eingerichtet, um dem Versorgungsverkehr im Viertel mehr Raum zu geben. Der Ortsbeirat bittet daher um eine Prüfung, ob diese Lieferzonen im Bereich der fahrradfreundlichen Nebenstraßen auch durch ambulante Pflegedienste für die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genutzt werden können. Weiterhin erscheint die Einrichtung von expliziten Pflegezonen im gesamten Viertel - bspw. ein Parkplatz pro Straße - als sinnvolle Maßnahme, um dem Bedarf der pflegebedürftigen Bevölkerung entgegenzukommen. Immer wieder berichten Bürgerinnen und Bürger mit Anspruch auf eine ambulante Pflege von den Schwierigkeiten der Pflegerinnen und Pfleger, einen Parkplatz zu finden. Grundsätzlich ist in den kommenden Jahren mit der fortschreitenden Alterung geburtenstarker Jahrgänge von einer Zunahme der ambulanten Pflege auszugehen. Die oftmals lange Suche führt zwangsläufig zu verringerten Behandlungszeiten und großem Stress bei den Pflegerinnen und Pflegern. Die Einrichtung einer bestimmten Anzahl von Pflegezonen pro Straßenzug könnte diesem Problem Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2116 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Infoschaukasten für Eckenheim

24.06.2023 · Aktualisiert: 19.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2023, OF 632/10 Betreff: Infoschaukasten für Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen, für einen Info-Schaukasten im Stadtteil Eckenheim bis zu 2.000 Euro zur Verfügung zustellen. Der Schaukasten soll durch das Quartiersmanagement bestückt und gepflegt werden. Ein geeigneter Standort ist zwischen Quartiersmanagement und der Stadt Frankfurt zu vereinbaren. Begründung: In Eckenheim gibt es bisher keine unabhängigen Info-Schaukästen für die Bevölkerung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2023 Die Vorlage OF 632/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat stellt für einen Infoschaukasten im Stadtteil Eckenheim Mittel in Höhe von bis zu 2.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Schaukasten soll durch das Quartiersmanagement und die Sozialbezirksvorsteherin/den Sozialbezirksvorsteher bestückt und gepflegt werden. Ein geeigneter Standort ist daher zwischen Quartiersmanagement, Sozialbezirksvorsteher und Magistrat zu vereinbaren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Sollten wider Erwarten nicht genügend Ortsbeiratsmittel mehr vorhanden sein, so wird der Magistrat gebeten, die Mittelverfügung im Jahr 2024 durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee

19.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 304/7 Betreff: Mehr Transparenz in dem Neubauprojekt der ABG in der Ziegelei-Allee In der Pressemitteilung vom 15.05.2023 zum Gutachterverfahren der ABG zum Projekt Ziegelei-Allee in Praunheim, "Preisgericht vergibt ersten Preis an das Büro schneider+schumacher" heißt es: "Insgesamt sind an dem exponierten Standort in Praunheim bis zu 58 Wohnungen mit zwei bis fünf Zimmern geplant, von denen 15 Prozent im Förderweg 1 und 85 Prozent im Förderweg 2 sowie freifinanziert vermietet werden sollen." Konkret würde es bedeuten, dass bei 58 Wohnungen 8.7 Wohnungen im Förderweg 1 = Sozialwohnungen entstehen. Für den zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm, bis 10.50 €/qm) werden keine konkreten Zahlen genannt, sondern in den restlichen 85 % eingeschlossen. Daher ergeben sich für den Ortsbeirat folgende Fragen: - Wie viele (in Zahlen) der restlichen 50 oder 49 Wohnungen werden als Wohnungen im Förderweg 2 geplant? - Wird die Quote von 40% Sozialwohnungen in Neubauprojekten im öffentlichen Wohnungsbau erreicht? Begründung: Die Notwendigkeit der Schaffung von Sozialwohnungen wird in Stellungnahmen des Magistrats, insbesondere vom Sozialdezernat, ständig betont. Der Mangel ist eklatant, die im Koalitionsvertrag verabredete Erhöhung einer 50%- Quote von Sozialwohnungen im öffentlichen Wohnungsbau ist noch nicht verwirklicht, da sollte zumindest die 40% realisiert werden. Leider lässt die Pressemitteilung der ABG die Zahl der Sozialwohnungen im zweiten Förderweg im Unklaren. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 711 2023 Die Vorlage OF 304/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus

18.06.2023 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 810/6 Betreff: Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus Der Ortsbeirat stellt dem R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kurzfristig 2.000 Euro aus seinem Budget für die Pflege der neu angelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein zur Verfügung. Die Unterstützung betrifft einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die neuangelegte Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein bedarf in den ersten Jahren noch pflegende Unterstützung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Mahd sowie der Bewässerung. Der R V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kümmert sich seit dem Jahr 2021 um das ursprünglich verwilderte Areal und hat neben der Neupflanzung von 20 Obstbäumen einen sehr gelungenen Lehrpfad zur Streuobstthematik angelegt. Dieses Engagement sollte durch Übernahme von Kosten für die Pflege der Streuobstwiese gewürdigt und wirksam unterstützt werden. Die nahegelegene Schule und Kita können thematisch dieses Gelände in ihr Bildungsprogramm einbinden und so bereits frühzeitig auf Themen von Landschaftspflege, Biodiversität und Naturschutz eingehen und entsprechendes Wissen vermitteln. Bürger und Bürgerinnen können sich dann auch aktiv in die Pflege der neuen Streuobstwiese mit einbringen und letztendlich die vielfältigen "Früchte der Pflege" ernten. Die Streuobstwiese ist im Rahmen der Landschaftspflege für die Öffentlichkeit freizugänglich Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflanzkübel in der Maßbornstraße

17.06.2023 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 147/14 Betreff: Pflanzkübel in der Maßbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Neubepflanzung und teilweise Wiederaufbereitung von fünf Pflanzkübeln in der Maßbornstraße im Bereich der Hausnummern 20, 22 und 23 zu beauftragen sowie die kontinuierliche Pflege - gegebenenfalls durch Patenschaften - sicherzustellen. Begründung: Die angesprochenen und vereinzelt beschädigten Pflanzkübel (siehe Bild 1 und Bild 2) sind zweckdienlich und verhindern das rechtswidrige Parken in diesem Bereich. Leider werden die darin gepflanzten Gewächse nicht im erforderlichen Maße gepflegt, weswegen sich das Straßenbild durch Wildwachstum beziehungsweise vertrocknete und abgestorbene Pflanzen zunehmend verschlechtert. Da insbesondere in den Sommermonaten mit den Hitze- und Trockenperioden eine regelmäßige Wässerung notwendig ist, muss das Grünflächenamt hier eine kontinuierliche Pflege vornehmen. Möglicherweise kann zudem mit den unmittelbar ansässigen Anwohnern Kontakt hinsichtlich einer Patenschaft aufgenommen werden, damit diese hier unterstützend tätig werden. Bild 1: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Bild 2: Maßbornstraße, Ecke Am Eschbachtal (Quelle: Eigene Aufnahme) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 14 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 147/14 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für Sachsenhausen

16.06.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4098 entstanden aus Vorlage: OF 800/5 vom 28.05.2023 Betreff: Quartiersmanagement für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in Sachsenhausen, insbesondere für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Bereich Affentorplatz/Alt-Sachsenhausen, einzurichten. Begründung: Sachsenhausen ist einer der größten Stadtteile von Frankfurt und wächst stetig. Es leben hier viele Jugendliche, Kinder, Seniorinnen und Senioren, um nur einige soziale Gruppen zu nennen. Ein gutes Quartiersmanagement kann dazu beitragen, das Zusammenleben aller sozialen Gruppen und Akteure im Stadtteil zu verbessern. Dazu zählen Bewohnerinnen und Bewohner, lokale Unternehmen, Stadtverwaltung, Bildungs-, Kultur- und soziale Einrichtungen in einer Gemeinschaft. Alle sozialen Gruppen würden sich sicherer und wohler fühlen und soziale Interaktionen würden gefördert. Der Ortsbeirat greift diese Anfrage aus dem Stadtteilarbeitskreis Sachsenhausen auf und unterstützt ein Quartiersmanagement für die Fritz-Kissel-Siedlung und den Affentorplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1898 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4108 entstanden aus Vorlage: OF 810/5 vom 15.05.2023 Betreff: Wiederherstellung des Gehwegs im Hühnerweg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Hühnerwegs 20 bis 22 (Bürgermeister-Gräf-Haus) den Gehweg in der ursprünglichen Form wiederherzustellen. Vor der Senioreneinrichtung sollte nur dann geparkt werden dürfen, wenn für den Fußverkehr eine Breite von mindestens 2,2 Metern bleibt und die Menschen, die oft auf Gehhilfen angewiesen sind, in ihrer Mobilität nicht behindert werden. Begründung: Im Bürgermeister-Gräf-Haus werden auch Personen betreut, die zum Teil erheblich gehbehindert und auf Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl) angewiesen sind. Während der Bautätigkeit auf der gegenüberliegenden Seite wurde vorübergehend auf dem Gehweg eine Fahrspur eingerichtet. Der Bürgersteig war vorher einheitlich rot gepflastert. Nach der Aufhebung der temporären Fahrspur ist der ursprüngliche Zustand leider nicht wiederhergestellt worden. Dies sorgt anscheinend für Missverständnisse: Seitdem wird dort auf dem Gehsteig geparkt (siehe Foto). Foto: Pramod Sha Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2018 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut?

16.06.2023 · Aktualisiert: 02.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 entstanden aus Vorlage: OF 244/15 vom 14.06.2023 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut? Vorgang: OA 52/21 OBR 15; OA 186/22 OBR 15; OM 3394/23 OBR 15; EA 75/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, zügig den Anregungen vom 03.09.2021, OA 52, vom 29.04.2022, OA 186, vom 20.01.2023, OM 3394, sowie vom 28.04.2023, EA 75, Folge zu leisten. Begründung: Eine Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe (der Schulsozialarbeit) ist, wie den angegebenen Anregungen entnommen werden kann, absolut nötig. Deswegen sollte der Magistrat zügig handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.09.2021, OA 52 Anregung vom 29.04.2022, OA 186 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 Etatanregung vom 28.04.2023, EA 75 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1785 Etatanregung vom 19.04.2024, EA 68

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hitzeaktionsplan der Stadt - Teil-Hitzekonzept für den Ortsbezirk 8

15.06.2023 · Aktualisiert: 11.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4153 entstanden aus Vorlage: OF 294/8 vom 17.04.2023 Betreff: Hitzeaktionsplan der Stadt - Teil-Hitzekonzept für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird aufgefordert, für den Ortsbezirk 8 umgehend ein Konzept für sehr heiße Tage vorzulegen. Es soll wie im letzten Jahr ein Flyer mit Warnungen und Hinweisen für richtiges Verhalten des Einzelnen bei extremer Hitze verteilt werden. Darüber hinaus soll das Umweltamt oder Gesundheitsamt der Stadt ab Mai eine zentrale Stelle mit Telefonnummer und Ansprechpartner bereitstellen, die in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst frühzeitig eine Warnung an die Senioren- und Pflegeheime, auch an Krankenhäuser, Kitas und Schulen im Ortsbezirk, an große Betriebe und an die Leitung des NWZ übermittelt. Alle Einrichtungen müssen über Frühsymptome einer Überhitzung informiert werden. Des Weiteren müssen für besonders gefährdete Personen (mit Asthma, Bronchitis, Herz/Kreislauf-Vorerkrankungen) klimatisierte, kühlende Räume zur Verfügung gestellt werden, mit denen eine lebensbedrohliche Überhitzung des Körpers verhindert werden kann. Hier sollen das Krankenhaus und auch klimatisierte private Einrichtungen der allgemeinen Fürsorge hinzugezogen werden. Begründung: Im Ortsbezirk leben viele ältere Menschen, die über lokale Medien nicht zu erreichen sind. Um auf Hitzewellen, die länger und häufiger auftreten können als in der Vergangenheit, vorbereitet zu sein, sind lokale Schutz- und Hilfekonzepte notwendig. Das Land Hessen hat den Hitze-Aktionsplan zur freiwilligen kommunalen Aufgabe erklärt. Da im städtischen Raum im Ortsbezirk 8 bisher keine kühlenden Elemente verwirklicht wurden, ist auch der Aufenthalt im Freien gefährlich. Der menschliche Körper hat durch Krankheit, Alter, falsche Ernährung wenig Toleranz bei Überhitzung. Es ist daher geboten, die Menschen zu schützen und hitzebedingte Sterblichkeit zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2023, ST 1868

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen

15.06.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4136 entstanden aus Vorlage: OF 470/3 vom 04.02.2023 Betreff: Anteil für sozial geförderten Wohnungsbau bei Neubau und insbesondere bei Nachverdichtungsprojekten sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, Gebiete im Ortsbezirk 3 zu identifizieren, in denen - vorhandene Bebauungspläne keine Aussagen zu "Flächen für soziale Wohnraumförderung" enthalten und die ohne größere Auswirkungen in anderen Bereichen zurückgenommen werden könnten, - aktuell über Bauanträge nach § 34 BauGB entschieden wird und für die aus Sicht des Magistrats ein sektoraler Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Absatz 2d (2. u nd 3.) BauGB erlassen werden könnte, weil in diesen beispielsweise ein erhöhtes Nachverdichtungspotenzial gesehen und eine entsprechende Bautätigkeit erwartet wird. Begründung: Mit dem 2021 verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des vereinfacht zu erlassenden sektoralen Bebauungsplans eröffnet. Dieser sieht vor, dass Flächen festgelegt werden können, in denen beim Bau von Mehrfamilienhäusern verpflichtend eine Quote von sozial gefördertem Wohnraum festgesetzt werden kann, ohne dass der Aufwand eines regulären Bebauungsplanverfahrens anfällt. Die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses für einen sektoralen Bebauungsplan ist nur bis Ende 2024 nutzbar, wurde in Frankfurt jedoch noch nicht genutzt. Auf Basis einer systematischen Überprüfung, wie sich die Römerkoalition diese auch in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat, sollte der Magistrat beurteilen können, in welchen Gebieten sich der Einsatz dieses Mittels besonders eignet. Da im Ortsbezirk 3 regelmäßig bei kleineren Nachverdichtungsprojekten ausschließlich hochpreisiger Wohnraum geschaffen wird, sieht der Ortsbeirat 3 einen erhöhten Bedarf, Investoren die Auflage zur Schaffung eines Anteils von sozial gefördertem Wohnraum zu machen, damit das Ziel erreicht werden kann, die Nachfrage nach sozial gefördertem Wohnraum im Ortsbezirk zu decken. Der Wortlaut des § 9 Absatz 2d BauGB ist hier einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1498 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital

13.06.2023 · Aktualisiert: 24.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut

11.06.2023 · Aktualisiert: 13.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 790/6 Betreff: Wird die Schulsozialarbeit bedarfsgerecht ausgebaut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen, - An welchen Schulen im Ortsbezirk 6 (nach Schulform sortiert, Angabe der Schüler:innenzahl) finden Angebote der Schulsozialarbeit, der Jugendhilfe an der Schule oder weitere in B182 angeführte Angebote statt? - An welchen nicht und aus welchem Grund? - Mit wie vielen Stellen bzw. Vollzeitäquivalenten sind diese Angebote ausgestattet? - Was kostet die Kompensation des fehlenden Ganztagsangebots der Landesregierung die Stadt Frankfurt? Begründung: Die Angebote der Jugendhilfe und sozialpädagogischer Förderung an den Schulen sind heute unverzichtbar und ein sehr gutes und hilfreiches Angebot zur Begleitung des Schulalltags, den die Stadt Frankfurt den Schulen zur Verfügung stellt. Dass diese Förderung gerade im Westen ein wichtiger Bestandteil an den Schulen ist, hängt nicht nur mit dem Bildungsstatus der Eltern zusammen, sondern auch durch die Vielschichtigkeit ihrer Herkunft und den familiären Situationen. Die Förderung und Unterstützung sind deshalb ein sehr wichtiger Begleiter im Schulalltag. Der Ortsbeirat bittet deshalb um Auskunft, wie gut die Versorgung an den westlichen Schulen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 703 2023 1. Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 790/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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